TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Fränkin » Montag, 15. Dezember 2025, 17:19:11

ihold hat geschrieben: Montag, 15. Dezember 2025, 15:49:45 Semester-Ferien beginnen dort immer im Februar, es könnte also durchaus sein, dass etliche sich im nächsten Jahr Februar bis April Zeit nehmen
und quasi als „Leute vom Fach“ das medizinische Gutachten genau prüfen, vielleicht sogar mit kräftiger Unterstützung
renommierter Professoren ein eigenes „Gutachten“ erstellen, um bei der Klärung der elementar wichtigen Frage,
ob Unfall oder Fremdeinwirkung vorzuziehen sei, tatkräftig mitzuhelfen!
Wenn diese "Leute vom Fach" sich das Urteil angesehen hätten, dann hätten sie darin die meisten Fragen ob Unfall oder Mord bereits beantwortet bekommen.
Schau doch bitte hier hinter den Spoiler, lies die verlinkten Texte und verstehe sie bitte.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von ihold » Montag, 15. Dezember 2025, 15:49:45

@Fränkin

So so, Regina Rick hat angekündigt!
Macht sie das nicht schon seit Wochen? Andeuten und ankündigen?
Den Grund, warum es zu keiner Veröffentlichung kommen wird, hat sie zumindest schon geliefert!
Urheberrechte! :lol:

Warten tue ja nicht nur ich, sondern weit kompetentere Leute, was medizinische Fragen betrifft!

Hanna W., die tot aus der Prien geborgen wurde, studierte ja bekanntlich in Rumänien Medizin und zwar in Cluj.
Die dortige Uni genießt einen ausgezeichneten Ruf und es gibt auch keinen Numerus Clausus als „Hemmschuh“.
Darum (ich finde leider keine aktuellen Zahlen, aber 2016 waren in Cluj etwa 600 Personen aus Deutschland eingeschrieben, Tendenz ansteigend) kann man also davon ausgehen das 2022 mindestens 600 deutsche Studenten/innen dort Medizin studierten, darunter Hanna W..

Semester-Ferien beginnen dort immer im Februar, es könnte also durchaus sein, dass etliche sich im nächsten Jahr Februar bis April Zeit nehmen
und quasi als „Leute vom Fach“ das medizinische Gutachten genau prüfen, vielleicht sogar mit kräftiger Unterstützung
renommierter Professoren ein eigenes „Gutachten“ erstellen, um bei der Klärung der elementar wichtigen Frage,
ob Unfall oder Fremdeinwirkung vorzuziehen sei, tatkräftig mitzuhelfen!
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Hannas Studienfreunde das so stehen lassen, im Gegenteil!!!
Und sollten sie feststellen, dass doch ein Unfall nicht nur möglich, sondern auch wahrscheinlich sei,
dann sollen sie auch so ein Ergebnis ohne Vorbehalte veröffentlichen, denn nichts ist unbefriedigender
als eine so elementare Frage unbeantwortet zu lassen, wie in der Revisionsverhandlung geschehen!!!

Ja, du hast recht, wart mal ab!!! Aber warte nicht auf eine Veröffentlichung der Verteidigung,
sondern auf eine detaillierte und aussagekräftige Veröffentlichung, verfasst von einem großen Kreis kompetenterer Personen,
als ein Großteil von uns ist!
Meine Meinung.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Fränkin » Montag, 15. Dezember 2025, 14:49:47

ihold hat geschrieben: Montag, 15. Dezember 2025, 14:29:15 Nach dem Freispruch aus Mangel an Beweisen ...
Siehe z.B. diesen Artikel
Geklärt worden war in dem Verfahren lediglich, dass keine Verbindung zwischen dem Angeklagten und dem Tod von Hanna Wörndl am 3. Oktober 2022 nachgewiesen werden kann.
Es wurde KEINE Verbindung zwischen S.T. und der toten Hanna NACHGEWIESEN.
Wo ist denn das "Mangel an Beweisen"?
ihold hat geschrieben: Montag, 15. Dezember 2025, 14:29:15 ... kamen von der Verteidigung etliche Äußerungen,
man habe Gutachten, die einen Unfall oder andere entlastende Dinge nachweisen würden.
Doch nichts davon wurde bisher schriftlich belegt. Kommt da überhaupt jemals etwas schriftliches?
Ein weiterer Blick in diesen Artikel lohnt:
Regina Rick hat bereits dem OVB gegenüber angekündigt, die Gutachten, die einen Unfall belegen, zu veröffentlichen – sofern die Gutachter einer Veröffentlichung zustimmen.
Also: abwarten!

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von ihold » Montag, 15. Dezember 2025, 14:29:15

Rain Regina Rick schlägt auch nicht pauschal auf die bayerische Justiz ein!
Ein Beispiel: Anno 2011, im Wiederaufnahmeverfahren zum „Fall Rupp“ stellte Klaus Wittmann,
Verteidiger der Angeklagten Witwe Hermine Rupp, einen Befangenheitsantrag gegen den damaligen leitenden Richter Theo Ziegler.
Diesem Antrag schloss sich damals Rain Regina Rick, die 2011 eine der beiden angeklagten Töchter von Rupp vertrat,
ausdrücklich nicht an, sondern verlangte stattdessen mehr Akteneinsicht!!

Nachzulesen in folgendem Beitrag:

https://www.donaukurier.de/nachrichten/ ... us-5223226

Im ersten „Eiskeller-Prozess“ hingegen stellte Rain Regina Rick einen Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit
von leitender Richterin und Staatsanwalt und bekam letztendlich recht.

Nach dem Freispruch aus Mangel an Beweisen kamen von der Verteidigung etliche Äußerungen,
man habe Gutachten, die einen Unfall oder andere entlastende Dinge nachweisen würden.
Doch nichts davon wurde bisher schriftlich belegt. Kommt da überhaupt jemals etwas schriftliches?

