von z3001x » Samstag, 08. Juni 2019, 17:00:14
Der Ehemann der Ermordeten, Georg M., war bereits im April 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt worden wg Mordes aus Heimtücke.
Das Urteil wurde jedoch Anfang Mai 2019 vom BGH aufgehoben, wg eines Details in der Urteilsbegründung, das sich auf die Beweisbewertung von DNA-Mischspuren bezieht.
Der Prozess muss jetzt neu aufgerollt werden.
Ein Termin wurde wohl noch nicht genannt.
Mglweise kommt der nicht-rechtskräftigte Verurteilte bis zum Beginn des neuen Prozess in Freiheit.
Der Fall der erstochenen Margot M. (59) wird neu aufgerollt. Die Bundesrichter rügen die fehlerhafte Darstellung zur DNA-Spur am Tatort.
Es ist ein Paukenschlag gut ein Jahr nach dem Urteil im aufsehenerregenden Prozess um den Mord an der 59 Jahre alten Margot M. auf einem Parkplatz der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein. Zu lebenslanger Haftstrafe hatte das Heilbronner Landgericht Georg M. (64), den Ehemann der Ermordeten, im April 2018 verurteilt und die Tat als „glasklaren Mord aus Heimtücke“ eingestuft. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) in der Revision der Verteidigung das Urteil des Landgerichts aufgehoben. Das heißt: Der Fall muss nun vor einer anderen Strafkammer des Heilbronner Gerichts neu aufgerollt werden. (...)
Landgericht hatte keinerlei Zweifel beim Urteil
Wieso das? Von einer klaren Indizienlage und einer menschenverachtenden Bluttat hatte der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth gesprochen. Keinerlei Zweifel hatten die Richter an der Täterschaft des Angeklagten. Margot M. hatte ihren Mann verlassen, dann einen neuen Lebenspartner gefunden. Das hatte Georg M. mitbekommen, da er auch nach der Trennung ihre E-Mail- und Facebook-Postfächer überwachte.
Mit einem Halsschnitt, einigen Stichen in den Oberkörper und fünf Stichen in den Rücken der flüchtenden Frau hatte der Täter die 59-Jährige getötet. Er hatte ihr auf dem Parkplatz vor ihrem Arbeitsplatz, der Evangelischen Tagungsstätte, aufgelauert. Eine DNA-Spur des Angeklagten fanden Ermittler an einer Getränkedose am Tatort. Eine Mitarbeiterin der Tagungsstätte hatte einen Tatverdächtigen weglaufen sehen. Kleidung und Statur passten zu Georg M. Zudem tippte sie bei der Vorlage von Vergleichsbildern mehrerer Männer auf Georg M. als denjenigen, den sie gesehen habe. Und: Auf dem Computer von Georg M. fanden Ermittler Luftbilder vom Tatort, der Tagungsstätte Löwenstein. Die hatte M. nur wenige Stunden vor der Bluttat gegoogelt. (...)
In seinem Beschluss spricht der BGH nicht von Zweifeln an der Täterschaft von Georg M. Er bemängelt, dass das Landgericht die Genspur (DNA) des Angeklagten an einer Getränkedose vom Tatort als „gewichtigstes Indiz“ eingestuft habe. Aber: Wegen eines „durchgreifenden Darstellungsmangels“ halte diese Beweiswürdigung einer sachlich-rechtlichen Nachprüfung „nicht stand“. Bei DNA-Mischspuren sei es notwendig, in den Urteilsgründen mitzuteilen, inwieweit es Übereinstimmungen zu untersuchten DNA-Systemen gebe und mit welcher Wahrscheinlichkeit andere Personen als Spurenverursacher infrage kommen.
Der Typ der Mischspur sei von den Richtern nicht hinreichend genau herausgearbeitet worden. Und: Auf die für den Angeklagten relevante Vergleichspopulation, die als mögliche Täter auch in Betracht käme, werde „nicht eingegangen“.
https://www.swp.de/suedwesten/landkreis ... 79299.html
Der Ehemann der Ermordeten, Georg M., war bereits im April 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt worden wg Mordes aus Heimtücke.
