von Klugscheißer » Freitag, 10. April 2026, 10:48:01
Trodat5203 hat geschrieben: ↑Freitag, 10. April 2026, 08:15:46
Frau Liebs hat keinen Einblick in die TKÜ-Akte und in alle Akten, die noch offene Spuren enthalten. Alles was abgeschlossen ist, darf/durfte sie nach Beantragung einsehen.
Was da vorgefallen ist? Schlechte Ermittlungsarbeit ist da vorgefallen. Da beharrt eine Mutter darauf, sich bestimmte Punkte nochmals anzusehen und dann käme aber ans Licht, was da versaubeutelt wurde. Man möchte offenbar an alten Grundannahmen festhalten und die Mutter nervt. Schriftlich ist das doch prima. Kann man dann einfach abheften und das war's. Müsste oder würde man sich "Face to face" auseinandersetzen, könnte es ja unangenehme Nachfragen geben, wie z.B. die Sache mit den Schuhen, die man dann vergessen hatte zu untersuchen.
Also mir leuchtet das vollkommen ein, warum die Behörden den Schriftverkehr bevorzugen...
Das wäre aber schon sehr ungewöhnlich, dass die Staatsanwaltschaft überhaupt Einblick in abgeschlossene Spurenakten gewährt. Darauf hat noch nicht mal die Verteidigung in einem Strafverfahren ein Anrecht. Da auch v. Alvensleben immer ganz allgemein vom Einblick in die Spurenakten spricht, möchte ich das mit der Einsicht in die abgeschlossenen Spurenakten eher bezweifeln.
Die Sache mit den Schuhen, wie muss man sich das vorstellen? Da lagen also die Schuhe mitsamt den darin verbliebenen Füßen in der Asservatenkammer und wurden erst nach einem Hinweis untersucht? Offengesagt erscheint mir das doch eher unwahrscheinlich.
Vielleicht sollte man nicht vergessen, noch ist die Mutter keine Nebenklägerin, hat also keinerlei Ansprüche, sich irgendwelche Punkte nochmal genauer anzusehen.
Die Behörden bevorzugen nicht den Schriftverkehr, sondern untersagen persönliche und telefonische Kontaktaufnahme.
[quote=Trodat5203 post_id=329785 time=1775801746 user_id=9732]
Frau Liebs hat keinen Einblick in die TKÜ-Akte und in alle Akten, die noch offene Spuren enthalten. Alles was abgeschlossen ist, darf/durfte sie nach Beantragung einsehen.
Was da vorgefallen ist? Schlechte Ermittlungsarbeit ist da vorgefallen. Da beharrt eine Mutter darauf, sich bestimmte Punkte nochmals anzusehen und dann käme aber ans Licht, was da versaubeutelt wurde. Man möchte offenbar an alten Grundannahmen festhalten und die Mutter nervt. Schriftlich ist das doch prima. Kann man dann einfach abheften und das war's. Müsste oder würde man sich "Face to face" auseinandersetzen, könnte es ja unangenehme Nachfragen geben, wie z.B. die Sache mit den Schuhen, die man dann vergessen hatte zu untersuchen.
Also mir leuchtet das vollkommen ein, warum die Behörden den Schriftverkehr bevorzugen...
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Das wäre aber schon sehr ungewöhnlich, dass die Staatsanwaltschaft überhaupt Einblick in abgeschlossene Spurenakten gewährt. Darauf hat noch nicht mal die Verteidigung in einem Strafverfahren ein Anrecht. Da auch v. Alvensleben immer ganz allgemein vom Einblick in die Spurenakten spricht, möchte ich das mit der Einsicht in die abgeschlossenen Spurenakten eher bezweifeln.
Die Sache mit den Schuhen, wie muss man sich das vorstellen? Da lagen also die Schuhe mitsamt den darin verbliebenen Füßen in der Asservatenkammer und wurden erst nach einem Hinweis untersucht? Offengesagt erscheint mir das doch eher unwahrscheinlich.
Vielleicht sollte man nicht vergessen, noch ist die Mutter keine Nebenklägerin, hat also keinerlei Ansprüche, sich irgendwelche Punkte nochmal genauer anzusehen.
Die Behörden bevorzugen nicht den Schriftverkehr, sondern untersagen persönliche und telefonische Kontaktaufnahme.