von HE_Gffnkkd » Samstag, 07. November 2026, 10:12:39
Kalle hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 16:59:22
In meinem Rechtsverständnis 100% Nein. Wenn Strafmündigkeit erst ab 14 bejaht wird, ist m. E. der Umkehrschluss zwingend: Er kann nicht für eine Vertrauensperson strafmildernd wirken, weil man dem Schutzbefohlenen eine Ausweichmöglichkeit oder ein “sehenden Auges” zuschreibt. Das sähe ich als Unrecht, der besondere rechtliche Schutz sei unantastbar jeglicher Interpretation.
Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 16:36:35
Ich frage mich, bei welchem 8-jährigen Kind man ernsthaft davon ausgehen kann, dass es damit rechnet, gleich niedergestochen zu werden, nur weil eine
Vertrauensperson ein Messer aus der Tasche zieht. Das dürfte wohl auf die wenigsten zutreffen. Die Arglosigkeit eines so kleinen Kindes lässt sich doch nicht an dem messen, was ein Erwachsener in derselben Situation erwartet hätte.
Das habe ich intuitiv a priori auch so angenommen, bevor ich das das erste Mal vor ein paar Wochen genauer recherchiert habe.
Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 18:22:12
Der BGH sieht es offenbar anders.
Du hast ja jetzt die entsprechende Rechtsprechung schon selbst gefunden.
Ich muss ehrlich sagen, der entsprechende und von dir ja auch zitierte Leitsatz des BGH
4. Die Tötung eines sehr kleinen Kindes, das infolge seiner natürlichen Arg- und Wehrlosigkeit gegen einen Angriff auf sein Leben nichts unternehmen kann, ist nicht als heimtückisch anzusehen, weil seine Wahrnehmungsfähigkeit noch nicht ausgebildet ist. Anders liegt es jedoch bei einem Kind, das einen auf sein Leben zielenden Angriff erkennen und versuchen kann, Hilfe herbeizurufen, den Täter umzustimmen oder in sonstiger Weise dem Anschlag zu begegnen bzw. die Durchführung zu erschweren.
wirkte damals schon sehr weltfremd für mich. Jetzt, wo ich ihn nochmal lese, verstärkt sich dieses Gefühl.
Dass Juristen kleinen Kindern nicht automaisch Arglosigkeit gegenüber Personen, denen sie stark vertrauen, zuschreiben, ist doch von gesunden Menschenverstand her vollkommen unlogisch. Von dem Quatsch, der für sehr kleine Kinder gelten soll, gar nicht erst zu reden.
Meiner Meinung nach werden hier Täter völlig zu Unrecht durch unser Justizsytem vor häteren Strafen geschützt.
Aber so ist es nunmal leider und darum vertrete ich wie zuvor dargelegt die Auffassung, juristisch korrekt wäre es, Heimtücke im Sinne von "In dubio pro reo" zu verneinen.
Gastleser hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 19:04:23
Ergänzend Affekt, psychische Ausnahmesituation, Fehlen von Abwehrverletzungen:
Danke für die Ergänzungen, finde ich sehr interessant, und bestärken mich in meiner juristischen Sicht.
Es ist ja meiner Meinung nach nicht mal zweifelsfrei klar, ob Gina, ihre Täterschaft vorausgesetzt, bereits in dem Moment, wo sie Fabian aus der Wohnung abgeholt hatte, schon eine eindeutige Tötungsabsicht hatte oder ob sie da noch in einer Art "Soll ich's wirklich machen oder lass ich's lieber sein?"-Modus war.
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Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 16:21:23
Also ich sage es noch einmal ganz deutlich:
Wer ein Kind tötet, um eigene Ziele zu erreichen, handelt mMn immer & ohne Ausnahme besonders verachtenswert.
Das entspricht auch meinem ethisch und moralischem Verständnis.
Wie man jedoch bei der Heimtücke sieht, spinnen die Juristen manchmal, was ihre juristischen Interpretationen angeht
Meinen bisherigen Erfahrungen aus allen Fällen, die ich kenne, sagen hier:
Alles, was juristisch, als niedrige Beweggründe eingestuft wird, empfinde ich auch immer als moralisch und ethisch besonders verachtenswert, aber nicht alles, was ich moralisch und ethisch besonders verachtenswert empfinde, wird juristisch auch als niedrige Beweggründe eingestuft.
Soweit ich mich erinnere, fluchen Juristen auch auf das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe, weil das so ein Gummipargraph ist, der wenig klar definiert ist.
