TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Samstag, 20. Dezember 2025, 18:40:15

Panoptikum des Bullshits

Überbordende Genialität erweckt die Wahrheit zum Leben. Als Fundstück der Podcast einer wahren Blitzrakete, passend zum Niveau des hier ausgebreiteten Bockmists, wallah!

https://youtu.be/_t753HW6tCU


Aufgepasst: Wie wir aus berufenem Munde lernen durften, zählen True-Crime-Podcasts mit 93 Prozent zur Domäne der Damen, wohingegen sich nur 7 Prozent der Herren dazu herablassen. Keine Gefährdung also für Nonbinäre!

Wer bietet mehr? Blech, Mumpitz, Humbug, Stuss? Mit den legendären Worten des Doktor Schönferber aus der Feder von Helmut Dietl und Patrick Süskind:

https://youtu.be/69Ey5xm5nhk


@Lento

Erkläre Deiner Katze, wie man einen Guglhupf backt. Sie wird es nicht verstehen. Erkläre Deiner Katze, warum sie es nicht versteht. Auch das wird sie nicht verstehen. Du hast keine Katze? Dieser Test klappt auch mit Lurchen im Zoo. ;-)

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Lento » Samstag, 20. Dezember 2025, 17:50:38

kann gelöscht werden

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Lento » Samstag, 20. Dezember 2025, 15:52:33

ihold hat geschrieben: Samstag, 20. Dezember 2025, 14:45:15 Hat Wahlverteidigerin Regina Rick vor Gericht gelogen?Hat jetzt Wahlverteidigerin Regina Rick gelogen?
Ich meine: „Nein, sie hatte damals vielleicht nur einen abgebrochenen Meterstab mit etwa 29cm Restlänge zur Hand,
den verbleibenden Zwischenraum hat sie dann geschätzt, und das hat sich letztendlich als Fehleinschätzung herausgestellt!“
Sicherlich so möglich, aber auch wahrscheinlich? :-)
Hat jemand eine andere Erklärung?
Ich hatte schon erwartet, dass Du mit diesem Nonsens hier kommen wirst.

Einem Irrtum unterliegt jeder mal, ist das gleich ein Lüge? Nein.

Frau Rick wird kaum den Fluss so genau abgelaufen sein, dazu wird ihr die Zeit fehlen. Sie hatte damals keine Zeit, sie müsste sich durch Akten in einer sehr kurzen Zeit arbeiten und hat dabei fast Unmögliches möglich gemacht. Eine hervorragende Leistung. Wahrscheinlich erfolgte das (mehrfache) Abgehen der Prien von Mitgliedern der Familie des Justizopfers. Die hatten genug Zeit um vor Ort die Prien mehrfach abzulaufen und solche Möglichkeiten zu erkennen. Für Laien sind solche Bauwerke in der Prien jedoch nicht immer zugänglich. Da muss man dann anhand von Fotos o.ä. den Abstand schätzen. Dabei können Fehler erfolgen so dass man dann zu einem fehlerhaften Wert gelangt.

Übrigens hatte ich in diesem Fall ebenfalls ähnliches versucht um ein Gefühl für die Größe der Bauwerke zu erhalten. Wenn man dann ein Gegenstand im Bild hatte, von dem man die Maße halbwegs kennt, kann man dann schon die Größenordnung schätzen. Dieses Verfahren ist jedoch höchst fehleranfällig, weil es schwer ist die Perspektive richtig zu berücksichtigen. Auch kann man sich bei den Abmessungen des Vergleichgegenstandes geirrt haben. So hatte ich z.B. die Stufenhöhe der Oberprienmühle geschätz und war auf einen Wert um die 40cm gekommen. Das Wehr insgesamt wird einen Höhe von 3m haben.


Diese Behauptung von Aßbichler zeigt, dass sie für den Beruf eines Richters nicht geeignet ist. Sie kann sich nicht in die Situation von solchen Menschen hineinversetzen. Sie macht sich keinerlei Gedanken, wie es zu einem solchen Irrtum kommen kann. Das ist jedoch Voraussetzung für eine Richtertätigkeit um wirklich Lüge und Irrtum auseinander halten zu können.

Dass sie da die Glaubwürdigkeit des JVA-Zeugen und der anderen Zeugen aus ähnlichen Gründen höchstwahrscheinlich fehlerhaft eingeschätzt hatte, ist daher auch nicht verwunderlich.

Assbichler stellt in Wirklichkeit eine große Gefahr für die Rechtspflege dar.

ihold hat geschrieben: Samstag, 20. Dezember 2025, 14:45:15Drei Gutachter wurden zu Rate gezogen (alle drei natürlich befangen aus Sicht der Verteidigung und einiger User!)
Diese drei Gutachter (übrigens auch mit Zustimmung der Verteidigung ausgewählt!) halten ein Unfallgeschehen als wenig bis kaum wahrscheinlich.
Die Guatchten waren jedoch voneinander abhängig. Wenn da für das eine Gutachten wesentliches von einem anderen Gutachter nicht weiter gegeben wurde, dann taugt das Gesamtergebnis nicht. Und das wird hier bei der Form der Kopfwunden wahrscheinlich erfolgt sein. Auch war der Hydromechaniker auf Adamecs Theoriene angewiesen.

Das ist eben das Problem bei Fällen, wo viele unterschiedliche Fachrichtungen eine Rolle spielen. Das Sprichwort "Viele Köche verderben den Brei" gilt auch hier.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Lento » Samstag, 20. Dezember 2025, 15:37:49

ihold hat geschrieben: Samstag, 20. Dezember 2025, 11:50:41Diese Abschürfungen fehlen bei den oben aufgeführten Kopfwunden gänzlich, auch bei den beiden Akromion – Brüchen keinerlei Abschürfungen,
ja nicht mal Abdrücke, dabei muss der Aufprall an den Rechen-Stäben ja heftig sein, damit es überhaupt zu Brüchen kommt.
Auch nimmt die Strömungsgeschwindigkeit wegen dem Rückstau deutlich ab das nicht nur an der in Frage kommenden Stelle.
Du hast Dich offensichtlich nie mit der Theorie der Verteidigung auseinander gesetzt, offenbar weil Du sie pauschal ablehnst. Dann kann man auch deren Stichhaltigkeit nicht erkennen.

Die Verteidigung sieht das Schütz an der Oberprienmühle für die wahrscheinlichste.

Es ist auch nachvollziehbar, da das Schütz nur ca 15cm geöffnet war (laut Hydromechaniker). Und an diesem Schütz befinden sich genau die für die Form der Wunde passenden Muttern. Da durch dieses teilweise geöffnete Schütz dort Wasser durchströmt, wird das Opfer gegen dieses Schütz mit Kopf voran heftig stoßen. Der Stoß erfolgt natürlich in Treibrichtung und damit gibt es bei diesem Aufprall keine Scherkräfte. Die weiteren Stöße sind nicht so einfach zu erklären, das muss ein Hydromechaniker natürlich endgültig abschätzen, aber an solchen Stellen entstehen dann Turbulenzen, die es wahrscheinlich machen, dass das Opfer immer wieder gegen das Schütz getrieben und dabei auch gegen die Muttern mehrfach stößt, da das Opfer nicht durch das Schütz passt. Irgendwann wird es dann nach rechts abgetrieben sein, die Stufen hinunter.

Der Hydromechaniker hat diese Möglichkeit schlicht und einfach nicht erkannt, obgleich das Opfer gegen dieses Schütz zwangsweise getrieben wurde, wenn es im westlichen Bereich der Prien getrieben war. Da ihm die Form der Wunden auch nicht bekannt waren, war das für ihn schon schwieriger als für den Gutachter der Verteidigung war, denn dieser hatte im Gegensatz zum ursprünglichen den notwendigen Input erhalten.

