MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Juve » Sonntag, 21. Juni 2026, 18:31:53

Heckengäu hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 18:25:03 Die Rede war von 3 Kilo Wiesenpflanzen. Das hat nichts zu tun mit Seggen und Kuhlen etc.
Das ist Grünfutter für 1 Quartett manierlicher Häsinnen oder auch eine Geiss, oder 2 Kitze!
Mei, dieser @Heckengäu meint halt immer, Recht haben zu müssen! Aber stimmt schon, eine Kuh sagt bei den 3 Kilo: "Ok, das war jetzt was für meinen hohlen Backenzahn. Und wann gibt es jetzt richtig was zu futtern?" :)

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Heckengäu » Sonntag, 21. Juni 2026, 18:25:03

Die Rede war von 3 Kilo Wiesenpflanzen. Das hat nichts zu tun mit Seggen und Kuhlen etc.
Das ist Grünfutter für 1 Quartett manierlicher Häsinnen oder auch eine Geiss, oder 2 Kitze!

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Sonntag, 21. Juni 2026, 17:58:09

Turmfalke23 hat geschrieben: Samstag, 20. Juni 2026, 22:10:10 Normalerweise antworte ich nicht auf Gastbeiträge.
[.....]
Warum soll eine Schweinesuhle eine schutzbedürftige Einrichtung sein ? Begründung ?
Welcher Fachmann hat den Tümpel denn als Schweinesuhle bezeichnet ? Die Medien etwa ?
Wieso wird in der XY-Sendung nach Spaziergängern gefragt, welche sich in der Umgebung des Tümpels aufgehalten haben ?
Es ist von mehreren Personen die Rede, wohl ein Verstoß n. § 59 Betreten der freien Landschaft/Natur ?

Evtl. kennst du den Bay. Wald ein Naturschutzgebiet. Was würde die erholungssuchende Bevölkerung dazu sagen, wenn sie den Park nicht mehr betreten dürfte ?

Es wird wohl kaum ein Natur­liebhaber über einen frisch angesäten Acker laufen oder gar ein Schlammbad in einer Suhle nehmen. :roll:
Es gibt auch noch andere Wildarten, die ebenfalls eine Suhle aussuchen.
Danke :D

Die Einheimischen hatten im H.E.T. bestätigt, dass der Tümpel kein Wanderziel oder Stelle für Spaziergänge ist, oder?

"Dieser eine Tümpel, ein Soll, der Schweinekuhle genannt wird", ist Teil des Naturparks "Sternberger Seenland" und inAnlage 2 - Definitionen der gesetzlich geschützten Biotope im Naturschutzausführungsgesetz - im NatSchAG M-V als Schutzgebiet ausgewiesen.

Der Wegerand vom "Hochsitz am Weg" in Richtung Klein Upahl ist auch auf der Karte als solches ausgewiesen.
Spoiler
https://www.lung.mv-regierung.de/static ... ebiete.png
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/docu ... FVMVrahmen
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/docu ... AGMVrahmen

Kartenportal Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
(Hier müssen die gesetzlich geschützten Biotope und Geotope im Ordner Naturschutz/ Unterordner Biotope und Geotope in der Themenauswahl (links) angewählt und die Seite neu geladen werden.)
https://www.kreis-vg.de/redirect.phtml? ... 2164.123.1

Die Bezeichnung "Schweinekuhle" wird möglicherweise aus weit zurückliegenden Zeiten abstammen, wie in meinem vorherigen Beitrag @Sronson Grünfutter und Söllen zu lesen ist https://www.het-forum.de/viewtopic.php?p=348932#p348932

Bundesweit ist das Betretungsrecht, § 59, mit dem Erholungszweck verbunden und auf ihn beschränkt. "Eine Naturnutzung, die nicht der Erholung dient, unterliegt daher nicht dem freien Betretensrecht, sondern ist grundsätzlich verboten, kann aber gestattet werden."
TZ1, TZ2 und Angeklagte "Suchen" umfassen nicht das Betretungsrecht.
Spoiler
Das Betretungsrecht ist mit dem Erholungszweck verbunden und auf ihn beschränkt. Eine Naturnutzung, die nicht der Erholung dient, unterliegt daher nicht dem freien Betretensrecht, sondern ist grundsätzlich verboten, kann aber gestattet werden. Aus § 7 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ergibt sich, dass die Erholung neben dem natur- und landschaftsverträglich ausgestalteten Natur- und Freizeiterleben auch die natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigung in der freien Landschaft umfasst, soweit dadurch die weiteren Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden.

