von Gastleser » Samstag, 14. März 2026, 16:26:30
Caris hat geschrieben: ↑Samstag, 14. März 2026, 14:45:46
…..beim Auffinden einer optisch mutmaßlich nicht mehr klar identifizierbaren Leiche ist diskrepant zur Annahme, dass TV nicht wusste, dass er tot (und im gegebenen Zustand) war.
--hinzufügend: auch wieder emotional eine kaum nachvollziehbare unemotionale Reaktion beim Auffinden eines toten und derart versehrten Kindes. Da reagiere ich doch nur dann nicht mit intensiver Angst/Erschrecken, wenn ich weiß, wer da liegt und in welchem Zustand.
Die erste erste Erkennung hat die Auffindezeugin und jetzige Angeschuldigte “übernommen”. Wie ebenfalls in einem Live berichtet wurde, gab es auch von Seiten des Bestattungsinstituts einen “dringenden Hinweis”, den Anblick zu vermeiden.
Ergänzend dazu, der Anblick und Umgang mit solchen Opfern, auch Verletzten, zudem in dem Alter, erfordert auch bei beruflichen Umgang eine Supervision.
“Intensive Angst/Erschrecken” ist beim 2. Tümpelgang nicht zu erwarten gewesen.
Vor dem 2. Tümpelgang, Aufsuchen und Wunsch nach Taschenlampe, war vorher mindestens ein weiterer Tümpelgang, mutmaßlich mit dem TZ1. Ob beim 1. Tümpelgang versucht wurde, das Opfer zu identifizieren, oder ob man sich schnell wieder entfernte ohne eine nähere Beschau, ist bisher nicht veröffentlicht.
Die erwähnte Supervision ist auch durch den meistens sehr “abstrakten Anblick” notwendig. Es gibt Personen, die sehen sich das sehr unbekümmert an, bis sie realisieren, dass das ,was sie dort sehen, kein abstraktes Objekt ist. Den umgekehrten Fall gibt es auch.
Echt oder Unecht? “ Zentimeter für Zentimeter arbeiten sich die Mordermittler an die Leiche heran, mit einem großen Zollstock werden Maße genommen und dokumentiert. Stunden vergehen. ….. Gegen Mitternacht haben sich die Beamten bis zum Fund vorgearbeitet und gehen nun direkt a die Leiche heran. Als sie die ersten Körperteile anfassen, kommen erste Zweifel auf, ob es sich tatsächlich um einen echten Menschen handelt.”
https://www.nordkurier.de/regional/rost ... ng-3454719
Catch22 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 12. März 2026, 19:11:16
Der Raum für die Annahme der Unschuld muss
immer vorhanden sein – bis zum
rechtskräftigen Beweis der Schuld.
Täter-Opfer-Umkehr ist ein verbreitetes Totschlagargument, um die Unschuldsvermutung aushebeln zu wollen. Tatsächlich aber können aus einer überstürzten und unkritischen Solidarität mit der Opferseite auch krasse Fehlurteile erwachsen. Ein prominentes Beispiel: der Fall Kachelmann.
Gästin-A hat geschrieben: ↑Samstag, 14. März 2026, 14:32:42
Einen Punkt, den ich noch gern einwerfen möchte:
Wenn GH zu einem/ mehreren Zeugen gesagt haben soll „Da unten liegt der Fabian“ oder so ähnlich, …..
……
Ich denke, das wird erschwerend dazu kommen. Da hilft auch nichts mit Gummipuppe oder Tiere beobachten, wenn jemand genau
weiß, wer da liegt. …..
Der genaue Wortlaut der vielen Aussagen von den 3 Personen ist bisher nicht veröffentlicht.
Die beiden unverdächtigen Zeugen, sowie weitere nahe stehende Personen oder Anwohner, werden kurz nach Anblick, in dieser Situation, an diesen Vermissten gedacht haben, “Wer sollte es sonst sein?” Oder?
Das Geschehen, dass TZ1 wahrgenommen hat, scheint sehr relevant zu sein. Wird es noch einen “TZ0” geben?
Von @Caris haben wir gelernt, dass in Gutachten nicht nur die Glaubhaftigkeit einer Aussage relevant ist, sondern auch die Glaubwürdigkeit eines Zeugen oder der Angeschuldigten, auch wenn scheinbar mehrfach Aussagen wiedersprüchlich waren oder angepasst wurden, wie aus den “Lives” hervorgeht.
[quote=Caris post_id=325762 time=1773495946 user_id=11672]
…..beim Auffinden einer optisch mutmaßlich nicht mehr klar identifizierbaren Leiche ist diskrepant zur Annahme, dass TV nicht wusste, dass er tot (und im gegebenen Zustand) war.
