MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Antwort erstellen

Bestätigungscode
Geben Sie den Code genau so ein, wie Sie ihn sehen; Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Smileys
:D :) ;) :( :o :shock: :? 8-) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :!: :?: :idea: :arrow: :| :mrgreen: :geek: :ugeek:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[url] ist eingeschaltet
Smileys sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Mittwoch, 04. März 2026, 22:43:36

———————————— Moderationshinweis ———————————

Auch bei YouTubern handelt es sich um echte Menschen, die nicht Opfer heftiger Angriffe werden sollten. Kritik kann berechtigt und nachvollziehbar sein, aber einige der heute geposteten Beiträge zu WTH waren eindeutig grenzüberschreitend.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Heckengäu » Mittwoch, 04. März 2026, 22:02:16

seppel hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:51:40 Für mich ganz allein ist jetzt erst einmal der Zeitpunkt erreicht, mich mit weiteren Spekulationen zurückzuhalten und mich wieder auf die privatere Ebene zurückzuziehen.
:idea:
.
Spoiler
F___go it.jpg~original.jpg
F___go it.jpg~original.jpg (272.37 KiB) 127 mal betrachtet

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast123 » Mittwoch, 04. März 2026, 21:51:36

Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 14:38:21
Die Verdächtige könnte … Dinge getan haben, die unter strafbares Handeln fallen, aber weit entfernt sind von einem heimtückischen Mord. …
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 18:18:05 Beitrag von Catch22 » Mittwoch, 04. März 2026, 18:18:05
Wurde das Mordmerkmal der Heimtücke überhaupt jemals von OStA Nowack expilizit erwähnt?

Ähm, die Rede war von einem brutalen Gewaltverbrechen, auch wenn man sich über die Formulierung streiten kann.
Der Junge wurde mit Stichverletzungen aufgefunden.

Du glaubst also, das Kind wusste genau, was ihm blüht, war weder arg- noch wehrlos?
Es wurde auch keine Situation ausgenutzt durch eine nahestehende Person, die Fabians Vertrauen ausgenutzt hätte?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Mittwoch, 04. März 2026, 21:35:09

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 20:51:20 Das Fehlen eines unmittelbaren Beweises würde selbst der dümmste Ermittlungsrichter bemerken, ohne dass ihn ein Verteidiger darauf hinweisen müsste.
Da diese Information aus einem Zeitungsinterview stammt, war sie vermutlich nicht für den Richter bestimmt, sondern für die Öffentlichkeit ,-)

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast123 » Mittwoch, 04. März 2026, 21:23:19

@catch22
Gast123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 18:47:10
… „Haftprüfung abgelehnt“ … „U-Haft schafft Rechtskraft“ … „sie sitzt, sie's schuldig“ …
In solch philosophische Abgründe begebe ich mich ungern, solange die öffentlich bekannte Faktenlage am Hungertuch nagt. Im Eiskeller-Fall hätten Deine Ausführungen mitten ins Schwarze getroffen. Aber hier? Warten wir doch einfach mal ab.
Halten nur vorher kurz fest: Wer in U-Haft landet, muss nicht zwangsläufig schuldig sein, ein Fakt, den du kategorisch abgelehnt hast.
U-Haft wird auch dafür genutzt, um ein Geständnis zu erzwingen, etwas, dass du kategorisch abgelehnt hast.
Jetzt heißt es plötzlich "Warten wir doch einfach mal ab".
Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05
… Zumindest sagt das die Theorie, wie sieht das im echten Leben aus?
Im „echten“ Leben dominiert der Volksglaube derer, die die Rechtslage partout nicht akzeptieren wollen.
Das heißt, die apokryphen Haftgründe waren dir vorher nicht bekannt. Genauso wenig wie der Slogan hinter der Maßnahme
von Staatsanwälten: "U-Haft schafft Rechtskraft".
Dann stellt sich mir die Frage, warum das ein Volksglaube sein soll, wenn die (unerlaubte) Rechtspraxis dir ganz klar widerspricht.
Beziehungsweise diese dir bis vor kurzem fremd war und du gleichzeitig das hier monierst..

