MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Dienstag, 03. März 2026, 12:38:46

Sronson hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 11:23:19 Gab es schon Fälle, in denen ein Mordverfahren nach 5 Monaten Ermittlungen eingestellt wurde, weil am Ende die Beweise für eine Anklage nicht reichten?
GästinF hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 12:33:29 Hätte es zumindest schon etliche geben müssen, da ja schon einige Personen zu Unrecht verurteilt wurden. Meist ist die Maschinerie aber nicht mehr aufzuhalten, ob schuldig oder nicht und es kommt in solchen Fällen eher noch zu einem nachträglichen Freispruch.
Da habe ich auf die schelle keine Fälle gefunden, aber die Liste der Justizirrtümer in Deutschland mal mit angehangen.

Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von ... tsprechung

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von GästinF » Dienstag, 03. März 2026, 12:35:19

Sronson hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 11:48:06 Ich wage mal eine mutige Prognose: Herr Nowack wird uns am Ende der Woche mitteilen, dass die Anklage bereits eingereicht wurde.
Und du meinst nicht, wir wären darüber bereits von anderer Stelle informiert worden?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von GästinF » Dienstag, 03. März 2026, 12:33:29

Sronson hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 11:23:19 Gab es schon Fälle, in denen ein Mordverfahren nach 5 Monaten Ermittlungen eingestellt wurde, weil am Ende die Beweise für eine Anklage nicht reichten?
Hätte es zumindest schon etliche geben müssen, da ja schon einige Personen zu Unrecht verurteilt wurden. Meist ist die Maschinerie aber nicht mehr aufzuhalten, ob schuldig oder nicht und es kommt in solchen Fällen eher noch zu einem nachträglichen Freispruch.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Dienstag, 03. März 2026, 12:28:21

Nikas hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 12:08:08 Ich geb dir zwar Recht, dass man das Abgedruckte als schwammig definieren kann. Allerdings wäre doch dann der dringende Tatverdacht nicht mehr gegeben und G umgehrnd freizulassen, wenn sich die StA soooo undicher wäre.
Ich denke es wurde von der Zeitung bewusst versucht, Zweifel zu streuen, indem das Gesagte zusammengekürzt wurde und es somit einen Artikel wert war. Denn eigentlich gibts ja gerade nix neues, wenn mans genau betrschtet.
Im Bezug auf „letzte Mitteilung“ gehe ich davon aus, „vor Anklageerhebung“ oder „vor Eröffnung des Hauptverfahrens“.

Ich glaub zwar auch nicht dass es keine weiteren Beteiligten gibt, aber an ihre komplette Unschuld glsub ich auch nicht.
Für mich exakt auf den Punkt gebracht 👍, bis auf die (Mit) Täterschaft.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von SonntagsGast » Dienstag, 03. März 2026, 12:23:58

Nikas hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 12:08:08 Ich geb dir zwar Recht, dass man das Abgedruckte als schwammig definieren kann. Allerdings wäre doch dann der dringende Tatverdacht nicht mehr gegeben und G umgehrnd freizulassen, wenn sich die StA soooo undicher wäre.
Das ist eben der Sinn und Zweck dahinter: Der Beschuldigte kommt eben nicht frei aus besagtem Grund. In unserer Rechtspraxis absolut nichts Neues, 1964 schreibt der Spiegel "Gesteh und geh" und bezieht sich auf die Behördentaktik, jemanden zu etwas zu zwingen. "Willkürlichen Freiheitsentzug gibt es am laufendem Band" heißt es weiter.
https://www.spiegel.de/politik/gesteh-u ... 0046163483


Denn eigentlich gibts ja gerade nix neues, wenn mans genau betrschtet.
Dann sind Nowacks O-Töne frei erfunden und oder wurden so gedreht, dass eine Story draus entsteht. Sehr gewagt die Vermutung, denn das würde bedeuten, dass ein OStA sich von der Presse benutzen und veräppeln lässt.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Nikas » Dienstag, 03. März 2026, 12:08:08