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
§ 59 Betreten der freien Landschaft
(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).
(2) Das Betreten des Waldes richtet sich nach dem Bundeswaldgesetz und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht. Es kann insbesondere andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen sowie das Betreten aus wichtigen Gründen, insbesondere aus solchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Feldschutzes und der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zum Schutz der Erholungsuchenden, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Grundstücksbesitzers einschränken.

Im Bayerischen Wald und Bayern? Ein Paradies! :D

Eimaliger Sonderfall, "Der Genuß der Naturschönheiten" ist Bayerisches Verfassungsrecht, aber das gilt nicht in M-V!
Spoiler
Eine Besonderheit ist Art. 141 der Verfassung des Freistaates Bayern. Dieser macht unter anderem den freien Zugang zu Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur zusammen mit dem Betretungsrecht zum Verfassungsrecht. Er verpflichtet Gemeinden und den Staat, der Öffentlichkeit den Zugang zu Bergen, Seen und Flüssen zu ermöglichen, weshalb in Bayern ein gesetzliches Vorkaufsrecht des Staates an Seeufergrundstücken existiert. Art. 141 Absatz 3 regelt „Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet.“

Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG) (2018)
Art. 27 Betretungsrecht; Gemeingebrauch an Gewässern
(1) Alle Teile der freien Natur, insbesondere Wald, Bergweide, Fels, Ödungen, Brachflächen, Auen, Uferstreifen und landwirtschaftlich genutzte Flächen, können von jedermann unentgeltlich betreten werden.

Art. 30 Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen
(1) 1 Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. 2 Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.


Das Betretungsrecht (Umfang und Inhalt des Rechts auf Naturgenuss), Art. 26 ff. des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... _U_11632-0

In Mecklenburg-Vorpommern ist das eingeschränkt, es "darf jede Person in der freien Landschaft auf eigene Gefahr Privatwege (private Straßen und Wege aller Art) sowie Wegeränder und Feldraine zum Zwecke der naturverträglichen Erholung betreten."
Spoiler
Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (NatSchAG M-V) (2010)
§ 25 Betreten der freien Landschaft
(1) Soweit durch Rechtsvorschrift nichts Anderes geregelt ist, darf jede Person in der freien Landschaft auf eigene Gefahr Privatwege (private Straßen und Wege aller Art) sowie Wegeränder und Feldraine zum Zwecke der naturverträglichen Erholung betreten und mit einem Fahrrad befahren. Das Fahren mit Rollstühlen steht dem Betreten gleich. Reiter dürfen Privatwege nur benutzen, wenn sie trittfest oder als Reitweg ausgewiesen sind.
(2) Absatz 1 gilt nicht innerhalb eingefriedeter Grundstücke, auf denen Tiere weiden, Gartenbau, Teichwirtschaft oder Fischzucht betrieben wird, sowie für Hof- und Gebäudeflächen. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung darf durch das Betreten gemäß Absatz 1 nicht beeinträchtigt werden. Gegenstände dürfen nicht in Natur und Landschaft zurückgelassen werden. Die Erholung Anderer in Natur und Landschaft darf nicht gestört werden.

Wege aller Art
https://www.sternberger-seenland.de/fil ... tion-1.pdf
Betretungsrechte
https://www.waldsportbewegt.de/fileadmi ... srecht.pdf

Kartenportal Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
(Hier müssen die gesetzlich geschützten Biotope und Geotope im Ordner Naturschutz/ Unterordner Biotope und Geotope in der Themenauswahl (links) angewählt und die Seite neu geladen werden.)
https://www.kreis-vg.de/redirect.phtml? ... 2164.123.1

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Sonntag, 21. Juni 2026, 17:00:20

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 15:53:34 Vermutlich handelt es sich um Rispen-Segge (Carex paniculata).

