von Djuke » Montag, 26. Januar 2026, 06:40:08
Sronson hat geschrieben: ↑Montag, 26. Januar 2026, 02:09:56
Und dieser Mann konnte während seiner regulären Arbeitszeit am Freitag, 10.10., bis zu 4 Stunden erübrigen, um Fabian abzuholen, zu töten, seine Leiche ggf. an einem anderen Ort abzulegen und anschließend anzuzünden, ohne dass seine Abwesenheit seinen Kollegen oder seinem Arbeitgeber aufgefallen wäre?
Wenn gewisse Zeitvorgaben und Zusammenhänge als gesetzt gelten, er ein Alibi hat, fällt er zurecht raus.
Die vielen Unbekannten (wurde das Opfer wirklich abgeholt? oder begab er sich eigenständig zum Lichterfest? -> ein Kumpel aus dem Jugendclub stand draußen, deshalb ist er überstürzt los -> ohne Jacke weil die uncool ist („harte Fußball-Kerle frieren nicht“), dass Handy daheim gelassen, damit seine Mama seine Abgängigkeit nicht via Family Link orten kann -> in der Absicht pünktlich wieder zurück zu sein).
Der o.g. Tümpelzeuge hatte nach meiner Erinnerin einen „Firmenwagen“ zu Hause. Kann dieser ggf. Termine flexibel von zu Hause aus ansteuern? Ist dieser ggf. gar nicht fest zu einer Zeit in einem Firmengebäude anwesend?
Den Ortsansässigen ist dazu sicher mehr bekannt. Ich schließe nicht aus, dass diese Variante durch die beruflichen Gegebenheiten sofort ausgeschlossen werden kann (gelesen dazu, habe ich noch nichts).
Ganz frei gedacht… Gäbe es einen Ablauf, bei dem Klein Upahl am Freitag ggf. noch gar keine Rolle gespielt haben könnte und die Ablage der Leiche dort erst im Laufe des WE erfolgt ist?
-> mir geht es nicht um die Entlastung der TV! Hat sie die Tat begangen, muss die Gesellschaft und Ihr Umfeld vor Ihr geschützt werden.
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Und dieser Mann konnte während seiner regulären Arbeitszeit am Freitag, 10.10., bis zu 4 Stunden erübrigen, um Fabian abzuholen, zu töten, seine Leiche ggf. an einem anderen Ort abzulegen und anschließend anzuzünden, ohne dass seine Abwesenheit seinen Kollegen oder seinem Arbeitgeber aufgefallen wäre?
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Wenn gewisse Zeitvorgaben und Zusammenhänge als gesetzt gelten, er ein Alibi hat, fällt er zurecht raus.
Die vielen Unbekannten (wurde das Opfer wirklich abgeholt? oder begab er sich eigenständig zum Lichterfest? -> ein Kumpel aus dem Jugendclub stand draußen, deshalb ist er überstürzt los -> ohne Jacke weil die uncool ist („harte Fußball-Kerle frieren nicht“), dass Handy daheim gelassen, damit seine Mama seine Abgängigkeit nicht via Family Link orten kann -> in der Absicht pünktlich wieder zurück zu sein).
Der o.g. Tümpelzeuge hatte nach meiner Erinnerin einen „Firmenwagen“ zu Hause. Kann dieser ggf. Termine flexibel von zu Hause aus ansteuern? Ist dieser ggf. gar nicht fest zu einer Zeit in einem Firmengebäude anwesend?
Den Ortsansässigen ist dazu sicher mehr bekannt. Ich schließe nicht aus, dass diese Variante durch die beruflichen Gegebenheiten sofort ausgeschlossen werden kann (gelesen dazu, habe ich noch nichts).
Ganz frei gedacht… Gäbe es einen Ablauf, bei dem Klein Upahl am Freitag ggf. noch gar keine Rolle gespielt haben könnte und die Ablage der Leiche dort erst im Laufe des WE erfolgt ist?
-> mir geht es nicht um die Entlastung der TV! Hat sie die Tat begangen, muss die Gesellschaft und Ihr Umfeld vor Ihr geschützt werden.