MORDFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

INTERNE, NICHT ÖFFENTLICHE DISKUSSION UND ÖFFENTLICHE DISKUSSION
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AngRa
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Zum Ende des Prozesses hat die Beweisaufnahme nochmals Fahrt aufgenommen vor allem durch die Sichtungszeugen, die die Verteidigung in ihren Beweisanträgen benannt hat.

Das Gericht tut gut daran die Sichtungszeugen im Rahmen der Beweisaufnahme zu hören, auch wenn dadurch der Prozess in die Länge gezogen wird und man sich schon die Frage stellen muss, warum sich einige dieser Zeugen nicht schon früher gemeldet haben sondern erst kurz vor Tores Schluss. Auf jeden Fall hat die Erforschung der Wahrheit Vorrang vor der Beschleunigung des Prozesses.

Das OLG wird demnächst über die Haftbeschwerde entscheiden, weil das Landgericht der Beschwerde der Verteidigung nicht abgeholfen und den Angeklagten aus der U-Haft entlassen hat. Das spricht dafür, dass aus Sicht des Gerichts die Beweisaufnahme ergeben hat, dass ein Schuldspruch nach wie vor wahrscheinlich ist.

In der Braunschweiger Zeitung vom 29.4.2022 wird das thematisiert und es wird erwähnt, dass der mutmaßliche Mörder von KM in U-Hat bleibt, weil die Richter ihn für dringend tatverdächtig halten. Es wird als Fingerzeig für das Urteil gewertet. Der Bericht ist ansonsten hinter der Bezahlschranke.


https://www.braunschweiger-zeitung.de/s ... -Haft.html

Ich sehe den Antrag auf Haftentlassung als Aktionismus der Verteidigung an. Die Familie wurde dadurch hoch geschreckt und hat daraufhin den Zeugenaufruf herausgegeben. Das beste Mittel den Tod von KM zu beweisen wäre natürlich der Fund der Leiche. In einem Indizienprozess kann es aber auch ein Mordurteil ohne Leiche geben, wenn die Indizienkette eindeutig ist. Nicht alle Fragen müssen im Rahmen des Indizienprozesses beantwortet werden, weil hierzu Täterwissen vorhanden sein muss, das es in einem Indizienprozess mangels Geständnis nicht gibt.

Warten wir ab, wie die Entscheidung des OLG ausfällt. Wenn auch das OLG der Haftbeschwerde nicht abhilft, dann ist wohl damit zu rechnen, dass keine weiteren Sichtungszeugen benannt werden. Möglicherweise spricht dann der Angeklagte im Rahmen der Beweisaufnahme doch noch. Es wurde am Anfang des Prozesses diese Möglichkeit seitens der Verteidigung in Aussicht gestellt. Ich bin auch nach wie vor der Auffassung, dass die Verteidigung durch den Antrag auf Haftbeschwerde testen wollte, wie wahrscheinlich eine Verurteilung ist und ob es nicht noch sinnvoll ist, dass der Angeklagte eine Aussage macht.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

https://www.goslarsche.de/lokales/liebe ... gAGomsgNsE

Der Aufruf der Familie ist beeindruckend. Auch das Bild von Herrn Manczak ist gut gewählt, sehr ansprechend durch Blickzuwendung an den Betrachter. Da hat - wenn der Impuls von der Nebenklägervertretung kam - diese m.A. geschickt der Familie zu einem bemerkenswert guten Appell an die Öffentlichkeit geraten.

Vielen Dank @AngRa für diese Berichte sowie auch für die Klärung, wie das mit der Prozessverschleppung versus Wahrheitsfindung rechtlich geregelt ist.
Irrtumsvorbehalt
AngRa
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Die Familie von Karsten M. hat durch den öffentlichen Aufruf auf jeden Fall zum Ausdruck gebracht, was sie von dem Antrag auf Freilassung der Verteidigung hält und somit der Verteidigung auf den letzten Metern des Prozesses nicht alleine die Bühne überlassen. Das war wichtig. Es wurde das Opfer in den Mittelpunkt gestellt, das nach Auffassung der Familie irgendwo versteckt worden ist und nicht mal ein würdiges Grab hat. Es wurde auch auf das Leid der Familie hingewiesen, die den Vater verloren haben und nicht mal einen Ort zum Trauern haben.