Viele Grüße von jmd., der jeden Abend bis zu 3 kg Wiesenpflanzen sammelt ,-)
Juve hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 15:59:03 Hast du Kühe im Stall oder für den Eigenbedarf? *duckundweg* :lol:
Bestes Pferd im H.E.T.-Stall, oder?

Möglicherweise Steife Segge (Carex elata), mutmaßlich Schmalblättrige Steife Segge (Carex elata subsp. omskiana (Meinsh.) Jalas) ;)
Spoiler
Bild
@Sronson Steife Segge und Rispen-Segge sind gute Streupflanzen, aber schlechte Futterpflanzen.



Alles über Sölle, Hinmelsaugen, Schweinekuhlen oder Schweinesuhlen, und Kuhlen, von Bewuchs bis Nuzung und Zukunft, auf 9 Seiten:
Die Problematik der Sölle (Kleinhohlformen) im Jungmoränengebiet Nordostdeutschlands
August 1996, Authors: Thomas Kalettka
https://www.researchgate.net/publicatio ... st_Germany
https://www.researchgate.net/profile/Th ... ermany.pdf

„[…..]Nährstoffeintrag erfolgte durch die Nutzung als Schafwäsche (bis 18. Jh.), Wasch- und Ententeich, Viehtränke sowie Flachsröste (bis 18. Jh.). Durch Beweidung und Mahd waren Sölle bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts meist baumfrei. Ihre Ränder waren noch im Deutschen Reich oft Grünland.
Über Nutzungsformen gibt es Hinweise, über ihre Intensität nur Vermutungen (HAMEL 1988). Auf die Nutzung weisen oft alte Namen der Sölle hin (GEINITZ 1915, JANKE u. JANKE 1970). Auf Karten Ostbrandenburgs werden jedoch nach 1870 viele Namen nicht mehr aufgeführt. Nach 1945 ließ die Nutzung von Söllen stark nach. Oft zeugen Kopfweidenbepflanzungen von Auflassungen (HAMEL 1988). […..]“

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von HET_GAST » Sonntag, 21. Juni 2026, 16:25:10

:!: :!: :!: A C H T U N G :!: :!: :!:

Heute 20.00 Uhr auf:

https://www.youtube.com/watch?v=MwYV722-NTI

Fall Fabian: Die drei "Tümpelzeugen" | Heike im Gespräch

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Überlegung » Sonntag, 21. Juni 2026, 16:11:22

HE_Gffnkkd hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 15:46:57 Das Handy beschlagnahmen mithilfe von "Gefahr im Verzug" hätte wohl gerade nicht funktioniert, denn der Richter meinte wohl, dass Gina das Handy gar nicht hätte abgeben brauchen. Insofern gut für die Ermittler, dass Gina ihre Handy zumindest juristisch gesehen "freiwillig" herausgegeben hat und dieses so sichergestellt werden konnte.
Quelle: NDR Podcast ab Minute 14:30 etwa.
Ist ja auch nicht so, dass der Polizist ganz einfach sagen könnte "Hier liegt Gefahr im Verzug vor, ich beschlagnahme jetzt das Handy gegen ihren Willen", denn auch ein solches Vorgehen muss natürlich begründet werden und die Polizei muss sich dann im Nachhinein einen richterlichen Beschluss für die Beschlagnahmung holen. Würde das dann aber scheitern und sich das Vorgehen im Nachhinein als rechtswidrig herausstellen, müsste nicht nur das Handy sofort wieder zurückgegeben werden, sondern dann könnte es sogar zu einem Beweisverwertungsverbot der gespiegelten Daten kommen.
Darauf wollte ich hinaus. Viele Dank für die Info.
Dann war das "abgeben müssen" wohl eher ein gefühltes müssen und nicht tatsächlicher Zwang von Seiten der Polizei.
Da wird sich aber jemand jetzt ziemliche ärgern ...