Auch die anderen Gutachter haben bisher eine plausible Theorie für diese besondere Form der Wunden geliefert, Steine haben höchst selten diesen 120°-Winkel und die wiederkehrende Länge. Da sind unnatürliche Gegenstände, vom Menschen gemacht, um Größenordnungen wahrscheinlicher.
ihold hat geschrieben: Samstag, 20. Dezember 2025, 11:50:41 Meine Meinung zu deinem vorigen Beitrag: Teils unlogisch, teils schlicht falsch.
Du könntest sagen, was Du am Beitrag von @Fränklin unlogisch findest. Er warfür mich sehr bildlich und auch gut zu verstehen.
Ich finde, in meinem Fall nicht: Besser hätte man es kaum beschreiben können, wo Gutachten der Verteidiger einzuordnen sind
und wie man diese deshalb betrachten und auch behandeln sollte.
Die KI erfüllt nur Deine Erwartungshaltung. Die Erwartungshaltung haben leider sehr viele Leute und tun sie auch kund. Genau davon lebt die KI und plappert diese Meinung dann immer und immer wieder nach. Das Problem ist, dass niemand weiß womit die KI wirklich gefüttert wird.

ihold hat geschrieben: Samstag, 20. Dezember 2025, 11:50:41Darum würd ich mich (vielleicht auch so mancher Leser hier) so richtig freuen,
wenn du irgendeinen Link zu einer halbwegs unabhängigen Seite anbieten könntest.

Ist Dir der PodCast von Ex-BGH-Richter zu diesem Thema, den ich verlinkt hatte, keine halbwegs neutrale Quelle? Wenn nein, kann man Dir nicht mehr helfen.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von ihold » Samstag, 20. Dezember 2025, 14:45:15

Hat Wahlverteidigerin Regina Rick vor Gericht gelogen?

Zur Erläuterung der Ausgangslage:
Im ersten Prozess berichtete Regina Rick, sie habe an der Stelle an der sich Hanna beide Schulterdächer gebrochen habe,
einen Abstand von etwa 30cm zwischen den Rechen gemessen
(der Abstand der Schulterdächer beträgt laut CT - Aufnahme etwa 31cm, also das hätte gepasst).
Nun haben aber Nachmessungen des Gutachters der Anklage ergeben, dass der Abstand der Rechenstäbe etwa 60cm beträgt.
Vorsitzende Richterin Aßbichler formulierte diese Diskrepanz in der mündlichen Urteilsbegründung so:

„Wenn man annimmt, dass die Verteidigerin messen kann, hat sie gelogen.“

Nachzulesen auf:

https://www.focus.de/panorama/welt/hann ... 68664.html

Privater Prozessbeobachter und Berichterstatter @fassbinder
berichtete am 20.03.2024 um 02:15 ebenso davon:

„Rick verkündete, sie hätte ausgemessen, dass der Abstand knapp über 30 cm beträgt, das würde genau dem Abstand der Schulterdächer der Geschädigten entsprechen. Die Vorsitzende gibt Einblick in ihre damaligen Gedanken „Mmh. Okaay Cool.“ habe sie sich gedacht, sie hat der Anwältin geglaubt.
In Wirklichkeit ist der Abstand mehr als Doppelt so groß.
„Entweder die Wahlverteidigung ist nicht in der Lage etwas auszumessen, oder es ist schlicht gelogen!“
„So ein Verhalten ist „manipulativ“ und einem Organ der Rechtspflege „unwürdig.“

Hat jetzt Wahlverteidigerin Regina Rick gelogen?
Ich meine: „Nein, sie hatte damals vielleicht nur einen abgebrochenen Meterstab mit etwa 29cm Restlänge zur Hand,
den verbleibenden Zwischenraum hat sie dann geschätzt, und das hat sich letztendlich als Fehleinschätzung herausgestellt!“
Sicherlich so möglich, aber auch wahrscheinlich? :-)
Hat jemand eine andere Erklärung?

Bemerkenswert (wenn man sich beide Urteile in Erinnerung ruft) die in diesem Artikel nachlesbaren Unterschiede zum 2. Prozess:
Im 1. Prozess wurde ganz viel Wert auf die Klärung der elementaren Frage gelegt: Unfall oder Gewaltdelikt.
Drei Gutachter wurden zu Rate gezogen (alle drei natürlich befangen aus Sicht der Verteidigung und einiger User!)
Diese drei Gutachter (übrigens auch mit Zustimmung der Verteidigung ausgewählt!) halten ein Unfallgeschehen als wenig bis kaum wahrscheinlich. Dazwischen und vor allem danach erst ging man an die Frage, ob der Angeklagte der Täter sein könne und wenn ja,
wie weit die Tat-Vorwürfe reichen könnten.

Im ersten Prozess hat man letztlich ein Unfallgeschehen ausgeschlossen
und das Warum auch nachvollziehbar und für mich überzeugend begründet.
Meine Meinung.

Allein die mündliche Urteilsbegründung im 2. Prozess hat mich gar nicht überzeugt.
An 2 Stellen hab ich mich gefragt: Hat die Richterin das wirklich so gesagt? Das kann nicht sein?
Es sind einige Fragen offen geblieben.
Doch alles zu seiner Zeit.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Samstag, 20. Dezember 2025, 14:29:05

ihold hat geschrieben: Samstag, 20. Dezember 2025, 11:50:41 dabei muss der Aufprall an den Rechen-Stäben ja heftig sein, damit es überhaupt zu Brüchen kommt.
Dann kannst Du sicher umso besser erklären, wie es bei einem bloßen Draufknien zu einer Stückfraktur kommen kann.
Ich bin gespannt.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von ihold » Samstag, 20. Dezember 2025, 11:50:41

Fränkin hat geschrieben: Freitag, 19. Dezember 2025, 22:08:33 Aus dem aufgehobenen Urteil:

In sanft dahinfließendem Gewässer kommt es zu Treibverletzungen.
Diese sollte man bitte tunlichst nicht laufend mit den weiteren Traumen an Hannas Leichnam verwechseln!

Weder der Bärbach noch die Prien plätscherte in der Nacht auf den 03.10.2022 sanft-romantisch dahin.
Eben, in besagter Nacht herrschte Hochwasser!
Und da ist es so, dass sogar geringere Treibverletzungen festzustellen sind,
da sämtliche Gefahrenstellen meterhoch überspült werden und es deshalb zu weit weniger Kontakten mit Steinen,
Mauern oder anderen künstlichen Hindernissen kommt.
Zudem wären wegen der deutlich höheren Strömungsgeschwindigkeiten noch deutlichere Abschürfungen,
nahe der direkten Wunden zu beobachten, wegen der einwirkenden Scherkräfte.
Diese Abschürfungen fehlen bei den oben aufgeführten Kopfwunden gänzlich, auch bei den beiden Akromion – Brüchen keinerlei Abschürfungen,
ja nicht mal Abdrücke, dabei muss der Aufprall an den Rechen-Stäben ja heftig sein, damit es überhaupt zu Brüchen kommt.
Auch nimmt die Strömungsgeschwindigkeit wegen dem Rückstau deutlich ab das nicht nur an der in Frage kommenden Stelle.

Der Gutachter hält die Verletzungen deshalb zwar für möglich, aber für nicht wahrscheinlich.
Und was machst du daraus? Natürlich ein „höchstwahrscheinlich“, was denn sonst!

Wenigstens schlägst du im letzten Beitrag den oder die Leser nicht tot mit einer Litanei an Fachbegriffen,
so kann man wenigstens leichter deiner „Logik“ folgen!
Aber eines kannst nicht unterlassen: Deine Schlussfolgerungen als allgemeinen Fakt hinzustellen,
kein Konjunktiv und auch kein Hinweis, dass es deine persönliche Meinung ist. Daran solltest du arbeiten!
Meine Meinung zu deinem vorigen Beitrag: Teils unlogisch, teils schlicht falsch.




@Lento (@Gräfin und manch anderer darf sich durchaus auch angesprochen fühlen!)

