von HE_Gffnkkd » Mittwoch, 04. November 2026, 09:43:26
Keks22 hat geschrieben: ↑Dienstag, 03. November 2026, 15:51:11
Heute wie angekündigt eine Überlegung von mir zu einem Indiz bzw zu getätigten oder nicht getätigten Ermittlungen.
Erstmal danke, dass du dein Versprechen nach deiner Ankündigung gehalten hast!!!
Keks22 hat geschrieben: ↑Dienstag, 03. November 2026, 15:51:11
Wenn man immer wieder behauptet das GH nicht zufällig in der Gegend war als Fabian aus der Wohnung verschwand, dann muss man zumindest belegen können das Fabian zu diesem Zeitpunkt auch aus der Wohnung verschwand. Das kann man aber nicht. Es wird tatsächlich nicht automatisch zu einem Fakt.
Es nicht nachweisbar das Fabian zwischen 10.43 und 10.52 die Wohnung verlassen hat. Es ist und bleibt eine Annahme und man wertet diese Zufälligkeit als Indiz weil sein Handy um 10.50 in den Standby Modus ging.
Es mag deinem persönlichen Verständnis oder Wunsch entsprechen, dass man das nachweisen können muss, aber genau das ist doch juristisch gesehen der Clou bei einem Indizienprozess:
Man muss gerade nicht jeden Teilaspekt der Tat zweifelsfrei nachweisen können, sondern es genügt juristisch gesehen, wenn man Indizien (hier: die letzte Handyaktivität + die Kameraaufzeichnung) hat, die die jeweiligen Annahmen (hier: Fabian hat die Wohnung um kurz vor 11 Uhr verlassen) für einzelne Teilaspekte der Tat (hier: wann und wie ist Fabian zum Tatort gekommen), unterstützen.
Das was das die Anklage zum Nachweis der Schuld von Gina "nur" braucht ist eine in Summe schlüssige Gesamtschau, bei der kein Raum für hinreichend plausible Alternativen bleibt.
Keks22 hat geschrieben: ↑Dienstag, 03. November 2026, 15:51:11
Der Zufall besteht aus "Gina war in der Nähe der Wohnung und Fabian sein Handy ging aus" ,
der Zufall besteht nicht aus "GH war in der Nähe der Wohnung und
hielt dort an und Fabian verließ die Wohnung und fuhr mit GH weg".
Aber auf diesem Konstrukt wird alles weitere aufgebaut.
[Farbliche Hervorhebungen von mir]
Gerne möchte ich dich daran erinnern, dass bezüglich der "Zufälle" sehr wohl noch gehört, dass Ginas Auto dort gemäß einer Zeugenaussage zu der entsprechenden Zeit parkend gesichtet wurde.
Keks22 hat geschrieben: ↑Dienstag, 03. November 2026, 15:51:11
Ich werde zwar jetzt Indiz für Indiz gesondert betrachten, was ja nicht unbedingt den juristischen Anforderungen entspricht, aber nur so komme ich in meinen Überlegungen weiter.
Ich könnten jetzt sarkastisch fragen, ob mit deiner Aussage gemeint ist, dass du bei der Betrachtung der Gesamtschau mit deiner Annahme, dass Gina unschuldig sein könnte, nicht weiterkommst und deswegen jedes Indiz gesondert betrachten musst, aber das werde ich mir hier sparen, denn ich glaube die Antwort zu kennen.
Nur so viel: Dein "
was ja nicht unbedingt den juristischen Anforderungen entspricht " suggeriert hier noch, dass man das juristisch eventuell durchaus auch so machen könnten, es halt nur unüblich ist.
Um das an der Stelle noch mal ganz unmissverständlich klarzustellen: Die Rechtsprechung des BGH sagt klar und deutlich, dass das juristisch gesehen ein Kardinalsfehler ist, also nichts mit "nicht unbedingt" den Anforderungen entspricht:
Die tatrichterliche Beweiswürdigung ist sachlich-rechtlich fehlerhaft, wenn sich das Tatgericht darauf beschränkt, die einzelnen Belastungsindizien gesondert zu erörtern und auf ihren jeweiligen Beweiswert zu prüfen, ohne eine Gesamtabwägung aller für und gegen die Täterschaft sprechenden Umstände vorzunehmen. Erst eine solche Gesamtwürdigung entscheidet letztlich darüber, ob das Gericht die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten und den sie tragenden Feststellungen gewinnt.
Quelle:
BGH 5 StR 377/20
[quote=Keks22 post_id=369163 time=1793717471 user_id=11578]
Heute wie angekündigt eine Überlegung von mir zu einem Indiz bzw zu getätigten oder nicht getätigten Ermittlungen.
