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von ihold » Mittwoch, 10. Dezember 2025, 19:50:52
Gast-mit-Verstand hat geschrieben: ↑Mittwoch, 10. Dezember 2025, 15:45:15 Kein Mensch hört sich Podcasts auf Youtube an.
von Gast-mit-Verstand » Mittwoch, 10. Dezember 2025, 15:45:15
ihold hat geschrieben: ↑Mittwoch, 10. Dezember 2025, 12:24:15 Einen Podcast, der trotz reißerischer Titel, wie z.B. „der Champagner-Mord“ […] nur so wenige Zuhörer hat (Gesamt-Aufrufe seit Bestehen auf youtube (etwa 3 Monate) sind Stand heute 203.000, bei 74 Videos also im Schnitt etwa 2750 Aufrufe je Folge, Tendenz „stagnierend“!!!)
von ihold » Mittwoch, 10. Dezember 2025, 12:24:15
„Der Vorwurf lautet auf bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln plus fahrlässige Tötung und Körperverletzung in sieben Fällen.“
von andi55 » Mittwoch, 10. Dezember 2025, 10:25:21
von andi55 » Mittwoch, 10. Dezember 2025, 00:14:10
von Catch22 » Dienstag, 09. Dezember 2025, 21:25:38
OVB-Exklusiv-Interview Zwei Hanna-Prozesse, zwei Urteile – und die Frage nach dem Einfluss der Medien vor Gericht Der Prozess um den Tod von Hanna … erregte großes Medieninteresse. Rechts: Laurent Lafleur, Sprecher des Oberlandesgerichts München. © dpa/Marcus Schlaf Der Hanna-Prozess erregt auch nach seinem Ende … die Gemüter. … … War das Verfahren ein Skandal? Warum saß Sebastian T. so lange in U-Haft? Warum forschte das Gericht nicht nach den Umständen von Hannas Tod? Dazu nimmt Laurent Lafleur jetzt im OVB-Exklusivinterview Stellung. Er ist Richter und Pressesprecher des Oberlandesgerichts München, das die U-Haft von T. zu prüfen hatte. … Haft oder Freispruch im Hanna-Prozess: Ein Skandal? Im Fall Hanna erlebten wir zwei Prozesse, die unterschiedlicher nicht hätten laufen können. Neun Jahre Haft nach dem ersten, Freispruch … nach dem zweiten Verfahren. Das sieht mancher als Skandal an. Laurent Lafleur: Ich kenne die Akten in dem Verfahren nicht, war keinen einzigen Tag in der Hauptverhandlung. Zu Details kann ich nichts sagen. Aber: Dass ein Gericht einen Angeklagten freispricht, ist per se überhaupt kein Skandal. So geht Rechtsstaat. Dass zwei so unterschiedliche Urteile am Ende stehen – ist das nicht ungewöhnlich? Lafleur: Die Staatsanwaltschaft fragt sich am Ende ihrer Ermittlung, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Beschuldigte verurteilt wird. Für das Gesetz reicht es aus, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung auch nur minimal höher ist als die eines Freispruchs. Doch logischerweise wird nicht jeder Fall, der von der Staatsanwaltschaft angeklagt wird, dann auch wirklich abgeurteilt. Somit ist es einfach rechtsstaatliche Realität, dass es auch Freisprüche gibt. … „Selber Freisprüche beantragt“: OLG-Sprecher Dr. Laurent Lafleur. © Marcus Schlaf Der Staatsanwalt plädierte am Ende selbst auf Freispruch. Lafleur: Das passiert wahrscheinlich etwas seltener, aber auch ich habe als Staatsanwalt Freisprüche beantragt. Als Ort der Wahrheitsfindung sieht unsere Rechtsordnung nicht das Ermittlungsverfahren an, sondern die Hauptverhandlung. Im Gerichtssaal soll versucht werden, die Wahrheit so zu rekonstruieren, dass ein Gericht sich am Ende ein Bild davon machen kann, was nun tatsächlich passiert ist. Und in der Hauptverhandlung gibt es immer mal wieder Überraschungen. Selten so wie im Fernsehen … Aber natürlich stellen sich Aussagen in einer Hauptverhandlung gelegentlich anders dar. Welche Rolle spielte das „Trommelfeuer“ der Medien? Manchmal verändern sie sich auch von Verhandlung zu Verhandlung. Lafleur: Erfahrungsgemäß werden Zeugenaussagen im Laufe der Zeit nicht präziser. Was eine Rolle