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von Gastleser » Freitag, 06. November 2026, 22:30:58
von Gastleser » Freitag, 06. November 2026, 22:21:36
von Gastleser » Freitag, 06. November 2026, 21:48:02
lindenstein hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 19:41:30[…..] Vielleicht erinnert sich noch einer daran und denkt nach. Wenn sich jetzt mal Leute die Mühe gemacht haben die Reportage zu dem Fall Horst Arnold aus Aschbach sich anzusehen, wird doch auch dem letzten Hinterbänkler klar, da läuft was falsch. […..]
Justizirrtümer Blind vor der Wahrheit Horst Arnold und Harry Wörz - zwei Namen, die für fatale Justizirrtümer stehen: Fehlurteile zerstörten ihr Leben. Im Mordfall Peggy könnte ein Skandal bevorstehen, das Schicksal von Gustl Mollath empört seit langem. Glaubt man einem hohen Richter, ist die Zahl falscher Schuldsprüche riesig. SPON, Von Thomas Darnstädt, 26.04.2013, 15.11 Uhr […..] Dabei warnen selbst hohe Richter vor der Irrtumsanfälligkeit des Apparates: Es sei die "Lebenslüge" der Justiz, so der BGH-Richter Ralf Eschelbach, dass es "kaum falsche Strafurteile" gebe. Nach Eschelbachs Schätzung ist jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil. Wenn der erfahrene Richter recht hat, werden jeden Tag in Deutschland 650 Menschen in Deutschland zu Unrecht wegen einer Straftat verurteilt. Statistiken, an denen Eschelbachs Behauptung zu überprüfen wäre, gibt es keine - wie auch: Das Justizsystem, moniert der kritische Richter, "deckt Entscheidungen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit falsch sind". […..] https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 96583.html
von Gastikus » Freitag, 06. November 2026, 20:54:25
von Gastikus » Freitag, 06. November 2026, 20:02:41
Fall Arnold BGH bestätigt 5 1/2 Jahre Haft wegen Freiheitsberaubung für verleumdende Lehrerin
von lindenstein » Freitag, 06. November 2026, 19:41:30
von Gastleser » Freitag, 06. November 2026, 19:04:23
Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 18:22:12 […..] arglos zu sein, um heimtückisch getötet werden zu können.[…..]
Heimtücke Mordmerkmal: Definition, Schema & Arglosigkeit von Frieder Hammer, 4.11.2026 https://www.jurahilfe.de/blog/heimtuecke […..] Heimtücke liegt also erst vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit als solche wahrgenommen hat. Daran fehlt es typischerweise in zwei Konstellationen. Wer im Affekt handelt, also in einer heftigen Gemütsbewegung zuschlägt, macht sich über die Arglosigkeit des Opfers regelmäßig keine Gedanken. Dasselbe gilt für den Verzweifelten, der in einer psychischen Ausnahmesituation handelt. Das Ausnutzungsbewusstsein fehlt dann, und mit ihm die Heimtücke. Vorsicht bei der Formulierung: Eine heftige Erregung schließt das Ausnutzungsbewusstsein nicht automatisch aus. Der Bundesgerichtshof verlangt eine Prüfung im Einzelfall und lässt es genügen, dass der Täter die Situation in ihren wesentlichen Zügen erfasst. Schreib in der Klausur also nicht „A handelte im Affekt, also keine Heimtücke“. Subsumiere: Was genau hat A in diesem Moment wahrgenommen? […..] Abb. 3: Arglosigkeit und Wehrlosigkeit müssen zusammenkommen, und zwar in dieser Abhängigkeit.
Indizien für Heimtücke BGH, Urteil vom 25.05.2005 - Aktenzeichen 2 StR 1/05 DRsp Nr. 2005/9054 Das Landgericht hat bereits die objektiven Voraussetzungen dieses Mordmerkmals, die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers, nicht feststellen können. Nach den Urteilsausführungen war auch mit sachverständiger Hilfe nicht zu klären, ob der Angeklagte, der im Ermittlungsverfahren die Tat bestritten und sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sache eingelassen hat, seiner Mutter offen gegenüberstand, als er ihr die tödlichen Schläge versetzte, oder - was Indiz für ihre Arglosigkeit sein könnte -, sie ihm den Rücken zuwandte oder sich gerade bückte und deshalb einen von vorn geführten Angriff nicht sehen konnte (UA S. 36). SpoilerSoweit die Revision darauf verweist, daß nach den Darlegungen des Sachverständigen Dr. B. bei einem Angriff von vorn die Schläge auf das gesenkte Haupt der Mutter erfolgt seien, findet dies in den Urteilsgründen keine Stütze. Gleiches gilt für den von der Revision angeführten, für eine mögliche Arglosigkeit des Opfers sprechenden Umstand, daß das Opfer geraucht habe, als es im Flur angegriffen worden sei. Allerdings hat sich das Landgericht nicht damit auseinandergesetzt, daß der Angeklagte seiner Mutter möglicherweise zwar offen feindselig gegenübertrat, aber sie so überraschend angegriffen haben könnte, daß ihr keine Möglichkeit blieb, dem Angriff irgendwie zu begegnen. Ein Rechtsfehler kann darin angesichts des letztlich ungeklärten Ablaufs des Geschehens nicht gesehen werden. Allein das Fehlen von Abwehrverletzungen bei dem Tatopfer drängte nicht zu einer weiteren Erörterung.
