MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Caris » Sonntag, 21. Juni 2026, 13:29:08

Kalle hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 13:17:52 Diesen Aspekt finde ich besonders interessant, weil man ja bei G schon unterstellen will, dass sie Leidensdruck hatte. (?) Ihr Umfeld scheint dies aber nicht wirklich wahrgenommen haben. Also ob nun Suizidversuche vor sich her getragen, Durchführungen überzeugend oder nicht, alle tun so, als ob sie doch überwiegend „normal“ - ich interpretiere: stabil und wenig verhaltensauffällig war, bis hat die „Ausraster“. Aber wer rastet nicht manchmal aus….
Aber sie selbst hatte ja wohl auch nicht derart Leidensdruck dass sie für sich aktiv geworden wäre. Die Angebote schienen ja vorhanden gewesen zu sein? Wenn man so “eskaliert“ wie beschrieben- warum nicht Hilfe annehmen?
PS: Das mag stereotyp sein, aber meine Lebenserfahrung suggeriert mir dass gerade Frauen da deutlich sensibler und reflektierter mit solchen Problemen umgehen können
selbst "nur" narzisstische Menschen (dh. ohne psychopatische Züge) kommen meist nur dann in Therapie, wenn sie ihr Größenselbst nicht mehr aufrecht erhalten können (etwas wenn der Job oder Frau wegfällt, die den Selbstwert gestützt hat). Da die Reflektionsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist und die Störung ja ich-synton, also völlig normal und passend für die Person wahrgenommen wird von der selbst, ist der Veränderungsspielraum idR recht klein.
Sprechen wir von Psychopathie wie man hier nicht mehr drum rum kommt, sprechen wir von Menschen deren Reflektionsfähigkeit gegen null tendiert. Ich sage immer, diese Menschen sind reflektionsbehindert; da geht es nicht um ein Nicht Wollen, sondern um ein Nicht- Können. Das ist geschlechtsunabhängig. -Wahrscheinlich haben sie schon irgendwo Leidensdruck, das will ich denen definitiv nicht absprechen. Aber der ist nicht ausreichend zugänglich als dass man da mit arbeiten könnte. gibt auch keinen Behandlunsgauftrag. da sind ja immer die anderen Schuld.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Kalle » Sonntag, 21. Juni 2026, 13:17:52

Caris hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 12:39:38 Menschen mit Psychopathie gehen zudem nicht in Therapie bzw. nur alibimäßig, um es so aussehen zu lassen, wie wenn sie was ändern wollten.
Diesen Aspekt finde ich besonders interessant, weil man ja bei G schon unterstellen will, dass sie Leidensdruck hatte. (?) Ihr Umfeld scheint dies aber nicht wirklich wahrgenommen haben. Also ob nun Suizidversuche vor sich her getragen, Durchführungen überzeugend oder nicht, alle tun so, als ob sie doch überwiegend „normal“ - ich interpretiere: stabil und wenig verhaltensauffällig war, bis hat die „Ausraster“. Aber wer rastet nicht manchmal aus….
Aber sie selbst hatte ja wohl auch nicht derart Leidensdruck dass sie für sich aktiv geworden wäre. Die Angebote schienen ja vorhanden gewesen zu sein? Wenn man so “eskaliert“ wie beschrieben- warum nicht Hilfe annehmen?
PS: Das mag stereotyp sein, aber meine Lebenserfahrung suggeriert mir dass gerade Frauen da deutlich sensibler und reflektierter mit solchen Problemen umgehen können, Hilfe tendenziell eher nutzen und auch eher Lösungen finden

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Caris » Sonntag, 21. Juni 2026, 12:39:38

HET_GAST hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 04:00:33 Danke @Caris für dein Feedback und deine nochmaligen Ausführungen.



