von Zane » Mittwoch, 22. Juli 2026, 23:37:38
Man finde ich diese Diskussionen immer Lustig

aber mit was für einer Inbrunst, immer alles so gedreht und gebogen wird, dass N immer der böse Bube bleibt^^.
Also dann mal recht Simpel Antworten auf eure Diskussionen:
Punkt 1: SMS schreiben während der Arbeit. N hat sogar in dem von Agatha erwähnten Artikel, den Arbeitsprozess erklärt. Man bestückt die Maschine mit Bauteilen und die macht dann von selbst weiter. Ist das Lämpchen Grün alles tutti, ist das Lämpchen Gelb gehen die Bauteile langsam zu Neige ist es Rot Stillstand. Also besteht Ns Job im Grunde daraus, wann immer es Gelb ist Bauteile nachzulegen. Da zwischendrin, hat er Freizeit und kann auch 100 SMS schreiben. So ähnlich ist es bei uns bei Bosch auch.
Punkt 2: Natürlich kann man Arbeitszeitbetrug begehen und somit wäre das Alibi hinfällig, wenn andere Personen eingebunden werden. ABER das gilt dann für jeden der in den letzten 20 Jahren Tatverdächtig war. KEINER davon hat ein Alibi das zu 100% unwiderlegbar wäre wenn man andere Personen mit einbezieht. Somit wäre wir beim Stand von vor 20 Jahren und jeder ist wieder Tatverdächtig, N, C, Asseln Brüder etc...also faszinierend, wie es hier geschafft wird, einen Fall nicht voranzubringen, sondern wieder an den Anfang zurückzuversetzen xD.
Punkt 3: Fahrtzeiten, die Polizei hat eine Uhrzeit zu wann Feierabend gewesen sein soll. Dann haben Sie noch eine Zeit wann Geld abgeholt worden ist. Natürlich ist es recht einfach mit Arbeitszeitbetrug von Ns Firma bis zum Pub zu kommen und Frauke um 23 Uhr dort abzufangen.
Aber ist es auch möglich und rein Rechnerisch logisch, von der Firma abzufahren, zu einem bestimmten Zeitpunkt Geld abgeholt zu haben am Automaten und davor oder danach Frauke abgefangen zu haben.
Es sind nicht nur 2 Zeiten die Stimmig sein müssen (Abfahrt von Arbeitsplatz und 23 Uhr als Frauke den Pub verlässt). Sondern es müssen 3 Zeiten stimmig sein (Abfahrt vom Arbeitsplatz, 23 Uhr als Frauke den Pub verlässt und das Geld abheben am Bankautomat). Und das ist schon schwieriger zu Bewerkstelligen und zu Koodinieren. Und das wird die Polizei sicher mit einbezogen haben und somit zu dem Schluss gekommen sein, dass es nicht möglich war.
Man finde ich diese Diskussionen immer Lustig :D aber mit was für einer Inbrunst, immer alles so gedreht und gebogen wird, dass N immer der böse Bube bleibt^^.
Also dann mal recht Simpel Antworten auf eure Diskussionen:
Punkt 1: SMS schreiben während der Arbeit. N hat sogar in dem von Agatha erwähnten Artikel, den Arbeitsprozess erklärt. Man bestückt die Maschine mit Bauteilen und die macht dann von selbst weiter. Ist das Lämpchen Grün alles tutti, ist das Lämpchen Gelb gehen die Bauteile langsam zu Neige ist es Rot Stillstand. Also besteht Ns Job im Grunde daraus, wann immer es Gelb ist Bauteile nachzulegen. Da zwischendrin, hat er Freizeit und kann auch 100 SMS schreiben. So ähnlich ist es bei uns bei Bosch auch.
Punkt 2: Natürlich kann man Arbeitszeitbetrug begehen und somit wäre das Alibi hinfällig, wenn andere Personen eingebunden werden. ABER das gilt dann für jeden der in den letzten 20 Jahren Tatverdächtig war. KEINER davon hat ein Alibi das zu 100% unwiderlegbar wäre wenn man andere Personen mit einbezieht. Somit wäre wir beim Stand von vor 20 Jahren und jeder ist wieder Tatverdächtig, N, C, Asseln Brüder etc...also faszinierend, wie es hier geschafft wird, einen Fall nicht voranzubringen, sondern wieder an den Anfang zurückzuversetzen xD.
Punkt 3: Fahrtzeiten, die Polizei hat eine Uhrzeit zu wann Feierabend gewesen sein soll. Dann haben Sie noch eine Zeit wann Geld abgeholt worden ist. Natürlich ist es recht einfach mit Arbeitszeitbetrug von Ns Firma bis zum Pub zu kommen und Frauke um 23 Uhr dort abzufangen.
Aber ist es auch möglich und rein Rechnerisch logisch, von der Firma abzufahren, zu einem bestimmten Zeitpunkt Geld abgeholt zu haben am Automaten und davor oder danach Frauke abgefangen zu haben.
Es sind nicht nur 2 Zeiten die Stimmig sein müssen (Abfahrt von Arbeitsplatz und 23 Uhr als Frauke den Pub verlässt). Sondern es müssen 3 Zeiten stimmig sein (Abfahrt vom Arbeitsplatz, 23 Uhr als Frauke den Pub verlässt und das Geld abheben am Bankautomat). Und das ist schon schwieriger zu Bewerkstelligen und zu Koodinieren. Und das wird die Polizei sicher mit einbezogen haben und somit zu dem Schluss gekommen sein, dass es nicht möglich war.