MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastikus » Freitag, 06. November 2026, 20:02:41

Fall Arnold
BGH bestätigt 5 1/2 Jahre Haft wegen Freiheitsberaubung für verleumdende Lehrerin
23.10.2014 https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 78746.html
Verleumdung aufgeflogen, ups. Ich spare mir an dieser Stelle ausführliche Zitate der Gina H. um eine Paralle zum vorliegenden Fall zu ziehen
^^
Was hat sie zuerst in die Welt gesetzt? DL sei am Freitag 1h von der Arbeit weg gewesen? Oder Versicherungsbetrug der Eltern?
Hat irgendwer aus Güstrow die anfängliche Facebookhetze der VT Fraktion per screenshots gesichert, wo sich Verleumdung/Hetze aus der veröffentlichten Kommunikation der Angeklagten wieder finden lässt?
Gibt es eine Verleumdungs/ VT timeline?

An sich wäre das doch ein prima Job für RF, wenn sie mit DL die terrabytes durchgehen und somit vergleichen kann.

DL hat selbst in einem Interview gesagt, dass es für den Prozess für sie klar geworden ist, woher die ganzen Gerüchte und die Hetze kommen.
(such ich noch raus, jetzt nicht... vllt hat es wer im Sinn)
Irgendwie gehe ich davon aus, dass das was ich gerade beschrieben habe längst geschehen ist.

Nochmal ein Appell an Matthias R., der laut Bambusleitung-Rundfunk Opfer von körperlicher Gewalt geworden ist:
Bitte zieh dich aus dem Internet zurück. Du kannst dich jederzeit dem Verfahren um deinen getöteten Sohn anschließen.
Nutze deine Zeit für deinen Sohn und geh die Akte durch. Es geht um die Akte!!!
Luftschlösser aus dem Internet bringen dir und deinem Sohn keinen Frieden. Friede sei mit dir

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von lindenstein » Freitag, 06. November 2026, 19:41:30

Hallo,

noch mal ein Wort.

Was glaubt ihr wieviel schlaflose Nächte ich im Jutta Fall hatte, wo man eben einer Berufung nachgegangen ist und sich da eingebracht hat und hatte.

Oberflächlich reinzuhauen das ist doch in, im www.
Ich kenne jedoch auch noch eine Zeit, wo es einem nicht so einfach gemacht wurde, weil es das Internet noch nicht gegeben hat oder es gerade in den Startlöchern stand.

Vielleicht erinnert sich noch einer daran und denkt nach.
Wenn sich jetzt mal Leute die Mühe gemacht haben die Reportage zu dem Fall Horst Arnold aus Aschbach sich anzusehen, wird doch auch dem letzten Hinterbänkler klar, da läuft was falsch.

Selbst nach der erfolgreichen Revision im Fall damals hat sich die Staatsanwaltschaft Darmstadt nicht entschuldigt.
Viel mehr hat da ein Obergockel, dann verlauten lassen, ja nix.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Freitag, 06. November 2026, 19:04:23

Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 18:22:12 […..] arglos zu sein, um heimtückisch getötet werden zu können.[…..]
Ergänzend Affekt, psychische Ausnahmesituation, Fehlen von Abwehrverletzungen:
Heimtücke Mordmerkmal: Definition, Schema & Arglosigkeit
von Frieder Hammer, 4.11.2026
https://www.jurahilfe.de/blog/heimtuecke

[…..]
Heimtücke liegt also erst vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit als solche wahrgenommen hat.

Daran fehlt es typischerweise in zwei Konstellationen.

Wer im Affekt handelt, also in einer heftigen Gemütsbewegung zuschlägt, macht sich über die Arglosigkeit des Opfers regelmäßig keine Gedanken.
Dasselbe gilt für den Verzweifelten, der in einer psychischen Ausnahmesituation handelt. Das Ausnutzungsbewusstsein fehlt dann, und mit ihm die Heimtücke.

Vorsicht bei der Formulierung: Eine heftige Erregung schließt das Ausnutzungsbewusstsein nicht automatisch aus.

Der Bundesgerichtshof verlangt eine Prüfung im Einzelfall und lässt es genügen, dass der Täter die Situation in ihren wesentlichen Zügen erfasst. Schreib in der Klausur also nicht „A handelte im Affekt, also keine Heimtücke“. Subsumiere: Was genau hat A in diesem Moment wahrgenommen? […..]

Bild
Abb. 3: Arglosigkeit und Wehrlosigkeit müssen zusammenkommen, und zwar in dieser Abhängigkeit.
und
Indizien für Heimtücke
BGH, Urteil vom 25.05.2005 - Aktenzeichen 2 StR 1/05
DRsp Nr. 2005/9054


Das Landgericht hat bereits die objektiven Voraussetzungen dieses Mordmerkmals, die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers, nicht feststellen können.

Nach den Urteilsausführungen war auch mit sachverständiger Hilfe nicht zu klären, ob der Angeklagte, der im Ermittlungsverfahren die Tat bestritten und sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sache eingelassen hat, seiner Mutter offen gegenüberstand, als er ihr die tödlichen Schläge versetzte, oder - was Indiz für ihre Arglosigkeit sein könnte -, sie ihm den Rücken zuwandte oder sich gerade bückte und deshalb einen von vorn geführten Angriff nicht sehen konnte (UA S. 36).
Spoiler
Soweit die Revision darauf verweist, daß nach den Darlegungen des Sachverständigen Dr. B. bei einem Angriff von vorn die Schläge auf das gesenkte Haupt der Mutter erfolgt seien, findet dies in den Urteilsgründen keine Stütze.

