MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Caris_ » Donnerstag, 05. März 2026, 09:05:17

@catch22: Du diffamierst und entwertest gezielt. Dies schadet den Menschen die Du entwertest und vergiftet auch insgesamt die Atmosphäre hier. Dass Du darüber noch diskutierst, ist nur mehr desselben. Wie du in entmenschlichender Weise sprichst, ist exakt das Mindset derer, die derartige Taten wie den Mord an Fabian ausüben.

@Sronson: WTH/Hecki habe ich bisher immer als integer empfunden. Die Interviews mit Raffalea und JS empathisch geführt. Im aktuellen Video sehe ich v.a. persönliche Betroffenheit angesichts der Möglichkeit eines Freispruchs.

(registrierter Namen leider derzeit nicht benutzbar, da Passwort vergessen).

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Donnerstag, 05. März 2026, 08:44:37

Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 05. März 2026, 04:45:58Dafür stürzt Du arglose Foristen in den Abgrund dieses Videoclips? Eine kurze Inhaltsangabe oder ein Abriss Deines Ansinnens hätte den Fans nichts genommen und anderen diesen Unsinn erspart.

[…]

Wo erblickst Du meinerseits Unsachlichkeit oder persönliche Angriffe? Du indessen solidarsierst Dich freudvoll – ,-) – mit sachfremden, persönlichen Angriffen Dritter. Eine befremdliche Moderation.
Das Video war lediglich als Angebot gedacht, damit sich Interessierte selbst ein Bild machen können. Niemand wurde gezwungen, es anzusehen.

Mein früherer Kommentar bezog sich auf den damaligen Stand der Diskussion. Dass sich der Ton später ändern würde, konnte ich natürlich nicht vorhersehen.

Die Moderationsentscheidung zur Formulierung „orientierungsloser Wicht“ bleibt weiterhin bestehen. Komm bitte zurück zur Sachdiskussion.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Turmfalke23 » Donnerstag, 05. März 2026, 07:45:43

Ich hoffe, dass ein aufmerksamer Beitragsschreiber hier die mit Spannung erwartete Pressekonferenz der
Staatsanwaltschaft zum Ermittlungsstand im Fall Fabian zeitlich mitteilt, wenn er davon erfährt.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Catch22 » Donnerstag, 05. März 2026, 04:45:58

Gast123 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 23:55:33 … Hat A. Ohm diese Parallelen so gesehen wie du, oder verrennst du dich da gerade in Details, die für ihn gar keine Rolle gespielt haben? …
Wie sollte der Vergleich mit dem Fall Reusch denn sonst gemeint gewesen sein?

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 15:12:35 … beides wird intern als Strafe angesehen. Dafür ist das U-Haftrecht unter anderem da, weil es Abläufe beschleunigt vs. der Litanei bei einer Hauptverhandlung. …
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 18:18:05 Du irrst. U-Haft dient ausschließlich der Sicherung des Verfahrens.
Gast123 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 23:55:33 … Eine Falschwahrheit deinerseits und jetzt sollten das andere ausbaden. …
Wie bitte?
… Primärer Zweck der Untersuchungshaft (§ 112 StPO) ist die Sicherung des Verfahrens. … Die Untersuchungshaft … soll die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens dadurch gewährleisten, dass der Beschuldigte daran gehindert wird, sich dem Verfahren zu entziehen oder wichtige Beweismittel zu manipulieren oder zu vernichten. …

https://www.lecturio.de/mkt/jura-magazi ... 2-ff-stpo/

Gast123 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 23:55:33 … Ich suche nach Grundlagen für deine Behauptungen. Was hat das bitte mit Punching-Bag zu tun? …
Meine Frage war auf konkrete Mordmerkmale gerichtet. Eine Antwort kam nicht, stattdessen eine Nebelwolke, ob ich nicht wisse oder mir nicht denken könne, dass …

Gast123 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 23:55:33 … Neben Heimtücke … geht die Staatsanwaltschaft von niedrigen Beweggründen aus. …
Danke.

