VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Klara Korn
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Klara Korn »

Gast, es geht hier nicht darum, was Privatpersonen denken. Das sei jedem unbenommen. Ich habe den Status Quo beschrieben und meine Meinung dazu überhaupt nicht kundgetan :lol: Nicht mehr und nicht weniger. Wir werden in naher Zukunft sehen, wohin der Weg geht.
Und wir Privatmenschen kennen vielleicht 5 % von dem, was in den Akten steht. Auch das ist einfach Fakt; was Du daraus machst, ist der subjektive Blick (in die Kristallkugel). Die rechtliche Lage ist die von mir beschriebene. Und nur die zählt! Was die Ermittler öffentlich machen ist immer der Gesamtsituation geschuldet und sie teilen ausschließlich das mit, was ihnen evtl. von Nutzen ist, wo sie evtl. weitere Aussagen generieren können. Alles andere bleibt unter Verschluss. Wir kennen keinerlei harte Fakten, davon ist sicher auszugehen.
Gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Klara Korn hat geschrieben: Dienstag, 02. August 2022, 10:52:51 also letzter "Gast": Du legst dich ja ganz schön ins Zeug für den TV. Auch mit Vielschreiberei hebelt man gewisse Dinge nicht einfach aus. Wenn Ermittler derart stringent Aussagen öffentlich treffen wie in diesem Fall, werden sie die nachweisen müssen. Dafür würde die RAin des TV schon sorgen. Man kann getrost davon ausgehen, dass die Aussagen: hat das Haus nicht lebend verlassen - verifiziert werden können. An diesen Indizien-Beweisen wird aber nicht "dranstehen", wer dafür verantwortlich ist. Heißt, R. ist tot, sie wurde vom TV verbracht. Aber die Tat konnte ihm -bisher- nicht lückenlos nachgewiesen werden.
Seit Februar passiert in dem Fall nichts mehr; selbst die Opferfamilie erinnert nicht an den Verschwindetag, bemüht die Öffentlichkeit nicht, wendet sich nicht an ihre Becci etc.pp. Der eigene Anwalt spricht öffentlich davon, dass man den Ermittlern ermittlungstechnisch nichts vorwerfen kann, sie allen! Hinweisen nachgegangen wären, auch denen, die ihre Theorie nicht stützen. Heraus kam wohl nichts dabei. Das sagt er in dem Podcast des rbb: Im Visier (hier seinerzeit verlinkt). Er sagt, dass er davon ausgeht, dass der Fall aufgeklärt wird, das könnte morgen sein oder noch eine Weile dauern. Weiter sagt er wörtlich: Aber wenn so viel Arbeit, so viel Aufwand in die Ermittlungen reingesteckt werden, gehe ich davon aus, dass die Polizei zeitnah zu einem Ergebnis kommt. Das kann eigentlich nur heißen, dass er Akteneinsicht erlangt hat. Diese gibt es für ihn nur, wenn die Ermittler die Beweisaufnahme abgeschlossen haben.
Nun wird die StA entscheiden müssen, ob man Anklage erhebt - oder Einstellung des Verfahrens gegen den TV erfolgt?! Nach den Aussagen des RA Mohammed und der Dauer der Zeit seither tendiere ich zu der Annahme, dass man eine Anklage vorbereitet. So eine Anklageerhebung in einem reinen Indizienprozess muss akribisch vorbereitet werden und dauert Monate...

Ich bin gespannt, was in der nächsten Zeit passiert 8-)
Da brauchst Du nicht gespannt zu sein. Da wird gar nix passieren. Die haben nix. Keine Leiche. Keine tatrelevanten Spuren, weder in der Wohnung, noch am Auto.

ps. Wie kommst Du auf die irrwitzige Idee, der Anwalt der Familie hätte Akteneinsicht bekommen?
Klara Korn
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Klara Korn »

Irrwitzig :lol: na, viel Ahnung der Jurisprudenz scheinst du ja nicht zu haben.
Nach Abschluss der Beweisaufnahme erhält auch der Opferanwalt Akteneinsicht (in diesem Fall der RA Mohammed der Familie Reusch).

siehe Link:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/akteneinsicht

aus dem Bericht:

Wer darf Akteneinsicht beantragen und was genau darf man?
Die Ermittlungsakte ist das „Herzstück“ des Ermittlungsverfahrens. Aufgrund der Ergebnisse der Ermittlungsakte entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt wird oder Strafbefehl erlassen oder Anklage erhoben wird. Um sich gegen eine Anklage oder einen Strafbefehl bestmöglich zu verteidigen, ist die Kenntnis der Ermittlungsakte unerlässlich.

