MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Überlegung » Sonntag, 21. Juni 2026, 10:41:23

Heckengäu hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 10:31:44 Mit ein wenig Nachdenken kommt man durch Logik auf einige Gründe

……..
Ja, aber wären sie dazu verpflichtet gewesen, an dieser Stelle die Handys abzugeben?
Bezüglich der o. g. Punkte ist aus polizeilicher Sicht klar, dass da ein Interesse besteht, aber erzwingen hätten die Beamten es da vor Ort nicht können, oder?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von HET_GAST » Sonntag, 21. Juni 2026, 10:32:26

Überlegung hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 09:57:58 Guten Morgen an alle, siehe Vollzitat
Ich denke, irgendwo müssen sie anfangen, wenn eine Leiche gemeldet wird und in der heutigen Zeit ist das Handy ein zentrales Beweismittel (GPS-Daten, Fotos, Dateien, Anrufe/Nachrichten usw.). Ob es so üblich ist, kann ich dir nicht sagen, aber ich vermute es. Es macht sicher auch ein Unterschied ob Beschuldigter oder Zeuge. Ich denke, das Handy und auch ihr Auto (Info von Raffaela, dass das Auto noch beschlagnahmt ist) sind nach wie vor noch asserviert. Unter dem "Spiegeln" (oder Klonen) eines Handys versteht man das vollständige Auslesen des Speichers, um alle Daten – auch gelöschte für Ermittlungen verfügbar zu machen. Digitalforensiker der Polizei oder spezialisierte private Forensik-Unternehmen werden dazu rangezogen.

Wie es rechtlich aussieht, da habe ich keine Ahnung, @Turmfalke23, kannst du weiterhelfen ?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Heckengäu » Sonntag, 21. Juni 2026, 10:31:44

Überlegung hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 09:57:58 Guten Morgen an alle,

mich beschäftigt da eine Frage bezüglich der Handys:

Wieso war es erforderlich, dass G. und die Zeugin H. die Handys noch vor Ort abgeben "mussten" nach dem Leichenfund?
Wie kann man sich das vorstellen, dass die Handys gespiegelt wurden.
Ist das üblich, wenn man ein Verbrechen meldet?
Ich war bisher der Meinungen, dass man erstmal nicht dazu verpflichtet ist, solange kein richterlicher Beschlzss, oder Gefahr im Verzug vorliegt. Man müsste auch keinen Grund angeben. Wie eine Verweigerung dann von der Polizei gewertet wird ist natürlich eine andere Sache....
Warum könnte es aber da wichtig gewesen sein?
Mit ein wenig Nachdenken kommt man durch Logik auf einige Gründe

1. Damit ausgeschlossen werden kann dass auf den Mobilgeräten Fotos sind die von Fabians verstümmeltem Leichnam gemacht wurden.
Die dann auf dafür berüchtigten Seiten im Internetz erscheinen. Früher war das "Gore". Da bin ich einmal und nie wieder als Greenhorn einem Link gefolgt - es ist grauenhaft gewesen.
G. H. hat Heike M. angeboten ein Foto zu machen. Was diese selbstredend schockiert und entschieden abgelehnt hat. G. H. war alleine am Leichnam. Es ist ihr ohne weiteres solch ruchlose Tat zuzutrauen.
2. In der Summe ergab sich "Gefahr im Verzug" die die sofortige vorläufige Beschlagnahme der 2 Mobilgeräte rechtfertigte. Sofern diese nicht auf freiwilliger Basis dem Polizeibeamten überlassen wurden.
G. H. reagierte wie immer bei Differenzen mit Männern. Mit lautem Geschrei. Bei Differenzen mit Frauen wird hingegen eine Einigung erzielt.
3. Das Verhalten von G. H. die sich sofort als "Ziehmutter" vorstellte und in völliger emotionsloser Schilderung dem Polizeibeamten entgegentrat.
Was dieser als seltsam in seinem Bericht erwähnte.
4. Differenzen die sich aus den Angaben der G. H. ergaben, der Heike M. sofort enbtschieden widersprach und aus ihrer Sicht richtigstellend wiedergab.
5. Die angegebene Situation warum und weshalb hier spazieren gegangen wurde kann in den Mobilgeräten nachprüft werden

Das allein ist ausreichend für den Vorgang. Mögen andere Foristen noch weitere Punkte dazu anführen

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von arcimboldo2.0 » Sonntag, 21. Juni 2026, 10:21:45

darf sich die angeklagte nur 1x einlassen in der verhandlung oder mehrfach ?
das schlusswort, wo sie sich ja auch "einlässt" letztlich, bleibt ihr immer erhalten oder ?

sehr tolle beschreibung dazu vom chatgpt
.
CHATGPT zu einlassungen der angeklagten
🧑‍⚖️ 1. Muss die Angeklagte in den Zeugenstand?
❌ Nein.
Die Angeklagte ist **kein Zeuge**, sondern Verfahrensbeteiligte.

