MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Fränkin » Sonntag, 07. Dezember 2025, 14:34:59

ihold hat geschrieben: Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Im Gegensatz zu einem User (sein Name fällt mir grad nicht ein), der nachfolgenden Bericht als „irritierend“ bezeichnete,
finde ich ihn interessant und sachlich geschrieben, er liefert einen guten Überblick:

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 64088.html
Deiner Amnesie kann abgeholfen werden - der User ist @Catch22:
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 28. November 2025, 00:35:43 FAZ

Für Irritation sorgt Karin Truscheit, die für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) das aufgehobene Urteil wiederzubeleben sucht: kein Unfall, Pornokonsum, Angeklagter entwicklungsverzögert und ohne sexuelle Erfahrung mit Frauen. „Erwiesene Unschuld“ habe das Gericht nicht festgestellt, sondern lediglich „aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen. Sponsored by Holderle?
ihold hat geschrieben: Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Zwei dicke Fehler sind mir aber aufgefallen:
Einmal wurde der Sachverhalt vertauscht: Vor der Polizei hat ein Zeuge ausgesagt, er habe den Angeklagten (der jetzt ja freigesprochen ist) nie mit einem Messer gesehen, vor Gericht aber sagte er aus, der Angeklagte habe eigentlich immer ein Messer dabei gehabt.
So ist es richtig und nicht verdreht wie im Artikel!
Sehen wir uns den Abschnitt in dem FAZ-Artikel einmal an:
Ein ehemaliger Freund relativierte zudem vor Gericht frühere Aussagen dazu, dass der Angeklagte T. „immer“ ein Messer dabeigehabt habe. Jetzt sagte er aus, dass er das Messer nie direkt gesehen habe. Nur den Klemmbügel, mit dem das Messer an der Hosentasche von T. befestigt gewesen sei. Früher hatte er zudem ausgesagt, dass die junge Frau aus der Clique erzählt habe, dass T. ihr mal ein Messer an den Hals gehalten habe, mit den Worten: „Ich könnte dich jetzt töten“. Auf Nachfrage sagte er vor Gericht, dass die junge Frau das vielleicht auch „überdramatisiert“ habe.
Dazu der Prozessbericht von Rabunsel in Ausschnitten:
Bericht 13.11.2025 (12. Verhandlungstag), Teil 1

Max K, Exfreund von L

...
Er wird gefragt, ob er von einer Messerbedrohung wisse, und er stammelt „ja irgendwas hab ich gehört“, auf die Bitte das genauer auszuführen, meint er „er hat irgendwas aus Spaß gesagt, und ihr dann das Messer irgendwo hin gehalten“. V habe ihm das nach der Festnahme erzählt.
...
...
Ihm wird vorgehalten, dass er bei der Polizei ausgesagt habe, dass er von V gehört habe, dass diese am 03.10.2022 mit dem Messer bedroht worden sei. Während er beim Hausarzt angegeben habe, dass er unter Ruhelosigkeit und Schlafstörungen leide, weil er ein enger Bekannter, der Tatverdächtigen im Eiskellerfall sei, eine Freundin des Zeugen am Abend vor der Verhaftung allein im Wald mit einem Messer bedroht haben soll. Das Messer falle von der Klingenlänge auch unter das Waffengesetz. Der Zeuge klärt nicht auf, welche Version stimmt. Ob er mal ein Messer bei ST gesehen habe? → Der Zeuge meint, dass ST immer ein Messer dabei gehabt habe, er glaubt sich auch zu erinnern selbst ein Messer bei ST gesehen zu haben. Sie hätten sich auch mal über Messer unterhalten.
...
...
Die Kammer hält ihm zwischendrin vor, dass er bei der Polizei angegeben habe, dass er nie ein Messer bei ST gesehen habe. Der Zeuge könne sich zwar nicht an eine konkrete Situation beschreiben, aber er glaubt sich dennoch zu erinnern.
Georg bittet um eine Beschreibung des Messers. Der Zeuge erklärt, er habe einmal aus STs Hosentasche einen Bügel rausragen sehen und beschreibt ihn, bestehend aus Metall mit „so einem Loch, Lücke in der Mitte und so einem kleinen Haken“. ST habe es aber nie herausgenommen. Georg fragt nach, ob der Zeuge derartige Bügel auch von Handytaschen oder anderem Werkzeug kenne, das verneint der Zeuge. Woher er wisse, dass ST immer ein Messer dabei gehabt habe? → Das konnte der Zeuge nicht beantworten.
...
Wo bitte ist denn da ein "dicker Fehler"?

Gefällt Dir der Satz
Ein ehemaliger Freund relativierte zudem vor Gericht frühere Aussagen dazu, dass der Angeklagte T. „immer“ ein Messer dabeigehabt habe.
aus dem FAZ-Artikel nicht?

Max hat der Kammer gesagt, dass T. "immer ein Messer dabei" hatte.
Das hat Max "früher" gesagt. Und genau das stimmt auch.
Er hat es offensichtlich "früher im Gericht gesagt".
ihold hat geschrieben: Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Zweiter Fehler (ein gravierender und auch schwer verzeihlicher):
Den Pornokonsum konnte man nur falsch verstehen, wenn man dem Bericht folgt.
Es wurde doch hingegen nachgewiesen, dass er für Pornos niemals sein Alltags-Handy genutzt hat, dafür hatte er ein zweites Handy, das er offenbar auch nur zuhause und nur für diesen Zweck nutzte! Dass dann 97% davon Pornos sind, ist ja nun wirklich nicht verwunderlich!
Beziehst Du Dich da auf diesen Abschnitt aus dem FAZ-Artikel:
Gegen T., den ein Gutachter im ersten Verfahren als entwicklungsverzögert beschrieben hatte, der noch nie eine „richtige“ Freundin hatte, früher gehänselt wurde und der selbst angegeben hatte, dass er sich durch die Abweisung von Frauen „gekränkt“ fühlte, sprach im ersten Urteil auch die Auswertung seiner Handys. Überwiegend konsumierte er Pornos, und die Ermittler stießen dabei auf Suchwörter, mit denen er in den zurückliegenden Monaten und Jahren im Netz nach Inhalten recherchiert hatte ...
Ja, dieser Abschnitt suggeriert tatsächlich, dass T. auf all seinen Handys überwiegend Pornos konsumierte. Aber steht das so explizit in dem Artikel, dass es gleich ein "dicker Fehler" ist?
Aber als gut informierter Bürger weiß man, dass T. eben mehrere Handys hatte und der "überwiegende Pornokonsum" nur auf einem Handy stattfand.
ihold hat geschrieben: Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Einen anderen Bericht hingegen, der nicht wenig gespickt ist mit reißerischen Begriffen, meiner Meinung nach auf unterstem Bildzeitungs-Niveau, den bezeichnet jener User gar als Pflichtlektüre, mit Ausrufezeichen!
Du meinst den Zeit-Artikel aus diesem Posting, oder?
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 28. November 2025, 00:36:04
Zeit

Erschütternde Einblicke in einen Kreis falscher Freunde, Anfeindungen in der Haft und ein vergiftetes Dorf im feindseligen Chiemgau gewährt Sabine Rückert in der „Zeit". Eine teuflische Verkettung unheilvoller Machenschaften führte zu einer Justiztragödie. Daran nicht ganz unbeteiligt: Pflichtverteidiger Baumgärtl, der Sebastian in der JVA ein Geständnis entlocken sollte. Pflichtlektüre!
Link zum Artikel
ihold hat geschrieben: Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Es beginnt schon mit dem reißerischen Titel: „Er saß im Gefängnis, weil andere logen.“
Was ist denn daran reißerisch?