Da habe ich große Zweifel.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 15. Dezember 2025, 14:07:52

LTO-Abstimmung: Urteil des Jahres

Die Legal Tribune online (LTO) sucht per Abstimmung unter ihren Lesern:

► I. Die Rechtsperson des Jahres
► II. Die Rechtsfrage des Jahres
III. Das bedeutendste Urteil des Jahres
► IV. Das kurioseste Urteil des Jahres
► V. Das Gesetz des Jahres
► VI. Das juristische Ärgernis des Jahres

Nominiert ist auch der Freispruch im Eiskeller-Fall:

Spoiler – hier klicken!
LTO-Jahresrückblick
Stimmen Sie jetzt ab über die Jura-High­lights 2025

Bild
Wir suchen die Jura-Highlights 2025 und Sie entscheiden darüber!

Auch 2025 war in der Welt des Rechts viel los. Wir küren für unsere Podcast-Spezialfolge der „Rechtslage“ wieder Rechtsperson, Rechtsfrage, wichtigstes und kuriosestes Urteil, Gesetz und Ärgernis des Jahres. Stimmen Sie ab!

Lesen Sie jeweils die Nominierungsvorschläge erstellt durch die LTO-Community und Redaktion und stimmen Sie dann ab! In einem Podcast-Spezial von „Die Rechtslage“ werden spätestens 27.12.25 die Podcast-Hosts Annelie Kaufmann, Christian Rath, Markus Sehl und Felix W. Zimmermann die Jura-Ereignisse des Jahres Revue passieren lassen und über die Ergebnisse diskutieren.



III. Das bedeutendste Urteil des Jahres

Welche Entscheidung setzte Maßstäbe?



Freispruch des LG Traunstein im Eiskeller-Fall

Neun Jahre Jugendstrafe im ersten Prozess, Freispruch im zweiten Durchgang – und eine Vorsitzende Richterin, die sich entschuldigt. Der Eiskeller-Fall wurde 2025 zum emotionalen Brennpunkt der Strafjustiz, weil das erste Urteil maßgeblich auf angebliches „Täterwissen“ gestützt war, das sich im neuen Verfahren als nicht tragfähig erwies. Ermittlungsfehler, eine als unglaubwürdig bewertete Schlüsselzeugin und ein reiner Indizienprozess führten zum Freispruch – und zu dem Satz, der blieb: „Dieses Rechtssystem hat Ihnen großes Unrecht zugefügt.“



DANKE fürs Mitmachen und viel Spaß bei der nächsten Folge der LTO-Rechtslage mit unserem Jahresrückblick. Überall, wo es Podcasts gibt.

Legal Tribune online (LTO) am 14.12.2025
https://www.lto.de/recht/meinung/m/lto- ... men-sie-ab

Abstimmung jeweils am Ende der Abschnitte im Artikel:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/lto- ... men-sie-ab

Den Jahresrückblick des LTO-Podcasts „Die Rechtslage“ mit den Ergebnissen der Abstimmung gibt‘s am 27.12.2025 z. B. hier:
https://www.youtube.com/@LTO_Recht
https://letscast.fm/sites/die-rechtslag ... x#episodes

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von ihold » Sonntag, 14. Dezember 2025, 17:33:29

Im Rahmen meiner „Ermittlungen“ hat mir eine Frau folgenden Link geschickt:

https://www.bunte.de/family/leben/famil ... echen.html

Darin fällt die Rain Regina Rick folgendes Urteil:

„Wie urteilt sie über einen Rechtstaat, in dem Richter einen unschuldigen Menschen 14 Jahre einsperren? Regina Rick versöhnlich:
Es hat zwar lang gedauert, aber am Ende hat der Rechtstaat funktioniert.


Dieser Artikel wurde 3 Tage nach dem Freispruch von Genditzki veröffentlicht!

Das finde jetzt nicht einmal ich so:
Denn erstens hat der Freispruch viele Jahre zu lang gedauert und zweitens halte ich und nicht wenige andere,
die sich mit dem Fall eingehend beschäftigt haben, einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld für nicht nachvollziehbar!
Freispruch? Ja, und zwar schon frühzeitig, aber wegen erwiesener Unschuld? Nein!!!

Betrachtet man jetzt den Eiskeller-Prozess, dann denke ich mir:

Der 2. Prozess wurde vollkommen falsch angegangen, dadurch war ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld gar nicht möglich,
aber ein Freispruch aus Mangel an Beweisen geradezu zwingend!

„Gefickt eingeschädelt“, würde ich mal sagen!
Meine Meinung

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von ihold » Freitag, 12. Dezember 2025, 13:05:41

@Gast-mit-Verstand

Ich hab mir nichts raus gepickt, sondern auf kostenlose Streamings zurückgegriffen, da kommt man eben an youtube kaum vorbei.
Aber ich möchte ergänzen:
Auf spotify ist „true crime 187“ im Drei-Monats-Chart der „wahren Kriminalfälle“ von Platz 1 auf Platz 8 runter,
in den allgemeinen Charts von Platz 1 auf Platz 24, Tendenz also deutlich fallend und nicht bloß „stagnierend“ wie auf „youtube“.

Zu den Klickzahlen auf spotify: „Mord auf Ex“ hat in einem Monat 4,5 Millionen Aufrufe,
wie viel hat noch mal „true crime 187“? 4x 100.000 oder bestenfalls 4x400.000, also im Schnitt bestenfalls etwa 1 Million?

Zur „Anomalie“ das Hörspiel auf „youtube“ betreffend: Soll ich dir jetzt wirklich auch noch weitere „Einzelfälle“ beibringen?
Als Anomalie würde ich ja eher folgendes bezeichnen: 93% der „true-crime podcast“-Hörer sind lauf Statistik weiblich!!!

Mir ist wirklich ein Stein vom Herzen gefallen:
Von den vielen Millionen Hörern auf spotify tun sich diese True-Crime-Podcasts nur etwa 7% der Männer an!!! I Ich bin wirklich so was von erleichtert!!! :D :D :D

Ich möchte ja fast wetten, dass es auf „youtube“ genau umgekehrt ist:
Erstens ist es dort kostenlos und zweitens sind die Kommentare dort meist interessanter als der ganze Podcast!
(und es sind meist nur sehr wenige Kommentare zu finden!)

