MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Catch22 » Mittwoch, 04. März 2026, 20:51:20

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:21:48 … weil es keine direkten Beweise gibt …
Selbstredend gibt es keinen unmittelbaren Tatbeweis (z. B. Augenzeuge, Videoaufzeichnung). Mit einem solchen Trumpf in der Hand hätte die StA zuallererst die Presse gefüttert.

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:21:48 … Dazu gehört eben auch, auf das Fehlen unmittelbarer Beweise hinzuweisen.
Das Fehlen eines unmittelbaren Beweises würde selbst der dümmste Ermittlungsrichter bemerken, ohne dass ihn ein Verteidiger darauf hinweisen müsste.

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:21:48 … Die Haft beruht stattdessen auf Indiztatsachen. …
Dies ist die logische Konsequenz daraus, keine Überraschung.

Dabei muss jede einzelne Indiztatsache bewiesen werden und letztlich muss das Tatgericht in der Gesamtschau ohne vernünftigen Zweifel von der Täterschaft überzeugt sein. Beim Haftbefehl genügt die hohe Wahrscheinlichkeit der Täterschaft (= dringender Tatverdacht).

Was genau RA Ohm in der Gesamtschau der Indizien mit seinem Haftprüfungsantrag gerügt hat, wissen wir nicht. Ein Haftprüfungsverfahren findet in nichtöffentlicher Sitzung statt. Vermutlich zielte er auf das Fehlen unmittelbar tatbezogener Indizien ab (Beispiel: Fingerabdrücke am Tatwerkzeug), ohne die ein Tatnachweis nicht gelingt. Details gab RA Ohm nicht bekannt, auch nicht, weshalb er gegen die Entscheidung des LG keine weitere Beschwerde eingelegt hatte.

Gast123 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 18:47:10 … „Haftprüfung abgelehnt“ … „U-Haft schafft Rechtskraft“ … „sie sitzt, sie's schuldig“ …
In solch philosophische Abgründe begebe ich mich ungern, solange die öffentlich bekannte Faktenlage am Hungertuch nagt. Im Eiskeller-Fall hätten Deine Ausführungen mitten ins Schwarze getroffen. Aber hier? Warten wir doch einfach mal ab.

Gastleser hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:15:33
§112 abs.3
“… dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.”
Richtig. Aber nach der Rechtsprechung des BVerfG muss das Vorliegen eines Haftgrundes trotzdem geprüft werden, auch dann, wenn z. B. Fluchtgefahr angesichts einer drohenden langen Freiheitsstrafe auf der Hand liegt. Andernfalls wäre der Haftbefehl verfassungswidrig.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Heckengäu » Mittwoch, 04. März 2026, 20:45:13

Gastleser hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:15:33 Ein Kompliment! “….. kleine Sagengestalt, die gute Dinge verrichtet”, kennzeichnend die “Wichtelmütze“.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wichtel
Keinesfalls: Wicht und Wichtel unterscheiden sich diametral:
[gehoben, abwertend, veraltend] charakterlose, jämmerliche männliche Person
https://www.dwds.de/wb/Wicht
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 18:18:05 ... Leider eine von Reklame durchseuchte Zeitverschwendung – betreutes Denken durch einen orientierungslosen Wicht.
Bravo! 100% Perfekt :-)

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Mittwoch, 04. März 2026, 20:42:02

———————————— Moderationshinweis ———————————

In den nächsten zwei Tagen wird das Untersuchungsergebnis erwartet. Die Diskussion wird dann voraussichtlich noch intensiver. Bitte achtet darauf, sachlich zu bleiben und andere Meinungen zu respektieren. Beiträge mit persönlichen Angriffen werden gelöscht oder nicht freigeschaltet.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast » Mittwoch, 04. März 2026, 20:31:02

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:34:47 Er verfügt jedenfalls nicht über dieselben Informationen wie die Opferanwältin Habetha, die davon ausgeht, dass es zu einem Prozess kommen wird.
Verfügt sie über diese Informationen oder geht sie davon aus?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Heckengäu » Mittwoch, 04. März 2026, 20:30:06

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:17:11 Die Anfangszeit war geprägt von einer Infopolitik, wo rein garnichts durchsickerte.
Genau das ist gesetzlich streng vorgeschrieben, wenn ein Kind unter 14 Jahren
als Opfer, als Täter oder Auftraggeber in Kapitalverbrechen beteiligt ist.