Hat V. die Wahrheit gesagt? Hat M. im Gefängnis die Wahrheit gesagt? Hat die gesamte Familie R. die Wahrheit gesagt?

Was wäre gewesen, wenn all diese Leute eben nicht gelogen hätten?
Wäre T. überhaupt im Gefängnis gelandet?
ihold hat geschrieben: Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Weitere „bemerkenswerte“ Auszüge:
„Sämtliche Belastungszeugen sind Problempersönlichkeiten und Lügner“
Im Artikel steht übrigens:
Sämtliche Belastungszeugen stellten sich als das heraus, was sie waren: Problempersönlichkeiten und Lügner, denen die Behörden geglaubt hatten.
ihold hat geschrieben: Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 „...voreingenommene Polizisten und Justizjuristen anrichten, die auf Teufel komm raus einen Täter präsentieren wollen.“
„ein 20-jährigerr Jogger, der (wie Millionen andere Männer auch) Pech bei Mädchen hatte“
„Dass sich dann tatsächlich alles aufklärte, ist einer Frau zu verdanken, die für ihre Mandanten in den Krieg zieht“
„Nach dem Freispruch muss er zurückkehren in die vergiftete Gemeinde Aschau, in die feindselige Region Chiemgau“

Meine persönliche Einschätzung: Dieser Artikel gehört eher in die Rubrik „ Bild-Zeitung für vermeintlich Intellektuelle“!!!
Schön, dann kennen wir Deine Einschätzung dazu jetzt auch.

Aber was willst Du uns denn überhaupt sagen?

T. ist freigesprochen!
Im zweiten Prozess konnte bewiesen werden, dass die belastenden Aussagen der Zeugen schlicht falsch waren.

Frau Rechtsanwältin Rick hat mehrere Gutachten erstellen lassen und sie dem Gericht bereits übersandt.
Natürlich kennen wir alle den Inhalt der Gutachten nicht, aber wenn man z.B. in dieses Video ab Minute 19:27 hineinhört, bekommt man einen groben Eindruck davon, was in den Gutachten stehen könnte.

Wären die Verletzungen an Hannas Kopf bereits an Land und z.B. durch einen Stein verursacht worden, so hätten diese Wunden nicht die typische Form einer Sechskantmutter gehabt und man hätte obendrauf in den Wunden Fibronektin nachweisen können.

Dazu verweise ich auf mein Posting vom 09.06.2025:
Fränkin hat geschrieben: Montag, 09. Juni 2025, 16:27:09 In dem Buch Rechtsmedizin von Madea, 4. Auflage gibt es eine Tabelle zu immunhistochemischen Untersuchungsbefunde von Hautwunden.
Nach einer Überlebenszeit von bis ca. 30 Minuten erwartet man das Vorhandensein dieser Marker:
TGF-β1 ≥min
Aquaporin 3 ≥min
TGF-α, IL-1β TNF-α, IL-6 ≥ 10–20 min
Fibronektin (ab ca. 10–20 min)
Neutrophile Granulozyten (ab ca. 20–30 min)
@ihold
Weil mein Satz
Fränkin hat geschrieben: Mittwoch, 26. November 2025, 13:50:41 Wenn sich die "Öffentlichkeit" mal endlich die Mühe machen würde und hier ein paar Seiten (z.B. hier) lesen würde, dann würde die "Öffentlichkeit" nicht solche Fragen stellen!
vermutlich nicht so ganz bei Dir angekommen ist, hier nochmal:

Bitte lies Dich doch mal in den ganzen Fall ein.

Es hilft ungemein!

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von ihold » Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35

Im Gegensatz zu einem User (sein Name fällt mir grad nicht ein), der nachfolgenden Bericht als „irritierend“ bezeichnete,
finde ich ihn interessant und sachlich geschrieben, er liefert einen guten Überblick:

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 64088.html

Zwei dicke Fehler sind mir aber aufgefallen:
Einmal wurde der Sachverhalt vertauscht: Vor der Polizei hat ein Zeuge ausgesagt, er habe den Angeklagten (der jetzt ja freigesprochen ist)
nie mit einem Messer gesehen, vor Gericht aber sagte er aus, der Angeklagte habe eigentlich immer ein Messer dabei gehabt.
So ist es richtig und nicht verdreht wie im Artikel!
Zweiter Fehler (ein gravierender und auch schwer verzeihlicher):
Den Pornokonsum konnte man nur falsch verstehen, wenn man dem Bericht folgt.
Es wurde doch hingegen nachgewiesen, dass er für Pornos niemals sein Alltags-Handy genutzt hat, dafür hatte er ein zweites Handy,
das er offenbar auch nur zuhause und nur für diesen Zweck nutzte! Dass dann 97% davon Pornos sind, ist ja nun wirklich nicht verwunderlich!

Einen anderen Bericht hingegen, der nicht wenig gespickt ist mit reißerischen Begriffen, meiner Meinung nach auf unterstem Bildzeitungs-Niveau, den bezeichnet jener User gar als Pflichtlektüre, mit Ausrufezeichen!

Es beginnt schon mit dem reißerischen Titel: „Er saß im Gefängnis, weil andere logen.“

https://archive.ph/20251125144917/https ... uldigungen

Weitere „bemerkenswerte“ Auszüge:
„Sämtliche Belastungszeugen sind Problempersönlichkeiten und Lügner“
„...voreingenommene Polizisten und Justizjuristen anrichten, die auf Teufel komm raus einen Täter präsentieren wollen.“
„ein 20-jährigerr Jogger, der (wie Millionen andere Männer auch) Pech bei Mädchen hatte“
„Dass sich dann tatsächlich alles aufklärte, ist einer Frau zu verdanken, die für ihre Mandanten in den Krieg zieht“
„Nach dem Freispruch muss er zurückkehren in die vergiftete Gemeinde Aschau, in die feindselige Region Chiemgau“

Meine persönliche Einschätzung: Dieser Artikel gehört eher in die Rubrik „ Bild-Zeitung für vermeintlich Intellektuelle“!!!

So weit können Meinungen auseinander gehen! :D

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Freitag, 05. Dezember 2025, 18:10:14

OVB: Podcast mit RAin Rick als Zündstoff

Als „Prüfstein für Vertrauen in Ermittlungen und Justiz“ bezeichnet plötzlich das Oberbayerische Volksblatt (OVB) den Fall Hanna – und bezieht sich auf den aktuellen Podcast mit Regina Rick (siehe hier). RAin Rick sieht Parallelen zum Badewannen-Fall und greift die Rosenheim Cops frontal an. Warum sei EKHKin Diana U. nicht längst „zur Verkehrspolizei abgestellt“ worden?

Auf Rosenheim24 berichten die OVB-Medien (das bewusst ausgewählte, unvorteilhafte Foto von Sebastian verrät die weiter andauernde negative Grundhaltung des OVB):

Spoiler – hier klicken!
Im Fall um verstorbene Hanna bleibt Zündstoff
„Am besten gar nicht mehr anrufen“: Verteidigerin Rick greift Rosenheimer Polizei frontal an

Bild
Sebastian T. wurde freigesprochen. © dpa/Sven Hoppe

Nach dem Freispruch im Hanna-Fall attackiert Verteidigerin Regina Rick im Podcast „True Crime 187“ die Rosenheimer Polizei so scharf wie nie. Sie spricht von fataler Ermittlungslogik – und bleibt überzeugt: Aus einem Unfall sei ein Tötungsdelikt gemacht worden.