Gastleser hat geschrieben: Donnerstag, 05. März 2026, 00:32:22 Dass keine weiteren, tatsächlichen, Haftgründe gegeben sein müssen, außer dem dringenden Tatverdacht eines „Schwerstverbrechen“, und sich weitere Haftgründe nicht ausschließen lassen.
Die Relevanz für den Fall Fabian erkenne ich noch immer nicht (außer, dass @Sronson wiederholt und wahrscheinlich irrtümlich von einem „Haftgrund“ spricht). Flucht- bzw. Verdunkelungsgefahr wurden doch nie in Frage gestellt, oder?

Nur der Korrektheit halber: Dringender Tatverdacht eines schweren Verbrechens ist nach dem Wortlaut des Gesetzes begrifflich kein „Haftgrund“ (§ 112 Abs. 3 StPO); dies wird aber auch in der Literatur häufig verwechselt. ;-)

Sronson hat geschrieben: Donnerstag, 05. März 2026, 01:22:21 Kritik am Inhalt eines YouTube-Kanals ist selbstverständlich erlaubt …
Bedarf es Deiner Ansicht nach einer dezidierten Auflistung und wissenschaftlichen Betrachtung sämtlicher Fehltritte? In epischer Breite? Sagte das prägnante Attribut „orientierungslos“ nicht alles aus?

Sronson hat geschrieben: Donnerstag, 05. März 2026, 01:22:21 … Dass jemand öffentlich arbeitet, ist jedoch keine Einladung, diese Person zu beleidigen. …
Auf Anlass und Kontext der Äußerung kommt es an. Steht die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund (das Attribut „orientierungslos“ zeigt klaren Sachbezug zum Inhalt des Videos), fehlt es am Charakter einer Schmähung.

Zudem verkörpert der Begriff „Wicht“ per se keine Beleidigung:

1) Sachbezogen, ohne wertenden und emotionalen Nebensinn.

2) In der Anwendung auf Menschen reich nuanciert; häufig in Verbindung mit wertenden und gefühlsbetonten Attributen, doch auch ohne nähere Bestimmung prägnant in diesem Sinne gebraucht.

a) In neuerer Sprache im Allgemeinen stärker gefühlsbetont als normativ wertend. Oft überwiegt das Verächtliche in der Aussage, die betreffende Person wird als tölpelhaft, jämmerlich, nichtswürdig charakterisiert; Wicht ... ein elendes, verächtliches Wesen (J. Grimm Mythol., 1875, 1, 364) …

b) Alt ist zweifellos auch die Verbindung armer Wicht (unglücklicher Wicht u. dgl.), sie scheint aber literarisch erst im 18. Jh. geläufig zu werden. Allgemein zur Bezeichnung bemitleidenswerter Menschen, oft in der Selbstaussage, auch von unterdrückten, sozial niedrigstehenden Menschen …

c) Verbindungen dieser und ähnlicher Art (armer, ärmlicher, erbärmlicher, dummer Wicht u. dgl.) können den abschätzigen Sinngehalt in einer (von b her) abgeschwächten Bedeutungsvariante enthalten; sie dienen meist zur Charakterisierung einer unvermögenden, unbedeutenden, einfältigen Person, z. T. in deutlichem Anschlusz an die Grundbedeutung „Kreatur“ (1 b); Wicht stellt das kraftlose des Menschen dar, der dadurch Unnütz und unbrauchbar wird; Bereicherung d. dt. Sprachschatzes (1806); ein kleiner schwacher Mensch, mit dem Nebenbegriffe des Verächtlichen und Schlechten (1824): die vier und zwanzig Millionen Menschen, die mit aller Majestät, Herrlichkeit und Allgewalt, womit sie von den redseligen Demagogen dekoriert werden, noch immer gröszten Theils sehr arme Wichte sind …

d) Gelegentlich in freieren Verwendungen, denen die allgemeine Bedeutung „Person, Bursche“ zugrunde liegt (s. auch e) …

e) …
f) …
g) …
3) …

„Wicht“ in: Deutsches Wörterbuch (Link mit Sprungmarke)
https://www.dwds.de/wb/dwb/Wicht#GW18926

