MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastikus » Samstag, 07. November 2026, 15:46:13

Maria hat geschrieben: ↑Samstag, 07. November 2026, 15:26:56 Müsste nicht in jedem Fall weiterermittelt werden. Mord verjährt schließlich nicht.
Dieses muss ist subjektiv und trifft nur auf Privatleute zu, die Gina H. da raus ermitteln wollen. Also der Rattenschwanz der sich von MR bis nach Südamerika zieht. Es trifft nicht auf offizielle Justizbehörden bzw. allgemein die Judikative und Exekutive zu.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastikus » Samstag, 07. November 2026, 15:36:47

Gar nichts wird ohne Anlass weiterermittelt. Seit 09.03.2026
Fall Fabian: Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen abgeschlossen
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenb ... e-198.html
Außer dass die Behörden seit Monaten mit Müll aus dem Netz vollgespamt werden (bestätigt durch Anne Kruse) passiert hier nichts außer:
Revision Frist 1 Woche -> Urteil nicht rechtskräftig -> Revisionsbegründung Frist 1 Monat -> Stellungnahme der Gegenseite zur Revisionsschrift -> alles geht an den BGH, dieser entscheidet zu ~90% ohne mündliche Hauptverhandlung

Revision
Gastikus hat geschrieben: ↑Montag, 02. November 2026, 19:06:00
Sachrügen/Verfahrensrügen
Gastikus hat geschrieben: ↑Montag, 02. November 2026, 21:13:51
Bitte nicht Revision / Berufung und Wiederaufnahmeverfahren verwechseln.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Maria » Samstag, 07. November 2026, 15:26:56

Leser hat geschrieben: ↑Samstag, 07. November 2026, 14:24:19 Wie würde es weitergehen, falls es einen Freispruch gibt? Würde dann weitervermittelt?
Müsste nicht in jedem Fall weiterermittelt werden. Mord verjährt schließlich nicht.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastikus » Samstag, 07. November 2026, 15:19:57

Sronson hat geschrieben: ↑Samstag, 07. November 2026, 10:48:23 Gesetzt den Fall, das Gericht bestätigt nur eines der beiden Mordmerkmale, so könnte doch die Staatsanwaltschaft versuchen, die Anerkennung des 2. Merkmals per Revision zu erreichen. Wäre dies auch der Nebenklage mgl.?
Soweit ich das rechtlich richtig verstehe nein. Am besten einmal komplett lesen, ist nicht viel und interessant
https://revision-bundesweit.de/revision-der-nebenklage/
In der Regel werden Revisionen der Nebenklage anhängig gemacht, wenn der Beschuldigte von dem Tatvorwurf freigesprochen wird und der Nebenkläger bzw. die Nebenklägerin eine Verurteilung erreichen möchte.
Der entsprechende Paragraf sagt einem Nichtjuristen ohne Beispiele aus der Praxis natürlich total viel
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__400.html

Wenn es entgegen aller Wahrscheinlichkeit einen Freispruch gibt, sollte jedem klar sein dass die StA direkt Revision einlegen wird.
Die Nebenklage kann sich anschließen. Die Verteidigung ist raus weil Freispruch.
Wenn innerhalb 1 Woche das Rechtsmittel eingelegt wird, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Wie bereits vor kurzer Zeit beschrieben geht alles an den BGH.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Turmfalke23 » Samstag, 07. November 2026, 15:09:07

Leser hat geschrieben: ↑Samstag, 07. November 2026, 14:24:19 Wie würde es weitergehen, falls es einen Freispruch gibt? Würde dann weitervermittelt?
Sofern der Freispruch möglicherweise rechtskräftig wird, darf man in Deutschland grundsätzlich nicht erneut wegen derselben Tat angeklagt werden.

Ich denke, dass die StA. gegen einen Freispruch von Gina was dagegen hat und den Freispruch über ein Revisionverfahren am BGH anfechten wird.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass im Fall des Mordes an der damals 17-jährigen Frederike von M. aufgrund mangelnder Beweise ein Freispruch erfolgte.
Hier konnten selbst spätere neueste Erkenntnisse der DNA-Forschung nicht helfen, wenn es der 2. Senats des BVerfG. anders sieht.