Mit der Rechtslage aber scheint sich niemand auseinandersetzen zu wollen. Was zählt, ist die Stimme des Volkes. Traurig.

Du nimmst Bezug auf den Eiskeller-Fall, den gabs hier rauf und runter. Bedeutet, dir ist kein weiterer ähnlich gelagerter Fall
untergekommen, so dass du annimmst, das sei eine Anomalie? Oder hab ich dich da falsch verstanden?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Mittwoch, 04. März 2026, 21:07:45

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 20:51:20 …..
Richtig. Aber nach der Rechtsprechung des BVerfG muss das Vorliegen eines Haftgrundes trotzdem geprüft werden, auch dann, wenn z. B. Fluchtgefahr angesichts einer drohenden langen Freiheitsstrafe auf der Hand liegt. Andernfalls wäre der Haftbefehl verfassungswidrig.
Erklärst du das bitte?

„Das vorliegen eines Haftgrunds prüfen“ oder „dass ein Haftgrund nicht auszuschließen ist“, sind unterschiedliche Formulierungen und bedeuten dasselbe?

Letzteres ist ein Nullhypothesenspiel, „nicht ausschließen“ bedeutet nicht „liegt vor“.

„….. Verdacht eines Schwerstverbrechens: Nach dem Wortlaut des § 112 III StPO kann U-Haft auch dann verhängt werden, wenn der Beschuldigte verdächtig ist, eine der dort aufgezählten Katalogtaten begangen zu haben. Zu diesen Taten gehören insbesondere Mord und Totschlag oder schwere Körperverletzung. Dies ist aber im Hinblick auf den bereits oben kurz skizzierten schweren Eingriff in die Freiheitsrechte des/der noch nicht rechtskräftig verurteilten (!) Beschuldigten äußerst bedenklich. Daher ist die Norm verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass ein Haftgrund im Sinne des § 112 II StPO immerhin nicht ausgeschlossen sein darf, da ansonsten die U-Haft den Charakter einer reinen Verdachtsstrafe erhielte. …..“
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/filea ... 2023-2.pdf

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von GästinF » Mittwoch, 04. März 2026, 20:58:29

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:34:47 Er verfügt jedenfalls nicht über dieselben Informationen wie die Opferanwältin Habetha, die davon ausgeht, dass es zu einem Prozess kommen wird.
Ob Habetha tatsächlich über die Information verfügt oder das Wunschdenken ist, weiß ich nicht, aber vermutlich eher als Hecki.

Ich mach es jetzt aber mal wie Seppel und warte mal außerhalb des Forums ab, was sich tut, da es sich hier im Kreis dreht.
Hoffentlich gibt es morgen oder übermorgen wirklich mal Informationen, mit denen man etwas anfangen kann.
:) :idea:

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Catch22 » Mittwoch, 04. März 2026, 20:51:20

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:21:48 … weil es keine direkten Beweise gibt …
Selbstredend gibt es keinen unmittelbaren Tatbeweis (z. B. Augenzeuge, Videoaufzeichnung). Mit einem solchen Trumpf in der Hand hätte die StA zuallererst die Presse gefüttert.

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:21:48 … Dazu gehört eben auch, auf das Fehlen unmittelbarer Beweise hinzuweisen.
Das Fehlen eines unmittelbaren Beweises würde selbst der dümmste Ermittlungsrichter bemerken, ohne dass ihn ein Verteidiger darauf hinweisen müsste.

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:21:48 … Die Haft beruht stattdessen auf Indiztatsachen. …
Dies ist die logische Konsequenz daraus, keine Überraschung.

Dabei muss jede einzelne Indiztatsache bewiesen werden und letztlich muss das Tatgericht in der Gesamtschau ohne vernünftigen Zweifel von der Täterschaft überzeugt sein. Beim Haftbefehl genügt die hohe Wahrscheinlichkeit der Täterschaft (= dringender Tatverdacht).

Was genau RA Ohm in der Gesamtschau der Indizien mit seinem Haftprüfungsantrag gerügt hat, wissen wir nicht. Ein Haftprüfungsverfahren findet in nichtöffentlicher Sitzung statt. Vermutlich zielte er auf das Fehlen unmittelbar tatbezogener Indizien ab (Beispiel: Fingerabdrücke am Tatwerkzeug), ohne die ein Tatnachweis nicht gelingt. Details gab RA Ohm nicht bekannt, auch nicht, weshalb er gegen die Entscheidung des LG keine weitere Beschwerde eingelegt hatte.