In erster Linie will ich niemanden „bekehren“ oder meine Meinung aufzwingen.
Ich möchte meine Meinung äußern und diese nach Möglichkeit auch allgemein verständlich erörtern und auch belegen.
Auch möchte ich Meinungen von anderen Usern kritisieren aber nicht ohne Grund, daher stets mit Belegen.
Ich käme also niemals auf die Idee, einem User, nur weil er sich hier erst vor Kurzem
angemeldet hat, mangelndes Wissen zu unterstellen.
Ich würde also z.B. nie behaupten, dass du vor 2 Jahren erst lesen und schreiben gelernt hast,
weil du dich ja schließlich erst vor 2 Jahren hier angemeldet hast (oder anderes haltloses Zeugs)
Auch käme mir nicht in den Sinn, davon auszugehen, dass ein User kein Wissen über andere Fälle hat.
So weiß ich zum Beispiel, dass du über viele Jahre hinweg im „anderen Forum“ jede Menge Beiträge,
vor allem (oder nur?) in der Krimi-Rubrik verfasst hast.
Ich übrigens auch. Vor allem in der Krimi-Rubrik, aber nicht nur.
Viele Jahre war ich dort aktiv, ab etwa 2018 nur mehr als Leser,
aber bis heute noch und einigermaßen regelmäßig und zwar wo?
Überraschung, in der Krimi-Rubrik.
Auch bei meinem User-Namen steht darunter: „ehemaliger User“.

Du bemängelst, dass ich eine „KI – Erklärung“ als Beweis benutze.
Da geb ich dir teilweise recht: Nicht selten spuckt die KI richtigen Unsinn aus, falsche Daten, irrwitzige Behauptungen usw.
Man formuliert z.B. eine Frage nur anders, mit völlig identischen Inhalt, schon kann man ein ganz anderes Ergebnis serviert bekommen.


Ich finde, in meinem Fall nicht: Besser hätte man es kaum beschreiben können, wo Gutachten der Verteidiger einzuordnen sind
und wie man diese deshalb betrachten und auch behandeln sollte.
Ob die KI jetzt ein wildes Sammelsurium aus Daten genommen hat, um zu so einem Ergebnis zu kommen, soll der Leser selbst entscheiden.
Du siehst es ganz anders und als Beleg zitierst und lieferst du einen Link, zu einer Rechtsanwaltskanzlei?
Ich geb dir Brief und Siegel: Wirklich jede Anwaltskanzlei wird ihre Gutachten so oder in ähnlicher Form natürlich verteidigen!
Darum würd ich mich (vielleicht auch so mancher Leser hier) so richtig freuen,
wenn du irgendeinen Link zu einer halbwegs unabhängigen Seite anbieten könntest.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Lento » Samstag, 20. Dezember 2025, 09:05:20

ihold hat geschrieben: Freitag, 19. Dezember 2025, 15:51:47Ich behaupte, die Gutachten der Verteidigung sind nicht neutral.
Du sagst, das sei zu einfach gedacht und argumentierst mit der angeblichen Befangenheit der Gutachter der Anklage?
Du versuchst hier abzulenken, Du hattest behauptet, dass die Gutachten, welche nicht Privatgutachten sind, immer von allen Parteien des Verfahrens ausgewählt werden und damit automatisch neutral sein sollen. Das war grober Unfug. Da damit Deiner Behauptung die Grundlage entzogen worden, weshalb alle Gutachten, welche nicht von der Verteidigung stammen neutral sein sollen.
ihold hat geschrieben: Freitag, 19. Dezember 2025, 15:51:47Ich hab mal geschaut, was das Internet zu meiner Meinung sagt, darum hab ich Google gefragt:
Was die KI sagt, ist nur eine Konglomerat von Presseberichten, Usermeinungen etc.. Ein Beleg für solche Ansichten kann sie daher nicht sein.
Da benötigt man eher Leute, die wirklich aus der Praxis der Gerichte das erklären können. Ich hatte mich dazu auf den Gülle-Fall bezogen, bei dem der Ex-BGH-Richter Fischer aus dem Nähkästchen plaudert:

https://www.ardaudiothek.de/episode/urn ... 8e049e67d/

Er gibt zu, dass Richter häufig Skepsis bzgl. den Privatgutachten der Verteidigung zeigen, was aber laut Fischer eigentlich nicht sein darf, in der Praxis jedoch häufig anzutreffen sein wird. Genaugenommen sieht man, wie es auch für Richter schwer ist, in solchen Verfahren neutral zu bleiben und nicht Vorurteilen nachzugeben. Fischer macht sehr deutlich, wie häufig da Richter um den heißen Brei rumwinden, um mit Superlativen ihre Sichtweise zu begründen.

Solche Pauschalurteile, welche Du hier an den Tag legst, sind reines Schwarz-Weiß-Denken. Selbst wenn man das ohne jeglichen Beleg annehmen würde, in einem speziellen Fall helfen solche Pauschalurteile nicht weiter.

Man muss schon konkret sich die Gutachten kritisch ansehen, ohne von Vorurteilen getragen zu sein, und solche Pauschalurteile sind eben nichts anderes als Vorurteile.

Jeder Gutachter wird versuchen ein vernünftiges Gutachten zu erstellen, soweit es ihm zeitlich, vom Input her und vom Wissen möglich ist. Gerade diese 3 Dinge, welche ein Gutachten beeinflussen, sind nicht von dem Besteller des Gutachtens abhängig. Aber auch Vorutreile können die Arbeit des Gutachters beeinflussen.

Statt Gutachten mittels Vorurteile zu bewerten, muss man sich die Gutachten selbst ansehen. Und wichtig ist da schonmal die Frage des Inputs. Und da wäre z.B. die spezielle Form der Wunden für den Hydromechaniker entscheidend gewesen. Diese hat er jedoch nicht berücksichtigt/berücksichtigen können. Damit fehlt für ihn eine wesentliche Grundlage. Damit ist es nicht verwunderlich, dass er nicht das Schütz als möglcihe Ursache für die Kopfverletzungen identifizieren konnte. Die zugegeben geringe Chance, diesen nicht ausreichenden Input in der Verhandlung aufzudecken, wurde durch die fehlende Anwesenheit Mützels bei seinem Vortrag in der Verhandlung vertan.

Ich frage mich momentan, wie willst Du hier bei solchen Pauschalisierungen ohne Beleg eine neutrale Wahrscheinlichkeitsanalyse hinbekommen. Wie die Fragen an Fränklin zeigen, hast Du Dir noch nicht Mal die Mühe gemacht seine Argumentationen in der Historie des Threads nachzuschlagen. Wahrscheinlich ist das Beschäftigen mit Deiner „Wahrscheinlichkeitsanalyse“ pure Zeitverschwendung.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Fränkin » Freitag, 19. Dezember 2025, 22:08:33

ihold hat geschrieben: Freitag, 19. Dezember 2025, 15:51:47 Woher kämen also die massiven Einblutungen, wenn man von einem Unfall ausginge?
Hat da wer Erklärungen?
Wer, wenn nicht @Fränkin, könnte diese Frage beantworten?
Es muss auch nicht nachvollziehbar sein, @Fränkin, das wäre zu viel verlangt, oder? ;)
Aus dem aufgehobenen Urteil:
19.7.1.4. Ein- und Unterblutung im Rückenbereich
1095
Gleiches gilt für die massive Ein- und Unterblutung im Rückenbereich (von der Nackenpartie bis fast zum Steiß) und deren Lokalisation im Wirbelsäulenbereich ohne größere äußere Hautverletzung im Rückenbereich.
1096
Seitens der Sachverständigen … wurde ausgeführt, dass der Bruch HWK 5 zwar nicht wahrscheinlich, aber auch nicht ausschließbar eine Treibeverletzung ist. Wenn er innerhalb der ersten Stunde nach dem Versterben der H*** W*** entstanden wäre, hätte er auch noch eine Ein- und Unterblutung verursachen können (die Sachverständige schloss also entgegen der Behauptung der Verteidigung postmortale Einblutungen grundsätzlich nicht aus). Allerdings ist nicht von der Verursachung einer Ein- und Unterblutung in dem flächigen und massiven Ausmaß, wie im Rahmen der Obduktion im Konkreten im Rückenbereich am Leichnam von H*** W*** festgestellt, auszugehen.
In sanft dahinfließendem Gewässer kommt es zu Treibverletzungen.
Diese sollte man bitte tunlichst nicht laufend mit den weiteren Traumen an Hannas Leichnam verwechseln!