Sronson hat geschrieben: Donnerstag, 05. März 2026, 01:22:21 … Hecki schien von Ginas Täterschaft überzeugt zu sein. … Mich hat dieser plötzliche Sinneswandel interessiert und wie er von anderen Forenmitgliedern bewertet wird.
Dafür stürzt Du arglose Foristen in den Abgrund dieses Videoclips? Eine kurze Inhaltsangabe oder ein Abriss Deines Ansinnens hätte den Fans nichts genommen und anderen diesen Unsinn erspart.

Sronson hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 13:40:44 Vielen Dank, dass du unserem Thread einen Besuch abstattest und dich so sachlich und ganz ohne persönliche Angriffe zu dem Thema äußerst.
Gast123 hat geschrieben: Donnerstag, 05. März 2026, 00:22:24 "sachlich und ganz ohne persönliche Angriffe" -- der war gut!
Sronson hat geschrieben: Donnerstag, 05. März 2026, 01:22:21 … Meine Glaskugel war zu dem Zeitpunkt leider außer Betrieb ,-)
Wo erblickst Du meinerseits Unsachlichkeit oder persönliche Angriffe? Du indessen solidarsierst Dich freudvoll – ,-) – mit sachfremden, persönlichen Angriffen Dritter. Eine befremdliche Moderation.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Donnerstag, 05. März 2026, 01:22:21

Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 05. März 2026, 00:02:31Wer einen YouTube-Kanal betreibt, noch dazu monetarisiert, muss sich darüber bewusst sein, mitunter auch schärfster Kritik ausgesetzt zu sein. Und dies in reziprokem Verhältnis zur Qualität des dargebotenen Contents. Nichtsdestotrotz: Auch negative Bewertungen pushen einen Kanal und lassen – wie bei WTH – die Kasse klingeln. Diese Perfidie bedarf keines Welpenschutzes, keiner Lex WTH.
Kritik am Inhalt eines YouTube-Kanals ist selbstverständlich erlaubt und Teil der freien Meinungsäußerung. Dass jemand öffentlich arbeitet, ist jedoch keine Einladung, diese Person zu beleidigen. Zudem halte ich es für ein Gerücht, dass sich alle YouTuber über Diffamierungen freuen, weil diese ihren Kanal pushen.
Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 05. März 2026, 00:02:31Kannst Du uns verraten, weshalb wir uns dieses unsäglich miserable Video haben anschauen sollen?
Hecki schien von Ginas Täterschaft überzeugt zu sein. Vor einigen Wochen sagte er sinngemäß, wir würden alle mit den Ohren schlackern, wenn wir erfahren, was sie alles angestellt haben soll. Mich hat dieser plötzliche Sinneswandel interessiert und wie er von anderen Forenmitgliedern bewertet wird.
Gast hat geschrieben: Donnerstag, 05. März 2026, 00:22:24 "sachlich und ganz ohne persönliche Angriffe" -- der war gut!
Meine Glaskugel war zu dem Zeitpunkt leider außer Betrieb ,-)

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Donnerstag, 05. März 2026, 00:32:22

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 23:18:39 …..
Im Ergebnis: ja. Was aber hat dies mit dem Fall Fabian zu tun? …..
Dass keine weiteren, tatsächlichen, Haftgründe gegeben sein müssen, außer dem dringenden Tatverdacht eines „Schwerstverbrechen“, und sich weitere Haftgründe nicht ausschließen lassen.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast123 » Donnerstag, 05. März 2026, 00:22:24

Sronson hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 13:40:44 Vielen Dank, dass du unserem Thread einen Besuch abstattest und dich so sachlich und ganz ohne persönliche Angriffe zu dem Thema äußerst.
"sachlich und ganz ohne persönliche Angriffe" -- der war gut!