Meines Erachtens eine Zumutung für die Angehörigen v. Frederike. :cry:

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Leser » Samstag, 07. November 2026, 14:24:19

Wie würde es weitergehen, falls es einen Freispruch gibt? Würde dann weitervermittelt?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Samstag, 07. November 2026, 11:28:52

Gastleser hat geschrieben: ↑Samstag, 07. November 2026, 11:02:38Sollte Schütt Gina H. freisprechen, kann er kein Motiv anbieten. Fabians Mutter wird dann weiter mit der quälenden Frage nach dem Warum leben müssen.
Das Schlimmste bei einem Freispruch wäre doch, dass die bisherigen Ermittlungen keine weiteren Tatverdächtigen hervorgebracht haben. Wenn sich also keine neuen Spuren ergeben, wird der Mord ungeklärt & ungesühnt bleiben - Wie im Fall Leon aus Tirol.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Samstag, 07. November 2026, 11:02:38

NDR
Der Fall Fabian: Wut und Empörung, Unbehagen und Mitleid

NDR, von Andreas Frost, Stand: 07.11.2026 10:48 Uhr

Seit April wird jedes Detail im Rostocker Mordprozess bundesweit beobachtet und kommentiert. Der Prozess hat weit über die juristischen Fragen hinaus Anteilnahme, Empörung und Diskussionen ausgelöst.

[…..] Am dritten Prozesstag sorgte Fabians Vater vor Gericht für eine Überraschung. Als er aussagte, er sei wieder mit Gina H. zusammen und halte sie für unschuldig, sorgte das für Unverständnis zum Beispiel in Netzwerken. Dort brachte ihm diese von manchen als falsch empfundene Loyalität den hämischen Vorwurf ein, er sei ein Verräter.

Dialoge einer toxischen Beziehung […..]

Die Social-Media-Posts und die Podcast-Folgen des NDR zum Fall Fabian wurden zahlreich kommentiert. Die User schrieben aus ganz Deutschland und selbst aus Österreich und der Schweiz. Eine kleine Auswahl:
"Das Ganze war ein monatelanger Höllentrip für die Mutter."
"Es ist so furchbar und kaum zu ertragen, was dieser kleine Mensch erlitten haben muss."
"Sie hat Fabian und seiner Mami jede Würde genommen."
"Es ist nicht in Worte zu fassen. Es ist unbegreiflich."
"Egal was da gewesen sein mag, es ist Mord und dafür muss die volle Strafe durchgesetzt werden."
"Am Ende kommt sie damit durch, unfassbar."
"Zu dünn die Indizien."
"Ich halte sie auch für unschuldig. Sie soll wohl der Sündenbock sein."
"In diesem Fall will ich nicht Richterin sein." […..]

Die Staatsanwaltschaft vermutet als Motiv, dass Fabian sterben musste, weil sich Gina H. an Fabians Vater für das Ende der Beziehung rächen wollte. Auch habe sie Fabian als Störfaktor gesehen, der einer erneuten Liaison im Wege gestanden habe.

Sollte der Vorsitzende Richter Holger Schütt am kommenden Dienstag Gina H. wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilen, wird auch er darlegen, welches Motiv er aus all den Äußerungen der Angeklagten herausgelesen hat. Sollte Schütt Gina H. freisprechen, kann er kein Motiv anbieten. Fabians Mutter wird dann weiter mit der quälenden Frage nach dem Warum leben müssen.

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenb ... n-276.html

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Samstag, 07. November 2026, 10:48:23

HE_Gffnkkd hat geschrieben: ↑Samstag, 07. November 2026, 10:12:39
Mit großen Schritten an der Realität vorbeigeschrammt, würde ich sagen. Wie stellt sich ein Jurist denn konkret vor, dass Fabian in seiner Situation Hilfe hätte herbeirufen, die [mutmaßliche] Täterin umstimmen oder die Durchführung des Anschlags auf sein Leben auf irgendeine andere Weise hätte erschweren können?

Ich wage mal die Prognose, dass das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen und beide genannten Mordmerkmale als erfüllt ansehen wird. Dass überhaupt kein Mordmerkmal anerkannt wird, kann ich mir nun beim besten Willen nicht vorstellen.