"Regionalheute" stellt die Frage, warum der Angeklagte schweigt. Das ist eine sehr berechtigte Frage, denn wenn er nur seinen Verteidigern das Reden überlässt, die nur immer neue Sichtungszeugen präsentieren, dann entlastet er sich nicht wirklich von den im Raum stehenden Vorwürfen. Wenn es beispielsweise eine plausible Erklärung für den Kauf der Baumaterialien gibt, warum erwähnt er dann nicht den Grund für den Kauf? Auch fehlt eine plausible Erklärung für den geliehenen Fiat zum Tatzeitpunkt am Tatort. Plausible entlastende Erklärungen hierfür könnten die Vorwürfe doch mit einem Federstrich vom Tisch wischen.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

In einem anderen Mordprozess ohne Leiche ( Tötung von Tatjana und Maria Gertsuski) hat der BGH inzwischen das Urteil des LG München vom Februar 2021 bestätigt.

Die beiden Leichen wurden nie gefunden. Der genaue Tathergang ist nicht bekannt, ebenso sind die Nachtathandlungen wie das Verstecken der Leichen nicht vom Ablauf her bekannt. . Der Verurteilte hat vor Gericht zunächst geschwiegen und dann eine Version zur Entstehung der Blutspuren von Mutter und Tochter in der Wohnung abgegeben, der das Gericht nicht geglaubt hat.

Zum Spurenbild, das zur Verurteilung und zur Ablehnung der Revision des Verurteilten geführt hat, hat der BGH folgendes ausgeführt:

Der Senat verwarf auch die Revision des Angeklagten. Das Landgericht habe sich nach umfangreicher Beweisaufnahme rechtsfehlerfrei unter Berücksichtigung des Spurenbildes mit den zahlreichen an den Tatörtlichkeiten im Flur und Wohnzimmer der Wohnung gefundenen Blutspuren, den Angaben von Zeugen sowie den aufgefundenen blutverschmierten Teppichen jeweils von einem Tötungsgeschehen und von einer Täterschaft des Angeklagten überzeugt, so heißt es in einer Presseerklärung.
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/to ... -1.5578076

Das nur mal als Beispiel dafür, dass im Rahmen eines Indizienprozesses nicht alle Fragen beantwortet werden müssen. Der genaue Tatablauf ist nicht bekannt, daher wird nur von einem nicht näher bezeichneten Tötungsgeschehen ausgegangen. Die Tatwaffe ist natürlich ebenfalls nicht bekannt .

Der Täter ist im Münchner Prozess nur wegen Totschlags und nicht wegen Mordes verurteilt worden. Eine Verurteilung wegen Totschlags käme auch im Falle des Angeklagten in Betracht. Momentan ist aber noch kein entsprechender rechtlicher Hinweis ergangen, obwohl die Verteidigung das Mordmerkmal "Heimtücke" aushebeln wollte insbesondere wegen des Streits den einige Zeugen gehört haben wollen. Es kommt natürlich immer noch das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" in Betracht, zumal der Angeklagte seinen angeblich besten Freund schamlos hintergangen hat.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Die von den Verteidigern eingelegte Haftbeschwerde wurde heute auch vom OLG abgewiesen.
Haftbeschwerde abgelehnt: Angeklagter im Manczak-Prozess bleibt hinter Gittern
Das Oberlandesgericht hatte sich in zweiter Instanz mit der Beschwerde beschäftigt
13.05.2022, 14:24 Uhr,
zuletzt aktualisiert: 13.05.2022, 14:30 Uhr

Braunschweig/Liebenburg. Mit der Begründung, es würde kein dringender Tatverdacht mehr gegen ihren Mandanten bestehen, legten die Verteidiger im sogenannten "Mordprozess ohne Leiche" Haftbeschwerde ein. Diese wurde am 10. Mai durch das Oberlandesgericht abgewiesen, wie das Gericht auf Nachfrage von regionalHeute.de mitteilte.

Das Oberlandesgericht folgt damit der Entscheidung des Landgerichts. Das Landgericht hatte zunächst über die Haftbeschwerde entschieden und sich für einen Fortbestand der Haft ausgesprochen. Als Beschwerdeinstanz hatte dann das Oberlandesgericht dieser Entscheidung zugestimmt. Beide Gerichte sehen, anders als die Verteidigung, auch in Anbetracht der bisher vorliegenden Beweise, nach wie vor den dringenden Tatverdacht bei Martin G., sagt Gerichtssprecherin Dr. Jördis Janssen-Ischebeck im Gespräch mit regionalHeute.de.