Zuletzt: Ich befürchte, dass von dir nicht mehr viel kommen wird zu anderen Themen.
Die Performance von Ra Dr. Alexander Stevens war ja nur eine Randbemerkung und eine Einleitung zum Thema: Performance von Ra-in Regina Rick in diesem Fall und ganz allgemein.

Aber du sagst ja selbst kurz und bündig auf meine darauf abzielende Frage:
Gast-mit-Verstand hat geschrieben: Donnerstag, 11. Dezember 2025, 21:34:24
Nein.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast-mit-Verstand » Donnerstag, 11. Dezember 2025, 21:34:24

ihold hat geschrieben: Mittwoch, 10. Dezember 2025, 19:50:52 der Podcast „Mord auf ex“ wird im Schnitt (leider) dreimal so oft aufgerufen.
Deshalb ist er in Spotify auch auf Platz 4 in Deutschland. Mit Aufrufzahlen, welche die Inhalte auf Youtube bei Weitem in den Schatten stellen. Das ist genau mein Punkt. ;)
ihold hat geschrieben: Mittwoch, 10. Dezember 2025, 19:50:52 Der True-Crime-Podcast „Im Visier“ wird im Schnitt 50.000 mal aufgerufen, schwankend zwischen 2000 und 200.000 Aufrufen.
Das ist ja auch ein "Podcast" in Anführungszeichen, mit vielen visuellen Inhalten, auf Youtube entsprechend ganz gut aufgehoben.
ihold hat geschrieben: Mittwoch, 10. Dezember 2025, 19:50:52 Die 125. Folge der Jugend-Krimi-Serie „die drei ???“ wurde als Hörspiel (!) vor 4 Monaten hochgeladen und hat mittlerweile über 497.000 Aufrufe!!!
Das ist kein Podcast. Und ist nur eine statistische Anomalie, ansonsten gibt es nämlich praktisch keinerlei komplette "die drei ???"-Folgen auf Youtube. Die Folge wird auf Streamingplattformen Abermillionen Aufrufe haben.

Youtube ist für Podcasts eine Randerscheinung (wenn es nicht um Visuelles geht). Verständlich, weil kaum jemand ein Youtube-Premium-Abo hat, um der Werbung zu entgehen, die meisten aber irgendeinen Streamingdienst abonniert haben.
ihold hat geschrieben: Mittwoch, 10. Dezember 2025, 19:50:52 "Und 24. Platz bei Spotify? Das klingt ja so ungefähr wie: „Bei der Wahl zur Miss Hasenbergl belegte die Teilnehmerin einen beachtlichen 5. Platz!“"
Ja, es ist schließlich nicht so, als wäre Spotify die größte Streamingplattform der Welt, Podcasts ein florierender 'Markt, und Deutschland die drittgrößte Industrienation. Da ist ein 24. Platz ja völlig unbedeutend. Sind ja nur Abermillionen Aufrufe.

Aber gut, es ging dir ja auch nur darum, True Crime 187 zu diskreditieren, indem du bewusst die niedrigste verfügbare Aufrufstatistik bemüht hast.
ihold hat geschrieben: Mittwoch, 10. Dezember 2025, 19:50:52 Zu meinen anderen Punkten möchtest du deinen Verstand nicht einbringen?
Nein.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von ihold » Mittwoch, 10. Dezember 2025, 19:50:52

Gast-mit-Verstand hat geschrieben: Mittwoch, 10. Dezember 2025, 15:45:15 Kein Mensch hört sich Podcasts auf Youtube an.
@Gast-mit-Verstand
Habe ich dich etwa gar um selbigen gebracht?
Warum so pampig?
Sprichst du den anderen Gästen Verstand ab, weil du ja so betonst, dass du einen hast?
Aber Verstand alleine reicht ja bekanntlich nicht, man sollte sein Gehirn nicht nur spazieren tragen, sondern auch nutzen,
wann immer und solange dies möglich ist!

So schreibst du: Kein Mensch hört Podcasts auf youtube!
Das ist natürlich vollkommener Unsinn, nachfolgend ein paar Beispiele: Obig erwähnter Podcast wird z.B. pro Folge grob 3000x aufgerufen,
der Podcast „Mord auf ex“ wird im Schnitt (leider) dreimal so oft aufgerufen.
Der True-Crime-Podcast „Im Visier“ wird im Schnitt 50.000 mal aufgerufen, schwankend zwischen 2000 und 200.000 Aufrufen.
Die 125. Folge der Jugend-Krimi-Serie „die drei ???“ wurde als Hörspiel (!) vor 4 Monaten hochgeladen und hat mittlerweile über 497.000 Aufrufe!!!

Also um Nachwuchs bräuchte sich das Forum hier keine Sorgen machen!

Und 24. Platz bei Spotify? Das klingt ja so ungefähr wie: „Bei der Wahl zur Miss Hasenbergl belegte die Teilnehmerin einen beachtlichen 5. Platz!“
Auf youtube werden definitiv weit mehr Podcasts gehört, als man erwarten würde!

Zu meinen anderen Punkten möchtest du deinen Verstand nicht einbringen?

Schade.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast-mit-Verstand » Mittwoch, 10. Dezember 2025, 15:45:15

ihold hat geschrieben: Mittwoch, 10. Dezember 2025, 12:24:15 Einen Podcast, der trotz reißerischer Titel, wie z.B. „der Champagner-Mord“ […]
nur so wenige Zuhörer hat (Gesamt-Aufrufe seit Bestehen auf youtube (etwa 3 Monate) sind Stand heute 203.000, bei 74 Videos also im Schnitt etwa 2750 Aufrufe je Folge, Tendenz „stagnierend“!!!)
Um mal Dieter Nuhr zu zitieren: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die…halten. :lol:
Der Podcast hat pro Folge allein 100.000+ Aufrufe auf Spotify, manche Folgen bis zu 400.000+. Unter den deutschsprachigen Podcasts wird er dort unter Platz 24 geführt :lol: Dazu kommen dann noch alle anderen Streamingplattformen. Kein Mensch hört sich Podcasts auf Youtube an.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von ihold » Mittwoch, 10. Dezember 2025, 12:24:15

