Mir ist heute schlagartig ein Umstand klargeworden, die die eigentlich unglaubliche Behauptung des Täters in dem Bericht von @Ulm glaubwürdiger macht. Also die Behauptung des Täters, er hab eine blonde Wanderin im Schwarzwald in eine Schlucht gestürzt und sie sei dabei umgekommen und das sei aber bisher nicht entdeckt worden. Und als Grund für die Gewalttat gab er an "sie hab sich ihm verweigert".
Bisher hatte ich mich gewundert wie das mit der Darstellung in Einklang zu bringen ist, dass Scarletts Handy bis zum Abend angeblich in der
Funkzelle von Todtmoos eingeloggt geblieben sei. Da jedenfalls wurde viel gesucht und speziell die steilen Stellen, aber kein solcher Fund. Sodass dieser Fremdtäter-Schlucht-Sturz weniger naheliegend wirkte.
Wenn man diese Darstellung aber genau zurückverfolgt, dann gab es nie die Information, dass das Handy bis Abend in dieser
Funkzelle eingeloggt gewesen sei. Sondern nur, dass es
bei Todtmoos eingeloggt war. Das stand im Schwarzwälder Boten, am 17.09.2020 eine Woche nach ihrem Verschwinden.
https://web.archive.org/web/20201012112 ... 57fa2.html
Die Info kann wohl, ursprünglich jedenfalls, nur von der Polizei stammen, und muss wohl direkt oder mit Umweg einem gut-vernetzten Redakteur "gesteckt" worden sein. Denn niemand sonst kann die Mobilfunkproviderdaten erhalten haben.
Wenn man jetzt mal ein bisschen recherchiert wie Mobilfunkprovider es technisch umsetzen, gemäß dem GSM-Protokoll und all seinen Detailspezifikationen, so fällt auf, dass der Betreiber nur das
Gebiet ("Location Area") notiert und festhält, wo sich das Handy zuletzt befand, nicht aber die
Zelle. Wenn ein Handy die Funkzelle wechselt, wird außerdem nur für den Fall, dass sich dabei die LAC/LAI ändert ein "Location-Update" gefeuert. Sollten sich beide Zellen in derselben LA befinden, passiert nichts.
https://de.wikipedia.org/wiki/Location_ ... ilfunknetz
Diese Location Areas bestehen i.d.R. aus vielen Funkzellen und können weite regionale Räume abdecken. Z.B. den ganzen Südschwarzwald. Wie exakt die Location Area von O2, zu der die Todtmooser Funkzelle, gehört, zugeschnitten ist, müsste man an der Stelle mal recherchieren. Das hat wirklich eine Aussage.
Für den Fall, dass sie wie erwartet einen großen Bereich des Südschwarzwalds abdeckt, müsste Scarletts Handy, selbst wenn es eingeschalten und im Netz blieb bis ca. 18 Uhr aber keine Änderung der Location Area übermittelt haben, selbst wenn sie mit dem Auto 50 oder 100 km gefahren sein sollte. Sofern alles ein und dieselbe LA ist.
Und das macht es möglich, dass sie in ein Gebiet kam, wo es so eine Schlucht gibt, die bislang niemand untersucht hat und wo laut dem Ulmer Täter angeblich dieses Verbrechen stattfand.
Natürlich muss man auch sagen, dass es denkbar ist, dass, selbst wenn alle Darstellungen unseres Hinweisgebers zutreffen, der Täter dem dortigen Opfer dennoch unrichtige Dinge mitgeteilt haben kann, möglicherweise um es einzuschüchtern. Und das der Teil mit der Schlucht und der Wanderin also nur ein böse aber unwahre, vom Täter erfundene Geschichte sein könnte.
Unabhängig vom Ulmer Fall engen die bekannten Informationen zur letzten örtlichen Zuordnung von Scarletts Handy den besagten Bereich aber jedenfalls nicht auf das Umfeld von Todtmoos und die dortige Funkzelle ein. Das war die ganze Zeit eine kollektive Missinterpretation.