… Schon früh geriet Sebastian T. in den Fokus der Ermittler – unter anderem, weil er in jener Nacht in Aschau joggen war. …

Jetzt sorgt eine Podcast-Folge für neuen Zündstoff. In „True Crime 187“ von Dr. Alexander Stevens und Bayern-3-Moderatorin Jacqueline Belle spricht Verteidigerin Regina Rick ausführlich über den Fall – und vor allem über ihre Sicht auf die Ermittlungsarbeit. …



Rick weist auf Parallelen zu Prozess im „Badewannen-Mord“ hin

Rick erklärt im Podcast auch, warum sie den Fall überhaupt angenommen hat. Neben der Bitte der Familie sei ihr früh aufgefallen, dass an den Ermittlungen eine leitende Beamtin beteiligt gewesen sei, die aus ihrer Sicht bereits im Fall Manfred Genditzki eine zentrale Rolle gespielt habe. … Rick deutet an, dass schon damals durch bestimmte Weichenstellungen – etwa im Zusammenspiel mit der Rechtsmedizin – aus einem zunächst angenommenen Unfallgeschehen ein Tötungsdelikt geworden sei. Genau dieses Muster glaubt sie auch im Hanna-Fall wiederzuerkennen. Dabei sagt sie im Podcast sinngemäß auch, sie wundere sich, warum diese Beamtin nicht längst „zur Verkehrspolizei abgestellt“ worden sei.

Äußerst brisant wirkt dabei schon der Titel der Episode: Sie heißt „Der Eiskeller-Mord“. Ausgerechnet in dieser Folge wird jedoch immer wieder betont, dass Hanna nach Überzeugung der Verteidigung nicht Opfer eines Verbrechens, sondern eines Unfalls geworden sei. Der Titel steht damit in einem auffälligen Spannungsverhältnis zu Ricks zentraler Botschaft.

Frontal-Angriff auf Rosenheimer Polizei

Rick … greift die Rosenheimer Polizei frontal an und stellt deren Herangehensweise im Hanna-Fall grundsätzlich infrage. Im Podcast wählt Rick besonders drastische Worte. Sie sagt, man solle die Polizei „am besten gar nicht mehr anrufen“ und erklärt, sie sei „höchst misstrauisch“ gegenüber der Arbeit dieser Inspektion. Auslöser für diese Positionierung: Ausgerechnet Sebastians Mutter hatte ihren Sohn damals selbst bei der Polizei gemeldet, weil die Ermittler nach einem Jogger suchten, der in der Nacht von Hannas Tod möglicherweise etwas gesehen haben könnte.

Rick knüpft im Laufe des Podcasts an diese Linie an – mit einer zugespitzten Analyse des Systems. Ein von ihr geäußerter Satz trifft dabei den Kern ihrer Kritik: „Die bayerische Polizei rühmt sich immer für ihre hohen Aufklärungsquoten bei Tötungsdelikten, tatsächlich haben die eine Aufklärungsquote von über hundert Prozent, klären sogar Tötungsdelikte auf, die gar keine sind.“

Hinter dieser Provokation steckt Ricks zentrale These: Hanna sei nicht Opfer eines Gewaltverbrechens geworden, sondern eines Unfalls. Aus ihrer Sicht sei die Ermittlungsrichtung viel zu früh verengt worden.

Falsches Bild eines Tötungsdeliktes?

Rick beschreibt im Podcast außerdem ein Muster, das ihrer Meinung nach nicht nur in diesem Fall zu einem falschen Bild eines Tötungsdelikts geführt habe. Sie spricht von einer Interaktion zwischen Polizei und Gutachtern, die sich gegenseitig verstärken könne. Sinngemäß lautet ihr Vorwurf: Ein Ermittler habe bereits eine Vorstellung – ein Gutachter wolle helfen – und am Ende werde „ein Unfall ein Tötungsdelikt“.

Damit stellt Rick die Deutung der Anklagebehörde weiter offen infrage. Denn die Staatsanwaltschaft Traunstein geht auch nach dem Freispruch laut Sprecher Dr. Rainer Vietze weiterhin von einem Gewaltverbrechen aus – nicht, weil es neue Beweise gebe, sondern weil aus ihrer Sicht die damals vorliegenden Gutachten weiterhin dafür sprechen.

Vom Zeugen zum Verdächtigen

Ein weiterer Punkt, den Rick erneut thematisiert, betrifft die frühen Befragungen von Sebastian T. Besonders das zweite Verhör am 10. November bewertet sie kritisch. Aus ihrer Sicht sei ihr Mandant zu diesem Zeitpunkt nicht mehr als Zeuge, sondern faktisch bereits als Verdächtiger behandelt worden. Als Indiz dafür seien Fragen nach seiner Sexualität und danach, was er denke, was mit Hanna passiert sein könnte. Im Podcast wird dargestellt, dass Sebastian T. in diesem Kontext geantwortet habe, Hanna könne von jemandem angegriffen worden sein, der ihr womöglich einen Stein auf den Kopf geschlagen habe.

Rick ordnet die Entwicklung im Podcast zudem mit Blick auf die damalige Ermittlungslogik ein. Sie schildert, dass eine – wie sie es nennt – „ortsunkundige Polizeibeamtin“ den Verdacht gegen Sebastian auch deshalb stärker verfolgt habe, weil der Weg, in dem er wohnt, auf jene Straße mündet, die Hanna in der Nacht genommen habe. Zu diesem Zeitpunkt habe man laut Rick aber noch gar nicht sicher wissen können, wann genau was passiert sei. Vor diesem Hintergrund erklärt sie auch eine Frage aus der Vernehmung, die sie als bezeichnend für die frühe Fixierung auf ihren Mandanten wertet: ob Sebastian in dieser Nacht nicht doch „noch eine Runde“ gelaufen sei.

Prozess beendet – Fragen bleiben

Später habe sich aus ihrer Sicht jedoch ein anderes Bild ergeben. Rick verweist darauf, dass sich mit dem Auffinden von Hannas Handy der zeitliche Ablauf präziser eingegrenzt habe – und dass die damals angenommene Verdachtsrichtung so nicht mehr plausibel gewesen sei. Für Rick ist das ein weiteres Beispiel dafür, wie sich eine Verdachtslogik früh festgesetzt habe, obwohl wesentliche Eckdaten aus ihrer Sicht noch nicht belastbar geklärt waren.

Dass Rick so offensiv auftritt, ist auch vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte verständlich. Der Freispruch hat den Angeklagten entlastet – aber keine abschließende Wahrheit über die Todesursache geschaffen. Die Kammer musste nicht entscheiden, ob Hanna verunglückte oder Opfer eines Verbrechens wurde, sondern nur, ob eine belastbare Verbindung zwischen dem Tod und Sebastian T. nachweisbar ist.

Tragischer Tod einer jungen Frau bleibt

So bleibt der Fall für die Region emotional hoch belastend – und ein Prüfstein für Vertrauen in Ermittlungen und Justiz. Ricks Aussagen im Podcast wirken wie ein erneuter Angriff: provokant, scharf, bewusst zugespitzt. Für viele Zuschauer und Leser dürfte genau das den Kern der Debatte treffen, die nach dem Freispruch nicht verstummt ist. Bemerkenswert ist am Rande auch, dass Co-Host Alexander Stevens die Mutter des Angeklagten in dieser Zeit betreute – gerade weil das Haus der Familie immer wieder auf mögliche DNA-Spuren von Hanna durchsucht wurde, dabei jedoch nie entsprechende DNA gefunden worden ist.

