MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Dienstag, 03. März 2026, 01:43:15

Jane.Doe hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 21:50:53
Theorien zur Mehrtäterschaft wurden von beiden Seiten immer komplett rigoros und oft entgegen jeder Logik abgekanzelt
Also diesen Eindruck teile ich nicht. Das Thema Mehrtäterschaft wurde seit Bekanntwerden der Nachtzeugen immer wieder von verschiedenen Threadteilnehmern aufgegriffen und insbesondere im Zusammenhang mit dem Grünen Abend ausführlich und auch störungsfrei diskutiert.

Unser Thread ist sehr dynamisch und so wird ein Thema mal mehr, mal weniger behandelt. Je nachdem, wer sich beteiligt, kann eben der Eindruck entstehen, dass die Mehrheit in eine bestimmte Richtung tendiert.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Dienstag, 03. März 2026, 00:09:48

Catch22 hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:04:04 ….. vor dem Hintergrund des Straf- und Strafprozessrechts:
…..
Sollte ….. im Zeitpunkt der Tat Schuldunfähigkeit des Beschuldigten vorgelegen hat (§ 20 StGB), kommt es nicht zu einer Anklage, sondern zu einem Antrag auf Unterbringung (§ 63 StGB).
Voraussetzung ist ein psychiatrisches Sachverständigengutachten. ……

…. Blickwinkel etwas …. erweitern. ;-)
Dankeschön für die Erklärung.
Sind nach Feststellung der Schuldunfähigkeit einer Person, die zivilrechtlichen Ansprüche der Opferseite noch vorhanden?
seppel hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:53:08 @Gastleser …..
✌️ !
✌️ !

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Montag, 02. März 2026, 23:43:42

Turmfalke23 hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 23:36:49 Für Schuldunfähigkeit müssen bestimmte Merkmale vorliegen, gemäß § 20 u. § 21 StGB.

Krankhafte seelische Störung, tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Schwachsinn oder andere seelische Abartigkeit und das zur Tatzeit, also die Unmöglichkeit, das Tatgeschehen einzusehen, können.

Dies halte ich hier für ausgeschlossen. Für solch ein Tatgeschehen benötigt man keine 4–5 Monate Ermittlungszeit bei solchen Merkmalen/Störungen der Täterschaft. Wobei mich der zeitliche Zusammenhang dann schon etwas stutzig machen würde.

Eine helfende dritte Person kann ich mir allerdings in diesem Fall schon vorstellen.
Wir stecken aber auch hier nicht drin und haben keine Info`s. Das psych. Gutachten kann ja wirklich erst jetzt fertig geworden sein, sowas geht ja auch nicht von jetzt auf gleich und ist mit Sicherheit auch sehr umfangreich.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Turmfalke23 » Montag, 02. März 2026, 23:36:49

Für Schuldunfähigkeit müssen bestimmte Merkmale vorliegen, gemäß § 20 u. § 21 StGB.

Krankhafte seelische Störung, tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Schwachsinn oder andere seelische Abartigkeit und das zur Tatzeit, also die Unmöglichkeit, das Tatgeschehen einzusehen, können.
Diese Merkmale wären so gravierend, dass sie auch dem Umfeld der Tatverdächtigen bekannt sein müssten.

Dies halte ich hier für ausgeschlossen. Für solch ein Tatgeschehen/Aufklärung benötigt man keine 4–5 Monate Ermittlungszeit bei solchen Merkmalen/Störungen der Täterschaft im Sinne der Schuldunfähigkeit.

Eine helfende dritte Person kann ich mir allerdings in diesem Fall schon vorstellen.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Montag, 02. März 2026, 23:36:16

SonntagsGast hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 23:10:51 Gilt übrigens auch und ganz besonders für Google KI @seppel
https://youtu.be/ffKEL1eXfTI?si=vEihesUMwLI4Oyjr
My English is sOOOO bad 😂 .

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von SonntagsGast » Montag, 02. März 2026, 23:10:51

Heckengäu hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:34:54

Eine Repoerterin/Redakteurin die aus nachvollziehbaren Gründen (Schutz der Persönlichkeit, ihren Familiennamen der Öffentlichkeit vorenthält).
Es ist ein Beitrag auf nrw.de/lokales, also kein Blog.

