VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Freitag, 20. Februar 2026, 17:53:11

papaya hat geschrieben: Freitag, 20. Februar 2026, 12:14:59
Dass die Diskussion erschöpft ist, sehe ich genauso, siehe oben. Es wurde allerdings auch nicht annähernd glaubwürdig belegt, geschweige denn bewiesen, dass sie tot ist. Wenn das Urteil inzwischen öffentlich verfügbar wäre, könnte man die Diskussion damit jedoch - je nach Wortlaut - in die eine oder andere Richtung konkretisieren.
.. Nachdem das Landgericht Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt hatte, entführten die Angeklagten die im achten Monat schwangere Geschädigte und töteten sie schließlich, um zu verhindern, wegen ihres betrügerischen Vorgehens strafrechtlich verfolgt zu werden. Den Leichnam versteckten die Angeklagten an einem unbekannten Ort.

Quelle u.a. : https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... 25140.html

Deine beiden angeblichen Prozessbeobachterinnen kennen doch die mündliche Urteilsverkündung aus eigener Anwesenheit.
Das mündliche Urteil darf von den schriftlichen nur unwesentlich abweichen.

Was willst du eigentlich mit deinen Beiträgen zum Ausdruck bringen, dass der Schuldspruch der 19. Strafkammer ein Fehlurteil bzw. ein großer Justizirrtum ist ?

Da haben sich mit Sicherheit schon andere Personengruppen Gedanken gemacht, mit entsprechender juristischer sowie kriminologischer Ausbildung, die für ein Hobbyermittlerteam nur ein leichtes Lächeln übrig hatten.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Fränkin » Freitag, 20. Februar 2026, 12:33:42

Fränkin hat geschrieben: Freitag, 20. Februar 2026, 09:34:52 Nur wo ist der Beweis für einen Mord?

Dabei spreche ich nicht von einem Indiz, das in ein Narrativ passt.
Ich frage nach einem Beweis.
Meine Frage zielte auf den Nachweis eines Tötungsdelikts. Solange ein solcher Nachweis fehlt, bleibt der Todesannahme ebenso spekulativ wie eine Lebensannahme.
Turmfalke23 hat geschrieben: Freitag, 20. Februar 2026, 10:50:48 Mal andersherum: Wo ist der Beweis, dass Alexandra R. noch am Leben ist ?
In einem Rechtsstaat muss der Tod durch eine Straftat bewiesen werden – nicht das Weiterleben eines Vermissten.

Aus dem Fehlen eines Lebensbeweises folgt kein Mord. Sonst wäre jede vermisste Person automatisch Opfer eines Tötungsdelikts.

Wenn jemand verschwindet und sich drei Jahre nicht meldet, wissen wir zwei Dinge nicht: ob er lebt oder tot ist.
Was wir aber sicher nicht dürfen, ist ohne Beweis einen Mord anzunehmen.

Ich behaupte hier nicht, dass Alexandra lebt.
Ich stelle lediglich fest, dass ein Mord ebenso wenig bewiesen ist.
Zwischen ‚nicht nachweisbar lebend‘ und ‚nachweislich getötet‘ besteht ein entscheidender Unterschied und ohne den Nachweis eines Tötungsdelikts bleibt sowohl eine Lebens- als auch eine Todesannahme Spekulation.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Freitag, 20. Februar 2026, 12:14:59

Turmfalke23 hat geschrieben: Freitag, 20. Februar 2026, 10:50:48 Mein Beitrag bezieht sich darauf, dass hier u.a. bestritten wurde, dass der Arzt nicht als Zeuge anwesend vor Gericht war.
Er hat einen nicht deutschen Namen und arbeitet mit Kolleginnen in einer Gemeinschaftspraxis, nahe ehemaligen Wohnortes von Alex.
Den Rest kannst du selbst herausfinden.
Der Name ist uns allen bekannt.
Es geht doch um den Fall der aufgefundenen Leiche vor kurzem in Italien.
Auch bei einer Ermordeten kann man feststellen, ob sie im 8. Monat schwanger war. 
Anscheinend willst Du weiterhin nicht verstehen, dass die obige Hypothese war:

Alexandra ist am 9.12.22 vor der deutschen Justiz nach Italien geflohen.
Sie hat im Januar oder Februar 23 entbunden.
Sie hat weiterhin in Italien zurückgezogen gelebt. (Ich persönlich glaube zwar, sie ist nach Rumänien geflohen, aber so war die Hypothese.)
Sie hat sich einen Hund zugelegt.
Sie wurde jetzt (!) in Florenz ermordet und enthauptet. (War wohl doch jemand anderes, aber so war die Hypothese.)
Ihr Hund hat zunächst Helfer angegriffen um sein Frauchen zu schützen.