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Catch22 » Donnerstag, 05. März 2026, 00:02:31

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 23:34:46 „Orientierungsloser Wicht“ ist eine persönliche Abwertung und damit eine Beleidigung. …
Deine Interpretation sei Dir unbenommen. Meine Sichtweise dazu kennst Du.

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 23:34:46 https://www.duden.de/rechtschreibung/Wicht?amp
Es gibt wesentlich detailliertere Quellen. Das weißt Du ganz genau. @Heckengäu et alteres hatten sie zitiert.

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 22:43:36 ———————————— Moderationshinweis ———————————

Auch bei YouTubern handelt es sich um echte Menschen, die nicht Opfer heftiger Angriffe werden sollten. Kritik kann berechtigt und nachvollziehbar sein, aber einige der heute geposteten Beiträge zu WTH waren eindeutig grenzüberschreitend.
Wer einen YouTube-Kanal betreibt, noch dazu monetarisiert, muss sich darüber bewusst sein, mitunter auch schärfster Kritik ausgesetzt zu sein. Und dies in reziprokem Verhältnis zur Qualität des dargebotenen Contents. Nichtsdestotrotz: Auch negative Bewertungen pushen einen Kanal und lassen – wie bei WTH – die Kasse klingeln. Diese Perfidie bedarf keines Welpenschutzes, keiner Lex WTH.

Kannst Du uns verraten, weshalb wir uns dieses unsäglich miserable Video haben anschauen sollen? Nicht der kleinste Funken an Erkenntnisgewinn steckt darin. Vielmehr wird die Verunsicherung bei rechtlichen Laien weiter vertieft und das Volk verblödet!

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast123 » Mittwoch, 04. März 2026, 23:55:33

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 23:18:39 Der Vergleich mit dem Fall Reusch ist RA Ohm ordentlich auf die Füße gefallen!

Der dringende Tatverdacht gegen den Schwager im Fall Reusch war eher flau. Der eine Haftrichter verneinte ihn, der andere bejahte ihn. Nach einer Haftbeschwerde (mit der aus gutem Grund 3 Wochen gewartet wurde!) war der dringende Tatverdacht aus der Welt und der Haftbefehl aufgehoben. Warum? Mit zunehmendem Zeitablauf steigen die Anforderungen an die StA, Beweismittel zu präsentieren, die einen dringenden Tatverdacht begründen. Im Fall Reusch jedoch trat die StA auf der Stelle → keine weitere Erhärtung des Tatverdachts → nach 3 Wochen kein dringender Tatverdacht mehr → Aufhebung des Haftbefehls.

Eine Vergleichbarkeit mit dem Fall Fabian sehe ich nicht. Da hat sich einer gehörig vergalloppiert.
Ob sich da jemand vergaloppiert hat, entscheidest du, nachdem der Ausgangspunkt verdreht und zerredet wurde.
Hat A. Ohm diese Parallelen so gesehen wie du, oder verrennst du dich da gerade in Details, die für ihn gar keine Rolle gespielt haben?

Du legst mir Worte in den Mund, die ich nie gesagt habe.
Ach wirklich, tue ich das..
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 18:18:05 Du irrst. U-Haft dient ausschließlich der Sicherung des Verfahrens.
Eine Falschwahrheit deinerseits und jetzt sollten das andere ausbaden.

Du suchst einen Punching Ball? Ich bin es nicht.
Ich suche nach Grundlagen für deine Behauptungen. Was hat das bitte mit Punching-Bag zu tun?
Meine Frage zielte darauf, welche(s) Mordmerkmal(e) die StA und der Ermittlungsrichter angenommen hatte(n). Mordmerkmale siehe § 211 Abs. 2 StGB. Dabei kommt es sehr wohl auf die genaue Formulierung an.
Neben Heimtücke, wie geschildert und von dir inhaltlich scheinbar nicht so recht erfasst, geht die Staatsanwaltschaft von
niedrigen Beweggründen aus. Wahnsinnig überraschend, wenn man bedenkt, was über die Tat bekannt ist.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Mittwoch, 04. März 2026, 23:34:46

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 23:18:39„Wicht“ ist nicht zwangsläufig eine Beleidigung. Dies belegen auch die sprachkundlichen Ausarbeitungen einiger Mitforisten dazu. Und das Attribut „orientierungslos“ entspricht einer objektiv feststellbaren Tatsache. All dies kundzutun, ist vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt!