[/quote]
Erstmal danke, dass du dein Versprechen nach deiner Ankündigung gehalten hast!!!
[quote=Keks22 post_id=369163 time=1793717471 user_id=11578]
Wenn man immer wieder behauptet das GH nicht zufällig in der Gegend war als Fabian aus der Wohnung verschwand, dann muss man zumindest belegen können das Fabian zu diesem Zeitpunkt auch aus der Wohnung verschwand. Das kann man aber nicht. Es wird tatsächlich nicht automatisch zu einem Fakt.
Es nicht nachweisbar das Fabian zwischen 10.43 und 10.52 die Wohnung verlassen hat. Es ist und bleibt eine Annahme und man wertet diese Zufälligkeit als Indiz weil sein Handy um 10.50 in den Standby Modus ging.
[/quote]
Es mag deinem persönlichen Verständnis oder Wunsch entsprechen, dass man das nachweisen können muss, aber genau das ist doch juristisch gesehen der Clou bei einem Indizienprozess:
Man muss gerade nicht jeden Teilaspekt der Tat zweifelsfrei nachweisen können, sondern es genügt juristisch gesehen, wenn man Indizien (hier: die letzte Handyaktivität + die Kameraaufzeichnung) hat, die die jeweiligen Annahmen (hier: Fabian hat die Wohnung um kurz vor 11 Uhr verlassen) für einzelne Teilaspekte der Tat (hier: wann und wie ist Fabian zum Tatort gekommen), unterstützen.
Das was das die Anklage zum Nachweis der Schuld von Gina "nur" braucht ist eine in Summe schlüssige Gesamtschau, bei der kein Raum für hinreichend plausible Alternativen bleibt.
[quote=Keks22 post_id=369163 time=1793717471 user_id=11578]
[bgcolor=#008800]Der Zufall besteht aus "Gina war in der Nähe der Wohnung und Fabian sein Handy ging aus" [/bgcolor] , [bgcolor=#008800]der Zufall besteht nicht aus "GH[/bgcolor] war in der Nähe der Wohnung und [bgcolor=#008800]hielt dort an[/bgcolor] und Fabian verließ die Wohnung und fuhr mit GH weg".
Aber auf diesem Konstrukt wird alles weitere aufgebaut.
[Farbliche Hervorhebungen von mir]
[/quote]
Gerne möchte ich dich daran erinnern, dass bezüglich der "Zufälle" sehr wohl noch gehört, dass Ginas Auto dort gemäß einer Zeugenaussage zu der entsprechenden Zeit parkend gesichtet wurde.
[quote=Keks22 post_id=369163 time=1793717471 user_id=11578]
Ich werde zwar jetzt Indiz für Indiz gesondert betrachten, was ja nicht unbedingt den juristischen Anforderungen entspricht, aber nur so komme ich in meinen Überlegungen weiter.
[/quote]
Ich könnten jetzt sarkastisch fragen, ob mit deiner Aussage gemeint ist, dass du bei der Betrachtung der Gesamtschau mit deiner Annahme, dass Gina unschuldig sein könnte, nicht weiterkommst und deswegen jedes Indiz gesondert betrachten musst, aber das werde ich mir hier sparen, denn ich glaube die Antwort zu kennen.
Nur so viel: Dein " [bgcolor=#008800]was ja nicht unbedingt den juristischen Anforderungen entspricht[/bgcolor] " suggeriert hier noch, dass man das juristisch eventuell durchaus auch so machen könnten, es halt nur unüblich ist.
Um das an der Stelle noch mal ganz unmissverständlich klarzustellen: Die Rechtsprechung des BGH sagt klar und deutlich, dass das juristisch gesehen ein Kardinalsfehler ist, also nichts mit "nicht unbedingt" den Anforderungen entspricht:
[quote]Die tatrichterliche Beweiswürdigung ist sachlich-rechtlich fehlerhaft, wenn sich das Tatgericht darauf beschränkt, die einzelnen Belastungsindizien gesondert zu erörtern und auf ihren jeweiligen Beweiswert zu prüfen, ohne eine Gesamtabwägung aller für und gegen die Täterschaft sprechenden Umstände vorzunehmen. Erst eine solche Gesamtwürdigung entscheidet letztlich darüber, ob das Gericht die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten und den sie tragenden Feststellungen gewinnt.[/quote]
Quelle: [url=https://www.hrr-strafrecht.de/5/20/5-377-20.php]BGH 5 StR 377/20[/url]