Doch, man hätte die Eskalation der Person GH entgegentreten können. Es hätte bei mindestens zwei S****dversuchen gehandelt werden müssen. Die psychologische Betreuung hätte viel engmaschiger erfolgen müssen und nicht nur aller 6 Wochen. Dann wäre nämlich in intensiven Gesprächen heraus gekommen, wer da eigentlich vor einem sitzt. Steile These, aber da lag mindestens Eigengefährdung vor, wenn nicht sogar noch mehr. Sie hatte ja auch eine Familienhilfe. Da frage ich mich, warum das Jugendamt nicht viel eher mit ins Boot geholt wurde. Und selbst wenn GH nicht von sich aus gewollt hätte, Ämter und Ärzte haben Möglichkeiten einzuschreiten (Druck durch das Jugendamt, entweder auf Therapie einlassen oder wir tun was wegen möglicher Kindeswohlgefährdung zum Beispiel). Auch mache ich dem Umfeld von ihr Vorwürfe. Es kann mir doch keiner erzählen, dass erst mit dem Ende der Beziehung im August 2025 und den dann folgenden Ermittlungen heraus gekommen ist, wie sie tickt. Ich denke, wir kennen da nur einen kleinen Teil der gesamten Wahrheit.

Aber so ist es sehr oft im Leben, jeder ist sich erstmal selbst am nächsten. Es ist aber auch ein Drahtseilakt, ab wann ist es Hilfe und ab wann Denunziantentum. Hier hätte aber ein kleiner Junge von gerade mal 8 Jahren die Möglichkeit gehabt weiter zu leben, seine Schule zu beenden, eine Lehre zu beginnen oder zu studieren, die erste Freundin oder den ersten Freund zu haben, also ein ganz normales Leben zu führen.
habe leider einen Mord an zwei Kindern miterleben müssen (also nicht direkt, aber in der Behandlung der Überlebenden involviert) bei dem das Jugendamt bereits vollumfänglich involviert war wegen Gefährlichkeit des Vaters. Menschen mit Psychopathie gehen zudem nicht in Therapie bzw. nur alibimäßig, um es so aussehen zu lassen, wie wenn sie was ändern wollten.

Suizidversuche von Menschen mit dieser Persönlichkeitsstruktur sind zudem idR nicht mit dem Ziel zu sterben, sondern ebenfalls instrumentell manipulativ eingesetzt. (Wenn sie gelingen, dann aus Versehen quasi, weil man sich mit der Methode überschätzt hat /die Gefahr nicht richtig eingeschätzt hat).

Sorry, wenn ich kompliziert schreibe. Das ist nicht mein Ansinnen. Ich versuche es verständlicher von nun an.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von HET_GAST » Sonntag, 21. Juni 2026, 12:17:03

Überlegung hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 11:40:39 Gefahr in Verzug bei zwei Personen ... siehe Vollzitat
Ja, es geht um Mord, noch dazu an einem Kind, das 4 Tage verzweifelt gesucht wurde.
Heckengäu » Sonntag, 21. Juni 2026, 10:31:44

Mit ein wenig Nachdenken kommt man durch Logik auf einige Gründe ... siehe Vollzitat

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von HET_GAST » Sonntag, 21. Juni 2026, 11:44:27

arcimboldo2.0 hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 11:39:47 ja, die war schlau.
Ganz nach dem Motto:
"Widdewiddewitt und Drei macht Neune !! Ich mach' mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt .... Hey - Pippi Langstrumpf trallari trallahey tralla hoppsasa"

Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=96Bsrso ... rt_radio=1

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Überlegung » Sonntag, 21. Juni 2026, 11:40:39

HET_GAST hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 11:11:27 Bei "Gefahr im Verzug" (wenn die richterliche oder staatsanwaltliche Anordnung nicht abgewartet werden kann, weil Beweise vernichtet werden könnten) dürfen auch Polizeibeamte das Handy einziehen.

Quelle:
https://www.anwalt-suchservice.de/recht ... 28483.html

Die rechtliche Grundlage hierfür ist in erster Linie § 94 der Strafprozessordnung (StPO) in Verbindung mit § 159 StPO (Todesermittlungsverfahren).

Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__94.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__159.html
Gefahr in Verzug bei zwei Personen, gegen die erstmal noch kein Verdacht besteht? Dünnes Eis...
Ich denke eher da wurde die beiden durch die Polizei überzeugt dann doch "freiwillig" abzugeben und das es eher vom Gefühl her so war, dass als müsste das gemacht werden.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von arcimboldo2.0 » Sonntag, 21. Juni 2026, 11:39:47

HET_GAST hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 11:26:31 Das macht sinn, dank dir ! Es las sie für mich halt komisch.