[quote=Kalle post_id=369426 time=1793980762 user_id=10697]
In meinem Rechtsverständnis 100% Nein. Wenn Strafmündigkeit erst ab 14 bejaht wird, ist m. E. der Umkehrschluss zwingend: Er kann nicht für eine Vertrauensperson strafmildernd wirken, weil man dem Schutzbefohlenen eine Ausweichmöglichkeit oder ein “sehenden Auges” zuschreibt. Das sähe ich als Unrecht, der besondere rechtliche Schutz sei unantastbar jeglicher Interpretation.
[/quote]
[quote=Sronson post_id=369423 time=1793979395 user_id=9913]
Ich frage mich, bei welchem 8-jährigen Kind man ernsthaft davon ausgehen kann, dass es damit rechnet, gleich niedergestochen zu werden, nur weil eine [u]Vertrauensperson[/u] ein Messer aus der Tasche zieht. Das dürfte wohl auf die wenigsten zutreffen. Die Arglosigkeit eines so kleinen Kindes lässt sich doch nicht an dem messen, was ein Erwachsener in derselben Situation erwartet hätte.
[/quote]
Das habe ich intuitiv a priori auch so angenommen, bevor ich das das erste Mal vor ein paar Wochen genauer recherchiert habe.
[quote=Sronson post_id=369432 time=1793985732 user_id=9913]
Der BGH sieht es offenbar anders.
[/quote]
Du hast ja jetzt die entsprechende Rechtsprechung schon selbst gefunden. 😀
Ich muss ehrlich sagen, der entsprechende und von dir ja auch zitierte Leitsatz des BGH
[quote]
4. Die Tötung eines sehr kleinen Kindes, das infolge seiner natürlichen Arg- und Wehrlosigkeit gegen einen Angriff auf sein Leben nichts unternehmen kann, ist nicht als heimtückisch anzusehen, weil seine Wahrnehmungsfähigkeit noch nicht ausgebildet ist. Anders liegt es jedoch bei einem Kind, das einen auf sein Leben zielenden Angriff erkennen und versuchen kann, Hilfe herbeizurufen, den Täter umzustimmen oder in sonstiger Weise dem Anschlag zu begegnen bzw. die Durchführung zu erschweren.
[/quote]
wirkte damals schon sehr weltfremd für mich. Jetzt, wo ich ihn nochmal lese, verstärkt sich dieses Gefühl.
Dass Juristen kleinen Kindern nicht automaisch Arglosigkeit gegenüber Personen, denen sie stark vertrauen, zuschreiben, ist doch von gesunden Menschenverstand her vollkommen unlogisch. Von dem Quatsch, der für sehr kleine Kinder gelten soll, gar nicht erst zu reden.
Meiner Meinung nach werden hier Täter völlig zu Unrecht durch unser Justizsytem vor häteren Strafen geschützt.
Aber so ist es nunmal leider und darum vertrete ich wie zuvor dargelegt die Auffassung, juristisch korrekt wäre es, Heimtücke im Sinne von "In dubio pro reo" zu verneinen.
[quote=Gastleser post_id=369434 time=1793988263]
Ergänzend Affekt, psychische Ausnahmesituation, Fehlen von Abwehrverletzungen:
[/quote]
Danke für die Ergänzungen, finde ich sehr interessant, und bestärken mich in meiner juristischen Sicht.
Es ist ja meiner Meinung nach nicht mal zweifelsfrei klar, ob Gina, ihre Täterschaft vorausgesetzt, bereits in dem Moment, wo sie Fabian aus der Wohnung abgeholt hatte, schon eine eindeutige Tötungsabsicht hatte oder ob sie da noch in einer Art "Soll ich's wirklich machen oder lass ich's lieber sein?"-Modus war.
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[quote=Sronson post_id=369418 time=1793978483 user_id=9913]
Also ich sage es noch einmal ganz deutlich: [b][b]Wer ein Kind tötet, um eigene Ziele zu erreichen, handelt mMn immer & ohne Ausnahme besonders verachtenswert.[/b][/b]
[/quote]
Das entspricht auch meinem ethisch und moralischem Verständnis.
Wie man jedoch bei der Heimtücke sieht, spinnen die Juristen manchmal, was ihre juristischen Interpretationen angeht 😂
Meinen bisherigen Erfahrungen aus allen Fällen, die ich kenne, sagen hier:
Alles, was juristisch, als niedrige Beweggründe eingestuft wird, empfinde ich auch immer als moralisch und ethisch besonders verachtenswert, aber nicht alles, was ich moralisch und ethisch besonders verachtenswert empfinde, wird juristisch auch als niedrige Beweggründe eingestuft.
Soweit ich mich erinnere, fluchen Juristen auch auf das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe, weil das so ein Gummipargraph ist, der wenig klar definiert ist.