von Fränkin » Dienstag, 17. März 2026, 10:37:17
In Auszügen und gekürzt:
[quote=Turmfalke23 post_id=325971 time=1773737195 user_id=9406]
Durch eine skurrile Gesetzeslage (lt. NN) wurde Alexandra R. aus Nbg./Katzwang nun für tot erklärt.
https://www.nn.de/nuernberg/jahre-nach-verbrechen-alexandra-r-fur-tot-erklart-worauf-die-familie-weiter-hofft-1.15046030
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In Auszügen und gekürzt:
[spoiler]Nürnberg - Das letzte Lebenszeichen von Alexandra R. liegt über drei Jahre zurück - und doch wurde die Nürnbergerin, die von zwei Männern ermordet wurde, erst jetzt für tot erklärt. Was das für die Familie bedeutet und worauf die Angehörigen noch immer hoffen.
Es ist nur ein Stück Papier - aber eines, das einiges verändert. „Es wird festgestellt“, heißt es in dem Schreiben relativ nüchtern, dass Alexandra R. tot ist, gestorben am 9. Dezember 2022, dem Tag, an dem die damals Hochschwangere ein letztes Lebenszeichen von sich gab. Was an diesem Freitag in der Vorweihnachtszeit geschah, hat das Landgericht ... in einem langwierigen Prozess versucht aufzuklären. Die Kurzversion geht so: Alexandra R. wurde von einem Ex-Lebensgefährten und dessen Geschäftspartner überwältigt, entführt und irgendwo - wahrscheinlich in Mittelfranken - getötet. Gerade Letzteres, der Tatort und wie die Frau ums Leben kam, hat sich aber nie zweifelsfrei rekonstruieren lassen. Auch, weil die Männer, die im Juli 2024 zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt wurden, schweigen.
Seitdem ist viel passiert.
... Revisionsverfahren gescheitert ...
... Soko „Hammer“ aufgelöst ...
Und damit ist der Fall Alexandra R. endgültig ein „Cold Case“, kein ungelöstes Kapitalverbrechen zwar, denn die Täter sind verurteilt - die Suche nach den sterblichen Überresten von Alexandra R. aber ist bis heute gescheitert.
Alexandra R. für tot erklärt: So ist die Rechtslage
Nun also das Schreiben, in dem sie für tot erklärt wird. Warum erst jetzt? Es gehört zu den Skurrilitäten des deutschen Rechts, dass ein Mensch nicht automatisch als verstorben gilt, nur weil jemand eines Mordes an ihm schuldig gesprochen wurde. Wenn die Leiche nicht gefunden wird, der Tod medizinisch nicht festgestellt ist, gilt er als lebendig. Ein Richtwert ist die „Allgemeine Verschollenheit“, nach der jemand für tot erklärt werden kann, wenn seit dem letzten Lebenszeichen zehn Jahre vergangen sind. Bei Senioren, im Krieg, nach einem Flugzeugabsturz oder auf hoher See geht es in der Regel schneller. Nur bei einem Mord ohne Leiche eben nicht.
Alexandra R. ist nun nur gut dreieinhalb Jahre nach ihrem Verschwinden für tot erklärt worden. Die Behörden folgten damit dem bestätigten Mordurteil durch das BGH. Eine Erleichterung für die Hinterbliebenen der damals 39-Jährigen? Der Abschied von Alexandra R. war für sie immer einer auf Etappen. Lange hatten die Eltern, der Bruder und auch der Lebensgefährte die Hoffnung, dass die Hochschwangere doch noch lebend gefunden wird, dass alles nur ein schrecklicher Albtraum ist. Dann begann der juristische Spießroutenlauf mit einem Mammutprozess über Monate, an dessen Ende zwei Mordverurteilungen standen.
Jetzt die formelle Todeserklärung, die „sicher ein Schritt ist“, wie der Lebensgefährte und Vater des ungeborenen Kindes es formuliert. „Emotional ändert das eigentlich nichts. Es war aber schon ein Schock, das noch einmal auf einem Stück Papier zu lesen.“
„Ein Insolvenzfall“: Wie es um das Vermögen von Alexandra R. steht
Folgen hat die Todeserklärung für das Vermögen der Frau, das lange von einem sogenannten Abwesenheitspfleger verwaltet wurde. Alexandra R. hatte Immobilienbesitz, der allerdings lange nicht ausfinanziert war, und auch eine nennenswerte Summe auf ihren Konten. „Da scheint nichts mehr da zu sein“, sagt der Lebensgefährte, der aber betont, nach wie vor aus rechtlichen Gründen keinen genauen Überblick über die Vermögenswerte zu haben. „Eigentlich ist es wohl ein Insolvenzfall, weil mit dem Vermögen nichts gemacht wurde.“
Der Bruder von Alexandra R., der sich immer aus der Öffentlichkeit gehalten hatte, sagt: „Für uns ist es emotional nicht einfach, aber wir versuchen die Situation zu akzeptieren.“ Er spricht auch für die Eltern, die in Rumänien leben und nach wie vor um ihre Tochter trauern. „Wir hoffen, dass zumindest irgendwann die Leiche gefunden wird“, sagt er - denn das treibe nach wie vor die Familie um, die Alexandra R. endlich beerdigen will. Allerdings erst, wenn die sterblichen Überreste gefunden sind „Die Todeserklärung ist unwichtig für uns.“ So sieht es auch der Lebensgefährte: „Das Stück Papier ist für mich kein Abschluss. Den gibt es erst, wenn Alexandra beerdigt ist.“[/spoiler]