Mir ist heute schlagartig ein Umstand klargeworden, die die eigentlich unglaubliche Behauptung des Täters in dem Bericht von @Ulm glaubwürdiger macht. Also die Behauptung des Täters, er hab eine blonde Wanderin im Schwarzwald in eine Schlucht gestürzt und sie sei dabei umgekommen und das sei aber bisher nicht entdeckt worden. Und als Grund für die Gewalttat gab er an "sie hab sich ihm verweigert".
Bisher hatte ich mich gewundert wie das mit der Darstellung in Einklang zu bringen ist, dass Scarletts Handy bis zum Abend angeblich in der [i]Funkzelle[/i] von Todtmoos eingeloggt geblieben sei. Da jedenfalls wurde viel gesucht und speziell die steilen Stellen, aber kein solcher Fund. Sodass dieser Fremdtäter-Schlucht-Sturz weniger naheliegend wirkte.
Wenn man diese Darstellung aber genau zurückverfolgt, dann gab es nie die Information, dass das Handy bis Abend in dieser [u][i]Funkzelle[/i][/u] eingeloggt gewesen sei. Sondern nur, dass es [i][u]bei Todtmoos[/u][/i] eingeloggt war. Das stand im Schwarzwälder Boten, am 17.09.2020 eine Woche nach ihrem Verschwinden. https://web.archive.org/web/20201012112748/https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.schwarzwald-polizei-stellt-suche-nach-wanderin-ein.25b37633-7f13-489c-922c-c8d69bc57fa2.html
Die Info kann wohl, ursprünglich jedenfalls, nur von der Polizei stammen, und muss wohl direkt oder mit Umweg einem gut-vernetzten Redakteur "gesteckt" worden sein. Denn niemand sonst kann die Mobilfunkproviderdaten erhalten haben.
Wenn man jetzt mal ein bisschen recherchiert wie Mobilfunkprovider es technisch umsetzen, gemäß dem GSM-Protokoll und all seinen Detailspezifikationen, so fällt auf, dass der Betreiber nur das [i]Gebiet [/i]("Location Area") notiert und festhält, wo sich das Handy zuletzt befand, nicht aber die [i]Zelle[/i]. Wenn ein Handy die Funkzelle wechselt, wird außerdem nur für den Fall, dass sich dabei die LAC/LAI ändert ein "Location-Update" gefeuert. Sollten sich beide Zellen in derselben LA befinden, passiert nichts. https://de.wikipedia.org/wiki/Location_Area#Ortung_im_Mobilfunknetz
Diese Location Areas bestehen i.d.R. aus vielen Funkzellen und können weite regionale Räume abdecken. Z.B. den ganzen Südschwarzwald. Wie exakt die Location Area von O2, zu der die Todtmooser Funkzelle, gehört, zugeschnitten ist, müsste man an der Stelle mal recherchieren. Das hat wirklich eine Aussage.
Für den Fall, dass sie wie erwartet einen großen Bereich des Südschwarzwalds abdeckt, müsste Scarletts Handy, selbst wenn es eingeschalten und im Netz blieb bis ca. 18 Uhr aber keine Änderung der Location Area übermittelt haben, selbst wenn sie mit dem Auto 50 oder 100 km gefahren sein sollte. Sofern alles ein und dieselbe LA ist.
Und das macht es möglich, dass sie in ein Gebiet kam, wo es so eine Schlucht gibt, die bislang niemand untersucht hat und wo laut dem Ulmer Täter angeblich dieses Verbrechen stattfand.
Natürlich muss man auch sagen, dass es denkbar ist, dass, selbst wenn alle Darstellungen unseres Hinweisgebers zutreffen, der Täter dem dortigen Opfer dennoch unrichtige Dinge mitgeteilt haben kann, möglicherweise um es einzuschüchtern. Und das der Teil mit der Schlucht und der Wanderin also nur ein böse aber unwahre, vom Täter erfundene Geschichte sein könnte.
Unabhängig vom Ulmer Fall engen die bekannten Informationen zur letzten örtlichen Zuordnung von Scarletts Handy den besagten Bereich aber jedenfalls nicht auf das Umfeld von Todtmoos und die dortige Funkzelle ein. Das war die ganze Zeit eine kollektive Missinterpretation.