Da bin ich auch schon drüber gestolpert. Eigentlich hätten da ja tausende von Google-Suchen rekonstruiert werden müssen. War es das Handy, das MR wohlmöglich verbrannt hat oder hatte GH auch ein zweites, das sich auch verabschieden musste ? Auf alle Fälle passt das so gar nicht zu ihrer Art und ihren Aktivitäten.
ja, die war schlau.

ein großteil der angeblichen "INDIZIEN" unterstreicht im prinzip ginaHs angebliche "ahnungslosigkeit". mMn.
als mörderin, als planerin, als ausgebuffte psycho.

auch den anruf von vater-fabian am 11.10. (? sowie andere gespräche, die uns vllt nicht vorliegen): polizei taucht gleich bei dir auf.. (so in etwa)
muss man schon im "alibi-kontext" sehen.

die verteidigung oder ginaH selbst sollten diese angeblichen indizien wunderbar eliminieren können.
und ihre im prinzip (doch im kern) vermutlich gute seele damit rehabilitieren.
vvlt werden wir uns schämen, sie derart verdächtigt zu haben.. :twisted:

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von HET_GAST » Sonntag, 21. Juni 2026, 11:26:31

valleycruiser hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 11:19:49 Alibi bedeutet umgangssprachlich "Ausrede" ...
Was mich etwas erstaunt ist ...
siehe Vollzitat
Das macht sinn, dank dir ! Es las sie für mich halt komisch.

Da bin ich auch schon drüber gestolpert. Eigentlich hätten da ja tausende von Google-Suchen rekonstruiert werden müssen. War es das Handy, das MR wohlmöglich verbrannt hat oder hatte GH auch ein zweites, das sich auch verabschieden musste ? Auf alle Fälle passt das so gar nicht zu ihrer Art und ihren Aktivitäten.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von valleycruiser » Sonntag, 21. Juni 2026, 11:19:49

HET_GAST hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 10:11:56 Was ist an dem Wort Alibi falsch einzuordnen :?:
Alibi bedeutet umgangssprachlich "Ausrede". Jeder der von Alibi spricht, meint nicht immer zwangsläufig das Alibi für eine Straftat. Es kommt auf den Kontext an. Dies wird das Gericht auch zu würdigen haben ob in den Sprachnachrichten / Telefonaten das Alibi im juristischen Kontext gemeint ist. Kommen Umstände hinzu die in den möglichen Tatzeitraum passen, ist eher von einem juristischen Alibi auszugehen, aber auch nicht zwangsläufig.

Was mich etwas erstaunt ist, dass bisher keine vorbereitenden Handlungen von G in ihren Google suchen gefunden wurden. Manchmal suchen Täter hier Begriffe wie "perfekter Mord" oder informieren sich über eine mögliche Tatausführung.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von HET_GAST » Sonntag, 21. Juni 2026, 11:11:27

Überlegung hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 10:41:23 Ja, aber wären sie dazu verpflichtet gewesen ... siehe Vollzitat
Bei "Gefahr im Verzug" (wenn die richterliche oder staatsanwaltliche Anordnung nicht abgewartet werden kann, weil Beweise vernichtet werden könnten) dürfen auch Polizeibeamte das Handy einziehen.

Quelle:
https://www.anwalt-suchservice.de/recht ... 28483.html

Die rechtliche Grundlage hierfür ist in erster Linie § 94 der Strafprozessordnung (StPO) in Verbindung mit § 159 StPO (Todesermittlungsverfahren).

Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__94.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__159.html

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von arcimboldo2.0 » Sonntag, 21. Juni 2026, 11:08:53

Heckengäu hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 10:31:44 Mit ein wenig Nachdenken kommt man durch Logik auf einige Gründe
der polizist + seine kollegin wurden von der see-suche abberufen (da hatten hunde angeschlagen) und zum tümpel beordert. dann stehen die zwei damen gegenüber, am ende der welt, an einem abgelegenen tümpel, wo tatsächlich die kinderleiche liegt. im inzwischen schon medienübergreifenden vermisstenfall.