Es ist leider auffällig dass das zum x-wiederholten Male moniert wird, anstatt sich zu merken, dass infolge der vorgegebenen rechtlichen Lage samt und sonders alle Verlautbarungen nach aussen einer grossen Sorgfaltspflicht, sowie genau eingegrenzten Beschränkungen unterliegen.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Mittwoch, 04. März 2026, 19:51:40

Für mich ganz allein ist jetzt erst einmal der Zeitpunkt erreicht, mich mit weiteren Spekulationen zurückzuhalten und mich wieder auf die privatere Ebene zurückzuziehen. Ich werde die doch noch recht kurze Zeit bis zu einer PK oder PM ganz einfach aussitzen, ohne das ich dabei gravierende(re) Schäden nehmen werde. Wir leben in einem fortschrittlichen Rechtsstaat und nicht irgendwo im afrikanischen Timbuktu. Bei Reizüberflutung und Schwindelgefühlen ziehe ich für mich ganz klar die Grenze und auch eine Bremse. Auf den letzten Metern wirkt "alles " viel gereizter und auch der Tonfall hat sich (wieder) verändert. Man soll ja gehen, wenn es am schönsten ist, sagt nicht nur ein bekanntes Sprichwort. Bis zu neuen und gesicherten Informationen verbleibe ich in diesem Sinne, bleibt sauber und vertragt euch !

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast » Mittwoch, 04. März 2026, 19:44:59

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:21:48 Als Strafverteidiger ist es Ohms Aufgabe, die Interessen seiner Mandantin bestmöglich zu vertreten. Dazu gehört eben auch, auf das Fehlen unmittelbarer Beweise hinzuweisen.
Vielleicht liegt es auch daran daß er keinen Tatverdacht sieht, weil er die Akte kennt. Ausschließen lässt sich das nicht. Nicht umsonst brachte er den Vergleich mit R. Reusch.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Mittwoch, 04. März 2026, 19:34:47

GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 16:23:14 Möglich, dass Hecki sogar intern schon was weiß aus dem üblichen Leak?
Er verfügt jedenfalls nicht über dieselben Informationen wie die Opferanwältin Habetha, die davon ausgeht, dass es zu einem Prozess kommen wird.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von GästinF » Mittwoch, 04. März 2026, 19:30:58

Interessant, dass D + R + Hecki sich zeitgleich mit der scheinbar veränderten Lage zerstritten haben sollen - sofern es sich nicht um ein Gerücht handelt. Mh....
Wer weiß, was Hecki mit Unterstützung von Raffaella für "Wshrheiten" verbreitet hat.
Es gilt wie immer die Unschuldsvermutung.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Mittwoch, 04. März 2026, 19:21:48

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05 Warum sagt RA Ohm, dass es keine Beweise gibt?
Er sagt das, weil es keine direkten Beweise gibt, also niemand Gina bei der Tat gesehen hat. Die Haft beruht stattdessen auf Indiztatsachen. Als Strafverteidiger ist es Ohms Aufgabe, die Interessen seiner Mandantin bestmöglich zu vertreten. Dazu gehört eben auch, auf das Fehlen unmittelbarer Beweise hinzuweisen.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast » Mittwoch, 04. März 2026, 19:17:11

Nikas hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 18:29:06 Aber auch eine Körperverletzung mit Todesfolge - sofern dies die Ermittlungsergebnisse der Behörden sind - würde nicht unbedingt bedeuten, dass sie aktuell zu Unrecht in U-Haft sitzt. Auch dann müsste Anklage erhoben werden.
Das kommt ganz darauf an, wie sie beteiligt war und ob man ihr irgendetwas nachweisen kann.
Wenn während der U-Haft ein anderer in den Fokus gerückt wäre und G komplett entlastet, meinst du nicht der Buschfunk hätte das längst geleaked?
Hätte es dann nicht umgehend ne PM gegeben, dass es eine weitere Festnahme gab?
Ist aber keine PR-Behörde, die uns über alles informieren muss. Die Anfangszeit war geprägt von einer Infopolitik, wo rein garnichts durchsickerte.
Trotzdem glaube ich persönlich nicht, dass man bis Do od Fr wartet um dann zu verkünden, G ist unbeteiligt, sie wird freigelassen, wir suchen weiter

