MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Heckengäu » Dienstag, 03. März 2026, 23:33:34

Basti66 hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 21:59:30 Ich hoffe, dass in den nächsten 48 Stunden das Ding hier durch ist. Kaum zu glauben was hier abgeht.
Sehr gut aufgemerkt:
Kaum kam der § 20 StGb aufs Tableau - früher umgangssprachlich spasshaft "Jagdschein" genannt - änderte sich das Schmetterlingsflattrige Schwarmverhalten urplötzlich in 1 Sekunde zu einem dichten Hornissensturmbrummen auf eine einzige Hypothese: Die eingefangene Frau muss Plem plem sein, anders ist die grausige Tat nicht nachzuvollziehen. Die geht bald heim ins Stübchen, nach ein bisschen Zeit im Kreisirrenhaus und ist fein raus!

Fängt einen zutraulichen Buben ein und sticht ihn ab wie eine Sau, flämmt ihn, wegen den Borsten und wirft ihn am zweitbesten Tümpel
Fuchs, Dachs, Rabe, Dohle, Krähe, Wasserratte, Biber/in und Vielfrass zum Frass aus. DAS macht keine 'normale' Mörderin, das ist ausgeschlossen.

Weil er ewig nicht gefunden wird, muss sie nachhelfen und rumspazieren mit 1 Problemweib zum entquatschen und Schnauzerin.
Schnauzerin spürt mit Schnauze am Boden, billt mit Stentorstimme brachial los los und los und Überraschung - was liegt denn da?
Handys raus und draufhalten. Die Blitzmeldung am gleichen Tag von 5 gefundenen verschiedenen DNA Spuren war die Krönung von Tag 1.

War auch wirklich toll bravurös inszeniert:
Direkt eine Ede-Zimmermann-XYZ-Schrecksendung und perfekt direkt am nächsten Tag der Fang der Bösin.
Gibt sicher einen Bundeslobpreis für die beste Regieleistung des Jahrzehnts. Dass die Haushofdurchsuchung mit 140 Kräften bereits löblich während der Schock-Sendung lief war überperfekt und bedarf keiner Spezialisten für Detailfragen.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Catch22 » Dienstag, 03. März 2026, 22:42:34

Sronson hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 22:22:42 Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass eine Staatsanwaltschaft 2 Tage vor einer angekündigten Mitteilung noch nicht weiß, ob sie Anklage erhebt oder nicht.
Nimm den Eiskeller-Fall: Sobald das schriftliche aussagepsychologische Gutachten über den Hauptbelastungszeugen vorlag, ging‘s blitzschnell. Innerhalb weniger Stunden wurde der Haftbefehl aufgehoben, der Angeklagte auf freien Fuß gesetzt. Bis dahin aber fehlte die Entscheidungsgrundlage dazu.

Wenn im vorliegenden Fall noch auf das schriftliche psychiatrische Gutachten gewartet werden müsste (was ich für sehr wahrscheinlich halte), würde es dann hier ähnlich schnell gehen. Vermutlich ist das Gutachten bis spätestens Ende dieser Woche angekündigt. Vorher aber fehlt es noch an einer wesentlichen Entscheidungsgrundlage!

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Bernhard » Dienstag, 03. März 2026, 22:28:50

Basti66 hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 21:59:30 Ich hoffe, dass in den nächsten 48 Stunden das Ding hier durch ist. Kaum zu glauben was hier abgeht.
Es wird folgendes passieren:
G. hat F. am Tattag mit dem PKW abgeholt, ist mit ihm an den Tümpel gefahren und hat ihn ermordet. Punkt und Schluss.
Die Details, wie genau es von statten ging werden wir hier bald erfahren.
Es gibt KEINE Kompliezen oder andere Leute die direkt in die Tat involviert sind.
Es war/ist eine der grausamen Taten die man sich vorstellen kann.
Das sehe ich genau so!

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Turmfalke23 » Dienstag, 03. März 2026, 22:26:19

Sronson hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 21:24:43 Möglicherweise ist also Frau Habetha auf Grundlage der (teilweisen) Akteneinsicht zum Schluss gekommen, dass Anklage erhoben wird.



https://www.nordkurier.de/regional/gues ... or-4391874

Es wird kaum möglich sein, in einem Hauptverfahren, dass die beiden Damen nicht aufeinandertreffen.
Mutter von Fabian als Zeugin und Nebenklägerin/Geschädigte.
Gina H. als Angeklagte.