Gleichzeitig gilt: Die Verantwortung für eine ausgewogene Betrachtung liegt nun bei mehreren Stellen – bei Behörden, die mögliche Fehler sauber aufarbeiten müssen, und bei einer Öffentlichkeit, die zwischen harter Kritik und pauschaler Verurteilung unterscheiden sollte. Denn am Ende steht über allem der tragische Tod einer jungen Frau – und die Tatsache, dass die Antworten, nach denen Aschau sucht, weiterhin nicht endgültig gefunden sind. (mz)

Rosenheim24.de am 05.12.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 71079.html (ohne Paywall)

Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Freitag, 05. Dezember 2025, 12:41:05

Podcast: Regina Rick, Jacqueline Belle, Alexander Stevens

Mit RAin Regina Rick sprechen Jacqueline Belle und RA Alexander Stevens über fragwürdige Beweise und fatale Fehlschlüsse im Eiskeller-Fall:

https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA
https://open.spotify.com/episode/6h8nBPGtNSultpGE7Ax7zz

Aus der Videobeschreibung auf YouTube:

Spoiler – hier klicken!
Der Eiskeller-Mord

Eine junge Frau treibt leblos in einem Fluss. Ihre Hose fehlt, sie ist übersät mit schweren Verletzungen an Kopf, Hals und Rücken. Für die Ermittler steht früh fest: Das ist kein Unglück, das ist ein Verbrechen. Der Fall geht als „Eiskeller-Mord“ durch die Medien – und schon bald hat die Polizei einen jungen Mann im Visier: Sebastian T. Er wird wegen Mordes an Hanna W. verurteilt und zu neun Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt. Doch Sebastian beteuert von Anfang an seine Unschuld. Jetzt wurde in einem neuen Gerichtsprozess seine Unschuld festgestellt: Er hat die Tat nicht begangen. Wie konnte es so weit kommen? Wie konnte unser Justizsystem so versagen?

In dieser Folge rekonstruieren wir den Eiskeller-Fall von vorne: vom Fund der Leiche bis zum Freispruch. Gemeinsam mit Regina Rick, der Strafverteidigerin von Sebastian T., schauen wir auf fragwürdige Beweise, fatale Fehlschlüsse – und auf das menschliche Desaster hinter einem Justizirrtum, der einen Unschuldigen zweieinhalb Jahre ins Gefängnis gebracht hat.



Podcast „Der Eiskeller-Mord“ vom 05.12.2025
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Mittwoch, 03. Dezember 2025, 21:18:33

„Streit um die Kampenwandbahn“ zeigen – im BR bei „Jetzt red i“ um 20.15 Uhr:
Grausam was die Grünen da ins Rennen geschickt haben

A schöns Gwand hams all anghabt

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 03. Dezember 2025, 19:00:24

OVB: Neid auf Haftentschädigung?

Die Brandstifter und Brunnenvergifter vom Oberbayerischen Volksblatt (OVB) fahren fort:

Unterschwellig geschürt werden Zweifel an Sebastians Unschuld. Die StA gehe weiterhin von einem Gewaltverbrechen aus. Und mit einer Entschädigung von 70.950 Euro für Sebastian „wollen sich die Anwälte aber nicht zufrieden geben“. Kein Wort darüber, dass Sebastians Familie auf einem erklecklichen Teil der Verteidigungskosten sitzenbleiben wird. Die schriftliche Urteilsbegründung werde bis Ende Januar vorliegen (§ 275 Abs. 1 Satz 2 StPO, 5 + 2 + 2 Wochen → 27.01.2026).

Auf Rosenheim24 texten die OVB-Medien:

Spoiler – hier klicken!
Nach Freispruch …: So viel Geld erhält Sebastian T. – Wird es noch mehr?

Bild
… Sebastian T. und seine Verteidiger … am letzten Tag des … Prozesses. … © Michael Weiser



… Eine Woche nach dem Freispruch … ist das Urteil auch formal rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits angekündigt, auf Rechtsmittel zu verzichten. Hannas Eltern hatten sich bereits im Oktober aus dem Verfahren zurückgezogen. Und auch die Verteidigung sah keinen Anlass für eine Revision … [richtig: kein Recht auf Revision nach Freispruch!]. Damit war die Frist von einer Woche lediglich Formsache gewesen.

Nun steht die schriftliche Begründung des Urteils aus

Was nun noch aussteht, ist die schriftliche Begründung des Urteils. Dafür steht … eine Frist von insgesamt neun Wochen nach Verkündung des Urteils zur Verfügung. Ende Januar 2026 spätestens sollte die Vorsitzende … das Urteil begründet und unterschrieben haben.



War es Mord oder ein Unfall?

Geklärt worden war in dem Verfahren lediglich, dass keine Verbindung zwischen dem Angeklagten und dem Tod von Hanna … [W.] … nachgewiesen werden kann. Auf die Frage, ob Hanna einem Gewaltverbrechen oder einem Unfall zum Opfer gefallen war, hatte die Kammer keine Antwort gesucht …

Auch die Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch plädiert … Allerdings geht die Staatsanwaltschaft weiter von einem Gewaltverbrechen aus. …

Wie viel Entschädigung erhält Sebastian T.?

… [Nach] Darstellung [der Verteidigung] … fiel Hanna … [W.] einem Unfall … zum Opfer. Regina Rick hat bereits dem OVB gegenüber angekündigt, die Gutachten, die einen Unfall belegen, zu veröffentlichen – sofern die Gutachter einer Veröffentlichung zustimmen. Noch in einem weiteren Punkt sehen die Verteidiger ihre Arbeit nicht abgeschlossen.

Sebastian T. hat für 946 Tage in U-Haft 70.950 Euro zu bekommen, 75 Euro also für jeden Tag. Damit wollen sich die Anwälte aber nicht zufrieden geben. Beantragen kann der junge Aschauer auch noch die Entschädigung für entgangenes Gehalt. Überdies prüfen die Anwälte Entschädigungen über Amtshaftungen und eventuell Schmerzensgeld, wie Yves Georg dem OVB gegenüber am Mittwoch (3. Dezember) bekräftigte.

Rosenheim24.de am 03.12.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 66854.html
ohne Paywall:
https://www.removepaywall.com/search?ur ... 66854.html

Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments


Weiterer Artikel des OVB (mit dpa):
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 66484.html (ohne Paywall)
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... d-Comments


Ob die Bewohner von Aschau grundsätzlich befähigt sind, eine faktenbasierte Diskussion zu führen, wird sich heute abend beim „Streit um die Kampenwandbahn“ zeigen – im BR bei „Jetzt red i“ um 20.15 Uhr:
https://youtu.be/HmTfKSyYxhc
https://www.br.de/br-fernsehen/sendunge ... e-100.html
https://www.ardmediathek.de/tv-programm ... 7072de9be7

Vielleicht könnte es dann ja auch eines Tages bei einem tragischen Unfall klappen …

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 03. Dezember 2025, 11:48:27

SZ: Freispruch rechtskräftig

Einer DPA- Meldung zufolge sei der Freispruch nunmehr in Rechtskraft erwachsen, wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet:

Spoiler – hier klicken!
Freispruch im Fall Hanna rechtskräftig



Der Freispruch im Prozess um den Tod der Studentin Hanna im bayerischen Aschau ist rechtskräftig. Bis zum Ende der Frist wurden keine Rechtsmittel gegen das Urteil aus der vergangenen Woche eingelegt, wie eine Sprecherin des Landgerichts Traunstein der Deutschen Presse-Agentur sagte. „Das Urteil ist mithin rechtskräftig.“



Süddeutsche.de am 03.12.2025
https://www.sueddeutsche.de/bayern/tod- ... 930-373225 (ohne Paywall)

Die Frist zur Einlegung der Revision war um Mitternacht abgelaufen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Dienstag, 02. Dezember 2025, 01:30:34

BR: RAin Rick zu Gast im Studio

In der Abendschau des Bayerischen Rundfunks (BR) blickt RAin Rick zurück auf das Strafverfahren, appelliert an die Aschauer Bürger und kritisiert den Nebenklagevertreter Holderle, der Sebastian „jahrelang medial durch den Dreck gezogen“ habe.