--hinzufügend: auch wieder emotional eine kaum nachvollziehbare unemotionale Reaktion beim Auffinden eines toten und derart versehrten Kindes. Da reagiere ich doch nur dann nicht mit intensiver Angst/Erschrecken, wenn ich weiß, wer da liegt und in welchem Zustand.
[/quote]
Die erste erste Erkennung hat die Auffindezeugin und jetzige Angeschuldigte “übernommen”. Wie ebenfalls in einem Live berichtet wurde, gab es auch von Seiten des Bestattungsinstituts einen “dringenden Hinweis”, den Anblick zu vermeiden.
Ergänzend dazu, der Anblick und Umgang mit solchen Opfern, auch Verletzten, zudem in dem Alter, erfordert auch bei beruflichen Umgang eine Supervision.
“Intensive Angst/Erschrecken” ist beim 2. Tümpelgang nicht zu erwarten gewesen.
Vor dem 2. Tümpelgang, Aufsuchen und Wunsch nach Taschenlampe, war vorher mindestens ein weiterer Tümpelgang, mutmaßlich mit dem TZ1. Ob beim 1. Tümpelgang versucht wurde, das Opfer zu identifizieren, oder ob man sich schnell wieder entfernte ohne eine nähere Beschau, ist bisher nicht veröffentlicht.
Die erwähnte Supervision ist auch durch den meistens sehr “abstrakten Anblick” notwendig. Es gibt Personen, die sehen sich das sehr unbekümmert an, bis sie realisieren, dass das ,was sie dort sehen, kein abstraktes Objekt ist. Den umgekehrten Fall gibt es auch.
[size=60]Echt oder Unecht? “ Zentimeter für Zentimeter arbeiten sich die Mordermittler an die Leiche heran, mit einem großen Zollstock werden Maße genommen und dokumentiert. Stunden vergehen. ….. Gegen Mitternacht haben sich die Beamten bis zum Fund vorgearbeitet und gehen nun direkt a die Leiche heran. Als sie die ersten Körperteile anfassen, kommen erste Zweifel auf, ob es sich tatsächlich um einen echten Menschen handelt.”
https://www.nordkurier.de/regional/rostock/kurioser-leichenfund-nimmt-unerwarteten-ausgang-3454719
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[quote=Catch22 post_id=325584 time=1773339076 user_id=8791]
[spoiler]So ist es. Wer sollte bislang „entlastendes Material“ veröffentlicht haben? Die Verteidigung tut gut daran (vor allem nachdem eine Haftprüfung gescheitert war), entlastende Beweismittel, Beweisanträge und rechtlichen Vortrag dort anzubringen, wo sie hingehören: bei Gericht.
Vorab damit in den Medien hausieren zu gehen, um dem Tratsch nimmersatter Waschweiber gerecht zu werden, wäre nicht nur töricht, sondern unter bestimmten Voraussetzungen sogar strafbar (§ [url=https://dejure.org/gesetze/StGB/353d.html]353d[/url] Nr. 3 StGB).
Gerne.
Die rechtsstaatlich garantierte Unschuldsvermutung verlangt, dass jeder so lange als unschuldig anzusehen ist, bis in einem [u]gerichtlichen Verfahren[/u] seine Schuld [u]rechtskräftig festgestellt[/u] wurde.
Nicht der Beschuldigte bzw. Angeklagte muss seine Unschuld beweisen, sondern die Ermittlungsbehörden bzw. das Gericht dessen Schuld. Dazu zählt auch der Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten muss („nemo tenetur se ipsum accusare“). Daraus fließt das Recht auf Aussage- und Auskunftsverweigerung (§§ [url=https://dejure.org/gesetze/StPO/136.html]136[/url] Abs. 1 Satz 2, [url=https://dejure.org/gesetze/StPO/243.html]243[/url] Abs. 5 Satz 1, [url=https://dejure.org/gesetze/StPO/55.html]55[/url] Abs. 1 StPO).
Mit empfindlichen Strafen bedroht sind beispielsweise üble Nachrede (§ [url=https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html]186[/url] StGB), Verleumdung (§ [url=https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html]187[/url] StGB), falsche Verdächtigung (§ [url=https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html]164[/url] StGB) und die Verfolgung Unschuldiger (§ [url=https://dejure.org/gesetze/StGB/344.html]344[/url] StGB). Daneben bestehen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Richtigstellung und Schadenersatz (einschließlich Schmerzensgeld). Vor allem eine Verpflichtung zu Schadenersatz trifft oft noch härter als eine strafrechtliche Verurteilung.