Das bedeutet:
* Sie **muss nie in den Zeugenstand**
* Sie kann sich frei äußern oder schweigen
* Sie kann sich **jederzeit selbst äußern**, ohne „vernommen“ zu werden
👉 Sie steht dann einfach auf und spricht im Rahmen der Hauptverhandlung (über das Gericht zugelassen).

🗣️ 2. Kann sie sich mehrfach äußern?
✔ Ja.

Die Angeklagte kann:
* am Anfang eine Einlassung machen
* später noch weitere Erklärungen abgeben
* auf neue Beweise reagieren
* über ihren Verteidiger Erklärungen abgeben lassen
Es gibt **keine Einmal-Regel**.

❗ 3. Darf sie sprechen, ohne befragt zu werden?
✔ Ja.

Wenn sie selbst spricht:
* niemand „verhört“ sie dabei automatisch
* sie ist nicht verpflichtet, Fragen zu beantworten
* sie kann eine freie Erklärung abgeben

Aber:
👉 Das Gericht kontrolliert den Ablauf

Das heißt:
* der Vorsitzende Richter kann unterbrechen, wenn es prozessual nötig ist
* es darf nicht chaotisch werden oder am Thema vorbeigehen

⚖️ 4. Darf Richter oder Staatsanwalt sie direkt befragen?
Ja – aber nur unter bestimmten Bedingungen:

Wenn die Angeklagte eine Einlassung macht oder spricht, gilt:
* Richter darf Fragen stellen
* Staatsanwaltschaft darf Fragen stellen
* Verteidigung darf ebenfalls Fragen stellen

👉 ABER:
* Sie muss nicht antworten
* keine „Zwangsvernehmung“ im klassischen Sinne
* sie bleibt Herrin über ihre Aussage

📄 5. Besonderheit: schriftliche Einlassung (über Verteidiger)

Wenn der Verteidiger eine Erklärung vorliest:
* das ist **rechtlich eine Einlassung der Angeklagten**
* sie gilt genauso wie mündliche Aussagen

Danach kann:
* das Gericht Rückfragen stellen
* die Staatsanwaltschaft Fragen stellen
* die Verteidigung reagiert

🧠 6. Wichtiges Grundprinzip

Im deutschen Strafprozess gilt:
> Die Angeklagte darf sprechen – muss aber nicht antworten.
Und:
> Sie ist keine „zu vernehmende Person wie ein Zeuge“, sondern eine Partei im Verfahren.

📌 Kurz zusammengefasst
* ✔ Sie muss nicht in den Zeugenstand
* ✔ Sie kann sich jederzeit selbst äußern
* ✔ Sie kann mehrfach sprechen
* ✔ Niemand kann sie zwingen zu antworten
* ✔ Richter/StaA dürfen Fragen stellen, aber ohne Antwortpflicht
* ✔ Letztes Wort bleibt ihr immer vorbehalten
.
CHATGPT zu NOTBREMSEN der verteidigung wenn mandantin drauflos redet
Ja – aber der Verteidiger hat **keine direkte „Stopp“- oder „Rausführ“-Befugnis**. Auch in einer Eskalation bleibt die Kontrolle formal beim Gericht.

Ich trenne dir das sauber in **Sofortmaßnahmen vs. Grenzen** auf:

⚖️ 1. Kann der Verteidiger sofort erreichen, dass sie aufhört zu sprechen?

❌ Direkt: nein

Der Verteidiger kann nicht:
* „Aussage stoppen“
* „sofortige Wortentziehung anordnen“
* „Rausführen lassen“
Das sind **ausschließlich richterliche Maßnahmen**.

🧑‍⚖️ 2. Was der Verteidiger sofort tun kann (in Echtzeit)

In der Situation „sie redet plötzlich los“ hat der Verteidiger drei echte Sofort-Optionen:

🟢 A) Sofortiger prozessualer Einwand

Er kann direkt sagen:
* „Ich widerspreche der weiteren Worterteilung!“
* „Ich beantrage die Unterbrechung der Verhandlung!“
👉 Das zwingt den Richter zur **sofortigen Entscheidung**.

