von Dias » Mittwoch, 06. Februar 2019, 13:41:28
Folgendes habe ich entnommen:
Der Brief aus Karlsruhe kam am Mittwoch: In seinem 15-seitigen Beschluss gibt der vierte Strafsenat des Bundesgerichtshofes dem Freiburger Schwurgericht Recht:
Ja, der Schuldspruch gegen den rumänischen Fernfahrer Catalin C. wegen Mordes an der Endingerin Carolin G war korrekt.
Ja, die Verhängung einer lebenslangen Haftstrafe war korrekt.
Aber: Nein, die Verhängung einer anschließenden Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt war nicht korrekt. Das bedeutet, dass über diesen Aspekt – und nur über diesen – eine andere Kammer am Freiburger Landgericht neu verhandeln wird.
"Das Ermessen wurde nicht zutreffend ausgeübt", steht in dem Beschluss. Nach BZ-Informationen hätte das Freiburger Schwurgericht in seinem Urteil wohl deutlicher abwägen müssen, was für die Sicherungsverwahrung spricht – und was dagegen. Die Richter hatten sich in ihrem Urteil unter anderem darauf gestützt, dass Catalin C. bereits im Januar 2014 die Studentin Lucile K. im österreichischen Kufstein getötet haben soll – dieser Fall ist aber noch nicht rechtskräftig verhandelt.
Neue Hauptverhandlung
Der Bundesgerichtshof äußert sich nicht zum Beschluss. Klaus-Dieter Stark, der Pressesprecher des Freiburger Landgerichtes, bestätigt aber den Eingang des Beschlusses. Die Jugendkammer des Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Stefan Bürgelin – die ist laut Geschäftsverteilungsplan als sogenannte Auffangkammer zuständig – wird den Fall nun in einer neuen Hauptverhandlung neu aufrollen müssen.
Dabei wird es aber nicht um Schuld oder Unschuld gehen, sondern einzig und allein um die Frage nach der Sicherungsverwahrung. Das bedeutet laut Stark auch, dass nicht alle Zeugen erneut aussagen müssen. "Den psychiatrischen Sachverständigen dürften wir auf jeden Fall nochmal brauchen, alles weitere liegt in der Entscheidung der Kammer", sagt Stark.
Der 15-seitige Beschluss aus Karlsruhe wurde laut Datumsangabe bereits am 20. November verfasst. Warum er erst jetzt verschickt wurde, ist unklar.
Folgendes habe ich entnommen:
[i][size=150]Der Brief aus Karlsruhe kam am Mittwoch: In seinem 15-seitigen Beschluss gibt der vierte Strafsenat des Bundesgerichtshofes dem Freiburger Schwurgericht Recht:[/size][/i]
Ja, der Schuldspruch gegen den rumänischen Fernfahrer Catalin C. wegen Mordes an der Endingerin Carolin G war korrekt.
Ja, die Verhängung einer lebenslangen Haftstrafe war korrekt.
Aber: Nein, die Verhängung einer anschließenden Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt war nicht korrekt. Das bedeutet, dass über diesen Aspekt – und nur über diesen – eine andere Kammer am Freiburger Landgericht neu verhandeln wird.
"Das Ermessen wurde nicht zutreffend ausgeübt", steht in dem Beschluss. Nach BZ-Informationen hätte das Freiburger Schwurgericht in seinem Urteil wohl deutlicher abwägen müssen, was für die Sicherungsverwahrung spricht – und was dagegen. Die Richter hatten sich in ihrem Urteil unter anderem darauf gestützt, dass Catalin C. bereits im Januar 2014 die Studentin Lucile K. im österreichischen Kufstein getötet haben soll – dieser Fall ist aber noch nicht rechtskräftig verhandelt.
Neue Hauptverhandlung
Der Bundesgerichtshof äußert sich nicht zum Beschluss. Klaus-Dieter Stark, der Pressesprecher des Freiburger Landgerichtes, bestätigt aber den Eingang des Beschlusses. Die Jugendkammer des Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Stefan Bürgelin – die ist laut Geschäftsverteilungsplan als sogenannte Auffangkammer zuständig – wird den Fall nun in einer neuen Hauptverhandlung neu aufrollen müssen.
Dabei wird es aber nicht um Schuld oder Unschuld gehen, sondern einzig und allein um die Frage nach der Sicherungsverwahrung. Das bedeutet laut Stark auch, dass nicht alle Zeugen erneut aussagen müssen. "Den psychiatrischen Sachverständigen dürften wir auf jeden Fall nochmal brauchen, alles weitere liegt in der Entscheidung der Kammer", sagt Stark.
[i][size=150]Der 15-seitige Beschluss aus Karlsruhe wurde laut Datumsangabe bereits am 20. November verfasst. Warum er erst jetzt verschickt wurde, ist unklar.[/size][/i]