Gesetzt den Fall, das Gericht bestätigt nur eines der beiden Mordmerkmale, so könnte doch die Staatsanwaltschaft versuchen, die Anerkennung des 2. Merkmals per Revision zu erreichen. Wäre dies auch der Nebenklage mgl.?

Im Mühlhäuser Fall hatte die Mutter als Nebenklägerin Revision eingelegt. Dort ging es aber darum, eine Verurteilung wegen Totschlags in eine wegen Mordes zu ändern. Wie tragisch & absurd, dass es letzten Endes beim Totschlag am kleinen Sohn blieb, während der Vater wegen Mordes an seiner Tochter verurteilt wurde.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Samstag, 07. November 2026, 10:35:30

dpa
Fall Fabian: Verurteilung oder Freispruch? Und was danach?

Quelle: dpa
dpa-infocom, dpa:261107-930-958831/1
7. November 2026, 5:30 Uhr


[…..] Die Urteilsverkündung am Dienstag stellt zumindest einen vorläufigen Abschluss in dem Mammutverfahren dar. […..]

Der Angeklagten könne man zugutehalten, dass sie bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei, hatte Schley gesagt. Eine Wiederholung einer solchen Tat in Zukunft sei zudem unwahrscheinlich.[…..]

Schley warf der Beschuldigten zudem planvolles Vorgehen vor. Außerdem sei es ihr herabwürdigendes Ansinnen gewesen, dass Wildtiere die Leiche an dem auch als Schweinesuhle bezeichneten Ort auffressen. […..]

Die Verteidigung sei zum Ergebnis gekommen, «dass viele Fragen offenbleiben müssen und deshalb keine geschlossene Beweiskette am Ende vorliegt», hatte Anwalt Thomas Löcker gesagt. […..]

«Theoretisch kommt auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht», erklärt Gerichtssprecherin Anne Kruse. Dies könne der Fall sein, wenn die Kammer zwar von der Täterschaft der Angeklagten überzeugt ist, aber keine Mordmerkmale erfüllt sieht. Kruse hält das aber im Falle einer Verurteilung nur für eine theoretische Möglichkeit. «Im Grunde gibt es aus meiner Sicht neben Verurteilung und Freispruch keine relevanten Optionen.» […..]

[…..] Urteilsgründe. Kruse schätzt, dass die zusammenfassende mündliche Begründung wegen des Umfangs der Beweisaufnahme zwei bis drei Stunden dauern wird. […..]

https://www.zeit.de/news/2026-11/07/fal ... was-danach

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von HE_Gffnkkd » Samstag, 07. November 2026, 10:12:39

Kalle hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 16:59:22 In meinem Rechtsverständnis 100% Nein. Wenn Strafmündigkeit erst ab 14 bejaht wird, ist m. E. der Umkehrschluss zwingend: Er kann nicht für eine Vertrauensperson strafmildernd wirken, weil man dem Schutzbefohlenen eine Ausweichmöglichkeit oder ein “sehenden Auges” zuschreibt. Das sähe ich als Unrecht, der besondere rechtliche Schutz sei unantastbar jeglicher Interpretation.
Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 16:36:35 Ich frage mich, bei welchem 8-jährigen Kind man ernsthaft davon ausgehen kann, dass es damit rechnet, gleich niedergestochen zu werden, nur weil eine Vertrauensperson ein Messer aus der Tasche zieht. Das dürfte wohl auf die wenigsten zutreffen. Die Arglosigkeit eines so kleinen Kindes lässt sich doch nicht an dem messen, was ein Erwachsener in derselben Situation erwartet hätte.
Das habe ich intuitiv a priori auch so angenommen, bevor ich das das erste Mal vor ein paar Wochen genauer recherchiert habe.
Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 18:22:12 Der BGH sieht es offenbar anders.
Du hast ja jetzt die entsprechende Rechtsprechung schon selbst gefunden. 😀