Vielleicht ist das dein Denkfehler, dass du fest davon überzeugt bist, sowas passiert nicht in echt. Das Gegenteil ist der Fall. Und wer sagt dass man wieder von null starten muss und nichts mehr ermittelt wurde?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Mittwoch, 04. März 2026, 19:15:33

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 18:18:05 ….
orientierungslosen Wicht.
……
Mit der Rechtslage aber scheint sich niemand auseinandersetzen zu wollen. Was zählt, ist die Stimme des Volkes. Traurig.
…..
Was Du leider durcheinanderbringst: Kernvoraussetzung von U-Haft (§ 112 Abs. 1 StPO) ist dringender Tatverdacht. Hinzutreten muss neben der Verhältnismäßigkeit der U-Haft noch mindestens ein Haftgrund (z. B. Flucht- oder Verdunklungsgefahr, § 112 Abs. 2 StPO). „Haftgrund“ steht nicht synonym für „dringenden Tatverdacht“.
Ein Kompliment! “….. kleine Sagengestalt, die gute Dinge verrichtet”, kennzeichnend die “Wichtelmütze“.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wichtel

§112 abs.3
“….. dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.”

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast8888 » Mittwoch, 04. März 2026, 18:51:43

Turmfalke23 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 18:32:56 Man kann nur darüber spekulieren, wer die gute Freundin der Mutter von Fabian war ?
So schwierig kann es aber nicht sein, m. E.
Es wird jeden klar sein wer damit gemeint ist .

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast123 » Mittwoch, 04. März 2026, 18:47:10

'Haftprüfung abgelehnt' heißt für die Mehrheit automatisch, dass eine immense Beweislast vorliegt.
Überhaupt wird jemand nur dann mit einem Tatverdacht belegt, wenn er das, was ihm zu Last gelegt wird, tatsächlich begangen hat.
Ist das wirklich so?


Wer sich die Mühe macht, alle Artikel zum Fall auf einen imaginären Tisch oder an einer Pinnwand auszubreiten, dem könnte etwas auffallen. Hinter den Medienberichten verbirgt sich offensichtlich eine Strategie, die JohnDoe ja sehr häufig hat anklingen lassen. So auffallend einseitig in Richtung der TV zu berichten, ließe sich auf eine sehr umstrittene Taktik deutscher Justizbehörden zurückführen. In den entsprechenden Kreisen ist der Glaubenssatz ja in aller Munde: "U-Haft schafft Rechtskraft". Dahinter verbirgt sich häufig eine juristische Grauzone, ein letzter Strohhalm, nämlich mit maximaler Gewalt die Daumenschrauben ansetzen. Der oder die TV wird spontan und unerwartet in eine Zelle verfrachtet mit dem Ziel, dass die Person auspackt. Es soll also ein Geständnis erzwungen werden mit extremsten Einschnitten in die Freiheit. Job, Wohnung, der eigene Ruf stehen auf dem Spiel, was zur Mitarbeit bewegen soll. Um die Blitzhaft festzuzurren, wird eine Fluchtgefahr als elementares Kriterium der Untersuchungshaft einfach angenommen und unterstellt. Klingt doch sehr nach Verschwörungstheorie, nicht wahr? Sitzt da etwa der Aluhut zu eng? U-Haft mit sogenannten apokryphen Haftgründen zu untermauern, wird tatsächlich oft beanstandet und ist seit jeher gängige Praxis von Staatsanwälten. https://blog.burhoff.de/2013/10/24737/