SonntagsGast hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 11:48:35 In meinem Beitrag "U-haft schafft Rechtskraft" hatte ich eine Strafverteidigern aus Berlin zitiert, die untersucht hat, was am Ende von Ermittlungen hängenbleibt. Nicht sehr viel. Hilft aber nicht wirklich weiter, denn nach
Delikten hatte sie ihre Zahlen nicht aufgeschlüsselt. Spontan kann ich mich erinnern, dass Personen ins Visier geraten waren, obwohl die nichts mit dem Tatvorwurf Mord oder Totschlag zu tun hatten. Ob man den Fall Fabian endgültig abschließt, kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Schade, dass keine Belohnung ausgelobt wurde für Hinweise, was aber auch wieder mit einem Zugeständnis verbunden gewesen wäre, ob die TV es denn nun wirklich war.
Mit Ginas U-Haft hat man alles auf eine Karte gesetzt..
und sich verzockt?
Ich geb dir zwar Recht, dass man das Abgedruckte als schwammig definieren kann. Allerdings wäre doch dann der dringende Tatverdacht nicht mehr gegeben und G umgehrnd freizulassen, wenn sich die StA soooo undicher wäre.
Ich denke es wurde von der Zeitung bewusst versucht, Zweifel zu streuen, indem das Gesagte zusammengekürzt wurde und es somit einen Artikel wert war. Denn eigentlich gibts ja gerade nix neues, wenn mans genau betrschtet.
Im Bezug auf „letzte Mitteilung“ gehe ich davon aus, „vor Anklageerhebung“ oder „vor Eröffnung des Hauptverfahrens“.

Ich glaub zwar auch nicht dass es keine weiteren Beteiligten gibt, aber an ihre komplette Unschuld glsub ich auch nicht.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Dienstag, 03. März 2026, 12:03:56

Sronson hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 11:48:06 Ich wage mal eine mutige Prognose: Herr Nowack wird uns am Ende der Woche mitteilen, dass die Anklage bereits eingereicht wurde.
Das wäre auch noch eine Möglichkeit, auch um endlich voranzukommen, der Presse etwas präsentieren zu können, eine Art abgeschlossene Zwischenentscheidung. Und da bleibe ich bei Freitag, dem 06.03.2026, also genau 4 Monate nach U-Haftantritt.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von SonntagsGast » Dienstag, 03. März 2026, 11:48:35

Sronson hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 11:23:19 Gab es schon Fälle, in denen ein Mordverfahren nach 5 Monaten Ermittlungen eingestellt wurde, weil am Ende die Beweise für eine Anklage nicht reichten?
In meinem Beitrag "U-haft schafft Rechtskraft" hatte ich eine Strafverteidigern aus Berlin zitiert, die untersucht hat, was am Ende von Ermittlungen hängenbleibt. Nicht sehr viel. Hilft aber nicht wirklich weiter, denn nach
Delikten hatte sie ihre Zahlen nicht aufgeschlüsselt. Spontan kann ich mich erinnern, dass Personen ins Visier geraten waren, obwohl die nichts mit dem Tatvorwurf Mord oder Totschlag zu tun hatten. Ob man den Fall Fabian endgültig abschließt, kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Schade, dass keine Belohnung ausgelobt wurde für Hinweise, was aber auch wieder mit einem Zugeständnis verbunden gewesen wäre, ob die TV es denn nun wirklich war.
Mit Ginas U-Haft hat man alles auf eine Karte gesetzt..
und sich verzockt?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Dienstag, 03. März 2026, 11:48:06

Ich wage mal eine mutige Prognose: Herr Nowack wird uns am Ende der Woche mitteilen, dass die Anklage bereits eingereicht wurde.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Dienstag, 03. März 2026, 11:33:52

Sronson hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 10:58:17 Hat Jens Schwarck das genauso gesagt? Eine neurologische Entwicklungsstörung wie ADHS ist doch kein Motiv (also kein Beweggrund für eine Tat) im strafrechtlichen Sinne. Sie kann allenfalls bestimmte Verhaltensweisen begünstigen, aber für sich genommen keine schweren Gewalttaten.

https://www.msdmanuals.com/de/heim/gesu ... örung-adhs
Ja, so hatte er es formuliert. Bin da aber ganz bei dir, zumal G. nach der Tat ganz normal weitergelebt, also ihr Leben ja "im Griff" hatte.

