MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Freitag, 27. Februar 2026, 00:29:32

jetzt bin ich vollends verwirrt 🤔.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Freitag, 27. Februar 2026, 00:12:11

Gastleser hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:46:11 Nein, stehst du nicht.
Aber es ist ein Unterschied, ob es eine zusammenhängende Handlung war oder getrennte Handlungen, z.B. vielleicht unterbrochen durch Autofahren und Spiritus-Shopping.

Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Jetzt hat es K L I C K gemacht und ich habe es begriffen. Ich lerne stetig was dazu, sehr schön. D A N K E !

Ich halte mich weiterhin an die Unschuldsvermutung, auch wenn es mir nicht leicht fällt.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Freitag, 27. Februar 2026, 00:08:57

Sronson hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:50:01 Die Annahme, die Staatsanwaltschaft müsste beweisen, dass das Anzünden der Leiche keine Übertötung darstellt, ist nicht richtig. Stattdessen gilt das Gegenteil.
Auch da sagt mein Kopf ganz deutlich ja.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Freitag, 27. Februar 2026, 00:06:08

Sronson hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:30:04 Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft.
Aktuellere Erkenntnisse (die Pressemitteilung ist vom 05.11.2025 !) könnten ja eine ganz andere Beweislast bedeuten. Von den Ergebnissen des toxikologischen Gutachtens haben wir bis heute auch noch keine Informationen. Für mich entscheidend, auch hier das psych. Gutachten, wovon wir ja auch noch nix eine Ahnung haben. Was wenn da drin stehen würde: " Ich als Gutachter widerspreche da ganz vehement, für mich ist das An(Ver)brennen ein Akt der besonderen Grausamkeit und diente nicht in erster Linie der Spurenbeseitigung. ... hat durch ... in ihrem Leben sich, insbesondere in den letzten Monaten, zu dieser unmenschlichen und barbarischen Person entwickelt und ich kann das Gericht nur bitten, dass in einem Urteil zu berücksichtigen."

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:50:01

seppel hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:34:01 Es steht da: "vermutlich zur Verschleierung der Spurenlage. Das kann aber muss nicht so sein, oder stehe ich auf dem Schlauch und habe einen Denkfehler ?

Übertötung bedeutet eine maßlose Gewaltanwendung, die über den eigentlichen Tötungsvorsatz hinausgeht. Im Fall von Verbrennungen kann dies bedeuten, dass das Opfer bereits tot war, aber weiter verbrannt wird.
Die Annahme, die Staatsanwaltschaft müsste beweisen, dass das Anzünden der Leiche keine Übertötung darstellt, ist nicht richtig. Stattdessen gilt das Gegenteil.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:46:11

seppel hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:34:01 Es steht da: "vermutlich zur Verschleierung der Spurenlage. Das kann aber muss nicht so sein, oder stehe ich auf dem Schlauch und habe einen Denkfehler ?

Übertötung …..kann dies bedeuten, dass das Opfer bereits tot war, aber weiter verbrannt wird.[/size][/u][/b]
Nein, stehst du nicht.
Aber es ist ein Unterschied, ob es eine zusammenhängende Handlung war oder getrennte Handlungen, z.B. vielleicht unterbrochen durch Autofahren und Spiritus-Shopping.

Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:36:23

Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:31:57 Wenn bei Fabian in der Lunge Russpartikel gefunden werden, ist anzunehmen, dass sie durch einatmen
in seinen Körper gekommen sind. Andersherum findet man diese Partikel nicht, war er bereits nicht mehr am Leben,
als er angezündet wurde.
Ja, soweit bin ich im Bilde und gehe vollständig mit.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:34:01

Sronson hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:08:41 Wenn das Verbrennen erst nach dem Töten stattfindet, um Spuren zu vernichten, handelt es sich rechtlich nicht um eine „Übertötung“. Das muss man ganz klar unterscheiden.

An dieser Stelle nochmal die Pressemitteilung vom 05.11.:

"Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen ist der achtjährige
Junge aus Güstrow am 10.10.2025 getötet und an dem späteren
Auffindeort abgelegt worden. Vermutlich zur Verschleierung der
Spurenlage wurde der Leichnam anschließend angezündet."

https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pre ... mitteilung
Es steht da: "vermutlich zur Verschleierung der Spurenlage. Das kann aber muss nicht so sein, oder stehe ich auf dem Schlauch und habe einen Denkfehler ?

