SonntagsGast hat geschrieben: ↑Dienstag, 13. Januar 2026, 15:05:52
'
Haftprüfung abgelehnt' heißt für die Mehrheit automatisch, dass eine immense Beweislast vorliegt.
Überhaupt wird jemand nur dann mit einem Tatverdacht belegt, wenn er das, was ihm zu Last gelegt wird, tatsächlich begangen hat.
Ist das wirklich so?
Wer sich die Mühe macht, alle Artikel zum Fall auf einen imaginären Tisch oder an einer Pinnwand auszubreiten, dem könnte etwas auffallen. Hinter den Medienberichten verbirgt sich offensichtlich eine Strategie, die JohnDoe ja sehr häufig hat anklingen lassen. So auffallend einseitig in Richtung der TV zu berichten, ließe sich auf eine sehr umstrittene Taktik deutscher Justizbehörden zurückführen. In den entsprechenden Kreisen ist der Glaubenssatz ja in aller Munde: "
U-Haft schafft Rechtskraft". Dahinter verbirgt sich häufig eine juristische Grauzone, ein letzter Strohhalm, nämlich mit maximaler Gewalt die Daumenschrauben ansetzen. Der oder die TV wird spontan und unerwartet in eine Zelle verfrachtet mit dem Ziel, dass die Person auspackt. Es soll also ein Geständnis erzwungen werden mit extremsten Einschnitten in die Freiheit. Job, Wohnung, der eigene Ruf stehen auf dem Spiel, was zur Mitarbeit bewegen soll. Um die Blitzhaft festzuzurren, wird eine Fluchtgefahr als elementares Kriterium der Untersuchungshaft einfach angenommen und unterstellt. Klingt doch sehr nach Verschwörungstheorie, nicht wahr? Sitzt da etwa der Aluhut zu eng? U-Haft mit sogenannten apokryphen Haftgründen zu untermauern, wird tatsächlich oft beanstandet und ist seit jeher gängige Praxis von Staatsanwälten.
https://blog.burhoff.de/2013/10/24737/
In der öffentlichen Meinung ist G.H. die Haupt- und Alleinschuldige. Warum sollte sie sonst in U-Haft sitzen UND in U-Haft verbleiben? Es geht gar nicht anders, und ihr Verteidiger hat ja eh auch den Kürzeren gezogen mit seinen unnötigen 14 Seitern, so der allgemeine Tenor. Und genau deshalb MUSS G.H. die Haupt- und Alleinschuldige sein.
Ein Trugschluss, weil sich daraus allein nicht ableiten lässt, wie stark jemand verwickelt ist in dem, was ihm zur Last gelegt wird.
https://www.freitag.de/autoren/fabian-g ... -zu-lassen
(zu öffnen mit archiv.ph)
"Weil man Beweismittel schafft, die es zu diesem Zeitpunkt oft nicht gibt. Deswegen sagt man: U-Haft schafft Rechtskraft. Die Staatsanwaltschaft ist sich zu diesem frühen Verfahrenszeitpunkt ihrer Sache regelmäßig absolut sicher, weil bis dato die Polizei in der Regel nur Belastendes ermittelt hat und Beschuldigte Entlastendes noch gar nicht vorbringen konnten. Aber wenn man sich das dann mal genauer als Verteidigerin anschaut, bleibt vom vermeintlich dringenden Tatverdacht meist sehr wenig übrig."
Wie viele Strafverfahren resultieren eigentlich aus der U-Haft im Schnitt? "Meine empirische Untersuchung zeigt, dass bei Leuten, die über sechs Monate in Untersuchungshaft waren, am Ende in 42 Prozent der Fälle keine vollstreckungsfähigen Freiheitsstrafen stehen."
(Lara Wolf, Strafverteidigerin in Berlin, Quelle siehe oben)
Die Untersuchungshaft in unserem Land ist nur begrenzt aussagekräftig. Das Argument '
sie sitzt, sie's schuldig' entfällt bei näherer Betrachtung.
Gegen eine Masse, die von etwas ausgeht, anstatt sich zu vergewissern, wird man nicht anstinken können.
So ist am Urteil der öffentl. Meinung nicht zu rütteln, aber inwieweit das realitätsnah sein wird, was der Mainstream glaubt zu wissen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Dieser Beitrag dürfte in der Versenkung verschwinden und das ist völlig okay. Der Vollständigkeit halber sollte halt nicht unerwähnt bleiben, dass eine U-Haft nicht das bedeutet, was die meisten da gerne reininterpretieren.
https://www.spiegel.de/kultur/strafjust ... 0305f99d08
https://www.liebert-roeth.de/de/rechtsg ... chungshaft
https://www.zeit.de/1994/15/u-haft-schafft-rechtskraft
(im Google-Speicher abgelegte Artikel sind über archive.ph abzurufen)