Man nimmt also Bezug auf einen Podcast und das soll dann schon reichen, um ein Gewaltdelikt in ein Unfallgeschehen zu „wandeln“,
ohne schriftliche Beweise, nur mündliches Gerede und keinerlei Belege?
Einen Podcast, der trotz reißerischer Titel, wie z.B. „der Champagner-Mord“ (was in diesem Fall schlicht und einfach falsch ist,
denn Mord wird dem Holländer gar nicht zur Last gelegt:
„Der Vorwurf lautet auf bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln plus fahrlässige Tötung und Körperverletzung in sieben Fällen.“


Nachzulesen auf:

https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/to ... laender-45

nur so wenige Zuhörer hat (Gesamt-Aufrufe seit Bestehen auf youtube (etwa 3 Monate) sind Stand heute 203.000, bei 74 Videos also im Schnitt etwa 2750 Aufrufe je Folge, Tendenz „stagnierend“!!!)
Wenn dieser angeblich doch so bekannte deutsche Verteidiger weiter so „performed“ wie in seinem neuesten Fall,
dann sehe ich keine rosigen finanziellen Aussichten für diesen Verteidiger.
Anstatt seinen Mandanten in seinem Redefluss vor Gericht deutlich zu bremsen, begründet der Wahlverteidiger Dr. Alexander Stevens die außergewöhnliche Redseligkeit seines Mandanten auch noch damit, "dass dieser eben nichts zu verbergen habe!"

Nachzulesen im Live-Ticker der Verhandlung:

https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/li ... cht-weiden

Diesen Artikel würde ich sogar als Pflichtlektüre (vielleicht sogar mit Ausrufezeichen! :-) )
für jeden Angeklagten bezeichnen, und zwar nach dem Motto: Was ich als Angeklagter auf gar keinen Fall vor Gericht tun sollte!

Nachtrag zum Live-Ticker: Die Verpixelung des Gesichts des Angeklagten in den veröffentlichten Bildern ist für meinen Geschmack deutlich ausbaufähig!!! :D :D :D
War da ein Verpixelungs-Azubi am Werk, ein ganz zurückhaltender und schüchterner noch dazu?

Und zum 2. Bild des Artikels: Da hat es sich der Verteidiger Philip Müller aber richtig gemütlich gemacht am Richterpult! Wie an einem Bar-Tresen!
Ob der Polizist rechts im Vordergrund gar an ihn herangetreten ist und ihn gefragt hat: „Darf ich ihnen etwas zu Trinken anbieten?
Vielleicht ein Gläschen Champagner?"

Die Richterin Vera Höcht, direkt hinter dem Verteidiger, was wird die sich gedacht haben?
Was denkst du, @Fränkin?

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Mittwoch, 10. Dezember 2025, 10:25:21

Um nochmal auf den Fall der 2019 verstorbenen Viktoria zurückzukommen , welche auf ihrem Heimweg nachts vom Eiskeller verunfallt ist :
Hier war anfangs auch nicht klar, ob es sich um ein Verbrechen handelte oder einen Unfall. Gab es damals auch eine 60-köpfige Ermittlergruppe ?
Gab es damals auch ein Infomobil vor dem Rathaus ? War ja zu Anfang wirklich nicht ganz klar , was genau passiert ist, sonst wäre ein Verdächtiger nicht in U-Haft gelandet ?
Hanna's Eltern haben die Gewissheit, dass alles Erdenkliche unternommen wurde den Tod ihrer Tochter aufzuklären.
Wenn ich an den Fall Jens Salaw denke, bei dem die Polizei annimmt, dass er mit 1,03 Promille derart betrunken war, dass er weit vor seinem Zuhause aus einem Bus ausstieg, mitten in der Pampa , sich dann aufgrund seiner starken Alkoholisierung ( 1,03 Promille) die Hose auszog um sich hinzulegen und zu erfrieren und die Eltern seit Jahren auf Knien bettelnd möchten, dass die Polizei tätig wird, dann kommen mir wirklich die Tränen.
Der Fall ist wirklich höchst merkwürdig und die Interessen der Eltern werden mit Füßen getreten ! Wenn man diesen Fall mit dem Fall Hanna vergleicht und dem Aufwand der hier betrieben wurde, finde ich das etwas befremdlich.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Mittwoch, 10. Dezember 2025, 00:14:10

TROMMELFEUER DER MEDIEN MIT AUSFÜHRLICHEN ÄU?ERUNGEN DER VERTEIDIGUNG !
Und was sind die nahezu 45 Interviews mit dem Nebenklagevertreter Holderle in welchem er kübelweise Dreck über den Angeklagten ausgeschüttet hat
und sich über Frau Rick lustig gemacht hat, sie ins lächerliche gezogen hat, weil sie bei Sichtung eines Videos im Gerichtssaal einmal kurz unaufmerksam war , förmlich gesuhlt hat er sich in seiner Schadenfreude, später dann die Argumente der Verteidigung als Luftblasen bezeichnet und zum Gipfel hat er die Verteidigung noch angezeigt , weil diese Bilder der Verstorbenen an ein wissenschaftliches Institut geschickt hat. Um Stimmung in den Gerichtssaal zu bringen und bei den Zuschauern möglichst großes Entsetzen auszulösen war es aber schon okay die Bilder zu zeigen vor ca.
80 bis 100 Zuschauern ! Aber ein Wissenschaftler darf die Bilder nicht sehen.
Mit den über 40 Interviews, die sowieso nur aus Gewinsel und Empörung bestanden , kann Frau Rick eh nicht mithalten. Diese hat wenigstens Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen vorgetragen , während Holderle es tatsächlich geschafft hat, über 40mal immer wieder das Gleiche zu sagen.
Ich hoffe, dass auf jeden tendenziösen Artikel der lokalen Presse eine Antwort eines anderen Blattes kommt ! Wie bestellt, so geliefert !

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Dienstag, 09. Dezember 2025, 21:25:38

OVB: Interview mit OLG-Pressesprecher Lafleur

Ohne auf die Besonderheiten des Falles einzugehen, speist der Pressesprecher des OLG München, Dr. Laurent Lafleur, den Interviewer mit rechtlichen Allgemeinplätzen und Binsenweisheiten ab. Kritisches Nachhaken zählt nicht zu den Kompetenzen des Oberbayerischen Volksblatts (OVB).

