POL-OLD: Sonderkommission DaLy
+++ Polizeipräsident Kühme setzt Belohnung in Höhe von 5.000 Euro aus +++
Öffentlichkeitsfahndung
Oldenburg (ots) - Die Sonderkommission "DaLy" der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland ist weiterhin auf der Suche nach der vermissten Danuta Lysien.
Der Polizeipräsident der Polizeidirektion Oldenburg Johann Kühme hat nun eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Aufklärung des Verschwindens von Frau Lysien und im Falle einer Straftat zur Ermittlung des Täters führen.
"Die ausgesetzte Belohnung in Höhe von 5.000 Euro soll die Ermittlungen unterstützen, das Verschwinden von Frau Lysien aufzuklären", so Johann Kühme.
Danuta Lysien wurde zuletzt am späten Nachmittag des 24. Juni 2017 in Oldenburg lebend gesehen und ist seitdem spurlos verschwunden. Sie bewohnte alleine ein freistehendes Haus im Dießelweg in Oldenburg. Auch von ihrem champagnerfarbenen Pkw Daimler-Benz (Typ E 220), Bj. 2006, mit dem amtlichen Kennzeichen OL - XK 367 fehlt weiterhin jede Spur.
In der Nacht zum 25. Juni 2017 hob eine unbekannte Person zwei Mal mit der EC-Karte der Danuta Lysien einen jeweils höheren Bargeldbetrag in der LzO-Filiale in Krusenbusch ab.
Diese Person wurde bei den Geldabhebungen gefilmt. Es handelt sich offensichtlich um einen älteren Mann mit einer kräftigen Statur.
Mit derselben Karte wurde in der Region Posen in Polen in der Nacht auf den 27. Juni 2017 noch zwei weitere Male Geld abgehoben. Aufgrund des vorhandenen Videomaterials dürften die Geldabhebungen durch ein und dieselbe Person erfolgt sein.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Oldenburg nun einen Beschluss zur Veröffentlichung der Bilder.
Die Polizei bittet daher nochmals alle Bürgerinnen und Bürger darum, sich mit der Soko DaLy in Verbindung zu setzen, wenn sie einen Hinweis zur Tat oder zu dem Täter geben können. Jeder noch so kleine Hinweis kann von Bedeutung sein.
Die Polizei nimmt die Hinweise unter 0441-7904115 entgegen.
Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für an der Straftat nicht beteiligte Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/62353/3772531