von Gast0815 » Montag, 23. Dezember 2024, 09:19:26
Andante hat geschrieben: ↑Freitag, 20. Dezember 2024, 01:06:53
Im Fall Hanna wurde ein Sturzgeschehen mit anschließenden Treibverletzungen aber von drei Gutachtern als sehr, sehr unwahrscheinlich eingestuft.
Da bringt es auch nichts jetzt fünf aktuelle Beispiele für Stürze in einen Fluss heranzuziehen.
Teilweise hast Du recht. Von einem Ertrinken irgendwo anders kann man kaum auf den Fall schließen. Aber wenn man das wirklich lokaler betrachtet, so gibt es dort durchaus Fälle, wo Leute an einer ähnlichen Stelle (teilweise nur wenige Meter weiter) aus Unachtsamkeit in den Bach gestürzt sind. Dazu gehört m.W. auch der Träger der Holzuhr. Ein Betrunkener hatte sich beim Sturz schwer verletzt. Sicher wird es weitere Fälle geben, nur werden die glimpflich abgelaufen sein, weil derjenige sich dabei kaum verletzt haben wird und wieder aus dem Bach sich gerettet hat. Von so etwas hört man dann nichts weiter. Hätte der Bach schon damals Hochwasser geführt, dann wären diese Fälle wahrscheinlich tödlich verlaufen.
Also wenn man das lokal betrachtet, dann ist erstmal die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich in Wirklichkeit um einen Unfall handelt.
Auch die Umgebung selber (direkt an einer Straße) sagt, dass der Ort selber sich kaum für ein solches vom Gericht angenommen Kapitaldelikt eignet. Da gibt es in dem Ort weitaus geeignetere.
Was Deine Gutachter betrifft, einer davon ist schwer vorbelastet, er hatte sich schon einmal bei einem Unfall geirrt, und trägt Mitschuld an einer fast 14 jährigen Freiheitsstrafe eines Unschuldigen. Kritisiert wurde er hier schon zu genüge, das braucht man hier nicht nochmals aufwärmen.
Dem Hydromechaniker hat sich viel zu wenig Zeit genommen, um hier der Sache wirklich auf den Grund zu gehen, das zeigte sich im Gerichtssaal, als er – auf Anfrage – nur bzgl. eines einzigen Bauwerks Rechnungen (im Gerichtssaal) nachliefern musste.
Auß0eßerdem ging er von vornherein von einer treibenden toten Person aus, die sich nicht versucht gegen das Ertrinken sich zur Wehr setzt.
Es fehlt bei diesen drei Gutachten einfach vieles.
Als einziger hat der Hamburger Gutachter der Verteidigung dieses Szenario untersucht und war zu interessanten neuen Erkenntnissen gekommen. Dass diese Ausführungen die Richterin ohne jegliche Fachkenntnis in dieser Sache mit einem Zollstock in während der Urteilsbegründung widerlegen wollte, ist geradezu absurd. Ich habe schon weiter oben meine Meinung dazu begründet, auch das werde ich hier nicht wiederholen.
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Im Fall Hanna wurde ein Sturzgeschehen mit anschließenden Treibverletzungen aber von drei Gutachtern als sehr, sehr unwahrscheinlich eingestuft.
Da bringt es auch nichts jetzt fünf aktuelle Beispiele für Stürze in einen Fluss heranzuziehen.
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Teilweise hast Du recht. Von einem Ertrinken irgendwo anders kann man kaum auf den Fall schließen. Aber wenn man das wirklich lokaler betrachtet, so gibt es dort durchaus Fälle, wo Leute an einer ähnlichen Stelle (teilweise nur wenige Meter weiter) aus Unachtsamkeit in den Bach gestürzt sind. Dazu gehört m.W. auch der Träger der Holzuhr. Ein Betrunkener hatte sich beim Sturz schwer verletzt. Sicher wird es weitere Fälle geben, nur werden die glimpflich abgelaufen sein, weil derjenige sich dabei kaum verletzt haben wird und wieder aus dem Bach sich gerettet hat. Von so etwas hört man dann nichts weiter. Hätte der Bach schon damals Hochwasser geführt, dann wären diese Fälle wahrscheinlich tödlich verlaufen.
Also wenn man das lokal betrachtet, dann ist erstmal die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich in Wirklichkeit um einen Unfall handelt.
Auch die Umgebung selber (direkt an einer Straße) sagt, dass der Ort selber sich kaum für ein solches vom Gericht angenommen Kapitaldelikt eignet. Da gibt es in dem Ort weitaus geeignetere.
Was Deine Gutachter betrifft, einer davon ist schwer vorbelastet, er hatte sich schon einmal bei einem Unfall geirrt, und trägt Mitschuld an einer fast 14 jährigen Freiheitsstrafe eines Unschuldigen. Kritisiert wurde er hier schon zu genüge, das braucht man hier nicht nochmals aufwärmen.
Dem Hydromechaniker hat sich viel zu wenig Zeit genommen, um hier der Sache wirklich auf den Grund zu gehen, das zeigte sich im Gerichtssaal, als er – auf Anfrage – nur bzgl. eines einzigen Bauwerks Rechnungen (im Gerichtssaal) nachliefern musste.
Auß0eßerdem ging er von vornherein von einer treibenden toten Person aus, die sich nicht versucht gegen das Ertrinken sich zur Wehr setzt.
Es fehlt bei diesen drei Gutachten einfach vieles.
Als einziger hat der Hamburger Gutachter der Verteidigung dieses Szenario untersucht und war zu interessanten neuen Erkenntnissen gekommen. Dass diese Ausführungen die Richterin ohne jegliche Fachkenntnis in dieser Sache mit einem Zollstock in während der Urteilsbegründung widerlegen wollte, ist geradezu absurd. Ich habe schon weiter oben meine Meinung dazu begründet, auch das werde ich hier nicht wiederholen.