von SonntagsGast » Dienstag, 03. März 2026, 11:08:22
Interessant, wie ein altes Thema wieder auftaucht. Dass die TV die Tat wegen einer schweren Erkrankung ausgeführt haben soll, wurde hier mehrfach ziemlich intensiv diskutiert. Es stand das Argument im Raum, die Behörden konnten ihre Krankheit nicht erkennen, weil sie keine Ärzte wären und keine Diagnosen ausstellen würden.
Gar nicht der Punkt, damals schon nicht und daran dürfte sich heuer nichts geändert haben. Natürlich muss und wird eine EB ausschließen, ob von einer Person eine Gefahr ausgeht, ob sie noch alle Tassen im Schrank hat - und das recht zügig, damit nicht noch mehr Schaden angerichtet wird. Und über eine PsychKG kann die Person dann umgehend eingewiesen werden.
Zu Nowacks Aussagen und das Ende der Ermittlungen. Nach rd. fünf Monaten den Fall geknackt zu haben, ist eine Erfolgserlebnis. "Die Staatsanwaltschaft plant
Anklage zu erheben" wäre der normale, oft gesehene nächste Schritt. Der OStA drückt sich gerade aus welchem Grund davor? Kein Ton mehr davon, dass die Anklage auf Mord lautet. Keine Aussage mehr dazu, dass ein dringender Tatverdacht weiterhin besteht. Stattdessen kündigt Nowack an, sich zu verabschieden: "Das wird dann meine letzte sein." (Pressemitteilung).
Bei einer Verhandlung würde er der Presse aber weiter
zur Verfügung stehen, oder geht der Mann in Frührente?
Er stellt zwei Szenarien in Aussicht.
1. Das "Verfahren" ist dann zu Ende
ODER
2. Es würde zum LG übergehen
Müsste es nicht und heißen statt oder? Das Verfahren ist zu Ende UND wird dem LG übergeben zwecks Anklageerhebung. Stattdessen rudert er zurück: "Wenn es denn eine Anklage geben sollte" oder "Das sage ich nicht", ob die TV angeklagt wird.
Es genügt schlicht und ergreifend nicht für eine Anklage und einen Prozess.
Interessant, wie ein altes Thema wieder auftaucht. Dass die TV die Tat wegen einer schweren Erkrankung ausgeführt haben soll, wurde hier mehrfach ziemlich intensiv diskutiert. Es stand das Argument im Raum, die Behörden konnten ihre Krankheit nicht erkennen, weil sie keine Ärzte wären und keine Diagnosen ausstellen würden.
Gar nicht der Punkt, damals schon nicht und daran dürfte sich heuer nichts geändert haben. Natürlich muss und wird eine EB ausschließen, ob von einer Person eine Gefahr ausgeht, ob sie noch alle Tassen im Schrank hat - und das recht zügig, damit nicht noch mehr Schaden angerichtet wird. Und über eine PsychKG kann die Person dann umgehend eingewiesen werden.
Zu Nowacks Aussagen und das Ende der Ermittlungen. Nach rd. fünf Monaten den Fall geknackt zu haben, ist eine Erfolgserlebnis. "Die Staatsanwaltschaft plant
Anklage zu erheben" wäre der normale, oft gesehene nächste Schritt. Der OStA drückt sich gerade aus welchem Grund davor? Kein Ton mehr davon, dass die Anklage auf Mord lautet. Keine Aussage mehr dazu, dass ein dringender Tatverdacht weiterhin besteht. Stattdessen kündigt Nowack an, sich zu verabschieden: "Das wird dann meine letzte sein." (Pressemitteilung).
Bei einer Verhandlung würde er der Presse aber weiter
zur Verfügung stehen, oder geht der Mann in Frührente?
Er stellt zwei Szenarien in Aussicht.
1. Das "Verfahren" ist dann zu Ende
ODER
2. Es würde zum LG übergehen
Müsste es nicht [b]und[/b] heißen statt [b]oder[/b]? Das Verfahren ist zu Ende UND wird dem LG übergeben zwecks Anklageerhebung. Stattdessen rudert er zurück: "Wenn es denn eine Anklage geben sollte" oder "Das sage ich nicht", ob die TV angeklagt wird.
Es genügt schlicht und ergreifend nicht für eine Anklage und einen Prozess.