Was ich mir vorstellen kann, das die Tat in einem wahnhaften oder psychotischen (Ausnahme)zustand begangen wurde. Dies ist ein bekanntes Phänomen und schon selber erlebt (keinen Mord, aber Menschen und Ereignisse in solchen Situationen - damals wusste ich aber noch nicht, wie ich das zu verstehen und einzuordnen habe).

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Dienstag, 03. März 2026, 11:23:19

SonntagsGast hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 11:08:22 Es genügt schlicht und ergreifend nicht für eine Anklage und einen Prozess.
Gab es schon Fälle, in denen ein Mordverfahren nach 5 Monaten Ermittlungen eingestellt wurde, weil am Ende die Beweise für eine Anklage nicht reichten?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von SonntagsGast » Dienstag, 03. März 2026, 11:08:22

Interessant, wie ein altes Thema wieder auftaucht. Dass die TV die Tat wegen einer schweren Erkrankung ausgeführt haben soll, wurde hier mehrfach ziemlich intensiv diskutiert. Es stand das Argument im Raum, die Behörden konnten ihre Krankheit nicht erkennen, weil sie keine Ärzte wären und keine Diagnosen ausstellen würden.
Gar nicht der Punkt, damals schon nicht und daran dürfte sich heuer nichts geändert haben. Natürlich muss und wird eine EB ausschließen, ob von einer Person eine Gefahr ausgeht, ob sie noch alle Tassen im Schrank hat - und das recht zügig, damit nicht noch mehr Schaden angerichtet wird. Und über eine PsychKG kann die Person dann umgehend eingewiesen werden.

Zu Nowacks Aussagen und das Ende der Ermittlungen. Nach rd. fünf Monaten den Fall geknackt zu haben, ist eine Erfolgserlebnis. "Die Staatsanwaltschaft plant
Anklage zu erheben" wäre der normale, oft gesehene nächste Schritt. Der OStA drückt sich gerade aus welchem Grund davor? Kein Ton mehr davon, dass die Anklage auf Mord lautet. Keine Aussage mehr dazu, dass ein dringender Tatverdacht weiterhin besteht. Stattdessen kündigt Nowack an, sich zu verabschieden: "Das wird dann meine letzte sein." (Pressemitteilung).
Bei einer Verhandlung würde er der Presse aber weiter
zur Verfügung stehen, oder geht der Mann in Frührente?

Er stellt zwei Szenarien in Aussicht.
1. Das "Verfahren" ist dann zu Ende
ODER
2. Es würde zum LG übergehen

Müsste es nicht und heißen statt oder? Das Verfahren ist zu Ende UND wird dem LG übergeben zwecks Anklageerhebung. Stattdessen rudert er zurück: "Wenn es denn eine Anklage geben sollte" oder "Das sage ich nicht", ob die TV angeklagt wird.

Es genügt schlicht und ergreifend nicht für eine Anklage und einen Prozess.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Dienstag, 03. März 2026, 10:58:17

Gast hat geschrieben: Freitag, 20. Februar 2026, 18:32:39Als Motiv brachte J. ganz allgm. ein "Aufmerksamkeitsdefizit" ins Spiel.
Hat Jens Schwarck das genauso gesagt? Eine neurologische Entwicklungsstörung wie ADHS ist doch kein Motiv (also kein Beweggrund für eine Tat) im strafrechtlichen Sinne. Sie kann allenfalls bestimmte Verhaltensweisen begünstigen, aber für sich genommen keine schweren Gewalttaten.

https://www.msdmanuals.com/de/heim/gesu ... örung-adhs

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Dienstag, 03. März 2026, 10:13:33