Ich muss ehrlich sagen, der entsprechende und von dir ja auch zitierte Leitsatz des BGH
4. Die Tötung eines sehr kleinen Kindes, das infolge seiner natürlichen Arg- und Wehrlosigkeit gegen einen Angriff auf sein Leben nichts unternehmen kann, ist nicht als heimtückisch anzusehen, weil seine Wahrnehmungsfähigkeit noch nicht ausgebildet ist. Anders liegt es jedoch bei einem Kind, das einen auf sein Leben zielenden Angriff erkennen und versuchen kann, Hilfe herbeizurufen, den Täter umzustimmen oder in sonstiger Weise dem Anschlag zu begegnen bzw. die Durchführung zu erschweren.
wirkte damals schon sehr weltfremd für mich. Jetzt, wo ich ihn nochmal lese, verstärkt sich dieses Gefühl.

Dass Juristen kleinen Kindern nicht automaisch Arglosigkeit gegenüber Personen, denen sie stark vertrauen, zuschreiben, ist doch von gesunden Menschenverstand her vollkommen unlogisch. Von dem Quatsch, der für sehr kleine Kinder gelten soll, gar nicht erst zu reden.
Meiner Meinung nach werden hier Täter völlig zu Unrecht durch unser Justizsytem vor häteren Strafen geschützt.

Aber so ist es nunmal leider und darum vertrete ich wie zuvor dargelegt die Auffassung, juristisch korrekt wäre es, Heimtücke im Sinne von "In dubio pro reo" zu verneinen.

Gastleser hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 19:04:23 Ergänzend Affekt, psychische Ausnahmesituation, Fehlen von Abwehrverletzungen:
Danke für die Ergänzungen, finde ich sehr interessant, und bestärken mich in meiner juristischen Sicht.

Es ist ja meiner Meinung nach nicht mal zweifelsfrei klar, ob Gina, ihre Täterschaft vorausgesetzt, bereits in dem Moment, wo sie Fabian aus der Wohnung abgeholt hatte, schon eine eindeutige Tötungsabsicht hatte oder ob sie da noch in einer Art "Soll ich's wirklich machen oder lass ich's lieber sein?"-Modus war.


----------
Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 16:21:23 Also ich sage es noch einmal ganz deutlich: Wer ein Kind tötet, um eigene Ziele zu erreichen, handelt mMn immer & ohne Ausnahme besonders verachtenswert.
Das entspricht auch meinem ethisch und moralischem Verständnis.
Wie man jedoch bei der Heimtücke sieht, spinnen die Juristen manchmal, was ihre juristischen Interpretationen angeht 😂

Meinen bisherigen Erfahrungen aus allen Fällen, die ich kenne, sagen hier:
Alles, was juristisch, als niedrige Beweggründe eingestuft wird, empfinde ich auch immer als moralisch und ethisch besonders verachtenswert, aber nicht alles, was ich moralisch und ethisch besonders verachtenswert empfinde, wird juristisch auch als niedrige Beweggründe eingestuft.

Soweit ich mich erinnere, fluchen Juristen auch auf das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe, weil das so ein Gummipargraph ist, der wenig klar definiert ist.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Freitag, 06. November 2026, 22:30:58

Interview mit Ehrenwerter Spitzen Gerichtssprecherin und Richterin, nach den Plädoyers, Tag 33
Spoiler

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Freitag, 06. November 2026, 22:21:36

Interview mit Ra Ohm, Tag 33
Spoiler

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Freitag, 06. November 2026, 21:48:02

lindenstein hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 19:41:30[…..]
Vielleicht erinnert sich noch einer daran und denkt nach.
Wenn sich jetzt mal Leute die Mühe gemacht haben die Reportage zu dem Fall Horst Arnold aus Aschbach sich anzusehen, wird doch auch dem letzten Hinterbänkler klar, da läuft was falsch. […..]
Lese Empfehlung, das Thema hatte @SonntagsGast auch angesprochen, aber dass ist natürlich aufgrund „CSI Wählscheibe“, „DEKRANCIS Engine Control Unit“ und 360° Ermittlungen in diesem Fall unwahrscheinlich, oder:
Justizirrtümer
Blind vor der Wahrheit