Weder der Bärbach noch die Prien plätscherte in der Nacht auf den 03.10.2022 sanft-romantisch dahin.

Erst noch ein bisschen Begriffserklärung:
  • Ein Hämatom ist das Ergebnis (die Blutansammlung/der Bluterguss).
  • Eine Unterblutung beschreibt den Vorgang des Einblutens in tieferes Gewebe, aus dem ein Hämatom entsteht.
  • In der Praxis werden die Begriffe oft synonym genutzt, aber medizinisch beschreibt Hämatom das „Was“ (die Ansammlung) und Unterblutung das „Wie“ (der Vorgang des Sickerns in die oder aus der Tiefe).
Im aufgehobenen Urteil wird richtigerweise von Ein- und Unterblutungen gesprochen.
Im oben angeführten Zitat aus dem Urteil steht ganz eindeutig: "ohne größere äußere Hautverletzung im Rückenbereich"

Wir haben also eine Unterblutung und kein Trauma-Korrelat an der Haut.

Noch einfacher (auch für die neu Hinzugekommenen, die sich alles immer wieder vorkauen lassen müssen, weil sie es einfach nicht schaffen die bisherigen Posts zu lesen und zu verstehen) erklärt:
Wenn sich an der Haut (also außen) kein Grund für die Einblutung zeigt, dann muss sie von innen kommen. Ist so, kann man nicht ändern.

Die Unterblutungen am Rücken sind also nicht das Ergebnis von Gewalt von außen auf den Rücken.
Vielmehr sind die Unterblutungen das Ergebnis eines Traumas der Wirbelsäule.

Im aufgehobenen Urteil steht "Seitens der Sachverständigen … wurde ausgeführt, dass der Bruch HWK 5 zwar nicht wahrscheinlich, aber auch nicht ausschließbar eine Treibeverletzung ist."

Wenn nun also der nicht friedlich-sanft dahinplätschernde Bärbach und weiter die genauso wenig sanft plätschernde Prien den Kopf einer bewusstlosen Hanna maximal inkliniert oder rekliniert (also weit nach vorne und weit nach hinten bewegt) haben, dadurch der 5. Halswirbelkörper brach, so ist eine weitere Dehnung und Stauchung der Wirbelsäule durch die Strömung höchstwahrscheinlich.

Dehnt oder staucht man eine Wirbelsäule, so kann es eben genau zu den beschriebenen Ein- und Unterblutung im Rückenbereich kommen.

Zusammengefasst:
Die Haut zeigt keine Verletzung -> die Blutung kommt von "innen" (z.B. Bandstrukturen an der Wirbelsäule gerissen, Muskelfaserrisse).

Für Unterblutungen muss einem keiner auf den Rücken springen und man muss sich auch nirgendwo anhauen!

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von ihold » Freitag, 19. Dezember 2025, 15:51:47

@Lento

Ich behaupte, die Gutachten der Verteidigung sind nicht neutral.
Du sagst, das sei zu einfach gedacht und argumentierst mit der angeblichen Befangenheit der Gutachter der Anklage?
Ich hab mal geschaut, was das Internet zu meiner Meinung sagt, darum hab ich Google gefragt:
„Sind Gutachten der Verteidigung neutral?“

Antwort der Google KI:

Gutachten der Verteidigung sind in der Regel nicht neutral, sondern oft einseitig zugunsten der Glaubhaftigkeit des Beschuldigten ausgerichtet.
Sie dienen dazu, die Position des Angeklagten zu stützen, Schwachstellen in der Beweisführung der Gegenseite aufzudecken
und aktiv Hinterfragung zu ermöglichen. 

• Zweck: Sie zielen darauf ab, eine entlastende Perspektive einzubringen, insbesondere in "Aussage gegen Aussage"- Situationen.
• Abgrenzung: Im Gegensatz zu gerichtlichen Sachverständigen, die zur Neutralität verpflichtet sein sollten,
sind Verteidigungsgutachter parteilich beauftragt.
• Qualität: Auch wenn die Intention einseitig ist, unterliegen Gutachter berufsethischen Pflichten zur Sorgfalt.
• Umgang: Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen diese Gutachten kritisch prüfen und ggf. durch eigene Gutachter hinterfragen
Jedes Gutachten der Anklage kann, sobald es vor Gericht eingebracht wird, angezweifelt werden von der Verteidigung
und das wird es auch, wenn und sobald irgendwie möglich.
Nur weil die Verteidigung eine Befangenheit sieht, muss dem noch lange nicht so sein.
Das entscheidet nicht die Verteidigung sondern das betreffende Gericht.

Aber noch einmal meine Frage an dich: Sind Gutachten der Verteidigung neutral?
Wie siehst du das, @Lento?

Zu den Gutachten der Anklage im Fall „Hanna“:
Der Hydro - Mechaniker sagt, Fließgeschwindigkeit der Prien sei in jener Nacht etwa 10km/h gewesen.
Man könne viele Verletzungen erwarten, ein Großteil der festgestellten seien Treibverletzungen.
Die Kopfverletzungen und die Brüche beider Schulterdächer sieht er nicht als Treibverletzungen.
Dass es doch Treibverletzungen sein können, schließt er nicht aus.
Auch hält er den Bruch der Halswirbelsäule an einem bestimmten Wehr für durchaus möglich.
Genaueres könne er nicht sagen, er sei kein Mediziner.
Die Medizinerin erklärt, Hanna sei spätestens 5 Minuten, nachdem sie in den Bärbach gelangte, ertrunken,
Herzstillstand maximal 10 bis 20 Minuten später.

Verletzungsbeschreibungen:
- 7 in der Form ähnliche Kopfverletzungen, stumpfe Gewalteinwirkung wird vermutet, 5 davon Riss-Quetschwunden (Platzwunden),
die restlichen 2 sind Hämatome (nicht offene Wunden, Blutergüsse)

- Die beiden Schulterdachbrüche sind nahezu symmetrisch, keine sichtbaren äußeren Verletzungen in diesem Bereich
(Hannas Jacke wurde weit vor diesem Bereich gefunden, kann also nicht der Grund für nicht sichtbare Verletzungen
im Bereich der Schulterdächer sein), direkt unterhalb aber innere, massive Einblutungen

- Halswirbelbereich und Rücken: Keine äußerlich sichtbaren Verletzungen, aber massive, großflächige Einblutungen

Hannas Körper hat mindestens 1 Stunde gebraucht, um zu den Bereichen zu gelangen,
die die Verteidigung und auch der Gutachter der Anklage als Orte ansehen,
an denen Schulterdach- und Wirbelverletzungen durchaus denkbar wären.

Die Kopfverletzungen könnten theoretisch in fast allen Fluss-Abschnitten entstanden sein,
sind aber keine typischen Treibverletzungen, daher nicht unmöglich, aber wenig wahrscheinlich.

Hannas Herz klopfte nach spätestens 30 Minuten nicht mehr, kein Blutkreislauf mehr,
kein Blutdruck mehr.
Woher kämen also die massiven Einblutungen, wenn man von einem Unfall ausginge?
Hat da wer Erklärungen?
Wer, wenn nicht @Fränkin, könnte diese Frage beantworten?
Es muss auch nicht nachvollziehbar sein, @Fränkin, das wäre zu viel verlangt, oder? ;)

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Fränkin » Freitag, 19. Dezember 2025, 15:11:54

ihold hat geschrieben: Donnerstag, 18. Dezember 2025, 12:44:54 Nein, @Fränkin, Acetylierte Glukose ist das was es ist, eben Acetylierte Glukose.
N-Acetylglucosamin ist ein „Abkömmling“ von Acetylierter Glukose,
bei einer Blasenentzündung wäre es also ein krankhafter Abkömmling.
Doch im Gutachten wird nur von Acetylierter Glukose geschrieben, nicht von einem Abkömmling,
der dann tatsächlich auf eine Blasenentzündung hinweisen würde.
Dann schauen wir doch mal auf die Derivate.

