MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Dienstag, 03. März 2026, 11:33:52

Sronson hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 10:58:17 Hat Jens Schwarck das genauso gesagt? Eine neurologische Entwicklungsstörung wie ADHS ist doch kein Motiv (also kein Beweggrund für eine Tat) im strafrechtlichen Sinne. Sie kann allenfalls bestimmte Verhaltensweisen begünstigen, aber für sich genommen keine schweren Gewalttaten.

https://www.msdmanuals.com/de/heim/gesu ... örung-adhs
Ja, so hatte er es formuliert. Bin da aber ganz bei dir, zumal G. nach der Tat ganz normal weitergelebt, also ihr Leben ja "im Griff" hatte.

Was ich mir vorstellen kann, das die Tat in einem wahnhaften oder psychotischen (Ausnahme)zustand begangen wurde. Dies ist ein bekanntes Phänomen und schon selber erlebt (keinen Mord, aber Menschen und Ereignisse in solchen Situationen - damals wusste ich aber noch nicht, wie ich das zu verstehen und einzuordnen habe).

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Dienstag, 03. März 2026, 11:23:19

SonntagsGast hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 11:08:22 Es genügt schlicht und ergreifend nicht für eine Anklage und einen Prozess.
Gab es schon Fälle, in denen ein Mordverfahren nach 5 Monaten Ermittlungen eingestellt wurde, weil am Ende die Beweise für eine Anklage nicht reichten?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von SonntagsGast » Dienstag, 03. März 2026, 11:08:22

Interessant, wie ein altes Thema wieder auftaucht. Dass die TV die Tat wegen einer schweren Erkrankung ausgeführt haben soll, wurde hier mehrfach ziemlich intensiv diskutiert. Es stand das Argument im Raum, die Behörden konnten ihre Krankheit nicht erkennen, weil sie keine Ärzte wären und keine Diagnosen ausstellen würden.
Gar nicht der Punkt, damals schon nicht und daran dürfte sich heuer nichts geändert haben. Natürlich muss und wird eine EB ausschließen, ob von einer Person eine Gefahr ausgeht, ob sie noch alle Tassen im Schrank hat - und das recht zügig, damit nicht noch mehr Schaden angerichtet wird. Und über eine PsychKG kann die Person dann umgehend eingewiesen werden.

Zu Nowacks Aussagen und das Ende der Ermittlungen. Nach rd. fünf Monaten den Fall geknackt zu haben, ist eine Erfolgserlebnis. "Die Staatsanwaltschaft plant
Anklage zu erheben" wäre der normale, oft gesehene nächste Schritt. Der OStA drückt sich gerade aus welchem Grund davor? Kein Ton mehr davon, dass die Anklage auf Mord lautet. Keine Aussage mehr dazu, dass ein dringender Tatverdacht weiterhin besteht. Stattdessen kündigt Nowack an, sich zu verabschieden: "Das wird dann meine letzte sein." (Pressemitteilung).
Bei einer Verhandlung würde er der Presse aber weiter
zur Verfügung stehen, oder geht der Mann in Frührente?

Er stellt zwei Szenarien in Aussicht.
1. Das "Verfahren" ist dann zu Ende
ODER
2. Es würde zum LG übergehen

Müsste es nicht und heißen statt oder? Das Verfahren ist zu Ende UND wird dem LG übergeben zwecks Anklageerhebung. Stattdessen rudert er zurück: "Wenn es denn eine Anklage geben sollte" oder "Das sage ich nicht", ob die TV angeklagt wird.

