MORDFALL MIA V. - Diskussion

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Gast

Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Der Tatentschluss erfolgte mit dem Messerkauf. Der Messerkauf fand in einem anderen Laden statt. Somit vergingen mindestens 3 Minuten um wieder zu Verstand zu kommen. Er hatte genug Zeit, von seinem Vorhaben abzulassen. Insofern liegt die Gutachterin, kann nur eine Psychologin gewesen sein, meines Erachtens völlig falsch. Da muss zwingend ein zweites Gutachten gemacht werden (Antrag Nebenkläger/Staatsanwaltschaft).

Apropos Richter sind in ihrer Entscheidung frei - das stimmt. Aber in Bayern (z.B.) sind sie scheinbar manchmal besonders frei. Es gibt nun mal Fälle, da bleiben gewisse Zweifel offen und es gibt immer auch mal Fehlentscheidungen, die aufgedeckt werden. Da gibt es Richter, die sind dafür bekannt, dass sie eine harte Linie fahren (nicht nur in Bayern) und es gibt Gutachter, bei denen man weiß, dass sie bei ihrem Gutachten eher eine verteidigendere oder strengere Linie fahren (und natürlich auch umgekehrt). Der Richter kann somit bei der Wahl der Gutachter bestimmen, in welche Richtung es gehen soll. Es gab speziell zu diesem Thema mal eine Diskussionsrunde im TV - und da ist vereinzelt schon was dran (Bayern erwähne ich deshalb, da es speziell um Fehlentscheidungen in Bayern ging). Gutachter die nicht auf Linie des Richters sind, können es schwer haben, zum Zuge zu kommen, wenn sie ihre Linie nicht ändern.
Natürlich gibt es auch gute und schlechte Gutachter. Schlechte Gutacher, die nicht in der Lage sind, das Ergebnis vollumfänglich und argumentativ überzeugend rüber zu bringen, egal in welche Richtung es geht, werden auch gemieden, was so auch gut ist. Die schwarzen Schafe bei den Richtern fliegen früher oder später auf. 1-2 krasse folgenschwere und öffentlichkeitswirksame Fehlentscheidungen und sie dürfen auf einmal nur noch Verkehrsordnungswidrigkeiten oder -straftaten entscheiden. Die Gefahr bei Gutachtern besteht darin, dass sie sich für die eine oder andere Richtung entscheiden und dementsprechend auch versuchen zu begründen. Da schätze ich Gutachter, die den Mut haben, sich nicht ganz festzulegen, sondern die Argumente die für Totschlag oder eher Mord sprechen aufzuführen und die Entscheidung dem Richter überlassen. Da sind weiche Richter natürlich schneller dabei zu sagen, es bleiben Zweifel und im Zweifel für den Angeklagten. Dabei vergessen vielleicht manche Richter, dass sie alle Umstände der Tat berücksichtigen müssen und nicht nur einen kleinen Teil, der sich aus dem Gutachten ergibt oder nach seiner Gesamtwürdigung dem Gutachten nicht in Gänze zustimmt. Der Richter muss nur begründen können, warum er trotz Gutachten anders entscheidet. Oft lässt die Sachlage eine klare gutachterliche Entscheidung gar nicht zu, etwa dann, wenn der Täter keine Aussage macht oder auch sonst nicht bei Gesprächen mit dem Gutachter kooperiert.

Was die Äußerung dieses Innenministers bezüglich Sami A. mit das Recht der Volksmeinung anpassen anbelangt, ist er ziemlich auf die Schnauze gefallen, denn die Richterschaft hat mehr als deutlich gemacht, dass sie in ihrer Entscheidung nach Recht und Gesetz frei sind. Sie sollten dabei nicht vergessen, dass sie eben nicht ganz frei in ihrer Entscheidung sind, denn sie müssen das Urteil nach dem Kriterium der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit fällen und genau das müssen sie in ihrem Urteil schlüssig begründen. Und sie haben je nach Straftat einen gewissen Strafrahmen, den man je nach Alter, Häufigkeit und Schwere der Straftaten usw. auch unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben mal mehr oder weniger ausschöpfen kann (ein gewisser Spielraum für eine frühzeitige Zeichensetzung ist vielleicht doch gegeben?). Im Falle Sami A., in dem es ja nicht um eine Straftat ging, scheint die Rechtslage im Asylrecht relativ klar zu sein und hier gibt es eben keinen Spielraum.
Gast

Re: MORDFALL MIA V. - Presseberichte

Ungelesener Beitrag von Gast »