Gleiches gilt für den von der Revision angeführten, für eine mögliche Arglosigkeit des Opfers sprechenden Umstand, daß das Opfer geraucht habe, als es im Flur angegriffen worden sei.

Allerdings hat sich das Landgericht nicht damit auseinandergesetzt, daß der Angeklagte seiner Mutter möglicherweise zwar offen feindselig gegenübertrat, aber sie so überraschend angegriffen haben könnte, daß ihr keine Möglichkeit blieb, dem Angriff irgendwie zu begegnen. Ein Rechtsfehler kann darin angesichts des letztlich ungeklärten Ablaufs des Geschehens nicht gesehen werden. Allein das Fehlen von Abwehrverletzungen bei dem Tatopfer drängte nicht zu einer weiteren Erörterung.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Freitag, 06. November 2026, 18:22:12

Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 16:36:35 Ich frage mich, bei welchem 8-jährigen Kind man ernsthaft davon ausgehen kann, dass es damit rechnet, gleich niedergestochen zu werden, nur weil eine Vertrauensperson ein Messer aus der Tasche zieht. Das dürfte wohl auf die wenigsten zutreffen. Die Arglosigkeit eines so kleinen Kindes lässt sich doch nicht an dem messen, was ein Erwachsener in derselben Situation erwartet hätte.
Der BGH sieht es offenbar anders. Außerdem hat er klargestellt, dass ein Kind überhaupt erst die Fähigkeit besitzen muss, arglos zu sein, um heimtückisch getötet werden zu können. Sehr kleine Kinder verfügen nach Auffassung des BGHs aufgrund ihres Entwicklungsstandes noch nicht über diese Fähigkeit.

Nachfolgend ein Bsp: Die Tötung zweier Kinder in Heiligenstadt/Thüringen im Jahr 2004:

Ein Vater, dessen Ehefrau zu ihrem Liebhaber zurückgekehrt war und sich geweigert hatte, die 3 gemeinsamen Kinder mitzunehmen, tötete 2 seiner Kinder im Schlaf: Seinen knapp 2-jährigen Sohn & seine 5-jährige Tochter. Zur Tötung des 3. Kindes fühlte er sich anschließend nicht mehr in der Lage.

Das Landgericht hatte beide Tötungen als Totschlag eingestuft und das Vorliegen von Mordmerkmalen wie Heimtücke & niedrige Beweggründen verneint. Im anschließenden Revisionsverfahren differenzierte der BGH: Bei dem knapp 2-jährigen hielt er die Verneinung der Heimtücke für zutreffend. Bzgl. der 5-jährigen Tochter hob er die Entscheidung auf. Begründung: Ein normal entwickeltes Kind in diesem Alter wäre grds. bereits in der Lage, einen lebensbedrohlichen Angriff zu erkennen und Hilfe zu holen, den Täter umzustimmen oder sich zur Wehr zu setzen. Der BGH berücksichtigte also ausdrücklich das Alter und den jeweiligen Entwicklungsstand der Kinder.
4. Die Tötung eines sehr kleinen Kindes, das infolge seiner natürlichen Arg- und Wehrlosigkeit gegen einen Angriff auf sein Leben nichts unternehmen kann, ist nicht als heimtückisch anzusehen, weil seine Wahrnehmungsfähigkeit noch nicht ausgebildet ist. Anders liegt es jedoch bei einem Kind, das einen auf sein Leben zielenden Angriff erkennen und versuchen kann, Hilfe herbeizurufen, den Täter umzustimmen oder in sonstiger Weise dem Anschlag zu begegnen bzw. die Durchführung zu erschweren.
Details zur Tötung hinterm Spoiler.
Achtung: Nichts für schwache Nerven!
Spoiler
Zwischen 1.00 Uhr und 2.00 Uhr morgens begab sich der stark alkoholisierte Angeklagte (max. BAK 3,51 o/oo) ins Kinderzimmer und stieß der dort schlafenden fünf Jahre und vier Monate alten Lisa Marie dasselbe Messer in die Brust. Das Mädchen erwachte dabei mit den Worten: "Papa, ich hab dich doch lieb". Infolge inneren Verblutens starb Lisa Marie nach etwa einer Stunde. In dieser Zeit streichelte der Angeklagte das Mädchen und brachte es auf ihre Bitte noch zweimal zur Toilette.

https://www.hrr-strafrecht.de/2/05/2-561-05.php
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 46836.html
[Auch nichts für schwache Nerven!]