Du selbst hast vorgeschlagen, das YouTube-Video anzuschauen. Dann muss auch berechtigte, ehrliche Kritik daran gestattet sein. Oder sind nur Jubelrufe genehm?
„Orientierungsloser Wicht“ ist eine persönliche Abwertung und damit eine Beleidigung. Das hat nichts mit Meinungsfreiheit oder berechtigter Kritik zu tun und daran ändert sich auch nichts, wenn andere sich humoristisch an deine Ausführungen anhängen. Nicht an allen Menschen geht es spurlos vorbei, wenn sie öffentlich beleidigt werden.

Die Thread-Regeln gelten für alle, also auch für dich.

https://www.duden.de/rechtschreibung/Wicht?amp

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Catch22 » Mittwoch, 04. März 2026, 23:18:39

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:44:59 Vielleicht liegt es auch daran daß … [RA Ohm] keinen Tatverdacht sieht, weil er die Akte kennt. … Nicht umsonst brachte er den Vergleich mit R. Reusch.
Der Vergleich mit dem Fall Reusch ist RA Ohm ordentlich auf die Füße gefallen!

Der dringende Tatverdacht gegen den Schwager im Fall Reusch war eher flau. Der eine Haftrichter verneinte ihn, der andere bejahte ihn. Nach einer Haftbeschwerde (mit der aus gutem Grund 3 Wochen gewartet wurde!) war der dringende Tatverdacht aus der Welt und der Haftbefehl aufgehoben. Warum? Mit zunehmendem Zeitablauf steigen die Anforderungen an die StA, Beweismittel zu präsentieren, die einen dringenden Tatverdacht begründen. Im Fall Reusch jedoch trat die StA auf der Stelle → keine weitere Erhärtung des Tatverdachts → nach 3 Wochen kein dringender Tatverdacht mehr → Aufhebung des Haftbefehls.

Eine Vergleichbarkeit mit dem Fall Fabian sehe ich nicht. Da hat sich einer gehörig vergalloppiert.

GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 20:58:29 Ob Habetha tatsächlich über die Information verfügt …, weiß ich nicht …
RAin Habetha meint wohl eine bevorstehende Hauptverhandlung. Zu einer Hauptverhandlung kommt es sowohl nach Erhebung einer Anklage als auch in einem Sicherungsverfahren (Antrag auf Unterbringung).

GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 20:58:29 … Hoffentlich gibt es morgen oder übermorgen wirklich mal Informationen, mit denen man etwas anfangen kann.
Wie ich finde, lassen sich schon jetzt in den wenigen Informationen ganz entscheidende Details erkennen, die sich – verknüpft mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und nach den Gesetzen der Logik – zu einem schlüssigen Bild formen, freilich mit zwei Alternativen.

Gastleser hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 21:07:45 … „Das vorliegen eines Haftgrunds prüfen“ oder „dass ein Haftgrund nicht auszuschließen ist“, sind unterschiedliche Formulierungen und bedeuten dasselbe? …
Im Ergebnis: ja. Was aber hat dies mit dem Fall Fabian zu tun?

Gast123 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 21:23:19 … Wer in U-Haft landet, muss nicht zwangsläufig schuldig sein, ein Fakt, den du kategorisch abgelehnt hast. U-Haft wird auch dafür genutzt, um ein Geständnis zu erzwingen, etwas, dass du kategorisch abgelehnt hast. …
Du legst mir Worte in den Mund, die ich nie gesagt habe.