Es genügt schlicht und ergreifend nicht für eine Anklage und einen Prozess.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Dienstag, 03. März 2026, 10:58:17

Gast hat geschrieben: Freitag, 20. Februar 2026, 18:32:39Als Motiv brachte J. ganz allgm. ein "Aufmerksamkeitsdefizit" ins Spiel.
Hat Jens Schwarck das genauso gesagt? Eine neurologische Entwicklungsstörung wie ADHS ist doch kein Motiv (also kein Beweggrund für eine Tat) im strafrechtlichen Sinne. Sie kann allenfalls bestimmte Verhaltensweisen begünstigen, aber für sich genommen keine schweren Gewalttaten.

https://www.msdmanuals.com/de/heim/gesu ... örung-adhs

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Dienstag, 03. März 2026, 10:13:33

Juve hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 06:47:38…..
Könnte man ansonsten überhaupt ein psychiatrisches Gutachten im Kontext einer U-Haft erstellen, wenn die TV schweigend wie ein Holzklotz vor einem Gutachter sitzt und keinen Mucks macht? …..
Turmfalke23 hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 08:10:33 …..
Wenn die Inhaftierte sich verweigert bzw. nicht einer psychiatrischen Untersuchung zustimmt,
kann man nichts dagegen machen. …..
Der Journalist sagte im Live, “sie spricht mit einem Gutachter”.
In dem Live wurde auch “der Neue”, 2. Verteidiger, erwähnt.
Vielleicht könnte es einen Zusammenhang zur Strategie geben?
Weiterhin gilt die Unschuldsvermutung
Gast hat geschrieben: Freitag, 20. Februar 2026, 18:32:39 …..
Auf psych. Störungen ist J.S. im letzten Live zum Thema eingegangen. Er weiß, dass sie mit einem Gutachter spricht, laut Ohm.
Als Motiv brachte J. ganz allgm. ein "Aufmerksamkeitsdefizit" ins Spiel.
SonntagsGast hat geschrieben: Dienstag, 20. Januar 2026, 12:15:22 Laut J. Schw. hat Gina nichts, was in die Richtung geht. Sie hat zugestimmt, mit einem Gutachter zu sprechen. Hier hätte unser Exklusiv-Reporter längst was durchsickern lassen, schließt diesen Punkt "sie ist irre" im aktuellen Stream von "WTH" aber aus.
Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 02:14:53…..
Die zivilrechtliche Deliktsfähigkeit (§§ 827, 828 BGB), auf die es bei Schadenersatzansprüchen ankommt, kann bei strafrechtlich festgestellter Schuldunfähigkeit gemindert oder ganz aufgehoben sein. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Ohne Deliktsfähigkeit kein Schadenersatz.

Sollte es tatsächlich zu einem Antrag auf Unterbringung (§ 63 StGB) wegen Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) kommen, wird auch dieses sogenannte Sicherungsverfahren vor dem LG grundsätzlich in einer öffentlichen Hauptverhandlung geführt werden. Die Medien werden berichten. Die Phantasie auf YouTube, TikTok und in den Foren wird entsetzliche Blüten treiben. Daran will ich mich nicht beteiligen.
Danke für die Erklärung zur “Deliktsfähigkeit”.
Wahre Worte über das “Blüten treiben”.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von SonntagsGast » Dienstag, 03. März 2026, 08:59:08

seppel hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 23:36:16 My English is sOOOO bad 😂 .

https://www.youtube.com/watch?v=ATpHcdx-ih4

Lässt sich in allen möglichen Sprachen abspielen.. Hindi, Polnisch, Ukrainisch, Deutsch.

(Finger weg von Google AI)

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von SonntagsGast » Dienstag, 03. März 2026, 08:24:08

Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 02:14:53 Nichts anderes hatte ich formuliert und zum besseren Verständnis auch verlinkt:






Der Sprecher der StA gab bekannt:
► Abschluss der Ermittlungen diese Woche,
► weiterhin „dringender Tatverdacht“ gegen Gina H.,
► noch keine Auskunft, ob Anklage erhoben werde.

Preisfrage: Was könnte die StA trotz hinreichenden Tatverdachts daran hindern, Anklage zu erheben?

Bingo! Schuldunfähigkeit!