Die Blut-Harn-Schranke im Glomerulus fungiert als mechanischer Filter. Moleküle bis zu einer Größe von etwa 5.000 Dalton (Da) können diese Schranke nahezu ungehindert passieren. Da acetylierte Glucose-Derivate wie zum Beispiel N-Acetylglucosamin eine sehr geringe Molmasse haben (N-Acetylglucosamin wiegt ca. 221 Da), werden sie im Glomerulus frei filtriert.

Genau wie normale Glucose, die täglich in Mengen von etwa 160 bis 180 Gramm gefiltert wird, gelangt auch die acetylierte Form in den Primärharn.

Nach der Filtration im Glumerulus wird Glucose unter normalen Bedingungen im proximalen Tubulus fast vollständig (zu über 99 %) durch spezifische Transporter (SGLT1 und SGLT2) rückresorbiert.

Auch die acetylierten Derivate der Glucose (z. B. N-Acetylglucosamin) können im Tubulussystem verarbeitet werden. Ein Anstieg bestimmter Enzyme im Urin, die mit diesen Zuckern in Verbindung stehen (wie die N-Acetyl-beta-D-glucosaminidase, kurz NAG), wird in der Medizin oft als Marker für eine Schädigung der Nierentubuli genutzt, da diese Enzyme normalerweise in den Lysosomen der Tubuluszellen lokalisiert sind.

Was heißt das jetzt alles?

Solange das Tubulussystem intakt ist, wird über 99% der im Primärharn befindlichen Glucose zurückresorbiert.
Geschieht das nicht, so liegt eine Fehlfunktion vor und es taucht mehr Glucose (egal welche Form) im Urin auf.

Hanna war jung und gesund. Es ist nicht ansatzweise eine Nierenfehlfunktion beschrieben.

Wenn also die Niere regelhaft gearbeitet hat und damit auch Glucose im Tubulussystem rückresorbiert wurde, dann kann die Glucose im Urin nur aus der Blase selber stammen.
In diesem Zusammenhang ist das Derivat N-Acetylglucosamin im Urin die wahrscheinlichste Form der acetylierten Glucose.

Da in der Medizin Seltenes selten und Häufiges häufig ist, ist eher nicht davon auszugehen, dass sich Hanna über die Harnröhre acetylierte Glucose selber in die Blase injiziert hat.

Somit ist ein grampositiver Keim die wahrscheinlichste Ursache für das Auftreten von acetylierter Glucose in der Harnblase und hat damit auch nichts mit irgendeiner Nierenschwelle zu tun.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Lento » Donnerstag, 18. Dezember 2025, 22:14:47

ihold hat geschrieben: Donnerstag, 18. Dezember 2025, 20:12:33Zu der Mail vom Hydro-Mechaniker: Ich hatte einen anderen Text in Erinnerung,
aber egal, bleiben wir bei deinem Text. Der Hydromechaniker schreibt, die Verletzungen können im Wasser entstanden sein.
Gut, aber für wie wahrscheinlich er das hält, steht nicht dabei. Ich find die E-Mail nicht so dramatisch.
Was da alles hineininterpretiert wird, auch von mir!
Das hätte er in der Verhandlung entsprechend darlegen MÜSSEN. Ohne die Information kann ein Gericht sich kein Bild machen. Aber kein Wort davon, weder in der Verhandlung noch im Urteil! Das ist definitiv dramatisch, weil hier wesentliche Information gegenüber der Verteidigung und auch dem übrigen Gericht und der Öffentlichkeit zurückgehalten wurde. Und das erschreckende ist, die Richterin wusste es genau!

Das ist schon erstaunlich hier in diesem Verfahren, wie unfair das Verfahren gelaufen war, was für Sachen unterdrückt wurden. Mehrfach wurden die Hinweise auf Verenas Irrtum unterdrückt, dann noch hier die Sache des Hydromechanikers.


Mit Wahrscheinlichkeiten kann man auch nicht rechnen, weil so ein Fall einmalig ist. Würdest Du 1000 Menschen in das Wasser stoßen, dann wird es wahrscheinlich zu 1000 verschiedenen Verletzungsbilder geben, weil die Zahl der Möglichkeiten hoch ist.

Und was willst Du dann mit der Wahrscheinlichkeit?

Du darfst nicht vergessen, wenn Du mit Wahrscheinlichkeiten hantierst, dann musst Du auch die Wahrscheinlichkeit für ein Kapitaldelikt abschätzen und beide dann in Relation setzen.

Nur als Beispiel:
Adamec hat Probleme, die Schulterbrüche mit "Wahrscheinlichkeiten" zu erklären, der er musste zugeben, dass die in der Literatur wohl bei Körperverletzungen eher unbekannt sind, obgleich Auseinandersetzungen zwischen Menschen häufig sind. Natürlich konnte es das erste Mal gewesen sein, aber das ist dann eben doch nur eine Vermutung gewesen. Im Gegensatz dazu sind Schulterbrüche bei Stürzen ins Wasser in Kombination mit Halswirbelbrüchen sehr wohl bekannt

Auf eine saubere Abhandlung in dieser Weise bin ich schon gespannt.

ihold hat geschrieben: Donnerstag, 18. Dezember 2025, 20:12:33Die Gutachter der Ankläger müssen mit Zustimmung von drei Parteien bestimmt werden,
von der Anklage, der Verteidigung und letztlich vom Gericht.
Nö. Ein Großteil der Gutachten erfolgen schon im Vorfeld schon lange bevor Personen verdächtigt werden. Weder Verteidigung noch das späteree Gericht haben zu diesem Zeitpunkt einen Einfluss darauf.

Ich denke, es kommt eher auf die Gutachter selbst an, ob sie dem Fall überhaupt gewachsen sind. Das können weder StA, Gericht noch die Verteidigung abschätzen, weil sie nicht vom Fach sind. Gute Leistungen bei dem einen Fall bedeutet leider nicht automatisch, dass sie bei einem ganz anderen Fall dann auch richtig liegen. M. E. wäre nicht verkehrt, wenn man bei Gericht grundsätzlich mehrere Gutachter in der gleichen Sache hört. Aber dann steht das Gericht vor einem Dilemma, wenn die Gutachten unterschiedlich ausfallen, da Richter nicht vom Fach sind, können sie es – wenn sie ehrlich wären – gar nicht beurteilen. Ausnahme, wäre nur, wenn es weitere Indizien gäbe, welche die Sichtweise eines Gutachters ausschließen würde. Mit dem Ex-BGH-Richter gab es zu diesem Thema mal einen interessanten Podcast, es war der sogenannte „Güllemord“. Da erzählt er aus der Sicht des BGHs, wie häufig er zweifeln musste, ob das Gericht überhaupt etwas vom Gutachten verstanden hat. Das ist jedoch meist kein Revisionsgrund, wahrscheinlich nur wenn weitere Ungereimtheiten dazu kommen.