Schuldspruch wahrscheinlich

Für G.'s Verteidiger Martin Nitschmann war diese Entscheidung offenbar keine Überraschung. "Die Entscheidung war erwartbar, da die Oberlandesgerichte in der Regel nicht in die Beweiswürdigung des Tatgerichts eingreifen", sagt Nitschmann auf Nachfrage. Über eine Entlassung aus der Haft könne nun einzig und allein noch die Kammer mit ihrem Urteil entscheiden. Eine Tendenz der Kammer sei allerdings absehbar und die gehe eher nicht in Richtung Freispruch, sagt der Anwalt.

https://regionalheute.de/haftbeschwerde ... 652444698/

Nach dem Verlauf des Prozesses war keine andere Entscheidung zu erwarten und auch ein Freispruch ist sehr unwahrscheinlich. Für mich ist das seit den Prozesstagen an denen die Nachbarn zum Fiat ausgesagt haben und die Polizeibeamten ausgesagt haben keine Überraschung.

Ich hoffe sehr, dass nun von der Verteidigung nicht noch weitere Sichtungszeugen benannt werden und dass der Prozess zügig zu Ende geht. Für die Angehörigen ist es schlimm genug, dass sich das Verfahren so in die Länge zieht und dass zum Schluss noch kurz vor Ende der Beweisaufnahme auch noch eine Haftbeschwerde eingelegt worden ist, so als seien die Zweifel an einer Verurteilung groß.

Der Angeklagte wird wahrscheinlich nicht mehr aussagen und auch kein Geständnis ablegen. Die Ungewissheit, wo die Leiche versteckt worden ist, wird auch nach einer möglichen Verurteilung bleiben. Das ist für die Familie sehr schwer.

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AngRa
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Noch ein weiterer Bericht in der Goslarschen, leider hinter der Bezahlschranke:
Fall Manczak: Lebenslang oder Freispruch?
Im seit vielen Monaten andauernden Indizien-Prozess im mutmaßlichen Mordfall Karsten Manczak wird in der kommenden Woche weiter verhandelt. Dann dürften auch die Plädoyers anstehen. Das Urteil könnte dann Ende des Monats gesprochen werden.
https://www.goslarsche.de/lokales/liebe ... 13896.html

Die Goslarsche rechnet damit, dass der Prozess Ende des Monats beendet sein wird. Es kommt allerdings darauf an, wie viele Beweisanträge noch gestellt werden. Da wurde seitens des Gerichts am letzten Verhandlungstag aber eine Frist gesetzt, damit die Antragstellungen nicht endlos weiter gehen.Vielleicht gibt es auch noch eine Erklärung des Angeklagten mit der er sich zu entlasten versucht.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Es gilt die Unschuldsvermutung des Angeklagten vor dem Urteil.
Es ist jedoch eine ständige nonverbale Kommunikation, die in dem Prozess zwischen den Nebenklägern und dem Angeklagten stattfindet.
Da ist das Recht auf Schweigen, von dem der Angeklagte Gebrauch macht. Grundsätzlich gibt es beim Angeklagten zwischen der Verantwortungsdimension: Schuldig/Unschuldig und der Aufklärungsdimension: Reden/Schweigen vier Kombinationen:

A) + / - (Er ist der Täter und er schweigt.)
B) - / + (Er ist nicht der Täter und er redet.)
C) - / - (Er ist nicht der Täter und er schweigt.)
D) + / + (Er ist der Täter und er redet.)

Zu A:
Wenn er zurecht auf der Anklagebank sitzen würde, dann würde er den Ablageort des Vermissten kennen. Er würde wissen, dass die Nebenkläger diesen Ort dringend wissen wollen, um dem vermutlich toten Vermissten die letzte Ehre zu erweisen. Die nonverbale Kommunikation wäre die, dass die Nebenkläger dem Angeklagten nonverbal diesen Vorwurf machen. Das kommt auch in der öffentliche Bitte der Angehörigen zum Ausdruck. Die Nebenkläger registrieren, dass der Angeklagte ihnen diesen Information nicht gibt. Das empfinden sie als einen zusätzlichen Schaden zu ihrem Verlust des Ehemannes und Vaters. Das ist eine sehr belastende Atmosphäre.

