Zaphod hat geschrieben: ↑Donnerstag, 29. Juli 2021, 21:31:23
Ja. Wenn das Foto denn wirklich in der Cloud gespiegelt war. Wenn.
Das Foto vom Morgen - also der Snap vorm Spiegel - war anscheinend zumindest nicht in der Cloud gespiegelt. Sonst hätte man das ja mit den Angaben der Freundin, was sie auf dem Snap am Morgen gesehen hat - genau abgleichen können.
Aber wer weiss, vielleicht ist das ja auch genau der "schlagende Beweis" der Ermittlungsbehörden, daß Rebecca tatsächlich am Morgen noch gelebt hat. Warum nicht. Vielleicht haben sie genau den Snap / das Foto von Rebecca vorm Spiegel am Morgen in der Cloud gefunden mit Zeit- und Datumstempel und vielleicht sogar Geokoordinaten.
Dann kann sie trotzdem immer noch aus dem Haus gegangen sein, in ein Auto gestiegen sein und ihr hat jemand das Handy abgenommen und das war es dann.
ps. Wenn allerdings das Handy noch längere Zeit - sagen wir z.B. bis 10.00 Uhr - in dem den Haus zugehörigen Mobilfunkmast eingeloggt gewesen sein sollte und dann kurz vor passender Kesy-Fahrt ausgeschaltet worden sein sollte... Ja dann... wird es sehr unwahrscheinlich, daß er mit der Sache nichts zu tun hat. Reine Spekulation wohlgemerkt.
Die Chancen, das Schwesternfoto in der Cloud zu finden, wäre sicher größer als beim Snapfoto, oder? Da wäre eher noch ein Backup dazwischen.
Ich habs jetzt auch nicht mehr im Kopf: war das überhaupt ein Snap? Oder eine WA?
Sie haben ein Backup, drauf ist das Tanzvideo. Das soll am Samstag entstanden sein(?).
@Zaphod: dein Gedankengang mit dem "nicht mehr im WLAN" aber "noch in der Mobilfunkzelle" ist für mich nach wie vor nicht schlüssig. Auch dann nicht, wenn es bis kurz vor Abfahrt im Mobilfunknetz eingeloggt war.
Sie gehen daovn aus, dass R das Haus nicht mehr lebend verlassen hat. Und sie wissen nicht, was im Haus passierte.
Wie schaffst du den "Spagat" vom "Eingeloggtsein mobil aber nicht mehr im WLAN" zu einer "Verbringungsfahrt"?
Du gehst davon aus: Rs Handy hätte sich vom WLAN ausgeloggt. War aber noch mobil eingeloggt.
Heißt: es war außerhalb des WLAN-Empfangsbereiches, aber in der Funkzelle.
Welche Möglichkeiten gibt es in diesem Fall, und welche davon sind wahrscheinlich/nicht wahrscheinlich?
Sie hätte:
- innerhalb der Funkzelle "weggeschnappt" worden sein
- jemanden getroffen, mit ihr/ihm ins nächste Cafe einkehren können
- sich auf der Decke irgendwo gesonnt haben
- bei "meinem" Hundegassigänger sich Taschengeld verdient haben, und mit Lumpi/Waldi um den Block gegangen sein
- tot im Kofferraum liegen können
- tbc
Überhaupt wenn man davon ausgeht, dass das WLAN 50 m reicht. Auch wenn es, wie du vermutest, im Auto schon ausfallen hätte können.
Die Wahrscheinlichkeit, dass das Handy außerhalb der 50 m war, ist größer.
Und es ist alles andere wahrscheinlicher, wenn die Daten des Handys genau das ergeben (WLAN-Logout, länger in der Mobilfunkzelle), dass der Besitzer des Handys irgendwo unterwegs ist, als dass er/sie tot ist und im Kofferraum liegt. Wie käme man dabei auf "Verbringungsfahrt" - egal zu welcher Zeit?
Sämtliche Telefondaten scheinen für die EB ja ein wichtiger Beleg zu sein. Ich bin zwar der Meinung, dass sie anderes haben müssen, denn Routerdaten etc. reichen nicht. Wenn dann aber auch Router-/Verbindungsdaten nicht in die Richtung weisen, "sie hat das Haus nicht lebend verlassen", wie käme der dringende Tatverdacht zustande? Das wäre dann sehr, sehr mau, würde ich sagen.
Ich muss immer an die Worte von StA Glage denken, als es um die Alternativen zu einer Tat im Haus ging. Sie hätten immer wieder festgestellt: "So kann es nicht gewesen sein!"
Wie ich schon schrieb: mobilfunkmäßig könnte ich mir nur vorstellen, dass es aussagt, Rs Handy hat sich gemeinsam mit Fs Handy durch mehrere Funkzellen bewegt. Ist aber nicht der Fall.