von Gast1 » Montag, 21. September 2026, 12:34:37
Klar, die Fangschaltung muss nicht zwingend über den Polizeifunk angekündigt worden sein, doch sie könnte Gegenstand interner Gespräche, telefonischer Kommunikation oder anderer Ermittlungsmaßnahmen gewesen sein.
Selbst wenn sie nicht im Polizeifunk erwähnt wurde, folgt daraus nicht, dass niemand außerhalb des unmittelbar zuständigen Beamtenkreises davon erfahren konnte.
Wenn der Anrufer tatsächlich technisch interessiert war und Polizeifunk mithörte, könnte er dort theoretisch andere Informationen über den Stand der Ermittlungen erhalten haben, aus denen er auf eine bevorstehende technische Überwachung schloss. Das ist zwar eine Hypothese, aber kein logischer Widerspruch.
Dass die Fangschaltung nicht zwangsläufig über den Polizeifunk angekündigt wurde, bedeutet nicht, dass niemand außerhalb des unmittelbar beteiligten Personenkreises davon erfahren konnte.
Wenn der Anrufer tatsächlich Polizeifunk abgehört hätte, müsste er dort auch nicht wörtlich gehört haben: „Wir schalten morgen eine Fangschaltung.“ Er könnte beispielsweise Informationen über den Stand der Ermittlungen, geplante Maßnahmen oder Reaktionen der Beamten mitbekommen haben und daraus geschlossen haben, dass es für ihn gefährlich wird.
Klar, die Fangschaltung muss nicht zwingend über den Polizeifunk angekündigt worden sein, doch sie könnte Gegenstand interner Gespräche, telefonischer Kommunikation oder anderer Ermittlungsmaßnahmen gewesen sein.
Selbst wenn sie nicht im Polizeifunk erwähnt wurde, folgt daraus nicht, dass niemand außerhalb des unmittelbar zuständigen Beamtenkreises davon erfahren konnte.
Wenn der Anrufer tatsächlich technisch interessiert war und Polizeifunk mithörte, könnte er dort theoretisch andere Informationen über den Stand der Ermittlungen erhalten haben, aus denen er auf eine bevorstehende technische Überwachung schloss. Das ist zwar eine Hypothese, aber kein logischer Widerspruch.
Dass die Fangschaltung nicht zwangsläufig über den Polizeifunk angekündigt wurde, bedeutet nicht, dass niemand außerhalb des unmittelbar beteiligten Personenkreises davon erfahren konnte.
Wenn der Anrufer tatsächlich Polizeifunk abgehört hätte, müsste er dort auch nicht wörtlich gehört haben: „Wir schalten morgen eine Fangschaltung.“ Er könnte beispielsweise Informationen über den Stand der Ermittlungen, geplante Maßnahmen oder Reaktionen der Beamten mitbekommen haben und daraus geschlossen haben, dass es für ihn gefährlich wird.