könnte mir vorstellen, dass
- polizisten schlicht und ergreifend nehmen, was sie kriegen können, in solchen situation. warum denn nicht?
- es sagt ja auch keiner: möchten sie vllt bitte eine freiwillige alkoholprobe abgeben? sondern mglerweise eher: "sind sie noch fahrtüchtig? nee? ja? also bitte die alkoholprobe jetzt"
- ich hätte als polizist auch noch den ausweis mitgenommen, wenn sie mir den aushändigen; i.S.v. pass abgeben, fluchtgefahr

gut wäre gewesen, wenn die fotos von den finderinnen gemacht hätten.
auto auch, innen aussen, reifen. aber wurde das gemacht ?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Juve » Sonntag, 21. Juni 2026, 11:05:54

Überlegung hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 10:41:23 Ja, aber wären sie dazu verpflichtet gewesen, an dieser Stelle die Handys abzugeben?
Bezüglich der o. g. Punkte ist aus polizeilicher Sicht klar, dass da ein Interesse besteht, aber erzwingen hätten die Beamten es da vor Ort nicht können, oder?
Und selbst wenn es nur vom Polizeibeamten "gut geblufft" war - egal -- denn dieser Aspekt wurde bei aller vermeintlicher Planung der Tat (sofern GH auch wirklich die Täterin wäre) komplett übersehen und sie hat bei der Bitte/Aufforderung so reagiert, als hätte man sie gebeten, bitte ihren rechten Arm abzugeben (was das Handy ja auch vermutlich für sie war, nämlich ein "Körperteil" ...) :)

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von HET_GAST » Sonntag, 21. Juni 2026, 11:01:22

Was mich umtreibt, wieso GH über diesen langen Zeitraum (6.1125 bis heute) doch relativ ruhig herüber kommt. Sie hat ja keine Macht über irgendjemanden (außer vielleicht MR) und somit auch keine Manipulationsmöglichkeiten mehr. Ob sie seit ihrem U-Haftantritt medikamentös eingestellt ist, auch um den jetzt stattfindenden Prozess nicht zu gefährden ? Das Handy als Kommunikationsinstrument ist ja auch weggefallen, von jetzt auf gleich, also die totale Umstellung für sie. Sonst stand sie ja (bzw. sah sie sich so) immer im Mittelpunkt. Ich stelle mir das unter dem noch dazu einschneidenden Freiheitsentzug fast nicht aushaltbar vor, gerade auch bei einer so jung-quirligen 30erin. Laut Google verfügt die JVA Bützow über einen großen psychologischen und psychiatrischen Fachdienst, der Behandlungsbedarfe ermittelt.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Überlegung » Sonntag, 21. Juni 2026, 10:41:23

Heckengäu hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 10:31:44 Mit ein wenig Nachdenken kommt man durch Logik auf einige Gründe

……..
Ja, aber wären sie dazu verpflichtet gewesen, an dieser Stelle die Handys abzugeben?
Bezüglich der o. g. Punkte ist aus polizeilicher Sicht klar, dass da ein Interesse besteht, aber erzwingen hätten die Beamten es da vor Ort nicht können, oder?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von HET_GAST » Sonntag, 21. Juni 2026, 10:32:26

Überlegung hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 09:57:58 Guten Morgen an alle, siehe Vollzitat
Ich denke, irgendwo müssen sie anfangen, wenn eine Leiche gemeldet wird und in der heutigen Zeit ist das Handy ein zentrales Beweismittel (GPS-Daten, Fotos, Dateien, Anrufe/Nachrichten usw.). Ob es so üblich ist, kann ich dir nicht sagen, aber ich vermute es. Es macht sicher auch ein Unterschied ob Beschuldigter oder Zeuge. Ich denke, das Handy und auch ihr Auto (Info von Raffaela, dass das Auto noch beschlagnahmt ist) sind nach wie vor noch asserviert. Unter dem "Spiegeln" (oder Klonen) eines Handys versteht man das vollständige Auslesen des Speichers, um alle Daten – auch gelöschte für Ermittlungen verfügbar zu machen. Digitalforensiker der Polizei oder spezialisierte private Forensik-Unternehmen werden dazu rangezogen.