gespielt haben mag: Im Vorfeld dieser zweiten Hauptverhandlung gab es ein mediales Trommelfeuer mit ausführlichen Äußerungen der Verteidigung. Das kann man wohl sagen, ja – deutschlandweit. Lafleur: Und mit Fernsehsendungen zu dem Verfahren, in denen sich die Familie des Angeklagten geäußert hat. Natürlich kann das Einfluss auf das Verhalten von Zeugen haben. Ist das eine Gefahr für den Rechtsstaat? Wenn die Beweisaufnahme praktisch außerhalb des Verfahrens stattfindet? Lafleur: Ein Professor hat derlei tatsächlich schon mal den „Gerichtssaal der Öffentlichkeit“ genannt. In diesem Saal wird manchmal sogar schon vor der Hauptverhandlung einmal durchdiskutiert, ob der Angeklagte schuldig oder nicht schuldig ist. Damit wird das Geschehen aus dem Gerichtssaal in ein Vorfeld verlagert, in dem die Strafverfolgungsbehörden, also Staatsanwaltschaft und Gericht, einen viel geringeren Einflussbereich haben. Der Prozess gegen Sebastian T. zog ein großes Interesse der Medien auf sich. © Felix Hörhager/dpa Können die Behörden nicht argumentativ dagegenhalten? Lafleur: Als Gericht muss man neutral sein und die Hauptverhandlung abwarten. Und auch eine Staatsanwaltschaft wird im Vorfeld keine mediale Kampagne fahren. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Davon abgesehen gehört es sich auch nicht. Die Berichterstattung ist natürlich nicht verboten. Aber ich sehe schon eine gewisse Gefahr darin, wenn Medien mit herangezogen werden, um tatsächlich einen parallelen Gerichtssaal aufzubauen. Im Regelfall werden sich die von Berufs wegen Beteiligten davon wahrscheinlich frei machen können. Aber wir haben in einem Schwurgerichtsverfahren ja nicht nur Berufsrichter, sondern auch zwei Schöffen. Und wir haben reihenweise Zeugen, die dann vorher schon in einer Fernsehdoku erfahren haben, dass der Angeklagte ohnehin freigesprochen wird, weil er unschuldig ist. Das kann Auswirkungen auf das Aussageverhalten haben. Wie im konkreten Fall? Lafleur: Ob das in diesem Fall so war, kann ich nicht beantworten, aber dass das Risiko besteht, ist, glaube ich, nachvollziehbar. Es sollten sich jedenfalls alle Beteiligten fragen, ob es richtig ist, wenn wir diesen Gerichtssaal so in die Öffentlichkeit verlagern. Rechtsstaat in schlechtem Zustand? Die Verteidigung sagte nach dem Urteil, dass der Rechtsstaat in Teilen in einem schlechten Zustand sei. Ist das nachvollziehbar? Wo sehen Sie in diesen beiden Verhandlungen einen Fallstrick? Lafleur: Ich maße mir nicht an, Aussagen von Strafverteidigern zu interpretieren. Eine Fundamentalkritik am Rechtsstaat kann ich aber nicht nachvollziehen. Der Rechtsstaat ist in guter Verfassung, wenngleich er immer wieder angegriffen wird, von Links, von Rechts, manchmal vielleicht auch von Strafverteidigern. Gerade in diesem Verfahren hat der Rechtsstaat gezeigt, dass er zu einer eigenständigen Kontrolle in der Lage ist. Mit zwei so gegensätzlichen Urteilen? Lafleur: Der Rechtsstaat sieht für die Vermeidung und Korrektur von Fehlentscheidungen eine Reihe von Sicherungsmechanismen vor. Bei einem schwerwiegenden Tatvorwurf befinde ich mich in Deutschland vor einer großen Strafkammer. Die ist, je nachdem, mit zwei oder drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Das heißt, da sitzt nicht eine einzelne Person, die über eine lebenslange Freiheitsstrafe entscheiden kann. Sondern da ist eine ganze Gruppe von Richtern mit dem zusätzlichen Korrekturfaktor der Schöffen, die von außerhalb kommen und vielleicht noch mal einen eigenen Blick einbringen. Und wir haben im deutschen Recht einen Instanzenzug. Wenn ich mit einer gerichtlichen Entscheidung nicht einverstanden