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Freitag, 06. November 2026, 17:22:18

Anbei der BGH-Beschluss vom 01.02.2024 – 4 StR 287/23: Zur Heimtücke
Leitsätze 
1. Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und dadurch bedingte Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zu dessen Tötung ausnutzt. Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungs­vorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen sein Leben oder seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet. Ohne Bedeutung ist dabei, ob das Opfer die Gefährlichkeit des drohenden Angriffs in ihrer vollen Tragweite überblickt. (Rn. 12) 
2. Arg- und Wehrlosigkeit können auch gegeben sein, wenn der Tat eine feindselige Auseinandersetzung vorausgeht, das Opfer aber gleich­wohl in der Tatsituation nicht (mehr) mit einem erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit rechnet. (Rn. 12) 
3. Das Opfer kann auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen. (Rn. 12)
https://www.jura.uni-mannheim.de/buelte ... tr-287-23/

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Mord oder Totschlag?

von Kalle » Freitag, 06. November 2026, 16:59:22

HE_Gffnkkd hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 16:30:24
Die Bedingung ist allerdings nicht hinreichend.
Wenn der Täter zum Beispiel das Messer hervorholte, Fabian das sah und der Plan des Täters war, Fabian zu Boden zu ringen und dann auf ihm sitzend zu zuzustechen, dann wäre Fabian, je nachdem viel schnell das Ganze ging, nicht unbedingt mehr arglos gewesen und man könnte dann wohl auch nur noch schwer behaupten, der Täter hätte die Arglosigkeit ganz bewusst ausnutzen wollen.
In meinem Rechtsverständnis 100% Nein. Wenn Strafmündigkeit erst ab 14 bejaht wird, ist m. E. der Umkehrschluss zwingend: Er kann nicht für eine Vertrauensperson strafmildernd wirken, weil man dem Schutzbefohlenen eine Ausweichmöglichkeit oder ein “sehenden Auges” zuschreibt. Das sähe ich als Unrecht, der besondere rechtliche Schutz sei unantastbar jeglicher Interpretation.

Das scheint mir unter Erwachsenen eine Erwägung zu sein. Nicht hier.

Vergleichsfälle die meiner Behauptung entgegnen fände ich Interessant

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Pentax77 » Freitag, 06. November 2026, 16:41:29

Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 16:36:35 Hö?!? Du hast die Sichtung doch selbst noch einmal aufgegriffen. Ist das ein Test oder willst du uns die Wartezeit bis zum Urteil mit etwas Diskussionsstoff versüßen?
Das war vermutlich nur ein Vergleich um zu untermauern, dass ich die Zeile "Funkzelle 9:35Uhr" für erst recht nicht wichtig halte ;)

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Freitag, 06. November 2026, 16:36:35

Pentax77 hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 16:06:34 Ich bin auf dem Thema Christian lange genug intensiv herumgeritten.
Hö?!? Du hast die Sichtung doch selbst noch einmal aufgegriffen. Ist das ein Test oder willst du uns die Wartezeit bis zum Urteil mit etwas Diskussionsstoff versüßen?
Pentax77 hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 14:19:44 Viel interessanter als den 10.10. 9:35Uhr fand ich den 13.10. früh […]
Ist aber hier auch irgendwie untergegangen oder war nicht so interessant...?
^^^^^^
HE_Gffnkkd hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 16:30:24 Wenn der Täter zum Beispiel das Messer hervorholte, Fabian das sah und der Plan des Täters war, Fabian zu Boden zu ringen und dann auf ihm sitzend zu zuzustechen, dann wäre Fabian, je nachdem viel schnell das Ganze ging, nicht unbedingt mehr arglos gewesen und man könnte dann wohl auch nur noch schwer behaupten, der Täter hätte die Arglosigkeit ganz bewusst ausnutzen wollen.
Ich frage mich, bei welchem 8-jährigen Kind man ernsthaft davon ausgehen kann, dass es damit rechnet, gleich niedergestochen zu werden, nur weil eine Vertrauensperson ein Messer aus der Tasche zieht. Das dürfte wohl auf die wenigsten zutreffen. Die Arglosigkeit eines so kleinen Kindes lässt sich doch nicht an dem messen, was ein Erwachsener in derselben Situation erwartet hätte.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Kalle » Freitag, 06. November 2026, 16:30:59

Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 16:21:23 Ein ebenfalls sehr laienhafter [eher philosophischer] Denkansatz: Wenn jmd. ein Kind vorsätzlich tötet, um daraus einen persönlichen Vorteil zu erreichen, müsste man dann nicht grds. von niedrigen & besonders verachtenswerten Beweggründen ausgehen?
Meine Meinung:
In der Überzeugung des Gerichts:
WENN Bezugsperson eines Kindes überzeugend schuldig DANN Kind IMMER arglos. Was soll es denn anders machen als zu vertrauen. Es ist die Pflicht zu sorgen (Pflicht der Bedingungslosigkeit bei selbsterklärter “Ziehmutter”). Also Heimtücke nachgewiesen, ein Axiom. Eltern haften für ihre Kinder (sie erklärte sich haftbar)

Schwieriger wird es doch bei den sonstigen Merkmalen. Das -Warum- kann kaum restlos zweifelsfrei geklärt werden wenn gleichzeitig ein vermeintlich wirrer Geist sich derart verstörend erklärt….

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Mord oder Totschlag?