🟡 B) Antrag auf Sitzungsunterbrechung

Das ist der wichtigste Hebel:
* „Ich beantrage eine sofortige Unterbrechung zur Ordnung der Mandantin.“

👉 Ergebnis:
* Richter entscheidet sofort
* meist sehr kurze Pause (Sekunden bis Minuten)

🔴 C) Antrag auf Entfernung aus dem Saal (§ 177 GVG)

Das ist der „harte Hebel“, aber:
* nur der Richter kann es anordnen
* Verteidiger kann es **beantragen**

Typischer Wortlaut:
> „Ich beantrage, die Angeklagte zur Wahrung der Ordnung vorübergehend aus dem Sitzungssaal zu entfernen.“

👉 Das passiert nur bei:
* massiver Störung
* unkontrollierbarem Verhalten
* Wiederholung trotz Ermahnung

⚖️ 3. Was tatsächlich „sofort wirkt“ in der Praxis

Realistisch gesehen ist der schnellste Effekt:

🥇 Richter unterbricht selbst
* passiert oft innerhalb von Sekunden
* wenn jemand durcheinanderredet

🥈 Verteidiger interveniert + Richter reagiert
* Verteidiger ruft Antrag
* Richter stoppt die Situation

🥉 Entfernung aus dem Saal
* eher Ausnahme
* aber möglich bei Eskalation

🧠 4. Wichtiger Punkt: Verteidiger kann nicht „abschalten“, nur steuern

Auch wenn es sich in der Situation so anfühlt:
Der Verteidiger kann nicht wie ein „Schalter“ wirken.

Er kann nur:
* den Richter zur Reaktion zwingen (Antrag)
* die Situation sofort rechtlich „aufbrechen“
* nach der Unterbrechung kontrollieren und stabilisieren

📌 5. Realistische Prozessdynamik

Wenn die Angeklagte plötzlich losredet:
1. Richter: „Ruhe!“ / „Setzen Sie sich!“
2. Verteidiger: „Ich beantrage Unterbrechung!“
3. Richter entscheidet sofort
4. kurze Pause oder strenge Ermahnung
5. Verteidiger stabilisiert Mandantin

⚖️ Kurzfazit

* ❌ Verteidiger kann nicht selbst stoppen oder rausführen lassen
* ✔ Verteidiger kann sofort Unterbrechung + Entfernung beantragen
* ✔ Richter hat sofortige Entscheidungsmacht
* ✔ praktisch wird die Situation meist innerhalb von Sekunden eingefroren
.
CHATGPT zu richter grätscht rein
Ja – der Vorsitzende Richter **kann das jederzeit tun**.

Wenn die Angeklagte selbst spricht, kann der Richter sagen:
> „Ich erteile der Angeklagten das Wort.“
Das ist prozessual völlig zulässig, weil die Angeklagte ein eigenes **unmittelbares Äußerungsrecht** hat.

⚖️ Und dann in deinem Szenario?

Du hast die Eskalation beschrieben:
* Angeklagte steht auf und redet spontan
* Verteidiger: „Unterbrechung! Widerspruch!“
* Richter bleibt ruhig und sagt: „Ich erteile ihr das Wort.“
👉 Dann passiert Folgendes:


🧭 1. Der Verteidiger kann sie NICHT stoppen

Das ist der wichtigste Punkt:
* Der Verteidiger hat **kein Stoppsignal**
* Er kann nur beantragen oder protestieren
* Der Richter entscheidet allein

👉 Wenn der Richter bewusst das Wort erteilt:
> läuft die Aussage ganz normal weiter

🧑‍⚖️ 2. Die Angeklagte spricht jetzt „formal korrekt“
Sobald das Gericht ihr das Wort gibt:
* ist ihre Aussage **Teil der Hauptverhandlung**
* wird protokolliert
* kann vom Gericht verwertet werden
👉 Das ist der entscheidende Moment:
Aus „ungeordnetem Reinrufen“ wird eine **prozessuale Einlassung**

⚠️ 3. Der Verteidiger kann nur noch begrenzen – nicht stoppen
Jetzt bleiben ihm nur noch taktische Optionen:

🟡 A) Einfluss auf Inhalt
* leise intervenieren („bitte keine Details“)
* versuchen, sie zu beruhigen

🟠 B) danach Schadensbegrenzung
* klarstellen: „keine abgestimmte Einlassung“
* versuchen, den Inhalt später einzuordnen

🔴 C) später rechtlich angreifen
* ggf. argumentieren:
* Überforderung
* fehlende Abstimmung
* unklare Verwertbarkeit einzelner Teile

🧠 4. Warum Richter das überhaupt machen würde

Das klingt hart, aber kann Gründe haben:
* Angeklagte hat ein eigenes Rederecht
* Gericht will sie „zu Wort kommen lassen“
* Richter bewertet es als geordnete Einlassung statt Chaos
* Prozessökonomie: lieber kurze geordnete Aussage als ständige Unterbrechung

🧩 5. Der entscheidende Unterschied

Es gibt zwei völlig verschiedene Situationen:
| Situation--------------------- | Wirkung |
| -------------------------------- | ----------------------- |
| ungeordnetes Reinrufen | kann unterbunden werden |
| vom Richter erteiltes Wort | vollwertige Aussage |
👉 Genau deshalb ist dein Szenario so kritisch für die Verteidigung.