Gegeißelt wird ein angeblich von der Verteidigung initiiertes „Trommelfeuer der Medien“, um im „Gerichtssaal der Öffentlichkeit“ Zeugen beeinflusst und den Boden für einen Freispruch bereitet zu haben. (Liegt es nicht in der freien Entscheidung einer freien Presse, ob und was veröffentlicht wird? Oder sollte die Medienhoheit etwa an korrupte Organe der Rechtspflege verhökert worden sein? Zu welcher Spezies zählt der Nebenklagevertreter Holderle, der jahrelang mit Dreck warf und das Volk manipulierte?)

Angesprochen werden zwei Beschlüsse des OLG München zur Fortdauer der U-Haft (nach 6 und nach 9 Monaten). Die Entscheidungen seien nach Aktenlage ergangen. Kein Wort über mutmaßlich unterdrückte Beweismittel bzgl. der Aussagen von Verena R. – als Grundlage des Haftbefehls! Und: Eine Entscheidung nach 6 Monaten war aufgrund von §§ 121, 122 StPO zwingend. Was aber hatte es mit der Entscheidung nach 9 Monaten auf sich? Ein unbeleckter, zahnlos devoter Journalist erspart sich und seinem Gegenüber jede unbequeme Nachfrage. Hauptsache, alles erweckt den Anschein, als habe Sebastian zu Recht in U-Haft gesessen.

Pikant: Die strafrechtliche Schuld sei „mit der im Strafrecht erforderlichen hohen Sicherheit nachzuweisen“. Das ist Käse. Richtig ist: Die Kammer muss mit Zweidrittelmehrheit „ohne einen vernünftigen Zweifel“ von der Schuld eines Angeklagten „überzeugt“ sein. Ob ein Angeklagter „mit Sicherheit“ der Täter ist, ist nicht steigerbar: winzige, kleine, mittlere, hohe, maximale Sicherheit? Wenn jemand vom Münchener Olympiaturm stürzt, ist er tot. Mit Sicherheit. Diesen Begriff auf die Schuldfrage in einem Strafprozess anzuwenden, ist populistischer Blödsinn.

Erweckt wird der falsche Eindruck, als sei Sebastians Täterschaft im 1. Prozess (unter dem Vorsitz einer befangenen Richterin!) „mit hoher Sicherheit“ festgestellt worden – und im 2. Prozess eben nicht mehr. Vielleicht ja nur mit winziger, kleiner oder mittlerer Sicherheit? Kein Wort darüber, dass nicht der geringste Anhaltspunkt für eine Täterschaft Sebastians gefunden werden konnte! Stattdessen wird unterschwellig das Grummeln an den Stammtischen geschürt, Sebastian könne ja trotzdem ein Meuchelmörder sein. Widerwärtig und abstoßend!

Warum sprach das OVB überhaupt mit dem Pressesprecher des OLG München? Weshalb nicht mit dem des OLG Bremen, Frankfurt oder Pusemuckel? Oder am besten mit der Pressesprecherin des LG Traunstein? Hat Letztere ihr Pulver bereits verschossen? Ebenso offenbar die Pressestelle der StA Traunstein. Dieses „Interview“ klingt wie ein PR-Geschoss der bayerischen Staatsregierung!

Opium fürs Volk: Der Rechtsstaat hilft sich selbst, einer Fehlerkultur bedarf er nicht, denn summa summarum macht die Justiz dank erfolgreicher Rechtsmittel keine Fehler. Paradiesisch – wenn‘s nicht die Geschichte vom Apfel und der bösen Schlange gäbe. Als Anfang allen Übels.


Kritiklos und wie auf Bestellung verlautbaren die OVB-Medien auf Rosenheim24 das tendenziöse PR-Geblubber eines an beiden Hauptverhandlungen nicht beteiligt gewesenen bayerischen Obergerichts – unter dem Deckmäntelchen falscher Kompetenz:

Spoiler – hier klicken!
OVB-Exklusiv-Interview
Zwei Hanna-Prozesse, zwei Urteile – und die Frage nach dem Einfluss der Medien vor Gericht

Bild
Der Prozess um den Tod von Hanna … erregte großes Medieninteresse. Rechts: Laurent Lafleur, Sprecher des Oberlandesgerichts München. © dpa/Marcus Schlaf

Der Hanna-Prozess erregt auch nach seinem Ende … die Gemüter. …

… War das Verfahren ein Skandal? Warum saß Sebastian T. so lange in U-Haft? Warum forschte das Gericht nicht nach den Umständen von Hannas Tod? Dazu nimmt Laurent Lafleur jetzt im OVB-Exklusivinterview Stellung. Er ist Richter und Pressesprecher des Oberlandesgerichts München, das die U-Haft von T. zu prüfen hatte. …

Haft oder Freispruch im Hanna-Prozess: Ein Skandal?

Im Fall Hanna erlebten wir zwei Prozesse, die unterschiedlicher nicht hätten laufen können. Neun Jahre Haft nach dem ersten, Freispruch … nach dem zweiten Verfahren. Das sieht mancher als Skandal an.

Laurent Lafleur: Ich kenne die Akten in dem Verfahren nicht, war keinen einzigen Tag in der Hauptverhandlung. Zu Details kann ich nichts sagen. Aber: Dass ein Gericht einen Angeklagten freispricht, ist per se überhaupt kein Skandal. So geht Rechtsstaat.

Dass zwei so unterschiedliche Urteile am Ende stehen – ist das nicht ungewöhnlich?

Lafleur: Die Staatsanwaltschaft fragt sich am Ende ihrer Ermittlung, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Beschuldigte verurteilt wird. Für das Gesetz reicht es aus, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung auch nur minimal höher ist als die eines Freispruchs. Doch logischerweise wird nicht jeder Fall, der von der Staatsanwaltschaft angeklagt wird, dann auch wirklich abgeurteilt. Somit ist es einfach rechtsstaatliche Realität, dass es auch Freisprüche gibt. …

Bild
„Selber Freisprüche beantragt“: OLG-Sprecher Dr. Laurent Lafleur. © Marcus Schlaf

Der Staatsanwalt plädierte am Ende selbst auf Freispruch.