Was sonst noch? Nix. (Die Beschuldigte ist am Leben; der Tod wäre ein dauerhaftes Verfahrenshindernis und würde zur Einstellung des Verfahrens führen. Verjährung oder andere Verfolgungshindernisse liegen nicht vor.)

Worauf wird noch gewartet? Wohl auf das schriftliche psychiatrische Gutachten.
Die Logik dahinter fehlt vollständig. Wer nicht steuerungsfähig ist, wäre nicht imstande, so einen Mord
praktisch durchzuführen. Eine Gefahr für die Allgemeinheit lässt man rund vier Wochen lang auf freien Fuß? Und nach fünf Monaten ist man dann soweit, dass Schuldunfähigkeit ein Thema wäre.
Es wird auch nicht glaubwürdiger, je forscher man das Ganze formuliert.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Turmfalke23 » Dienstag, 03. März 2026, 08:10:33

Juve hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 06:47:38 Hmm, Schuldunfähigkeit also?!

Würde das nicht voraussetzen, dass es während der U-Haft zu einem umfangreichen Geständnis der TV gekommen ist?
Könnte man ansonsten überhaupt ein psychiatrisches Gutachten im Kontext einer U-Haft erstellen, wenn die TV schweigend wie ein Holzklotz vor einem Gutachter sitzt und keinen Mucks macht?
Und selbst wenn, würde man die Entscheidung, wie das Gutachten zu bewerten ist, nicht einem gerichtlichen Verfahren anvertrauen?

Sehe ich ähnlich.

Wenn die Inhaftierte sich verweigert bzw. nicht einer psychiatrischen Untersuchung zustimmt,
kann man nichts dagegen machen. Ein Psychiater kann sie während einer evtl. Hauptverhandlung beobachten oder in der U‑Haft besuchen
und daraus Schlüsse ziehen. Ihre Vergangenheit auf den Kopf stellen, ob es Erkenntnisse/Anhaltspunkte oder Vorerkrankungen gibt,
mehr, aber auch nicht.

Ich halte es nach wie vor für schwierig, bei solchen bereits geschilderten schweren Erkrankungen eine Tat spurenarm zu vollziehen.

Ein Geständnis z. Zt., wenn man nicht einmal eine Anklage gibt, geschweige denn die Ermittlungen im rechtlichen Sinn
abgeschlossen sind, ist eher unwahrscheinlich. m. E.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von GästinF » Dienstag, 03. März 2026, 07:58:23

Juve hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 06:47:38 Hmm, Schuldunfähigkeit also?!

Würde das nicht voraussetzen, dass es während der U-Haft zu einem umfangreichen Geständnis der TV gekommen ist?
Könnte man ansonsten überhaupt ein psychiatrisches Gutachten im Kontext einer U-Haft erstellen, wenn die TV schweigend wie ein Holzklotz vor einem Gutachter sitzt und keinen Mucks macht?
Und selbst wenn, würde man die Entscheidung, wie das Gutachten zu bewerten ist, nicht einem gerichtlichen Verfahren anvertrauen?
Das kenne ich auch so, dass das vor Gericht zur Sprache kommt. Und ja, um die Schuldunfähigkeit für eine Tat festzustellen, muss die Person mE entweder reden oder es muss wirklich klar sein, dass sie die Tat begangen hat. Entweder weil es Zeugen für die Tst gibt oder sie mit dem blutigen Messer aufgefunden wurde etc.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von GästinF » Dienstag, 03. März 2026, 07:55:47