bin, habe ich die Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Wie im Hanna-Prozess. Da ist Revision eingelegt worden. Lafleur: Und der Bundesgerichtshof hat das erste Urteil aufgehoben und hat die Sache zurückverwiesen. Hier hat der Rechtsstaat gezeigt, dass er in der Lage ist, sich dank des Instanzenzuges zu korrigieren. U-Haft: OLG entschied nach sorgfältiger Prüfung Das Oberlandesgericht, für das Sie sprechen, war mittelbar mit dem Verfahren befasst. Es hatte nach einem halben Jahr Untersuchungshaft schließlich zu entscheiden, ob diese Untersuchungshaft rechtens ist. Ergebnis: Sebastian T. blieb in Haft. Lafleur: Das Oberlandesgericht hatte die so genannte Haftfortdauerentscheidung zu treffen, unter den vorgeschriebenen Gesichtspunkten wie Tatverdacht, Haftgrund, Beschleunigungsgebot und Verhältnismäßigkeit. Sowohl nach sechs Monaten als auch nach neun Monaten hat es Beschlüsse gefasst, in denen die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet wurde. Und zwar nach sorgfältiger Prüfung der Aktenlage. Entschieden wurde im Hanna-Prozess lediglich über Schuld oder Unschuld des Angeklagten. Der wurde freigesprochen. Leider wurde nicht geklärt, ob Hanna einem Unfall oder einem Mord zum Opfer fiel. Lafleur: Ja. Weil das Gericht die Aufgabe hat festzustellen, ob der Angeklagte die ihm vorgeworfene Straftat begangen hat, ob also eine strafrechtliche Schuld mit der im Strafrecht erforderlichen hohen Sicherheit nachzuweisen ist. Und wenn dies der Fall ist, welche Sanktion für das Verhalten angemessen ist. Es geht also zunächst darum, zu prüfen, ob eine strafrechtliche Schuld mit der hohen im Strafrecht erforderlichen Sicherheit nachzuweisen ist. Rätsel der Tragödie von Aschau auf immer ungelöst Damit bleibt das Rätsel um die Tragödie von Aschau womöglich für immer ungelöst. Lafleur: Es erscheint vielleicht etwas ungewöhnlich, dass die Frage der Todesursache für das Gericht letzten Endes keine Rolle spielte. So sehr die Angehörigen wahrscheinlich auf Gewissheit hofften, was ich vollumfänglich nachvollziehen kann. Aber die Gerichtsverhandlung ist kein Untersuchungsausschuss, der einen Sachverhalt unter allen erdenklichen Gesichtspunkten aufklären muss. Wenn wir aber der Staatsanwaltschaft folgen, läuft ein Totschläger oder Mörder frei herum. Lafleur: Ich weiß nicht, wie die Staatsanwaltschaft das Verfahren derzeit einschätzt. Aber wenn Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass eine Straftat begangen wurde, dann wird die Staatsanwaltschaft, wenn Ermittlungsansätze vorhanden sind, weiter ermitteln. Rosenheim24.de am 09.12.2025 https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 75854.html ohne Paywall: https://www.removepaywall.com/search?ur ... 75854.html
andi55 hat geschrieben: ↑Dienstag, 09. Dezember 2025, 19:54:52 Ein neuer Bericht auf chiemgau24 behandelt das Thema, welchen Einfluss Medienberichte auf Zeugenaussagen haben können/könnten. …
von andi55 » Dienstag, 09. Dezember 2025, 19:54:52
von ihold » Dienstag, 09. Dezember 2025, 18:30:09
von Catch22 » Montag, 08. Dezember 2025, 16:09:22
andi55 hat geschrieben: ↑Montag, 08. Dezember 2025, 09:46:51 … Ich halte das nach wie vor in diesem Fall für das einzig richtige, weil ich absolut überzeugt bin, dass die Polizei ihn sonst von sich aus ermittelt hätte. …
andi55 hat geschrieben: ↑Montag, 08. Dezember 2025, 09:46:51 … Hätte er sich nicht gemeldet, dann hätte man es wunderbar als Indiz für eine Täterschaft auslegen können! …
von ihold » Montag, 08. Dezember 2025, 12:31:12
Fränkin hat geschrieben: ↑Sonntag, 07. Dezember 2025, 14:34:59 Was ist denn daran reißerisch? Hat V. die Wahrheit gesagt?