Lafleur: Das passiert wahrscheinlich etwas seltener, aber auch ich habe als Staatsanwalt Freisprüche beantragt. Als Ort der Wahrheitsfindung sieht unsere Rechtsordnung nicht das Ermittlungsverfahren an, sondern die Hauptverhandlung. Im Gerichtssaal soll versucht werden, die Wahrheit so zu rekonstruieren, dass ein Gericht sich am Ende ein Bild davon machen kann, was nun tatsächlich passiert ist. Und in der Hauptverhandlung gibt es immer mal wieder Überraschungen. Selten so wie im Fernsehen … Aber natürlich stellen sich Aussagen in einer Hauptverhandlung gelegentlich anders dar.

Welche Rolle spielte das „Trommelfeuer“ der Medien?

Manchmal verändern sie sich auch von Verhandlung zu Verhandlung.

Lafleur: Erfahrungsgemäß werden Zeugenaussagen im Laufe der Zeit nicht präziser. Was eine Rolle gespielt haben mag: Im Vorfeld dieser zweiten Hauptverhandlung gab es ein mediales Trommelfeuer mit ausführlichen Äußerungen der Verteidigung.

Das kann man wohl sagen, ja – deutschlandweit.

Lafleur: Und mit Fernsehsendungen zu dem Verfahren, in denen sich die Familie des Angeklagten geäußert hat. Natürlich kann das Einfluss auf das Verhalten von Zeugen haben.

Ist das eine Gefahr für den Rechtsstaat? Wenn die Beweisaufnahme praktisch außerhalb des Verfahrens stattfindet?

Lafleur: Ein Professor hat derlei tatsächlich schon mal den „Gerichtssaal der Öffentlichkeit“ genannt. In diesem Saal wird manchmal sogar schon vor der Hauptverhandlung einmal durchdiskutiert, ob der Angeklagte schuldig oder nicht schuldig ist. Damit wird das Geschehen aus dem Gerichtssaal in ein Vorfeld verlagert, in dem die Strafverfolgungsbehörden, also Staatsanwaltschaft und Gericht, einen viel geringeren Einflussbereich haben.

Bild
Der Prozess gegen Sebastian T. zog ein großes Interesse der Medien auf sich. © Felix Hörhager/dpa

Können die Behörden nicht argumentativ dagegenhalten?

Lafleur: Als Gericht muss man neutral sein und die Hauptverhandlung abwarten. Und auch eine Staatsanwaltschaft wird im Vorfeld keine mediale Kampagne fahren. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Davon abgesehen gehört es sich auch nicht. Die Berichterstattung ist natürlich nicht verboten. Aber ich sehe schon eine gewisse Gefahr darin, wenn Medien mit herangezogen werden, um tatsächlich einen parallelen Gerichtssaal aufzubauen. Im Regelfall werden sich die von Berufs wegen Beteiligten davon wahrscheinlich frei machen können. Aber wir haben in einem Schwurgerichtsverfahren ja nicht nur Berufsrichter, sondern auch zwei Schöffen. Und wir haben reihenweise Zeugen, die dann vorher schon in einer Fernsehdoku erfahren haben, dass der Angeklagte ohnehin freigesprochen wird, weil er unschuldig ist. Das kann Auswirkungen auf das Aussageverhalten haben.

Wie im konkreten Fall?

Lafleur: Ob das in diesem Fall so war, kann ich nicht beantworten, aber dass das Risiko besteht, ist, glaube ich, nachvollziehbar. Es sollten sich jedenfalls alle Beteiligten fragen, ob es richtig ist, wenn wir diesen Gerichtssaal so in die Öffentlichkeit verlagern.

Rechtsstaat in schlechtem Zustand?

Die Verteidigung sagte nach dem Urteil, dass der Rechtsstaat in Teilen in einem schlechten Zustand sei. Ist das nachvollziehbar? Wo sehen Sie in diesen beiden Verhandlungen einen Fallstrick?

Lafleur: Ich maße mir nicht an, Aussagen von Strafverteidigern zu interpretieren. Eine Fundamentalkritik am Rechtsstaat kann ich aber nicht nachvollziehen. Der Rechtsstaat ist in guter Verfassung, wenngleich er immer wieder angegriffen wird, von Links, von Rechts, manchmal vielleicht auch von Strafverteidigern. Gerade in diesem Verfahren hat der Rechtsstaat gezeigt, dass er zu einer eigenständigen Kontrolle in der Lage ist.

Mit zwei so gegensätzlichen Urteilen?

Lafleur: Der Rechtsstaat sieht für die Vermeidung und Korrektur von Fehlentscheidungen eine Reihe von Sicherungsmechanismen vor. Bei einem schwerwiegenden Tatvorwurf befinde ich mich in Deutschland vor einer großen Strafkammer. Die ist, je nachdem, mit zwei oder drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Das heißt, da sitzt nicht eine einzelne Person, die über eine lebenslange Freiheitsstrafe entscheiden kann. Sondern da ist eine ganze Gruppe von Richtern mit dem zusätzlichen Korrekturfaktor der Schöffen, die von außerhalb kommen und vielleicht noch mal einen eigenen Blick einbringen. Und wir haben im deutschen Recht einen Instanzenzug. Wenn ich mit einer gerichtlichen Entscheidung nicht einverstanden bin, habe ich die Möglichkeit, dagegen vorzugehen.

Wie im Hanna-Prozess. Da ist Revision eingelegt worden.

Lafleur: Und der Bundesgerichtshof hat das erste Urteil aufgehoben und hat die Sache zurückverwiesen. Hier hat der Rechtsstaat gezeigt, dass er in der Lage ist, sich dank des Instanzenzuges zu korrigieren.

U-Haft: OLG entschied nach sorgfältiger Prüfung

Das Oberlandesgericht, für das Sie sprechen, war mittelbar mit dem Verfahren befasst. Es hatte nach einem halben Jahr Untersuchungshaft schließlich zu entscheiden, ob diese Untersuchungshaft rechtens ist. Ergebnis: Sebastian T. blieb in Haft.