In der öffentlichen Meinung ist G.H. die Haupt- und Alleinschuldige. Warum sollte sie sonst in U-Haft sitzen UND in U-Haft verbleiben? Es geht gar nicht anders, und ihr Verteidiger hat ja eh auch den Kürzeren gezogen mit seinen unnötigen 14 Seitern, so der allgemeine Tenor. Und genau deshalb MUSS G.H. die Haupt- und Alleinschuldige sein.
Ein Trugschluss, weil sich daraus allein nicht ableiten lässt, wie stark jemand verwickelt ist in dem, was ihm zur Last gelegt wird. https://www.freitag.de/autoren/fabian-g ... -zu-lassen
(zu öffnen mit archive.ph)
"Weil man Beweismittel schafft, die es zu diesem Zeitpunkt oft nicht gibt. Deswegen sagt man: U-Haft schafft Rechtskraft. Die Staatsanwaltschaft ist sich zu diesem frühen Verfahrenszeitpunkt ihrer Sache regelmäßig absolut sicher, weil bis dato die Polizei in der Regel nur Belastendes ermittelt hat und Beschuldigte Entlastendes noch gar nicht vorbringen konnten. Aber wenn man sich das dann mal genauer als Verteidigerin anschaut, bleibt vom vermeintlich dringenden Tatverdacht meist sehr wenig übrig."
Wie viele Strafverfahren resultieren eigentlich aus der U-Haft im Schnitt? "Meine empirische Untersuchung zeigt, dass bei Leuten, die über sechs Monate in Untersuchungshaft waren, am Ende in 42 Prozent der Fälle keine vollstreckungsfähigen Freiheitsstrafen stehen."
(Lara Wolf, Strafverteidigerin in Berlin, Quelle siehe oben)

Die Untersuchungshaft in unserem Land ist nur begrenzt aussagekräftig. Das Argument 'sie sitzt, sie's schuldig' entfällt bei näherer Betrachtung.
Gegen eine Masse, die von etwas ausgeht, anstatt sich zu vergewissern, wird man nicht anstinken können.
So ist am Urteil der öffentl. Meinung nicht zu rütteln, aber inwieweit das realitätsnah sein wird, was der Mainstream glaubt zu wissen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Dieser Beitrag dürfte in der Versenkung verschwinden und das ist völlig okay. Der Vollständigkeit halber sollte halt nicht unerwähnt bleiben, dass eine U-Haft nicht das bedeutet, was die meisten da gerne reininterpretieren.

https://www.spiegel.de/kultur/strafjust ... 0305f99d08
https://www.liebert-roeth.de/de/rechtsg ... chungshaft
https://www.zeit.de/1994/15/u-haft-schafft-rechtskraft
(im Google-Speicher abgelegte Artikel sind über archive.ph abzurufen)
@catch22

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Turmfalke23 » Mittwoch, 04. März 2026, 18:32:56

Gast8888 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 18:25:27 Das ist ja wirklich alles äußerst kurios.

Habe mir gerade das Video in YT von WTH angeschaut ->

In den Kommentaren wird erwähnt das die Kindsmutter die Freundschaft beendet habe zur "Freundin". Und die Freundin keinen Kontakt mehr zu WTH.
Man kann nur darüber spekulieren, wer die gute Freundin der Mutter von Fabian war ?
So schwierig kann es aber nicht sein, m. E. ;)

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Nikas » Mittwoch, 04. März 2026, 18:29:06

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 17:17:29 -Nikas

Obwohl ich persönlich nicht daran glaube, könnte man als Gedankenspiel das weniger schwere Delikt von Catch22 anführen. War es doch kein Mord sondern Körperverletzung mit Todesfolge? (obwohl u.a. das Nachtatverhalten nach Mord aussieht)

Wurde die Kripo durch Dorinas Umfeld in eine Richtung gedrängt (schon vorgekommen) und deshalb hat man sich auf GH versteift und die Haftzeit hat hier kein Geständnis hervorgebracht sondern die Wahrheit?

Ist der Punkt von Keks22 plausibel, ich finde schon, und muss eine Entlassung erst vorbereitet und umgesetzt werden?

Und so weiter..
Aber auch eine Körperverletzung mit Todesfolge - sofern dies die Ermittlungsergebnisse der Behörden sind - würde nicht unbedingt bedeuten, dass sie aktuell zu Unrecht in U-Haft sitzt. Auch dann müsste Anklage erhoben werden.

Ich geb dir Recht, dass der Fingerzeig von vielen Richtung G zu Beginn einen gewissen Geschmack hat.
Es hilft den EB ja aber auch nicht, wenn die Arbeit von 6 mon umsonst war, weil sie statt einer professionellen Herangehensweise sich auf den öffentlichen Druck, Dirfgetratsche, Schlagzeilen verlassen…“wird dann schon so stimmen“

Wenn während der U-Haft ein anderer in den Fokus gerückt wäre und G komplett entlastet, meinst du nicht der Buschfunk hätte das längst geleaked?
Hätte es dann nicht umgehend ne PM gegeben, dass es eine weitere Festnahme gab?