Das Urteil wurde jedoch Anfang Mai 2019 vom BGH aufgehoben, wg eines Details in der Urteilsbegründung, das sich auf die Beweisbewertung von DNA-Mischspuren bezieht.
Der Prozess muss jetzt neu aufgerollt werden.
Ein Termin wurde wohl noch nicht genannt.
Mglweise kommt der nicht-rechtskräftigte Verurteilte bis zum Beginn des neuen Prozess in Freiheit.
[quote][b][size=104]Der Fall der erstochenen Margot M. (59) wird neu aufgerollt. Die Bundesrichter rügen die fehlerhafte Darstellung zur DNA-Spur am Tatort.[/size][/b]
Es ist ein Paukenschlag gut ein Jahr nach dem Urteil im aufsehenerregenden Prozess um den Mord an der 59 Jahre alten Margot M. auf einem Parkplatz der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein. Zu lebenslanger Haftstrafe hatte das Heilbronner Landgericht Georg M. (64), den Ehemann der Ermordeten, im April 2018 verurteilt und die Tat als „glasklaren Mord aus Heimtücke“ eingestuft. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) in der Revision der Verteidigung das Urteil des Landgerichts aufgehoben. Das heißt: Der Fall muss nun vor einer anderen Strafkammer des Heilbronner Gerichts neu aufgerollt werden. (...)
[b][size=104]Landgericht hatte keinerlei Zweifel beim Urteil[/size][/b]
Wieso das? Von einer klaren Indizienlage und einer menschenverachtenden Bluttat hatte der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth gesprochen. Keinerlei Zweifel hatten die Richter an der Täterschaft des Angeklagten. Margot M. hatte ihren Mann verlassen, dann einen neuen Lebenspartner gefunden. Das hatte Georg M. mitbekommen, da er auch nach der Trennung ihre E-Mail- und Facebook-Postfächer überwachte.
Mit einem Halsschnitt, einigen Stichen in den Oberkörper und fünf Stichen in den Rücken der flüchtenden Frau hatte der Täter die 59-Jährige getötet. Er hatte ihr auf dem Parkplatz vor ihrem Arbeitsplatz, der Evangelischen Tagungsstätte, aufgelauert. Eine DNA-Spur des Angeklagten fanden Ermittler an einer Getränkedose am Tatort. Eine Mitarbeiterin der Tagungsstätte hatte einen Tatverdächtigen weglaufen sehen. Kleidung und Statur passten zu Georg M. Zudem tippte sie bei der Vorlage von Vergleichsbildern mehrerer Männer auf Georg M. als denjenigen, den sie gesehen habe. Und: Auf dem Computer von Georg M. fanden Ermittler Luftbilder vom Tatort, der Tagungsstätte Löwenstein. Die hatte M. nur wenige Stunden vor der Bluttat gegoogelt. (...)
[color=#40FF40]In seinem Beschluss spricht der BGH nicht von Zweifeln an der Täterschaft von Georg M. Er bemängelt, dass das Landgericht die Genspur (DNA) des Angeklagten an einer Getränkedose vom Tatort als „gewichtigstes Indiz“ eingestuft habe. Aber: Wegen eines „durchgreifenden Darstellungsmangels“ halte diese Beweiswürdigung einer sachlich-rechtlichen Nachprüfung „nicht stand“. Bei DNA-Mischspuren sei es notwendig, in den Urteilsgründen mitzuteilen, inwieweit es Übereinstimmungen zu untersuchten DNA-Systemen gebe und mit welcher Wahrscheinlichkeit andere Personen als Spurenverursacher infrage kommen[/color].
Der Typ der Mischspur sei von den Richtern nicht hinreichend genau herausgearbeitet worden. Und: Auf die für den Angeklagten relevante Vergleichspopulation, die als mögliche Täter auch in Betracht käme, werde „nicht eingegangen“.
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https://www.swp.de/suedwesten/landkreise/lk-schwaebisch-hall/Mordprozess-Wuestenrot-Margot-M-30979299.html