von HE_Gffnkkd » Freitag, 06. November 2026, 16:30:24

Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 16:01:20 Nach meinem laienhaften Verständnis liegt Heimtücke dann vor, wenn die Arg- & Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausgenutzt wird. Ist im vorliegenden Fall nicht grds. davon auszugehen, dass Fabian arglos war? Hätte er einen Angriff auf sein Leben erwartet, wäre er doch gar nicht erst mit aufs Feld gegangen. MMn wurde sein Vertrauen bewusst missbraucht und somit ist der Tatbestand der Heimtücke erfüllt.
Grundlegend ist es richtig, dass die Arg- & Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausgenutzt werden muss. Das ist auch die Definition, die ich im Kopf hab.
Allerdings bezieht sich das nach meinem Verständnis auf den Moment des Beginns der Tötungshandlung, sprich in diesem Fall auf den Moment, in dem der Täter mit dem Messer aktiv wird.
Deswegen schrieb ich auch
HE_Gffnkkd hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 13:52:25 Denn bei Heimtücke geht es im Kern unter anderem um die Frage, ob und falls ja, wann Fabian sich darüber im Klaren war, dass er attackiert wird und in Lebensgefahr schwebt.
Das er arglos war, als er aus der Wohnung gelockt wurde und auch nocht arglose war als er in Klein Upahl mit dem Täter zum Tümpel ging, ist natürlich eine notwendige Bedingung dafür, dass er zu Beginn der Tötungshandlung immer noch arglos war.
Die Bedingung ist allerdings nicht hinreichend.
Wenn der Täter zum Beispiel das Messer hervorholte, Fabian das sah und der Plan des Täters war, Fabian zu Boden zu ringen und dann auf ihm sitzend zu zuzustechen, dann wäre Fabian, je nachdem viel schnell das Ganze ging, nicht unbedingt mehr arglos gewesen und man könnte dann wohl auch nur noch schwer behaupten, der Täter hätte die Arglosigkeit ganz bewusst ausnutzen wollen.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Freitag, 06. November 2026, 16:21:23

HE_Gffnkkd hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 13:52:25 Meine persönliche Meinung:
Niedrige Beweggründe lassen sich aus der Kommunikation von Gina sehr gut ableiten.
[…]
Ich gehe deshalb davon aus, dass auch das Gericht niedrige Beweggründe bejahen wird.
Ein ebenfalls sehr laienhafter [eher philosophischer] Denkansatz: Wenn jmd. ein Kind vorsätzlich tötet, um daraus einen persönlichen Vorteil zu erreichen, müsste man dann nicht grds. von niedrigen & besonders verachtenswerten Beweggründen ausgehen?

Fabian wurde schließlich nicht getötet, um ihn von einer schweren Krankheit oder [meinetwegen auch nur angenommenem] anderen Leid zu erlösen. Im Vergleich zum derzeit noch mutmaßlichen [!!] Motiv im Münchner Hotel-Fall wird mE deutlich, wann niedrige Beweggründe vorliegen und wann nicht.

Also ich sage es noch einmal ganz deutlich: Wer ein Kind tötet, um eigene Ziele zu erreichen, handelt mMn immer & ohne Ausnahme besonders verachtenswert.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Pentax77 » Freitag, 06. November 2026, 16:06:34

Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 16:01:20 Olaf fährt einen schwarzen Seat SUV, Christian fuhr damals einen schwarzen VW Touareg. Welche Gedanken hast du im Hinblick auf die Sichtung der Schäferin?
Ich bin auf dem Thema Christian lange genug intensiv herumgeritten.

„Rien ne va plus“

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Freitag, 06. November 2026, 16:01:20

HE_Gffnkkd hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 13:52:25 Die Staatsanwaltschaft und auch die Nebenklage sind sich im Prinzip einig darüber, dass man eigentlich gar nicht weiß, wie die Tötung genau abgelaufen ist
[…]
Das ist aber für die Beurteilung der Frage, ob die Tötung heimtückisch war oder nicht, sehr problematisch. Denn bei Heimtücke geht es im Kern unter anderem um die Frage, ob und falls ja, wann Fabian sich darüber im Klaren war, dass er attackiert wird und in Lebensgefahr schwebt.
Vielen Dank, dass du dieses Thema noch einmal aufgegriffen + so ausführlich dargestellt hast.

Nach meinem laienhaften Verständnis liegt Heimtücke dann vor, wenn die Arg- & Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausgenutzt wird. Ist im vorliegenden Fall nicht grds. davon auszugehen, dass Fabian arglos war? Hätte er einen Angriff auf sein Leben erwartet, wäre er doch gar nicht erst mit aufs Feld gegangen. MMn wurde sein Vertrauen bewusst missbraucht und somit ist der Tatbestand der Heimtücke erfüllt.

^^^^^^
Pentax77 hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 14:19:44 Viel interessanter als den 10.10. 9:35Uhr fand ich den 13.10. früh:
2025-10-13, 09.04h: Zeugin Ulrike H kümmert sich um Schafe auf der Weide ggü. Tümpel, und nimmt schwarzen SUV (im Wald) und orangenen Pick up (beim Tümpel) wahr
Ist aber hier auch irgendwie untergegangen oder war nicht so interessant...?
In welchem zeitlichen & räumlichen Abstand [in m] fanden die beiden Sichtungen statt?

Olaf fährt einen schwarzen Seat SUV, Christian fuhr damals einen schwarzen VW Touareg. Welche Gedanken hast du im Hinblick auf die Sichtung der Schäferin?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Mord oder Totschlag?

von HE_Gffnkkd » Freitag, 06. November 2026, 14:55:40

Pentax77 hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 14:19:44 Puh, jetzt muss ich doch nochmal aus meinem Sessel hoch.
Die von mir als nicht ganz sachliche, "fairer Kompromiss" Totschlag-Diskussion hast du damals direkt selber verworfen:
Ich habe gerade nochmal nachgeschaut und würde sagen, fair enough, dass du nochmal aus deinem Sessel hochkommst und mich anzählst 😄

Was ich damals verworfen habe, war jedoch nicht die Diskussion an sich, sondern vielmehr deine "nicht ganz sachliche" Idee, ein Mord sei eine "nachweisbar geplante Tötung" und die läge nicht vor.

