MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Mittwoch, 04. März 2026, 23:34:46

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 23:18:39„Wicht“ ist nicht zwangsläufig eine Beleidigung. Dies belegen auch die sprachkundlichen Ausarbeitungen einiger Mitforisten dazu. Und das Attribut „orientierungslos“ entspricht einer objektiv feststellbaren Tatsache. All dies kundzutun, ist vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt!

Du selbst hast vorgeschlagen, das YouTube-Video anzuschauen. Dann muss auch berechtigte, ehrliche Kritik daran gestattet sein. Oder sind nur Jubelrufe genehm?
„Orientierungsloser Wicht“ ist eine persönliche Abwertung und damit eine Beleidigung. Das hat nichts mit Meinungsfreiheit oder berechtigter Kritik zu tun und daran ändert sich auch nichts, wenn andere sich humoristisch an deine Ausführungen anhängen.

Die Thread-Regeln gelten für alle, also auch für dich.

https://www.duden.de/rechtschreibung/Wicht?amp

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Catch22 » Mittwoch, 04. März 2026, 23:18:39

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:44:59 Vielleicht liegt es auch daran daß … [RA Ohm] keinen Tatverdacht sieht, weil er die Akte kennt. … Nicht umsonst brachte er den Vergleich mit R. Reusch.
Der Vergleich mit dem Fall Reusch ist RA Ohm ordentlich auf die Füße gefallen!

Der dringende Tatverdacht gegen den Schwager im Fall Reusch war eher flau. Der eine Haftrichter verneinte ihn, der andere bejahte ihn. Nach einer Haftbeschwerde (mit der aus gutem Grund 3 Wochen gewartet wurde!) war der dringende Tatverdacht aus der Welt und der Haftbefehl aufgehoben. Warum? Mit zunehmendem Zeitablauf steigen die Anforderungen an die StA, Beweismittel zu präsentieren, die einen dringenden Tatverdacht begründen. Im Fall Reusch jedoch trat die StA auf der Stelle → keine weitere Erhärtung des Tatverdachts → nach 3 Wochen kein dringender Tatverdacht mehr → Aufhebung des Haftbefehls.

Eine Vergleichbarkeit mit dem Fall Fabian sehe ich nicht. Da hat sich einer gehörig vergalloppiert.

GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 20:58:29 Ob Habetha tatsächlich über die Information verfügt …, weiß ich nicht …
RAin Habetha meint wohl eine bevorstehende Hauptverhandlung. Zu einer Hauptverhandlung kommt es sowohl nach Erhebung einer Anklage als auch in einem Sicherungsverfahren (Antrag auf Unterbringung).

GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 20:58:29 … Hoffentlich gibt es morgen oder übermorgen wirklich mal Informationen, mit denen man etwas anfangen kann.
Wie ich finde, lassen sich schon jetzt in den wenigen Informationen ganz entscheidende Details erkennen, die sich – verknüpft mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und nach den Gesetzen der Logik – zu einem schlüssigen Bild formen, freilich mit zwei Alternativen.

Gastleser hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 21:07:45 … „Das vorliegen eines Haftgrunds prüfen“ oder „dass ein Haftgrund nicht auszuschließen ist“, sind unterschiedliche Formulierungen und bedeuten dasselbe? …
Im Ergebnis: ja. Was aber hat dies mit dem Fall Fabian zu tun?

Gast123 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 21:23:19 … Wer in U-Haft landet, muss nicht zwangsläufig schuldig sein, ein Fakt, den du kategorisch abgelehnt hast. U-Haft wird auch dafür genutzt, um ein Geständnis zu erzwingen, etwas, dass du kategorisch abgelehnt hast. …
Du legst mir Worte in den Mund, die ich nie gesagt habe.

Gast123 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 21:23:19 … Du nimmst Bezug auf den Eiskeller-Fall …
Hinsichtlich der Beweisführung im Fall Fabian ist viel zu wenig bekannt, als dass ich hier irgendwelche Parallelen zum Eiskeller-Fall erkennen könnte. In puncto öffentlicher Hetze allerdings hat der Fall Fabian den Eiskeller-Fall längst überholt.

Gast123 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 21:23:19 … Oder hab ich dich da falsch verstanden? …
Ja, das hast Du.