Horst Arnold und Harry Wörz - zwei Namen, die für fatale Justizirrtümer stehen: Fehlurteile zerstörten ihr Leben. Im Mordfall Peggy könnte ein Skandal bevorstehen, das Schicksal von Gustl Mollath empört seit langem. Glaubt man einem hohen Richter, ist die Zahl falscher Schuldsprüche riesig.
SPON, Von Thomas Darnstädt, 26.04.2013, 15.11 Uhr

[…..] Dabei warnen selbst hohe Richter vor der Irrtumsanfälligkeit des Apparates: Es sei die "Lebenslüge" der Justiz, so der BGH-Richter Ralf Eschelbach, dass es "kaum falsche Strafurteile" gebe. Nach Eschelbachs Schätzung ist jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil.

Wenn der erfahrene Richter recht hat, werden jeden Tag in Deutschland 650 Menschen in Deutschland zu Unrecht wegen einer Straftat verurteilt. Statistiken, an denen Eschelbachs Behauptung zu überprüfen wäre, gibt es keine - wie auch: Das Justizsystem, moniert der kritische Richter, "deckt Entscheidungen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit falsch sind". […..]

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 96583.html

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastikus » Freitag, 06. November 2026, 20:54:25

https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirr ... rst_Arnold
Zuerst wurde fälschlicherweise einer psychisch kranken Lügnerin Glauben geschenkt, das Opfer hat es über die Jahre bis zum Herzinfarkt-Tod dahin gerafft.
Ein wohlgewählter Vergleichsfall und Denkzettel

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastikus » Freitag, 06. November 2026, 20:02:41

Fall Arnold
BGH bestätigt 5 1/2 Jahre Haft wegen Freiheitsberaubung für verleumdende Lehrerin
23.10.2014 https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 78746.html
Verleumdung aufgeflogen, ups. Ich spare mir an dieser Stelle ausführliche Zitate der Gina H. um eine Paralle zum vorliegenden Fall zu ziehen
^^
Was hat sie zuerst in die Welt gesetzt? DL sei am Freitag 1h von der Arbeit weg gewesen? Oder Versicherungsbetrug der Eltern?
Hat irgendwer aus Güstrow die anfängliche Facebookhetze der VT Fraktion per screenshots gesichert, wo sich nun Verleumdung/Hetze aus der im Gericht veröffentlichten Kommunikation der Angeklagten wieder finden lässt?
Gibt es eine Verleumdungs/ VT timeline?

An sich wäre das doch ein prima Job für RF, wenn sie mit DL die terrabytes durchgehen und somit vergleichen kann.

DL hat selbst in einem Interview gesagt, dass es durch den Prozess für sie klar geworden ist, woher die ganzen Gerüchte und die Hetze kommen.
(such ich noch raus, jetzt nicht... vllt hat es wer im Sinn)
Irgendwie gehe ich davon aus, dass das was ich gerade beschrieben habe längst geschehen ist.

Nochmal ein Appell an Matthias R., der laut Bambusleitung-Rundfunk Opfer von körperlicher Gewalt geworden ist:
Bitte zieh dich aus dem Internet zurück. Du kannst dich jederzeit dem Verfahren um deinen getöteten Sohn anschließen.
Nutze deine Zeit für deinen Sohn und geh die Akte durch. Es geht um die Akte!!!
Luftschlösser aus dem Internet bringen dir und deinem Sohn keinen Frieden. Friede sei mit dir

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von lindenstein » Freitag, 06. November 2026, 19:41:30

Hallo,

noch mal ein Wort.

Was glaubt ihr wieviel schlaflose Nächte ich im Jutta Fall hatte, wo man eben einer Berufung nachgegangen ist und sich da eingebracht hat und hatte.

Oberflächlich reinzuhauen das ist doch in, im www.
Ich kenne jedoch auch noch eine Zeit, wo es einem nicht so einfach gemacht wurde, weil es das Internet noch nicht gegeben hat oder es gerade in den Startlöchern stand.

Vielleicht erinnert sich noch einer daran und denkt nach.
Wenn sich jetzt mal Leute die Mühe gemacht haben die Reportage zu dem Fall Horst Arnold aus Aschbach sich anzusehen, wird doch auch dem letzten Hinterbänkler klar, da läuft was falsch.

