von Assis » Sonntag, 01. März 2026, 14:40:13
darkstar69 hat geschrieben: ↑Sonntag, 01. März 2026, 13:15:05
Die Fallanalytiker beziehen sich konkret und ausschließlich auf die Doppelmorde in der Göhrde. Sie analysieren diese Fälle und nichts anderes. Daher ist es für diese Aussagen in der ZDF-Doku vom September 2025 mMn nicht wichtig, ob es andere, viele oder wenige Fälle gibt, in denen Macht, Dominanz und Kontrolle eine Rolle spielen. Diese Fallanalyse gilt ausschließlich dem Täterprofil und dem Tätermotiv der Doppelmorde in der Göhrde.
Deshalb ist es mMn um so wesentlicher, auch zu benennen, dass in den Doppelmorden in der Göhrde diese Phänomene eine große und relevante Rolle gespielt haben.
Jeder hat das Recht auf seine eigene Meinung.
Wenn, wie es hier offenbar der Fall ist, Profiler ein Täterprofil auf Grundlage von angenommen Verhalten, die nahezu bei jedem Mordfall zusehen sind erstellen und dieses dann auch noch mit einem Motiv verknüpfen, habe ich ernsthafte Zweifel. Denn das erstellte Täterprofil enthält praktisch nichts, was konkret auf KWW hindeutet. Absolut nichts.
Darüber hinaus haben sich diese Profiler, wie sie selbst zugeben, ausschließlich auf KWW konzentriert, nachdem DNA in einem der Fahrzeuge des Opfers gefunden wurde. Meiner Meinung nach ist dies nicht Aufgabe der OFA, sondern normale Polizeiarbeit.
Sie, die OFA, waren viel zu einseitig und haben sich ausschließlich auf KWW konzentriert, wobei sie klare Hinweise ignoriert haben, die KWW als Täter ausschließt. KWW war ein Autoliebhaber der oft mit seinen eigenen Fahrzeugen unterwegs war ... aber nein, bei den Göhrde Morde dachte KWW: Weißt du was, heute werde ich zum Spaß mal den Fahrzeugen meiner Opfer nutzen und meine DNA darin hinterlassen!! Obwohl ich, KWW, früher Anhalterinnen ins Visier hatte, suche ich mir jetzt zur Abwechslung mal Paare aus!
Noch etwas zum Thema DNA, Anklagen und Verurteilungen.
Kürzlich wurde in der Schweiz ein Spanier verurteilt (Mordfall Laupen), weil seine DNA an Tatorten und sogar an der Kleidung eines der Opfer gefunden wurde.
Der Angeklagte leidet an Psoriasis, die zu starkem Hautschuppenverlust führt. Als Bekannter der Opfer gab er vor Gericht an, sie zu kennen und gelegentlich besucht zu haben. Er lieferte jedoch keine Erklärung dafür, warum seine DNA an den Hosenbeinen der Opfer gefunden wurde. Der Angeklagte hatte zum Zeitpunkt der Morde aber ein Alibi, das ihn entlastete.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die DNA des Angeklagten auf die Hosenbeine gelangt sein müsse, als er, der Angeklagte, das Opfer angeblich bewegt hat, und der Richter glaubte dies, ohne die Staatsanwaltschaft zu fragen, ob die DNA auch auf anderem Wege auf die Hosenbeine gelangt sein könnte!
Das Alibi des Spaniers wurde durch die gefundenen DNA-Spuren widerlegt, und er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
Meiner Meinung nach ein einseitiger Prozess. Hätte der Richter dem Staatsanwalt kritische Fragen gestellt, hätte er möglicherweise herausgefunden, dass die fragliche DNA an den Hosenbeinen des Opfers auch beim An- und Ausziehen der Hose, als die Hosenbeine den Boden berührten (wo sich auch Hautschuppen befinden), auf diese gelangt sein könnte. Aber nein, gefundene DNA reicht aus, unabhängig davon, wie oder wann sie hinterlassen wurde, um jemanden zu verurteilen, selbst wenn er ein Alibi hat, das ihn entlastet, wie bei KWW der Fall ist.