Die richtige Wahl des Gutachters bei einem komplexen Fall ist eher ein Glücksspiel. Bei Adamec war das schon beim Badewannenunfall nicht der Fall, einem doch sehr ähnlich gelagerten Fall. Auch hatte er im Fall Böhringer behauptet, dass der Täter nicht während der Schläge die Schlaghand gewechselt hätte. Ein anderes Gutachten hatte das Gericht mehr überzeugt. Ob es richtig dabei gelegen ist, weiß man natürlich nicht. Aber bei Böhringer ist es klar, dass es Mord war und der mögliche Täterkreis nur sehr klein gewesen war. Es ist sehr wahrscheinlich, dass damals der richtige verurteilt wurde.
ihold hat geschrieben: Donnerstag, 18. Dezember 2025, 20:12:33Soviel zur Wertigkeit der Gutachten der Verteidigung. Gutachten der Verteidigung sind nicht neutral.
Viel zu einfach gedacht (s.o.), Durch die EMail und ohne die Offenlegung der Problematik des Falles in der Verhandlung, hat der Hydromechaniker gezeigt, dass er nicht neutral war. Wäre das Verfahren nicht frühzeitig beendet worden, wäre wahrscheinlich dem Befangenheitsantrag stattgegeben worden. Auch der Rechtsmediziner Peschel der LMU wurde erfolgreich wegen Befürchtung der Befangenheit ausgeschlossen worden, nur Adamec war noch im "Rennen", wobei hier die Verteidigung schon Protest eingelegt hatte (Ende offen). Und da kommst Du mit unparteilichen Gutachtern? Ist das nicht schon ein bisschen lächerlich?

Erfolgreiche Befangenheitsanträge sind in Gerichtsverfahren höchst selten, Hier gab es schon zwei!

Und die Sache mit dem 120! Winkel bei einer immer gleichen Länge ist auch für den Laien höchst aussagekräftig. Auch ein Laie hat dann mit dieser Information ein Bild, was die Ursache für solche Verletzungen sein kann. Ein Stein ist dann eher unwahrscheinlich.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von ihold » Donnerstag, 18. Dezember 2025, 20:12:33

Lento hat geschrieben: Donnerstag, 18. Dezember 2025, 18:05:51 Spaßeshalber? Die Mail ist aus meiner Sicht viel ernster, als Du es meinst. Ein faires Verfahren war so nicht mehr gegeben gewesen. Die Mail lautete:
@Lento,
danke, dass du dir Zeit genommen hast und sehr ausführlich und gut nachvollziehbar argumentiert hast!
Ich hab eigentlich nicht damit gerechnet, dass du mir überhaupt eine Antwort schreibst,
daher hab ich die Antwort dummerweise nicht abgewartet und stattdessen einen weiteren Beitrag geschrieben,
der aber auch auf die Gutachten und Bewertungen eingeht.
In den nächsten Beiträgen möchte ich genau auf diese Verletzungen und auf die entsprechenden Wahrscheinlichkeiten näher eingehen.
Deshalb will ich jetzt auf deinen Beitrag nicht allzu sehr eingehen.

Zu der Mail vom Hydro-Mechaniker: Ich hatte einen anderen Text in Erinnerung,
aber egal, bleiben wir bei deinem Text. Der Hydromechaniker schreibt, die Verletzungen können im Wasser entstanden sein.
Gut, aber für wie wahrscheinlich er das hält, steht nicht dabei. Ich find die E-Mail nicht so dramatisch.
Was da alles hineininterpretiert wird, auch von mir!

Die Verteidigung sieht also in den neuen Gutachten Beweise für ein Unfall-Geschehen.
Das hat sie schon in Zeitungsartikeln, noch bevor die letzten Verhandlungstage begannen, öffentlichkeitswirksam kundgetan.
Ich warte schon lange auf nachlesbare Beweise, von Ankündigungen habe ich genug.
Jeder Tag, der verstreicht, ist ein verlorener Tag für Sebastian. Es gibt also Beweise, die ihn entlasten,
aber man veröffentlicht diese nicht so schnell wie nur möglich?

Das versteh ich nicht. Wegen Urheberrechtsangelegenheiten zum Beispiel? Echt?

Zu den Gutachten:
Die Gutachter der Ankläger müssen mit Zustimmung von drei Parteien bestimmt werden,
von der Anklage, der Verteidigung und letztlich vom Gericht.
Die Gutachter der Verteidigung wählt wer aus? Einzig die Verteidigung.
Theoretisch kann sich die Verteidigung Gutachten von mehreren Leuten erstellen lassen und dann das Beste für den Angeklagten auswählen.
Um Geld zu sparen, wird man sicher nicht so vorgehen, aber zumindest genauestens eruieren,
welches Gutachten am ehesten nach ihrem Gusto ausfallen wird.
Falls es doch anders als erwartet ausfällt, kann man immer noch einen anderen Gutachter beauftragen,
das wird dann eventuell unter Zeitnot dahin geschludert werden, aber immer noch besser als das zuvor beauftragte!
Es ist also kaum verwunderlich, dass Gutachten der Verteidigung immer den Angeklagten entlasten,
sonst wären die Verteidiger ja völlig fehl am Platz!
Letztlich bewertet das Gericht die Gutachten, nicht die Verteidigung ihre eigenen!

Soviel zur Wertigkeit der Gutachten der Verteidigung. Gutachten der Verteidigung sind nicht neutral.
Meine Meinung.

Wie siehst du das?

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Lento » Donnerstag, 18. Dezember 2025, 18:05:51

ihold hat geschrieben: Donnerstag, 18. Dezember 2025, 10:48:05 Was hast denn am E-Mail auszusetzen? Der Hydromechaniker unterstellt ihr spaßeshalber, dass sie mit seinem Gutachten nicht zufrieden sein werde, da sie ja als Richterin gerne verurteilen möchte?
Spaßeshalber? Die Mail ist aus meiner Sicht viel ernster, als Du es meinst. Ein faires Verfahren war so nicht mehr gegeben gewesen. Die Mail lautete:
„Sehr geehrte Frau Aßbichler,

Ich werde das Gutachten am 16.1 halten. Es wird aber nicht eindeutig ausfallen. Die Verletzungen können im Wasser entstanden sein, aber nicht eindeutig.“
Damit können die Verletzungen auch im Wasser entstanden sein, er wusste nur nicht, wo es möglich gewesen sein konnte. Nur in seinem Vortrag in der Verhandlung hört man kein Wort darüber, dass die Verletzungen auch im Wasser entstanden sein konnten. Er schloss nur Treibverletzungen aus. Er hätte jedoch darauf hinweisen müssen, dass es in so einem Gewässer nicht nur reine Treibverletzungen gibt. Das wäre sehr entscheidend gewesen.

Ich hatte mich damals schon gewundert, dass er nichts derartiges erwähnt hat. Denn ein Hydromechaniker sollte sich über seine begrenzten Fähigkeiten bewusst sein und dies auch öffentlich zugeben, nicht nur der Richterin persönlich. Nur was öffentlich vorgetragen wird bzw. öffentlich verlesen wird, darf berücksichtigt werden. Laienrichter haben keinen Einblick in die Akte und erst recht nicht in solchen Mailverkehr. Falscher Stolz kann da verheerend sein.

Ich fand damals es schon seltsam und zu seinem Vortrag widersprüchlich, als Frau Rick auf ein bestimmtes Bauwerk hinwies (ich glaube es wäre ein 2,5m-Sturz gewesen) und ihn konkret fragte, ob dort nicht Kopfverletzungen möglich währen. Er bejahte es ohne jegliche weiteren Erläuterungen. Das hatte mich damals zutiefst verwundert. Aber nun wissen wir es, er hielt es in Wirklichkeit für möglich, dass die Verletzungen im Wasser entstanden sein konnten! Damit hätte man jedoch keinen Unfall ausschließen können!

Frau Rick hat nun bzgl. der Kopfverletzungen eine Stelle genannt, die Ursache für diese Kopfverletzungen sein können, zumal sich damit die spezielle Form der Wunden erklären lässt. Für die Schulterverletzungen will sie Möglichkeiten ebenfalls erkannt haben.

In dem neuen Verfahren hat ein Gutachter nun auch bestätigt, dass der "Notruf" durch Wasserkontakt entstanden sein konnte.