# 📌 Kurz gesagt
* ✔ Richter darf ihr jederzeit das Wort erteilen
* ❌ Verteidiger kann das nicht verhindern
* ✔ sobald das passiert, ist es eine echte Prozessaussage
* ⚠ Verteidiger kann nur noch steuern, nicht stoppen

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von HET_GAST » Sonntag, 21. Juni 2026, 10:11:56

Da fall ich doch glatt vom Glauben ab :oops: :!:
Ihr Verteidiger Thomas Löcker kündigte an, dass seine Mandantin sich bald einlassen könnte."

"Gina H.s anderer Anwalt Andreas Ohm bestätigte das Vorhaben seiner Mandantin im RTL-Interview. Er glaubt, dass sich dadurch viele offene Fragen klären ließen. „Ich sehe, dass hier Indizien sind, die gegen die Mandantin sprechen“, räumt er ein. Wie wichtig die Indizien für den Fall seien, müsste aber am Ende das Gericht bewerten. „Ich will mich da aus Spekulationen oder Glaubensfragen raushalten“, erklärt Ohm.
ohne Worte
Für viele Punkte, die Gina H. verdächtig wirken lassen, gebe es eine einfache Erklärung. Gina H. soll zum Beispiel schon kurz nach Fabians Verschwinden über ein mögliches Alibi gesprochen haben. „Das sind keine juristischen Personen“, erklärt Gina H.s Anwalt. Sie habe vielleicht „unbedarfte Sachen“ gesagt und die Bedeutung des Wortes nicht richtig eingeordnet.
Was ist an dem Wort Alibi falsch einzuordnen :?:
Auch für die Frage, warum Gina H. nach dem Leichenfund so gefühlskalt gewirkt habe, liefert ihr Anwalt eine Erklärung. „Jeder Mensch ist vom Gemütsverhalten unterschiedlich“, meint Ohm. Die Angeklagte sei bereits zweimal am Fundort gewesen, bevor sie zusammen mit einer Bekannten schließlich die Polizei gerufen habe. Sie sei beim dritten Mal vielleicht einfach nicht mehr so geschockt gewesen. Außerdem habe sie ausgesagt, schon vorher „genug geweint“ zu haben.
Das überspringe ich mal ganz gekonnt ;)
Ohm betont auch, dass er Zweifel an einigen Zeugenaussagen hat. „Es ist doch schon eine sehr merkwürdige Situation, die die Zeugen geschildert haben“, so der Anwalt. Viele Punkte ließen sich besser verstehen, wenn Gina H. ausgesagt habe, kündigt er an.
Dann bin ich mal geschbannnnd :o
Die Kammer des Landgerichts wird nach Angaben des Richters den Vormittag des 6. August für Gina H.s Einlassung reservieren.
Das klingt mir alles nach letztem Strohhalm :!:

Quelle:
https://www.rtl.de/news/mordfall-fabian ... 83409.html

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Überlegung » Sonntag, 21. Juni 2026, 09:57:58

Guten Morgen an alle,

mich beschäftigt da eine Frage bezüglich der Handys:

Wieso war es erforderlich, dass G. und die Zeugin H. die Handys noch vor Ort abgeben "mussten" nach dem Leichenfund?
Wie kann man sich das vorstellen, dass die Handys gespiegelt wurden.
Ist das üblich, wenn man ein Verbrechen meldet?
Ich war bisher der Meinungen, dass man erstmal nicht dazu verpflichtet ist, solange kein richterlicher Beschlzss, oder Gefahr im Verzug vorliegt. Man müsste auch keinen Grund angeben. Wie eine Verweigerung dann von der Polizei gewertet wird ist natürlich eine andere Sache....
Warum könnte es aber da wichtig gewesen sein?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sami » Sonntag, 21. Juni 2026, 08:34:02

Mondschein hat geschrieben: Donnerstag, 18. Juni 2026, 00:14:30 Vollzitat
Das ist Wortglauberei und du reitest auf einem problem herum das keine grundlage besitzt. Jeder, der das gelesen hat, weiss was der Satz bedeuet und er muss auch nicht anders geschrieben werden.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von HET_GAST » Sonntag, 21. Juni 2026, 04:00:33

Caris hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 01:48:13 zum obigen Punkt hatte ich ja auch schon was gesagt: nachvollziehbares Verhalten im Rahmen einer akuten Belastungsstörung bei den zwei Männern ... siehe Vollzitat
Danke @Caris für dein Feedback und deine nochmaligen Ausführungen.

Ganz ehrlich, ich muss mir deine Beiträge immer mehrmals durchlesen, sie haben Tiefgang, aber ich brauche da immer ein Stück länger ehe ich alles zusammen bekomme und es klick macht in meinem Oberstübchen. Aber am Ende zählt ja das Ergebnis.