Wie es rechtlich aussieht, da habe ich keine Ahnung, @Turmfalke23, kannst du weiterhelfen ?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Heckengäu » Sonntag, 21. Juni 2026, 10:31:44

Überlegung hat geschrieben: Sonntag, 21. Juni 2026, 09:57:58 Guten Morgen an alle,

mich beschäftigt da eine Frage bezüglich der Handys:

Wieso war es erforderlich, dass G. und die Zeugin H. die Handys noch vor Ort abgeben "mussten" nach dem Leichenfund?
Wie kann man sich das vorstellen, dass die Handys gespiegelt wurden.
Ist das üblich, wenn man ein Verbrechen meldet?
Ich war bisher der Meinungen, dass man erstmal nicht dazu verpflichtet ist, solange kein richterlicher Beschlzss, oder Gefahr im Verzug vorliegt. Man müsste auch keinen Grund angeben. Wie eine Verweigerung dann von der Polizei gewertet wird ist natürlich eine andere Sache....
Warum könnte es aber da wichtig gewesen sein?
Mit ein wenig Nachdenken kommt man durch Logik auf einige Gründe

1. Damit ausgeschlossen werden kann dass auf den Mobilgeräten Fotos sind die von Fabians verstümmeltem Leichnam gemacht wurden.
Die dann auf dafür berüchtigten Seiten im Internetz erscheinen. Früher war das "Gore". Da bin ich einmal und nie wieder als Greenhorn einem Link gefolgt - es ist grauenhaft gewesen.
G. H. hat Heike M. angeboten ein Foto zu machen. Was diese selbstredend schockiert und entschieden abgelehnt hat. G. H. war alleine am Leichnam. Es ist ihr ohne weiteres solch ruchlose Tat zuzutrauen.
2. In der Summe ergab sich "Gefahr im Verzug" die die sofortige vorläufige Beschlagnahme der 2 Mobilgeräte rechtfertigte. Sofern diese nicht auf freiwilliger Basis dem Polizeibeamten überlassen wurden.
G. H. reagierte wie immer bei Differenzen mit Männern. Mit lautem Geschrei. Bei Differenzen mit Frauen wird hingegen eine Einigung erzielt.
3. Das Verhalten von G. H. die sich sofort als "Ziehmutter" vorstellte und in völliger emotionsloser Schilderung dem Polizeibeamten entgegentrat.
Was dieser als seltsam in seinem Bericht erwähnte.
4. Differenzen die sich aus den Angaben der G. H. ergaben, der Heike M. sofort enbtschieden widersprach und aus ihrer Sicht richtigstellend wiedergab.
5. Die angegebene Situation warum und weshalb hier spazieren gegangen wurde kann in den Mobilgeräten nachprüft werden

Das allein ist ausreichend für den Vorgang. Mögen andere Foristen noch weitere Punkte dazu anführen

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von arcimboldo2.0 » Sonntag, 21. Juni 2026, 10:21:45

darf sich die angeklagte nur 1x einlassen in der verhandlung oder mehrfach ?
das schlusswort, wo sie sich ja auch "einlässt" letztlich, bleibt ihr immer erhalten oder ?

sehr tolle beschreibung dazu vom chatgpt
.
CHATGPT zu einlassungen der angeklagten
🧑‍⚖️ 1. Muss die Angeklagte in den Zeugenstand?
❌ Nein.
Die Angeklagte ist **kein Zeuge**, sondern Verfahrensbeteiligte.

Das bedeutet:
* Sie **muss nie in den Zeugenstand**
* Sie kann sich frei äußern oder schweigen
* Sie kann sich **jederzeit selbst äußern**, ohne „vernommen“ zu werden
👉 Sie steht dann einfach auf und spricht im Rahmen der Hauptverhandlung (über das Gericht zugelassen).

🗣️ 2. Kann sie sich mehrfach äußern?
✔ Ja.

Die Angeklagte kann:
* am Anfang eine Einlassung machen
* später noch weitere Erklärungen abgeben
* auf neue Beweise reagieren
* über ihren Verteidiger Erklärungen abgeben lassen
Es gibt **keine Einmal-Regel**.

❗ 3. Darf sie sprechen, ohne befragt zu werden?
✔ Ja.