von Gast » Montag, 08. Dezember 2025, 11:46:18
von andi55 » Montag, 08. Dezember 2025, 09:46:51
von Fränkin » Sonntag, 07. Dezember 2025, 14:34:59
ihold hat geschrieben: ↑Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Im Gegensatz zu einem User (sein Name fällt mir grad nicht ein), der nachfolgenden Bericht als „irritierend“ bezeichnete, finde ich ihn interessant und sachlich geschrieben, er liefert einen guten Überblick: https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 64088.html
Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 28. November 2025, 00:35:43 FAZ Für Irritation sorgt Karin Truscheit, die für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) das aufgehobene Urteil wiederzubeleben sucht: kein Unfall, Pornokonsum, Angeklagter entwicklungsverzögert und ohne sexuelle Erfahrung mit Frauen. „Erwiesene Unschuld“ habe das Gericht nicht festgestellt, sondern lediglich „aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen. Sponsored by Holderle?
ihold hat geschrieben: ↑Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Zwei dicke Fehler sind mir aber aufgefallen: Einmal wurde der Sachverhalt vertauscht: Vor der Polizei hat ein Zeuge ausgesagt, er habe den Angeklagten (der jetzt ja freigesprochen ist) nie mit einem Messer gesehen, vor Gericht aber sagte er aus, der Angeklagte habe eigentlich immer ein Messer dabei gehabt. So ist es richtig und nicht verdreht wie im Artikel!
Ein ehemaliger Freund relativierte zudem vor Gericht frühere Aussagen dazu, dass der Angeklagte T. „immer“ ein Messer dabeigehabt habe. Jetzt sagte er aus, dass er das Messer nie direkt gesehen habe. Nur den Klemmbügel, mit dem das Messer an der Hosentasche von T. befestigt gewesen sei. Früher hatte er zudem ausgesagt, dass die junge Frau aus der Clique erzählt habe, dass T. ihr mal ein Messer an den Hals gehalten habe, mit den Worten: „Ich könnte dich jetzt töten“. Auf Nachfrage sagte er vor Gericht, dass die junge Frau das vielleicht auch „überdramatisiert“ habe.
Bericht 13.11.2025 (12. Verhandlungstag), Teil 1 Max K, Exfreund von L ... Er wird gefragt, ob er von einer Messerbedrohung wisse, und er stammelt „ja irgendwas hab ich gehört“, auf die Bitte das genauer auszuführen, meint er „er hat irgendwas aus Spaß gesagt, und ihr dann das Messer irgendwo hin gehalten“. V habe ihm das nach der Festnahme erzählt. ... ... Ihm wird vorgehalten, dass er bei der Polizei ausgesagt habe, dass er von V gehört habe, dass diese am 03.10.2022 mit dem Messer bedroht worden sei. Während er beim Hausarzt angegeben habe, dass er unter Ruhelosigkeit und Schlafstörungen leide, weil er ein enger Bekannter, der Tatverdächtigen im Eiskellerfall sei, eine Freundin des Zeugen am Abend vor der Verhaftung allein im Wald mit einem Messer bedroht haben soll. Das Messer falle von der Klingenlänge auch unter das Waffengesetz. Der Zeuge klärt nicht auf, welche Version stimmt. Ob er mal ein Messer bei ST gesehen habe? → Der Zeuge meint, dass ST immer ein Messer dabei gehabt habe, er glaubt sich auch zu erinnern selbst ein Messer bei ST gesehen zu haben. Sie hätten sich auch mal über Messer unterhalten. ... ... Die Kammer hält ihm zwischendrin vor, dass er bei der Polizei angegeben habe, dass er nie ein Messer bei ST gesehen habe. Der Zeuge könne sich zwar nicht an eine konkrete Situation beschreiben, aber er glaubt sich dennoch zu erinnern. Georg bittet um eine Beschreibung des Messers. Der Zeuge erklärt, er habe einmal aus STs Hosentasche einen Bügel rausragen sehen und beschreibt ihn, bestehend aus Metall mit „so einem Loch, Lücke in der Mitte und so einem kleinen Haken“. ST habe es aber nie herausgenommen. Georg fragt nach, ob der Zeuge derartige Bügel auch von Handytaschen oder anderem Werkzeug kenne, das verneint der Zeuge. Woher er wisse, dass ST immer ein Messer dabei gehabt habe? → Das konnte der Zeuge nicht beantworten. ...
Ein ehemaliger Freund relativierte zudem vor Gericht frühere Aussagen dazu, dass der Angeklagte T. „immer“ ein Messer dabeigehabt habe.
ihold hat geschrieben: ↑Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Zweiter Fehler (ein gravierender und auch schwer verzeihlicher): Den Pornokonsum konnte man nur falsch verstehen, wenn man dem Bericht folgt. Es wurde doch hingegen nachgewiesen, dass er für Pornos niemals sein Alltags-Handy genutzt hat, dafür hatte er ein zweites Handy, das er offenbar auch nur zuhause und nur für diesen Zweck nutzte! Dass dann 97% davon Pornos sind, ist ja nun wirklich nicht verwunderlich!