Gast123 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 21:51:36 Ähm, die Rede war von einem brutalen Gewaltverbrechen, auch wenn man sich über die Formulierung streiten kann. Der Junge wurde mit Stichverletzungen aufgefunden.

Du glaubst also, das Kind wusste genau, was ihm blüht, war weder arg- noch wehrlos? Es wurde auch keine Situation ausgenutzt durch eine nahestehende Person, die Fabians Vertrauen ausgenutzt hätte?
Du suchst einen Punching Ball? Ich bin es nicht.

Meine Frage zielte darauf, welche(s) Mordmerkmal(e) die StA und der Ermittlungsrichter angenommen hatte(n). Mordmerkmale siehe § 211 Abs. 2 StGB. Dabei kommt es sehr wohl auf die genaue Formulierung an.


@Sronson
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 18:18:05 … Leider eine von Reklame durchseuchte Zeitverschwendung – betreutes Denken ****************************

Teile des Textes wurden entfernt.
Bitte unterlass solche Beleidigungen.
„Wicht“ ist nicht zwangsläufig eine Beleidigung. Dies belegen auch die sprachkundlichen Ausarbeitungen einiger Mitforisten dazu. Und das Attribut „orientierungslos“ entspricht einer objektiv feststellbaren Tatsache. All dies kundzutun, ist vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt!

Du selbst hast vorgeschlagen, das YouTube-Video anzuschauen. Dann muss auch berechtigte, ehrliche Kritik daran gestattet sein. Oder sind nur Jubelrufe genehm?

Ich versuch‘s nochmal:

Leider eine von Reklame durchseuchte Zeitverschwendung – betreutes Denken durch einen begnadeten Heroen, herabgestiegen vom Olymp der Weisheit, ein Geschenk des Himmels, seinen Worten lauschen zu dürfen. [Regieanweisung: Jungfräuliche Tänzerinnen in bunten Baströckchen schwenken Palmwedel dazu.]

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Mittwoch, 04. März 2026, 22:43:36

———————————— Moderationshinweis ———————————

Auch bei YouTubern handelt es sich um echte Menschen, die nicht Opfer heftiger Angriffe werden sollten. Kritik kann berechtigt und nachvollziehbar sein, aber einige der heute geposteten Beiträge zu WTH waren eindeutig grenzüberschreitend.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Heckengäu » Mittwoch, 04. März 2026, 22:02:16

seppel hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:51:40 Für mich ganz allein ist jetzt erst einmal der Zeitpunkt erreicht, mich mit weiteren Spekulationen zurückzuhalten und mich wieder auf die privatere Ebene zurückzuziehen.
:idea:
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Spoiler
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast123 » Mittwoch, 04. März 2026, 21:51:36

Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 14:38:21
Die Verdächtige könnte … Dinge getan haben, die unter strafbares Handeln fallen, aber weit entfernt sind von einem heimtückischen Mord. …
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 18:18:05 Beitrag von Catch22 » Mittwoch, 04. März 2026, 18:18:05
Wurde das Mordmerkmal der Heimtücke überhaupt jemals von OStA Nowack expilizit erwähnt?

Ähm, die Rede war von einem brutalen Gewaltverbrechen, auch wenn man sich über die Formulierung streiten kann.
Der Junge wurde mit Stichverletzungen aufgefunden.

Du glaubst also, das Kind wusste genau, was ihm blüht, war weder arg- noch wehrlos?
Es wurde auch keine Situation ausgenutzt durch eine nahestehende Person, die Fabians Vertrauen ausgenutzt hätte?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Mittwoch, 04. März 2026, 21:35:09

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 20:51:20 Das Fehlen eines unmittelbaren Beweises würde selbst der dümmste Ermittlungsrichter bemerken, ohne dass ihn ein Verteidiger darauf hinweisen müsste.
Da diese Information aus einem Zeitungsinterview stammt, war sie vermutlich nicht für den Richter bestimmt, sondern für die Öffentlichkeit ,-)

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast123 » Mittwoch, 04. März 2026, 21:23:19