Zu B:
Diese Situation wäre theoretisch für beide Seiten die Beste, aber diese Kommunikationslage liegt nicht vor. Die Angehörigen würden es sich gewünscht haben.

Zu C:
Diese Situation ist theoretisch nicht ausgeschlossen. Es ist die Version der Verteidigung, welche diese Version als Faktum behauptet. Die Nebenkläger können diese Version nicht als Fakt ansehen, weil sie für diesen Fall eine Offenheit zum Zweck der Aufklärung erwarten würden.

Zu D:
Das wäre eine Situation, die hilfreich wäre, weil man dann den mutmaßlich Toten bestatten könnte. Es wäre langfristig gesehen ein Weg der vielleicht einmal ein Verzeihen ermöglichen könnte? Dieser Kommunikationsinhalt liegt in der Verhandlung nicht vor.

Für die Angehörigen wäre die Situation B die erwünschte, ist jedoch nur eine theoretische.
Die Situation D wäre für die Nebenkläger die erwartete und wäre für ihre Not hilfreich.
Der Angeklagte wählte bisher als subjektives Signal Situation C.
Die Nebenkläger sehen sich mit der Situation A konfrontiert.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Der Bundespolizist ist wegen Mordes angeklagt. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes, wonach es derzeit aussieht, droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Die für Mord angedrohte absolute Strafe nimmt damit im Strafzumessungsrecht eine Sonderstellung ein. Sofern kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegt, beispielsweise weil der Angeklagte vermindert schuldfähig ist (§ 21 StGB), kann die lebenslange Freiheitsstrafe nicht gemildert werden.

Ein Geständnis des Angeklagten wird aus diesem Grund nicht honoriert. Es bringt dem Angeklagten also keinerlei Vorteile, wenn er ein Geständnis ablegt und wenn er das Leichenversteck verrät, es sei denn, er trägt zusätzlich vor, dass er vermindert schuldfähig war, weil er stark alkoholisiert war oder geisteskrank ist.

Etwas anderes gilt für eine Verurteilung wegen Totschlags. Ein Geständnis führt hier nicht zwingend zu einer Strafmilderung. Geständnisse gehören aber zu den Gründen für eine fakultative Strafmilderung. Das Gericht kann, muss aber nicht, die Strafe mildern, falls der Angeklagte ein Geständnis ablegt.

Aus diesen Gründen könnte es sein, dass die Verteidigung am nächsten Verhandlungstag sondiert, ob nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Frage kommt, d.h. ob nach Auffassung des Gerichts tatsächlich besondere Mordmerkmale vorliegen oder ob das Gericht "nur" von einer vorsätzlichen Tötung ausgeht.

Bezüglich des Merkmals der Heimtücke wird es darauf ankommen, was die Zeugenaussagen hergeben. Lässt sich zweifelsfrei beweisen, dass der Tötungshandlung am frühen Morgen ein offener Streit voranging, dann wird es am Merkmal der Heimtücke fehlen. Etwas anderes gilt, wenn sich nachweisen lässt, dass der Angeklagte dem Opfer still und heimlich im Garten aufgelauert hat. Das Fehlen des Merkmals Heimtücke wegen einer Streiterei, die Zeugen gehört haben wollen, hatte die Verteidigung im Rahmen einer Zeugenvernehmung schon mal angesprochen, wie man Zeitungsberichten entnehmen konnte.

Es bleibt dann noch das Merkmal "niedere Beweggründe". Die Gerichte haben beispielsweise immer dann das Vorliegen niederer Beweggründe bejaht, wenn durch die Tat ein Ehepartner beseitigt worden ist, um sich einem anderen zuzuwenden. Diese Konstellation ist mit der hiesigen Konstellation vergleichbar, denn nach Auffassung der Anklage hat der Angeklagte KM getötet, um ihn aus dem Weg zu räumen, weil er sich offiziell und dauerhaft mit dessen Ehefrau zusammen tun wollte. Es spricht einiges dafür, dass das Gericht hier das Vorliegen niederer Beweggründe bejaht. Allerdings weiß man nicht, was die Aussage der Ehefrau ergeben hat, da diese unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Schaun mer mal, was sich in den letzten Verhandlungstagen noch ergibt.