von Sronson » Freitag, 06. November 2026, 18:22:12
Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 16:36:35 Ich frage mich, bei welchem 8-jährigen Kind man ernsthaft davon ausgehen kann, dass es damit rechnet, gleich niedergestochen zu werden, nur weil eine Vertrauensperson ein Messer aus der Tasche zieht. Das dürfte wohl auf die wenigsten zutreffen. Die Arglosigkeit eines so kleinen Kindes lässt sich doch nicht an dem messen, was ein Erwachsener in derselben Situation erwartet hätte.
4. Die Tötung eines sehr kleinen Kindes, das infolge seiner natürlichen Arg- und Wehrlosigkeit gegen einen Angriff auf sein Leben nichts unternehmen kann, ist nicht als heimtückisch anzusehen, weil seine Wahrnehmungsfähigkeit noch nicht ausgebildet ist. Anders liegt es jedoch bei einem Kind, das einen auf sein Leben zielenden Angriff erkennen und versuchen kann, Hilfe herbeizurufen, den Täter umzustimmen oder in sonstiger Weise dem Anschlag zu begegnen bzw. die Durchführung zu erschweren.
Zwischen 1.00 Uhr und 2.00 Uhr morgens begab sich der stark alkoholisierte Angeklagte (max. BAK 3,51 o/oo) ins Kinderzimmer und stieß der dort schlafenden fünf Jahre und vier Monate alten Lisa Marie dasselbe Messer in die Brust. Das Mädchen erwachte dabei mit den Worten: "Papa, ich hab dich doch lieb". Infolge inneren Verblutens starb Lisa Marie nach etwa einer Stunde. In dieser Zeit streichelte der Angeklagte das Mädchen und brachte es auf ihre Bitte noch zweimal zur Toilette.
von Sronson » Freitag, 06. November 2026, 17:22:18
Leitsätze 1. Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und dadurch bedingte Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zu dessen Tötung ausnutzt. Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen sein Leben oder seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet. Ohne Bedeutung ist dabei, ob das Opfer die Gefährlichkeit des drohenden Angriffs in ihrer vollen Tragweite überblickt. (Rn. 12) 2. Arg- und Wehrlosigkeit können auch gegeben sein, wenn der Tat eine feindselige Auseinandersetzung vorausgeht, das Opfer aber gleichwohl in der Tatsituation nicht (mehr) mit einem erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit rechnet. (Rn. 12) 3. Das Opfer kann auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen. (Rn. 12)
von Kalle » Freitag, 06. November 2026, 16:59:22
HE_Gffnkkd hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 16:30:24 Die Bedingung ist allerdings nicht hinreichend. Wenn der Täter zum Beispiel das Messer hervorholte, Fabian das sah und der Plan des Täters war, Fabian zu Boden zu ringen und dann auf ihm sitzend zu zuzustechen, dann wäre Fabian, je nachdem viel schnell das Ganze ging, nicht unbedingt mehr arglos gewesen und man könnte dann wohl auch nur noch schwer behaupten, der Täter hätte die Arglosigkeit ganz bewusst ausnutzen wollen.
von Pentax77 » Freitag, 06. November 2026, 16:41:29
Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 16:36:35 Hö?!? Du hast die Sichtung doch selbst noch einmal aufgegriffen. Ist das ein Test oder willst du uns die Wartezeit bis zum Urteil mit etwas Diskussionsstoff versüßen?
von Sronson » Freitag, 06. November 2026, 16:36:35
Pentax77 hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 16:06:34 Ich bin auf dem Thema Christian lange genug intensiv herumgeritten.
Pentax77 hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 14:19:44 Viel interessanter als den 10.10. 9:35Uhr fand ich den 13.10. früh […] Ist aber hier auch irgendwie untergegangen oder war nicht so interessant...?
HE_Gffnkkd hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 16:30:24 Wenn der Täter zum Beispiel das Messer hervorholte, Fabian das sah und der Plan des Täters war, Fabian zu Boden zu ringen und dann auf ihm sitzend zu zuzustechen, dann wäre Fabian, je nachdem viel schnell das Ganze ging, nicht unbedingt mehr arglos gewesen und man könnte dann wohl auch nur noch schwer behaupten, der Täter hätte die Arglosigkeit ganz bewusst ausnutzen wollen.
von Kalle » Freitag, 06. November 2026, 16:30:59
Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 16:21:23 Ein ebenfalls sehr laienhafter [eher philosophischer] Denkansatz: Wenn jmd. ein Kind vorsätzlich tötet, um daraus einen persönlichen Vorteil zu erreichen, müsste man dann nicht grds. von niedrigen & besonders verachtenswerten Beweggründen ausgehen?
von HE_Gffnkkd » Freitag, 06. November 2026, 16:30:24
Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 16:01:20 Nach meinem laienhaften Verständnis liegt Heimtücke dann vor, wenn die Arg- & Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausgenutzt wird. Ist im vorliegenden Fall nicht grds. davon auszugehen, dass Fabian arglos war? Hätte er einen Angriff auf sein Leben erwartet, wäre er doch gar nicht erst mit aufs Feld gegangen. MMn wurde sein Vertrauen bewusst missbraucht und somit ist der Tatbestand der Heimtücke erfüllt.