Der Diskussion an sich hätte ich mich definitiv gestellt.
Aber wir haben ja jetzt eh noch ein paar Tage der Langeweile auszuhalten und können das nachholen. 😁
Ergibt jetzt am Ende der Beweisnahme eh am meisten Sinn.

Ich bleib übrigens auch dabei, dass das Gericht beide Mordmerkmale im Rhamen der freien richterlichen Beweiswürdigung problemlos bejahen kann, wenn es will. Wie oben geschrieben, gehe ich sogar davon aus, dass es das tun wird.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Mord oder Totschlag?

von Pentax77 » Freitag, 06. November 2026, 14:19:44

HE_Gffnkkd hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 13:52:25 Vollzitat
Puh, jetzt muss ich doch nochmal aus meinem Sessel hoch.
Die von mir als nicht ganz sachliche, "fairer Kompromiss" Totschlag-Diskussion hast du damals direkt selber verworfen:
HE_Gffnkkd hat geschrieben: ↑Samstag, 29. August 2026, 11:01:55 Die Staatsanwaltschaft hat Mord aus Heimtücke und niederen Beweggründen angeklagt.
Nach dem bisherigen Stand der Beweisaufnahme könnte das Gericht beides problemlos bejahen.

Ich versteh auch nicht, warum hier andauernd gesagt respektive suggeriert wird, dieses oder jenes sei "nicht bewiesen".
Ob etwas im Rahmen der Beweisaufnahme als "bewiesen" betrachtet werden kann, wird nämlich im Wesentlichen nicht nach objektiv eindeutigen Kriterien festgestellt, so wie es viele Foristen hier scheinbar glauben, sondern auf Grundlage der freien richterlichen Beweiswürdigung nach subjektiver Überzeugung des Gerichtes.
(Die freie richterliche Beweiswürdigung ist natürlich auch nicht grenzenlos, aber sie ist doch sehr weitreichend).
Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 14:04:53 Weiterhin unbeantwortet bleibt die Frage, was es mit der Fahrt um 9:35 Uhr auf sich hatte.
Das habe ich bei der timeline Richtung Kalle schon bemängelt, da die Aussage total unsauber ist. Eine Funkzelle entspricht keiner "Zufahrtsstrecke". Der Funkmast Lohmen deckt dort unten so gut wie alles ab. Der Funkmast Klein Upahl weiter nördlich ist auch noch vorhanden. Ob dieser hier damit gemeint ist, ist unklar. Selbst wenn er es war, ist nicht klar ob sie wirklich dort war oder der KU-Funkmast ausnahmsweise bis Reimershagen reichte und den in Lohmen ablöste.
Von Reimershagen bis zum Tümpel und zurück braucht man (selbst ohne anhalten) über eine halbe Stunde, der Hufschmied war bis gut 9.30Uhr da. Würde vorne und hinten nicht zu 9:35Uhr passen zumal sie 10:21Uhr schon im Auto Richtung Güstrow losfuhr. Die Bewegungsdaten hätten hier vor 10:20Uhr ohnehin mehr geliefert wenn sie dorthin gefahren wäre.

Viel interessanter als den 10.10. 9:35Uhr fand ich den 13.10. früh:
2025-10-13, 09.04h: Zeugin Ulrike H kümmert sich um Schafe auf der Weide ggü. Tümpel, und nimmt schwarzen SUV (im Wald) und orangenen Pick up (beim Tümpel) wahr
Ist aber hier auch irgendwie untergegangen oder war nicht so interessant...?

So, und damit bin ich wieder raus. Wer mag, kann mich weiterhin privat anschreiben.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Freitag, 06. November 2026, 14:04:53

Gastleser hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 13:39:27 „Unsere“, @Kalle , fast ein Jahr alte, wiederkehrende Frage nach „warum genau dieser Tümpel“, selbst die OFA hatte keine Antwort, außer genaue Ortskenntnisse:
„Täterwissen“ oder „Zeugenwissen“ oder 🪄🔮 , wird mMn den Ausschlag bei der Überzeugungsbildung geben.
Falls die Tat bereits länger als einen Tag im Voraus geplant war, könnte auf der Suche nach einem geeigneten Ort gezielt dieser Tümpel ausgewählt worden sein. In diesem Zusammenhang wäre es sinnvoll gewesen, auch die Mobilfunkdaten vor dem 09.10. abzufragen. Hat sich Ginas Handy zuvor schon in dieser Gegend in eine Funkzelle eingeloggt?

Weiterhin unbeantwortet bleibt die Frage, was es mit der Fahrt um 9:35 Uhr auf sich hatte.
Überlegung hat geschrieben: ↑Donnerstag, 28. Mai 2026, 14:01:41 Was hat es wohl mit der ersten Fahrt (9.35 Uhr) auf sich?
Zufahrtstrecke zum Fundort der Leiche...
Sronson hat geschrieben: ↑Sonntag, 01. November 2026, 01:36:08 Wurde diese Information jemals wieder aufgegriffen?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Mord oder Totschlag?

von HE_Gffnkkd » Freitag, 06. November 2026, 13:52:25

Ich möchte die verbleibende Lücke bis zur Urteilsfindung nochmal nutzen, um eine Diskussion zu den Mordmerkmalen anzuregen und nach Meinungen dazu zu fragen.


Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage gehen davon aus, dass als Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe in diesem Fall erfüllt sind:
Heckengäu hat geschrieben: ↑Donnerstag, 29. Oktober 2026, 12:28:01 Staatsanwaltschaft sieht zwei Mordmerkmale

Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als Mord aus Heimtücke und aus niedrigen Beweggründen.
Heckengäu hat geschrieben: ↑Donnerstag, 29. Oktober 2026, 14:55:36 Auch Nebenklage fordert lebenslange Haft

Auch die Nebenklage sieht die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe als erfüllt an. Anwältin Christine Habetha fordert für Gina H. eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Wir hatten die Mordmerkmale zwar vereinzelt schon mal kurz diskutiert, aber bisher habe ich diesbezüglich noch recht wenig Meinungen gehört, was in diesem Fall zutreffen könnte oder eben nicht.

Ich finde diese Frage allerdings sehr interessant aus folgenden Gründen:
Es wird von sehr vielen Seiten so getan, als sei das Urteil ein "alles oder nichts" Ding, siehe oder viel mehr höre z.B. den Bild Podcast Der Fall Fabian: Die entscheidenden Indizien.
Unter der Annahme der vollen Schuldfähigkeit, die wohl so gut wie von niemandem bestritten wird (jedenfalls hier Forum sind wir uns scheinbar wenigstens in diesem Punkt einstimmig einig), wird also oft so getan, als seien nur "Freispruch" oder "Lebenslänglich" als Urteil möglich.

Das ist jedoch faktisch falsch.
Denn wenn das Gericht weder "niedrige Beweggründe" noch "Heimtücke" als Mordmerkmal zweifelsfrei bejahen kann, Gina aber zweifelsfrei als die Täterin sieht, dann wäre (bei voller Schuldfähigkeit) gemäß § 212 StGB auch jedes Strafmaß, das zwischen mindestens fünf Jahren und lebenslänglich liegt, ebenso möglich.

Daher möchte ich die beiden Punkte einmal etwas genauer unter die Lupe nehmen.



1. Heimtücke

Die Staatsanwaltschaft und auch die Nebenklage sind sich im Prinzip einig darüber, dass man eigentlich gar nicht weiß, wie die Tötung genau abgelaufen ist, sondern dass man nur über das wahrscheinlichste Szenario mutmaßen kann.
Heckengäu hat geschrieben: ↑Donnerstag, 29. Oktober 2026, 10:53:11 Genauer Ablauf der Tötung bleibt unklar

Wie genau Fabian getötet wurde, habe sich in der Hauptverhandlung nicht sicher feststellen lassen, sagt Staatsanwalt Oliver Schley. Der Rechtsmediziner habe als mögliches Szenario geschildert, dass Fabian von hinten mit einem Arm „umfasst und gewürgt“ worden sei. Dies wäre für Gina H. „anatomisch auch leistbar gewesen“, so Schley.
Sronson hat geschrieben: ↑Donnerstag, 29. Oktober 2026, 14:13:12 „Wir haben kein Tatwerkzeug. Wir können auch die letzten Minuten im Leben des Kindes nur mutmaßlich rekonstruieren“, sagt Habetha. „Aber wir können eine andere Tätervariante verbindlich ausschließen.“
Das ist aber für die Beurteilung der Frage, ob die Tötung heimtückisch war oder nicht, sehr problematisch. Denn bei Heimtücke geht es im Kern unter anderem um die Frage, ob und falls ja, wann Fabian sich darüber im Klaren war, dass er attackiert wird und in Lebensgefahr schwebt.

Der Gerichtsmediziner skizzierte zwar auch die Möglichkeit eines Szenarios, bei dem Fabian von hinten attackiert wird und der Täter seinen Körper dabei als Widerlage benutzt, tat dies aber nur auf explizite Nachfrage des Gerichtes und hält ein Szenario, bei dem das Opfer auf dem Boden lag, eher für wahrscheinlich:
Sronson hat geschrieben: ↑Donnerstag, 04. Juni 2026, 11:20:59 Richter Schütt möchte wissen, wie Fabian und die Person, die ihn getötet hat, zum Zeitpunkt der Tat zueinanderstanden. Das lasse sich nicht klar sagen, so der Rechtsmediziner. Aufgrund der massiven Verletzungen sieht er es als wahrscheinlich an, dass Fabian am Boden gelegen haben könnte. "Andernfalls wäre ein enormer Impuls nötig", so Manharts Erklärung. Es sei aber auch möglich, dass der Täter, die Täterin hinter dem Jungen stand und so mehr Kraft aufwenden konnte.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert hingegen, dass das Szenario, bei dem Fabian von hinten umfasst wurde, am wahrscheinlichsten ist, weil am Leichnam „keine Abwehrspuren oder andere Anhaltspunkte für ein Kampfgeschehen“ festgestellt wurden:
Sronson hat geschrieben: ↑Donnerstag, 29. Oktober 2026, 10:42:08 „Die genauen Umstände, die wie Tötung erfolgt ist, konnten im Rahmen der Hauptverhandlung nicht festgestellt werden“, sagt Schley. Da aber der Leichnam „keine Abwehrspuren oder andere Anhaltspunkte für ein Kampfgeschehen“ aufgewiesen habe, sei der Angriff auf Fabian „plötzlich und für diesen unvorhersehbar“ erfolgt.