@catch22
Gast123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 18:47:10
… „Haftprüfung abgelehnt“ … „U-Haft schafft Rechtskraft“ … „sie sitzt, sie's schuldig“ …
In solch philosophische Abgründe begebe ich mich ungern, solange die öffentlich bekannte Faktenlage am Hungertuch nagt. Im Eiskeller-Fall hätten Deine Ausführungen mitten ins Schwarze getroffen. Aber hier? Warten wir doch einfach mal ab.
Halten nur vorher kurz fest: Wer in U-Haft landet, muss nicht zwangsläufig schuldig sein, ein Fakt, den du kategorisch abgelehnt hast.
U-Haft wird auch dafür genutzt, um ein Geständnis zu erzwingen, etwas, dass du kategorisch abgelehnt hast.
Jetzt heißt es plötzlich "Warten wir doch einfach mal ab".
Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05
… Zumindest sagt das die Theorie, wie sieht das im echten Leben aus?
Im „echten“ Leben dominiert der Volksglaube derer, die die Rechtslage partout nicht akzeptieren wollen.
Das heißt, die apokryphen Haftgründe waren dir vorher nicht bekannt. Genauso wenig wie der Slogan hinter der Maßnahme
von Staatsanwälten: "U-Haft schafft Rechtskraft".
Dann stellt sich mir die Frage, warum das ein Volksglaube sein soll, wenn die (unerlaubte) Rechtspraxis dir ganz klar widerspricht.
Beziehungsweise diese dir bis vor kurzem fremd war und du gleichzeitig das hier monierst..

Mit der Rechtslage aber scheint sich niemand auseinandersetzen zu wollen. Was zählt, ist die Stimme des Volkes. Traurig.

Du nimmst Bezug auf den Eiskeller-Fall, den gabs hier rauf und runter. Bedeutet, dir ist kein weiterer ähnlich gelagerter Fall
untergekommen, so dass du annimmst, das sei eine Anomalie? Oder hab ich dich da falsch verstanden?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Mittwoch, 04. März 2026, 21:07:45

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 20:51:20 …..
Richtig. Aber nach der Rechtsprechung des BVerfG muss das Vorliegen eines Haftgrundes trotzdem geprüft werden, auch dann, wenn z. B. Fluchtgefahr angesichts einer drohenden langen Freiheitsstrafe auf der Hand liegt. Andernfalls wäre der Haftbefehl verfassungswidrig.
Erklärst du das bitte?

„Das vorliegen eines Haftgrunds prüfen“ oder „dass ein Haftgrund nicht auszuschließen ist“, sind unterschiedliche Formulierungen und bedeuten dasselbe?

Letzteres ist ein Nullhypothesenspiel, „nicht ausschließen“ bedeutet nicht „liegt vor“.

„….. Verdacht eines Schwerstverbrechens: Nach dem Wortlaut des § 112 III StPO kann U-Haft auch dann verhängt werden, wenn der Beschuldigte verdächtig ist, eine der dort aufgezählten Katalogtaten begangen zu haben. Zu diesen Taten gehören insbesondere Mord und Totschlag oder schwere Körperverletzung. Dies ist aber im Hinblick auf den bereits oben kurz skizzierten schweren Eingriff in die Freiheitsrechte des/der noch nicht rechtskräftig verurteilten (!) Beschuldigten äußerst bedenklich. Daher ist die Norm verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass ein Haftgrund im Sinne des § 112 II StPO immerhin nicht ausgeschlossen sein darf, da ansonsten die U-Haft den Charakter einer reinen Verdachtsstrafe erhielte. …..“
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/filea ... 2023-2.pdf

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von GästinF » Mittwoch, 04. März 2026, 20:58:29

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:34:47 Er verfügt jedenfalls nicht über dieselben Informationen wie die Opferanwältin Habetha, die davon ausgeht, dass es zu einem Prozess kommen wird.
Ob Habetha tatsächlich über die Information verfügt oder das Wunschdenken ist, weiß ich nicht, aber vermutlich eher als Hecki.

Ich mach es jetzt aber mal wie Seppel und warte mal außerhalb des Forums ab, was sich tut, da es sich hier im Kreis dreht.
Hoffentlich gibt es morgen oder übermorgen wirklich mal Informationen, mit denen man etwas anfangen kann.
:) :idea:

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Catch22 » Mittwoch, 04. März 2026, 20:51:20

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:21:48 … weil es keine direkten Beweise gibt …
Selbstredend gibt es keinen unmittelbaren Tatbeweis (z. B. Augenzeuge, Videoaufzeichnung). Mit einem solchen Trumpf in der Hand hätte die StA zuallererst die Presse gefüttert.