Wenn sie selbst spricht:
* niemand „verhört“ sie dabei automatisch
* sie ist nicht verpflichtet, Fragen zu beantworten
* sie kann eine freie Erklärung abgeben

Aber:
👉 Das Gericht kontrolliert den Ablauf

Das heißt:
* der Vorsitzende Richter kann unterbrechen, wenn es prozessual nötig ist
* es darf nicht chaotisch werden oder am Thema vorbeigehen

⚖️ 4. Darf Richter oder Staatsanwalt sie direkt befragen?
Ja – aber nur unter bestimmten Bedingungen:

Wenn die Angeklagte eine Einlassung macht oder spricht, gilt:
* Richter darf Fragen stellen
* Staatsanwaltschaft darf Fragen stellen
* Verteidigung darf ebenfalls Fragen stellen

👉 ABER:
* Sie muss nicht antworten
* keine „Zwangsvernehmung“ im klassischen Sinne
* sie bleibt Herrin über ihre Aussage

📄 5. Besonderheit: schriftliche Einlassung (über Verteidiger)

Wenn der Verteidiger eine Erklärung vorliest:
* das ist **rechtlich eine Einlassung der Angeklagten**
* sie gilt genauso wie mündliche Aussagen

Danach kann:
* das Gericht Rückfragen stellen
* die Staatsanwaltschaft Fragen stellen
* die Verteidigung reagiert

🧠 6. Wichtiges Grundprinzip

Im deutschen Strafprozess gilt:
> Die Angeklagte darf sprechen – muss aber nicht antworten.
Und:
> Sie ist keine „zu vernehmende Person wie ein Zeuge“, sondern eine Partei im Verfahren.

📌 Kurz zusammengefasst
* ✔ Sie muss nicht in den Zeugenstand
* ✔ Sie kann sich jederzeit selbst äußern
* ✔ Sie kann mehrfach sprechen
* ✔ Niemand kann sie zwingen zu antworten
* ✔ Richter/StaA dürfen Fragen stellen, aber ohne Antwortpflicht
* ✔ Letztes Wort bleibt ihr immer vorbehalten
.
CHATGPT zu NOTBREMSEN der verteidigung wenn mandantin drauflos redet
Ja – aber der Verteidiger hat **keine direkte „Stopp“- oder „Rausführ“-Befugnis**. Auch in einer Eskalation bleibt die Kontrolle formal beim Gericht.

Ich trenne dir das sauber in **Sofortmaßnahmen vs. Grenzen** auf:

⚖️ 1. Kann der Verteidiger sofort erreichen, dass sie aufhört zu sprechen?

❌ Direkt: nein

Der Verteidiger kann nicht:
* „Aussage stoppen“
* „sofortige Wortentziehung anordnen“
* „Rausführen lassen“
Das sind **ausschließlich richterliche Maßnahmen**.

🧑‍⚖️ 2. Was der Verteidiger sofort tun kann (in Echtzeit)

In der Situation „sie redet plötzlich los“ hat der Verteidiger drei echte Sofort-Optionen:

🟢 A) Sofortiger prozessualer Einwand

Er kann direkt sagen:
* „Ich widerspreche der weiteren Worterteilung!“
* „Ich beantrage die Unterbrechung der Verhandlung!“
👉 Das zwingt den Richter zur **sofortigen Entscheidung**.

🟡 B) Antrag auf Sitzungsunterbrechung

Das ist der wichtigste Hebel:
* „Ich beantrage eine sofortige Unterbrechung zur Ordnung der Mandantin.“

👉 Ergebnis:
* Richter entscheidet sofort
* meist sehr kurze Pause (Sekunden bis Minuten)

🔴 C) Antrag auf Entfernung aus dem Saal (§ 177 GVG)

Das ist der „harte Hebel“, aber:
* nur der Richter kann es anordnen
* Verteidiger kann es **beantragen**

Typischer Wortlaut:
> „Ich beantrage, die Angeklagte zur Wahrung der Ordnung vorübergehend aus dem Sitzungssaal zu entfernen.“

👉 Das passiert nur bei:
* massiver Störung
* unkontrollierbarem Verhalten
* Wiederholung trotz Ermahnung

⚖️ 3. Was tatsächlich „sofort wirkt“ in der Praxis

Realistisch gesehen ist der schnellste Effekt:

🥇 Richter unterbricht selbst
* passiert oft innerhalb von Sekunden
* wenn jemand durcheinanderredet

🥈 Verteidiger interveniert + Richter reagiert
* Verteidiger ruft Antrag
* Richter stoppt die Situation

🥉 Entfernung aus dem Saal
* eher Ausnahme
* aber möglich bei Eskalation

🧠 4. Wichtiger Punkt: Verteidiger kann nicht „abschalten“, nur steuern

Auch wenn es sich in der Situation so anfühlt:
Der Verteidiger kann nicht wie ein „Schalter“ wirken.

