von Fragjanur » Samstag, 13. Dezember 2025, 16:16:31
Ich glaube nicht, dass der Verteidiger ein Alibi präsentieren können wird, was die Täterschaft der TV ausschließt. Das läge ja längst mit der Haftbeschwerde vor und sie säße auch nicht weiterhin oder überhaupt in U-Haft.
Nun hat also der Verteidiger, der bis zu seiner Ernennung keine eigenen Ermittlungen geführt hat, mehr in der Hand als die Ermittler und die StA. die den Haftbefehl begründet und genehmigt bekommen hat? Ganz sicher nicht!
Die U-Haft und die ab da laufenden 6 Monate dienen der Ermittlung, aber eben auch der, Entlastendes zu Gunsten der TV anzuführen, so sich denn so etwas im Laufe der Ermittlungen und Erkenntnisse ergibt.
Die Schmutzkampagne, die hier gegen Zeugen gefahren wird und fragwürdige Verbindungen ersponnen werden, die kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Es geht hier um die Ermordung eines Kindes und das in einem sehr knappen Zeitfenster. Vom anberaumten Tatzeitraum ab 10:50 bis zur Abfahrt vom Tümpel ca. 12:45; in der das Kind irgendwie abgeholt, ermordet, verbracht und angezündet wurde. Belegt durch ein Feuerfoto vom Tümpel mit Zeitstempel 14:58 Uhr. Ungeklärt für die Öffentlichkeit bisher, warum es überhaupt zu dieser Festnahme kam, denn der Haftbefehl wurde nicht ausgestellt, im Rahmen der zeitgleichen Durchsuchung des Wohnhauses der TV. Der ergab sich aus den Ermittlungen und diese ganz unabhängig der Durchsuchung am 06.11.25
Dieser wurde von einem Haftrichter genehmigt, der ebenfalls den dringenden Tatverdacht des Mordes für gegeben hielt und entsprechend wurde die Haftprüfung ebenfalls abgeschmettert.
Ich glaube nicht, dass der Verteidiger ein Alibi präsentieren können wird, was die Täterschaft der TV ausschließt. Das läge ja längst mit der Haftbeschwerde vor und sie säße auch nicht weiterhin oder überhaupt in U-Haft.
Nun hat also der Verteidiger, der bis zu seiner Ernennung keine eigenen Ermittlungen geführt hat, mehr in der Hand als die Ermittler und die StA. die den Haftbefehl begründet und genehmigt bekommen hat? Ganz sicher nicht!
Die U-Haft und die ab da laufenden 6 Monate dienen der Ermittlung, aber eben auch der, Entlastendes zu Gunsten der TV anzuführen, so sich denn so etwas im Laufe der Ermittlungen und Erkenntnisse ergibt.
Die Schmutzkampagne, die hier gegen Zeugen gefahren wird und fragwürdige Verbindungen ersponnen werden, die kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Es geht hier um die Ermordung eines Kindes und das in einem sehr knappen Zeitfenster. Vom anberaumten Tatzeitraum ab 10:50 bis zur Abfahrt vom Tümpel ca. 12:45; in der das Kind irgendwie abgeholt, ermordet, verbracht und angezündet wurde. Belegt durch ein Feuerfoto vom Tümpel mit Zeitstempel 14:58 Uhr. Ungeklärt für die Öffentlichkeit bisher, warum es überhaupt zu dieser Festnahme kam, denn der Haftbefehl wurde nicht ausgestellt, im Rahmen der zeitgleichen Durchsuchung des Wohnhauses der TV. Der ergab sich aus den Ermittlungen und diese ganz unabhängig der Durchsuchung am 06.11.25
Dieser wurde von einem Haftrichter genehmigt, der ebenfalls den dringenden Tatverdacht des Mordes für gegeben hielt und entsprechend wurde die Haftprüfung ebenfalls abgeschmettert.