Fränkin hat geschrieben: ↑Freitag, 19. Dezember 2025, 22:08:33
Aus dem aufgehobenen Urteil:
In sanft dahinfließendem Gewässer kommt es zu
Treibverletzungen.
Diese sollte man bitte tunlichst nicht laufend mit den weiteren Traumen an Hannas Leichnam verwechseln!
Weder der Bärbach noch die Prien plätscherte in der Nacht auf den 03.10.2022 sanft-romantisch dahin.
Eben, in besagter Nacht herrschte Hochwasser!
Und da ist es so, dass sogar geringere Treibverletzungen festzustellen sind,
da sämtliche Gefahrenstellen meterhoch überspült werden und es deshalb zu weit weniger Kontakten mit Steinen,
Mauern oder anderen künstlichen Hindernissen kommt.
Zudem wären wegen der deutlich höheren Strömungsgeschwindigkeiten noch deutlichere Abschürfungen,
nahe der direkten Wunden zu beobachten, wegen der einwirkenden Scherkräfte.
Diese Abschürfungen fehlen bei den oben aufgeführten Kopfwunden gänzlich, auch bei den beiden Akromion – Brüchen keinerlei Abschürfungen,
ja nicht mal Abdrücke, dabei muss der Aufprall an den Rechen-Stäben ja heftig sein, damit es überhaupt zu Brüchen kommt.
Auch nimmt die Strömungsgeschwindigkeit wegen dem Rückstau deutlich ab das nicht nur an der in Frage kommenden Stelle.
Der Gutachter hält die Verletzungen deshalb zwar für möglich, aber für nicht wahrscheinlich.
Und was machst du daraus? Natürlich ein „höchstwahrscheinlich“, was denn sonst!
Wenigstens schlägst du im letzten Beitrag den oder die Leser nicht tot mit einer Litanei an Fachbegriffen,
so kann man wenigstens leichter deiner „Logik“ folgen!
Aber eines kannst nicht unterlassen: Deine Schlussfolgerungen als allgemeinen Fakt hinzustellen,
kein Konjunktiv und auch kein Hinweis, dass es deine persönliche Meinung ist. Daran solltest du arbeiten!
Meine Meinung zu deinem vorigen Beitrag: Teils unlogisch, teils schlicht falsch.
@Lento (@Gräfin und manch anderer darf sich durchaus auch angesprochen fühlen!)
In erster Linie will ich niemanden „bekehren“ oder meine Meinung aufzwingen.
Ich möchte meine Meinung äußern und diese nach Möglichkeit auch allgemein verständlich erörtern und auch belegen.
Auch möchte ich Meinungen von anderen Usern kritisieren aber nicht ohne Grund, daher stets mit Belegen.
Ich käme also niemals auf die Idee, einem User, nur weil er sich hier erst vor Kurzem
angemeldet hat, mangelndes Wissen zu unterstellen.
Ich würde also z.B. nie behaupten, dass du vor 2 Jahren erst lesen und schreiben gelernt hast,
weil du dich ja schließlich erst vor 2 Jahren hier angemeldet hast (oder anderes haltloses Zeugs)
Auch käme mir nicht in den Sinn, davon auszugehen, dass ein User kein Wissen über andere Fälle hat.
So weiß ich zum Beispiel, dass du über viele Jahre hinweg im „anderen Forum“ jede Menge Beiträge,
vor allem (oder nur?) in der Krimi-Rubrik verfasst hast.
Ich übrigens auch. Vor allem in der Krimi-Rubrik, aber nicht nur.
Viele Jahre war ich dort aktiv, ab etwa 2018 nur mehr als Leser,
aber bis heute noch und einigermaßen regelmäßig und zwar wo?
Überraschung, in der Krimi-Rubrik.
Auch bei meinem User-Namen steht darunter: „ehemaliger User“.
Du bemängelst, dass ich eine „KI – Erklärung“ als Beweis benutze.
Da geb ich dir teilweise recht: Nicht selten spuckt die KI richtigen Unsinn aus, falsche Daten, irrwitzige Behauptungen usw.
Man formuliert z.B. eine Frage nur anders, mit völlig identischen Inhalt, schon kann man ein ganz anderes Ergebnis serviert bekommen.
Ich finde, in meinem Fall nicht: Besser hätte man es kaum beschreiben können, wo Gutachten der Verteidiger einzuordnen sind
und wie man diese deshalb betrachten und auch behandeln sollte.
Ob die KI jetzt ein wildes Sammelsurium aus Daten genommen hat, um zu so einem Ergebnis zu kommen, soll der Leser selbst entscheiden.
Du siehst es ganz anders und als Beleg zitierst und lieferst du einen Link, zu einer Rechtsanwaltskanzlei?
Ich geb dir Brief und Siegel: Wirklich jede Anwaltskanzlei wird ihre Gutachten so oder in ähnlicher Form natürlich verteidigen!
Darum würd ich mich (vielleicht auch so mancher Leser hier) so richtig freuen,
wenn du irgendeinen Link zu einer halbwegs unabhängigen Seite anbieten könntest.