Das ist doch alles nicht mehr zu fassen, was in dieser Bumsbananenrepbulik unter Frau Merkel und ihren Schergen abgeht :roll:
z3001x
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Gast_xyz hat geschrieben:Eine Gutachterin kommt zu dem Schluß, daß der TV keinen Mord, sondern einen Totschlag begangen hat, weil der das Messer nicht zur Tat mitgebracht hat, sondern erst Minuten vorher in einem Supermarkt gekauft hat. ...

https://www.heidelberg24.de/region/kand ... 24920.html
Ist es zu erwarten, dass fucking Abdul somit am Ende mit Totschlag ( und auch durch Altersbetrug ergaunerter Jugendstrafe ) davon kommt :evil: :evil: :evil: ?
z3001x
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Re: MORDFALL MIA V. - Presseberichte

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Gast hat geschrieben:Das ist doch alles nicht mehr zu fassen, was in dieser Bumsbananenrepbulik unter Frau Merkel und ihren Schergen abgeht :roll:
Der Rechtsstaat wird kontinuierlich ausgehöhlt - von denen, die ihn vertreten (sollten).
Ehrenmorde werden eigentlich als Morde eingestuft per Definition Mordmerkmal nach deutschem Strafrecht. Auch gilt Eifersucht prinzipiell, vom Grundsatz her, als niedriger Beweggrund ergo Mordmerkmal. Eigentlich.

Die RLP-Merkel namens Malu Dreyer ist nicht weniger übel als ihr gruseliges Vorbild.
Organisiert auf Steuerzahler-Kosten Demos für mehr bunt und mehr Afghanen in Kandel, will nicht, dass Altersfälscher wie Mörder-Abdul als solche erkannt werden.
Und der Prozess gegen den nicht-verfolgten, afghanischen Ehren-Killer ist natürlich nicht-öffentlich.

Schreckliche Wesen, die uns regieren und nichts Gutes im Schilde führen.
Coco
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Coco »

Der kleine Racker Abdul zeigte wieder sein wahres Gesicht.
Währenddessen soll der mutmaßliche Täter bereits auf der Anklagebank hin und her gerutscht sein, so das Blatt. "Ich will hier sofort raus!", soll Abdul D. plötzlich aufspringend geschrien haben. Daraufhin hätten zwei Vollzugsbeamte versucht, ihn festzuhalten. Abdul D. hätte um sich geschlagen, einen Beamten bespuckt und ihn als "Drecksbullen" bezeichnet.
Anschließend sei er ihm an die Gurgel gesprungen und hätte ihn gewürgt. Der Polizist soll hierbei an Arm und Hand schwer verletzt worden sein. Erst SEK-Beamte hätten den mutmaßlichen Täter ruhigstellen und ihn dann in Hand- und Fußfesseln abführen können.
https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 41270.html
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Valentinus
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Valentinus »

Nach dem tödlichen Messerangriff auf die 15-jährige Mia in Kandel hat das Landgericht Landau den angeklagten Ex-Freund zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt - wegen Mordes und Körperverletzung nach Jugendstrafrecht.
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland ... l-100.html
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Er wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt und das Gericht folgte nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf die danach höchstmögliche Strafe von 10 Jahren. Das Urteil ist meiner Auffassung nach milde ausgefallen. Sicher sind Milderungsgründe zum Tragen gekommen, die bislang noch nicht bekannt sind.
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Beck »

Ich finde es gut, dass das Urteil wegen Mord gesprochen worden ist, finde die Strafe aber auch zu milde.

Für mich liegt der Grund für solche zu milden Urteile in einem nicht mehr zeitgemäßen Jugendstrafrecht. In den 70er Jahren hat man die Volljährigkeit vom 21. auf das 18. Lebensjahr herabgesetzt. Eine entsprechende Anpassung im Strafrecht wurde leider nie vollzogen! Würde das Erwachsenenstrafrecht ab 18 Jahren greifen, könnte auch das "Kernstück" des Jugendstrafrechts, der Erziehungsgedanke, nicht mehr zum Tragen kommen. Es ist schon eine lächerliche Vorstellung, einen über 18-Jährigen noch erziehen zu wollen. In der anderen Richtung sollte man darüber nachdenken, die Strafmündigkeitsgrenze auf 12 Jahre herunterzusetzen. Überall werden Altersgrenzen herabgesetzt, nur im Strafrecht nicht, und die Täter werden immer jünger.