Ich tippe darauf, dass der Angeklagte sein Schweigen nicht brechen wird, weil er bis zum Schluss als verfolgte Unschuld gesehen werden möchte, die dann auf die Revision hofft.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

@AngRa

Das waren außerordentlich interessante Informationen zu den Rechtsvorschriften über die Rechte des Angeklagten, sowie über die Strafvorschriften zu Straftatbeständen. Vielen Dank dafür. Ich habe daran ermessen können, dass die Interessen der Angeklagten-/Verteidigungsseite und die Interessen der Nebenklage diametral weit auseinander liegen, dass es gar keine Berührungspunkte auf personaler Ebene gibt.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Offenbar fand gestern vor dem Braunschweiger Landgericht ein weiterer Verhandlungstag statt. In den Zeitungen wurde darüber nicht berichtet. Schade eigentlich, dass so wenig über diesen Fall berichtet wird.

In einem anderen Forum war zu lesen, dass die Verteidigung keine weiteren Beweisanträge mehr gestellt habe, der Angeklagte habe sich auch auf Nachfrage des Gerichts nicht mehr geäußert, der Vorsitzende habe daraufhin die Beweisaufnahme geschlossen. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit habe dann die Staatsanwaltschaft mit ihrem Plädoyer begonnen. Es folgten wohl die Plädoyers der Nebenkläger-Vertreter und der Verteidigung. Den Ausschluss der Öffentlichkeit hat das Gericht damit begründet, dass die Ehefrau von KM unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt habe. Als nächster Verhandlungstermin wurde der 31.5.2022 festgesetzt. Leider erfährt man weil alles hinter verschlossenen Türen stattfand nichts darüber, ob bzw. ggfls. was die Staatsanwaltschaft, die Nebenkläger-Vertreter und die Verteidigung zu den Mordmerkmalen ausgeführt haben.

An diesem Termin am 31.5. sollen die Plädoyers fortgesetzt werden und es folgt evtl. die Urteilsverkündung. Ob das Urteil ( also vor allem die Urteilsbegründung) öffentlich verkündet wird, blieb offen.

Vielleicht gibt es dann am 31.5. wenigstens noch mal einen NDR Bericht , wenn der Prozess an diesem Tage durch Urteil beendet wird.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

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Nun gibt es doch noch Berichte:

BILD vom 16.5.2022
PROZESS UM MORD OHNE LEICHE
Anklage fordert Höchststrafe für Bundespolizisten

Von: MIRKO VOLTMER
16.05.2022 - 16:18 Uhr
Braunschweig/Goslar – Hat ein Bundespolizist seinen Kumpel umgebracht, um mit dessen Frau zusammen zu sein?

Im Prozess um den Mord vorm Landgericht Braunschweig ohne Leiche forderte die Staatsanwaltschaft am Montag die Höchststrafe für den angeklagten Beamten Martin G. (50)!

Der Fall: mysteriös. Im April 2021 verschwand Karsten Manzcak (51) aus Groß Döhren (Kreis Goslar) spurlos. Ermittler fanden Indizien für ein Verbrechen, sind sicher: Karsten M. wurde im eigenen Garten getötet. Danach soll G. den 51-Jährigen in dessen VW Caddy weggeschafft haben. Der Wagen wurde später auf dem Expo-Gelände in Hannover gefunden (BILD berichtete)

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit beantragte die Anklage eine lebenslange Haftstrafe, dazu die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (keine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren). Am Dienstag hält die Verteidigung ihren Schlussvortrag. Martin G. schweigt bislang zum Vorwurf.

Das Urteil soll am 31. Mai gefällt werden.


https://www.bild.de/regional/hannover/h ... .bild.html

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Merkur, 16.5.2022
„Mord ohne Leiche“: Lebenslange Haft gefordert
Erstellt: 16.05.2022, 17:08 Uhr


Im Prozess um einen „Mord ohne Leiche“ hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den angeklagten Bundespolizisten gefordert. Zudem solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, forderte die Staatsanwaltschaft am Montag in ihrem Plädoyer vor dem Braunschweiger Landgericht. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seinen engsten Freund heimtückisch getötet zu haben.

Braunschweig - Die Familie des Opfers schloss sich als Nebenklägerin den Forderungen der Staatsanwaltschaft an.