Wer Akteneinsicht beantragen darf, ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Da die Ermittlungsakte viele sensible Daten enthält, ist in § 147 und § 406e StPO genau definiert, wer unter welchen Voraussetzungen die Akte einsehen darf.

Insbesondere folgende Personen haben die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen:

Beschuldigter in einem Strafverfahren
Anwalt des Beschuldigten (Strafverteidiger)
Opfer in einem Strafverfahren
Opferanwalt!!
Nebenkläger
Die Strafverteidigung besitzt das umfassendste Akteneinsichtsrecht.

Die Aussagen des RA Mohammed in dem rbb-Podcast gehen doch eindeutig in die Richtung! Wieso sagt er sonst sowas, wenn er keine AE hatte? Zumal er vorher das genaue Gegenteil sagte.

Es ist doch völlig klar, dass es irgendwann eine Entscheidung geben muss seitens der EB/StA. Die haben den Schwager als einzigen! TV öffentlich gemacht. Irgendwann müssen sie das begründen - oder das Verfahren einstellen, was eine herbe Schlappe für sie wäre.
Gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Klara Korn hat geschrieben: Dienstag, 02. August 2022, 16:41:32 Irrwitzig :lol: na, viel Ahnung der Jurisprudenz scheinst du ja nicht zu haben.
Nach Abschluss der Beweisaufnahme erhält auch der Opferanwalt Akteneinsicht (in diesem Fall der RA Mohammed der Familie Reusch).

siehe Link:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/akteneinsicht

aus dem Bericht:

Wer darf Akteneinsicht beantragen und was genau darf man?
Die Ermittlungsakte ist das „Herzstück“ des Ermittlungsverfahrens. Aufgrund der Ergebnisse der Ermittlungsakte entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt wird oder Strafbefehl erlassen oder Anklage erhoben wird. Um sich gegen eine Anklage oder einen Strafbefehl bestmöglich zu verteidigen, ist die Kenntnis der Ermittlungsakte unerlässlich.

Wer Akteneinsicht beantragen darf, ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Da die Ermittlungsakte viele sensible Daten enthält, ist in § 147 und § 406e StPO genau definiert, wer unter welchen Voraussetzungen die Akte einsehen darf.

Insbesondere folgende Personen haben die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen:

Beschuldigter in einem Strafverfahren
Anwalt des Beschuldigten (Strafverteidiger)
Opfer in einem Strafverfahren
Opferanwalt!!
Nebenkläger
Die Strafverteidigung besitzt das umfassendste Akteneinsichtsrecht.

Die Aussagen des RA Mohammed in dem rbb-Podcast gehen doch eindeutig in die Richtung! Wieso sagt er sonst sowas, wenn er keine AE hatte? Zumal er vorher das genaue Gegenteil sagte.

Es ist doch völlig klar, dass es irgendwann eine Entscheidung geben muss seitens der EB/StA. Die haben den Schwager als einzigen! TV öffentlich gemacht. Irgendwann müssen sie das begründen - oder das Verfahren einstellen, was eine herbe Schlappe für sie wäre.
Die müssen gar nix. Der TV kann in 10 Jahren immer noch tatverdächtig sein. Seine Anwältin kann ja dagegen vor dem EUGH wegen Verletzung seiner Menschenrechte klagen ;) Dann sagen sie halt öffentlich nicht mehr, dass er tatverdächtig ist, intern bleibt er es natürlich. Dass der Anwalt der Opferfamilie Akteneinsicht BEANTRAGEN kann, ist mir klar. Ob e4?aber Akteneinsicht BEKOMMT, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Klara Korn
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Klara Korn »