Ich habe in akuten Belastungssituationen nicht immer richtig gehandelt, weil ich auf mein Ur-Instinkt vertraut habe und fürs erste nur an mich gedacht habe, ohne an die Folgen zu denken. Im Nachhinein ist man(N) und auch Frau immer schlauer, aber man lernt und auch dazu. Die meisten Geschehnisse kann man ja doch wieder glatt bügeln, aber wenn es wie hier um ein Menschenleben geht, ich glaube das sitzt und man würde in Zukunft nicht noch einmal so entscheiden (obwohl es eher unwahrscheinlich ist, noch ein zweites mal so etwas zu erleben). Auf alle Fälle einschneidend und es prägt einen für das weitere Leben so richtig. Wir wissen ja auch nicht, ob es doch noch im Laufe des Prozesses doch noch Wendungen und dementsprechende Konsequenzen gibt. Bei MR ist es ja schon der Fall.

Doch, man hätte die Eskalation der Person GH entgegentreten können. Es hätte bei mindestens zwei S****dversuchen gehandelt werden müssen. Die psychologische Betreuung hätte viel engmaschiger erfolgen müssen und nicht nur aller 6 Wochen. Dann wäre nämlich in intensiven Gesprächen heraus gekommen, wer da eigentlich vor einem sitzt. Steile These, aber da lag mindestens Eigengefährdung vor, wenn nicht sogar noch mehr. Sie hatte ja auch eine Familienhilfe. Da frage ich mich, warum das Jugendamt nicht viel eher mit ins Boot geholt wurde. Und selbst wenn GH nicht von sich aus gewollt hätte, Ämter und Ärzte haben Möglichkeiten einzuschreiten (Druck durch das Jugendamt, entweder auf Therapie einlassen oder wir tun was wegen möglicher Kindeswohlgefährdung zum Beispiel). Auch mache ich dem Umfeld von ihr Vorwürfe. Es kann mir doch keiner erzählen, dass erst mit dem Ende der Beziehung im August 2025 und den dann folgenden Ermittlungen heraus gekommen ist, wie sie tickt. Ich denke, wir kennen da nur einen kleinen Teil der gesamten Wahrheit.

Aber so ist es sehr oft im Leben, jeder ist sich erstmal selbst am nächsten. Es ist aber auch ein Drahtseilakt, ab wann ist es Hilfe und ab wann Denunziantentum. Hier hätte aber ein kleiner Junge von gerade mal 8 Jahren die Möglichkeit gehabt weiter zu leben, seine Schule zu beenden, eine Lehre zu beginnen oder zu studieren, die erste Freundin oder den ersten Freund zu haben, also ein ganz normales Leben zu führen.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von HET_GAST » Sonntag, 21. Juni 2026, 02:56:40

Nachtgrüße hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 00:23:12 Lieber @HET_GAST
DANKE für deine wunderbare Sichtweise! ❤️
DankeschÖÖÖÖn, mit dem herzen sieht man eben doch besser 😉.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Caris » Sonntag, 21. Juni 2026, 01:48:13

HET_GAST hat geschrieben: Samstag, 20. Juni 2026, 22:04:33 Vollzitat
zum obigen Punkt hatte ich ja auch schon was gesagt: nachvollziehbares Verhalten im Rahmen einer akuten Belastungsstörung bei den zwei Männern. Diese waren auch, im Vergleich zur Tümpelzeugin, einem ungleich höherem Maß an Trauma (Konfrontation entstellte Leiche) ausgesetzt. Es gilt das Dosis-Wirkungsprinzip.
Davon abgesehen, ist das so ein Ding wie das, dass doch die meisten von der bequemen, ungefährlichen Gegenwart aus sicher zu wissen meinen, dass sie damals Widerstandskämpfer gewesen wären. -Wie es in realiter, wenn wir wirklich getestet worden wären und unser Leben auf dem Spiel gestanden hätte, ausgesehen hätte, das kann keiner von uns wissen. Man würde es sich natürlich von sich wünschen, dass man dann richtig gehandelt hätte, aber wissen kann man es nicht.

zum zweiten Punkt: hate the deed , not the person sollte immer gelten, auch wenn es einem in Fällen wie diesen vor eine große Herausforderung stellt. -Dass eine Persönlichkeit wie die ihre weder erst seit 2025 besteht, noch schon von Geburt an vorlag, steht für mich ebenso zweifelsfrei fest. Ich kann sowas nur sinnvoll als Traumafolgestörung sehen (und einen komplexen Beziehungstraumatisierungshintergrund hat sie ja). -Ob man es hätte verhindern können, weiß ich nicht. Das ist auch so eine Erfahrung, dass man eben, auch wenn man noch soviel hinsieht und mitfühlend ist etc, , eben nicht alles Böse verhindern kann.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Nachtgrüße » Sonntag, 21. Juni 2026, 00:23:12

Lieber @HET_GAST
DANKE für deine wunderbare Sichtweise! ❤️

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Heckengäu » Samstag, 20. Juni 2026, 22:32:04

Turmfalke23 hat geschrieben: Samstag, 20. Juni 2026, 22:10:10 Wieso wird in der XY-Sendung nach Spaziergängern gefragt, welche sich in der Umgebung des Tümpels aufgehalten haben ?
Richtig, Umgebung: Die Feuerzeugin beschrieb 3 ältere Paare die auf dem Waldweg spazieren gingen.
Zwischen Weg und Schweinesuhle liegen mehr als 40 Meter. Ältere Menschen sind oft schlecht zu Fuss.

