MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Sonntag, 15. März 2026, 21:54:43

Gastleser hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 17:50:26 ..... die Bitte um Erläuterung von “Vornahme einzelner Beweiserhebungen” und “Einwendungen”, da “der neue” Wahlpflichtverteidiger sich bei T-Online zur Unsicherheit der Anklageerhebung geäußert hatte.
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 18:29:17Welche Beweisanträge und Einwendungen gegen die Beweisführung der StA die Verteidigung im Blick hat, ist zumindest mir nicht bekannt. Davon, Anwaltskanzleien oder die Geschäftsstelle der zuständigen Kammer des LG zu verwanzen oder nächtens zu besuchen, rate ich ab. ;-)
@Catch22 Unterscheiden sich "Beweisanträge und Einwendungen bei Anklageerhebung" vom "Erfolg" der Einwendungen bei Haftprüfung und im späteren Prozess? Anhand von einfachen Beispielen hattest du das für die Haftprüfung erläutert, und dass es prozesstaktisch vorteilhaft für Verteidiger sein kann, Entlastendes für die Hauptverhandlung "aufzusparen", bzw. vertraulich zu behandeln.
Gastleser hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 17:50:26 ..... Anklageschriften an einen oder mehrere “Nebenklagebefugte” ....
Sronson hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 18:10:25 Da Dorina und Raffaela die Anklageschrift gelesen haben, kann die Antwort nur „Ja“ lauten.
"Die Anklageschrift ist auch dem Nebenkläger und dem Nebenklagebefugten, der dies beantragt hat, zu übersenden"
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__201.html
Wer ist zur Nebenklage befugt, übt diese Befugnis aber nicht aus und stellt vielleicht trotzdem Antrag auf die Anklageschrift? Um dann zu entscheiden, ob das Recht zur Nebenklage ausgeübt werden soll.

D ist Nebenklagebefugte und hat sich bereits zur Nebenklage entschlossen.
R ist keine Nebenklagebefugte.
Nebenklagebefugte können , ausser Antrag auf Anklageschrift zu stellen, sich auf Antrag auch zu Hauptverhandlungsterminen laden lassen.

Gibt es in diesem Fall weitere Nebenklagebefugte?
seppel hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 21:36:28 Und weiter weg des heimatlichen Landkreises, so J.S. 😉 .
"Dann ist ja alles gut", weit weg von social media, ABC-Tauchzubehör, Teflon-Glaskugeln und https://de.wikipedia.org/wiki/Unterschichtenfernsehen.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Sonntag, 15. März 2026, 21:43:50

Nikas hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 21:41:23 Danke für die schnelle Rückmeldung.
Demnach kann msn also davon ausgehen, dass Habetha D. darauf hingewiesen hat, dass nichts aus der Anklageschrift vor offizieller Verleseung nach außen getragen werden darf und was dies ggf für Konsequenzen bezüglich uA. Glaubwürdigkeit für wichtige Zeugen zB hätte.

Wie kann D. denn dann sooooo doof sein, und ausgerechnet ihrem öffentlichen Sprachrohr Inhalte aus der Anklageschrift mitteilen?
Ist D nicht daran gelegen, dass der Mord an ihrem Kind zweifelsfrei aufgeklärt wird?
ICH - ICH - ICH und ohne Rücksicht auf Verluste, Pfui !

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Nikas » Sonntag, 15. März 2026, 21:41:23

Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 21:00:15
Die Anklageschrift ist auch dem Nebenkläger zu übersenden (§ 201 Abs. 1 Satz 2 StPO). Sofern die Übersendung an einen Nebenklagevertreter erfolgt, ist dieser verpflichtet, die Anklageschrift an den Mandanten weiterzuleiten. Dass der Mandant den Inhalt nicht zu Markte trägt, ehe er in öffentlicher Verhandlung verlesen wurde, liegt allein in der Verantwortung des Mandanten. Der RA klärt den Mandanten darüber auf.
Danke für die schnelle Rückmeldung.
Demnach kann msn also davon ausgehen, dass Habetha D. darauf hingewiesen hat, dass nichts aus der Anklageschrift vor offizieller Verleseung nach außen getragen werden darf und was dies ggf für Konsequenzen bezüglich uA. Glaubwürdigkeit für wichtige Zeugen zB hätte.