Mit der Veröffentlichung der Gutachten hofft Regina Rick, dass Hannas Eltern „Frieden finden können, wenn sie wissen, was passiert ist“. RAin Rick ab Min. 2:50.

BR:
https://www.br.de/br-fernsehen/sendunge ... s-100.html

ARD-Mediathek:
https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZ ... TEzNTNmNTU
Download MP4-Datei (niedrige Auflösung):
https://cdn-storage.br.de/MUJIuUOVBwQIb ... 3f55_E.mp4
Download MP4-Datei (HD):
https://cdn-storage.br.de/MUJIuUOVBwQIb ... f55_HD.mp4

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 01. Dezember 2025, 23:57:58

String27 hat geschrieben: Montag, 01. Dezember 2025, 23:24:12 Danke Catch22 für alles, es war eine ganz tolle Berichterstattung!
Danke für Euer Interesse und Eure Aufmerksamkeit beim Lesen!

Der letzte Vorhang ist noch nicht gefallen. Weiter gehen wird es vor einer Zivilkammer des LG Traunstein. Sobald ich die Muße finde, werde ich versuchen, Sebastians Amtshaftungsansprüche gegen den Freistaat Bayern aufzudröseln. Und auch die bevorstehende Veröffentlichung der Gutachten der Verteidigung verspricht höchste Spannung!

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von String27 » Montag, 01. Dezember 2025, 23:24:12

Danke Catch22 für alles, es war eine ganz tolle Berichterstattung!

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 01. Dezember 2025, 14:30:40

Die gekürzte Fassung des Bild-plus-Artikels vom gestrigen Tag (siehe hier) habe ich aktualisiert: Fotos verlinkt und Link zur vollständigen Fassung ergänzt.

Fee hat geschrieben: Montag, 01. Dezember 2025, 11:52:53 Danke für deine profesionelle Berichterstattung, ich habe als Laie von dir viel gelernt und bin begeistert über dein Wissen, das du uns sehr gut vermittelst. …
Das freut mich sehr, danke! Zu wünschen wäre, dass auch die Chiemgauer davon gestreift würden … ;-)

Fee hat geschrieben: Montag, 01. Dezember 2025, 11:52:53 … In deinem letzten Absatz wird mir wieder bestätigt, wie dumm und grausam manche Menschen sind.
Diese Eigenschaften spiegeln vor allem die eigene Ohnmacht und Angst der Menschen.

andi55 hat geschrieben: Sonntag, 30. November 2025, 17:39:36 … Während des ersten Durchgangs hat sich … der Bürgermeister … zu Wort gemeldet. Das gleiche wäre auch jetzt angebracht …, damit … Ruhe einkehrt. Rückgrat zeigen!!! Fehlanzeige!
So ist es. Die berufliche Verbandelung des Aschauer Bürgermeisters mit den Rosenheim Cops (bis unmittelbar vor seinem Amtsantritt) spricht Bände:

Spoiler – hier klicken!
Unser Bürgermeister – Simon Frank

45 Jahre, verheiratet, 4 Kinder

Simon Frank möchte weiterhin Verantwortung übernehmen

Entscheidung ist gefallen: Kandidatur für zweite Amtsperiode



Bild



zuvor ausgeübte Tätigkeit:
Betriebsingenieur beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd, sowie
► freiberuflicher Ingenieur für Trinkwasserversorgungstechnik
► Dozent an der DVGW-Wassermeisterschule Rosenheim

Ausbildungen:
► Gas- und Wasserinstallateur (IHK)
► Ausbildereignungsprüfung (IHK)
► Allgemeiner Industriemeister (BVS)
► staatl. gepr. Wassermeister (BVS)
► Bachelor „Umwelt-, Verfahrens- und Energietechnik“ (MCI Innsbruck)
► Master „Europäische Energiewirtschaft“ (FH Kufstein)
► Fachkraft für Arbeitssicherheit (DGUV)
► Diverse Führungs- und Management-Seminare

Hobbies:
► Familie, Jagd, Natur & Berge, Musik

Bürgermeister Simon Frank, Bürgerliste „Zukunft für Aschau“
https://www.zukunft-fuer-aschau.de/unse ... ermeister/

Live und in Farbe:
https://www.youtube.com/@rathausaschauimchiemgau3861

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Fee » Montag, 01. Dezember 2025, 11:52:53

Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 30. November 2025, 20:46:26 Hier hat sich im Spoiler leider ein Fehler eingeschlichen, der sich nach Ablauf der Bearbeitungszeit nicht mehr berichtigen lässt. „OVB“ (rot markiert) bitte gedanklich streichen:



Ich bitte um Entschuldigung.











Herzlichen Dank für Eure anerkennenden Worte! Ich hab‘s gern gemacht. Auch um dem einen oder anderen Volksglauben zu begegnen, was manchmal nicht ganz einfach ist. ;-)





Die 21-jährige Zeugin hatte am 10. Sitzungstag ausgesagt (siehe hier). Das Video der Zeugin zeigt keinen Jogger, sondern nur die Finsternis der Nacht. Der angebliche Jogger im Bild geht auf eine Falschinformation des OVB noch aus dem ersten Prozess zurück, die nie richtiggestellt wurde.







RAin Rick muss zuerst (allein aus urheberrechtlichen Gründen) die jeweilige Einwilligung der Sachverständigen einholen. Sofern diese Erklärungen dann vorliegen, will die Verteidigung die Gutachten veröffentlichen. Den Ort der Veröffentlichung werden die „Hobbyermittler“ bestimmt schnell herausgefunden haben und hier kundtun …





Nachdem sich die Vorsitzende Will insbesondere zur Zeugin Angela R. nicht im Konjunktiv, sondern im Indikativ geäußert hatte („hat gelogen“), gehe ich davon aus, dass zumindest Angela R. ein Verfahren wegen vorsätzlich falscher uneidlicher Aussage153 StGB) erwartet. (Eine Vereidigung der R.s fand meines Wissens nicht statt, weshalb §§ 154, 161 StGB ausscheiden.)

Auch Lea R. könnte davon betroffen sein – und in diesem Zusammenhang wiederum Angela R. wegen Verleitung zur Falschaussage160 StGB).

Verena R. hatte im zweiten Prozess gar nicht ausgesagt (§ 55 StPO). Soweit ihr jedoch eine falsche Aussage im ersten Prozess nachgewiesen werden kann (es gibt kein Wortprotokoll), steht auch sie im Feuer.

Ohne Vereidigung sind nur vorsätzliche Falschaussagen strafbar. Der Täter muss wissen oder zumindest für möglich halten, dass seine Angaben nicht der Wahrheit entsprechen und er muss den Taterfolg (die Falschaussage) zumindest billigend in Kauf nehmen (quasi „scheißegal“). Unvollständige Angaben und vorgetäuschte Erinnerungslücken können ebenso tatbestandlich „falsch“ sein wie Lügen.