Gast123 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 18:47:10 … „Haftprüfung abgelehnt“ … „U-Haft schafft Rechtskraft“ … „sie sitzt, sie's schuldig“ …
In solch philosophische Abgründe begebe ich mich ungern, solange die öffentlich bekannte Faktenlage am Hungertuch nagt. Im Eiskeller-Fall hätten Deine Ausführungen mitten ins Schwarze getroffen. Aber hier? Warten wir doch einfach mal ab.

Gastleser hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:15:33
§112 abs.3
“… dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.”
Richtig. Aber nach der Rechtsprechung des BVerfG muss das Vorliegen eines Haftgrundes trotzdem geprüft werden, auch dann, wenn z. B. Fluchtgefahr angesichts einer drohenden langen Freiheitsstrafe auf der Hand liegt. Andernfalls wäre der Haftbefehl verfassungswidrig.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Mittwoch, 04. März 2026, 20:42:02

———————————— Moderationshinweis ———————————

In den nächsten zwei Tagen wird das Untersuchungsergebnis erwartet. Die Diskussion wird dann voraussichtlich noch intensiver. Bitte achtet darauf, sachlich zu bleiben und andere Meinungen zu respektieren. Beiträge mit persönlichen Angriffen werden gelöscht oder nicht freigeschaltet.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast » Mittwoch, 04. März 2026, 20:31:02

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:34:47 Er verfügt jedenfalls nicht über dieselben Informationen wie die Opferanwältin Habetha, die davon ausgeht, dass es zu einem Prozess kommen wird.
Verfügt sie über diese Informationen oder geht sie davon aus?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Heckengäu » Mittwoch, 04. März 2026, 20:30:06

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:17:11 Die Anfangszeit war geprägt von einer Infopolitik, wo rein garnichts durchsickerte.
Genau das ist gesetzlich streng vorgeschrieben, wenn ein Kind unter 14 Jahren
als Opfer, als Täter oder Auftraggeber in Kapitalverbrechen beteiligt ist.

Es ist leider auffällig dass das zum x-wiederholten Male moniert wird, anstatt sich zu merken, dass infolge der vorgegebenen rechtlichen Lage samt und sonders alle Verlautbarungen nach aussen einer grossen Sorgfaltspflicht, sowie genau eingegrenzten Beschränkungen unterliegen.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Mittwoch, 04. März 2026, 19:51:40

Für mich ganz allein ist jetzt erst einmal der Zeitpunkt erreicht, mich mit weiteren Spekulationen zurückzuhalten und mich wieder auf die privatere Ebene zurückzuziehen. Ich werde die doch noch recht kurze Zeit bis zu einer PK oder PM ganz einfach aussitzen, ohne das ich dabei gravierende(re) Schäden nehmen werde. Wir leben in einem fortschrittlichen Rechtsstaat und nicht irgendwo im afrikanischen Timbuktu. Bei Reizüberflutung und Schwindelgefühlen ziehe ich für mich ganz klar die Grenze und auch eine Bremse. Auf den letzten Metern wirkt "alles " viel gereizter und auch der Tonfall hat sich (wieder) verändert. Man soll ja gehen, wenn es am schönsten ist, sagt nicht nur ein bekanntes Sprichwort. Bis zu neuen und gesicherten Informationen verbleibe ich in diesem Sinne, bleibt sauber und vertragt euch !