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:21:48 … Dazu gehört eben auch, auf das Fehlen unmittelbarer Beweise hinzuweisen.
Das Fehlen eines unmittelbaren Beweises würde selbst der dümmste Ermittlungsrichter bemerken, ohne dass ihn ein Verteidiger darauf hinweisen müsste.

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:21:48 … Die Haft beruht stattdessen auf Indiztatsachen. …
Dies ist die logische Konsequenz daraus, keine Überraschung.

Dabei muss jede einzelne Indiztatsache bewiesen werden und letztlich muss das Tatgericht in der Gesamtschau ohne vernünftigen Zweifel von der Täterschaft überzeugt sein. Beim Haftbefehl genügt die hohe Wahrscheinlichkeit der Täterschaft (= dringender Tatverdacht).

Was genau RA Ohm in der Gesamtschau der Indizien mit seinem Haftprüfungsantrag gerügt hat, wissen wir nicht. Ein Haftprüfungsverfahren findet in nichtöffentlicher Sitzung statt. Vermutlich zielte er auf das Fehlen unmittelbar tatbezogener Indizien ab (Beispiel: Fingerabdrücke am Tatwerkzeug), ohne die ein Tatnachweis nicht gelingt. Details gab RA Ohm nicht bekannt, auch nicht, weshalb er gegen die Entscheidung des LG keine weitere Beschwerde eingelegt hatte.

Gast123 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 18:47:10 … „Haftprüfung abgelehnt“ … „U-Haft schafft Rechtskraft“ … „sie sitzt, sie's schuldig“ …
In solch philosophische Abgründe begebe ich mich ungern, solange die öffentlich bekannte Faktenlage am Hungertuch nagt. Im Eiskeller-Fall hätten Deine Ausführungen mitten ins Schwarze getroffen. Aber hier? Warten wir doch einfach mal ab.

Gastleser hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:15:33
§112 abs.3
“… dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.”
Richtig. Aber nach der Rechtsprechung des BVerfG muss das Vorliegen eines Haftgrundes trotzdem geprüft werden, auch dann, wenn z. B. Fluchtgefahr angesichts einer drohenden langen Freiheitsstrafe auf der Hand liegt. Andernfalls wäre der Haftbefehl verfassungswidrig.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Mittwoch, 04. März 2026, 20:42:02

———————————— Moderationshinweis ———————————

In den nächsten zwei Tagen wird das Untersuchungsergebnis erwartet. Die Diskussion wird dann voraussichtlich noch intensiver. Bitte achtet darauf, sachlich zu bleiben und andere Meinungen zu respektieren. Beiträge mit persönlichen Angriffen werden gelöscht oder nicht freigeschaltet.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast » Mittwoch, 04. März 2026, 20:31:02

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:34:47 Er verfügt jedenfalls nicht über dieselben Informationen wie die Opferanwältin Habetha, die davon ausgeht, dass es zu einem Prozess kommen wird.
Verfügt sie über diese Informationen oder geht sie davon aus?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Heckengäu » Mittwoch, 04. März 2026, 20:30:06

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:17:11 Die Anfangszeit war geprägt von einer Infopolitik, wo rein garnichts durchsickerte.
Genau das ist gesetzlich streng vorgeschrieben, wenn ein Kind unter 14 Jahren
als Opfer, als Täter oder Auftraggeber in Kapitalverbrechen beteiligt ist.