Selbst nach der erfolgreichen Revision im Fall damals hat sich die Staatsanwaltschaft Darmstadt nicht entschuldigt.
Viel mehr hat da ein Obergockel, dann verlauten lassen, ja nix.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Freitag, 06. November 2026, 19:04:23

Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 18:22:12 […..] arglos zu sein, um heimtückisch getötet werden zu können.[…..]
Ergänzend Affekt, psychische Ausnahmesituation, Fehlen von Abwehrverletzungen:
Heimtücke Mordmerkmal: Definition, Schema & Arglosigkeit
von Frieder Hammer, 4.11.2026
https://www.jurahilfe.de/blog/heimtuecke

[…..]
Heimtücke liegt also erst vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit als solche wahrgenommen hat.

Daran fehlt es typischerweise in zwei Konstellationen.

Wer im Affekt handelt, also in einer heftigen Gemütsbewegung zuschlägt, macht sich über die Arglosigkeit des Opfers regelmäßig keine Gedanken.
Dasselbe gilt für den Verzweifelten, der in einer psychischen Ausnahmesituation handelt. Das Ausnutzungsbewusstsein fehlt dann, und mit ihm die Heimtücke.

Vorsicht bei der Formulierung: Eine heftige Erregung schließt das Ausnutzungsbewusstsein nicht automatisch aus.

Der Bundesgerichtshof verlangt eine Prüfung im Einzelfall und lässt es genügen, dass der Täter die Situation in ihren wesentlichen Zügen erfasst. Schreib in der Klausur also nicht „A handelte im Affekt, also keine Heimtücke“. Subsumiere: Was genau hat A in diesem Moment wahrgenommen? […..]

Bild
Abb. 3: Arglosigkeit und Wehrlosigkeit müssen zusammenkommen, und zwar in dieser Abhängigkeit.
und
Indizien für Heimtücke
BGH, Urteil vom 25.05.2005 - Aktenzeichen 2 StR 1/05
DRsp Nr. 2005/9054


Das Landgericht hat bereits die objektiven Voraussetzungen dieses Mordmerkmals, die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers, nicht feststellen können.

Nach den Urteilsausführungen war auch mit sachverständiger Hilfe nicht zu klären, ob der Angeklagte, der im Ermittlungsverfahren die Tat bestritten und sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sache eingelassen hat, seiner Mutter offen gegenüberstand, als er ihr die tödlichen Schläge versetzte, oder - was Indiz für ihre Arglosigkeit sein könnte -, sie ihm den Rücken zuwandte oder sich gerade bückte und deshalb einen von vorn geführten Angriff nicht sehen konnte (UA S. 36).
Spoiler
Soweit die Revision darauf verweist, daß nach den Darlegungen des Sachverständigen Dr. B. bei einem Angriff von vorn die Schläge auf das gesenkte Haupt der Mutter erfolgt seien, findet dies in den Urteilsgründen keine Stütze.

Gleiches gilt für den von der Revision angeführten, für eine mögliche Arglosigkeit des Opfers sprechenden Umstand, daß das Opfer geraucht habe, als es im Flur angegriffen worden sei.

Allerdings hat sich das Landgericht nicht damit auseinandergesetzt, daß der Angeklagte seiner Mutter möglicherweise zwar offen feindselig gegenübertrat, aber sie so überraschend angegriffen haben könnte, daß ihr keine Möglichkeit blieb, dem Angriff irgendwie zu begegnen. Ein Rechtsfehler kann darin angesichts des letztlich ungeklärten Ablaufs des Geschehens nicht gesehen werden. Allein das Fehlen von Abwehrverletzungen bei dem Tatopfer drängte nicht zu einer weiteren Erörterung.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Freitag, 06. November 2026, 18:22:12

Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 16:36:35 Ich frage mich, bei welchem 8-jährigen Kind man ernsthaft davon ausgehen kann, dass es damit rechnet, gleich niedergestochen zu werden, nur weil eine Vertrauensperson ein Messer aus der Tasche zieht. Das dürfte wohl auf die wenigsten zutreffen. Die Arglosigkeit eines so kleinen Kindes lässt sich doch nicht an dem messen, was ein Erwachsener in derselben Situation erwartet hätte.
Der BGH sieht es offenbar anders. Außerdem hat er klargestellt, dass ein Kind überhaupt erst die Fähigkeit besitzen muss, arglos zu sein, um heimtückisch getötet werden zu können. Sehr kleine Kinder verfügen nach Auffassung des BGHs aufgrund ihres Entwicklungsstandes noch nicht über diese Fähigkeit.