Gast -wieviele gibt es jetzt eigentlich hier?! und ist das alles einer? - irgendwie erinnerst du mich an einen sehr unangenehmen Zeitgenossen, der hier mal sein Unwesen trieb.... :D
Ich habe es ausreichend erklärt, du kannst oder willst es nicht verstehen. Der Opferanwalt bekäme nur dann AE, wenn das Beweisverfahren abgeschlossen wäre. Und genau das sehe ich hier. Aber es bleibt jedem überlassen, (logische) Schlüsse zu ziehen. Manche verharren einfach in ihrer einmal vorgefassten Meinung. Sei es drum.
Wir werden sehen, was in der nächsten Zeit passiert. Wie sagte der Moderator des rbb-Podcast zum Schluss so kryptisch: wir wünschen der Familie (Reusch) viel Kraft bei dem, was noch kommen wird...
Auchgast
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Auchgast »

Klara Korn hat geschrieben: Dienstag, 02. August 2022, 18:57:57
irgendwie erinnerst du mich an einen sehr unangenehmen Zeitgenossen, der hier mal sein Unwesen trieb.... :D
Ja genau - an den habe ich auch gedacht. Immer ewig lange Texte und . . . Ich habs mir später gar nicht mehr durchlesen wollen sondern einfach weiter gescrollt...
papaya
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von papaya »

Ich weiß jetzt nicht welcher unangenehme Zeitgenosse welches Unwesen trieb.
Und dass hier nahezu jeder nicht registrierte Nutzer sich Gast nennt, aber nicht alle dieselbe Person sind, ist ja auch klar.

In diesem Fall bin ich jedoch der Meinung, dass der Gast in weiten Teilen Recht hat :
Klara Korn hat geschrieben: Dienstag, 02. August 2022, 10:52:51 also letzter "Gast": Du legst dich ja ganz schön ins Zeug für den TV. Auch mit Vielschreiberei hebelt man gewisse Dinge nicht einfach aus. Wenn Ermittler derart stringent Aussagen öffentlich treffen wie in diesem Fall, werden sie die nachweisen müssen. Dafür würde die RAin des TV schon sorgen.
Nein. Ermittler können viel behaupten, am Ende sind sie außergerichtlich niemandem Rechenschaft schuldig. Das sieht man ja auch an den ständigen Behauptungen in Braunschweig, man habe Beweise für den Tod von Maddie Mccann.

Die Ermittler müssen im Rahmen des Prozesses natürlich ihre Anschuldigungen beweisen, und die RA des TV wird dagegen halten. Vorher passiert da nichts, und dass sie seit drei Jahren keine Anklage erheben belegt für mich, dass sie eben nichts beweisen können.
Man kann getrost davon ausgehen, dass die Aussagen: hat das Haus nicht lebend verlassen - verifiziert werden können.
Aus den obigen Gründen kann man wohl eher getrost davon ausgehen, dass sie das nicht zweifelsfrei verifizieren können.
An diesen Indizien-Beweisen wird aber nicht "dranstehen", wer dafür verantwortlich ist. Heißt, R. ist tot, sie wurde vom TV verbracht.
Hier werden in einem Satz Indizien, Beweise und eine Hypothese komplett vermengt. Was man aus meiner Sicht maximal sagen kann ist, dass es Indizien zu geben scheint, aus denen die Ermittler die Hypothese ableiten, R habe das Haus nicht lebend verlassen.

