CHEF DER BUNDESPOLIZEI HOLTE TÄTER AUF EIGENE FAUST NACH DEUTSCHLAND
Ist der Prozess gegen Susannas Killer in Gefahr?
Für den Präsident des Verbands Deutscher Strafverteidiger (DSV), Jürgen Möthrath, wird das Vorgehen im Fall Ali B. „keine rechtlichen Auswirkungen auf den Mord-Prozess haben“.
Möthrath zu BamS: „Für den Prozess ist es unerheblich, ob die Rückführung rechtswidrig war.“
Und weiter: „Sollten sich die beteiligten Beamten für eine vermeintliche Freiheitsberaubung verantworten müssen, geht es um das Motiv. Und da ging es darum, einen tatverdächtigen Mörder dingfest zu machen. Da ist höchstens mit einer Geldstrafe zu rechnen.“
FALL SUSANNA: WIRD DIE GRAUSAME TAT NIE VOLLSTÄNDIG AUFGEKLÄRT?
HAT ALI BASHAR DIE 14-JÄHRIGE AUS MAINZ VERGEWALTIGT?
"Auch bei einer Liegezeit von zwei bis drei Wochen können grundsätzlich noch relevante Spuren gefunden werden - außer bei Spermien, da wäre ich extrem skeptisch", sagte Dettmeyer mit allgemeinem Blick auf die Arbeit seiner Zunft.
Bei lebenden Opfern haben demnach die Experten 24 bis 48 Stunden Zeit, diese zu sichern. Danach werde es sehr schwer.
"Im Leichnam ist das etwas anders. Da gibt es Fälle, wo auch noch danach in Abstrichen Spermien nachweisbar waren. Aber dann muss die Leiche sehr kühl und eher trocken gelegen haben. Es kommt auf den Einzelfall an."
Ali B. hat gestanden, Susanna getötet zu haben. Eine Vergewaltigung bestreitet er (TAG24 berichtete). Dettmeyer zufolge können Rechtsmediziner ein Sexualdelikt unter anderem anhand spezifischer Wunden erkennen: "Es gibt klassische Verletzungsmuster, wenn sich das Opfer gegen die Vergewaltigung heftig wehrt. Dazu gehören beispielsweise Verletzungen in der Rückenhaut oder erst bei der Obduktion nachweisbare innere Blutungen."
Es bestehe durchaus die Chance, Zeichen eines solchen Kampfes auch noch nach zwei, drei Wochen an einer Leiche festzustellen.
Das hänge aber stark von der Temperatur während der Liegezeit ab: "Je wärmer, desto schlechter die Chancen."
Unterdessen bereiten sich die hessischen Behörden darauf vor, dass die Familie von Ali Bashar womöglich wieder nach Deutschland kommt. Die Eltern und fünf Geschwister waren mit ihm zusammen geflohen, offenbar weil sie die Entdeckung des Verbrechens befürchteten. Sie buchten sich Flüge von Düsseldorf nach Istanbul, von dort aus reisten sie weiter in den Irak.
Wie eine Referentin des Wiesbadener Sozialdezernenten Christoph Manjura (SPD) gestern auf Anfrage sagte, ist man darauf vorbereitet. Derzeit warte die Behörde quasi täglich auf eine Mitteilung, wonach ein neues Asylersuchen der Familie eingegangen sei.
Wann gegen den 21-Jährigen Anklage erhoben wird, steht noch nicht fest. Zuvor müssen laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft alle Untersuchungen abgeschlossen sein. Zudem muss ein psychiatrisches Gutachten über den Tatverdächtigen vorliegen.
Irakisch-Kurdischer Mörder von Susanna Feldmann hat vorher bereits ein anderes Kind vergewaltigt.
Der Verdacht hat sich nun erhärtet. An der Vergewaltigung der 11-jährigen war ein weiterer Tatverdächtiger beteiligt.
Danke Frau Blutraute Merkel, für die vielen arabischen Mörder und Vergewaltiger
und für die überforderte Polizei und für die Presse die das alles verniedlicht und relativiert.
So komplett sinnlos, destruktiv und menschenverachtend Ihre Politik.
Der Fall Ali Bashar: Das Asylverfahren ist mit der Flucht zurück in den Irak beendet
Zwei Schwestern leben noch hier, mit unterschiedlichen Ausgangslagen. Eine genießt – unabhängig vom Rest der Familie – aufgrund persönlicher Umstände seit Dezember 2017 subsidiären Schutz. Neben der Asylberechtigung und dem Status als Flüchtling ist das ein weiterer Schutzstatus. Er wird gewährt, wenn im Herkunftsland "ein ernsthafter Schaden" droht. Das kann auch im privaten Bereich begründet sein. Mit der Rücknahme der Klage vorm Verwaltungsgericht wurde versehentlich auch das Asylverfahren gegen eine weitere Schwester beendet. Sie war aber nicht mit ausgereist. Sie lebt jetzt mit Duldung hier, weil sie keinen gültigen Pass hat. Über ihren Verbleib entscheidet das Regierungspräsidium.
Nach Informationen dieser Zeitung soll nun durch das Regierungspräsidium geprüft werden, ob gegen die drei ebenfalls straffällig gewordenen Brüder, die nun im Irak leben, ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt werden könnte. Zwei der Brüder, 17 und 18 Jahre alt, hatten sich nach dem Jugendgerichtsgesetz zu verantworten. Der 17-Jährige wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verwarnt, zudem gab es die Auflage, einen sozialen Trainingskurs zu absolvieren. Der 18-Jährige wurde wegen Diebstahls ebenfalls verwarnt, hinzu kam die Auflage, 40 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Einem der Brüder soll im Zusammenhang mit schwerem Raub ein Haftbefehl drohen.