Was hat das mit Schwangerschaft im 8. Monat zu tun??
Und warum soll die schriftl. Urteilsbegründung an der Geschäftsstelle am LG. Nbg./Fürth mit den Az. 19 Ks 113 Js 285255/22
nicht vorliegen.
Die wird da wohl vorliegen, aber Du kennst sie nicht und kannst dann ja nicht behaupten, dass da der Name der Arztes drin steht.
Mal andersherum: Wo ist der Beweis, dass Alexandra R. noch am Leben ist ? Nirgendwo :!:
Ich glaube, das Thema wurde hier schon sehr oft diskutiert und ist so allmählich erschöpft.
Dass die Diskussion erschöpft ist, sehe ich genauso, siehe oben. Es wurde allerdings auch nicht annähernd glaubwürdig belegt, geschweige denn bewiesen, dass sie tot ist. Wenn das Urteil inzwischen öffentlich verfügbar wäre, könnte man die Diskussion damit jedoch - je nach Wortlaut - in die eine oder andere Richtung konkretisieren.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Freitag, 20. Februar 2026, 10:50:48

Diese Frage hatte ich mir vor der Verhandlung ebenfalls gestellt.
Der Mutterpass lag in der Wohnung und dürfte asserviert sein. Die Hebamme war als Zeugin bei Gericht, soweit ich mich erinnere, aber nicht der Frauenarzt (weil er es nicht musste).
So ziemlich alle, die sie während der Schwangerschaft gesehen haben und Zeugenaussagen machten, berichteten von der Schwangerschaft.
Mein Beitrag bezieht sich darauf, dass hier u.a. bestritten wurde, dass der Arzt nicht als Zeuge anwesend vor Gericht war.
Er hat einen nicht deutschen Namen und arbeitet mit Kolleginnen in einer Gemeinschaftspraxis, nahe ehemaligen Wohnortes von Alex.
Den Rest kannst du selbst herausfinden.
Auch richtig.
Aber wo ist das Problem?

Am 09.12.2022 war Alexandra ca. im 8. Monat schwanger.
Das ist bekannt und das stellt absolut niemand in Frage.

Was bringt es, da jetzt - heute - darauf herumzureiten?
Es geht doch um den Fall der aufgefundenen Leiche vor kurzem in Italien.
Auch bei einer Ermordeten kann man feststellen, ob sie im 8. Monat schwanger war. 
Und jetzt wird's gut!

Wo bitte ist die schriftliche Urteilsbegründung???
Und warum soll die schriftl. Urteilsbegründung an der Geschäftsstelle am LG. Nbg./Fürth mit den Az. 19 Ks 113 Js 285255/22
nicht vorliegen.
Ja, möglich.

Nur wo ist der Beweis für einen Mord?

Dabei spreche ich nicht von einem Indiz, das in ein Narrativ passt.
Ich frage nach einem Beweis
Mal andersherum: Wo ist der Beweis, dass Alexandra R. noch am Leben ist ? Nirgendwo :!:
Ich glaube, das Thema wurde hier schon sehr oft diskutiert und ist so allmählich erschöpft.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Freitag, 20. Februar 2026, 10:37:11

Turmfalke23 hat geschrieben: Freitag, 20. Februar 2026, 08:13:08 Nahezu unmöglich !

Bei Alexandra handelt es sich um eine hochschwangere Frau.
Wie bereits berichtet war sie 8. Monat schwanger, ihr ungeborener Sohn war voll entwickelt und somit absolut lebensfähig.

Dies sind Aussagen des betreuenden Arztes, welcher auch als ZEUGE vor Gericht erschienen ist.
Solche eine genaue Aussage kann doch nur ein Fachmann machen, weniger Zeugen noch eine Hebamme.
Wenn eine Person die schriftliche Urteilsbegründung gelesen hat, ist der Arzt ebenfalls als Zeuge vor der Kammer aufgeführt.