Gegen T., den ein Gutachter im ersten Verfahren als entwicklungsverzögert beschrieben hatte, der noch nie eine „richtige“ Freundin hatte, früher gehänselt wurde und der selbst angegeben hatte, dass er sich durch die Abweisung von Frauen „gekränkt“ fühlte, sprach im ersten Urteil auch die Auswertung seiner Handys. Überwiegend konsumierte er Pornos, und die Ermittler stießen dabei auf Suchwörter, mit denen er in den zurückliegenden Monaten und Jahren im Netz nach Inhalten recherchiert hatte ...
ihold hat geschrieben: ↑Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Einen anderen Bericht hingegen, der nicht wenig gespickt ist mit reißerischen Begriffen, meiner Meinung nach auf unterstem Bildzeitungs-Niveau, den bezeichnet jener User gar als Pflichtlektüre, mit Ausrufezeichen!
Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 28. November 2025, 00:36:04 Zeit Erschütternde Einblicke in einen Kreis falscher Freunde, Anfeindungen in der Haft und ein vergiftetes Dorf im feindseligen Chiemgau gewährt Sabine Rückert in der „Zeit". Eine teuflische Verkettung unheilvoller Machenschaften führte zu einer Justiztragödie. Daran nicht ganz unbeteiligt: Pflichtverteidiger Baumgärtl, der Sebastian in der JVA ein Geständnis entlocken sollte. Pflichtlektüre! Link zum Artikel
ihold hat geschrieben: ↑Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Es beginnt schon mit dem reißerischen Titel: „Er saß im Gefängnis, weil andere logen.“
ihold hat geschrieben: ↑Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Weitere „bemerkenswerte“ Auszüge: „Sämtliche Belastungszeugen sind Problempersönlichkeiten und Lügner“
Sämtliche Belastungszeugen stellten sich als das heraus, was sie waren: Problempersönlichkeiten und Lügner, denen die Behörden geglaubt hatten.
ihold hat geschrieben: ↑Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 „...voreingenommene Polizisten und Justizjuristen anrichten, die auf Teufel komm raus einen Täter präsentieren wollen.“ „ein 20-jährigerr Jogger, der (wie Millionen andere Männer auch) Pech bei Mädchen hatte“ „Dass sich dann tatsächlich alles aufklärte, ist einer Frau zu verdanken, die für ihre Mandanten in den Krieg zieht“ „Nach dem Freispruch muss er zurückkehren in die vergiftete Gemeinde Aschau, in die feindselige Region Chiemgau“ Meine persönliche Einschätzung: Dieser Artikel gehört eher in die Rubrik „ Bild-Zeitung für vermeintlich Intellektuelle“!!!
Fränkin hat geschrieben: ↑Montag, 09. Juni 2025, 16:27:09 In dem Buch Rechtsmedizin von Madea, 4. Auflage gibt es eine Tabelle zu immunhistochemischen Untersuchungsbefunde von Hautwunden. Nach einer Überlebenszeit von bis ca. 30 Minuten erwartet man das Vorhandensein dieser Marker: TGF-β1 ≥min Aquaporin 3 ≥min TGF-α, IL-1β TNF-α, IL-6 ≥ 10–20 min Fibronektin (ab ca. 10–20 min) Neutrophile Granulozyten (ab ca. 20–30 min)
Fränkin hat geschrieben: ↑Mittwoch, 26. November 2025, 13:50:41 Wenn sich die "Öffentlichkeit" mal endlich die Mühe machen würde und hier ein paar Seiten (z.B. hier) lesen würde, dann würde die "Öffentlichkeit" nicht solche Fragen stellen!