Eine separate Zeugenvernehmung ist zwar möglich, aber sehr selten, meist nur bei organisierter Kriminalität, Jugendschutz,
Sexueller Missbrauch, u. a.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Dienstag, 03. März 2026, 22:22:42

Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 22:17:14 Weshalb mehr hineingeheimnissen als nötig? Damit‘s mysteriöser wird, aufregender?

Wenn die StA schon wüsste, wie‘s ausgeht, würde sie die Ermittlungen abschließen und eine Abschlussverfügung erlassen: Anklage oder Sicherungsverfahren. In Haftsachen (und auch bei vorläufiger Unterbringung) gilt der Beschleunigungsgrundsatz. Kein Raum für PR-Kapriolen.
Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass eine Staatsanwaltschaft 2 Tage vor einer angekündigten Mitteilung noch nicht weiß, ob sie Anklage erhebt oder nicht.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Catch22 » Dienstag, 03. März 2026, 22:17:14

Sronson hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 21:59:47 Nur weil die Staatsanwaltschaft (noch) nichts veröffentlicht hat, heißt das nicht, dass sie es selbst noch nicht weiß.
Weshalb mehr hineingeheimnissen als nötig? Damit‘s mysteriöser wird, aufregender?

Wenn die StA schon wüsste, wie‘s ausgeht, würde sie die Ermittlungen abschließen und eine Abschlussverfügung erlassen: Anklage oder Sicherungsverfahren. In Haftsachen (und auch bei vorläufiger Unterbringung) gilt der Beschleunigungsgrundsatz. Kein Raum für PR-Kapriolen.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Matthias aus Plau » Dienstag, 03. März 2026, 22:16:13

Basti66 hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 21:59:30 Ich hoffe, dass in den nächsten 48 Stunden das Ding hier durch ist. Kaum zu glauben was hier abgeht.
Es wird folgendes passieren:
G. hat F. am Tattag mit dem PKW abgeholt, ist mit ihm an den Tümpel gefahren und hat ihn ermordet. Punkt und Schluss.
Die Details, wie genau es von statten ging werden wir hier bald erfahren.
Es gibt KEINE Kompliezen oder andere Leute die direkt in die Tat involviert sind.
Es war/ist eine der grausamen Taten die man sich vorstellen kann.
Kann allem nur voll und ganz zustimmen. Was hier geschrieben wird mittlerweile…. 😬

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Dienstag, 03. März 2026, 21:59:47

Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 21:48:10Dies wäre ein tiefer Blick in eine finstre Kristallkugel: Dann wüsste RAin Habetha mehr als die StA.
[…]
Denn mehr weiß anscheinend auch die StA (noch) nicht.
Nur weil die Staatsanwaltschaft (noch) nichts veröffentlicht hat, heißt das nicht, dass sie es selbst noch nicht weiß.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Basti66 » Dienstag, 03. März 2026, 21:59:30

Ich hoffe, dass in den nächsten 48 Stunden das Ding hier durch ist. Kaum zu glauben was hier abgeht.
Es wird folgendes passieren:
G. hat F. am Tattag mit dem PKW abgeholt, ist mit ihm an den Tümpel gefahren und hat ihn ermordet. Punkt und Schluss.
Die Details, wie genau es von statten ging werden wir hier bald erfahren.
Es gibt KEINE Kompliezen oder andere Leute die direkt in die Tat involviert sind.
Es war/ist eine der grausamen Taten die man sich vorstellen kann.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Catch22 » Dienstag, 03. März 2026, 21:48:10

GästinF hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 21:07:56 Könntest du … erläutern, unter welchen Umständen … es sich … um fahrlässige Tötung handelt?
Es handelt sich um die Aufzählung theoretischer Möglichkeiten – als Antwort auf die Frage: Was, wenn nicht Mord?

Vorschlag: kein Tötungsvorsatz – was bleibt dann übrig?

Gast hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 21:33:31 Noch zu ergänzen wäre, dass die Kripo schon auch in der Lage wäre, einen Mord von einer Körperverletzung oder einer fahrlässigen Tötung zu unterscheiden.
Du selbst hattest gefragt:
Gast hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 16:57:03 Wenns nicht um Mord geht worum geht es dann?
Willst Du mich veräppeln?