Lafleur: Das Oberlandesgericht hatte die so genannte Haftfortdauerentscheidung zu treffen, unter den vorgeschriebenen Gesichtspunkten wie Tatverdacht, Haftgrund, Beschleunigungsgebot und Verhältnismäßigkeit. Sowohl nach sechs Monaten als auch nach neun Monaten hat es Beschlüsse gefasst, in denen die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet wurde. Und zwar nach sorgfältiger Prüfung der Aktenlage.

Entschieden wurde im Hanna-Prozess lediglich über Schuld oder Unschuld des Angeklagten. Der wurde freigesprochen. Leider wurde nicht geklärt, ob Hanna einem Unfall oder einem Mord zum Opfer fiel.

Lafleur: Ja. Weil das Gericht die Aufgabe hat festzustellen, ob der Angeklagte die ihm vorgeworfene Straftat begangen hat, ob also eine strafrechtliche Schuld mit der im Strafrecht erforderlichen hohen Sicherheit nachzuweisen ist. Und wenn dies der Fall ist, welche Sanktion für das Verhalten angemessen ist. Es geht also zunächst darum, zu prüfen, ob eine strafrechtliche Schuld mit der hohen im Strafrecht erforderlichen Sicherheit nachzuweisen ist.

Rätsel der Tragödie von Aschau auf immer ungelöst

Damit bleibt das Rätsel um die Tragödie von Aschau womöglich für immer ungelöst.

Lafleur: Es erscheint vielleicht etwas ungewöhnlich, dass die Frage der Todesursache für das Gericht letzten Endes keine Rolle spielte. So sehr die Angehörigen wahrscheinlich auf Gewissheit hofften, was ich vollumfänglich nachvollziehen kann. Aber die Gerichtsverhandlung ist kein Untersuchungsausschuss, der einen Sachverhalt unter allen erdenklichen Gesichtspunkten aufklären muss.

Wenn wir aber der Staatsanwaltschaft folgen, läuft ein Totschläger oder Mörder frei herum.

Lafleur: Ich weiß nicht, wie die Staatsanwaltschaft das Verfahren derzeit einschätzt. Aber wenn Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass eine Straftat begangen wurde, dann wird die Staatsanwaltschaft, wenn Ermittlungsansätze vorhanden sind, weiter ermitteln.

Rosenheim24.de am 09.12.2025
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Die Leserkommentare dazu:
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andi55 hat geschrieben: Dienstag, 09. Dezember 2025, 19:54:52 Ein neuer Bericht auf chiemgau24 behandelt das Thema, welchen Einfluss Medienberichte auf Zeugenaussagen haben können/könnten. …
Leider nicht, das Gegenteil ist der Fall: erneute Hetze gegen die Verteidigung, diesmal von höherer Stelle. Danke für den Tipp! Mein Beitrag dazu war schon in Arbeit. ;-)

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Dienstag, 09. Dezember 2025, 19:54:52

Ein neuer Bericht auf chiemgau24 behandelt das Thema, welchen Einfluss Medienberichte auf Zeugenaussagen haben können/könnten.
Leider ein PlusArtikel. Ich hoffe es bleibt nicht nur ein frommer Wunsch, dass sich der Holderlesupport der PNP zumindest künftig etwas
zügelt mit seinen unterschwelligen Botschaften !! Und vor Beginn des zweiten Prozesses noch schnell möglichst viele Fotos der Verstorbenen zu veröffentlichen, um Emotionen zu erzeugen, hat irgendwie auch nicht recht funktioniert und war nun wirklich nicht schwer zu durchschauen !
Wenige Jahre zuvor kam auch auf tragische Weise auf dem Heimweg vom Eiskeller eine junge Frau ums Leben. Hat jemand mal bei deren Eltern nachgefragt wie es ihnen geht oder gar ein Portrait über das Leben der jungen Frau veröffentlicht ? Was waren ihre Wünsche, Träume, wie hat sie gelebt, was sagen ihre Freunde, Kollegen , Familie über sie ?

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von ihold » Dienstag, 09. Dezember 2025, 18:30:09

Hoppla,
man ist „umgezogen“, von der Rubrik „ungeklärte Mordfälle“ in die Rubrik „ungeklärte Todesfälle“, warum?

In der 2. Verhandlung wurde diese elementare Frage doch gar nicht verhandelt.

Was aber vorhanden ist, sind die Gutachten der 1. Verhandlung.
Und die sprechen deutlich für ein Gewaltdelikt.

Inhalte davon sind nachzulesen in der schriftlichen Urteilsbegründung der 1. Verhandlung:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 99?hl=true

(z. B. RN 1083 bis 1106)

Von der Verteidigung kamen bisher mit lautem Klappern nur Inhalte, die angeblich die Unfall-These belegen sollen.
Veröffentlicht wurden die Gutachten noch nicht, nur fleißig laut getrommelt.

Sollte man mit dem „Umzug“ nicht wenigstens warten, bis diese veröffentlicht sind?

Oder noch besser, erst dann, wenn auch die offiziellen Stellen bekannt geben, dass nicht mehr weiter ermittelt wird,
weil durchaus auch ein Unfall-Geschehen möglich und auch wahrscheinlicher sei?

@ Ermittler-Team, wer macht und ändert die Zuteilung?

Das macht doch letztlich ihr, oder?