Folgedem erst lesen, dann be_urteilen.
Es ist der umfangreichste, folgerichtigste Beitrag überhaupt, der JETZT zu finden ist.
Da scheint es Missverständnisse auf deiner Seite zu geben, was eine zuverlässige Quelle ausmacht und was nicht. Nordkurier, Tag24 und stern berichten übereinstimmend davon, dass Nowack keine konkrete Aussage treffen möchte, oder von vorherigen vollständig abgerückt ist. Alle zitieren den OStA, weil sie in direktem Kontakt mit ihm standen.
Ein Romantext von Julia zeugt nicht von Seriösität oder Genauigkeit, umfangreich kann nicht dein Gradmesser sein.
Inhaber von NRW-nochwas betreibt einen Blog über Motten, er und seine KI-Seite kommen nicht annäherend aus der Region wie Nordkurier oder Tag24 und man hatte vorher rein garnichts mit dem Fall am Hut. Die Seite ist KI-lastig und so klingt der Text auch. Eine Auflistung von Allgemeinplätzen, ohne konkret einen Bezug zum Fall herzustellen.

Würde an deiner Stelle mal in dich gehen und bei der Wahl von Quellen genauer hinsehen.

Gilt übrigens auch und ganz besonders für Google KI @seppel
https://youtu.be/ffKEL1eXfTI?si=vEihesUMwLI4Oyjr

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Montag, 02. März 2026, 23:04:08

Catch22 hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:45:42 Offenkundig wurde eine Schuldunfähigkeit bislang gutachterlich noch gar nicht abschließend festgestellt. Deshalb schrieb ich:

An der Diskussion zum Fall Fabian möchte ich mich eigentlich nicht beteiligen. Ich wollte nur einen konstruktiven Impuls geben, um den Blick zu weiten.

Einstweilige Unterbringung statt U-Haft:
Entschuldige, dann habe ich mich falsch ausgedrückt. Es könnte aber jetzt soweit sein, das es abschließend fest steht.

Bleib nur hier, ich find`s richtig gut, wenn hier Schwung drin ist 💪.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Montag, 02. März 2026, 22:57:14

Sronson hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:35:28 Wenn die schwere psychische Störung erst während der Ermittlungen festgestellt wird, kann man kein sofortiges Sicherungsverfahren einleiten.
Google_KI sagt:
Ein Sicherungsverfahren kann auch dann eingeleitet oder von einem laufenden Strafverfahren in ein Sicherungsverfahren überführt werden, wenn die schwere psychische Störung erst während der Ermittlungen oder sogar erst in der Hauptverhandlung festgestellt wird.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Montag, 02. März 2026, 22:53:08

@Gastleser

Ich möchte mich bei Dir entschuldigen ! Es tut mir wirklich leid und damit ist für mich das Missverständnis vom Tisch und wir können uns wieder auf Augenhöhe begegnen. Danke für`s melden und klarstellen ✌️ !

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Catch22 » Montag, 02. März 2026, 22:45:42

Sronson hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:19:27 … Verstehe ich es richtig, dass das Verfahren deshalb eingestellt werden könnte, weil im Laufe der Ermittlungen festgestellt wurde, dass zur Tatzeit eine Schuldunfähigkeit bestand?
Ja. Voraussetzung: zweifelsfreie Schuldunfähigkeit. Dann: Verurteilung unmöglich. Deshalb: Antrag auf Unterbringung.

seppel hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:31:48 … Dann müsste die Schuldunfähigkeit aber erst zeitnah bescheinigt worden sein, sonst hätte man ja schon viel eher zu einem "Abschluss" kommen können.
Offenkundig wurde eine Schuldunfähigkeit bislang gutachterlich noch gar nicht abschließend festgestellt. Deshalb schrieb ich:
Catch22 hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:04:04 … Möglicherweise liegt dieses [psychiatrische Sachverständigengutachten] noch nicht vor und soll abgewartet werden, um dann die Ermittlungen abzuschließen und eine Abschlussverfügung nach § 170 StPO zu treffen. …

An der Diskussion zum Fall Fabian möchte ich mich eigentlich nicht beteiligen. Ich wollte nur einen konstruktiven Impuls geben, um den Blick zu weiten.