Wie kann D. denn dann sooooo doof sein, und ausgerechnet ihrem öffentlichen Sprachrohr Inhalte aus der Anklageschrift mitteilen?
Ist D nicht daran gelegen, dass der Mord an ihrem Kind zweifelsfrei aufgeklärt wird?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Sonntag, 15. März 2026, 21:36:28

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 21:32:25 Ginas Sohn befindet sich an einem geheimen Ort in einer Pflegefamilie.
Und weiter weg des heimatlichen Landkreises, so J.S. 😉 .

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Sonntag, 15. März 2026, 21:32:25

Heckengäu hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 21:08:41Der Sohn wurde der Obhut des Jugendamtes übergeben und es ist wohl nicht bekannt (Hoffentlich), in welcher Familie er sich befindet und hoffentlich NICHT in einem Heim.
Ginas Sohn befindet sich an einem geheimen Ort in einer Pflegefamilie.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Sonntag, 15. März 2026, 21:24:28

Heckengäu hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 21:08:41 [Ich war soeben bewusst erstmals auf Tt., unter dem Titel "Zeuge erhebt schwere Vorwürfe", also die bekannte Befragung des 'Tümpelzeugen".
Wenn man dann nur wenig am Mausrad dreht, kommen endlos in Folge "Clips" bei denen man sich fragen muss, ob die Hersteller und die Konsumenten dieser Machwerke überhaupt noch bei klarem Verstand sind?
Nach meinem Empfinden absolut nicht. Allgemein wird das jedoch als normal angesehen, folgedem muss ich unnormal sein. :shock:
Ich bitte dich, in Zukunft nicht alle über einen Kamm zu schären ! Ich habe das nun schon öfters von dir gelesen und J A, ich bin noch ganz gut und auch bei klarem Verstand. Es soll doch jeder für sich so entscheiden, wie er (sie) es möchte. Man muss sich nicht immer über die Meinung(sbildung) anderer lustig machen, "nur" weil man ein anderes Weltbild hat. Dankeschön !

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Sonntag, 15. März 2026, 21:17:11

Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 21:00:15 So kam es aber für mich (und wahrscheinlich auch für andere) rüber, wenn einleitend erst mal nach der Stimmung gefragt wird. Es tut mir leid, wenn ich Dich falsch verstanden habe.
Mir sind "wahrscheinlich auch für andere" erst einmal ziemlich Schnuppe, da wir beiden uns ja miteinander auseinander setzen. Ja, da hast du mich auf dem völlig falschen Fuß erwischt. Dann hätten wir das ja jetzt geklärt. Ich hätte gern gewusst, wie ihr denkt und fühlt. Damit können wir nun in Text und Wort weitermachen 😉.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Sonntag, 15. März 2026, 21:10:02

MeTa hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 21:06:09 Auf TT bin ich nicht aktiv, aber vielleicht ist das auch besser so. Ich werde nun den weiteren Verlauf abwarten. Vertragt euch und benehmt euch anständig.
Ich halte mich daran, versprochen. Das geschriebene Wort wird eben auch immer mal wieder missverstanden.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Heckengäu » Sonntag, 15. März 2026, 21:08:41

Turmfalke23 hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 19:38:39
Geregelt in § 203 StPO

Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint und dann wird es richtig ernst für die Angeklagte.

Bei der 6-Monats-Frist zählt das Datum des Haftbefehls bzw. die Unterschrift des Richters, welcher ihn bestätigt hat.
Überschreitungen der 6‑Monatsfristen sind nichts Ungewöhnliches bei Kapitalverbrechen.
Die Straferwartung liegt deutlich darüber.
Fall Fabian: Tatverdächtige wegen Mordes angeklagt
Fabians Mutter als Nebenklägerin

Sollte das Gericht die Anklage zulassen, wird der Prozess am Landgericht Rostock geführt. Er müsste spätestens Anfang Mai beginnen, also ein halbes Jahr nach dem Beginn der Inhaftierung der Beschuldigten am 7. November. Staatsanwalt Nowack geht davon aus, dass diese Frist eingehalten wird. Anderenfalls müsste eine Verlängerung der U-Haft beantragt oder die Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Fabians Mutter will als Nebenklägerin am Prozess teilnehmen, erklärte ihre Anwältin, Christine Habetha, "um dem Kind ein Gesicht zu geben". Gegenüber dem NDR reagierten die Menschen in Güstrow bestürzt auf die Mordanklage. Für sie ist die Tat immer noch unverständlich.