Das konnte drei Jahre lang nicht bewiesen werden, und hier im Forum gibt es nun schon über 900 Seiten technische Diskussionen darüber, welche Indizien man denn überhaupt haben könnte, um daraus so etwas herzuleiten, und selbst da kommt man auf keinen Nenner.
Aber die Tat konnte ihm -bisher- nicht lückenlos nachgewiesen werden.
Nicht nur nicht lückenlos. Gar nicht.
Aber wenn so viel Arbeit, so viel Aufwand in die Ermittlungen reingesteckt werden, gehe ich davon aus, dass die Polizei zeitnah zu einem Ergebnis kommt. Das kann eigentlich nur heißen, dass er Akteneinsicht erlangt hat. Diese gibt es für ihn nur, wenn die Ermittler die Beweisaufnahme abgeschlossen haben.
Hatte der Anwalt nicht schon Akteneinsicht, als F sich in Untersuchungshaft befand? F kam doch genau deswegen frei, weil es eben keinerlei
hinreichende Verdachtsmomente gab.
Der Schwager der vermissten Rebecca Reusch aus Berlin ist am Freitag aus der U-Haft entlassen worden. Laut Staatsanwaltschaft gibt es keine Beweise für einen dringenden Tatverdacht gegen Florian R.
https://www.rtl.de/cms/mutter-der-vermi ... 12148.html
Nun wird die StA entscheiden müssen, ob man Anklage erhebt - oder Einstellung des Verfahrens gegen den TV erfolgt?! Nach den Aussagen des RA Mohammed und der Dauer der Zeit seither tendiere ich zu der Annahme, dass man eine Anklage vorbereitet. So eine Anklageerhebung in einem reinen Indizienprozess muss akribisch vorbereitet werden und dauert Monate...

Ich bin gespannt, was in der nächsten Zeit passiert 8-)
Ich auch. Aber ich wette ebenso: Nichts. Ändern wird sich erst etwas, wenn neue handelnde Personen die Aktenlage vorurteilsfrei neu bewerten werden.
Gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Liebe Klara Korn,
meinen „Namensvetter“ in allen Ehren, aber nein, ich schreibe weder in seinem Namen oder Inhalt.

Was deine Ausführung zu 147 StPO angeht, so bekommen sowohl Verteidiger als auch Opferanwälte erst dann - volle - Akteneinsicht, wenn das Ermittlungsverfahren (und nicht wie von dir benannt das Beweisverfahren) abgeschlossen ist.

Bis dahin kann, sofern berichtigt Gründe vorliegen, die Ermittlungsakte eingeschränkt werden.
Gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

papaya hat geschrieben: Dienstag, 02. August 2022, 20:44:42 Ich weiß jetzt nicht welcher unangenehme Zeitgenosse welches Unwesen trieb.
@Klara Korn meint vermutlich @Zaphod. Dieser hatte Klara Korn hier im Forum mal bloß gestellt, weil sie - obwohl sie für sich in Anspruch nimmt juristische Expertise zu besitzen - darauf beharrt hat, dass eine geplante Tötung ein Mordmerkmal darstellt. Was natürlich in Deutschland schon lange nicht mehr der Fall ist. Damit hat sie sich hier im Forum selbst diskreditiert und ist wohl deshalb ein wenig sauer auf den lieben @Zaphod - wäre meine Vermutung.
Klara Korn
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Klara Korn »

Gast-Zaphod, wie kann man es nur wagen, dir zu widersprechen :lol: Leider ist die Juristerei wesentlich verschachtelter als der Laie annimmt. Mordlust ist ein Mordmerkmal, dass vorsätzlich getroffen wird. Man kann es, wie die anderen Mordmerkmale auch - nicht ausschließen. Erfüllt damit den Sachbestand der vorsätzlichen Tötung.
Und wer sich hier "bloßstellt" überlassen wir mal den Usern...

https://www.strafrecht-hagen.de/Strafre ... darstellen.

aus dem Link:

der Täter muss somit vorsätzlich handeln und diese Handlung muss sich als eine grundsätzliche Missachtung des höchsten Rechtsguts Leben darstellen. Typisch sind Taten aus Langeweile, Mutwillen und Angeberei.

Aber ich will jetzt mal wieder den Fachmann ranlassen :D und verabschiede mich für die Zeit, in der es nichts Neues gibt!
Gast987654321
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast987654321 »

Hat nur am Rande mit dem Fall zu tun, könnte aber Auswirkungen auf einen eventuellen Indizienprozess gegen F. haben.

https://netzpolitik.org/2022/kennzeiche ... r-illegal/
papaya
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von papaya »

Hat wie ich finde sehr viel mit dem Fall zu tun, der im Artikel ja auch explizit erwähnt wird. Danke für den interessanten Link.