„Am wahrscheinlichsten“ sei es laut Schley, dass der „stehende oder gehende Fabian von hinten umfasst und gewürgt wurde, während mit der anderen Hand schnell und wiederholt auf den Oberkörper eingestochen wurde“.
Ein solches Szenario spräche natürlich sehr stark für Heimtücke.
Jedoch stellt sich die Frage, wie überzeugend das Argument der Staatsanwaltschaft hier ist, wenn wir von einem teilweise stark verbrannten Leichnam ausgehen müssen, bei dem man durchaus erwarten kann, das Abwehrspuren aufgrund des Zustandes der Leiche unter Umständen gar nicht mehr feststellbar waren.
Gast8888 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 04. Juni 2026, 10:56:29 Keine Abwehrspuren feststellbar
Der Gerichtsmediziner erklärt, es habe keinen Anhalt für Abwehrhandlungen gegeben. Allerdings seien die Oberarme so stark verkohlt gewesen, dass sie nicht mehr auf entsprechende Merkmale untersucht werden konnten. Auch an der erhaltenen rechten Hand seien keine Abwehrspuren festgestellt worden.

Mein persönliche Meinung:
Heimtücke ist zwar sehr wahrscheinlich, lässt sich aber nicht zweifelsfrei bejahen.
In dubio pro reo müsste in diesem Punkt meiner Meinung nach zu Gunsten von Gina entschieden und Heimtücke verneint werden.
Allerdings vermute ich, das Gericht wird der Auffassung der Staatsanwaltschaft folgen und unter anderem aus dem Fehlen von Abwehrspuren die Heimtücke herleiten.



2. Niedrige Beweggründe

Wie auch immer die Staatsanwaltschaft oder Nebenklage die niedrigen Beweggründe in Worte fassen und ausdrücken mag, im Wesentlichen laufen alle genannten Gründe darauf hinaus, dass Gina Fabian als großen Störfaktor für ein weiteres Leben, in der sie nach ihrer Vorstellung mit Mathias ein entspannte Beziehung führen kann, betrachtet hat, und/oder Mathias für die letzte Trennung bestrafen wollte:
Sronson hat geschrieben: ↑Donnerstag, 29. Oktober 2026, 12:02:52 „Fabian wurde zum Sinnbild für die gescheiterte und zugleich ersehnte Beziehung“

Nun geht Oliver Schley auf das Motiv ein. [...]

Matthias R.s Vaterschaft sei aufgrund von Gina H.s Eifersucht ein „unlösbarer Streitpunkt“ in der Beziehung gewesen.

Die Angeklagte habe erkannt, dass Matthias R. sich immer wieder von ihr abwandte – und deshalb den Entschluss gefasst, Fabian zu töten. „Fabian wurde zum Sinnbild für die gescheiterte und zugleich ersehnte Beziehung“, sagt Schley.
Heckengäu hat geschrieben: ↑Donnerstag, 29. Oktober 2026, 14:31:41 „Fabian musste nichts tun, um störend zu sein“

Gina H. habe Fabian zunehmend nicht mehr als Kind, sondern als Problem und möglichen Rivalen wahrgenommen, sagt Habetha. „Fabian war kein Beziehungskonkurrent auf Augenhöhe.“ Es habe genügt, „dass er existierte und von seinem Vater geliebt wurde“.
[...]
„Fabian war kein Problem“

„Fabian war kein Problem, das Erwachsene lösen mussten“, sagt Christine Habetha. Er sei auch kein Hindernis „auf dem Weg zu einem erträumten Leben zu zweit“ gewesen.
Dass solche Motive nach allgemeiner Auffassung auf sittlich tiefster Stufen stehen und daher besonders verachtenswert wären, brauchen wir nicht zu diskutieren, oder?

Bleibt also die Frage, wie können diese Beweggründe unter der Annahme, das Gina die Täterin ist, zweifelsfrei belegt werden.
Weder die Staatsanwaltschaft noch die Nebenklage geben so richtig eine Antwort darauf, aber anscheinend soll das im Wesentlichen durch die zahlreichen Sprach(nachrichten), die Gina verschickt hat, belegt werden.
Am Ende des Tages muss man hier bei der Motivfrage versuchen, in den Kopf von Gina zu schauen, was immer schwierig ist.
Daher gibt es durchaus kritische Stimmen, die zu der Einschätzung kommen, dass man eventuell nicht genug Material hat, um niedrige Beweggründe zweifelsfrei festzustellen, höre z.B. die Aussage des Strafverteidigers Sayil Bayraktar aus dem Podcast Der Fall Fabian aus Güstrow -Teil 7: Ist Gina schuldig oder unschuldig? Alle Indizien vor dem Urteil.


Meine persönliche Meinung:
Niedrige Beweggründe lassen sich aus der Kommunikation von Gina sehr gut ableiten. Dafür haben wir unzählige Beispiele gehört.
Insbesondere kann man unter der Annahme, dass Gina Fabian getötet hat, kein Motiv erkennen, dass nichts mit der On-Off-Beziehung zwischen Gina und Mathias zu tun hat.
Ich gehe deshalb davon aus, dass auch das Gericht niedrige Beweggründe bejahen wird.



[Alle farblichem Hervorhebungen in den Zitaten von mir]

Your turn, was meint ihr?
Heimtücke, ja oder nein?
Niedrige Beweggründe, ja oder nein?