Übertötung bedeutet eine maßlose Gewaltanwendung, die über den eigentlichen Tötungsvorsatz hinausgeht. Im Fall von Verbrennungen kann dies bedeuten, dass das Opfer bereits tot war, aber weiter verbrannt wird.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Turmfalke23 » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:31:57

Wenn bei Fabian in der Lunge Russpartikel gefunden werden, ist anzunehmen, dass sie durch einatmen
in seinen Körper gekommen sind. Andersherum findet man diese Partikel nicht, war er bereits nicht mehr am Leben,
als er angezündet wurde.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:30:04

seppel hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:19:11 Was (auch) bewiesen werden müsste, ob es "nur" um Spurenbeseitigung ging. Und wie will man so etwas beweisen ? Und genau auch da wird ein psychologisches Gutachten eingreifen und Antworten liefern.
Aus der Pressemitteilung lässt sich ableiten, dass Fabian laut Obduktion beim Anzünden schon tot war. Hätte er noch gelebt, hätte man nicht geschrieben:
Vermutlich zur Verschleierung der
Spurenlage wurde der Leichnam anschließend angezündet.
Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Gastleser » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:27:50

seppel hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:37:47…… Also ich weiß ja nicht, was da schief laufen müsste, um nicht die ganze Härte unseres Rechtsstaates auszuschöpfen, sollte sie alles allein getan haben (und ja auch Sicherheitsverwahrung - wer weiß was uns noch alles blüht).
Die TV hat sich bereitwillig als Zeugin vernehmen lassen und kooperierte bei Telekommunikationsmittel und Fahrzeug. Angenommen es gibt keine weitere Aussage: Ist „die besondere Schwere einer Schuld“ dann noch in der Gesamtbewertung möglich?

Weiterhin gilt die Unschuldsvermutung.

„Im Zentrum steht die Frage nach der belastbaren Beweiswürdigung, dem Umgang mit Teilgeständnissen und der Rolle hypothetischer Alternativerklärungen, etwa eines „freiwilligen Bauernopfers“. Die Entscheidung ist ein Lehrstück für das rechtliche Spannungsfeld zwischen dem Grundsatz „in dubio pro reo“ und der Pflicht zur rational nachvollziehbaren Tatsachenfeststellung.“
https://www.ferner-alsdorf.de/bgh-zum-f ... otschlags/

„Freispruch, Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (lückenhafte Beweiswürdigung: unterbliebene Berücksichtigung etwaiger prozesstaktischer Erwägungen betreffend Einlassungsverhalten; unterbliebene Auseinandersetzung damit, ob Täterwissen offenbart wurde …“
https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... R%20199/24

„Besondere Schwere der Schuld ……
…..
Kriterien der Bewertung
……
Nachtatverhalten
- Versuche, die Tat zu verschleiern, Beweismittel zu vernichten oder Zeugen zu beeinflussen
- Haltung gegenüber dem Geschehen: etwa die Art des Umgangs mit Verantwortung, nicht jedoch bloß formelhafte Erklärungen

Grenzen der Bewertung
Die Bewertung unterliegt rechtlichen Leitlinien. Insbesondere dürfen Umstände, die den Straftatbestand bereits prägen, nicht unreflektiert mehrfach verwertet werden.
……“
https://www.mtrlegal.com/wiki/besondere ... er-schuld/
seppel hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:19:11Was (auch) bewiesen werden müsste, ob es "nur" um Spurenbeseitigung ging. Und wie will man so etwas beweisen ? ….
Das ist doch derzeit die Aussage der Staatsanwaltschaft, dass mutmaßlich „ursächlich um Spuren zu verwischen“ gehandelt wurde?

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:19:11

Sronson hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:08:41 Wenn das Verbrennen erst nach dem Töten stattfindet, um Spuren zu vernichten, handelt es sich rechtlich nicht um eine „Übertötung“. Das muss man ganz klar unterscheiden.
Was (auch) bewiesen werden müsste, ob es "nur" um Spurenbeseitigung ging. Und wie will man so etwas beweisen ? Und genau auch da wird ein psychologisches Gutachten eingreifen und Antworten liefern.