Es ist leider auffällig dass das zum x-wiederholten Male moniert wird, anstatt sich zu merken, dass infolge der vorgegebenen rechtlichen Lage samt und sonders alle Verlautbarungen nach aussen einer grossen Sorgfaltspflicht, sowie genau eingegrenzten Beschränkungen unterliegen.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Mittwoch, 04. März 2026, 19:51:40

Für mich ganz allein ist jetzt erst einmal der Zeitpunkt erreicht, mich mit weiteren Spekulationen zurückzuhalten und mich wieder auf die privatere Ebene zurückzuziehen. Ich werde die doch noch recht kurze Zeit bis zu einer PK oder PM ganz einfach aussitzen, ohne das ich dabei gravierende(re) Schäden nehmen werde. Wir leben in einem fortschrittlichen Rechtsstaat und nicht irgendwo im afrikanischen Timbuktu. Bei Reizüberflutung und Schwindelgefühlen ziehe ich für mich ganz klar die Grenze und auch eine Bremse. Auf den letzten Metern wirkt "alles " viel gereizter und auch der Tonfall hat sich (wieder) verändert. Man soll ja gehen, wenn es am schönsten ist, sagt nicht nur ein bekanntes Sprichwort. Bis zu neuen und gesicherten Informationen verbleibe ich in diesem Sinne, bleibt sauber und vertragt euch !

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast » Mittwoch, 04. März 2026, 19:44:59

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 19:21:48 Als Strafverteidiger ist es Ohms Aufgabe, die Interessen seiner Mandantin bestmöglich zu vertreten. Dazu gehört eben auch, auf das Fehlen unmittelbarer Beweise hinzuweisen.
Vielleicht liegt es auch daran daß er keinen Tatverdacht sieht, weil er die Akte kennt. Ausschließen lässt sich das nicht. Nicht umsonst brachte er den Vergleich mit R. Reusch.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Mittwoch, 04. März 2026, 19:34:47

GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 16:23:14 Möglich, dass Hecki sogar intern schon was weiß aus dem üblichen Leak?
Er verfügt jedenfalls nicht über dieselben Informationen wie die Opferanwältin Habetha, die davon ausgeht, dass es zu einem Prozess kommen wird.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von GästinF » Mittwoch, 04. März 2026, 19:30:58

Interessant, dass D + R + Hecki sich zeitgleich mit der scheinbar veränderten Lage zerstritten haben sollen - sofern es sich nicht um ein Gerücht handelt. Mh....
Wer weiß, was Hecki mit Unterstützung von Raffaella für "Wshrheiten" verbreitet hat.
Es gilt wie immer die Unschuldsvermutung.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Mittwoch, 04. März 2026, 19:21:48

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05 Warum sagt RA Ohm, dass es keine Beweise gibt?
Er sagt das, weil es keine direkten Beweise gibt, also niemand Gina bei der Tat gesehen hat. Die Haft beruht stattdessen auf Indiztatsachen. Als Strafverteidiger ist es Ohms Aufgabe, die Interessen seiner Mandantin bestmöglich zu vertreten. Dazu gehört eben auch, auf das Fehlen unmittelbarer Beweise hinzuweisen.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast » Mittwoch, 04. März 2026, 19:17:11

Nikas hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 18:29:06 Aber auch eine Körperverletzung mit Todesfolge - sofern dies die Ermittlungsergebnisse der Behörden sind - würde nicht unbedingt bedeuten, dass sie aktuell zu Unrecht in U-Haft sitzt. Auch dann müsste Anklage erhoben werden.
Das kommt ganz darauf an, wie sie beteiligt war und ob man ihr irgendetwas nachweisen kann.
Wenn während der U-Haft ein anderer in den Fokus gerückt wäre und G komplett entlastet, meinst du nicht der Buschfunk hätte das längst geleaked?
Hätte es dann nicht umgehend ne PM gegeben, dass es eine weitere Festnahme gab?
Ist aber keine PR-Behörde, die uns über alles informieren muss. Die Anfangszeit war geprägt von einer Infopolitik, wo rein garnichts durchsickerte.
Trotzdem glaube ich persönlich nicht, dass man bis Do od Fr wartet um dann zu verkünden, G ist unbeteiligt, sie wird freigelassen, wir suchen weiter

Vielleicht ist das dein Denkfehler, dass du fest davon überzeugt bist, sowas passiert nicht in echt. Das Gegenteil ist der Fall. Und wer sagt dass man wieder von null starten muss und nichts mehr ermittelt wurde?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast8888 » Mittwoch, 04. März 2026, 18:51:43

Turmfalke23 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 18:32:56 Man kann nur darüber spekulieren, wer die gute Freundin der Mutter von Fabian war ?
So schwierig kann es aber nicht sein, m. E.
Es wird jeden klar sein wer damit gemeint ist .

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