Spoiler
Wenn es fancy wird, verneint das Gericht beide möglichen Mordmerkmale, aber Gina geht dennoch für 20 - 30 Jahre ins Gefägnis, weil das Gericht nach § 212 Absatz 2 StGB diese Tat als einen besonders schweren Fall des Totschlags mit Festellung der besonderen Schwere der Schuld einstuft.
Spoiler
Ich hab recherhiert, das ist theoretisch denkbar und würde genauso bestraft werden wie ein Mord mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Freitag, 06. November 2026, 13:49:08

Gastleser hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 13:10:46 Diese „suggestiv positive Verdrehung“ des Zeitpunkts der Zeugeninterviews war zum Fremdschämen.
Ich frage mich, warum Jens die Aussage von Frau Habetha nicht gleich an Ort & Stelle richtiggestellt hat. Schließlich müsste er doch am besten wissen, wann er die Zeugen Olaf & Olaf interviewt hat.

Spoiler
Gastleser hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 13:10:46 Beim Wal hatte ich ebenfalls dieses Gefühl :D
Soll ich noch einmal zitieren, wie der dänische Meeresbiologe Peter T. Madsen euer großdeutsches Walerlebnis bewertet hat oder reicht die Scham bis heute aus?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Freitag, 06. November 2026, 13:39:27

Sronson hat geschrieben: ↑Dienstag, 03. November 2026, 16:43:40 Es ist wirklich mühsam, immer wieder aufs Neue erklären zu müssen, dass sich eine Indizienkette nicht dadurch entkräften lässt, dass man jedes einzelne Indiz isoliert seziert und eine Zufallserklärung dafür anzubieten versucht.
Ganz so einfach ist es nicht, solange „jedes einzelne dieser Indizien ohne strafrechtlich relevante Interpretation gedeutet werden“ kann.
Entweder Entwertung des Indiz oder eine nicht strafrechtliche Interpretation. Eine „Abholung“, um den Bus zu sparen, wäre keine strafrechtliche Interpretation.

Das „Kerngeschehen“ am Tümpel ist reduziert auf die Spurenlage am Tümpel, kombiniert mit den TZ 1 bis 2, möglicherweise 3, Aussagen.
Alternativinterpretation sind ein Foto und Pause im Wald.

„Unsere“, @Kalle , fast ein Jahr alte, wiederkehrende Frage nach „warum genau dieser Tümpel“, selbst die OFA hatte keine Antwort, außer genaue Ortskenntnisse:
„Täterwissen“ oder „Zeugenwissen“ oder 🪄🔮 , wird mMn den Ausschlag bei der Überzeugungsbildung geben.
Wenn verschiedene Indizien jeweils tendenziell auf die Schuld eines Angeklagten hindeuten, jedes für sich zum Nachweis der Täterschaft jedoch nicht ausreicht, so kann eine zusammenfassende Bewertung die notwendige Überzeugung von der Schuld des Angeklagten begründen […..].

Kann hingegen jedes einzelne dieser Indizien ohne strafrechtlich relevante Interpretation gedeutet werden, so muss auch eine Vielzahl von Indizien in ihrer Gesamtheit sich nicht zur Überzeugung des Gerichts von der Schuld des Angeklagten verdichten.

BGH 5 StR 581/02 - Urteil vom 31. Juli 2003 (LG Cottbus)
Mord; Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; Freispruch; Gewissheit; Überzeugungsbildung; Indizien: Vielzahl, Verdichtung zur Überzeugung von der Schuld des Angeklagten); Spontanäußerungen (Vernehmung; Selbstvorwürfe ohne strafrechtlichen Hintergrund).

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Freitag, 06. November 2026, 13:10:46

Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 12:02:08[…..] Besonders ihre Ausführungen zur Fußspurenlage am Tümpel finde ich herrlich.


Allerdings ist hinsichtlich der Zeugen-IVs folgende Korrektur nötig: […..]
Diese „suggestiv positive Verdrehung“ des Zeitpunkts der Zeugeninterviews war zum Fremdschämen. Beim Wal hatte ich ebenfalls dieses Gefühl :D

Ob der Journalist die Anmerkung von Ra Habetha zu „Social Media“ und seiner Rolle interpretieren konnte?
11min03

[…..]
Ich glaube, dass Herr Oberstaatsanwalt auch eher den Fokus gelegt hat auf die sozialen Medien und was sich da so tut und was da so tobt, äh ist ja schon bemerkenswert und sehr, sehr schlimm. […..]

https://youtu.be/RwzkLlsvQGE?t=663
Sehr, sehr schlimm.


^^^^^^

Ergänzend zur Schuhspurenlage:
Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 07:57:39 […..] hundeartigen Tiere […..] charakteristische Spuren […..] für einen Laien erkennbar.

Ein solches Wissen sollte dann ein Gutachter schon haben […..]
Die Möglichkeiten der Trassologen und der Anspruch, eine Schuhspur mit Note 1 bis 2 zuordnen zu können:
https://www.bvda.com/de/schuhspuren

Zum Gangbild, darüber wurde wenig berichtet. Hieß es nicht, es sei kein geschlossenes oder gemeinsames Gangbild erkennbar gewesen, aber im Anklageplädoyer wurden „11 Meter“ getickert?
„Das Gangbild zeigt ange­borene und erworbene Eigenschaften“:
https://www.synatech.de/Gang/Gang_Krimi.html

Trassologen Anleitung und Video für Schuhspuren, auch geeignet um Wildfährten im Schnee oder Matsch zu sichern, später auch als tolle Schreibtischdekoration geeignet, „Wolf Ersatztrophäe“ ;)
https://www.kriminalwissenschaft.de/pri ... 416772&f=1

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