Ja – aber der Verteidiger hat **keine direkte „Stopp“- oder „Rausführ“-Befugnis**. Auch in einer Eskalation bleibt die Kontrolle formal beim Gericht.
Ich trenne dir das sauber in **Sofortmaßnahmen vs. Grenzen** auf:

1. Kann der Verteidiger sofort erreichen, dass sie aufhört zu sprechen?

Direkt: nein
Der Verteidiger kann nicht:
* „Aussage stoppen“
* „sofortige Wortentziehung anordnen“
* „Rausführen lassen“
Das sind **ausschließlich richterliche Maßnahmen**.

2. Was der Verteidiger sofort tun kann (in Echtzeit)
In der Situation „sie redet plötzlich los“ hat der Verteidiger drei echte Sofort-Optionen:

A) Sofortiger prozessualer Einwand
Er kann direkt sagen:
* „Ich widerspreche der weiteren Worterteilung!“
* „Ich beantrage die Unterbrechung der Verhandlung!“

Das zwingt den Richter zur **sofortigen Entscheidung**.

B) Antrag auf Sitzungsunterbrechung
Das ist der wichtigste Hebel:
* „Ich beantrage eine sofortige Unterbrechung zur Ordnung der Mandantin.“

Ergebnis:
* Richter entscheidet sofort
* meist sehr kurze Pause (Sekunden bis Minuten)

C) Antrag auf Entfernung aus dem Saal (§ 177 GVG)
Das ist der „harte Hebel“, aber:
* nur der Richter kann es anordnen
* Verteidiger kann es **beantragen**
Typischer Wortlaut:
> „Ich beantrage, die Angeklagte zur Wahrung der Ordnung vorübergehend aus dem Sitzungssaal zu entfernen.“

Das passiert nur bei:
* massiver Störung
* unkontrollierbarem Verhalten
* Wiederholung trotz Ermahnung

3. Was tatsächlich „sofort wirkt“ in der Praxis
Realistisch gesehen ist der schnellste Effekt:

Richter unterbricht selbst
* passiert oft innerhalb von Sekunden
* wenn jemand durcheinanderredet

Verteidiger interveniert + Richter reagiert
* Verteidiger ruft Antrag
* Richter stoppt die Situation

Entfernung aus dem Saal
* eher Ausnahme
* aber möglich bei Eskalation

4. Wichtiger Punkt: Verteidiger kann nicht „abschalten“, nur steuern
Auch wenn es sich in der Situation so anfühlt:
Der Verteidiger kann nicht wie ein „Schalter“ wirken.
Er kann nur:
* den Richter zur Reaktion zwingen (Antrag)
* die Situation sofort rechtlich „aufbrechen“
* nach der Unterbrechung kontrollieren und stabilisieren

5. Realistische Prozessdynamik
Wenn die Angeklagte plötzlich losredet:
1. Richter: „Ruhe!“ / „Setzen Sie sich!“
2. Verteidiger: „Ich beantrage Unterbrechung!“
3. Richter entscheidet sofort
4. kurze Pause oder strenge Ermahnung
5. Verteidiger stabilisiert Mandantin

Kurzfazit
*

Verteidiger kann nicht selbst stoppen oder rausführen lassen
* ✔ Verteidiger kann sofort Unterbrechung + Entfernung beantragen
* ✔ Richter hat sofortige Entscheidungsmacht
* ✔ praktisch wird die Situation meist innerhalb von Sekunden eingefroren