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Kalle » Sonntag, 21. Juni 2026, 16:11:02

HE_Gffnkkd hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 15:46:57
Ist ja auch nicht so, dass der Polizist ganz einfach sagen könnte "Hier liegt Gefahr im Verzug vor, ich beschlagnahme jetzt das Handy gegen ihren Willen"
Mich interessiert v.a. das Handy von J. Und die Einstellungen und Aktivitäten in Gs „Family App“ und ggf. Roblox

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Juve » Sonntag, 21. Juni 2026, 15:59:03

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 15:53:34 Vermutlich handelt es sich um Rispen-Segge (Carex paniculata).

Viele Grüße von jmd., der jeden Abend bis zu 3 kg Wiesenpflanzen sammelt ,-)
Hast du Kühe im Stall oder für den Eigenbedarf? *duckundweg* :lol:

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von HET_GAST » Sonntag, 21. Juni 2026, 15:57:23

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 15:53:34 Vermutlich handelt es sich um Rispen-Segge (Carex paniculata).
Viele Grüße von jmd., der jeden Abend bis zu 3 kg Wiesenpflanzen sammelt ,-)
Weiterbildung gibt´s hier auch noch gratis, haMMMMer ;) . Wir sollten darüber nachdenken, das HET zu erweitern. Denn es gibt ja auf so ziemlich allen Ebenen hobbymäßig was zu ermitteln.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Sonntag, 21. Juni 2026, 15:53:34

Gastikus hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 15:39:57 Dieser abgesenkte Büschel Moorgras/ Schilf (wenn jemand den genauen lateinischen Namen weiß bitte melden) wird mit Wurzel gemeint sein.
Vermutlich handelt es sich um Rispen-Segge (Carex paniculata).

Viele Grüße von jmd., der jeden Abend bis zu 3 kg Wiesenpflanzen sammelt ,-)

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von HE_Gffnkkd » Sonntag, 21. Juni 2026, 15:46:57

Heckengäu hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 10:31:44 2. In der Summe ergab sich "Gefahr im Verzug" die die sofortige vorläufige Beschlagnahme der 2 Mobilgeräte rechtfertigte. Sofern diese nicht auf freiwilliger Basis dem Polizeibeamten überlassen wurden.
Das Handy beschlagnahmen mithilfe von "Gefahr im Verzug" hätte wohl gerade nicht funktioniert, denn der Richter meinte wohl, dass Gina das Handy gar nicht hätte abgeben brauchen. Insofern gut für die Ermittler, dass Gina ihre Handy zumindest juristisch gesehen "freiwillig" herausgegeben hat und dieses so sichergestellt werden konnte.
Quelle: NDR Podcast ab Minute 14:30 etwa.
Ist ja auch nicht so, dass der Polizist ganz einfach sagen könnte "Hier liegt Gefahr im Verzug vor, ich beschlagnahme jetzt das Handy gegen ihren Willen", denn auch ein solches Vorgehen muss natürlich begründet werden und die Polizei muss sich dann im Nachhinein einen richterlichen Beschluss für die Beschlagnahmung holen. Würde das dann aber scheitern und sich das Vorgehen im Nachhinein als rechtswidrig herausstellen, müsste nicht nur das Handy sofort wieder zurückgegeben werden, sondern dann könnte es sogar zu einem Beweisverwertungsverbot der gespiegelten Daten kommen.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Juve » Sonntag, 21. Juni 2026, 15:44:08

HET_GAST hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 15:22:52 Mittlerweile wurde es wieder entfernt, zumindest auf meinen Google-Maps-Karten, bei unterschiedlichen Browsern. Von Wem und aus welchem Grund ist mir nicht bekannt.
Hi, du solltest vielleicht mal über einen regulären HET-Account nachdenken. Du scheinst ein kluger Kopf mit Gespür für Menschen zu sein - sowas wird hier immer gebraucht. Außerdem könntest du ja realtime-massig am Dialog teilnehmen - wäre schon cool! :)

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Juve » Sonntag, 21. Juni 2026, 15:41:23

Gastikus hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 15:39:57 Dieser abgesenkte Büschel Moorgras/ Schilf (wenn jemand den genauen lateinischen Namen weiß bitte melden) wird mit Wurzel gemeint sein.
Eigenartige Wortwahl, aber was anderes Markantes gibt es an der Stelle nicht.
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Ja, macht Sinn was du da schreibst!