Unschuldsvermutung gilt

Für die Tatverdächtige gilt die Unschuldsvermutung. Dass sie mit dem Jungen gut bekannt war, ist eines der wenigen von der Staatsanwaltschaft genannten Details zur Tatverdächtigen, die selbst Mutter ist. Das Amtsgericht Güstrow hatte bereits im Dezember mitgeteilt, dass ihr die elterliche Sorge für ihr eigenes Kind vorläufig entzogen worden sei.
Der Sohn wurde der Obhut des Jugendamtes übergeben und es ist wohl nicht bekannt (Hoffentlich), in welcher Familie er sich befindet und hoffentlich NICHT in einem Heim.
Man mag sich die Situation gar nicht vorstellen in der der kleine Junge sich nun befindet,
sowie den einschneidenden Einfluss auf sein weiteres Leben. Entwurzelt im Wortsinne.
Ausserdem:
In allererster Linie ist nur massgebend was Oberstaatsanwalt Herr Nowack zum weiteren Verlauf des Verfahrens verlautbart hat.
Und nicht diese ganzen monströsen verabscheuungswürdigen Ego-Filmchen, von wem auch immer.

Ich war soeben bewusst erstmals auf Tt., unter dem Titel "Zeuge erhebt schwere Vorwürfe", also die bekannte Befragung des 'Tümpelzeugen".
Wenn man dann nur wenig am Mausrad dreht, kommen endlos in Folge "Clips" bei denen man sich fragen muss, ob die Hersteller und die Konsumenten dieser Machwerke überhaupt noch bei klarem Verstand sind?
Nach meinem Empfinden absolut nicht. Allgemein wird das jedoch als normal angesehen, folgedem muss ich unnormal sein. :shock:

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von MeTa » Sonntag, 15. März 2026, 21:06:09

seppel hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 19:31:39 J A , Raffaela, Dorina und somit auch das Fräulein mit der großen Brille. Ich hoffe, da ist nicht nur Ärger vorprogrammiert.

Nein, nur Andeutungen und Rätsel, aber eindeutig.
Auf TT bin ich nicht aktiv, aber vielleicht ist das auch besser so. Ich werde nun den weiteren Verlauf abwarten. Vertragt euch und benehmt euch anständig.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Catch22 » Sonntag, 15. März 2026, 21:00:15

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 19:48:39 … Es ist nicht nötig, die ganz individuellen Ausdrucksweisen anderer negativ zu bewerten …
Wenn sich der Eindruck eines Jahrmarkttreibens aufdrängt, darf das wohl auch so gesagt und kritisiert werden. Eine insofern „negative Bewertung“ einer „ganz individuellen Ausdrucksweise“ muss gestattet sein.

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 19:48:39 Wenn du, lieber Catch22, nicht antworten möchtest, steht es dir natürlich frei, dich zurückzuhalten.
Was ist das für eine Logik?! Wenn ich nicht antworten möchte, muss ich mich nicht zurückhalten.

seppel hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 19:43:07 … ich habe es mit meinen eigenen … Worten versucht zu beschreiben. Mit einem Rummel würde ich diesen grausamen Fall ja nun nicht vergleichen wollen, … und es [war] zu keiner Zeit meine Absicht, es so rüber kommen zu lassen.
So kam es aber für mich (und wahrscheinlich auch für andere) rüber, wenn einleitend erst mal nach der Stimmung gefragt wird. Es tut mir leid, wenn ich Dich falsch verstanden habe.