Juve hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 06:47:38…..
Könnte man ansonsten überhaupt ein psychiatrisches Gutachten im Kontext einer U-Haft erstellen, wenn die TV schweigend wie ein Holzklotz vor einem Gutachter sitzt und keinen Mucks macht? …..
Turmfalke23 hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 08:10:33 …..
Wenn die Inhaftierte sich verweigert bzw. nicht einer psychiatrischen Untersuchung zustimmt,
kann man nichts dagegen machen. …..
Der Journalist sagte im Live, “sie spricht mit einem Gutachter”.
In dem Live wurde auch “der Neue”, 2. Verteidiger, erwähnt.
Vielleicht könnte es einen Zusammenhang zur Strategie geben?
Weiterhin gilt die Unschuldsvermutung
Gast hat geschrieben: Freitag, 20. Februar 2026, 18:32:39 …..
Auf psych. Störungen ist J.S. im letzten Live zum Thema eingegangen. Er weiß, dass sie mit einem Gutachter spricht, laut Ohm.
Als Motiv brachte J. ganz allgm. ein "Aufmerksamkeitsdefizit" ins Spiel.
SonntagsGast hat geschrieben: Dienstag, 20. Januar 2026, 12:15:22 Laut J. Schw. hat Gina nichts, was in die Richtung geht. Sie hat zugestimmt, mit einem Gutachter zu sprechen. Hier hätte unser Exklusiv-Reporter längst was durchsickern lassen, schließt diesen Punkt "sie ist irre" im aktuellen Stream von "WTH" aber aus.
Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 02:14:53…..
Die zivilrechtliche Deliktsfähigkeit (§§ 827, 828 BGB), auf die es bei Schadenersatzansprüchen ankommt, kann bei strafrechtlich festgestellter Schuldunfähigkeit gemindert oder ganz aufgehoben sein. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Ohne Deliktsfähigkeit kein Schadenersatz.

Sollte es tatsächlich zu einem Antrag auf Unterbringung (§ 63 StGB) wegen Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) kommen, wird auch dieses sogenannte Sicherungsverfahren vor dem LG grundsätzlich in einer öffentlichen Hauptverhandlung geführt werden. Die Medien werden berichten. Die Phantasie auf YouTube, TikTok und in den Foren wird entsetzliche Blüten treiben. Daran will ich mich nicht beteiligen.
Danke für die Erklärung zur “Deliktsfähigkeit”.
Wahre Worte über das “Blüten treiben”.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von SonntagsGast » Dienstag, 03. März 2026, 08:59:08

seppel hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 23:36:16 My English is sOOOO bad 😂 .

https://www.youtube.com/watch?v=ATpHcdx-ih4

Lässt sich in allen möglichen Sprachen abspielen.. Hindi, Polnisch, Ukrainisch, Deutsch.

(Finger weg von Google AI)

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von SonntagsGast » Dienstag, 03. März 2026, 08:24:08

Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 02:14:53 Nichts anderes hatte ich formuliert und zum besseren Verständnis auch verlinkt:






Der Sprecher der StA gab bekannt:
► Abschluss der Ermittlungen diese Woche,
► weiterhin „dringender Tatverdacht“ gegen Gina H.,
► noch keine Auskunft, ob Anklage erhoben werde.

Preisfrage: Was könnte die StA trotz hinreichenden Tatverdachts daran hindern, Anklage zu erheben?

Bingo! Schuldunfähigkeit!

Was sonst noch? Nix. (Die Beschuldigte ist am Leben; der Tod wäre ein dauerhaftes Verfahrenshindernis und würde zur Einstellung des Verfahrens führen. Verjährung oder andere Verfolgungshindernisse liegen nicht vor.)

Worauf wird noch gewartet? Wohl auf das schriftliche psychiatrische Gutachten.
Die Logik dahinter fehlt vollständig. Wer nicht steuerungsfähig ist, wäre nicht imstande, so einen Mord
praktisch durchzuführen. Eine Gefahr für die Allgemeinheit lässt man rund vier Wochen lang auf freien Fuß? Und nach fünf Monaten ist man dann soweit, dass Schuldunfähigkeit ein Thema wäre.
Es wird auch nicht glaubwürdiger, je forscher man das Ganze formuliert.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Turmfalke23 » Dienstag, 03. März 2026, 08:10:33

Juve hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 06:47:38 Hmm, Schuldunfähigkeit also?!