Es ist aber möglich dass sich 2 der Männer zur Suhle bequemten. Es wurden 2 Schuhspuren ermittelt, die nicht zuzuordnen sind.
Das ist verständlich. Wenn es wirklich so war, dann haben die 2 den wohl schlimmsten Schock ihres Lebens erhalten.
Zudem mussten sie es den Frauen verschweigen. Das ist natürlich furchtbar schwierig und unangenehm: Harmlos tun.

Es ist daher für mich selbst sehr verständlich dass sich diese Spaziergänger nie meldeten. Sonst wären sie vor aller Augen in
einen Saal gezerrt worden, mit einer Riege streng blickender schwarzer Roben, 150 Zuschauern und 30 Pressemenschen - um zu
bestätigen dass sie "etwas" gesehen haben. Ihre Namen wären öffentlich benannt worden und die Meldungen über Medien
rund um die Welt gesaust :? Wer sollte das wollen?

Schliesslich haben sie keinen Mord Live oder ein sonstiges Verbrechen beobachtet.
Sie haben aber eine Reiterin gesehen, die ihren Fotocolt zog und 3 Schuss abfeuerte. Daraus konnten sie schliessen dass
diese Frau und Zeugin die Fotos an die zuständigen Behörden leiten würde. Und genau so ist es gekommen.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Turmfalke23 » Samstag, 20. Juni 2026, 22:10:10

Gastleser hat geschrieben: Samstag, 20. Juni 2026, 11:06:16 Vollzitat
Normalerweise antworte ich nicht auf Gastbeiträge.
Anmerkung:
Jagdscheininhaber seit Jahrzehnten

Warum soll eine Schweinesuhle eine schutzbedürftige Einrichtung sein ? Begründung ?
Welcher Fachmann hat den Tümpel denn als Schweinesuhle bezeichnet ? Die Medien etwa ?
Wieso wird in der XY-Sendung nach Spaziergängern gefragt, welche sich in der Umgebung des Tümpels aufgehalten haben ?
Es ist von mehreren Personen die Rede, wohl ein Verstoß n. § 59 Betreten der freien Landschaft/Natur ?

Evtl. kennst du den Bay. Wald ein Naturschutzgebiet. Was würde die erholungssuchende Bevölkerung dazu sagen, wenn sie den Park nicht mehr betreten dürfte ?

Es wird wohl kaum ein Natur­liebhaber über einen frisch angesäten Acker laufen oder gar ein Schlammbad in einer Suhle nehmen. :roll:
Es gibt auch noch andere Wildarten, die ebenfalls eine Suhle aussuchen.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von HET_GAST » Samstag, 20. Juni 2026, 22:04:33

Fragjanur hat geschrieben: Samstag, 20. Juni 2026, 21:24:37 Da muss ich dich enttäuschen. So moralingesäuert bin ich nicht, als dass ich Menschen aus welchen Gründen auch immer, Affären oder Techtelmechtel absprechen würde. siehe Vollziat
Nur ich für mich.
Ich war zum Glück noch nie in solch einer Situation.
Einen toten Menschen zu finden entbehrt mir jegliche Phantasie und ein totes Kind gleich x-fach nicht (und ich bin viel allein mit Hund in Wald und Feld - keine Wege, eher das Gestrüpp dazwischen). Ich wüsste nicht wie ich reagieren würde, ganz ehrlich. Ich hätte auch viel zu viel Angst vor allem Möglichen, genau wie die 2 TZ. Und ganz besonders vor den privaten und gesellschaftlichen Konsequenzen. Das ist bei mir zumindest der Ur-Reflex eines Menschen, erstmal Flucht und dann erst überlegen. Als erstes denke ich da nur an mich, wie komme ich am besten und schnellsten wieder aus dieser Situation heraus, ohne mich belasten zu lassen. Das ich dann natürlich Fehler mache, weil ich mir Geschichten bastele, ist mir zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht bewusst. Und hier ist dann der Kipppunkt, vielen Sachen sind nicht mehr stimmig und wenig passt noch. Es ist für mich erstmal menschlich. Das da so einiges nicht in Ordnung war, steht auf einem anderen Blatt. Von meinem Sofa hier aus, kann ich schnell verurteilen und sagen-schreiben, also NEIN, das hätte ich niemals-nie so gemacht. Theorie und Praxis klaffen auch hier auseinander. Ich hätte insgesamt ähnlich wie "unsere" zwei Beiden gehandelt.
Fragjanur hat geschrieben: Samstag, 20. Juni 2026, 21:24:37Und Gina möchte ich menschlich gar nicht charakterisieren, das wäre ein Widerspruch in sich.
Bei all der Trauer, der Wut und dem Unverständnis, eine Gina ist ein Mensch und auch sie sollte dementsprechend so behandelt werden. Ich verachte ihre Tat, keine Frage. Aber es als Widerspruch zu sehen, sie menschlich gar nicht charakterisieren zu wollen, finde ich nicht in Ordnung. Hinter jedem Menschen steckt eine Geschichte, auch hinter einer GH.