Nikas hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 19:42:17 Wenn Raffaela von Dorina … im Rahmen der Nebenklage Zugang zur Anklageschrift bekommen hat, wäre das nicht ein Problem, wenn

A) Raffaela im Prozess als Zeugin befragt werden würde, aber bereits die Anklageschrift kennt …
Ja. Die Unvoreingenommenheit des Zeugen könnte beeinträchtigt sein. Umso mehr Gewicht kommt dem zu, je ausgeprägter die eigene Interessenslage des Zeugen in der Sache ist. Dies nimmt Einfluss auf die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Aussage des Zeugen und auch der Glaubwürdigkeit des Zeugen als Person.

Eine Strafbarkeit nach § 353d Nr. 3 StGB stünde indessen nicht im Raum, solange die Anklageschrift nicht „ganz oder in wesentlichen Teilen … öffentlich mitgeteilt“ worden wäre, „bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden … ist“.

Nikas hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 19:42:17 B) … könnte dieses Problem dann auch für weitere Zeugen bestehen …?
Selbstverständlich.

Nikas hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 19:42:17 Vor allem versteh ich Habetha … nicht. Die muss doch checken dass es … gereicht hätte, wenn sie D über die wichtigsten Punkte informiert hätte.
Die Anklageschrift ist auch dem Nebenkläger zu übersenden (§ 201 Abs. 1 Satz 2 StPO). Sofern die Übersendung an einen Nebenklagevertreter erfolgt, ist dieser verpflichtet, die Anklageschrift an den Mandanten weiterzuleiten. Dass der Mandant den Inhalt nicht zu Markte trägt, ehe er in öffentlicher Verhandlung verlesen wurde, liegt allein in der Verantwortung des Mandanten. Der RA klärt den Mandanten darüber auf.

MeTa hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 20:57:32 … es zählt der Tag der Inhaftierung. Das sagt ja schon der Name: § 121 Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate. …
Stimmt. Genauer: Maßgeblich müsste das Datum sein, an dem der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter persönlich vorgeführt wurde und der Richter den Haftbefehlt in Vollzug gesetzt hatte (§ 115 StPO).

MeTa hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 20:57:32 Vielen Dank, der Inhalt war ähnlich wie dein Beitrag, den ich leider zu spät gelesen habe.
Macht nix. Dein Beitrag war etwas ausführlicher und deswegen vielleicht für manche besser zu verstehen. ;-)

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von MeTa » Sonntag, 15. März 2026, 20:57:32

Turmfalke23 hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 19:38:39
Bei der 6-Monats-Frist zählt das Datum des Haftbefehls bzw. die Unterschrift des Richters, welcher ihn bestätigt hat.
Nö nicht ganz, es zählt der Tag der Inhaftierung. Das sagt ja schon der Name: § 121 Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate. Aber auch Wust, es bleibt beim 6.11.. :D
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 19:35:31 Alles tipptopp, da gibt‘s nichts zu verbessern!
Vielen Dank, der Inhalt war ähnlich wie dein Beitrag, den ich leider zu spät gelesen habe.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Sonntag, 15. März 2026, 20:30:18

Keks22 hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 20:19:41 Ich sehe hier auf jeden Fall eine grosse Gefahr für einen fairen Prozess bzw ob überhaupt einer stattfindet.
Da auch genau beobachtet wird (Hr. Nowack äußerte sich ja zu SM), habe ich auch die Befürchtung, das genau das passieren könnte. Und ich verstehe N I C H T, das da so, ohne groß nachzudenken, wild ausgeplaudert wird, auch gerade über Dorina hinweg. Sie als Mutter hat es doch schon schwer genug und ist an einem "fairen" Ende doch am meisten interessiert. Sind die alle auf der Wurstsuppe daher geschwommen ? Da zeigt sich mir wieder, mein schon eh grenzwertiges Bild einer Raffaela besonders deutlich vor Augen. Neeee, so etwas habe ich noch nie erlebt.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Überlegung » Sonntag, 15. März 2026, 20:25:04