Man hätte dann Jugendstrafrecht von 12 - 14 Jahren (hier ist der Erziehungsgedanke sinnvoll), Heranwachsende von 15 - 17 Jahren und wie in allen anderen Bereichen des Lebens ab 18 Jahren Erwachsene nach Erwachsenenstrafrecht.
In der Ruhe liegt die Kraft.
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Valentinus
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Valentinus »

Erklärungen zum urteil
Polizei ist auch mit grossaufgebot vor ort um den gerichtsaal in Landau wegen befürchteter proteste
https://www.youtube.com/watch?v=QD85scABV6g
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talida
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

Ungelesener Beitrag von talida »

acht Jahre und sechs Monaten Haft - wegen Mordes und Körperverletzung nach Jugendstrafrecht.

Dieses Urteil ist eine einzige Schande ... :roll:

ich hoffe auf eine erfolgreiche Revision mit der der BGH noch die Kurve bekommen und die Weichen für kommende Strafverfahren legen könnte.
Es kann doch nicht angehen, dass sich unsere Gerichte massenhaft mit Altersbestimmung rumärgern müssen ... wo gibt's denn sowas? :?
Was man ernst meint, sagt man am besten im Spaß - Wilhelm Busch
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Else »

Das Urteil ist einfach lachhaft!

Klaue ich der Oma die Rente, gibt es 5 Jahre Knast....

Töte ich ein junges Leben, gibt es 8,5 Jahre Knast????

Kann doch nicht sein!!!

Und dieses blöde Gelaber um das Alter eines Mörders.....geh mir doch weg.....

Ich bin wütend......
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Coco »

Beck hat geschrieben:Ich finde es gut, dass das Urteil wegen Mord gesprochen worden ist, finde die Strafe aber auch zu milde.

Für mich liegt der Grund für solche zu milden Urteile in einem nicht mehr zeitgemäßen Jugendstrafrecht. In den 70er Jahren hat man die Volljährigkeit vom 21. auf das 18. Lebensjahr herabgesetzt. Eine entsprechende Anpassung im Strafrecht wurde leider nie vollzogen! Würde das Erwachsenenstrafrecht ab 18 Jahren greifen, könnte auch das "Kernstück" des Jugendstrafrechts, der Erziehungsgedanke, nicht mehr zum Tragen kommen. Es ist schon eine lächerliche Vorstellung, einen über 18-Jährigen noch erziehen zu wollen. In der anderen Richtung sollte man darüber nachdenken, die Strafmündigkeitsgrenze auf 12 Jahre herunterzusetzen. Überall werden Altersgrenzen herabgesetzt, nur im Strafrecht nicht, und die Täter werden immer jünger.

Man hätte dann Jugendstrafrecht von 12 - 14 Jahren (hier ist der Erziehungsgedanke sinnvoll), Heranwachsende von 15 - 17 Jahren und wie in allen anderen Bereichen des Lebens ab 18 Jahren Erwachsene nach Erwachsenenstrafrecht.
Deinen Beitrag unterschreibe ich vollumfänglich (Wunder gibt es immer wieder ;) )

---------

SPD und Grüne
http://www.nordbayern.de/politik/u18-sp ... =19.481221
https://www.fraktion.gruene-niedersachs ... atie_w.pdf
streben schon seit längerem an, das Wahlalter zu senken. Wer in diesem Alter im Besitz der geistigen Reife sein soll wählen zu können, der kann für einbrechen, rauben, brandschatzen, stehlen, vergewaltigen, verletzen und morden auch nach Erwachsenen-Strafrecht verurteilt werden.
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Coco »

Der MUTMAẞLICH aus Afghanistan stammende Täter..
Das sagt doch schon alles oder?
„Mein Mandant verzichtet auf Rechtsmittel und ist mit dem Strafmaß einverstanden“, sagte Anwalt Maximilian Endler in Landau. Das Urteil sei „angemessen“. Er rechne damit, dass sein Mandant nach der Verbüßung eines Teils der Strafe abgeschoben werde, sagte Endler.
https://www.welt.de/vermischtes/article ... l#Comments
Wohin soll er denn abgeschoben werden, wenn man nicht weiß, woher er kommt?
Beck
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Beck »

Coco hat geschrieben: Deinen Beitrag unterschreibe ich vollumfänglich (Wunder gibt es immer wieder ;) )
Ja, Wunder gibt es immer wieder, hier aber eher nicht. Ich bin mir über die Jahrzehnte immer treu geblieben, und diese Aussagen vertrete ich schon viele Jahre lang - auch hier in diesem Forum. Irgendwie scheint das nicht beachtet worden zu sein. ;)