Sronson hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 21:24:43 Möglicherweise ist also Frau Habetha auf Grundlage der (teilweisen) Akteneinsicht zum Schluss gekommen, dass Anklage erhoben wird.
Dies wäre ein tiefer Blick in eine finstre Kristallkugel: Dann wüsste RAin Habetha mehr als die StA.

Wahrscheinlicher ist doch, dass die RAin davon ausgeht, dass es zu einer Hauptverhandlung kommen wird – sei es aufgrund einer Anklage oder aufgrund eines Antrags auf Unterbringung. Denn mehr weiß anscheinend auch die StA (noch) nicht.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast » Dienstag, 03. März 2026, 21:33:31

GästinF hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 21:07:56 Könntest du mal etwas näher erläutern, unter welchen Umständen ein achtjährigen Kind durch Stiche eines Messers oÄ zu Tode kommt und es sich dabei um fahrlässige Tötung handelt? :?:
Noch zu ergänzen wäre, dass die Kripo schon auch in der Lage wäre, einen Mord von einer Körperverletzung oder einer fahrlässigen Tötung zu unterscheiden.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Dienstag, 03. März 2026, 21:24:43

Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 21:05:00Ein Recht auf Akteneinsicht steht den zur Nebenklage Berechtigten grundsätzlich zu (§ 406e StPO)
[…]
Nicht immer erhält ein zur Nebenklage Berechtigter Akteneinsicht während laufender Ermittlungen, schon gar nicht vollständige.
Möglicherweise ist also Frau Habetha auf Grundlage der (teilweisen) Akteneinsicht zum Schluss gekommen, dass Anklage erhoben wird.
Ihre Mandantin verspüre eine große Erleichterung, hege aber auch Befürchtungen. „Sie wird erstmals wieder auf die Frau treffen, die ihren Sohn getötet haben soll“, so Habetha gegenüber dem Nordkurier.
https://www.nordkurier.de/regional/gues ... or-4391874

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von GästinF » Dienstag, 03. März 2026, 21:07:56

Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 20:00:03
Gehen wir zunächst von einem Tötungsdelikt aus. Wenn Mord (§ 211 StGB) ausscheiden sollte, böten sich an:
► Totschlag (§ 212 StGB),
► fahrlässige Tötung (§ 222 StGB),
► Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB).

Eine weitere theoretische, aber im Fall Fabian wohl fernliegende Möglichkeit: Auch ein banaler Unfall kann sich als gewaltsamer Tod durch Fremdeinwirkung präsentieren.


Falls es am Tötungsvorsatz fehlen sollte (wie etwa bei fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge), dann würde auch das dickste Mordmerkmal keinen Mord hergeben.

Könntest du mal etwas näher erläutern, unter welchen Umständen ein achtjährigen Kind durch Stiche eines Messers oÄ zu Tode kommt und es sich dabei um fahrlässige Tötung handelt? :?:

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Catch22 » Dienstag, 03. März 2026, 21:05:00

Gast hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 20:13:21 … Beim Zurückblättern ist mir aufgefallen, dass im Thread alle genannten Punkte in epischer Breite besprochen wurden. Die Essenz kann ich aus Faulheit gerade nicht wiedergegeben. …
Wenn Du den ganzen Faust zitierst, kann ich schwerlich erraten, welchen Pudels Kern Du meinst – mit anderen Worten: worauf genau Du antwortest.

Gast hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 20:13:21 … Geht jedoch in die Richtung, dass soweit alles geklärt wurde. Vom Umgang der Behörden mit der angeblich schwerst kranken TV, über die Motivlage bis hin zum Mordmerkmal. …
Wie willst Du mit dem Schnee von vorgestern die Wolken von morgen erklären? Die aktuelle Aussage des Pressesprechers gab es damals noch nicht!

Gast hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 20:03:10 Neben vollständiger Akteneinsicht müsste sie die Klageschrift kennen, falls bereits angefertigt. …
Beides ist aus der Phantasie geschöpft:

Vor Abschluss der Ermittlungen gibt es keine Anklageschrift. Oder isst Du das Brot, bevor Du es backst?