Gast123 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 21:23:19 … Du nimmst Bezug auf den Eiskeller-Fall …
Hinsichtlich der Beweisführung im Fall Fabian ist viel zu wenig bekannt, als dass ich hier irgendwelche Parallelen zum Eiskeller-Fall erkennen könnte. In puncto öffentlicher Hetze allerdings hat der Fall Fabian den Eiskeller-Fall längst überholt.

Gast123 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 21:23:19 … Oder hab ich dich da falsch verstanden? …
Ja, das hast Du.

Gast123 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 21:51:36 Ähm, die Rede war von einem brutalen Gewaltverbrechen, auch wenn man sich über die Formulierung streiten kann. Der Junge wurde mit Stichverletzungen aufgefunden.

Du glaubst also, das Kind wusste genau, was ihm blüht, war weder arg- noch wehrlos? Es wurde auch keine Situation ausgenutzt durch eine nahestehende Person, die Fabians Vertrauen ausgenutzt hätte?
Du suchst einen Punching Ball? Ich bin es nicht.

Meine Frage zielte darauf, welche(s) Mordmerkmal(e) die StA und der Ermittlungsrichter angenommen hatte(n). Mordmerkmale siehe § 211 Abs. 2 StGB. Dabei kommt es sehr wohl auf die genaue Formulierung an.


@Sronson
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 18:18:05 … Leider eine von Reklame durchseuchte Zeitverschwendung – betreutes Denken ****************************

Teile des Textes wurden entfernt.
Bitte unterlass solche Beleidigungen.
„Wicht“ ist nicht zwangsläufig eine Beleidigung. Dies belegen auch die sprachkundlichen Ausarbeitungen einiger Mitforisten dazu. Und das Attribut „orientierungslos“ entspricht einer objektiv feststellbaren Tatsache. All dies kundzutun, ist vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt!

Du selbst hast vorgeschlagen, das YouTube-Video anzuschauen. Dann muss auch berechtigte, ehrliche Kritik daran gestattet sein. Oder sind nur Jubelrufe genehm?

Ich versuch‘s nochmal:

Leider eine von Reklame durchseuchte Zeitverschwendung – betreutes Denken durch einen begnadeten Heroen, herabgestiegen vom Olymp der Weisheit, ein Geschenk des Himmels, seinen Worten lauschen zu dürfen. [Regieanweisung: Jungfräuliche Tänzerinnen in bunten Baströckchen schwenken Palmwedel dazu.]

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Mittwoch, 04. März 2026, 22:43:36

———————————— Moderationshinweis ———————————

Auch bei YouTubern handelt es sich um echte Menschen, die nicht Opfer heftiger Angriffe werden sollten. Kritik kann berechtigt und nachvollziehbar sein, aber einige der heute geposteten Beiträge zu WTH waren eindeutig grenzüberschreitend.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Heckengäu » Mittwoch, 04. März 2026, 22:02:16

seppel hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:51:40 Für mich ganz allein ist jetzt erst einmal der Zeitpunkt erreicht, mich mit weiteren Spekulationen zurückzuhalten und mich wieder auf die privatere Ebene zurückzuziehen.
:idea:
.
Spoiler
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast123 » Mittwoch, 04. März 2026, 21:51:36

Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 14:38:21
Die Verdächtige könnte … Dinge getan haben, die unter strafbares Handeln fallen, aber weit entfernt sind von einem heimtückischen Mord. …
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 18:18:05 Beitrag von Catch22 » Mittwoch, 04. März 2026, 18:18:05
Wurde das Mordmerkmal der Heimtücke überhaupt jemals von OStA Nowack expilizit erwähnt?

Ähm, die Rede war von einem brutalen Gewaltverbrechen, auch wenn man sich über die Formulierung streiten kann.
Der Junge wurde mit Stichverletzungen aufgefunden.