Ich denke, vor diesem Hintergrund kann ich heutzutage Leute nicht mehr verstehen, die unbedingt noch an einem Tötungsdelikt festhalten.
ihold hat geschrieben: Donnerstag, 18. Dezember 2025, 10:48:05 Ich unterstelle mal der Frau Aßbichler und jeder anderen Person, die Recht spricht, dass also all diese Personen Gutachten erhalten möchten,
die ihnen die Sachlage verständlich erklären und ihnen bei der Urteilsfindung eine wirkliche Hilfe bieten,
egal ob Bestrafung oder Freispruch dabei herauskommt!
Das ist klar, das wünscht sich jeder. Aber das ist nicht immer der Fall, gerade bei einem solchem Vorfall wie hier. Dort gibt es viel zu viel Möglichkeiten, die man als Mensch nicht durchdenken kann. Aber diese Problematik darf man in einem Gerichtsverfahren nie verschweigen, andernfalls besteht die Gefahr, dass das Gericht zu fehlerhaften Schlüssen kommt (wahrscheinlich wie hier).

Genau das Gleiche gab es auch im Badewannenunfall, Adamec konnte einfach die sämtlichen Möglichkeiten nicht durchdenken. Damals gab es nicht die notwendigen Mittel. Wahrscheinlich war es ihm damals jedoch nicht bewusst, dem Hydromechaniker hier jedoch sehr wohl! Ein anderer Rechtsmediziner (von der Verteidigung) machte damals wahrscheinlich mehr auf Intuition hin Vorschläge für Stuntversuche, die dann der späteren Simulation schon recht nahekamen. Ein Sturz in die Badewanne ist weitaus simpler als das, was in diesem Fall dem Opfer in der Prien widerfahren ist.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Donnerstag, 18. Dezember 2025, 17:40:19

BR: Was läuft schief bei Polizei und Justiz?

Den in dem gestrigen Artikel (siehe hier) bereits für gestern angekündigten Filmbeitrag zeigt der Bayerische Rundfunk (BR) in seiner heutigen Ausgabe der Abendschau ab 18 Uhr:

https://www.br.de/br-fernsehen/sendunge ... r-100.html
https://www.br.de/br-fernsehen/programm ... 40474.html

MP4-Download (SD):
https://cdn-storage.br.de/MUJIuUOVBwQIb ... 770e_E.mp4
MP4-Download (HD):
https://cdn-storage.br.de/MUJIuUOVBwQIb ... 70e_HD.mp4

Zu Wort kommen:
► RAin Rick (ab Min. 0:40 + 1:40)
► Bayerns Innenminister Herrmann (schriftlich, ab Min. 1:11)
► OLG-Sprecher Lafleur (ab Min. 1:56)


Funfact am Rande:
Auch nach Aufhebung des ersten Urteils des LG Traunstein durch den BGH hatte am 16.04.2025 die Abendschau des BR berichtet – mit einer Schalte zu RAin Rick. Die Abmoderation des Redakteurs: „Vielen herzlichen Dank, Frau Rick, für diese Einblicke – die Anwältin des bisher Tatverdächtigen, Verurteilten. Heute vom BGH ist das ganze Verfahren zurückverwiesen worden. Es wird neu aufgerollt. Ist natürlich auch für das damalige Landgericht, das dieses Urteil gesprochen hat, ein, ich sag‘ mal, harter Schlag, ja. Vielen Dank für das Live-Interview.“ Wenige Tage später war der Clip aus der Mediathek verschwunden (ehem. Links siehe hier).

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von ihold » Donnerstag, 18. Dezember 2025, 12:44:54

@Fränkin
du hast ja Passagen aus den medizinischen Gutachten gründlich unter die Lupe genommen
und versucht, diese als Fehlinterpretationen darzustellen, auch hast du fehlende Details bemängelt.
Zudem hättest du eindeutige Befunde gefunden, Befunde, die angeblich nicht dokumentiert wurden.
„Das werfe Fragen auf“, meinst du.

„Meinst du“ ist hier nicht korrekt, denn du schreibt es so, als wäre das alles Fakt.

Jetzt erlaube ich mir mal, deine „Faktensammlung“ genauer unter die Lupe zu nehmen:


So schreibst du:

„Acetylierte Glukose – Fehlinterpretation im Urteil [1105]

Das Gericht wertet „acetylierte Glukose im Urin“ als Zeichen einer Hyperglykämie durch Stress/Adrenalin.
Acetylierte Glukose ist in Wirklichkeit N-Acetylglucosamin, ein bakterieller Zellwandbestandteil – Hinweis auf Infektion (z. B. Blasenentzündung), nicht auf adrenalinbedingte Hyperglykämie.“


Nein, @Fränkin, Acetylierte Glukose ist das was es ist, eben Acetylierte Glukose.
N-Acetylglucosamin ist ein „Abkömmling“ von Acetylierter Glukose,
bei einer Blasenentzündung wäre es also ein krankhafter Abkömmling.
Doch im Gutachten wird nur von Acetylierter Glukose geschrieben, nicht von einem Abkömmling,
der dann tatsächlich auf eine Blasenentzündung hinweisen würde.

Du redest da was herbei, was im Gutachten nie Thema war, da es nie diagnostiziert wurde.

Auch die festgestellte geringe Dosis vom Schmerzmittel „Ibuprofen“ soll deine „Theorie“
(kann man das überhaupt so nennen? Wäre die Bezeichnung „Unfug“ nicht passender?)
von der Blasenentzündung bestätigen.

Dazu nur folgende Auflistung, eine genaue Erläuterung erübrigt sich meiner Meinung nach:

So viele Prozent der Frauen klagen (laut Google) im Jahresverlauf an:

- Unterleibsschmerzen/Menstruationskrämpfe: 72%
- Nacken- und Schulterschmerzen: etwa 50 %
- Kopfschmerzen/Migräne: etwa 20%
- Blasenentzündung: etwa 10%

Ja, Hanna hatte Ibuprofen in geringer Dosis in ihrem Körper, aber das nimmst du dann als Beleg,
sie hätte das Medikament zur Linderung einer schmerzhaften Blasenentzündung eingenommen?
Eine äußerst gewagte Behauptung, aber sie passt halt soooo schön zu deiner „Theorie“.

Ich halte das, was du diesbezüglich schreibst, schlicht und einfach für eine krasse „Fehldiagnose“!
Diese harschen Worte musst du dir schon gefallen lassen, denn du selbst bist ja auch nicht gerade zimperlich
und stellst die Fachleute in der Autopsie als nicht fähig hin, einfachste Diagnosen zu erstellen!

Fortsetzung folgt. :o

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von ihold » Donnerstag, 18. Dezember 2025, 10:48:05

Lento hat geschrieben: Donnerstag, 18. Dezember 2025, 07:57:17 Der EMail-Verkehr zwischen Aßbichler und dem Hydromechaniker wäre ein weiterer Ansatz, zu prüfen, ob es in der bayrischen Justiz wirklich so regelkonform zugeht, wie er behauptet.
Was hast denn am E-Mail auszusetzen? Der Hydromechaniker unterstellt ihr spaßeshalber, dass sie mit seinem Gutachten nicht zufrieden sein werde, da sie ja als Richterin gerne verurteilen möchte?
Ich unterstelle mal der Frau Aßbichler und jeder anderen Person, die Recht spricht, dass also all diese Personen Gutachten erhalten möchten,
die ihnen die Sachlage verständlich erklären und ihnen bei der Urteilsfindung eine wirkliche Hilfe bieten,
egal ob Bestrafung oder Freispruch dabei herauskommt!