Für mich ist die Sache mit dem was wir wissen (sollen), mit den ganzen Akteuren und deren Verhalten drum herum auch aktuell nicht rund. Trotzdem glaube ich persönlich nicht, dass man bis Do od Fr wartet um dann zu verkünden, G ist unbeteiligt, sie wird freigelassen, wir suchen weiter

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast8888 » Mittwoch, 04. März 2026, 18:25:27

Das ist ja wirklich alles äußerst kurios.

Habe mir gerade das Video in YT von WTH angeschaut ->

In den Kommentaren wird erwähnt das die Kindsmutter die Freundschaft beendet habe zur "Freundin". Und die Freundin keinen Kontakt mehr zu WTH.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Catch22 » Mittwoch, 04. März 2026, 18:18:05

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 14:38:21 Die Verdächtige könnte … Dinge getan haben, die unter strafbares Handeln fallen, aber weit entfernt sind von einem heimtückischen Mord. …
Bitte nenne uns mindestens ein plausibles Beispiel unter Schilderung des potentiellen Tathergangs.

Wurde das Mordmerkmal der Heimtücke überhaupt jemals von OStA Nowack expilizit erwähnt?

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 15:12:35 … beides wird intern als Strafe angesehen. Dafür ist das U-Haftrecht unter anderem da, weil es Abläufe beschleunigt vs. der Litanei bei einer Hauptverhandlung. …
Du irrst. U-Haft dient ausschließlich der Sicherung des Verfahrens.

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 15:12:35 … Warum nun der Donnerstag oder Freitag gewählt wurde für das, was Herr Nowack noch nicht sagen will, dafür lassen sich ein Dutzend Gründe anführen. …
Bitte verrate uns wenigstens einen dieses Dutzends Gründe.

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 15:12:35 … Ob man niemanden zeitweise inhaftieren kann, obwohl der Verdacht nicht passt, dass würde ich zu bezweifeln wagen …
Es gibt das Institut der Haftprüfung und der Haftbeschwerde, durch mehrere Instanzen bis hin zum OLG. Wer vorsätzlich Beweismittel unterdrückt oder manipuliert, um wider besseres Wissen einen dringenden Tatverdacht und damit U-Haft herbeizuführen, macht sich u. a. der Freiheitsberaubung schuldig.

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 15:12:35 … nur weil man das für sich selbst partout nicht akzeptieren kann oder möchte, heißt das nicht, dass dieser Umstand keine Realität in Deutschland darstellt.
Volksglaube ist auch eine gewisse Art der „Realität“.

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05 Warum sagt RA Ohm, dass es keine Beweise gibt? …
Warum legte RA Ohm nicht weitere Beschwerde zum OLG ein?

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 17:17:29 … muss eine Entlassung erst vorbereitet und umgesetzt werden? …
Rechtlich: Entlassung sofort, sobald der dringende Tatverdacht oder der Haftgrund (z. B. Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr) entfällt. Es genügt die Anordnung der StA; Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls durch den Ermittlungsrichter kann auch später erfolgen.

Praktisch: Ränzlein schnüren, Kaffee austrinken, verabschieden.

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05 … Warum geht nicht jedes Ermittlungsverfahren in eine Hauptverhandlung über? …
Weil Ermittlungen dynamisch verlaufen und das Ergebnis nicht vorhergesehen werden kann. Was ganz zu Anfang noch einen dringenden Tatverdacht (= hohe Wahrscheinlichkeit der Täterschaft, evtl. U-Haft) begründen mag, reicht manchmal am Ende der Ermittlungen nicht einmal für einen hinreichenden Tatverdacht (= überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung) und somit nicht für eine Anklage (die nach Zulassung im Zwischenverfahren zu einer Hauptverhandlung führen würde).