Mordfall Susanna: Verdächtiger soll Elfjährige vergewaltigt haben
Der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Susanna aus Mainz soll zweimal auch eine Elfjährige vergewaltigt haben. Wie die Wiesbadener Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte, soll Ali B. das Mädchen einmal im März in einer Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden-Erbenheim vergewaltigt haben und ein zweites Mal im Mai.
Bei der zweiten Tat soll ein nach derzeitigem Ermittlungsstand 14 Jahre alter Junge dabei gewesen sein, der im Mordfall Susanna bisher als 13-jähriger Zeuge geführt worden sei.
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Der 14-Jährige aus Afghanistan sitzt nun ebenso wie der Iraker Ali B. in Untersuchungshaft. Der junge Afghane soll das elfjährige Mädchen ebenfalls zweimal vergewaltigt haben.
Bei dem Opfer hatte die Polizei zunächst angegeben, es handele sich um ein Flüchtlingsmädchen, dies aber später korrigiert und mitgeteilt, dass die Elfjährige die deutsche Staatsangehörigkeit besitze.
Im Mordfall Susanna hat das Wiesbadener Amtsgericht einen weiteren Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter ausgestellt. Der Iraker sitzt bereits wegen des gewaltsamen Todes der 14-jährigen Schülerin in der JVA Frankfurt in Untersuchungshaft.
Dem 21-Jährigen wird Mord und Vergewaltigung des aus Mainz stammenden Mädchens vorgeworfen. Im Zuge der Ermittlungen kam heraus, dass Ali B. auch noch ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt haben soll. Wegen dieses dringenden Tatverdachts sei der weitere Haftbefehl ausgestellt worden, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts am Donnerstag.
Mit der Entscheidung des Ermittlungsrichters soll sichergestellt werden, dass Ali B. auch dann in Untersuchungshaft bleibt, wenn der Haftbefehl wegen Mordes und Vergewaltigung von Susanna aufgehoben werden sollte.
Die JVA Frankfurt habe die entsprechenden Informationen bekommen und diese sogenannte "Überhaft" in den Akten des Beschuldigten notiert, erklärte die Sprecherin. Für Ali B. ändere sich an seinen Haftbedingungen durch den weiteren Haftbefehl zunächst nichts. Bei dem Verfahren gegen den 21-Jährigen kann der weitere Haftbefehl jedoch Auswirkungen auf das Strafmaß haben.
Mir kommen die Tränen
Die Deutschen sind halt ganz arg böse Menschen, das ist ja hinlänglich bekannt.
Wenn er nicht mal eher vor dem "Empfangskommitee" in der JVA Angst hatte. Ein Hussein K. und ein CDC mussten erfahren, wie Mörder und Vergewaltiger begrüßt werden. Vllt. kennt er die Geschichten.
So lief die Festnahme von Ali Bashar „Er zitterte
am ganzen Körper“
Beim Verhör verriet Ali Bashar den irakischen Polizisten seine größte Angst: „Gebt mich bloß nicht an die Deutschen, dann erzähle ich euch alles, was ihr wissen wollt.“
Noch im Hof habe der Polizeichef Bashar gefragt, wovor er solche Angst habe. „Vor den Deutschen“, habe der Festgenommene erklärt und darum gebeten, bei seiner Familie im Irak bleiben zu können. Dilbreen Hassan Mustafa weiter: „Die Deutschen würden ihn nicht töten, aber sie würden ihm Drogen spritzen, die dafür sorgen, dass er im Gefängnis über Jahre gelähmt sei.“
Wiesbaden – Bei der Aufklärung des gewaltsamen Todes der 14-jährigen Schülerin Susanna kommen die Ermittler rund drei Monate nach der Tat schrittweise voran.
Zeugen würden weiter vernommen und Spuren ausgewertet, berichtete ein Sprecher der Wiesbadener Staatsanwaltschaft. Zu den daraus gewonnenen Erkenntnissen und möglichen weiteren Aussagen des mutmaßlichen Täters Ali Bashar zu der Tat schweigen allerdings die Ermittler.
„Polizei und Staatsanwaltschaft machen ihre Arbeit“, sagte der Sprecher der Ermittlungsbehörde. „Wir wollen aber nicht scheibchenweise etwas verkünden.
Aus ermittlungstaktischen Gründen werde daher auch nicht mitgeteilt, ob sich der 21-Jährige bei weiteren Vernehmungen zu dem Verbrechen oder der Vergewaltigung eines weiteren elfjährigen Mädchens geäußert hat.
Update 8. März 2019: Kurz vor dem Prozessbeginn am kommenden Dienstag (12. März/09.30 Uhr) gibt es neue Erkenntnisse im Mordfall Susanna. Diese soll laut Anklageschrift kurz vor ihrem Tod eine Freundin per Whatsapp um Hilfe gebeten haben, weil Ali B. sie nicht gehen lassen wollte. Diese Freundin riet Susanna, dass sie schnell nach Hause kommen soll. Doch dort kam sie nie an. Ali B. wird vorgeworfen, die Schülerin in einem Waldstück nahe des Wiesbadener Stadtteils Erbenheim vergewaltigt und anschließend getötet haben. Die Staatsanwaltschaft geht von Heimtücke als Mordmerkmal aus. Die Leiche der Schülerin war am 6. Juni gefunden worden.