von Catch22 » Mittwoch, 04. März 2026, 23:18:39
Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 19:44:59
Vielleicht liegt es auch daran daß … [RA Ohm] keinen Tatverdacht sieht, weil er die Akte kennt. … Nicht umsonst brachte er den Vergleich mit R. Reusch.
Der Vergleich mit dem Fall Reusch ist RA Ohm ordentlich auf die Füße gefallen!
Der dringende Tatverdacht gegen den Schwager im Fall Reusch war eher flau. Der eine Haftrichter verneinte ihn, der andere bejahte ihn. Nach einer Haftbeschwerde (mit der aus gutem Grund 3 Wochen gewartet wurde!) war der dringende Tatverdacht aus der Welt und der Haftbefehl aufgehoben. Warum? Mit zunehmendem Zeitablauf steigen die Anforderungen an die StA, Beweismittel zu präsentieren, die einen dringenden Tatverdacht begründen. Im Fall Reusch jedoch trat die StA auf der Stelle → keine weitere Erhärtung des Tatverdachts → nach 3 Wochen kein dringender Tatverdacht mehr → Aufhebung des Haftbefehls.
Eine Vergleichbarkeit mit dem Fall Fabian sehe ich nicht. Da hat sich einer gehörig vergalloppiert.
GästinF hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 20:58:29
Ob Habetha tatsächlich über die Information verfügt …, weiß ich nicht …
RAin Habetha meint wohl eine bevorstehende Hauptverhandlung. Zu einer Hauptverhandlung kommt es
sowohl nach Erhebung einer Anklage
als auch in einem Sicherungsverfahren (Antrag auf Unterbringung).
GästinF hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 20:58:29
… Hoffentlich gibt es morgen oder übermorgen wirklich mal Informationen, mit denen man etwas anfangen kann.
Wie ich finde, lassen sich schon jetzt in den wenigen Informationen ganz entscheidende Details erkennen, die sich – verknüpft mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und nach den Gesetzen der Logik – zu einem schlüssigen Bild formen, freilich mit zwei Alternativen.
Gastleser hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 21:07:45
… „Das vorliegen eines Haftgrunds prüfen“ oder „dass ein Haftgrund nicht auszuschließen ist“, sind unterschiedliche Formulierungen und bedeuten dasselbe? …
Im Ergebnis: ja. Was aber hat dies mit dem Fall Fabian zu tun?
Gast123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 21:23:19
… Wer in U-Haft landet, muss nicht zwangsläufig schuldig sein, ein Fakt, den du kategorisch abgelehnt hast. U-Haft wird auch dafür genutzt, um ein Geständnis zu erzwingen, etwas, dass du kategorisch abgelehnt hast. …
Du legst mir Worte in den Mund, die ich nie gesagt habe.
Gast123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 21:23:19
… Du nimmst Bezug auf den Eiskeller-Fall …
Hinsichtlich der Beweisführung im Fall Fabian ist viel zu wenig bekannt, als dass ich hier irgendwelche Parallelen zum Eiskeller-Fall erkennen könnte. In puncto öffentlicher Hetze allerdings hat der Fall Fabian den Eiskeller-Fall längst überholt.
Gast123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 21:23:19
… Oder hab ich dich da falsch verstanden? …
Ja, das hast Du.
Gast123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 21:51:36
Ähm, die Rede war von einem brutalen Gewaltverbrechen, auch wenn man sich über die Formulierung streiten kann. Der Junge wurde mit Stichverletzungen aufgefunden.
Du glaubst also, das Kind wusste genau, was ihm blüht, war weder arg- noch wehrlos? Es wurde auch keine Situation ausgenutzt durch eine nahestehende Person, die Fabians Vertrauen ausgenutzt hätte?
Du suchst einen Punching Ball? Ich bin es nicht.
Meine Frage zielte darauf, welche(s) Mordmerkmal(e) die StA und der Ermittlungsrichter angenommen hatte(n). Mordmerkmale siehe §
211 Abs. 2 StGB. Dabei kommt es sehr wohl auf die genaue Formulierung an.
@Sronson
Catch22 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 18:18:05
… Leider eine von Reklame durchseuchte Zeitverschwendung – betreutes Denken
****************************
…
Teile des Textes wurden entfernt.
Bitte unterlass solche Beleidigungen.
„Wicht“ ist nicht zwangsläufig eine Beleidigung. Dies belegen auch die sprachkundlichen Ausarbeitungen einiger Mitforisten dazu. Und das Attribut „orientierungslos“ entspricht einer objektiv feststellbaren Tatsache. All dies kundzutun, ist vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt!
Du selbst hast vorgeschlagen, das YouTube-Video anzuschauen. Dann muss auch berechtigte, ehrliche Kritik daran gestattet sein. Oder sind nur Jubelrufe genehm?
Ich versuch‘s nochmal:
Leider eine von Reklame durchseuchte Zeitverschwendung – betreutes Denken durch einen begnadeten Heroen, herabgestiegen vom Olymp der Weisheit, ein Geschenk des Himmels, seinen Worten lauschen zu dürfen. [Regieanweisung: Jungfräuliche Tänzerinnen in bunten Baströckchen schwenken Palmwedel dazu.]
[quote=Gast post_id=324793 time=1772649899]
Vielleicht liegt es auch daran daß … [RA Ohm] keinen Tatverdacht sieht, weil er die Akte kennt. … Nicht umsonst brachte er den Vergleich mit R. Reusch.