Ein Recht auf Akteneinsicht steht den zur Nebenklage Berechtigten grundsätzlich zu (§ 406e StPO). Eine zu besorgende Gefährdung des Untersuchungszwecks oder schutzwürdige Interessen Dritter können die Akteneinsicht jedoch einschränken oder ganz verhindern (§ 406e Abs. 2 StPO). Während des noch laufenden Ermittlungsverfahrens entscheidet die StA über Akteneinsicht, später das Prozessgericht. Nicht immer erhält ein zur Nebenklage Berechtigter Akteneinsicht während laufender Ermittlungen, schon gar nicht vollständige.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Jane.Doe » Dienstag, 03. März 2026, 20:31:02

SonntagsGast hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 12:46:11 Wurden abgekanzelt, belächelt und unter den Teppich gekehrt. Bis zum heutigen Tag gelingt es vielen, den Kopf in den Sand zu stecken. Interessantes Phänomen, und diese Meinungen auf Basis von nichts haben mich mehr interessiert als der Fall selbst.

Wie sagte deine bessere Hälfte - JohnDoe - so schön:
"Was nicht passt, wird passend gemacht"
Das ist nicht meine bessere Hälfte. Ich brauch keine bessere Hälfte.

Das war ja nun wirklich einer der Vertreter der ersten Kategorie.

Lass Dich mal von der Namensähnlichkeit nicht täuschen, mein Nickname hat reale Substanz.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Dienstag, 03. März 2026, 20:27:09

Gast hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 20:03:10 Neben vollständiger Akteneinsicht müsste sie die Klageschrift kennen, falls bereits angefertigt. Entlastendes vorgebracht durch Ginas Anwälte sowie die Einschätzung des Landgerichts, um zu wissen, ob die Mutter bei einer Verhandlung auf die TV trifft.

Es bleibt ihre Annahme, mehr erstmal nicht.
Ist es denn grundsätzlich ausgeschlossen, dass Staatsanwaltschaft und Opferanwältin im Austausch stehen und falls ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast » Dienstag, 03. März 2026, 20:13:21

Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 20:00:03 Ermittler sind keine Psychiater. Wodurch schließt Du aus, dass eine psychiatrische Auffälligkeit nicht erst deutlich später evident geworden sein könnte? Ein psychiatrischer Sachverständiger ist kein Hellseher – zumal wenn der Proband das Gespräch mit dem Sachverständigen verweigern sollte.




Verrate uns doch bitte, wie Du Dir die jüngsten Aussagen des Pressesprechers Nowack logisch erklärst! Nur zu sagen, wie‘s angeblich nicht gehen soll, ist nicht konstruktiv.




Gehen wir zunächst von einem Tötungsdelikt aus. Wenn Mord (§ 211 StGB) ausscheiden sollte, böten sich an:
► Totschlag (§ 212 StGB),
► fahrlässige Tötung (§ 222 StGB),
► Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB).

Eine weitere theoretische, aber im Fall Fabian wohl fernliegende Möglichkeit: Auch ein banaler Unfall kann sich als gewaltsamer Tod durch Fremdeinwirkung präsentieren.




Wenn ein(e) Alternativtäter(in) ermittelt worden wäre, dann wäre Gina H. längst auf freiem Fuß. Dies aber ist Nowacks Äußerungen selbst mit viel Phantasie nicht zu entnehmen.




Ein Tatmotiv ist nicht immer erkennbar. Einer Verurteilung steht dies i. d. R. nicht entgegen, denn tatbestandlich wird ein Tatmotiv nur selten vorausgesetzt (z. B. Habgier als Mordmerkmal). Strafrechtlich zum Tragen kommt ein Tatmotiv (sofern bekannt) bei der Strafzumessung. Auf einem ganz anderen Blatt steht das Tatmotiv im Bereich der Kriminalistik: Hier kann es zum Täter führen; strafrechtlich ist dies jedoch ohne Belang.




Falls es am Tötungsvorsatz fehlen sollte (wie etwa bei fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge), dann würde auch das dickste Mordmerkmal keinen Mord hergeben.
Da kommen wir inhaltlich auf keinen gemeinsamen Nenner. Beim Zurückblättern ist mir aufgefallen, dass im Thread alle genannten Punkte in epischer Breite besprochen wurden. Die Essenz kann ich aus Faulheit gerade nicht wiedergegeben. Geht jedoch in die Richtung, dass soweit alles geklärt wurde. Vom Umgang der Behörden mit der angeblich schwerst kranken TV, über die Motivlage bis hin zum Mordmerkmal.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast » Dienstag, 03. März 2026, 20:03:10

Turmfalke23 hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 19:00:07 Ich denke, das liegt an Ihrer beruflichen Erfahrung. Sie ist u.a. auch als Pflichtverteidigerin in der Rechtsanwaltskammer eingetragen.
Als Opferanwältin wird sie zunächst beratend auf ihre Mandantin einwirken.