von ihold » Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35
von Catch22 » Freitag, 05. Dezember 2025, 18:10:14
Im Fall um verstorbene Hanna bleibt Zündstoff „Am besten gar nicht mehr anrufen“: Verteidigerin Rick greift Rosenheimer Polizei frontal an Sebastian T. wurde freigesprochen. © dpa/Sven Hoppe Nach dem Freispruch im Hanna-Fall attackiert Verteidigerin Regina Rick im Podcast „True Crime 187“ die Rosenheimer Polizei so scharf wie nie. Sie spricht von fataler Ermittlungslogik – und bleibt überzeugt: Aus einem Unfall sei ein Tötungsdelikt gemacht worden. … Schon früh geriet Sebastian T. in den Fokus der Ermittler – unter anderem, weil er in jener Nacht in Aschau joggen war. … Jetzt sorgt eine Podcast-Folge für neuen Zündstoff. In „True Crime 187“ von Dr. Alexander Stevens und Bayern-3-Moderatorin Jacqueline Belle spricht Verteidigerin Regina Rick ausführlich über den Fall – und vor allem über ihre Sicht auf die Ermittlungsarbeit. … … Rick weist auf Parallelen zu Prozess im „Badewannen-Mord“ hin Rick erklärt im Podcast auch, warum sie den Fall überhaupt angenommen hat. Neben der Bitte der Familie sei ihr früh aufgefallen, dass an den Ermittlungen eine leitende Beamtin beteiligt gewesen sei, die aus ihrer Sicht bereits im Fall Manfred Genditzki eine zentrale Rolle gespielt habe. … Rick deutet an, dass schon damals durch bestimmte Weichenstellungen – etwa im Zusammenspiel mit der Rechtsmedizin – aus einem zunächst angenommenen Unfallgeschehen ein Tötungsdelikt geworden sei. Genau dieses Muster glaubt sie auch im Hanna-Fall wiederzuerkennen. Dabei sagt sie im Podcast sinngemäß auch, sie wundere sich, warum diese Beamtin nicht längst „zur Verkehrspolizei abgestellt“ worden sei. Äußerst brisant wirkt dabei schon der Titel der Episode: Sie heißt „Der Eiskeller-Mord“. Ausgerechnet in dieser Folge wird jedoch immer wieder betont, dass Hanna nach Überzeugung der Verteidigung nicht Opfer eines Verbrechens, sondern eines Unfalls geworden sei. Der Titel steht damit in einem auffälligen Spannungsverhältnis zu Ricks zentraler Botschaft. Frontal-Angriff auf Rosenheimer Polizei Rick … greift die Rosenheimer Polizei frontal an und stellt deren Herangehensweise im Hanna-Fall grundsätzlich infrage. Im Podcast wählt Rick besonders drastische Worte. Sie sagt, man solle die Polizei „am besten gar nicht mehr anrufen“ und erklärt, sie sei „höchst misstrauisch“ gegenüber der Arbeit dieser Inspektion. Auslöser für diese Positionierung: Ausgerechnet Sebastians Mutter hatte ihren Sohn damals selbst bei der Polizei gemeldet, weil die Ermittler nach einem Jogger suchten, der in der Nacht von Hannas Tod möglicherweise etwas gesehen haben könnte. Rick knüpft im Laufe des Podcasts an diese Linie an – mit einer zugespitzten Analyse des Systems. Ein von ihr geäußerter Satz trifft dabei den Kern ihrer Kritik: „Die bayerische Polizei rühmt sich immer für ihre hohen Aufklärungsquoten bei Tötungsdelikten, tatsächlich haben die eine Aufklärungsquote von über hundert Prozent, klären sogar Tötungsdelikte auf, die gar keine sind.“ Hinter dieser Provokation steckt Ricks zentrale These: Hanna sei nicht Opfer eines Gewaltverbrechens geworden, sondern eines Unfalls. Aus ihrer Sicht sei die Ermittlungsrichtung viel zu früh verengt worden. Falsches Bild eines Tötungsdeliktes? Rick beschreibt im Podcast außerdem ein Muster, das ihrer Meinung nach nicht nur in diesem Fall zu einem falschen Bild eines Tötungsdelikts geführt habe. Sie spricht von einer Interaktion zwischen Polizei und Gutachtern, die sich gegenseitig verstärken könne. Sinngemäß lautet ihr Vorwurf: Ein Ermittler habe bereits eine Vorstellung – ein Gutachter wolle helfen – und am Ende werde „ein Unfall ein Tötungsdelikt“. Damit stellt Rick die Deutung der Anklagebehörde weiter offen infrage. Denn die Staatsanwaltschaft Traunstein geht auch nach dem Freispruch laut Sprecher Dr. Rainer Vietze weiterhin von einem Gewaltverbrechen aus – nicht, weil