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastikus » Sonntag, 21. Juni 2026, 15:39:57

Juve hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 14:52:15 Ja, hab ich auch so gelesen. Muss ja was Markantes sein, das an Ort und Stelle verbleibt wie die großen Steine weiter oben.
Dieser abgesenkte Büschel Moorgras/ Schilf (wenn jemand den genauen lateinischen Namen weiß bitte melden) wird mit Wurzel gemeint sein.
Eigenartige Wortwahl, aber was anderes Markantes gibt es an der Stelle nicht.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Juve » Sonntag, 21. Juni 2026, 15:24:14

Gast8888 hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 15:18:51 Habe ich gerade zum ersten Mal gelesen....
Eine Gedenkstätte am Tümpel war in 2025 mal eine Weile in Google Maps eingetragen, wurde aber irgendwann auch wieder (sicher aus triftigen Gründen) entfernt. Aktuell kann ich in Maps nichts Entsprechendes entdecken.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von HET_GAST » Sonntag, 21. Juni 2026, 15:22:52

Gast8888 hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 15:18:51 Habe ich gerade zum ersten Mal gelesen....
Mittlerweile wurde es wieder entfernt, zumindest auf meinen Google-Maps-Karten, bei unterschiedlichen Browsern. Von Wem und aus welchem Grund ist mir nicht bekannt.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast8888 » Sonntag, 21. Juni 2026, 15:18:51

Habe ich gerade zum ersten Mal gelesen....

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast8888 » Sonntag, 21. Juni 2026, 15:13:45

Sronson hat geschrieben: Samstag, 20. Juni 2026, 12:29:15 Hier ist sie auch schon:


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Besten Dank @Ich bins!
Aber sehe ich das richtig, bei dieser Karte sind eigentlich nur die Fußspuren von CD bei der Leiche !?

Und von allen anderen herum verteilt ?

Wie erklärt sich das ? Weil OK soll ja auch bei der Leiche gewesen sein = Taschenlampe Gesicht ?

Und die Spuren von GH sind auch nur herum verteilt ?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Allesklar » Sonntag, 21. Juni 2026, 15:06:58

HET_GAST hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 13:38:53 Um Gottes Willen, nicht anders schreiben und verbiegen, bleib ja so wie du bist. Das macht dieses Forum ja auch aus 🫶 und abermals ein Danke an dich !

Aber wenn diese Menschen mit Psychopathie draußen im Leben gar nicht mehr zurecht kommen, dann hilft ja nur noch unter Zwang. Und ich glaube wenn der Mord nicht passiert wäre, wäre es mit GH trotzdem immer mehr bergab gegangen, oder ? Man kann doch aber solche Menschen dann nicht auf die Welt loslassen, sie sind doch eine Gefahr für sich und ihre Umwelt.

Was kann man also tun als Familie, Freund oder Bekannter, zusehen und gefallen lassen, gar hilft nur eine konsequente Abkehr von solchen Menschen ?
Auch einen herzlichen Dank von mir an @caris ich lese Deine Beiträge total gerne.

Ich würde mich bei dem o g Kommentar gerne einklinken: was ist, wenn eine Abkehr von dem Menschen nicht möglich ist? In unserem Fall hier: selbst wenn die Großeltern gemerkt haben, dass da was ganz schön schief läuft und vielleicht sogar ein Krankheitsbild hinter dem Verhalten vermutet haben, was hätten sie tun können? Hilfe organisieren, die dann nicht angenommen wird? Sie vor die Türe setzen und sich selbst überlassen? Was wäre dann mit dem Kind passiert?


Ich stelle mir vor, dass es sehr schwer ist, gegen einen Narzissten anzukommen, wenn man sich für ihn bzw. sein Kind verantwortlich fühlt

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Juve » Sonntag, 21. Juni 2026, 14:52:15

Heckengäu hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 14:23:09 w.png
Wurzel?
Ja, hab ich auch so gelesen. Muss ja was Markantes sein, das an Ort und Stelle verbleibt wie die großen Steine weiter oben.

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