Sollte sich ein Strafverfahren anzeichnen, kann sie die Nebenklägeraufgabe übernehmen und das Recht der Akteneinsicht.
Ich kann mir schon vorstellen, dass Rea. Christine H. die Rolle der Nebenklage im Falle eines Prozess übernimmt.   

In diesem Fall gehen die Kosten zu Lasten des Staates, später aber zu Lasten der Verurteilten.
Neben vollständiger Akteneinsicht müsste sie die Klageschrift kennen, falls bereits angefertigt. Entlastendes vorgebracht durch Ginas Anwälte sowie die Einschätzung des Landgerichts, um zu wissen, ob die Mutter bei einer Verhandlung auf die TV trifft.

Es bleibt ihre Annahme, mehr erstmal nicht.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Catch22 » Dienstag, 03. März 2026, 20:00:03

Gast hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 15:00:23 Ein psych. auffälliger Mörder wird direkt aus dem Verkehr gezogen. …
Ermittler sind keine Psychiater. Wodurch schließt Du aus, dass eine psychiatrische Auffälligkeit nicht erst deutlich später evident geworden sein könnte? Ein psychiatrischer Sachverständiger ist kein Hellseher – zumal wenn der Proband das Gespräch mit dem Sachverständigen verweigern sollte.

Gast hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 15:00:23 … Von daher deckt sich deine Schlussfolgerung nicht mit der Wirklichkeit. …
Verrate uns doch bitte, wie Du Dir die jüngsten Aussagen des Pressesprechers Nowack logisch erklärst! Nur zu sagen, wie‘s angeblich nicht gehen soll, ist nicht konstruktiv.

Gast hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 16:57:03 https://www.nordkurier.de/regional/gues ... or-4390776

Wenns nicht um Mord geht worum geht es dann?
Gehen wir zunächst von einem Tötungsdelikt aus. Wenn Mord (§ 211 StGB) ausscheiden sollte, böten sich an:
► Totschlag (§ 212 StGB),
► fahrlässige Tötung (§ 222 StGB),
► Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB).

Eine weitere theoretische, aber im Fall Fabian wohl fernliegende Möglichkeit: Auch ein banaler Unfall kann sich als gewaltsamer Tod durch Fremdeinwirkung präsentieren.

Gast hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 18:09:10 Angenommen, die Pferdefrau war tatsächlich Fabians Ziehmutter, so hätten wohl eher andere einen Grund, das Kind umzubringen. …
Wenn ein(e) Alternativtäter(in) ermittelt worden wäre, dann wäre Gina H. längst auf freiem Fuß. Dies aber ist Nowacks Äußerungen selbst mit viel Phantasie nicht zu entnehmen.

Gast hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 18:09:10 … Und wenn wir ehrlich sind, hat die Verdächtige doch gar kein Tatmotiv.
Ein Tatmotiv ist nicht immer erkennbar. Einer Verurteilung steht dies i. d. R. nicht entgegen, denn tatbestandlich wird ein Tatmotiv nur selten vorausgesetzt (z. B. Habgier als Mordmerkmal). Strafrechtlich zum Tragen kommt ein Tatmotiv (sofern bekannt) bei der Strafzumessung. Auf einem ganz anderen Blatt steht das Tatmotiv im Bereich der Kriminalistik: Hier kann es zum Täter führen; strafrechtlich ist dies jedoch ohne Belang.

Gast hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 19:30:01 Niedrige Beweggründe, das Merkmal läuft schon eher auf Mord hinaus.
Falls es am Tötungsvorsatz fehlen sollte (wie etwa bei fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge), dann würde auch das dickste Mordmerkmal keinen Mord hergeben.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gast » Dienstag, 03. März 2026, 19:52:45

Nico hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 19:34:12 Der Ursprung der Aussage kam vom Pressesprecher der Polizei am Tag des Fundes. Die Medien haben übereinstimmend darüber berichtet, eine Spaziergängerin habe die Leiche gefunden.

https://www.instagram.com/reel/DPyiZAnD ... A3dmdtZA==
Eigentlich meinte ich die Version mit allem drum und dran. Anfangs war die noch in abgespeckter Form zu lesen. Eine Urlauberin unterwegs mit ihrem Hund, der anschlug. Daraus wurde nachher einiges mehr gesponnen. Wer weiß, was letztlich stimmt und was davon genau so geäußert wurde.

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