Juve hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 13:10:04 Allein deshalb, weil die beschuldigte Person bislang durch die StA noch gar nicht namentlich benannt wurde, lässt eine Äußerung bzgl. des weiteren Vorgehens noch während der laufenden Ermittlung (bis Donnerstag oder Freitag) ja noch gar nicht zu.
Also: zuerst werden die Ermittlungen abgeschlossen, dann wird benannt wer beschuldigt wird und schließlich wie man gegen die beschuldigte(n) Person(en) weiter vorgehen wird.
So lese ich die heutige Ankündigung.
Auf die Frage hin, ob es eine Anklage gebe, antwortet Nowack " Das sage ich nicht". Das kann natürlich auch bedeuten, er äußert sich einfach nicht - obwohl er ja Amfang des Jahres zumindest noch eine immerhin mögliche, wenn wohl auch schon etwas unsichere, Anklageerhebung in Aussicht stellte.
Deshalb habe ich den Satz spontan anders aufgefasst, nämlich, dass er das so nicht sagt, weil es nicht stimmt.

Die Onlineartikel werden allerdings alle Nase lang geändert. In der neusten Version steht nun der Satz mit der letzten Mitteilung.
Herr Nowavk ist also ab Ende der Woche raus.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Juve » Dienstag, 03. März 2026, 06:47:38

Hmm, Schuldunfähigkeit also?!

Würde das nicht voraussetzen, dass es während der U-Haft zu einem umfangreichen Geständnis der TV gekommen ist?
Könnte man ansonsten überhaupt ein psychiatrisches Gutachten im Kontext einer U-Haft erstellen, wenn die TV schweigend wie ein Holzklotz vor einem Gutachter sitzt und keinen Mucks macht?
Und selbst wenn, würde man die Entscheidung, wie das Gutachten zu bewerten ist, nicht einem gerichtlichen Verfahren anvertrauen?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Catch22 » Dienstag, 03. März 2026, 02:14:53

SonntagsGast hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:29:35 Nicht ganz vollständig der Blickwinkel. … Der Beschuldigte läuft dann nicht frei herum …, sondern wird umgehend eingewiesen.
Nichts anderes hatte ich formuliert und zum besseren Verständnis auch verlinkt:
Catch22 hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:04:04 … Bis zum rechtskräftigen Abschluss des gerichtlichen Verfahrens über den Antrag auf Unterbringung gilt § 126a StPO. …

Turmfalke23 hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 23:36:49 Für Schuldunfähigkeit müssen bestimmte Merkmale vorliegen … Dies halte ich hier für ausgeschlossen. …
Der Sprecher der StA gab bekannt:
► Abschluss der Ermittlungen diese Woche,
► weiterhin „dringender Tatverdacht“ gegen Gina H.,
► noch keine Auskunft, ob Anklage erhoben werde.

Preisfrage: Was könnte die StA trotz hinreichenden Tatverdachts daran hindern, Anklage zu erheben?

Bingo! Schuldunfähigkeit!

Was sonst noch? Nix. (Die Beschuldigte ist am Leben; der Tod wäre ein dauerhaftes Verfahrenshindernis und würde zur Einstellung des Verfahrens führen. Verjährung oder andere Verfolgungshindernisse liegen nicht vor.)

Worauf wird noch gewartet? Wohl auf das schriftliche psychiatrische Gutachten.

Turmfalke23 hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 23:36:49 … Eine helfende dritte Person kann ich mir … schon vorstellen.
Zu bedenken gilt, dass laut Sprecher der StA kein weiterer Tatverdächtiger in U-Haft genommen worden sei.

Einen Gehilfen zur Haupttat (§§ 212, 211, 27 StGB) halte ich deshalb für höchst unwahrscheinlich.

Hingegen könnten beispielsweise (nach Beendigung der Haupttat) Strafvereitelung oder Begünstigung (§§ 258, 257 StGB) durch Dritte vorliegen. Diese Delikte führen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht zwangsläufig zu U-Haft.