Du glaubst also, das Kind wusste genau, was ihm blüht, war weder arg- noch wehrlos?
Es wurde auch keine Situation ausgenutzt durch eine nahestehende Person, die Fabians Vertrauen ausgenutzt hätte?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Mittwoch, 04. März 2026, 21:35:09

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 20:51:20 Das Fehlen eines unmittelbaren Beweises würde selbst der dümmste Ermittlungsrichter bemerken, ohne dass ihn ein Verteidiger darauf hinweisen müsste.
Da diese Information aus einem Zeitungsinterview stammt, war sie vermutlich nicht für den Richter bestimmt, sondern für die Öffentlichkeit ,-)

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast123 » Mittwoch, 04. März 2026, 21:23:19

@catch22
Gast123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 18:47:10
… „Haftprüfung abgelehnt“ … „U-Haft schafft Rechtskraft“ … „sie sitzt, sie's schuldig“ …
In solch philosophische Abgründe begebe ich mich ungern, solange die öffentlich bekannte Faktenlage am Hungertuch nagt. Im Eiskeller-Fall hätten Deine Ausführungen mitten ins Schwarze getroffen. Aber hier? Warten wir doch einfach mal ab.
Halten nur vorher kurz fest: Wer in U-Haft landet, muss nicht zwangsläufig schuldig sein, ein Fakt, den du kategorisch abgelehnt hast.
U-Haft wird auch dafür genutzt, um ein Geständnis zu erzwingen, etwas, dass du kategorisch abgelehnt hast.
Jetzt heißt es plötzlich "Warten wir doch einfach mal ab".
Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05
… Zumindest sagt das die Theorie, wie sieht das im echten Leben aus?
Im „echten“ Leben dominiert der Volksglaube derer, die die Rechtslage partout nicht akzeptieren wollen.
Das heißt, die apokryphen Haftgründe waren dir vorher nicht bekannt. Genauso wenig wie der Slogan hinter der Maßnahme
von Staatsanwälten: "U-Haft schafft Rechtskraft".
Dann stellt sich mir die Frage, warum das ein Volksglaube sein soll, wenn die (unerlaubte) Rechtspraxis dir ganz klar widerspricht.
Beziehungsweise diese dir bis vor kurzem fremd war und du gleichzeitig das hier monierst..

Mit der Rechtslage aber scheint sich niemand auseinandersetzen zu wollen. Was zählt, ist die Stimme des Volkes. Traurig.

Du nimmst Bezug auf den Eiskeller-Fall, den gabs hier rauf und runter. Bedeutet, dir ist kein weiterer ähnlich gelagerter Fall
untergekommen, so dass du annimmst, das sei eine Anomalie? Oder hab ich dich da falsch verstanden?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Mittwoch, 04. März 2026, 21:07:45

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 20:51:20 …..
Richtig. Aber nach der Rechtsprechung des BVerfG muss das Vorliegen eines Haftgrundes trotzdem geprüft werden, auch dann, wenn z. B. Fluchtgefahr angesichts einer drohenden langen Freiheitsstrafe auf der Hand liegt. Andernfalls wäre der Haftbefehl verfassungswidrig.
Erklärst du das bitte?

„Das vorliegen eines Haftgrunds prüfen“ oder „dass ein Haftgrund nicht auszuschließen ist“, sind unterschiedliche Formulierungen und bedeuten dasselbe?

Letzteres ist ein Nullhypothesenspiel, „nicht ausschließen“ bedeutet nicht „liegt vor“.

„….. Verdacht eines Schwerstverbrechens: Nach dem Wortlaut des § 112 III StPO kann U-Haft auch dann verhängt werden, wenn der Beschuldigte verdächtig ist, eine der dort aufgezählten Katalogtaten begangen zu haben. Zu diesen Taten gehören insbesondere Mord und Totschlag oder schwere Körperverletzung. Dies ist aber im Hinblick auf den bereits oben kurz skizzierten schweren Eingriff in die Freiheitsrechte des/der noch nicht rechtskräftig verurteilten (!) Beschuldigten äußerst bedenklich. Daher ist die Norm verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass ein Haftgrund im Sinne des § 112 II StPO immerhin nicht ausgeschlossen sein darf, da ansonsten die U-Haft den Charakter einer reinen Verdachtsstrafe erhielte. …..“
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/filea ... 2023-2.pdf