Sronson hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:35:28 Wenn die schwere psychische Störung erst während der Ermittlungen festgestellt wird, kann man kein sofortiges Sicherungsverfahren einleiten.
Einstweilige Unterbringung statt U-Haft:
Catch22 hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:04:04 … Bis zum rechtskräftigen Abschluss des gerichtlichen Verfahrens über den Antrag auf Unterbringung gilt § 126a StPO. …

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Montag, 02. März 2026, 22:35:28

SonntagsGast hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:29:35 Nicht ganz vollständig der Blickwinkel. Man spricht von einem sogenannten Sicherungsverfahren bei schwerer psych. Krankheit. Ein Verfahren findet also statt, nur ohne Schuldspruch. Der Beschuldigte läuft dann nicht frei herum rund vier Wochen lang, kommt auch nicht wie G. in eine JVA, sondern wird umgehend eingewiesen.
Wenn die schwere psychische Störung erst während der Ermittlungen festgestellt wird, kann man kein sofortiges Sicherungsverfahren einleiten.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von SonntagsGast » Montag, 02. März 2026, 22:35:14

Sronson hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:26:51 Ach komm, das könnte man dich bzgl. deines Artikels von Tobias Bruns genauso fragen.
Nein, kann man nicht.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Heckengäu » Montag, 02. März 2026, 22:34:54

Sronson hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:19:27 Vielen Dank für deinen Beitrag.
Verstehe ich es richtig, dass das Verfahren deshalb eingestellt werden könnte, weil im Laufe der Ermittlungen festgestellt wurde, dass zur Tatzeit eine Schuldunfähigkeit bestand?
Ja. Das sagt § 20 StGB. Der Beitrag von @catch22 sagt nicht dass das eintreten wird.

Im übrigen ist das lediglich eine Aufzählung einer juristisch sehr gebildeten Person, die alle möglichen gesetzlichen weiteren Vorgänge im Sinne der Glieder einer Kette beinhaltet und folgedem höchst beachtenswert ist.

@ SonntagsGästin: Ist es.

Jede/r hat einen Namen!

Eine Repoerterin/Redakteurin die aus nachvollziehbaren Gründen (Schutz der Persönlichkeit, ihren Familiennamen der Öffentlichkeit vorenthält).
Es ist ein Beitrag auf nrw.de/lokales, also kein Blog.

Folgedem erst lesen, dann be_urteilen.
Es ist der umfangreichste, folgerichtigste Beitrag überhaupt, der JETZT zu finden ist.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Montag, 02. März 2026, 22:31:48

Sronson hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:19:27 Vielen Dank für deinen Beitrag.
Verstehe ich es richtig, dass das Verfahren deshalb eingestellt werden könnte, weil im Laufe der Ermittlungen festgestellt wurde, dass zur Tatzeit eine Schuldunfähigkeit bestand?
Das wollte ich auch gerade fragen. Dann müsste die Schuldunfähigkeit aber erst zeitnah bescheinigt worden sein, sonst hätte man ja schon viel eher zu einem "Abschluss" kommen können.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von SonntagsGast » Montag, 02. März 2026, 22:29:35

Catch22 hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:04:04 Die jüngsten Äußerungen des Sprechers der StA erscheinen viel klarer vor dem Hintergrund des Straf- und Strafprozessrechts:


Nach Abschluss der Ermittlungen greift § 170 StPO: Sofern ein hinreichender Tatverdacht bejaht wird, erhebt die StA Anklage. Andernfalls stellt sie das Ermittlungsverfahren ein.

Sollte bereits im Zuge des Ermittlungsverfahrens festgestellt werden, dass im Zeitpunkt der Tat Schuldunfähigkeit des Beschuldigten vorgelegen hat (§ 20 StGB), kommt es nicht zu einer Anklage, sondern zu einem Antrag auf Unterbringung (§ 63 StGB).

Voraussetzung ist ein psychiatrisches Sachverständigengutachten. Möglicherweise liegt dieses noch nicht vor und soll abgewartet werden, um dann die Ermittlungen abzuschließen und eine Abschlussverfügung nach § 170 StPO zu treffen.

Bis zum rechtskräftigen Abschluss des gerichtlichen Verfahrens über den Antrag auf Unterbringung gilt § 126a StPO.