Die Plädoyers sollen am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt werden, wie eine Sprecherin des Landgerichts am Montag mitteilte. Am 31. Mai könnte das Urteil verkündet werden. Der angeklagte Bundespolizist aus Liebenburg (Landkreis Goslar), der zu Prozessbeginn 50 Jahre alt war, muss sich seit 24. November 2021 vor dem Landgericht Braunschweig verantworten.


Er soll seinen engsten Freund am 13. April 2021 in dessen Garten ermordet haben. Er habe eine engere Liebesbeziehung zur Ehefrau des Opfers gewollt. Die Leiche wurde bisher nicht gefunden. Unter anderem aufgrund großer entdeckter Blutmengen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass das Opfer nicht mehr lebt. Der Angeklagte bestreitet die Tat.

Wer zu lebenslanger Haft verurteilt wird, kann in der Regel nach 15 Jahren auf Bewährung freigelassen werden. Dies ist allerdings nahezu ausgeschlossen, wenn im Urteil die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. dpa
https://www.merkur.de/deutschland/niede ... 50573.html

Wenn die Staatsanwaltschaft neben der Höchststrafe (lebenslang) auch noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert hat, dann geht sie davon aus, dass MG zwei Mordmerkmale ( Heimtücke und niedere Beweggründe) erfüllt hat, so wie in der Anklage dargestellt.

Gemäß BILD soll auch heute ein Verhandlungstag stattgefunden haben, die Verteidiger sollen heute plädiert haben. Vielleicht erfährt man in späteren Berichten noch Näheres darüber.
AngRa
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

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Gemäß Bericht im Harz Kurier ( mit Ausnahme der Überschrift leider hinter der Bezahlschranke) haben die Verteidiger heute plädiert und einen Freispruch für den Angeklagten gefordert. Eine Überraschung ist das natürlich nicht.

https://www.harzkurier.de/article235373 ... pruch.html


Hier ein Bericht von "Regionalheute" mit einer Zusammenfassung der Plädoyers der Staatsanwaltschaft , der Nebenkläger-Vertreter und den Verteidigern. Die Verteidiger haben heute plädiert.

Manczak-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert besondere Schwere der Schuld
Seit November steht der 51-jährige Bundespolizist Martin G. vor dem Landgericht. Ihm wird vorgeworfen, in den Morgenstunden des 13. April 2021 seinen besten Freund Karsten Manczak mit einer Armbrust getötet zu haben.

17.05.2022, 11:14 Uhr,
zuletzt aktualisiert: 17.05.2022, 14:07 Uhr

Braunschweig/Liebenburg. Im Mordprozess ohne Leiche geht es mit den Plädoyers am Braunschweiger Landgericht in die entschiedene Phase. Gestern hielt Staatsanwältin Creutzburg ihr Schlusswort und forderte - wie erwartet - eine Verurteilung wegen Mordes. Zudem wurde von ihr der Antrag auf Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gestellt. Diesem Antrag schloss sich übrigens auch die Nebenklage an, die die Interessen der Familie in diesem Prozess vertritt.

Seit November steht der 51-jährige Bundespolizist Martin G. vor dem Landgericht. Ihm wird vorgeworfen, in den Morgenstunden des 13. April 2021 seinen besten Freund Karsten Manczak mit einer Armbrust getötet zu haben. Die sterblichen Überreste Manczaks wurden bis heute nicht gefunden. Dennoch ist sich die Staatsanwaltschaft sicher: G. hat seinen Freund getötet, um mit dessen Frau ein gemeinsames Leben führen zu können. Der Angeklagte und Manczaks Ehefrau sollen seit mehreren Jahren eine geheime Beziehung geführt haben.


Öffentlichkeit nicht zugelassen

Das intime Verhältnis zwischen dem Angeklagten und der Ehefrau des mutmaßlichen Opfers ist auch der Grund, weshalb die Plädoyers gestern und heute unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden. Details über die Liebesbeziehung der Beiden sind nicht für die Ohren der Öffentlichkeit bestimmt. Schon am dritten Verhandlungstag sagte Manczaks Frau hinter verschlossenen Türen aus.