Er kann nur:
* den Richter zur Reaktion zwingen (Antrag)
* die Situation sofort rechtlich „aufbrechen“
* nach der Unterbrechung kontrollieren und stabilisieren

📌 5. Realistische Prozessdynamik

Wenn die Angeklagte plötzlich losredet:
1. Richter: „Ruhe!“ / „Setzen Sie sich!“
2. Verteidiger: „Ich beantrage Unterbrechung!“
3. Richter entscheidet sofort
4. kurze Pause oder strenge Ermahnung
5. Verteidiger stabilisiert Mandantin

⚖️ Kurzfazit

* ❌ Verteidiger kann nicht selbst stoppen oder rausführen lassen
* ✔ Verteidiger kann sofort Unterbrechung + Entfernung beantragen
* ✔ Richter hat sofortige Entscheidungsmacht
* ✔ praktisch wird die Situation meist innerhalb von Sekunden eingefroren
.
CHATGPT zu richter grätscht rein
Ja – der Vorsitzende Richter **kann das jederzeit tun**.

Wenn die Angeklagte selbst spricht, kann der Richter sagen:
> „Ich erteile der Angeklagten das Wort.“
Das ist prozessual völlig zulässig, weil die Angeklagte ein eigenes **unmittelbares Äußerungsrecht** hat.

⚖️ Und dann in deinem Szenario?

Du hast die Eskalation beschrieben:
* Angeklagte steht auf und redet spontan
* Verteidiger: „Unterbrechung! Widerspruch!“
* Richter bleibt ruhig und sagt: „Ich erteile ihr das Wort.“
👉 Dann passiert Folgendes:


🧭 1. Der Verteidiger kann sie NICHT stoppen

Das ist der wichtigste Punkt:
* Der Verteidiger hat **kein Stoppsignal**
* Er kann nur beantragen oder protestieren
* Der Richter entscheidet allein

👉 Wenn der Richter bewusst das Wort erteilt:
> läuft die Aussage ganz normal weiter

🧑‍⚖️ 2. Die Angeklagte spricht jetzt „formal korrekt“
Sobald das Gericht ihr das Wort gibt:
* ist ihre Aussage **Teil der Hauptverhandlung**
* wird protokolliert
* kann vom Gericht verwertet werden
👉 Das ist der entscheidende Moment:
Aus „ungeordnetem Reinrufen“ wird eine **prozessuale Einlassung**

⚠️ 3. Der Verteidiger kann nur noch begrenzen – nicht stoppen
Jetzt bleiben ihm nur noch taktische Optionen:

🟡 A) Einfluss auf Inhalt
* leise intervenieren („bitte keine Details“)
* versuchen, sie zu beruhigen

🟠 B) danach Schadensbegrenzung
* klarstellen: „keine abgestimmte Einlassung“
* versuchen, den Inhalt später einzuordnen

🔴 C) später rechtlich angreifen
* ggf. argumentieren:
* Überforderung
* fehlende Abstimmung
* unklare Verwertbarkeit einzelner Teile

🧠 4. Warum Richter das überhaupt machen würde

Das klingt hart, aber kann Gründe haben:
* Angeklagte hat ein eigenes Rederecht
* Gericht will sie „zu Wort kommen lassen“
* Richter bewertet es als geordnete Einlassung statt Chaos
* Prozessökonomie: lieber kurze geordnete Aussage als ständige Unterbrechung

🧩 5. Der entscheidende Unterschied

Es gibt zwei völlig verschiedene Situationen:
| Situation--------------------- | Wirkung |
| -------------------------------- | ----------------------- |
| ungeordnetes Reinrufen | kann unterbunden werden |
| vom Richter erteiltes Wort | vollwertige Aussage |
👉 Genau deshalb ist dein Szenario so kritisch für die Verteidigung.