Dass das Vorgehen der Polizei völlig illegal war, war aber schon vorher klar, und wenn die Beweisaufnahme auch nur annähernd für eine Anklage reichen würde, wäre das nach nunmehr dreieinhalb Jahren auch längst erfolgt.
gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von gast »

das stimmt ja so nicht, dass die Kennzeichenerfassung eine illegale Aktion war! Die Polizei war nur sauer, dass die Staatsanwaltschaft das öffentlich gemacht hatte, siehe Link

https://www.stern.de/auto/news/rebecca- ... 13232.html

aus dem Bericht:

In Brandenburg gibt es eine Besonderheit: Nach einem richterlichen Beschluss können diese Daten erneut ausgelesen und gesichtet werden. So ein Vorgehen ist durch das Polizeigesetz Brandenburgs gedeckt.
Gast987654321
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast987654321 »

gast hat geschrieben: Freitag, 12. August 2022, 09:26:46 das stimmt ja so nicht, dass die Kennzeichenerfassung eine illegale Aktion war! Die Polizei war nur sauer, dass die Staatsanwaltschaft das öffentlich gemacht hatte, siehe Link

https://www.stern.de/auto/news/rebecca- ... 13232.html

aus dem Bericht:

In Brandenburg gibt es eine Besonderheit: Nach einem richterlichen Beschluss können diese Daten erneut ausgelesen und gesichtet werden. So ein Vorgehen ist durch das Polizeigesetz Brandenburgs gedeckt.
Bitte den Artikel aus meinem Link von etwas weiter oben nochmal lesen.
Zusätzlich den Artikel aus eigenem Link auch bis zum Schluß lesen.

Daraus könnte sich eventuell schon eine "Illegale Beschaffung" ergeben. Richter sind vom damaligen Ausgangspunkt ausgegangen, welcher sich aber nun geändert hat. Das Gericht hat die Praxis ja nun ganz klar für unrechtmäßig erklärt.

Der Twingo stand zur Aufnahmezeit nicht zur Fahndung und wurde dennoch nicht aus den Daten gelöscht und später dann mit einer eventuellen Tat an R.R. verknüpft.

F's. gesamte Aussage, welche auf den Vorwurf "Twingo in KESY erfasst" folgte, könnte im Prozess sogar zu einem Verwertungsverbot führen.

Wie gesagt... "KÖNNTE"... Beweisverwertungsverbote sind an sehr vielseitige Auslegungen geknüpft und äußerst selten durchzusetzen und wurden bisher auch selten zur Anwendung gebracht.

Zusätzlich sollte man sich mit dem KESY-System auseinandersetzen, da die Erfassung eine Fehlerquote von 90% aufweisen soll.
Demnach könnte F. die Strecke eventuell sogar täglich gefahren sein, ohne das dieses in die Bewertung der StA eingeflossen ist. Es muss also nicht zwingend eine "Ausnahmefahrt zur passenden Zeit" gewesen sein, sondern könnte einfach zum regelmäßigen täglichen/wöchentlichen Ablauf F's. gehört haben.
gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von gast »

na ja, Gast 987654321, der Privatmensch, der geklagt hatte, hat Recht bekommen. Ob das nun das gesamte Vorratsdatenspeicherungsgesetz auf den Kopf stellt, ist ja noch fraglich.
Im Fall R. geht es aber um ein Kapitalverbrechen, ein Richter hatte den Vorgang seinerzeit genehmigt. Dieser Richter wird um die Thematik Bescheid gewusst haben. Damit ist das ein Vorgang, der meiner Meinung nach nicht mehr einfach rückgängig gemacht werden dürfte. Ist auf jeden Fall meine persönliche Interpretation.
Marci
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Marci »

Gast987654321 hat geschrieben: Freitag, 12. August 2022, 12:17:10 Bitte den Artikel aus meinem Link von etwas weiter oben nochmal lesen.
Zusätzlich den Artikel aus eigenem Link auch bis zum Schluß lesen.