Nach mehr als 20 Verhandlungstagen hat die Kammer nun die Beweisaufnahme abgeschlossen. Wieder und wieder wurden Zeugen vernommen und die Aussagen der Ermittler der zuständigen Mordkommission "Fortuna" angehört. Nicht nur einmal versuchten G.'s Verteidiger Martin Nitschmann und Andreas Zott die Ermittlungen der Polizei zu untergraben und hegten Zweifel an den Ermittlungsmethoden. Zuletzt forderten die Anwälte sogar die Entlassung ihres Mandanten aus der Haft. Das Oberlandesgericht verwarf die Haftbeschwerde ebenfalls, nachdem das Landgericht der Beschwerde nicht stattgab.

Verteidigung fordert Freispruch

Heute hat die Verteidigung ihre Plädoyers gehalten. Ebenfalls ohne die Öffentlichkeit. Wie Gerichtssprecherin Lisa Rust mitteilte, hat die Verteidigung für den Hauptanklagepunkt "Mord2 einen Freispruch gefordert. Für die übrigen Anklagepunkte "Unterschlagung und Fälschung beweiserheblicher Daten" sollte nach Auffassung der Anwälteeine Verurteilung erfolgen.


Das vorerst letzte Wort sollte heute der Angeklagte haben. Auch er hätte sich zum Ende des Prozesses noch einmal zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußern können. G. aber hat während des beinahe sechsmonatigen Prozesses von seinem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht. Ob er auch die letzte Gelegenheit, sich zu äußern, hat verstreichen lassen, konnte Lisa Rust nicht sagen. Dieser Part sei wieder Gegenstand des nichtöffentlichen Teils, über den keine Auskünfte erteilt werden.

Besondere Schwere der Schuld

Das Urteil in einem der ungewöhnlichsten Prozesse, die jemals am Braunschwieger Landgericht geführt wurden, soll am 31. Mai ergehen, sagt Gerichtssprecherin Lisa Rust im Gespräch mit regionalHeute.de. Sollte der Angeklagte wegen des Mordes an seinem Freund verurteilt werden, droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das würde bedeuten, dass G. für mindestens 15 Jahre hinter Gittern landet. "Die Möglichkeit einer Aussetzung der Freiheitsstrafe besteht bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe unter bestimmten Voraussetzungen. Voraussetzung sind unter anderem, dass 15 Jahre der Strafe verbüßt sind und nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet", erklärt die Gerichtssprecherin. Sollte, wie in G.'s Fall von der Staatsanwaltschaft gefordert, die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, ist eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach fünfzehn Jahren, auch bei günstiger Täterprognose, nicht möglich.


https://regionalheute.de/manczak-prozes ... 652778895/
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

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Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist in § 171 b GVG geregelt.

Das Gericht hat den Ausschluss der Öffentlichkeit auf § 171 b Abs 1 GVG gestützt:
§ 171b
(1) 1Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten, eines Zeugen oder eines durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Absatz 1 Nummer 5 des Strafgesetzbuchs) Verletzten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde. 2Das gilt nicht, soweit das Interesse an der öffentlichen Erörterung dieser Umstände überwiegt. 3Die besonderen Belastungen, die für Kinder und Jugendliche mit einer öffentlichen Hauptverhandlung verbunden sein können, sind dabei zu berücksichtigen. 4Entsprechendes gilt bei volljährigen Personen, die als Kinder oder Jugendliche durch die Straftat verletzt worden sind.

https://dejure.org/gesetze/GVG/171b.html

"Regionalheute" hat zur Begründung mitgeteilt:

Öffentlichkeit nicht zugelassen

Das intime Verhältnis zwischen dem Angeklagten und der Ehefrau des mutmaßlichen Opfers ist auch der Grund, weshalb die Plädoyers gestern und heute unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden. Details über die Liebesbeziehung der Beiden sind nicht für die Ohren der Öffentlichkeit bestimmt. Schon am dritten Verhandlungstag sagte Manczaks Frau hinter verschlossenen Türen aus.
https://regionalheute.de/manczak-prozes ... 652778895/

Das intime Verhältnis zwischen der Ehefrau von KM und dem Angeklagten scheint der Schlüssel zur Tat zu sein. Daher war auch für die Plädoyers die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

@AngRa

Ich habe eine Frage, was die Kinder von Frau Manczak anbelangt. Sie sind als Nebenkläger Prozessbeteiligte, die dem Prozess beiwohnen dürfen, auch wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Hätten sie auf Antrag der Vernehmung ihrer Mutter fernbleiben können, wenn sie gewollt hätten? Wenn ich mich in ihre Lage hinein versetze, hätte ich diese Details des Liebeslebens meiner Mutter mit einem Liebhaber nicht mit anhören wollen.
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AngRa
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