Der Erziehungsgedanke ist in der frühen Weimarer Republik in das Jugendstrafrecht eingeführt worden und war damals eine bemerkenswerte Reform. Nur ist es so, dass Bewahrung immer Stillstand ist und irgendwann zum Rückschritt wird - mit anderen Worten: Auch Reformen müssen von Zeit zu Zeit auf den Prüfstand gestellt werden, und in diesem Fall zeigt sich dann, dass das sture Festhalten am Erziehungsgedanken heute zu skandalösen Urteilen führt, während die (längst nicht mehr erziehbaren) Objekte dieser Erziehung sich ins Fäustchen lachen.
In der Ruhe liegt die Kraft.
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

Ungelesener Beitrag von bey0nd »

@Beck

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Iven
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Iven »

Fünf Jahre und acht Monate für diesen Kindermörder, das ist an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten!
Der Rechtsstaat Deutschland verkommt immer mehr zur Lachnummer in der ganzen Welt.
z3001x
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

Ungelesener Beitrag von z3001x »

talida hat geschrieben:Dieses Urteil ist eine einzige Schande ... :roll:

ich hoffe auf eine erfolgreiche Revision mit der der BGH noch die Kurve bekommen und die Weichen für kommende Strafverfahren legen könnte.
Es kann doch nicht angehen, dass sich unsere Gerichte massenhaft mit Altersbestimmung rumärgern müssen ... wo gibt's denn sowas? :?
Innerhalb des Rahmens Jugendstrafrecht und weil es eine Beziehungstat war, war nicht mehr zu erwarten.
Kann sich jeder fragen, ob er es OK findet, wenn ein Erwachsener, aber noch nicht 21-Jähriger (sog Heranwachsender) seine Ex-Freundin absticht, weil sie ihn verlassen hat, maximal 10 Jahre Haft erwarten muss.
Gesetze werden von Parlamenten gemacht und die von Bürgern gewählt. Auch das Strafrecht kann angepasst werden. Im Prinzip. Hab jetzt noch niemand gehört der meinte das Urteil ging in der Höhe in Ordnung.

Im Jugendstrafrecht soll der Erziehungsgedanken im Vordergrund stehen, und dem Täter eine Rückkehr in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Dieser Täter wurde schon vor dem Mord ein Abschiebebescheid erlassen, das heißt er soll so oder so gar nicht in die deutsche Gesellschaft einfinden, sondern in die afghanische, aus der er stammt und deren Spielregeln er anwand als er Mia Valentin umbrachte und damit nach afghanischer Denke seine Ehre wiederherstellte.
Die ganzen Tat entstammt den Regeln der afghanischen Gesellschaft: Ehrendenken, Frauenunterdrückung, Selbstjustiz und Stammesregeln statt institutionellem Recht. Es ist gleich mehrfach absurd, hier den Erziehungs- und Resozialisierungsgedanken anzuwenden. Weil die Gesellschaft, in die der Täter nach seiner Haft zurückkehrt, gar nicht die deutsche ist. Wollte man ihn resozialisieren, müsste man ihn auf die afghanische Paschtunen-Gesellschaft vorbereiten. Aber nach deren Gesetzen hat er gar nicht Falsches gemacht, sondern nur seine Ehre verteidigt, wie es ihm beigebracht wurde.