Soweit falsche Angaben bei der Polizei gemacht werden, ist dies nicht nach §§ 153 ff StGB strafbar, weil die Polizei keine „zur eidlichen Vernehmung von Zeugen zuständige Stelle“ ist. (Dies jedoch ist kein Freibrief, die Polizei belügen zu dürfen, denn davon unberührt bleibt eine Strafbarkeit z. B. wegen §§ 145d, 164, 187, 257, 258 StGB.)

Eine Berichtigung falscher Angaben ist nicht erfolgt und hätte im Nachhinein keine strafmildernde oder strafbefreiende Wirkung mehr (§ 158 StGB).


Wenn wir schon bei der Strafbarkeit sind:

Auch wenn die Verteidigung auf die Erstattung von Strafanzeigen gegen Ermittler und am Gerichtserfahren Beteiligte verzichten will (siehe hier im 9. Abschnitt „BR: Keine Strafanzeigen“), muss die StA nach dem Legalitätsprinzip von Amts wegen Ermittlungsverfahren einleiten, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ einer Straftat erkennbar sind (§ 152 StPO).

In Betracht kämen beispielsweise Rechtsbeugung (§ 339 StGB), Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB), Unterschlagung von Beweismitteln (Urkundenunterdrückung, § 274 StGB) und Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft (§§ 239, 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB).

Bliebe die StA trotz „zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte“ untätig, könnten sich die zuständigen Beamten selbst dem Verdacht der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) ausgesetzt sehen. Die begrifflichen Grenzen indessen sind dehnbar, ministerieller Segen dank Weisungsgebundenheit greifbar – und wo kein Kläger, da kein Richter. Alles bleibt, wie es ist, im idyllischen Chiemgau.


Königlich bayerische Institutionen sind sakrosankt. Feige eingedroschen wird viel lieber nach altbewährten Regeln des Mobbings auf den Schwächsten, wie der jüngste Bild-Artikel erschrechend beweist. Das klappt prima und verspricht dem Pöbel ein Erfolgserlebnis. Der Aschauer Bürgermeister Simon Frank (als vormaliger Betriebsingenieur beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd) schweigt, denn zwischen den Stühlen sitzend wird‘s schwierig mit der Wiederwahl im kommenden März.
Danke für deine profesionelle Berichterstattung, ich habe als Laie von dir viel gelernt und bin begeistert über dein Wissen, dass du uns sehr gut vermittelst. In deinen letzten Absatz wird mir wieder bestätigt wie dumm und grausam manche Menschen sind.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Sonntag, 30. November 2025, 20:46:26

Hier hat sich im Spoiler leider ein Fehler eingeschlichen, der sich nach Ablauf der Bearbeitungszeit nicht mehr berichtigen lässt. „OVB“ (rot markiert) bitte gedanklich streichen:
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 29. November 2025, 00:15:37 Nachlese zum Freispruch

LTO: Presseschau

Sehr gut, kurz und knackig bringt die tägliche Presseschau der Legal Tribune online (LTO) den Fall Hanna auf den Punkt:

Spoiler – hier klicken!

OVB: LG Traunstein zu Tod von Hanna … [W.]

Der 23-jährige Angeklagte Sebastian T. ist in der Neuauflage des sogenannten „Eiskeller“-Prozesses freigesprochen worden. In der ersten Auflage war T. zunächst wegen Mordes an der Studentin Hanna … [W.] zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden, doch der BGH hob das Urteil wegen Besorgnis der Befangenheit der damaligen Vorsitzenden Richterin auf. Bei der Urteilsverkündung des Landgerichts Traunstein sprach die neue Vorsitzende Richterin Heike Will diesmal von „fatalen Fehlern“ bei der Beweisaufnahme. Mehrere Zeugenaussagen über angebliche Geständnisse von T. hätten sich als nicht belastbar erwiesen. Am Ende der Urteilsbegründung entschuldigte sie sich „als Teil des Rechtssystems“ bei dem jungen Mann. Auch der Familie der Toten sprach die Richterin ihr Mitgefühl aus, allerdings könne das Gericht nicht aufklären, wie die Studentin zu Tode kam. Es berichten SZ (Benedikt Warmbrunn), FAZ (Karin Truscheit), spiegel.de (Jan Friedmann/Julia Jüttner), zeit.de (Sabine Rückert), LTO und beck-aktuell.

Legal Tribune online, juristische Presseschau vom 26.11.2025
https://www.lto.de/recht/presseschau/p/ ... freispruch
Ich bitte um Entschuldigung.


andi55 hat geschrieben: Freitag, 28. November 2025, 10:11:09 Vielen Dank für Deine Mühe und die Zusammenfassung! Da steckt immens Arbeit dahinter! …
Der_Clown hat geschrieben: Freitag, 28. November 2025, 12:35:18 Auch von mir vielen Dank für Deine Arbeit - mit Deinem unermüdlichen Recherchieren zu neuen Presseberichten und dem Einbringen Deines großen juristischen Wissens hast Du erheblich dazu beigetragen, dass ich als juristischer Laie nachvollziehen konnte, was gerade im Prozess passiert. Du hast die Diskussion wirklich getragen und ich bin sicher, viele haben gespannt ins Forum geschaut um Deine Einschätzungen zu den jeweiligen Entwicklungen lesen zu können. …
Fränkin hat geschrieben: Freitag, 28. November 2025, 15:01:58 Vielen Dank für Deine Wahnsinns Arbeit! …
papaya hat geschrieben: Freitag, 28. November 2025, 17:57:52 Auch von mir noch einmal ein dickes Dankeschön an @Catch22 für diese beispiellose Qualität an Dokumentation!
Herzlichen Dank für Eure anerkennenden Worte! Ich hab‘s gern gemacht. Auch um dem einen oder anderen Volksglauben zu begegnen, was manchmal nicht ganz einfach ist. ;-)


Gast hat geschrieben: Sonntag, 30. November 2025, 14:27:20 War das nicht eine Eiskellerbesucherin die von weitem einen Jogger mit dem Handy filmte und hatte das Video eine genaue Uhrzeitangabe?
Die 21-jährige Zeugin hatte am 10. Sitzungstag ausgesagt (siehe hier). Das Video der Zeugin zeigt keinen Jogger, sondern nur die Finsternis der Nacht. Der angebliche Jogger im Bild geht auf eine Falschinformation des OVB noch aus dem ersten Prozess zurück, die nie richtiggestellt wurde.


Fränkin hat geschrieben: Freitag, 28. November 2025, 15:01:58 … Ich bin sehr gespannt auf die neuen Gutachten und hoffe sehr, dass sie wirklich veröffentlicht werden. …
papaya hat geschrieben: Sonntag, 30. November 2025, 17:27:24 … Man kann nur hoffen, dass Rick noch Gutachten veröffentlicht …
RAin Rick muss zuerst (allein aus urheberrechtlichen Gründen) die jeweilige Einwilligung der Sachverständigen einholen. Sofern diese Erklärungen dann vorliegen, will die Verteidigung die Gutachten veröffentlichen. Den Ort der Veröffentlichung werden die „Hobbyermittler“ bestimmt schnell herausgefunden haben und hier kundtun …


andi55 hat geschrieben: Freitag, 28. November 2025, 10:11:09 … Was denkst Du, wird es für die drei Damen der Familie R. Konsequenzen geben? …
Nachdem sich die Vorsitzende Will insbesondere zur Zeugin Angela R. nicht im Konjunktiv, sondern im Indikativ geäußert hatte („hat gelogen“), gehe ich davon aus, dass zumindest Angela R. ein Verfahren wegen vorsätzlich falscher uneidlicher Aussage153 StGB) erwartet. (Eine Vereidigung der R.s fand meines Wissens nicht statt, weshalb §§ 154, 161 StGB ausscheiden.)