HE_Gffnkkd hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 13:52:25 Denn bei Heimtücke geht es im Kern unter anderem um die Frage, ob und falls ja, wann Fabian sich darüber im Klaren war, dass er attackiert wird und in Lebensgefahr schwebt.
von Sronson » Freitag, 06. November 2026, 16:21:23
HE_Gffnkkd hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 13:52:25 Meine persönliche Meinung: Niedrige Beweggründe lassen sich aus der Kommunikation von Gina sehr gut ableiten. […] Ich gehe deshalb davon aus, dass auch das Gericht niedrige Beweggründe bejahen wird.
von Pentax77 » Freitag, 06. November 2026, 16:06:34
Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 16:01:20 Olaf fährt einen schwarzen Seat SUV, Christian fuhr damals einen schwarzen VW Touareg. Welche Gedanken hast du im Hinblick auf die Sichtung der Schäferin?
von Sronson » Freitag, 06. November 2026, 16:01:20
HE_Gffnkkd hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 13:52:25 Die Staatsanwaltschaft und auch die Nebenklage sind sich im Prinzip einig darüber, dass man eigentlich gar nicht weiß, wie die Tötung genau abgelaufen ist […] Das ist aber für die Beurteilung der Frage, ob die Tötung heimtückisch war oder nicht, sehr problematisch. Denn bei Heimtücke geht es im Kern unter anderem um die Frage, ob und falls ja, wann Fabian sich darüber im Klaren war, dass er attackiert wird und in Lebensgefahr schwebt.
Pentax77 hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 14:19:44 Viel interessanter als den 10.10. 9:35Uhr fand ich den 13.10. früh: 2025-10-13, 09.04h: Zeugin Ulrike H kümmert sich um Schafe auf der Weide ggü. Tümpel, und nimmt schwarzen SUV (im Wald) und orangenen Pick up (beim Tümpel) wahr Ist aber hier auch irgendwie untergegangen oder war nicht so interessant...?
von HE_Gffnkkd » Freitag, 06. November 2026, 14:55:40
Pentax77 hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 14:19:44 Puh, jetzt muss ich doch nochmal aus meinem Sessel hoch. Die von mir als nicht ganz sachliche, "fairer Kompromiss" Totschlag-Diskussion hast du damals direkt selber verworfen:
von Pentax77 » Freitag, 06. November 2026, 14:19:44
HE_Gffnkkd hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 13:52:25 Vollzitat
HE_Gffnkkd hat geschrieben: ↑Samstag, 29. August 2026, 11:01:55 Die Staatsanwaltschaft hat Mord aus Heimtücke und niederen Beweggründen angeklagt. Nach dem bisherigen Stand der Beweisaufnahme könnte das Gericht beides problemlos bejahen. Ich versteh auch nicht, warum hier andauernd gesagt respektive suggeriert wird, dieses oder jenes sei "nicht bewiesen". Ob etwas im Rahmen der Beweisaufnahme als "bewiesen" betrachtet werden kann, wird nämlich im Wesentlichen nicht nach objektiv eindeutigen Kriterien festgestellt, so wie es viele Foristen hier scheinbar glauben, sondern auf Grundlage der freien richterlichen Beweiswürdigung nach subjektiver Überzeugung des Gerichtes. (Die freie richterliche Beweiswürdigung ist natürlich auch nicht grenzenlos, aber sie ist doch sehr weitreichend).
Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 14:04:53 Weiterhin unbeantwortet bleibt die Frage, was es mit der Fahrt um 9:35 Uhr auf sich hatte.
von Sronson » Freitag, 06. November 2026, 14:04:53
Gastleser hat geschrieben: ↑Freitag, 06. November 2026, 13:39:27 „Unsere“, @Kalle , fast ein Jahr alte, wiederkehrende Frage nach „warum genau dieser Tümpel“, selbst die OFA hatte keine Antwort, außer genaue Ortskenntnisse: „Täterwissen“ oder „Zeugenwissen“ oder , wird mMn den Ausschlag bei der Überzeugungsbildung geben.
Überlegung hat geschrieben: ↑Donnerstag, 28. Mai 2026, 14:01:41 Was hat es wohl mit der ersten Fahrt (9.35 Uhr) auf sich? Zufahrtstrecke zum Fundort der Leiche...
Sronson hat geschrieben: ↑Sonntag, 01. November 2026, 01:36:08 Wurde diese Information jemals wieder aufgegriffen?
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