Gastleser hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 00:09:48 … Sind nach Feststellung der Schuldunfähigkeit … die zivilrechtlichen Ansprüche der Opferseite noch vorhanden?
Die zivilrechtliche Deliktsfähigkeit (§§ 827, 828 BGB), auf die es bei Schadenersatzansprüchen ankommt, kann bei strafrechtlich festgestellter Schuldunfähigkeit gemindert oder ganz aufgehoben sein. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Ohne Deliktsfähigkeit kein Schadenersatz.

seppel hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 23:04:08 … Bleib nur hier, ich find`s richtig gut, wenn hier Schwung drin ist.
Für den Schwung sorgt Ihr schon selber – für meinen Geschmack manchmal etwas zu üppig. Ich fasse mich in Geduld und warte ab, was die StA in Kürze bekanntgeben wird.

Sollte es tatsächlich zu einem Antrag auf Unterbringung (§ 63 StGB) wegen Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) kommen, wird auch dieses sogenannte Sicherungsverfahren vor dem LG grundsätzlich in einer öffentlichen Hauptverhandlung geführt werden. Die Medien werden berichten. Die Phantasie auf YouTube, TikTok und in den Foren wird entsetzliche Blüten treiben. Daran will ich mich nicht beteiligen.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Dienstag, 03. März 2026, 01:43:15

Jane.Doe hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 21:50:53
Theorien zur Mehrtäterschaft wurden von beiden Seiten immer komplett rigoros und oft entgegen jeder Logik abgekanzelt
Also diesen Eindruck teile ich nicht. Das Thema Mehrtäterschaft wurde seit Bekanntwerden der Nachtzeugen immer wieder von verschiedenen Threadteilnehmern aufgegriffen und insbesondere im Zusammenhang mit dem Grünen Abend ausführlich und auch störungsfrei diskutiert.

Unser Thread ist sehr dynamisch und so wird ein Thema mal mehr, mal weniger behandelt. Je nachdem, wer sich beteiligt, kann eben der Eindruck entstehen, dass die Mehrheit in eine bestimmte Richtung tendiert.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Dienstag, 03. März 2026, 00:09:48

Catch22 hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:04:04 ….. vor dem Hintergrund des Straf- und Strafprozessrechts:
…..
Sollte ….. im Zeitpunkt der Tat Schuldunfähigkeit des Beschuldigten vorgelegen hat (§ 20 StGB), kommt es nicht zu einer Anklage, sondern zu einem Antrag auf Unterbringung (§ 63 StGB).
Voraussetzung ist ein psychiatrisches Sachverständigengutachten. ……

…. Blickwinkel etwas …. erweitern. ;-)
Dankeschön für die Erklärung.
Sind nach Feststellung der Schuldunfähigkeit einer Person, die zivilrechtlichen Ansprüche der Opferseite noch vorhanden?
seppel hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:53:08 @Gastleser …..
✌️ !
✌️ !

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Montag, 02. März 2026, 23:43:42

Turmfalke23 hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 23:36:49 Für Schuldunfähigkeit müssen bestimmte Merkmale vorliegen, gemäß § 20 u. § 21 StGB.

Krankhafte seelische Störung, tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Schwachsinn oder andere seelische Abartigkeit und das zur Tatzeit, also die Unmöglichkeit, das Tatgeschehen einzusehen, können.

Dies halte ich hier für ausgeschlossen. Für solch ein Tatgeschehen benötigt man keine 4–5 Monate Ermittlungszeit bei solchen Merkmalen/Störungen der Täterschaft. Wobei mich der zeitliche Zusammenhang dann schon etwas stutzig machen würde.

Eine helfende dritte Person kann ich mir allerdings in diesem Fall schon vorstellen.
Wir stecken aber auch hier nicht drin und haben keine Info`s. Das psych. Gutachten kann ja wirklich erst jetzt fertig geworden sein, sowas geht ja auch nicht von jetzt auf gleich und ist mit Sicherheit auch sehr umfangreich.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Turmfalke23 » Montag, 02. März 2026, 23:36:49

Für Schuldunfähigkeit müssen bestimmte Merkmale vorliegen, gemäß § 20 u. § 21 StGB.