Wir sollten in Zukunft, angefangen bei mir selber, viel genauer hinschauen und uns fragen, geht hier alles mit rechten Dingen zu, auch ein mehr an Miteinander und mehr Menschlichkeit.

Einfach mal die alte alleinstehende Dame fragen, ob sie Hilfe brauch und ob bei ihr alles in Ordnung ist.

Im Kleinen fängt es an und wenn es da schon nicht funktioniert, wie dann im Großen auf der
Welt ?

Ich bin mir ziemlich sicher: Hätte man bei GH genauer hingeschaut und Zeichen rechtzeitig erkannt, hätte man dieses grausame Verbrechen verhindern können. Ihre Persönlichkeit hat sie ja nicht erst 2025 hervor gebracht.

Frei nach Herbert Grönemeyer: ME N S C H

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von HET_GAST » Samstag, 20. Juni 2026, 21:25:10

OFF-TOPIC

Heute den ganzen Tag schon und bis mindestens morgen früh 6.30 Uhr - ZDFinfo - DDR.

Es ist einfach so, das die Uhren hier im Osten auch nach über 37 Jahren immer noch erheblich anders ticken. Und um das ein bisschen nachvollziehen zu können und zu verstehen, übe ich mich selbst nach wie vor in Aufarbeitung der Geschichte, mit Interessenschwerpunkt Machtübernahme der Nationalsozialisten, 2. Weltkrieg und die Nachkriegszeit in beiden deutschen Staaten, bis hin zur Wiedervereinigung, dem Eurobeitritt und dem hier und jetzt.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Fragjanur » Samstag, 20. Juni 2026, 21:24:37

Bernhard hat geschrieben: Samstag, 20. Juni 2026, 09:49:09 So alleine dastehend kann ich das nicht 100% nachvollziehen, denn ...



... dazu gehören zwei, die TV hat ja auch ein Techtelmechtel mit einem verheirateten Mann angefangen.

Würdest du also schreiben "Mein Mitleid mit diesem Schlag Mensch..." und damit G und D meinen, dann würde ich das verstehen und zustimmen.
Da muss ich dich enttäuschen. So moralingesäuert bin ich nicht, als dass ich Menschen aus welchen Gründen auch immer, Affären oder Techtelmechtel absprechen würde.

Es sollte im besagten Fall wohl so aussehen, dass TZ1 Christian D. sich als "anständigen" Ehemann verkaufen wollte. Anständig wäre gewesen, die Polizei zu rufen. Anständig wäre gewesen, einer verzweifelten Mutter Gewissheit zu geben. Dass er alles andere als "anständig" im Sinne Treue war, belgen die Nachfragen nach Fotos, das intensive Zeitkontingent, dass er in heimliche Treffen, Chats und dergleichen investiert hat.

Und Gina möchte ich menschlich gar nicht charakterisieren, das wäre ein Widerspruch in sich.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von HET_GAST » Samstag, 20. Juni 2026, 21:04:33

valleycruiser hat geschrieben: Samstag, 20. Juni 2026, 20:39:21 Nehmen wir an, unendlich viele Besucher würden den Prozess in einem Saal mit unendlich vielen Plätzen besuchen und sich die Namen notieren.
Dann wären auch jedem die vollen Namen bekannt. Wo ist der Unterschied dann zu Medien?
Für mich als Laie und Ottonormalbürger würde ich es damit begründen, das wie schon @Scronsen geschrieben hatte, solche Informationen (Vollname) nicht öffentlich in einen Thread, wie diesem z.B., diskutiert werden dürfen, auch wenn Menschen da draußen der vollständige Name bekannt ist. Es sind sicher die Unterschiede bei Rechten und Pflichten, was die Medien und Besucher auf der einen Seite und den Menschen außerhalb eines Gerichtssaales auf der anderen Seite, betrifft. Und es ist nochmal ein Unterschied, ob es im Nachhinein, so wie hier, öffentlich (aus)diskutiert werden würde. Oft reicht nur der Vollname und man hat schwupps di wupps eine komplette Adresse herausgefunden. Ist mir selber schon passiert und vorgekommen.