Nachfolgend ein Bsp: Die Tötung zweier Kinder in Heiligenstadt/Thüringen im Jahr 2004:

Ein Vater, dessen Ehefrau zu ihrem Liebhaber zurückgekehrt war und sich geweigert hatte, die 3 gemeinsamen Kinder mitzunehmen, tötete 2 seiner Kinder im Schlaf: Seinen knapp 2-jährigen Sohn & seine 5-jährige Tochter. Zur Tötung des 3. Kindes fühlte er sich anschließend nicht mehr in der Lage.

Das Landgericht hatte beide Tötungen als Totschlag eingestuft und das Vorliegen von Mordmerkmalen wie Heimtücke & niedrige Beweggründen verneint. Im anschließenden Revisionsverfahren differenzierte der BGH: Bei dem knapp 2-jährigen hielt er die Verneinung der Heimtücke für zutreffend. Bzgl. der 5-jährigen Tochter hob er die Entscheidung auf. Begründung: Ein normal entwickeltes Kind in diesem Alter wäre grds. bereits in der Lage, einen lebensbedrohlichen Angriff zu erkennen und Hilfe zu holen, den Täter umzustimmen oder sich zur Wehr zu setzen. Der BGH berücksichtigte also ausdrücklich das Alter und den jeweiligen Entwicklungsstand der Kinder.
4. Die Tötung eines sehr kleinen Kindes, das infolge seiner natürlichen Arg- und Wehrlosigkeit gegen einen Angriff auf sein Leben nichts unternehmen kann, ist nicht als heimtückisch anzusehen, weil seine Wahrnehmungsfähigkeit noch nicht ausgebildet ist. Anders liegt es jedoch bei einem Kind, das einen auf sein Leben zielenden Angriff erkennen und versuchen kann, Hilfe herbeizurufen, den Täter umzustimmen oder in sonstiger Weise dem Anschlag zu begegnen bzw. die Durchführung zu erschweren.
Details zur Tötung hinterm Spoiler.
Achtung: Nichts für schwache Nerven!
Spoiler
Zwischen 1.00 Uhr und 2.00 Uhr morgens begab sich der stark alkoholisierte Angeklagte (max. BAK 3,51 o/oo) ins Kinderzimmer und stieß der dort schlafenden fünf Jahre und vier Monate alten Lisa Marie dasselbe Messer in die Brust. Das Mädchen erwachte dabei mit den Worten: "Papa, ich hab dich doch lieb". Infolge inneren Verblutens starb Lisa Marie nach etwa einer Stunde. In dieser Zeit streichelte der Angeklagte das Mädchen und brachte es auf ihre Bitte noch zweimal zur Toilette.

https://www.hrr-strafrecht.de/2/05/2-561-05.php
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 46836.html
[Auch nichts für schwache Nerven!]

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Freitag, 06. November 2026, 17:22:18

Anbei der BGH-Beschluss vom 01.02.2024 – 4 StR 287/23: Zur Heimtücke
Leitsätze 
1. Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und dadurch bedingte Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zu dessen Tötung ausnutzt. Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungs­vorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen sein Leben oder seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet. Ohne Bedeutung ist dabei, ob das Opfer die Gefährlichkeit des drohenden Angriffs in ihrer vollen Tragweite überblickt. (Rn. 12) 
2. Arg- und Wehrlosigkeit können auch gegeben sein, wenn der Tat eine feindselige Auseinandersetzung vorausgeht, das Opfer aber gleich­wohl in der Tatsituation nicht (mehr) mit einem erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit rechnet. (Rn. 12) 
3. Das Opfer kann auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen. (Rn. 12)
https://www.jura.uni-mannheim.de/buelte ... tr-287-23/

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