Auch Lea R. könnte davon betroffen sein – und in diesem Zusammenhang wiederum Angela R. wegen Verleitung zur Falschaussage160 StGB).

Verena R. hatte im zweiten Prozess gar nicht ausgesagt (§ 55 StPO). Soweit ihr jedoch eine falsche Aussage im ersten Prozess nachgewiesen werden kann (es gibt kein Wortprotokoll), steht auch sie im Feuer.

Ohne Vereidigung sind nur vorsätzliche Falschaussagen strafbar. Der Täter muss wissen oder zumindest für möglich halten, dass seine Angaben nicht der Wahrheit entsprechen und er muss den Taterfolg (die Falschaussage) zumindest billigend in Kauf nehmen (quasi „scheißegal“). Unvollständige Angaben und vorgetäuschte Erinnerungslücken können ebenso tatbestandlich „falsch“ sein wie Lügen.

Soweit falsche Angaben bei der Polizei gemacht werden, ist dies nicht nach §§ 153 ff StGB strafbar, weil die Polizei keine „zur eidlichen Vernehmung von Zeugen zuständige Stelle“ ist. (Dies jedoch ist kein Freibrief, die Polizei belügen zu dürfen, denn davon unberührt bleibt eine Strafbarkeit z. B. wegen §§ 145d, 164, 187, 257, 258 StGB.)

Eine Berichtigung falscher Angaben ist nicht erfolgt und hätte im Nachhinein keine strafmildernde oder strafbefreiende Wirkung mehr (§ 158 StGB).


Wenn wir schon bei der Strafbarkeit sind:

Auch wenn die Verteidigung auf die Erstattung von Strafanzeigen gegen Ermittler und am Gerichtserfahren Beteiligte verzichten will (siehe hier im 9. Abschnitt „BR: Keine Strafanzeigen“), muss die StA nach dem Legalitätsprinzip von Amts wegen Ermittlungsverfahren einleiten, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ einer Straftat erkennbar sind (§ 152 StPO).

In Betracht kämen beispielsweise Rechtsbeugung (§ 339 StGB), Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB), Unterschlagung von Beweismitteln (Urkundenunterdrückung, § 274 StGB) und Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft (§§ 239, 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB).

Bliebe die StA trotz „zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte“ untätig, könnten sich die zuständigen Beamten selbst dem Verdacht der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) ausgesetzt sehen. Die begrifflichen Grenzen indessen sind dehnbar, ministerieller Segen dank Weisungsgebundenheit greifbar – und wo kein Kläger, da kein Richter. Alles bleibt, wie es ist, im idyllischen Chiemgau.


Königlich bayerische Institutionen sind sakrosankt. Feige eingedroschen wird viel lieber nach altbewährten Regeln des Mobbings auf den Schwächsten, wie der jüngste Bild-Artikel erschreckend beweist. Das klappt prima und verspricht dem Pöbel ein Erfolgserlebnis. Der Aschauer Bürgermeister Simon Frank (als vormaliger Betriebsingenieur beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd) schweigt, denn zwischen den Stühlen sitzend wird‘s schwierig mit der Wiederwahl im kommenden März.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Sonntag, 30. November 2025, 20:46:05

Bild: Hexenverfolgung in Aschau

Erschütternde Einblicke in ein Leben nach dem Freispruch gewährt der heutige Bild-plus-Artikel:

► Familie T. seit fast 400 Jahren in Aschau ansässig
► Schweigen, Verachtung
► sollen woanders einkaufen
► Mobbing: Tante Andrea kündigte Job nach 20 Jahren
► Rentner vor Metzgerei: Freispruch sei Sauerei
► Kommentare auf lokalem Nachrichtenportal (OVB?):
• Leserin wisse nicht, „was ich ihm antue“
• Richterin sei „vor aggressiver Anwältin eingeknickt“

Sebastian
► Ausbildungsplatz zum Anlagenmechaniker verloren
► wünscht sich Ausbildung, vielleicht als Forstwirt?
► will für Marathon trainieren
► alle Freunde verloren
► nur in Begleitung außer Haus

Bild.de berichtet:

Spoiler – hier klicken!
Unschuldig!
Wie findet jemand zurück ins Leben, der für alle 3 Jahre ein Mörder war?

BILD trifft Sebastian T. nach seinem Freispruch im Eiskeller-Prozess

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Sebastian T. … vor dem Schloss Hohenaschau … Er war 945 Tage unschuldig im Gefängnis – Foto: Theo Klein / BILD

Aschau (Bayern) – Mit 23 hat Sebastian T. wieder Träume: „Ich möchte endlich meine Ausbildung machen, vielleicht als Forstwirt“, erzählt er mir, dem BILD-Reporter. „Und ich freue mich darauf, für einen Marathon trainieren zu können.“

Dabei hatte Sebastian schon ausgeträumt. Verhaftet, verurteilt, eingesperrt. Weil er die Studentin Hanna W. … ermordet haben sollte. Dann wurde das Verfahren neu aufgerollt. Am Dienstag wurde er freigesprochen.

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BILD-Reporter Andreas Bachner (l.) im Gespräch mit Sebastian T., Mutter Iris und Oma Erika (r.) – Foto: Theo Klein / BILD

„Nach einer sorgfältigen und umfangreichen Beweisaufnahme gibt es keinen Anhaltspunkt, dass Herr T. für den Tod von Hanna verantwortlich sein könnte“, sagte die Richterin … bei der Urteilsbegründung.

Jetzt, zwei Tage später, stehe ich mit Sebastian, seiner Mutter Iris (51) und Oma Erika (70) auf einer schneebedeckten Wiese hinter dem Haus der Familie T. … Hierher kehrte er jetzt nach 945 Tagen Haft zurück.

Doch wie findet man zurück ins Leben, wenn einen fast drei Jahre lang alle für einen Mörder hielten?

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Die Prien fließt durch … Aschau – Foto: Theo Klein / BILD

„Wir sollten woanders einkaufen“

„Wir wurden auf der Straße nicht mehr gegrüßt, die Leute haben sich weggedreht“, sagt Sebastians Mutter Iris … „In einigen Geschäften wurde uns gesagt, wir sollten woanders einkaufen.“

Seinen Ausbildungsplatz zum Anlagenmechaniker verlor Sebastian während der Haft. Alle, die er für seine Freunde hielt, wandten sich von ihm ab. Ein einziger besuchte ihn im Gefängnis, ein einziges Mal. Sebastians Tante Andrea (46) kündigte nach 20 Jahren ihren Job im Kindergarten der Gemeinde, weil sie es nicht mehr aushielt. Dieses Schweigen, schlimmer als jedes Wort. Diese Blicke, voller Verachtung.