Damit will ich keine Prognose wagen, wie‘s weitergeht. Allerdings täte es gut, den Blickwinkel etwas zu erweitern. ;-)
Nicht ganz vollständig der Blickwinkel. Man spricht von einem sogenannten Sicherungsverfahren bei schwerer psych. Krankheit. Ein Verfahren findet also statt, nur ohne Schuldspruch. Der Beschuldigte läuft dann nicht frei herum rund vier Wochen lang, kommt auch nicht wie G. in eine JVA, sondern wird umgehend eingewiesen.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Montag, 02. März 2026, 22:28:30

Heckengäu hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:15:31 5 x Nein! Natürlich nicht:

.
https://nrw-lokal.de/news/anklage-gegen ... eht-bevor/
Es liest sich aber, aktuell wieder vermehrter, so für mich. Das es die 2 "Lager" nach wie vor gibt und auch weiterhin geben wird, ist-bleibt mir bewusst. Am Anfang war ich selber PRO-G. - und konnte mir nicht vorstellen, dass so ein junges Mädel, selbst Mutter, überhaupt zu so etwas fähig hätte sein können. Da hatte ich aber auch noch nicht die Info` s, die ich heute habe. Naja, wir werden sehen.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Montag, 02. März 2026, 22:26:51

SonntagsGast hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:20:41 Nrw-lokal.de von Julia. Ist das dein voller ernst, Heckengäu?
Ach komm, das könnte man dich bzgl. deines Artikels von Tobias Bruns genauso fragen.
Moin, ich bin Tobi und seit Mai 2025 Teil der TAG24-Redaktion in Hamburg.

Ich bin ein Hamburger Jung und in Bramfeld aufgewachsen.

Nach meinem Studium habe ich für eine Tageszeitung, einen Sportverein und zuletzt für ein Fachmagazin geschrieben, bevor ich bei TAG24 angeheuert habe.

Wenn Euch ein Thema auf dem Herzen liegt, kontaktiert mich gerne.
https://www.tag24.de/unternehmen/redakt ... bias-bruns

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Jane.Doe » Montag, 02. März 2026, 22:25:08

SonntagsGast hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:00:07 Wenn die Beweise oder Indizien nicht genügen für eine Hauptverhandlung, geht die TV heim.
Die werden schon genügen. Aber vielleicht war sie nicht der Haupttäter.
Wenn die Indizien nicht genügen würden, würde der OStA das jetzt sicher nicht kurz vorab so an die Presse geben.

Klingt für mich eher nach Taktik.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von SonntagsGast » Montag, 02. März 2026, 22:20:41

Heckengäu hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:15:31 5 x Nein! Natürlich nicht:




.
https://nrw-lokal.de/news/anklage-gegen ... eht-bevor/
Nrw-lokal.de von Julia. Ist das dein voller ernst, Heckengäu?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Montag, 02. März 2026, 22:19:27

Catch22 hat geschrieben: Montag, 02. März 2026, 22:04:04 Die jüngsten Äußerungen des Sprechers der StA erscheinen viel klarer vor dem Hintergrund des Straf- und Strafprozessrechts:


Nach Abschluss der Ermittlungen greift § 170 StPO: Sofern ein hinreichender Tatverdacht bejaht wird, erhebt die StA Anklage. Andernfalls stellt sie das Ermittlungsverfahren ein.

Sollte bereits im Zuge des Ermittlungsverfahrens festgestellt werden, dass im Zeitpunkt der Tat Schuldunfähigkeit des Beschuldigten vorgelegen hat (§ 20 StGB), kommt es nicht zu einer Anklage, sondern zu einem Antrag auf Unterbringung (§ 63 StGB).

Voraussetzung ist ein psychiatrisches Sachverständigengutachten. Möglicherweise liegt dieses noch nicht vor und soll abgewartet werden, um dann die Ermittlungen abzuschließen und eine Abschlussverfügung nach § 170 StPO zu treffen.

Bis zum rechtskräftigen Abschluss des gerichtlichen Verfahrens gilt § 126a StPO.


Damit will ich keine Prognose wagen, wie‘s weitergeht. Allerdings täte es gut, den Blickwinkel etwas zu erweitern. ;-)
Vielen Dank für deinen Beitrag.
Verstehe ich es richtig, dass das Verfahren deshalb eingestellt werden könnte, weil im Laufe der Ermittlungen festgestellt wurde, dass zur Tatzeit eine Schuldunfähigkeit bestand?

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