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Lento » Donnerstag, 18. Dezember 2025, 07:57:17

Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 18. Dezember 2025, 00:37:58 Darin steckt ja der rhetorische Trick: Falsches sagt er nicht, beschränkt sich aber auf oberflächliche Binsenweisheiten. Genauso gut hätte er ausrufen können: „Heureka, i hob‘s! Flüssig‘s Wasser is‘ nass!“ Mit keiner Silbe geht er auf den konkreten Fall ein.
Genauso ist es. Reine Allgemeinplätze und Behauptungen, welche für uns nicht nachprüfbar sind, wie z.B.:
Auch in diesem Punkt widerspricht Innenminister Herrmann: „Die Ermittler prüfen belastende und entlastende Hinweise gleichermaßen kritisch und nutzen spezialisierte Fachstrukturen und -expertise. Verstöße gegen Regeln verfolgen wir konsequent“, erklärt er.
Die Handlungsweise der "Sachbearbeiter" war alles andere als regelkonform, bzw. welche "Regeln" gibt es denn in Bayern? Sie haben entlastende Beweise unterdrückt, so dass erst ein Jahr später im laufenden Verfahren die WhatsApp-Nachrichten erneut aus den Handies ausgelesen werden mussten, obgleich das schon zweimal vorher erfolgt war. In beiden Fällen wurde es nicht zu den richtigen Akten genommen und damit an die richtigen Stellen weiter geleitet. Ein faires Verfahren war in diesem Fall damit von Anfang an nicht gegeben. Ohne diese Fehler wäre der Irrttum von Verena rasch aufgeklärt worden. Damit wäre höchstwahrscheinlich nichtmal die U-Haft erfolgt, nicht mal der Beschuldigtenstatus hätte hier wahrscheinlich nicht vorgelegen.

Der EMail-Verkehr zwischen Aßbichler und dem Hydromechaniker wäre ein weiterer Ansatz, zu prüfen, ob es in der bayrischen Justiz wirklich so regelkonform zugeht, wie er behauptet. Auch Gespräche in der erfolgten Form zwischen StA und Aßbichler gehören genausowenig dazu, wie der BGH festgestellt hat.

Eigentlich sollte der BR nach einer Weile ihn bei Wort nehmen und nach der "konsequenten" Verfolgung der Verstöße konkret zu diesem Fall befragen. Aber ich befürchte, dass das höchstwahrscheinlich nicht erfolgt.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Donnerstag, 18. Dezember 2025, 00:37:58

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 17. Dezember 2025, 21:24:19 @Catch22
Das klingt ja erstmal ganz vernünftig, was der Pressesprecher des OLG Dr. Laurent Lafleur in dem Interview ausführt …
Darin steckt ja der rhetorische Trick: Falsches sagt er nicht, beschränkt sich aber auf oberflächliche Binsenweisheiten. Genauso gut hätte er ausrufen können: „Heureka, i hob‘s! Flüssig‘s Wasser is‘ nass!“ Mit keiner Silbe geht er auf den konkreten Fall ein.
andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 17. Dezember 2025, 21:24:19 … Wenn eine Frau Aßbichler meint, ein Zeuge wie Adrian M. sei glaubwürdig, dann beginnt eben das Problem. …
… und wenn ein Pressesprecher eines bayerischen OLG gar die ständige Rechtsprechung des BGH (Beispiele siehe hier, im 2. Spoiler) in den Mund nähme, derzufolge in Fällen wie dem des Zeugen Adrian M. (entgegen der abwegigen Auffassung einer Vorsitzenden aus tiefster Provinz) regelmäßig ein Glaubwürdigkeitsgutachten eingeholt werden muss, könnte die Glaubwürdigkeit der königlich bayerischen Justiz ins Wanken geraten! Selbst in tiefster Provinz gilt das Wort des BGH.

Deswegen hält sich jener Sprecher vornehm bedeckt, um dringliche ministeriale Bitten nicht zu enttäuschen und das Wählervolk nicht zu schockieren. Und ein königstreuer „Journalist“ bleibt höflich distanziert und bohrt nicht nach.

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 17. Dezember 2025, 21:35:44 Zu den Ausführungen von Frau Rick kann man ja getrost noch einen draufsetzen. …
Ein wahres Wort! Im Gegensatz zum Nebenklagevertreter Holderle verbreitet RAin Rick weder heiße Luft noch leere Versprechungen. Holderles großspurig avisierte „neue Belastungszeugen“ hingegen zerfielen zu Staub, noch bevor sie aus des Zampanos Zylinder springen konnten. :lol: :lol:
andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 17. Dezember 2025, 21:35:44 … vor einigen Tagen sind wieder zwei Betrunkene bei Ulm in einen Fluss gestürzt und wären fast ertrunken. Wöchentlich derartige Meldungen, nur bei Hanna völlig ausgeschlossen mit über 2 Promille.
Im Reservat altbayerischer Tradition darf der Brauch, sich mit Ethanol wegzuschießen, nicht in Verruf geraten. Man denke nur an die bedrohliche Lage des Braugewerbes, der Gastwirtschaften und der Bierdeckelflechter!


@Fränkin

Herzlichen Dank für Deine Zusammenfassung der wesentlichen rechtsmedizinischen Aspekte! Vorbildlich prägnant auf den Punkt gebracht, übersichtlich und für jedermann leicht verständlich! Leider allzu versteckt in einem Spoiler … ;-)


Übrigens: RAin Rick hat nie explizit das Urheberrecht genannt, wenn sie davon sprach, vor Veröffentlichung der Gutachten die Einwilligung der Sachverständigen einholen zu müssen. Gleichwohl hatte ich dies beispielhaft und in Klammern gesetzt als rechtlichen Hintergrund dafür angeführt, weshalb eine vorherige Einwilligung erforderlich ist:
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 30. November 2025, 20:46:26 … RAin Rick muss zuerst (allein aus urheberrechtlichen Gründen) die jeweilige Einwilligung der Sachverständigen einholen. Sofern diese Erklärungen dann vorliegen, will die Verteidigung die Gutachten veröffentlichen. …
Umfangreiche wissenschaftliche Sachverständigengutachten sind urheberrechtlich geschützt (als Schriftwerke sowie Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, § 2 UrhG). Dem Auftraggeber steht gewöhnlich ein sogenanntes einfaches Nutzungsrecht zu (§ 31 UrhG) – hier die Nutzung in einem gerichtlichen Verfahren. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung, also eine Veröffentlichung, ist hiervon nicht erfasst und bedarf der Einräumung eines darüber hinausgehenden Nutzungsrechts, was auch durchaus eine separate Vergütung (!) zum Gegenstand haben kann.

Darüber hinaus können durch eine Veröffentlichung der Gutachten möglicherweise auch Rechte Dritter tangiert sein, beispielsweise das Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen, das nunmehr durch ihre Rechtsnachfolger wahrgenommen wird. Inwieweit hier einer Rechtekollision etwa durch Schwärzung bestimmter Stellen entgegengewirkt werden könnte, kann ich nicht einschätzen, weil ich die Gutachten nicht kenne. (Eine Abwägung der Rechte Dritter gegenüber dem zumeist stärkeren Recht eines Angeklagten auf Verteidigung kommt nach Rechtskraft des Freispruchs nicht mehr zum Tragen. Allerdings fließt aus dem Persönlichkeitsrecht Sebastians auch ein Recht auf Rehabilitation, gegen das etwaige Rechte Dritter abzuwägen sind.)

Auch wenn die Verteidigung nicht explizit darauf einging, ist dies die Rechtslage.

Vor diesem rechtlichen Hintergrund sollte für jedermann verständlich werden, weshalb bis zur Veröffentlichung der Gutachten einige Zeit verstreichen kann, sofern nicht einzelne Gutachter oder Hannas Eltern eine Veröffentlichung in Teilen oder zur Gänze unterbinden sollten. Hohn, Spott und Schmähung gegenüber RAin Rick, wie hier zu lesen war, sind deshalb deplatziert.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Mittwoch, 17. Dezember 2025, 21:35:44

Zu den Ausführungen von Frau Rick kann man ja getrost noch einen draufsetzen. Man hat Sebastian ja nicht nur nach seinem Frauentyp gefragt , sondern anscheinend auch nach sexuellen Erfahrungen, nach seinem Beziehungsstatus und ob er überhaupt schon mal eine Beziehung hatte.
Derartige Fragen an einen Zeugen ?
Ich will niemanden langweilen, aber vor einigen Tagen sind wieder zwei Betrunkene bei Ulm in einen Fluss gestürzt und wären fast ertrunken .
Wöchentlich derartige Meldungen, nur bei Hanna völlig ausgeschlossen mit über 2 Promille.

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