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 08. Dezember 2025, 16:09:22

andi55 hat geschrieben: Montag, 08. Dezember 2025, 09:46:51 … Ich halte das nach wie vor in diesem Fall für das einzig richtige, weil ich absolut überzeugt bin, dass die Polizei ihn sonst von sich aus ermittelt hätte. …
Die Wahrscheinlichkeit eines Ermittlungserfolgs sehe auch ich als recht hoch:

Ersten Zeugenaussagen zufolge sei der Jogger 25 bis 35 Jahre alt gewesen. In dieser Altersgruppe wäre die Polizei nicht fündig geworden. Also hätte man das Altersspektrum (analog zu Alexander Horns Täterprofil) nach unten erweitert. Hinzu tritt die Lokalisation: von Niederaschau kommend, über den Eiskeller-Parkplatz Richtung Burgweg gejoggt – danach keinerlei Sichtung mehr. Dies weist auf einen Wohnsitz in der näheren Umgebung hin, zumindest in Hohenaschau. Einwohner wären befragt worden, Laufwettbewerbe der vergangenen Jahre wären überprüft worden (ein Klacks im Vergleich zu dem Ermittlungs-Marathon bzgl. der Eiskeller-Gäste und der Holzkern-Uhr). Spätestens mit dem Hörrohr am Dorftratsch hätte die Polizei wohl einen Hinweis auf Sebastian erhalten.

RAin Rick schätzt dies anscheinend anders ein (im Podcast bei Min. 27:21, hier Link mit Sprungmarke). Ihre Argumente kenne ich nicht. Letztlich aber ist es müßig, über vergossene Milch zu orakeln.

andi55 hat geschrieben: Montag, 08. Dezember 2025, 09:46:51 … Hätte er sich nicht gemeldet, dann hätte man es wunderbar als Indiz für eine Täterschaft auslegen können! …
Worauf wir Gift nehmen können! (Vorausgesetzt, er wäre ermittelt worden.)



Als bemerkenswert und vor allem inhaltlich neu fallen mir in dem Podcast besonders folgende Passagen als Highlights auf (Links jeweils mit Sprungmarke):

► Brisant: Wurden die verräterischen E-Mails zwischen Jacqu und Wolfi von einem Heinzelmännchen gezielt in jener Akte „Nachermittlungen II“ platziert?
ab 1:21:04
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA&t=1h21m4s

► In persönlicher Entgleisung eskalierte die unaufgeforderte Rechtfertigung Aßbichlers gegenüber dem BGH: „Der Verteidigerin war die Fürsorgepflicht für ihren Hund wichtiger als diejenige für ihren des Mordes angeklagten Mandanten.“
ab 1:26:52
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA&t=1h26m52s

► Immer wieder kam es zu Durchsuchungen in Sebastians Elternhaus aufgrund fragwürdiger Gerichtsbeschlüsse. Rechtsbeistand der Mutter Iris T.: RA Alexander Stevens.
ab 0:24:23
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA&t=24m23s

► Alle Verfahren gegen RAin Rick aufgrund von Holderles Strafanzeigen (§ 353d StGB u. a.) wurden eingestellt.
ab 1:42:44
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA&t=1h42m44s

► Unsympathisch: Sebastians damaliger Lehrbetrieb weigert sich, ihn weiter auszubilden.
ab 1:46:51
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA&t=1h46m51s

► Beachtenswert ist RAin Ricks Recherche zu den Verletzungen (Foto einer der Kopfwunden siehe hier).
ab 1:28:17
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA&t=1h28m17s

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von ihold » Montag, 08. Dezember 2025, 12:31:12

Fränkin hat geschrieben: Sonntag, 07. Dezember 2025, 14:34:59
Was ist denn daran reißerisch?

Hat V. die Wahrheit gesagt?

„Er saß im Gefängnis, weil andere logen.“

So lautete es in besagter „Pflichtlektüre“ (mit Ausrufezeichen! :-) )

Allein diese Überschrift ist reißerisch und schlicht und einfach falsch.

Nicht einmal Sebastian selbst bezeichnet Verena als Lügnerin.

Verena hat sich nachweislich im Datum geirrt, es aber unterlassen, diesen Irrtum zu korrigieren.

Warum hat sie sich so verhalten?

Einerseits wurde sie vom Freundeskreis und den Eltern beschwichtigt, andererseits kann ich mir auch folgendes Szenario vorstellen:
Noch am selben Tag der ersten Zeugenaussage Verenas hat man sich ja abends getroffen und angeblich kaum über den Mordfall gesprochen.
Ich finde es weitaus wahrscheinlicher , dass Verena den Sebastian auf ihren Irrtum nochmal angesprochen hat mit z.B. so einer Ansage:

„Du hast mir die Suppe eingebrockt, jetzt löffle sie auch gefälligst wieder aus! Melde du den Irrtum und ich bestätige es dann, aber glaub ja nicht, dass ich es tue!“

So oder so ähnliches ist weitaus wahrscheinlicher passiert als, dass man sich kaum über den Mordfall unterhalten und stattdessen viel getrunken habe.
Sebastian hat sich aber schon tags darauf nach seiner Verhaftung auf sein Schweigerecht berufen und gar nichts mehr gesagt.
Nicht mal in der U-Haft, als ihm deutlich werden musste, dass Verenas Zeugenaussage maßgeblich mit schuld an seiner Festnahme war, hat er sich abfällig über Verena geäußert!

Diesbezüglich hat Sebastian mehr Charakter gezeigt als so mancher Schreiberling!

Meine Meinung.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Montag, 08. Dezember 2025, 11:46:18

Weil ihn die Mutter geschickt hat war er zu unbedarft.

Wenn sie ihn herzitiert hätten, dann hätte er gleich nicht soviel geplaudert und hätte vllt einen Anwalt mit bekommen.

Ausserdem hätte er sagen können: Ich nix wissen und die Hose hätte ich auch nicht mitgeschleppt.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Montag, 08. Dezember 2025, 09:46:51

Im Podcast sagt Frau Rick ab Min. 27.10 ,welch großer Fehler es war, dass Sebastian's Mutter ihren Sohn als Zeuge bei der Polizei gemeldet hat.
Ich halte das nach wie vor in diesem Fall für das einzig richtige, weil ich absolut überzeugt bin, dass die Polizei ihn sonst von sich aus ermittelt hätte.
Ich persönlich, rein subjektive Betrachtung meinerseits, bin sogar überzeugt, dass die Polizei schon vor dem Anruf der Mutter wusste, wer der gesuchte Jogger ist. Hätte er sich nicht gemeldet, dann hätte man es wunderbar als Indiz für eine Täterschaft auslegen können !
@Catch22
Hattest Du nicht mal den gleichen Verdacht geäußert bezüglich des Zeugenaufrufs ?

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