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast » Mittwoch, 04. März 2026, 19:44:59

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:21:48 Als Strafverteidiger ist es Ohms Aufgabe, die Interessen seiner Mandantin bestmöglich zu vertreten. Dazu gehört eben auch, auf das Fehlen unmittelbarer Beweise hinzuweisen.
Vielleicht liegt es auch daran daß er keinen Tatverdacht sieht, weil er die Akte kennt. Ausschließen lässt sich das nicht. Nicht umsonst brachte er den Vergleich mit R. Reusch.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Mittwoch, 04. März 2026, 19:34:47

GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 16:23:14 Möglich, dass Hecki sogar intern schon was weiß aus dem üblichen Leak?
Er verfügt jedenfalls nicht über dieselben Informationen wie die Opferanwältin Habetha, die davon ausgeht, dass es zu einem Prozess kommen wird.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von GästinF » Mittwoch, 04. März 2026, 19:30:58

Interessant, dass D + R + Hecki sich zeitgleich mit der scheinbar veränderten Lage zerstritten haben sollen - sofern es sich nicht um ein Gerücht handelt. Mh....
Wer weiß, was Hecki mit Unterstützung von Raffaella für "Wshrheiten" verbreitet hat.
Es gilt wie immer die Unschuldsvermutung.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Mittwoch, 04. März 2026, 19:21:48

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05 Warum sagt RA Ohm, dass es keine Beweise gibt?
Er sagt das, weil es keine direkten Beweise gibt, also niemand Gina bei der Tat gesehen hat. Die Haft beruht stattdessen auf Indiztatsachen. Als Strafverteidiger ist es Ohms Aufgabe, die Interessen seiner Mandantin bestmöglich zu vertreten. Dazu gehört eben auch, auf das Fehlen unmittelbarer Beweise hinzuweisen.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast » Mittwoch, 04. März 2026, 19:17:11

Nikas hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 18:29:06 Aber auch eine Körperverletzung mit Todesfolge - sofern dies die Ermittlungsergebnisse der Behörden sind - würde nicht unbedingt bedeuten, dass sie aktuell zu Unrecht in U-Haft sitzt. Auch dann müsste Anklage erhoben werden.
Das kommt ganz darauf an, wie sie beteiligt war und ob man ihr irgendetwas nachweisen kann.
Wenn während der U-Haft ein anderer in den Fokus gerückt wäre und G komplett entlastet, meinst du nicht der Buschfunk hätte das längst geleaked?
Hätte es dann nicht umgehend ne PM gegeben, dass es eine weitere Festnahme gab?
Ist aber keine PR-Behörde, die uns über alles informieren muss. Die Anfangszeit war geprägt von einer Infopolitik, wo rein garnichts durchsickerte.
Trotzdem glaube ich persönlich nicht, dass man bis Do od Fr wartet um dann zu verkünden, G ist unbeteiligt, sie wird freigelassen, wir suchen weiter

Vielleicht ist das dein Denkfehler, dass du fest davon überzeugt bist, sowas passiert nicht in echt. Das Gegenteil ist der Fall. Und wer sagt dass man wieder von null starten muss und nichts mehr ermittelt wurde?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast8888 » Mittwoch, 04. März 2026, 18:51:43

Turmfalke23 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 18:32:56 Man kann nur darüber spekulieren, wer die gute Freundin der Mutter von Fabian war ?
So schwierig kann es aber nicht sein, m. E.
Es wird jeden klar sein wer damit gemeint ist .

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast123 » Mittwoch, 04. März 2026, 18:47:10

'Haftprüfung abgelehnt' heißt für die Mehrheit automatisch, dass eine immense Beweislast vorliegt.
Überhaupt wird jemand nur dann mit einem Tatverdacht belegt, wenn er das, was ihm zu Last gelegt wird, tatsächlich begangen hat.
Ist das wirklich so?


Wer sich die Mühe macht, alle Artikel zum Fall auf einen imaginären Tisch oder an einer Pinnwand auszubreiten, dem könnte etwas auffallen. Hinter den Medienberichten verbirgt sich offensichtlich eine Strategie, die JohnDoe ja sehr häufig hat anklingen lassen. So auffallend einseitig in Richtung der TV zu berichten, ließe sich auf eine sehr umstrittene Taktik deutscher Justizbehörden zurückführen. In den entsprechenden Kreisen ist der Glaubenssatz ja in aller Munde: "U-Haft schafft Rechtskraft". Dahinter verbirgt sich häufig eine juristische Grauzone, ein letzter Strohhalm, nämlich mit maximaler Gewalt die Daumenschrauben ansetzen. Der oder die TV wird spontan und unerwartet in eine Zelle verfrachtet mit dem Ziel, dass die Person auspackt. Es soll also ein Geständnis erzwungen werden mit extremsten Einschnitten in die Freiheit. Job, Wohnung, der eigene Ruf stehen auf dem Spiel, was zur Mitarbeit bewegen soll. Um die Blitzhaft festzuzurren, wird eine Fluchtgefahr als elementares Kriterium der Untersuchungshaft einfach angenommen und unterstellt. Klingt doch sehr nach Verschwörungstheorie, nicht wahr? Sitzt da etwa der Aluhut zu eng? U-Haft mit sogenannten apokryphen Haftgründen zu untermauern, wird tatsächlich oft beanstandet und ist seit jeher gängige Praxis von Staatsanwälten. https://blog.burhoff.de/2013/10/24737/