Daraus könnte sich eventuell schon eine "Illegale Beschaffung" ergeben. Richter sind vom damaligen Ausgangspunkt ausgegangen, welcher sich aber nun geändert hat. Das Gericht hat die Praxis ja nun ganz klar für unrechtmäßig erklärt.

Der Twingo stand zur Aufnahmezeit nicht zur Fahndung und wurde dennoch nicht aus den Daten gelöscht und später dann mit einer eventuellen Tat an R.R. verknüpft.

F's. gesamte Aussage, welche auf den Vorwurf "Twingo in KESY erfasst" folgte, könnte im Prozess sogar zu einem Verwertungsverbot führen.

Wie gesagt... "KÖNNTE"... Beweisverwertungsverbote sind an sehr vielseitige Auslegungen geknüpft und äußerst selten durchzusetzen und wurden bisher auch selten zur Anwendung gebracht.

Zusätzlich sollte man sich mit dem KESY-System auseinandersetzen, da die Erfassung eine Fehlerquote von 90% aufweisen soll.
Demnach könnte F. die Strecke eventuell sogar täglich gefahren sein, ohne das dieses in die Bewertung der StA eingeflossen ist. Es muss also nicht zwingend eine "Ausnahmefahrt zur passenden Zeit" gewesen sein, sondern könnte einfach zum regelmäßigen täglichen/wöchentlichen Ablauf F's. gehört haben.
"Daraus könnte sich eventuell schon eine "Illegale Beschaffung" ergeben."

Ist dies jetzt spekulieren wie an der Börse?
Gast987654321
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast987654321 »

Marci hat geschrieben: Freitag, 12. August 2022, 15:48:07 "Daraus könnte sich eventuell schon eine "Illegale Beschaffung" ergeben."

Ist dies jetzt spekulieren wie an der Börse?
Ja, was denn sonst. ;)
Wie alles hier.
War aber auch so formuliert. ;)
Alles "KÖNNTE", nichts "MUSS".
Gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Der ganze „administrative“ Teil, wie legal oder halblegale Daten bei Ermittlern ist ja nett.
Allerdings ändert das alles nichts an den Fakten, das RR bis heute verschwunden ist.

Daher ist sowas, IMHO sinnlose Zeitverschwendung auf Nebensächlichkeiten.
Man sollte sich viel eher auf die fehlenden Spuren konzentrieren, die, bis heute, ein Fragezeichen aufwerfen.

Das im Fall sicher Fehler gemacht wurden, muss man nicht diskutieren.
Allerdings geht es nicht darum, dafür jemanden an den Pranger zu stellen, sondern genau ab dem oder den Fehlern nochmal genauer hinzusehen oder zu untersuchen.
Schließlich möchte man RR finden.

Interne Geschichten lösen später die Ermittler schon ganz alleine.
ocram84
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von ocram84 »

Klara Korn hat geschrieben: Dienstag, 02. August 2022, 10:52:51 Seit Februar passiert in dem Fall nichts mehr; selbst die Opferfamilie erinnert nicht an den Verschwindetag, bemüht die Öffentlichkeit nicht, wendet sich nicht an ihre Becci etc.pp.
Schon merkwürdig, oder?!

Auch der Dad, der Leitwolf der Familie, dessen Tochter spurlos verschwunden ist, verhielt sich keine Sekunde so, als wäre sie spurlos verschwunden.

Er nutzte die Medienzeit, um F zu entlasten.
Küchenpsychologie

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Küchenpsychologie »

Think hat geschrieben: Sonntag, 20. Februar 2022, 22:46:29 Habe mir gerade ein Abo gebucht und alle drei Folgen angesehen. Nein, hier ist die Aussage von Frau R. nicht gewesen. Nur so als Info.
Tätigte Frau Reusch diese Aussage nicht im dem Interview mit Jarow, auf youtube zu finden?
Antworten