Ein Kumpel schickte mir ein Bild und einen Namen und ich brauchte keine 5 Minuten und habe ihm die genaue und komplette Adresse übermittelt. Geht natürlich nicht immer so schnell und problemlos, aber so wird dem vorgebeugt und ein Riegel davor geschoben.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von z3001x » Samstag, 20. Juni 2026, 21:00:39

valleycruiser hat geschrieben: Samstag, 20. Juni 2026, 20:39:21 Nehmen wir an, unendlich viele Besucher würden den Prozess in einem Saal mit unendlich vielen Plätzen besuchen und sich die Namen notieren.

Dann wären auch jedem die vollen Namen bekannt. Wo ist der Unterschied dann zu Medien?
Da im realen Leben das Beispiel oben nicht vorkommt (unendliche viele Plätze, sowas gibt es nur digital, ebenso wie unbegrenzte Verbreitung einer Information), sondern eben nur vglsweise wenige Leute an so einem Prozess teilnehmen und sich auch diese Namen notieren oder ansehen.
D.h. der Verbreitungseffekt, wenn es im Gericht an einem Board steht vs. dem, dass es in Online-Medien oder anderswo öffentlich im Internet und für jedermann allzeit zugänglich ist, ist um Dimensionen geringer und insbesondere die reale Gefahr, dass Leute die inadäquat mit der Information umgehen ist durch einfache und vielfache Zugänglichkeit im Internet inkl. Social Media immens höher.

Daher ist die Frage weniger, ob man die Namen öffentlich nennen darf (das dürfte man rechtl. gesehen an sich sogar), sondern eben wie weite Kreis das zieht. Und ob man das unterstützen will oder sollte.

Man hat beim Fall Rebecca Reusch gesehen, auf was für welche Wahnsinnsideen True-Crimer kommen könne. Dann wurde in Grundstücke eingebrochen, weil fälschlicherweise verbreitet wurde, dass angeblich Rebeccas Reusch 6 Jahre vorher da eine Party gefeiert hätte.
Bei Fabian kann man jedenfalls befürchten, dass wenn das Urteil fällt und die Angeklagte anzunehmender Weise verurteilt wird, dass es instabilen Subjekten ihrer Fanbase als notwendig erscheinen könnte, dieses "Fehlurteil" (aus ihrer Sicht) nicht hinzunehmen und das bei den Schöffen, deren Wohnanschrift man dann auch alsbald kennt, in irgendeiner Form zum Ausdruck zu bringen. Das muss nicht passieren, aber kann, besonders angesichts des riesigen Rummels um den Fall.
Und da es jetzt nicht so völlig klar ist, was es überhaupt bringt, wenn man die Schöffen von ihrer Biografie, vom Namen oder vom Foto her kennt, scheint es in der Güterabwägung am Ende des Tages sinnvoller, die Infos erst mal zurückzuhalten.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von HET_GAST » Samstag, 20. Juni 2026, 20:46:42

Heckengäu hat geschrieben: Samstag, 20. Juni 2026, 20:35:48 Aus aktuellem Anlass Das Frauengefängnis Hoheneck
ergänzend, auch wenn off-topic(er) - ich finde es nach vor sehr interessant und hat doch auch mit dem Fall Fabian indirekt zu tun - weil wie wurden Menschen zu dem, was sie heute sind. Wie sind sie aufgewachsen, was hat sie geprägt und welche Schicksalsschläge finden sich in ihren Biographien. Warum konnte eine GH sich zu so einem Menschen entwickeln ? Und da "muss" man auch mintunter Generationen (Eltern - Großeltern z.B.) zurückspringen, um noch besser zu verstehen. Und der Knick mit der Wende war auch für mich ein großer geschichtlicher Umbruch, nicht nur, das sich von heute auf morgen eine Währung geändert hat.

https://www.youtube.com/watch?v=oJglhfXWhHE

https://www.youtube.com/watch?v=CmqNQiIfXic

https://www.youtube.com/watch?v=jfyuh_ymg44

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von valleycruiser » Samstag, 20. Juni 2026, 20:39:21

HET_GAST hat geschrieben: Samstag, 20. Juni 2026, 20:26:29 Ich war jetzt wirklich zu faul, das alles selber auszuformulieren, geschuldet dem weekend und den vorherrschenden Temperaturen, dolle sorry.

Google-KI sagt:
Gerichte tagen öffentlich, damit der Staat transparent bleibt. Medien unterliegen jedoch dem Presserecht und dem informationellen Persönlichkeitsschutz. Sie verkürzen Namen, um eine Vorverurteilung (Unschuldsvermutung) zu verhindern und die Betroffenen vor dem digitalen Pranger sowie dauerhafter gesellschaftlicher Stigmatisierung zu schützen.
Nehmen wir an, unendlich viele Besucher würden den Prozess in einem Saal mit unendlich vielen Plätzen besuchen und sich die Namen notieren.

Dann wären auch jedem die vollen Namen bekannt. Wo ist der Unterschied dann zu Medien?

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