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 14:51:40 … Wie bereits geschrieben, muss eine unverzügliche Enthaftung erfolgen, sobald der Haftgrund nicht mehr besteht.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__120.html
Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05 … Zumindest sagt das die Theorie, wie sieht das im echten Leben aus?
Im „echten“ Leben dominiert der Volksglaube derer, die die Rechtslage partout nicht akzeptieren wollen.


@Gast
Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 12:29:48 … Würde es dir etwas ausmachen, für die weitere Kommunikation ein alternatives Pseudonym zu benutzen, das sich klar von „Gast“ abhebt?
Leider auch darauf keine Antwort. Der Bitte von @Sronson schließe ich mich an.

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 13:10:56 Ich würde gern Heckis neuestes Video zur Diskussion stellen. …
https://m.youtube.com/watch?v=mbq0tRJFup0
Danke. Leider eine von Reklame durchseuchte Zeitverschwendung – betreutes Denken durch einen orientierungslosen Wicht.

GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 16:23:14 … Möglich, dass Hecki sogar intern schon was weiß aus dem üblichen Leak? …
Ach?

GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 16:23:14 … Das mit G Sicherheitsverwahrung noch diesen Sommer könnte knapp werden …
Wer redet von Sicherungsverwahrung? Gibt‘s schon wieder neue Infos von Nowack? Oder schlägt die Stille Post Puzelbäume?

GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 16:23:14 … Mein aktueller Eindruck … ist, dass es … gar nicht so viele aussagekräftige Indizien gab …
Dies ist theoretisch möglich.

Entscheidend dabei ist, dass es unmittelbar tatbezogene Indizien geben muss – also Indiztatsachen, die die Beschuldigte unmittelbar mit der Tat in Verbindung bringen (Beispiel: Fingerabdrücke am Tatwerkzeug). Die Informationslage dazu ist bislang dürftig.

Dazu im Widerspruch steht, dass die StA bis zuletzt von einem dringenden Tatverdacht des Mordes ausging. Nach vier Monaten und unmittelbar vor Abschluss der Ermittlungen ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Beweislage plötzlich kippt.

GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 16:23:14 … Wenn keine [Anklage] erhoben wird, bedeutet das entweder, dass sie einfach nicht schuldig ist oder dass es zu einem Freispruch aus Mangel an Beweisen käme. …
Es gibt noch weitere Alternativen.

Mit der Rechtslage aber scheint sich niemand auseinandersetzen zu wollen. Was zählt, ist die Stimme des Volkes. Traurig.

GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 16:23:14 … Womöglich hat auch ihr Wahlverteidiger … zu einer Veränderung der Lage beigetragen.
Ein Rechtswunder in geheimer Mission aus der unbekannten Zaubertüte?

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 17:37:03 Ich erinnere mich tatsächlich nicht daran, dass im Thread Gesetzestexte geteilt wurden, die es erlauben, Menschen nach Wegfall des Haftgrundes weiterhin in Haft zu behalten …
Solche Gesetze gibt es nicht.

Was Du leider durcheinanderbringst: Kernvoraussetzung der U-Haft (§ 112 Abs. 1 StPO) ist dringender Tatverdacht. Hinzutreten muss neben der Verhältnismäßigkeit der U-Haft noch mindestens ein Haftgrund (z. B. Flucht- oder Verdunklungsgefahr, § 112 Abs. 2 StPO). „Haftgrund“ steht nicht synonym für „dringenden Tatverdacht“.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Bernhard » Mittwoch, 04. März 2026, 18:04:30

GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 17:47:56 Ich glaube, das beruht nicht auf Gesetzen, wird aber gehandhabt, s meinen letzten Beitrag.
Da steht aber über die Sicherungsverwahrung "Sie schließt sich zeitlich an das Verbüßen einer Freiheitsstrafe an. "

Was hier ja wohl nicht in Frage kommt.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von GästinF » Mittwoch, 04. März 2026, 17:47:56

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 17:37:03 Ich erinnere mich tatsächlich nicht daran, dass im Thread Gesetzestexte geteilt wurden, die es erlauben, Menschen nach Wegfall des Haftgrundes weiterhin in Haft zu behalten oder dass Praxisbeispiele genannt wurden. Könntest du bitte die entsprechenden Beiträge verlinken?
Ich glaube, das beruht nicht auf Gesetzen, wird aber gehandhabt, s meinen letzten Beitrag.

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