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Sronson » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:08:41

seppel hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:37:47 Aber hier geht es um ein Kind (wehrlos), das Töten und das eventuelle Übertöten (geht es noch grausamer ?). Also ich weiß ja nicht, was da schief laufen müsste, um nicht die ganze Härte unseres Rechtsstaates auszuschöpfen, sollte sie alles allein getan haben (und ja auch Sicherheitsverwahrung - wer weiß was uns noch alles blüht).
Wenn das Verbrennen erst nach dem Töten stattfindet, um Spuren zu vernichten, handelt es sich rechtlich nicht um eine „Übertötung“. Das muss man ganz klar unterscheiden.

An dieser Stelle nochmal die Pressemitteilung vom 05.11.:
Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen ist der achtjährige
Junge aus Güstrow am 10.10.2025 getötet und an dem späteren
Auffindeort abgelegt worden. Vermutlich zur Verschleierung der
Spurenlage wurde der Leichnam anschließend angezündet
.
https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pre ... mitteilung

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:05:03

Und das wäre auch noch möglich, so zu sagen als aller schärfste Waffe.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:03:39

Stille Beobachterin hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:47:10 Da bin ich deiner Meinung . Kommt jetzt halt darauf an ,was bei der Hauptverhandlung ans Tageslicht kommt. Ich hoffe jedenfalls, dass das Gericht in voller Härte Urteilt !!!

💪 !!!! WIR ALLE, egal wer und wie viele es waren !!!! 💪

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:47:49

Und ja, es kann strafverschärfend wirken.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Stille Beobachterin » Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:47:10

seppel hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:37:47 Aber hier geht es um ein Kind (wehrlos), das Töten und das eventuelle Übertöten. Also ich weiß ja nicht, was da schief laufen müsste, um nicht die ganze Härte unseres Rechtsstaates auszuschöpfen, sollte sie alles allein getan haben (und ja auch Sicherheitsverwahrung - wer weiß was uns noch alles blüht).
Da bin ich deiner Meinung . Kommt jetzt halt darauf an ,was bei der Hauptverhandlung ans Tageslicht kommt. Ich hoffe jedenfalls, dass das Gericht in voller Härte Urteilt !!!

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:37:47

Sronson hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:18:41 2022 wurde ein 33-Jähriger wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu acht Jahren Haft verurteilt, nachdem er seine Partnerin im Streit getötet hatte.

Dass er danach ihre Leiche in die Folie eines Planschbeckens gewickelt, in den Schwarzwald gebracht und bei Freudenstadt verbrannt habe, sei zwar aus menschlicher Sicht betrachtet "unfassbar", aber nicht strafverschärfend. Ein Täter dürfe versuchen, seine Tat zu verbergen.

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inha ... 1669141583
Aber hier geht es um ein Kind (wehrlos), das Töten und das eventuelle Übertöten (geht es noch grausamer ?). Also ich weiß ja nicht, was da schief laufen müsste, um nicht die ganze Härte unseres Rechtsstaates auszuschöpfen, sollte sie alles allein getan haben (und ja auch Sicherheitsverwahrung - wer weiß was uns noch alles blüht).
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von Turmfalke23 » Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:31:14

Kalle hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 21:26:56 Ich bin da juristisch Laie. Aber gibt es nicht auch die Feststellung der “besonderen Schwere der Schuld”? Kommt sowas zur Anwendung falls auch das Anzünden nachgewiesen werden könnte also z.B. zusätzlich zur Heimtücke, noch die Verdeckung und Grausamkeit). Und wie milde wird das gewertet, weil “eine Frau”. Na da bin ich gespannt…

Ob eine „Besondere Schwere der Schuld“ vorliegt, entscheidet das erkennende Tatgericht im Urteil. Die besondere Schwere der Schuld schließt quasi die Umwandlung der lebenslangen Freiheitsstrafe in eine Bewährungsstrafe nach 15 Jahren gemäß § 57a Abs. 2 StGB aus.

Wenn eine große Strafkammer in der Gesamtwürdigung eine besondere Grausamkeit
oder mehrere Mordmerkmale feststellt, kann so ein Urteil im Fall Fabian durchaus möglich sein.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__57a.html


 

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

von seppel » Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:30:00

GastausanderemForum hat geschrieben: Donnerstag, 26. Februar 2026, 22:07:34Danke.
Bittegernschön 😉

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