Krankhafte seelische Störung, tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Schwachsinn oder andere seelische Abartigkeit und das zur Tatzeit, also die Unmöglichkeit, das Tatgeschehen einzusehen, können.
Diese Merkmale wären so gravierend, dass sie auch dem Umfeld der Tatverdächtigen bekannt sein müssten.

Dies halte ich hier für ausgeschlossen. Für solch ein Tatgeschehen/Aufklärung benötigt man keine 4–5 Monate Ermittlungszeit bei solchen Merkmalen/Störungen der Täterschaft im Sinne der Schuldunfähigkeit.

Eine helfende dritte Person kann ich mir allerdings in diesem Fall schon vorstellen.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Montag, 02. März 2026, 23:36:16

SonntagsGast hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 23:10:51 Gilt übrigens auch und ganz besonders für Google KI @seppel
https://youtu.be/ffKEL1eXfTI?si=vEihesUMwLI4Oyjr
My English is sOOOO bad 😂 .

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von SonntagsGast » Montag, 02. März 2026, 23:10:51

Heckengäu hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:34:54

Eine Repoerterin/Redakteurin die aus nachvollziehbaren Gründen (Schutz der Persönlichkeit, ihren Familiennamen der Öffentlichkeit vorenthält).
Es ist ein Beitrag auf nrw.de/lokales, also kein Blog.

Folgedem erst lesen, dann be_urteilen.
Es ist der umfangreichste, folgerichtigste Beitrag überhaupt, der JETZT zu finden ist.
Da scheint es Missverständnisse auf deiner Seite zu geben, was eine zuverlässige Quelle ausmacht und was nicht. Nordkurier, Tag24 und stern berichten übereinstimmend davon, dass Nowack keine konkrete Aussage treffen möchte, oder von vorherigen vollständig abgerückt ist. Alle zitieren den OStA, weil sie in direktem Kontakt mit ihm standen.
Ein Romantext von Julia zeugt nicht von Seriösität oder Genauigkeit, umfangreich kann nicht dein Gradmesser sein.
Inhaber von NRW-nochwas betreibt einen Blog über Motten, er und seine KI-Seite kommen nicht annäherend aus der Region wie Nordkurier oder Tag24 und man hatte vorher rein garnichts mit dem Fall am Hut. Die Seite ist KI-lastig und so klingt der Text auch. Eine Auflistung von Allgemeinplätzen, ohne konkret einen Bezug zum Fall herzustellen.

Würde an deiner Stelle mal in dich gehen und bei der Wahl von Quellen genauer hinsehen.

Gilt übrigens auch und ganz besonders für Google KI @seppel
https://youtu.be/ffKEL1eXfTI?si=vEihesUMwLI4Oyjr

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Montag, 02. März 2026, 23:04:08

Catch22 hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:45:42 Offenkundig wurde eine Schuldunfähigkeit bislang gutachterlich noch gar nicht abschließend festgestellt. Deshalb schrieb ich:

An der Diskussion zum Fall Fabian möchte ich mich eigentlich nicht beteiligen. Ich wollte nur einen konstruktiven Impuls geben, um den Blick zu weiten.

Einstweilige Unterbringung statt U-Haft:
Entschuldige, dann habe ich mich falsch ausgedrückt. Es könnte aber jetzt soweit sein, das es abschließend fest steht.

Bleib nur hier, ich find`s richtig gut, wenn hier Schwung drin ist 💪.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Montag, 02. März 2026, 22:57:14

Sronson hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:35:28 Wenn die schwere psychische Störung erst während der Ermittlungen festgestellt wird, kann man kein sofortiges Sicherungsverfahren einleiten.
Google_KI sagt:
Ein Sicherungsverfahren kann auch dann eingeleitet oder von einem laufenden Strafverfahren in ein Sicherungsverfahren überführt werden, wenn die schwere psychische Störung erst während der Ermittlungen oder sogar erst in der Hauptverhandlung festgestellt wird.

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