Würde das nicht voraussetzen, dass es während der U-Haft zu einem umfangreichen Geständnis der TV gekommen ist?
Könnte man ansonsten überhaupt ein psychiatrisches Gutachten im Kontext einer U-Haft erstellen, wenn die TV schweigend wie ein Holzklotz vor einem Gutachter sitzt und keinen Mucks macht?
Und selbst wenn, würde man die Entscheidung, wie das Gutachten zu bewerten ist, nicht einem gerichtlichen Verfahren anvertrauen?

Sehe ich ähnlich.

Wenn die Inhaftierte sich verweigert bzw. nicht einer psychiatrischen Untersuchung zustimmt,
kann man nichts dagegen machen. Ein Psychiater kann sie während einer evtl. Hauptverhandlung beobachten oder in der U‑Haft besuchen
und daraus Schlüsse ziehen. Ihre Vergangenheit auf den Kopf stellen, ob es Erkenntnisse/Anhaltspunkte oder Vorerkrankungen gibt,
mehr, aber auch nicht.

Ich halte es nach wie vor für schwierig, bei solchen bereits geschilderten schweren Erkrankungen eine Tat spurenarm zu vollziehen.

Ein Geständnis z. Zt., wenn man nicht einmal eine Anklage gibt, geschweige denn die Ermittlungen im rechtlichen Sinn
abgeschlossen sind, ist eher unwahrscheinlich. m. E.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von GästinF » Dienstag, 03. März 2026, 07:58:23

Juve hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 06:47:38 Hmm, Schuldunfähigkeit also?!

Würde das nicht voraussetzen, dass es während der U-Haft zu einem umfangreichen Geständnis der TV gekommen ist?
Könnte man ansonsten überhaupt ein psychiatrisches Gutachten im Kontext einer U-Haft erstellen, wenn die TV schweigend wie ein Holzklotz vor einem Gutachter sitzt und keinen Mucks macht?
Und selbst wenn, würde man die Entscheidung, wie das Gutachten zu bewerten ist, nicht einem gerichtlichen Verfahren anvertrauen?
Das kenne ich auch so, dass das vor Gericht zur Sprache kommt. Und ja, um die Schuldunfähigkeit für eine Tat festzustellen, muss die Person mE entweder reden oder es muss wirklich klar sein, dass sie die Tat begangen hat. Entweder weil es Zeugen für die Tst gibt oder sie mit dem blutigen Messer aufgefunden wurde etc.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von GästinF » Dienstag, 03. März 2026, 07:55:47

Juve hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 13:10:04 Allein deshalb, weil die beschuldigte Person bislang durch die StA noch gar nicht namentlich benannt wurde, lässt eine Äußerung bzgl. des weiteren Vorgehens noch während der laufenden Ermittlung (bis Donnerstag oder Freitag) ja noch gar nicht zu.
Also: zuerst werden die Ermittlungen abgeschlossen, dann wird benannt wer beschuldigt wird und schließlich wie man gegen die beschuldigte(n) Person(en) weiter vorgehen wird.
So lese ich die heutige Ankündigung.
Auf die Frage hin, ob es eine Anklage gebe, antwortet Nowack " Das sage ich nicht". Das kann natürlich auch bedeuten, er äußert sich einfach nicht - obwohl er ja Amfang des Jahres zumindest noch eine immerhin mögliche, wenn wohl auch schon etwas unsichere, Anklageerhebung in Aussicht stellte.
Deshalb habe ich den Satz spontan anders aufgefasst, nämlich, dass er das so nicht sagt, weil es nicht stimmt.

Die Onlineartikel werden allerdings alle Nase lang geändert. In der neusten Version steht nun der Satz mit der letzten Mitteilung.
Herr Nowavk ist also ab Ende der Woche raus.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Juve » Dienstag, 03. März 2026, 06:47:38

Hmm, Schuldunfähigkeit also?!

Würde das nicht voraussetzen, dass es während der U-Haft zu einem umfangreichen Geständnis der TV gekommen ist?
Könnte man ansonsten überhaupt ein psychiatrisches Gutachten im Kontext einer U-Haft erstellen, wenn die TV schweigend wie ein Holzklotz vor einem Gutachter sitzt und keinen Mucks macht?
Und selbst wenn, würde man die Entscheidung, wie das Gutachten zu bewerten ist, nicht einem gerichtlichen Verfahren anvertrauen?

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