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Die Fallanalytiker beziehen sich konkret und ausschließlich auf die Doppelmorde in der Göhrde. Sie analysieren diese Fälle und nichts anderes. Daher ist es für diese Aussagen in der ZDF-Doku vom September 2025 mMn nicht wichtig, ob es andere, viele oder wenige Fälle gibt, in denen Macht, Dominanz und Kontrolle eine Rolle spielen. Diese Fallanalyse gilt ausschließlich dem Täterprofil und dem Tätermotiv der Doppelmorde in der Göhrde.
Deshalb ist es mMn um so wesentlicher, auch zu benennen, dass in den Doppelmorden in der Göhrde diese Phänomene eine große und relevante Rolle gespielt haben.
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Jeder hat das Recht auf seine eigene Meinung.
Wenn, wie es hier offenbar der Fall ist, Profiler ein Täterprofil auf Grundlage von angenommen Verhalten, die nahezu bei jedem Mordfall zusehen sind erstellen und dieses dann auch noch mit einem Motiv verknüpfen, habe ich ernsthafte Zweifel. Denn das erstellte Täterprofil enthält praktisch nichts, was konkret auf KWW hindeutet. Absolut nichts.
Darüber hinaus haben sich diese Profiler, wie sie selbst zugeben, ausschließlich auf KWW konzentriert, nachdem DNA in einem der Fahrzeuge des Opfers gefunden wurde. Meiner Meinung nach ist dies nicht Aufgabe der OFA, sondern normale Polizeiarbeit.
Sie, die OFA, waren viel zu einseitig und haben sich ausschließlich auf KWW konzentriert, wobei sie klare Hinweise ignoriert haben, die KWW als Täter ausschließt. KWW war ein Autoliebhaber der oft mit seinen eigenen Fahrzeugen unterwegs war ... aber nein, bei den Göhrde Morde dachte KWW: Weißt du was, heute werde ich zum Spaß mal den Fahrzeugen meiner Opfer nutzen und meine DNA darin hinterlassen!! Obwohl ich, KWW, früher Anhalterinnen ins Visier hatte, suche ich mir jetzt zur Abwechslung mal Paare aus!
Noch etwas zum Thema DNA, Anklagen und Verurteilungen.
Kürzlich wurde in der Schweiz ein Spanier verurteilt (Mordfall Laupen), weil seine DNA an Tatorten und sogar an der Kleidung eines der Opfer gefunden wurde.
Der Angeklagte leidet an Psoriasis, die zu starkem Hautschuppenverlust führt. Als Bekannter der Opfer gab er vor Gericht an, sie zu kennen und gelegentlich besucht zu haben. Er lieferte jedoch keine Erklärung dafür, warum seine DNA an den Hosenbeinen der Opfer gefunden wurde. Der Angeklagte hatte zum Zeitpunkt der Morde aber ein Alibi, das ihn entlastete.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die DNA des Angeklagten auf die Hosenbeine gelangt sein müsse, als er, der Angeklagte, das Opfer angeblich bewegt hat, und der Richter glaubte dies, ohne die Staatsanwaltschaft zu fragen, ob die DNA auch auf anderem Wege auf die Hosenbeine gelangt sein könnte!
Das Alibi des Spaniers wurde durch die gefundenen DNA-Spuren widerlegt, und er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
Meiner Meinung nach ein einseitiger Prozess. Hätte der Richter dem Staatsanwalt kritische Fragen gestellt, hätte er möglicherweise herausgefunden, dass die fragliche DNA an den Hosenbeinen des Opfers auch beim An- und Ausziehen der Hose, als die Hosenbeine den Boden berührten (wo sich auch Hautschuppen befinden), auf diese gelangt sein könnte. Aber nein, gefundene DNA reicht aus, unabhängig davon, wie oder wann sie hinterlassen wurde, um jemanden zu verurteilen, selbst wenn er ein Alibi hat, das ihn entlastet, wie bei KWW der Fall ist.