es neue Beweise gebe, sondern weil aus ihrer Sicht die damals vorliegenden Gutachten weiterhin dafür sprechen. Vom Zeugen zum Verdächtigen Ein weiterer Punkt, den Rick erneut thematisiert, betrifft die frühen Befragungen von Sebastian T. Besonders das zweite Verhör am 10. November bewertet sie kritisch. Aus ihrer Sicht sei ihr Mandant zu diesem Zeitpunkt nicht mehr als Zeuge, sondern faktisch bereits als Verdächtiger behandelt worden. Als Indiz dafür seien Fragen nach seiner Sexualität und danach, was er denke, was mit Hanna passiert sein könnte. Im Podcast wird dargestellt, dass Sebastian T. in diesem Kontext geantwortet habe, Hanna könne von jemandem angegriffen worden sein, der ihr womöglich einen Stein auf den Kopf geschlagen habe. Rick ordnet die Entwicklung im Podcast zudem mit Blick auf die damalige Ermittlungslogik ein. Sie schildert, dass eine – wie sie es nennt – „ortsunkundige Polizeibeamtin“ den Verdacht gegen Sebastian auch deshalb stärker verfolgt habe, weil der Weg, in dem er wohnt, auf jene Straße mündet, die Hanna in der Nacht genommen habe. Zu diesem Zeitpunkt habe man laut Rick aber noch gar nicht sicher wissen können, wann genau was passiert sei. Vor diesem Hintergrund erklärt sie auch eine Frage aus der Vernehmung, die sie als bezeichnend für die frühe Fixierung auf ihren Mandanten wertet: ob Sebastian in dieser Nacht nicht doch „noch eine Runde“ gelaufen sei. Prozess beendet – Fragen bleiben Später habe sich aus ihrer Sicht jedoch ein anderes Bild ergeben. Rick verweist darauf, dass sich mit dem Auffinden von Hannas Handy der zeitliche Ablauf präziser eingegrenzt habe – und dass die damals angenommene Verdachtsrichtung so nicht mehr plausibel gewesen sei. Für Rick ist das ein weiteres Beispiel dafür, wie sich eine Verdachtslogik früh festgesetzt habe, obwohl wesentliche Eckdaten aus ihrer Sicht noch nicht belastbar geklärt waren. Dass Rick so offensiv auftritt, ist auch vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte verständlich. Der Freispruch hat den Angeklagten entlastet – aber keine abschließende Wahrheit über die Todesursache geschaffen. Die Kammer musste nicht entscheiden, ob Hanna verunglückte oder Opfer eines Verbrechens wurde, sondern nur, ob eine belastbare Verbindung zwischen dem Tod und Sebastian T. nachweisbar ist. Tragischer Tod einer jungen Frau bleibt So bleibt der Fall für die Region emotional hoch belastend – und ein Prüfstein für Vertrauen in Ermittlungen und Justiz. Ricks Aussagen im Podcast wirken wie ein erneuter Angriff: provokant, scharf, bewusst zugespitzt. Für viele Zuschauer und Leser dürfte genau das den Kern der Debatte treffen, die nach dem Freispruch nicht verstummt ist. Bemerkenswert ist am Rande auch, dass Co-Host Alexander Stevens die Mutter des Angeklagten in dieser Zeit betreute – gerade weil das Haus der Familie immer wieder auf mögliche DNA-Spuren von Hanna durchsucht wurde, dabei jedoch nie entsprechende DNA gefunden worden ist. Gleichzeitig gilt: Die Verantwortung für eine ausgewogene Betrachtung liegt nun bei mehreren Stellen – bei Behörden, die mögliche Fehler sauber aufarbeiten müssen, und bei einer Öffentlichkeit, die zwischen harter Kritik und pauschaler Verurteilung unterscheiden sollte. Denn am Ende steht über allem der tragische Tod einer jungen Frau – und die Tatsache, dass die Antworten, nach denen Aschau sucht, weiterhin nicht endgültig gefunden sind. (mz) Rosenheim24.de am 05.12.2025 https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 71079.html (ohne Paywall)
von Catch22 » Freitag, 05. Dezember 2025, 12:41:05