@Widasedumi

Die Söhne von KM waren Nebenkläger und als solche haben sie das Recht auf Anwesenheit im Gerichtssaal, auch wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden ist. Ich habe bislang nirgends nachlesen können, ob sie während der Plädoyers anwesend waren. Das Recht dazu hätten sie gehabt, vielleicht haben sie aber freiwillig verzichtet.
AngRa
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Ich staune darüber, dass die Verteidiger kurz vor Ende der Beweisaufnahme und damit kurz vor Ende des Prozesses noch einen Antrag auf Haftbeschwerde gestellt haben, obwohl ihnen angeblich bewusst war, dass so kurz vor einem Urteil ein höher instanzliches Gericht keine Entscheidung treffen wird, in der die Beweiswürdigung des erkennenden Gerichts vorweggenommen wird. Ich kann mir als Grund nur vorstellen, dass der Wahlverteidiger dieses auf Drängen des Angeklagten gemacht hat, auch um ihm zu beweisen, dass er sein Geld wert ist. Möglicherweise glaubt der Angeklagte sogar noch an einen Freispruch. Der Zug ist aber schon lange abgefahren, zumindest seit dem Zeitpunkt als Manczaks Nachbarn über den Fiat berichtet haben, den sie zur Tatzeit am Tatort gesehen haben und den der Angeklagte ausgeliehen hatte und als die Ehefrau zum Motiv hinter verschlossenen Türen ausgesagt hat.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

" Ein Freispruch zweiten Grades" wäre auch noch drin.

In einem eventuell, späteren Zivilprozess könnte der Fall noch einmal aufgerollt werden.

Oder irre ich mich da?

Wobei der Prozessablauf zu Fall Maria Baumer, sehr interessant ist.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Die Aussichten auf einen Freispruch aus Mangel an Beweisen stufe ich als sehr gering ein, denn immerhin haben das LG und das OLG vor wenigen Tagen die Haftbeschwerde abgelehnt. Die Gerichte halten also eine Verurteilung für sehr wahrscheinlich.

Ich glaube auch nicht, dass es im Anschluss an den Strafprozess einen Zivilprozess geben wird. Ein Zivilprozess verursacht für den Kläger zunächst nur Kosten und ich gehe davon aus, dass beim Angeklagten nichts mehr zu holen ist, wenn der Strafprozess erst einmal vorbei ist.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von TheNauti »

Danke Angra für die konstant guten Updates! Ich lese interessiert mit und sehe das genauso. Alles andere als die Verurteilung des Angeklagten - wenn auch ggf. "nur" wegen Totschlags - würde mich sehr wundern.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

In letzter Zeit scheint es öfters vorzukommen, dass Täter als Tatwaffe eine Armbrust verwenden, so zuletzt geschehen bei dem Amoklauf in der Bremerhavener Schule, wo der Täter eine Mitarbeiterin der Schule durch den Einsatz einer Armbrust schwer verletzt hat. Er hatte allerdings nicht nur die Armbrust als Waffe bei sich, sondern auch zwei Messer und eine Schreckschusspistole. Die Frau schwebt immer noch in Lebensgefahr. Sie hat bei dem Angriff mit der Armbrust viel Blut verloren.

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 43100.html

Ich gehe davon aus, dass auch der Angeklagte als Tatwaffe eine Armbrust verwendet hat. Möglicherweise hatte er auch noch ein Messer bei sich, für den Fall, dass der Angriff mit der Armbrust fehlgeschlagen wäre. Aus seiner Sicht hatte der Einsatz dieser Waffe einige Vorteile. Er konnte sie sich leicht beschaffen, indem er sie im Internet bestellt, sie ist lautlos, man kann sie aus der Distanz verwenden und verursacht stark blutende Wunden. Dadurch hatte KM, der Blut verdünnende Mittel einnahm nicht die geringste Überlebenschance. Da es in den letzten Jahren des öfteren vorgekommen ist, dass ein Täter sein Opfer mit einer Armbrust angreift, hat sich der Täter womöglich von diesen Fällen inspirieren lassen.
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