# 📌 Kurz gesagt
* ✔ Richter darf ihr jederzeit das Wort erteilen
* ❌ Verteidiger kann das nicht verhindern
* ✔ sobald das passiert, ist es eine echte Prozessaussage
* ⚠ Verteidiger kann nur noch steuern, nicht stoppen

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von HET_GAST » Sonntag, 21. Juni 2026, 10:11:56

Da fall ich doch glatt vom Glauben ab :oops: :!:
Ihr Verteidiger Thomas Löcker kündigte an, dass seine Mandantin sich bald einlassen könnte."

"Gina H.s anderer Anwalt Andreas Ohm bestätigte das Vorhaben seiner Mandantin im RTL-Interview. Er glaubt, dass sich dadurch viele offene Fragen klären ließen. „Ich sehe, dass hier Indizien sind, die gegen die Mandantin sprechen“, räumt er ein. Wie wichtig die Indizien für den Fall seien, müsste aber am Ende das Gericht bewerten. „Ich will mich da aus Spekulationen oder Glaubensfragen raushalten“, erklärt Ohm.
ohne Worte
Für viele Punkte, die Gina H. verdächtig wirken lassen, gebe es eine einfache Erklärung. Gina H. soll zum Beispiel schon kurz nach Fabians Verschwinden über ein mögliches Alibi gesprochen haben. „Das sind keine juristischen Personen“, erklärt Gina H.s Anwalt. Sie habe vielleicht „unbedarfte Sachen“ gesagt und die Bedeutung des Wortes nicht richtig eingeordnet.
Was ist an dem Wort Alibi falsch einzuordnen :?:
Auch für die Frage, warum Gina H. nach dem Leichenfund so gefühlskalt gewirkt habe, liefert ihr Anwalt eine Erklärung. „Jeder Mensch ist vom Gemütsverhalten unterschiedlich“, meint Ohm. Die Angeklagte sei bereits zweimal am Fundort gewesen, bevor sie zusammen mit einer Bekannten schließlich die Polizei gerufen habe. Sie sei beim dritten Mal vielleicht einfach nicht mehr so geschockt gewesen. Außerdem habe sie ausgesagt, schon vorher „genug geweint“ zu haben.
Das überspringe ich mal ganz gekonnt ;)
Ohm betont auch, dass er Zweifel an einigen Zeugenaussagen hat. „Es ist doch schon eine sehr merkwürdige Situation, die die Zeugen geschildert haben“, so der Anwalt. Viele Punkte ließen sich besser verstehen, wenn Gina H. ausgesagt habe, kündigt er an.
Dann bin ich mal geschbannnnd :o
Die Kammer des Landgerichts wird nach Angaben des Richters den Vormittag des 6. August für Gina H.s Einlassung reservieren.
Das klingt mir alles nach letztem Strohhalm :!:

Quelle:
https://www.rtl.de/news/mordfall-fabian ... 83409.html

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Überlegung » Sonntag, 21. Juni 2026, 09:57:58

Guten Morgen an alle,

mich beschäftigt da eine Frage bezüglich der Handys:

Wieso war es erforderlich, dass G. und die Zeugin H. die Handys noch vor Ort abgeben "mussten" nach dem Leichenfund?
Wie kann man sich das vorstellen, dass die Handys gespiegelt wurden.
Ist das üblich, wenn man ein Verbrechen meldet?
Ich war bisher der Meinungen, dass man erstmal nicht dazu verpflichtet ist, solange kein richterlicher Beschlzss, oder Gefahr im Verzug vorliegt. Man müsste auch keinen Grund angeben. Wie eine Verweigerung dann von der Polizei gewertet wird ist natürlich eine andere Sache....
Warum könnte es aber da wichtig gewesen sein?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sami » Sonntag, 21. Juni 2026, 08:34:02

Mondschein hat geschrieben: Donnerstag, 18. Juni 2026, 00:14:30 Vollzitat
Das ist Wortglauberei und du reitest auf einem problem herum das keine grundlage besitzt. Jeder, der das gelesen hat, weiss was der Satz bedeuet und er muss auch nicht anders geschrieben werden.

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