Die Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse (siehe [url=https://www.presserat.de/pressekodex.html]Pressekodex[/url] des Deutschen Presserats, insbesondere Richtlinien 13 und 8). Die Berichterstattung darf nicht vorverurteilen oder eine soziale Zusatzbestrafung mit Hilfe eines „Medien-Prangers“ sein. Zwischen Verdacht und erwiesener Schuld ist deutlich zu unterscheiden.
Zu sagen: „Der Huber hat den Meier erschlagen! Es gilt die Unschuldsvermutung.“, hilft dem Huber nix, wenn daraufhin das ganze Dorf zu wissen glaubt: Der Huber war‘s, denn der Meier hat‘s gesagt!
Ob‘s der Huber wirklich war oder auch nicht, ob‘s Totschlag war, Mord oder sonstwas, muss erst von einem Gericht [u]rechtskräftig[/u] festgestellt werden – in einem [u]fairen[/u] Verfahren, in dem sich der Huber mit allen rechtsstaatlichen Mitteln [u]verteidigen[/u] können muss.
So einfach ist es nicht. Ersetze in obigem Beispiel „Huber“ durch „Caris" und Du wirst vielleicht besser verstehen, dass auch eine „in anständiger Weise“ geäußerte Beschuldigung eine falsche Beschuldigung wäre, falls Du tatsächlich nichts auf dem Kerbholz hättest.
Mittel der Wahl darf allenfalls der Konjuntiv sein, doch auch dabei gebietet die Unschuldsvermutung, Grenzen zu wahren. Haltlose Spekulationen ohne eine tatsächliche Grundlage (= Tatsachen) sind geeignet, Persönlichkeitsrechte zu verletzen.
[/spoiler]
Der Raum für die Annahme der Unschuld muss [u]immer[/u] vorhanden sein – bis zum [u]rechtskräftigen Beweis[/u] der Schuld.
Täter-Opfer-Umkehr ist ein verbreitetes Totschlagargument, um die Unschuldsvermutung aushebeln zu wollen. Tatsächlich aber können aus einer überstürzten und unkritischen Solidarität mit der Opferseite auch krasse Fehlurteile erwachsen. Ein prominentes Beispiel: der Fall Kachelmann.
[spoiler]Noch eine Randbemerkung: Bei Gericht erscheinende Zeugen werden in den Abstand verwiesen (§ [url=https://dejure.org/gesetze/StPO/243.html]243[/url] Abs. 2 Satz 1 StPO), d. h. sie werden wieder vor die Tür geschickt, damit sie nicht der Hauptverhandlung folgen, nicht hören können, was andere Zeugen aussagen. Sinn und Zweck ist es, möglichst unbeeinflusste Zeugenaussagen zu erlangen.
Wie kann dies noch gelingen, nachdem ein Fall – von vorne bis hinten, aber dennoch tendeziös und löchrig wie ein Schweizer Käse! – in Social Media, auf YouTube und TikTok durch die Mangel gedreht wurde und alle Zeugen mit Augen und Ohren daran festklebten?
Ein Scheißjob für Gericht, StA, Nebenklage und Verteidigung! Wenn Zeugen vor dem Hintergrund ihres eigenen, durch Klatsch und Tratsch vorab geprägten Kopfkinos über von ihnen subjektiv „wahrgenommene“, mutmaßliche Tatsachen aussagen, kann auch dies die Unschuldsvermutung und ein faires Verfahren gefährden – in jedem Falle aber bedroht es eine unvoreingenommene Wahrheitsfindung.[/spoiler]
[/quote]
[quote=Gästin-A post_id=325760 time=1773495162 user_id=11592]
Einen Punkt, den ich noch gern einwerfen möchte:
Wenn GH zu einem/ mehreren Zeugen gesagt haben soll „Da unten liegt der Fabian“ oder so ähnlich, …..
……
Ich denke, das wird erschwerend dazu kommen. Da hilft auch nichts mit Gummipuppe oder Tiere beobachten, wenn jemand genau [b]weiß[/b], wer da liegt. …..[/quote]
Der genaue Wortlaut der vielen Aussagen von den 3 Personen ist bisher nicht veröffentlicht.
Die beiden unverdächtigen Zeugen, sowie weitere nahe stehende Personen oder Anwohner, werden kurz nach Anblick, in dieser Situation, an diesen Vermissten gedacht haben, “Wer sollte es sonst sein?” Oder?
Das Geschehen, dass TZ1 wahrgenommen hat, scheint sehr relevant zu sein. Wird es noch einen “TZ0” geben?
Von @Caris haben wir gelernt, dass in Gutachten nicht nur die Glaubhaftigkeit einer Aussage relevant ist, sondern auch die Glaubwürdigkeit eines Zeugen oder der Angeschuldigten, auch wenn scheinbar mehrfach Aussagen wiedersprüchlich waren oder angepasst wurden, wie aus den “Lives” hervorgeht.