seppel hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 19:23:13 N E I N, wirklich alles gut und nachfragen ist ausdrücklich erwünscht von meiner Seite her 💪 ! Ich bin da (tiktok) zufällig im Oktober 2025 gelandet, weil ich mehr wissen wollte. Und wie es der Zufall so oft will, genau das ist passiert. Ich bin ein regelrechter Fan von SM, den Menschen ganz genau ins Gesicht und auf die Finger schauen. Das mache ich auch im Real-Life-Live so, in Bus und Bahn. Da lerne auch ich noch sehr viel, was Mimik und Gestik betrifft. Und ohne diesen ganzen SM-Zirkus wäre ich nicht so schnell und so weit gekommen. Das ist mein ganz persönliches Empfinden und ein jeder soll es so handhaben, wie er (sie) es für richtig erachtet.
Vielen Dank für die nette Antwort :P
genau, jeder soll das so machen, wie es für einen selber am besten ist!

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Sonntag, 15. März 2026, 20:22:26

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 20:14:32 So wurde es im Livestream von Leelee gesagt, in dessen Kommentarspalte Raffaela präsent war.

…. und der halbe Saal spricht die Anklageschrift Wort für Wort mit…


O H N E - W O R T E 😷 !

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Keks22 » Sonntag, 15. März 2026, 20:19:41

Ich finde ja schon das hier alles was uns @nigthunter von
Anfang an berichtet hat ziemlich abstrus klang.
Aber irgendwie wirds nicht besser verständlich.

Ich will auch gar nicht wissen wer oder was dahintersteckt.
Baron Münchhausen oder Pinocchio

Aber eine Frage an
@Sronson
WAR DAS HET in Gefahr? Kann ich mir nicht vorstellen.

Ich warte jetzt erstmal ab was die Zeit bringt.

Da ich eh keine Ahnung habe wer sich auf TT tummelt und die Tauchbrille aufhatt lege ich erstmal ne Pause ein.

Ich sehe hier auf jeden Fall eine grosse Gefahr für einen fairen Prozess bzw ob überhaupt einer stattfindet.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Sonntag, 15. März 2026, 20:14:32

Turmfalke23 hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 20:08:14 Raffaela, die Frau mit dem besonderen Haarschnitt und YouTuberin, kennt die Anklageschrift im Fall Fabian wirklich :?:
So wurde es im Livestream von Leelee gesagt, in dessen Kommentarspalte Raffaela präsent war.
Nikas hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 19:42:17Will mir gar nicht ausmalen, wenn es zu einem Prozess kommt, und am ersten Tag die Anklageschrift verlesen wird…
…. und der halbe Saal spricht die Anklageschrift Wort für Wort mit…

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Sonntag, 15. März 2026, 20:13:58

Turmfalke23 hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 20:08:14 Raffaela, die Frau mit dem besonderen Haarschnitt und YouTuberin, kennt die Anklageschrift im Fall Fabian wirklich :?:
JA, über Dorina mit Sicherheit. Weitere Kommentare erspare ich mir.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Turmfalke23 » Sonntag, 15. März 2026, 20:08:14

Raffaela, die Frau mit dem besonderen Haarschnitt und YouTuberin, kennt die Anklageschrift im Fall Fabian wirklich :?:

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Sonntag, 15. März 2026, 19:48:39

seppel hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 18:03:12 Wie ist denn die Stimmung hier ? War sie es und wird sie verurteilt ? Und wenn ja, welches Strafmaß erwartet ihr oder steht eine Unterbringung in der Forensik noch im Raum ? Erwartet ihr noch Überraschungen ?
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 15. März 2026, 19:35:31 Das klingt nach einem Jahrmarkt oder wie bei einem mittelalterlichen Volksfest mit öffentlicher Hinrichtung. Gibt‘s auch ein Wettbüro, Curry-Wurst und Freibier? Absurd!
Ich möchte kurz darauf hinweisen, dass @seppels Frage völlig legitim ist. Es ist nicht nötig, die ganz individuellen Ausdrucksweisen anderer negativ zu bewerten - Jeder formuliert seine Fragen anders. Wenn du, lieber @Catch22, nicht antworten möchtest, steht es dir natürlich frei, dich zurückzuhalten.

Danke @MeTa, @Catch22 & @Turmfalke für die Erläuterungen zur erwartbaren Dauer bis zur Gerichtsentscheidung.

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