In der öffentlichen Meinung ist G.H. die Haupt- und Alleinschuldige. Warum sollte sie sonst in U-Haft sitzen UND in U-Haft verbleiben? Es geht gar nicht anders, und ihr Verteidiger hat ja eh auch den Kürzeren gezogen mit seinen unnötigen 14 Seitern, so der allgemeine Tenor. Und genau deshalb MUSS G.H. die Haupt- und Alleinschuldige sein.
Ein Trugschluss, weil sich daraus allein nicht ableiten lässt, wie stark jemand verwickelt ist in dem, was ihm zur Last gelegt wird. https://www.freitag.de/autoren/fabian-g ... -zu-lassen
(zu öffnen mit archive.ph)
"Weil man Beweismittel schafft, die es zu diesem Zeitpunkt oft nicht gibt. Deswegen sagt man: U-Haft schafft Rechtskraft. Die Staatsanwaltschaft ist sich zu diesem frühen Verfahrenszeitpunkt ihrer Sache regelmäßig absolut sicher, weil bis dato die Polizei in der Regel nur Belastendes ermittelt hat und Beschuldigte Entlastendes noch gar nicht vorbringen konnten. Aber wenn man sich das dann mal genauer als Verteidigerin anschaut, bleibt vom vermeintlich dringenden Tatverdacht meist sehr wenig übrig."
Wie viele Strafverfahren resultieren eigentlich aus der U-Haft im Schnitt? "Meine empirische Untersuchung zeigt, dass bei Leuten, die über sechs Monate in Untersuchungshaft waren, am Ende in 42 Prozent der Fälle keine vollstreckungsfähigen Freiheitsstrafen stehen."
(Lara Wolf, Strafverteidigerin in Berlin, Quelle siehe oben)

Die Untersuchungshaft in unserem Land ist nur begrenzt aussagekräftig. Das Argument 'sie sitzt, sie's schuldig' entfällt bei näherer Betrachtung.
Gegen eine Masse, die von etwas ausgeht, anstatt sich zu vergewissern, wird man nicht anstinken können.
So ist am Urteil der öffentl. Meinung nicht zu rütteln, aber inwieweit das realitätsnah sein wird, was der Mainstream glaubt zu wissen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Dieser Beitrag dürfte in der Versenkung verschwinden und das ist völlig okay. Der Vollständigkeit halber sollte halt nicht unerwähnt bleiben, dass eine U-Haft nicht das bedeutet, was die meisten da gerne reininterpretieren.

https://www.spiegel.de/kultur/strafjust ... 0305f99d08
https://www.liebert-roeth.de/de/rechtsg ... chungshaft
https://www.zeit.de/1994/15/u-haft-schafft-rechtskraft
(im Google-Speicher abgelegte Artikel sind über archive.ph abzurufen)
@catch22

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Turmfalke23 » Mittwoch, 04. März 2026, 18:32:56

Gast8888 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 18:25:27 Das ist ja wirklich alles äußerst kurios.

Habe mir gerade das Video in YT von WTH angeschaut ->

In den Kommentaren wird erwähnt das die Kindsmutter die Freundschaft beendet habe zur "Freundin". Und die Freundin keinen Kontakt mehr zu WTH.
Man kann nur darüber spekulieren, wer die gute Freundin der Mutter von Fabian war ?
So schwierig kann es aber nicht sein, m. E. ;)

Nach oben