Der Eiskeller-Mord Eine junge Frau treibt leblos in einem Fluss. Ihre Hose fehlt, sie ist übersät mit schweren Verletzungen an Kopf, Hals und Rücken. Für die Ermittler steht früh fest: Das ist kein Unglück, das ist ein Verbrechen. Der Fall geht als „Eiskeller-Mord“ durch die Medien – und schon bald hat die Polizei einen jungen Mann im Visier: Sebastian T. Er wird wegen Mordes an Hanna W. verurteilt und zu neun Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt. Doch Sebastian beteuert von Anfang an seine Unschuld. Jetzt wurde in einem neuen Gerichtsprozess seine Unschuld festgestellt: Er hat die Tat nicht begangen. Wie konnte es so weit kommen? Wie konnte unser Justizsystem so versagen? In dieser Folge rekonstruieren wir den Eiskeller-Fall von vorne: vom Fund der Leiche bis zum Freispruch. Gemeinsam mit Regina Rick, der Strafverteidigerin von Sebastian T., schauen wir auf fragwürdige Beweise, fatale Fehlschlüsse – und auf das menschliche Desaster hinter einem Justizirrtum, der einen Unschuldigen zweieinhalb Jahre ins Gefängnis gebracht hat. … Podcast „Der Eiskeller-Mord“ vom 05.12.2025 https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA
von Gast » Mittwoch, 03. Dezember 2025, 21:18:33
„Streit um die Kampenwandbahn“ zeigen – im BR bei „Jetzt red i“ um 20.15 Uhr:
von Catch22 » Mittwoch, 03. Dezember 2025, 19:00:24
Nach Freispruch …: So viel Geld erhält Sebastian T. – Wird es noch mehr? … Sebastian T. und seine Verteidiger … am letzten Tag des … Prozesses. … © Michael Weiser … … Eine Woche nach dem Freispruch … ist das Urteil auch formal rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits angekündigt, auf Rechtsmittel zu verzichten. Hannas Eltern hatten sich bereits im Oktober aus dem Verfahren zurückgezogen. Und auch die Verteidigung sah keinen Anlass für eine Revision … [richtig: kein Recht auf Revision nach Freispruch!]. Damit war die Frist von einer Woche lediglich Formsache gewesen. Nun steht die schriftliche Begründung des Urteils aus Was nun noch aussteht, ist die schriftliche Begründung des Urteils. Dafür steht … eine Frist von insgesamt neun Wochen nach Verkündung des Urteils zur Verfügung. Ende Januar 2026 spätestens sollte die Vorsitzende … das Urteil begründet und unterschrieben haben. … War es Mord oder ein Unfall? Geklärt worden war in dem Verfahren lediglich, dass keine Verbindung zwischen dem Angeklagten und dem Tod von Hanna … [W.] … nachgewiesen werden kann. Auf die Frage, ob Hanna einem Gewaltverbrechen oder einem Unfall zum Opfer gefallen war, hatte die Kammer keine Antwort gesucht … Auch die Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch plädiert … Allerdings geht die Staatsanwaltschaft weiter von einem Gewaltverbrechen aus. … Wie viel Entschädigung erhält Sebastian T.? … [Nach] Darstellung [der Verteidigung] … fiel Hanna … [W.] einem Unfall … zum Opfer. Regina Rick hat bereits dem OVB gegenüber angekündigt, die Gutachten, die einen Unfall belegen, zu veröffentlichen – sofern die Gutachter einer Veröffentlichung zustimmen. Noch in einem weiteren Punkt sehen die Verteidiger ihre Arbeit nicht abgeschlossen. Sebastian T. hat für 946 Tage in U-Haft 70.950 Euro zu bekommen, 75 Euro also für jeden Tag. Damit wollen sich die Anwälte aber nicht zufrieden geben. Beantragen kann der junge Aschauer auch noch die Entschädigung für entgangenes Gehalt. Überdies prüfen die Anwälte Entschädigungen über Amtshaftungen und eventuell Schmerzensgeld, wie Yves Georg dem OVB gegenüber am Mittwoch (3. Dezember) bekräftigte. Rosenheim24.de am 03.12.2025 https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 66854.html ohne Paywall: https://www.removepaywall.com/search?ur ... 66854.html
von Catch22 » Mittwoch, 03. Dezember 2025, 11:48:27
Freispruch im Fall Hanna rechtskräftig … Der Freispruch im Prozess um den Tod der Studentin Hanna im bayerischen Aschau ist rechtskräftig. Bis zum Ende der Frist wurden keine Rechtsmittel gegen das Urteil aus der vergangenen Woche eingelegt, wie eine Sprecherin des Landgerichts Traunstein der Deutschen Presse-Agentur sagte. „Das Urteil ist mithin rechtskräftig.“ … Süddeutsche.de am 03.12.2025 https://www.sueddeutsche.de/bayern/tod- ... 930-373225 (ohne Paywall)
von Catch22 » Dienstag, 02. Dezember 2025, 01:30:34
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