Der Skandal an dem Urteil, dem Prozess und dem Fall an sich ist, ist dass die falschen Altersangaben es ermöglichten
  • dass Abdullah Mia überhaupt kennenlernte (in einer Schulklasse, wo alle 4 Jahre jünger als er waren)
  • seine Abschiebung verunmöglichten (wg vermeintlicher Minderjährigkeit)
  • die Verhandlung nach Jugendstrafrecht ermöglichten, und damit ua auch den Ausschluss der Öffentlichkeit, die Malu Dreyer offenbar sehr wichtig war
  • und nun auch noch das unangemessen niedrige milde Urteil.
Wer an eine funktionierenden Rechtsstaat glaubt, in dem Fehler korrigiert werden, der sieht sich seit einiger Zeit getäuscht. Das Thema Altersbetrug bei Flüchtlingen und Asylbewerbern ist schon beim Mord an Maria Ladenburger deutlich geworden. Bei Untersuchungen in Dänemark und Österreich waren etwa 60-80% der vermeintlichen minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge tatsächlich schon Erwachsene.
Auch wenn sie nicht durch Morde auffällig werden, was durchaus selten ist, fallen viel UMF durch andere Arten von Kriminalität auf, in Mannheim gab es einen Hilfeschrei dass man der UMF-Gangs in der Neckarstadt nicht mehr Herr wird und auch wenig Handhabe hat, weil sie ja besonderen Schutz genießen.
Die deutsche Politik verweigert die medizinischen Untersuchungen zur Altersfeststellung weiterhin und lässt weiterhin Institutionen, die von Falsch-Minderjährigen finanziell profitieren (wie Wiese eV im Fall Maria L), die Feststellung des Alters machen, rein auf Basis von subjektivem Eindruck der ehrenamtlich Engagierten. Die deutsche Politik verweigert auch die Kooperation mit den staatlichen Institutionen der Herkunftsstaaten, die die Identität inklusive Alter der Flüchtlinge oft klären könnte.
Deutschland hat z.B. keine diplomatischen Beziehungen zu Syrien mehr, es gibt nur noch 3 syrische Diplomaten in Berlin. Hätte man hier normale Beziehungen, könnte man einfach die syrischen Kollegen fragen, ob es diese Person, die sich als XY ausgibt, überhaupt gibt und ob das Alter stimmt usw.
Aber da Deutschland Krieg gegen Syrien führt und auch Krieg in Afghanistan, nutzt es die diplomatischen Möglichkeiten nicht vollständig. Den Nachteil haben die Bürger, die exorbitanten Kosten tragen müssen für Menschen, die sich Vorteile erschleichen und sich häufig problematisch verhalten.
Aber es gibt keine Neigung in der gewählten Politik in Deutschland, diese Problem zu lösen.
Alles was z.B. Malu Dreyer in dem Fall gemacht hat, war Demonstrationen in Kandel zu koordinieren um eine Gegenöffentlichkeit zu simulieren, die sich von allein gar nicht organisiert hätte.
Und darauf zu achten, dass Jugendrecht angewandt ist, so dass keine Details zu dem Mord nach außen dringen, könnte ja berechtigte Empörung geben. Das ist alles anti-demokratisch und anti-rechtstaatlich und höchst-problematisch.
Beck
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Beck »

bey0nd hat geschrieben:@Beck

word
Verstehe ich nicht, was Du damit sagen willst.
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Iven »

bey0nd hat geschrieben:@Beck

word
Beck hat geschrieben:Verstehe ich nicht, was Du damit sagen willst.
Das Wort "word" bedeutet in diesem Fall: pure Ablehnung :mrgreen:























































Quatsch, guckste hier: https://www.mundmische.de/bedeutung/34422-word :)
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Iven »

Beck hat geschrieben:Ich finde es gut, dass das Urteil wegen Mord gesprochen worden ist, finde die Strafe aber auch zu milde.

Für mich liegt der Grund für solche zu milden Urteile in einem nicht mehr zeitgemäßen Jugendstrafrecht. In den 70er Jahren hat man die Volljährigkeit vom 21. auf das 18. Lebensjahr herabgesetzt. Eine entsprechende Anpassung im Strafrecht wurde leider nie vollzogen! Würde das Erwachsenenstrafrecht ab 18 Jahren greifen, könnte auch das "Kernstück" des Jugendstrafrechts, der Erziehungsgedanke, nicht mehr zum Tragen kommen. Es ist schon eine lächerliche Vorstellung, einen über 18-Jährigen noch erziehen zu wollen. In der anderen Richtung sollte man darüber nachdenken, die Strafmündigkeitsgrenze auf 12 Jahre herunterzusetzen. Überall werden Altersgrenzen herabgesetzt, nur im Strafrecht nicht, und die Täter werden immer jünger.

Man hätte dann Jugendstrafrecht von 12 - 14 Jahren (hier ist der Erziehungsgedanke sinnvoll), Heranwachsende von 15 - 17 Jahren und wie in allen anderen Bereichen des Lebens ab 18 Jahren Erwachsene nach Erwachsenenstrafrecht.
Beck hat geschrieben:Der Erziehungsgedanke ist in der frühen Weimarer Republik in das Jugendstrafrecht eingeführt worden und war damals eine bemerkenswerte Reform. Nur ist es so, dass Bewahrung immer Stillstand ist und irgendwann zum Rückschritt wird - mit anderen Worten: Auch Reformen müssen von Zeit zu Zeit auf den Prüfstand gestellt werden, und in diesem Fall zeigt sich dann, dass das sture Festhalten am Erziehungsgedanken heute zu skandalösen Urteilen führt, während die (längst nicht mehr erziehbaren) Objekte dieser Erziehung sich ins Fäustchen lachen.
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