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Hanna W. starb im Alter von 23 Jahren – Foto: Privat



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Sebastian T. beim Prozess mit Anwältin Regina Rick und ihrem Kollegen Yves Georg – Foto: Sven Hoppe/dpa



Auch in Freiheit war Sebastian noch „wie eingesperrt“



… „Meine Familie ist immer mit dabei, wenn ich rausgehe“, sagt er. „Wenn er beim Joggen war, ist immer jemand von uns mit dem Fahrrad mitgefahren“, so seine Tante Katharina T. (39). Und Mutter Iris fügt an: „Wir hatten immer Angst, dass etwas passieren könnte. Er war im Grunde immer noch wie eingesperrt.“

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Ein Panorama wie aus dem Bilderbuch: … Aschau – Foto: Theo Klein / BILD

Denn über … Aschau liegt … ein Schleier des Argwohns. „Ich kenne ihn nicht“, sagt mir Herr W., ein 85-jähriger Rentner, vor der Metzgerei stehend, als ich ihn auf Sebastian T. anspreche. „Aber der Freispruch ist eine Sauerei. Mein Instinkt sagt mir, er war es.“

Auch nach Freispruch viele Zweifler im Ort

Im Internet, bei einem lokalen Nachrichtenportal, kommentiert eine Aschauerin den Freispruch sogar so: „Wenn ich ihn sehe, weiß ich nicht, was ich ihm antue.“ Ein anderer schreibt: „Die Richterin ist vor einer aggressiven Anwältin eingeknickt.“

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Busfahrer Antun S. (65): „Ich kannte das Mädchen, aber man kann nicht mit dem Finger auf jemanden zeigen, wenn es keine Beweise gibt“ – Foto: Theo Klein / BILD

Doch nicht alle Aschauer sehen das so. Auch dann nicht, wenn sie der Familie von Hanna W. nahestanden. „Ich war auf ihrer Beerdigung“, sagt Busfahrer Antun S. (65). „Es ist eine Tragödie, doch man darf nicht mit einem Finger auf jemanden zeigen, wenn es keine Beweise gibt. Der Junge war 31 Monate in Haft. Ich hätte es nicht ausgehalten.“

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Oliver … [S.] (60, Unternehmer): „… er wurde freigesprochen, damit ist er unschuldig und muss hier auch wieder normal leben können“ – Foto: Theo Klein / BILD

Im Laden nebenan empfiehlt ein Verkäufer: „Sebastian muss wieder unter die Leute gehen, darf sich nicht verstecken.“ Er würde sich freuen, ihn mal wiederzusehen.

„Wir sind in einem Rechtsstaat, ein Freispruch ist ein Freispruch. Dann muss er auch wieder sein Leben leben können“, sagt ein Spaziergänger mit Hund.

„Sebastian muss wieder unter die Leute gehen“

Wir wissen nicht, wie Hanna W. ums Leben gekommen ist, ob es ein Unfall war oder vielleicht doch ein Mord. Der Fall gilt weiterhin als ungeklärt, auch nach dem Freispruch. …

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Können wieder gemeinsam lachen: Sebastian T. mit seiner Mutter Iris und Oma Erika – Foto: Theo Klein / BILD

All das schwingt im alten Anwesen am Ortsrand von Aschau mit, in dem ich jetzt mit Familie T. zusammensitze und dessen Geschichte bis ins Jahr 1635 zurückreicht. „Seit fast 400 Jahren ist unsere Familie hier, und man wird uns hier auch nicht wegbekommen“, sagt Tante Andrea.

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„Seit fast 300 Jahren ist unsere Familie hier, und man wird uns hier auch nicht wegbekommen“, so Sebastians Tante Andrea T. – Foto: Theo Klein / BILD



Bild.de am 30.11.2025
https://www.bild.de/regional/bayern/eis ... 1d779666a6
ohne Paywall:
https://archive.ph/20251201013730/https ... 1d779666a6

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von papaya » Sonntag, 30. November 2025, 19:18:41

andi55 hat geschrieben: Sonntag, 30. November 2025, 17:39:36 @papaya
Müssen wir uns Sorgen machen, dass die Aschauer ihren eigenen Rechtsstaat gründen ?
Während des ersten Durchgangs hat sich einige Male der Bürgermeister über die Stimmung im Dorf, zu Wort gemeldet.
Das gleiche wäre auch jetzt angebracht, ein Machtwort zu sprechen , damit da mal Ruhe einkehrt. Rückgrat zeigen !!! Fehlanzeige !
Ich glaube schon, dass man sich da Sorgen machen muss. Nicht nur in Aschau und nicht nur in diesem Fall.

Das fängt schon damit an, dass ich in fast jedem von mir verfolgten Fall hier im Forum lesen musste "wenn er unschuldig wäre, würde er schon seine Unschuld beteuern, erzählen wie es wirklich war und nicht schweigen."

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Sonntag, 30. November 2025, 17:39:36

@papaya
Müssen wir uns Sorgen machen, dass die Aschauer ihren eigenen Rechtsstaat gründen ?
Während des ersten Durchgangs hat sich einige Male der Bürgermeister über die Stimmung im Dorf, zu Wort gemeldet.
Das gleiche wäre auch jetzt angebracht, ein Machtwort zu sprechen , damit da mal Ruhe einkehrt. Rückgrat zeigen !!! Fehlanzeige !

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von papaya » Sonntag, 30. November 2025, 17:27:24

andi55 hat geschrieben: Sonntag, 30. November 2025, 16:46:45 In der BILD (...ja, sorry...) gibt es einen neuen Artikel über den Prozess ! Allerdings PlusArtikel. Widmet sich der Frage, wie jemand ins Leben zurück findet, den 3 Jahre alle für einen Mörder hielten.
Neben einer einfühlsamen Schilderung der Situation steht da eben auch
Über Aschau liegt auch ein Schleier des Argwohns. „Ich kenne ihn nicht“, sagt mir Herr W., ein 85-jähriger Rentner, vor der Metzgerei stehend, als ich ihn auf Sebastian T. anspreche. „Aber der Freispruch ist eine Sauerei. Mein Instinkt sagt mir, er war es.“

Auch nach Freispruch viele Zweifler im Ort
Im Internet, bei einem lokalen Nachrichtenportal, kommentiert eine Aschauerin den Freispruch sogar so: „Wenn ich ihn sehe, weiß ich nicht, was ich ihm antue.“ Ein anderer schreibt: „Die Richterin ist vor einer aggressiven Anwältin eingeknickt.“
https://www.bild.de/regional/bayern/eis ... 1d779666a6

Man kann nur hoffen, dass Rick noch Gutachten veröffentlicht, aber ob die diese Leute erreichen?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Sonntag, 30. November 2025, 16:46:45

In der BILD (...ja, sorry...) gibt es einen neuen Artikel über den Prozess ! Allerdings PlusArtikel. Widmet sich der Frage, wie jemand ins Leben zurück findet, den 3 Jahre alle für einen Mörder hielten.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Sonntag, 30. November 2025, 14:27:20

War das nicht eine Eiskellerbesucherin die von weitem einen Jogger mit dem Handy filmte und hatte das Video eine genaue Uhrzeitangabe?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Der_Clown » Samstag, 29. November 2025, 11:21:44

Gast123 hat geschrieben: Freitag, 28. November 2025, 22:29:55 Ich dachte echt, Deinen ersten Blödsinn kann man nicht mehr toppen - aber da habe ich mich geirrt.
Und nein, ich bin nicht rabunsel. Aber ein großer Fan ihrer Beiträge.
Richtig, Du bist nicht rabunsel sondern Xlux. Von Deinen Beiträgen bin ich im Übrigen ein großer Fan.

Interessant finde ich noch, dass der Jogger von einer zweiten Kamera erfasst worden sein soll. Das hat doch bislang auch überhaupt keine Rolle gespielt, oder? Bislang hieß es doch immer nur, dass bis auf die Chalet-Kamera und die Sichtungen durch die Zeugen auf dem Eiskeller-Parkplatz sich nichts von seiner Laufstrecke belegen lasse.

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