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von GästinF » Mittwoch, 04. März 2026, 20:58:29

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:34:47 Er verfügt jedenfalls nicht über dieselben Informationen wie die Opferanwältin Habetha, die davon ausgeht, dass es zu einem Prozess kommen wird.
Ob Habetha tatsächlich über die Information verfügt oder das Wunschdenken ist, weiß ich nicht, aber vermutlich eher als Hecki.

Ich mach es jetzt aber mal wie Seppel und warte mal außerhalb des Forums ab, was sich tut, da es sich hier im Kreis dreht.
Hoffentlich gibt es morgen oder übermorgen wirklich mal Informationen, mit denen man etwas anfangen kann.
:) :idea:

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Catch22 » Mittwoch, 04. März 2026, 20:51:20

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:21:48 … weil es keine direkten Beweise gibt …
Selbstredend gibt es keinen unmittelbaren Tatbeweis (z. B. Augenzeuge, Videoaufzeichnung). Mit einem solchen Trumpf in der Hand hätte die StA zuallererst die Presse gefüttert.

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:21:48 … Dazu gehört eben auch, auf das Fehlen unmittelbarer Beweise hinzuweisen.
Das Fehlen eines unmittelbaren Beweises würde selbst der dümmste Ermittlungsrichter bemerken, ohne dass ihn ein Verteidiger darauf hinweisen müsste.

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:21:48 … Die Haft beruht stattdessen auf Indiztatsachen. …
Dies ist die logische Konsequenz daraus, keine Überraschung.

Dabei muss jede einzelne Indiztatsache bewiesen werden und letztlich muss das Tatgericht in der Gesamtschau ohne vernünftigen Zweifel von der Täterschaft überzeugt sein. Beim Haftbefehl genügt die hohe Wahrscheinlichkeit der Täterschaft (= dringender Tatverdacht).

Was genau RA Ohm in der Gesamtschau der Indizien mit seinem Haftprüfungsantrag gerügt hat, wissen wir nicht. Ein Haftprüfungsverfahren findet in nichtöffentlicher Sitzung statt. Vermutlich zielte er auf das Fehlen unmittelbar tatbezogener Indizien ab (Beispiel: Fingerabdrücke am Tatwerkzeug), ohne die ein Tatnachweis nicht gelingt. Details gab RA Ohm nicht bekannt, auch nicht, weshalb er gegen die Entscheidung des LG keine weitere Beschwerde eingelegt hatte.

Gast123 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 18:47:10 … „Haftprüfung abgelehnt“ … „U-Haft schafft Rechtskraft“ … „sie sitzt, sie's schuldig“ …
In solch philosophische Abgründe begebe ich mich ungern, solange die öffentlich bekannte Faktenlage am Hungertuch nagt. Im Eiskeller-Fall hätten Deine Ausführungen mitten ins Schwarze getroffen. Aber hier? Warten wir doch einfach mal ab.

Gastleser hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:15:33
§112 abs.3
“… dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.”
Richtig. Aber nach der Rechtsprechung des BVerfG muss das Vorliegen eines Haftgrundes trotzdem geprüft werden, auch dann, wenn z. B. Fluchtgefahr angesichts einer drohenden langen Freiheitsstrafe auf der Hand liegt. Andernfalls wäre der Haftbefehl verfassungswidrig.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Mittwoch, 04. März 2026, 20:42:02

———————————— Moderationshinweis ———————————

In den nächsten zwei Tagen wird das Untersuchungsergebnis erwartet. Die Diskussion wird dann voraussichtlich noch intensiver. Bitte achtet darauf, sachlich zu bleiben und andere Meinungen zu respektieren. Beiträge mit persönlichen Angriffen werden gelöscht oder nicht freigeschaltet.

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