[/quote]
Der Vergleich mit dem Fall Reusch ist RA Ohm ordentlich auf die Füße gefallen!
Der dringende Tatverdacht gegen den Schwager im Fall Reusch war eher flau. Der eine Haftrichter verneinte ihn, der andere bejahte ihn. Nach einer Haftbeschwerde (mit der aus gutem Grund 3 Wochen gewartet wurde!) war der dringende Tatverdacht aus der Welt und der Haftbefehl aufgehoben. Warum? Mit zunehmendem Zeitablauf steigen die Anforderungen an die StA, Beweismittel zu präsentieren, die einen dringenden Tatverdacht begründen. Im Fall Reusch jedoch trat die StA auf der Stelle → keine weitere Erhärtung des Tatverdachts → nach 3 Wochen kein dringender Tatverdacht mehr → Aufhebung des Haftbefehls.
Eine Vergleichbarkeit mit dem Fall Fabian sehe ich nicht. Da hat sich einer gehörig vergalloppiert.
[quote=GästinF post_id=324805 time=1772654309 user_id=11522]
Ob Habetha tatsächlich über die Information verfügt …, weiß ich nicht …
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RAin Habetha meint wohl eine bevorstehende Hauptverhandlung. Zu einer Hauptverhandlung kommt es [u]sowohl[/u] nach Erhebung einer Anklage [u]als auch[/u] in einem Sicherungsverfahren (Antrag auf Unterbringung).
[quote=GästinF post_id=324805 time=1772654309 user_id=11522]
… Hoffentlich gibt es morgen oder übermorgen wirklich mal Informationen, mit denen man etwas anfangen kann.
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Wie ich finde, lassen sich schon jetzt in den wenigen Informationen ganz entscheidende Details erkennen, die sich – verknüpft mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und nach den Gesetzen der Logik – zu einem schlüssigen Bild formen, freilich mit zwei Alternativen.
[quote=Gastleser post_id=324806 time=1772654865]
… „Das vorliegen eines Haftgrunds prüfen“ oder „dass ein Haftgrund nicht auszuschließen ist“, sind unterschiedliche Formulierungen und bedeuten dasselbe? …
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Im Ergebnis: ja. Was aber hat dies mit dem Fall Fabian zu tun?
[quote=Gast123 post_id=324809 time=1772655799]
… Wer in U-Haft landet, muss nicht zwangsläufig schuldig sein, ein Fakt, den du kategorisch abgelehnt hast. U-Haft wird auch dafür genutzt, um ein Geständnis zu erzwingen, etwas, dass du kategorisch abgelehnt hast. …
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Du legst mir Worte in den Mund, die ich nie gesagt habe.
[quote=Gast123 post_id=324809 time=1772655799]
… Du nimmst Bezug auf den Eiskeller-Fall …
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Hinsichtlich der Beweisführung im Fall Fabian ist viel zu wenig bekannt, als dass ich hier irgendwelche Parallelen zum Eiskeller-Fall erkennen könnte. In puncto öffentlicher Hetze allerdings hat der Fall Fabian den Eiskeller-Fall längst überholt.
[quote=Gast123 post_id=324809 time=1772655799]
… Oder hab ich dich da falsch verstanden? …
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Ja, das hast Du.
[quote=Gast123 post_id=324813 time=1772657496]
Ähm, die Rede war von einem brutalen Gewaltverbrechen, auch wenn man sich über die Formulierung streiten kann. Der Junge wurde mit Stichverletzungen aufgefunden.
Du glaubst also, das Kind wusste genau, was ihm blüht, war weder arg- noch wehrlos? Es wurde auch keine Situation ausgenutzt durch eine nahestehende Person, die Fabians Vertrauen ausgenutzt hätte?
[/quote]
Du suchst einen Punching Ball? Ich bin es nicht.
Meine Frage zielte darauf, welche(s) Mordmerkmal(e) die StA und der Ermittlungsrichter angenommen hatte(n). Mordmerkmale siehe § [url=https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html]211[/url] Abs. 2 StGB. Dabei kommt es sehr wohl auf die genaue Formulierung an.
@Sronson
[quote=Catch22 post_id=324780 time=1772644685 user_id=8791]
… Leider eine von Reklame durchseuchte Zeitverschwendung – betreutes Denken [size=85][color=#FF0040]****************************[/color][/size]
…
[size=73][color=#FF0040] Teile des Textes wurden entfernt.
Bitte unterlass solche Beleidigungen.[/color][/size]
[/quote]
„Wicht“ ist nicht zwangsläufig eine Beleidigung. Dies belegen auch die sprachkundlichen Ausarbeitungen einiger Mitforisten dazu. Und das Attribut „orientierungslos“ entspricht einer objektiv feststellbaren Tatsache. All dies kundzutun, ist vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt!
Du selbst hast vorgeschlagen, das YouTube-Video anzuschauen. Dann muss auch berechtigte, ehrliche Kritik daran gestattet sein. Oder sind nur Jubelrufe genehm?
Ich versuch‘s nochmal:
Leider eine von Reklame durchseuchte Zeitverschwendung – betreutes Denken durch einen begnadeten Heroen, herabgestiegen vom Olymp der Weisheit, ein Geschenk des Himmels, seinen Worten lauschen zu dürfen. [Regieanweisung: Jungfräuliche Tänzerinnen in bunten Baströckchen schwenken Palmwedel dazu.]