Anmerkung:
Alexandra war zu 100 % auf die Geburt ihres Sohnes in einer Nürnberger Klinik vorbereitet.
Erfunden hat das der Gynäkologe wahrscheinlich nicht :!:
Wenn die Leiche inzwischen identifiziert, ist die obige bemerkenswerte Hypothese, Alexandra sei nun doch ermordet worden, eben nicht richtig.

Aber die Argumentation ging doch dahin, dass Alexandra sich nach Italien abgesetzt hatte. Dann hätte sie im Januar oder Februar 2023 ihr Kind zur Welt gebracht und wäre im Februar 2026 ermordet worden. Was hat das mit ihrer Schwangerschaft zu tun??

Der Rest ist zum xten Mal Leugnen dieser Flucht unter Verweis auf die absurde Indizienkette. Da gibt es halt verschiedene Meinungen mit ihren Argumenten.

Gibt es das Urteil denn jetzt tatsächlich öffentlich? Ein Hinweis auf einen Link würde hier sicher von beiden Lagern begrüßt, denn dann könnte man die inhaltliche Diskussion noch einmal aufgreifen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Fränkin » Freitag, 20. Februar 2026, 09:34:52

Turmfalke23 hat geschrieben: Freitag, 20. Februar 2026, 08:13:08 Bei Alexandra handelt es sich um eine hochschwangere Frau.
Klitzekleine Korrektur, sofern gestattet:

Bei Alexandra handelte es sich am 09.12.2022 um eine schwangere Frau.
Turmfalke23 hat geschrieben: Freitag, 20. Februar 2026, 08:13:08 Wie bereits berichtet war sie 8. Monat schwanger, ihr ungeborener Sohn war voll entwickelt und somit absolut lebensfähig.
Genau - am 09.12.2022.
Turmfalke23 hat geschrieben: Freitag, 20. Februar 2026, 08:13:08 Dies sind Aussagen des betreuenden Arztes, welcher auch als ZEUGE vor Gericht erschienen ist.
Hat das irgendjemand in Frage gestellt?
Alexandra war am 09.12.2022 ca. im 8. Monat schwanger.
Absolut richtig.
Turmfalke23 hat geschrieben: Freitag, 20. Februar 2026, 08:13:08 Solche eine genaue Aussage kann doch nur ein Fachmann machen, weniger Zeugen noch eine Hebamme.
Auch richtig.
Aber wo ist das Problem?

Am 09.12.2022 war Alexandra ca. im 8. Monat schwanger.
Das ist bekannt und das stellt absolut niemand in Frage.

Was bringt es, da jetzt - heute - darauf herumzureiten?
Turmfalke23 hat geschrieben: Freitag, 20. Februar 2026, 08:13:08 Wenn eine Person die schriftliche Urteilsbegründung gelesen hat, ist der Arzt ebenfalls als Zeuge vor der Kammer aufgeführt.
Und jetzt wird's gut!
Wo bitte ist die schriftliche Urteilsbegründung???

Woher willst Du bitte wissen, ob da irgendwas in der schriftlichen Urteilsbegründung steht?

Turmfalke23 hat geschrieben: Freitag, 20. Februar 2026, 08:13:08 Anmerkung:
Alexandra war zu 100 % auf die Geburt ihres Sohnes in einer Nürnberger Klinik vorbereitet.
Erfunden hat das der Gynäkologe wahrscheinlich nicht
Ja, möglich.

Nur wo ist der Beweis für einen Mord?

Dabei spreche ich nicht von einem Indiz, das in ein Narrativ passt.
Ich frage nach einem Beweis.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Freitag, 20. Februar 2026, 08:13:08

Ugur_in_Italien hat geschrieben: Donnerstag, 19. Februar 2026, 22:55:37 https://www.bild.de/news/ausland/an-alt ... 047f84b7c6

https://www.nn.de/panorama/enthauptete- ... 1.15015998

Nun haben sie Alexandra, die sich 2022 im Alter von 39 Jahren nach Italien abgesetzt hatte, doch gefunden? Tot?
Offensichtlich hat sie sich dann von Bologna aus nach Florenz begeben und zu ihrem Schutz einen Hund zugelegt, der sie beschützt hat.

Details werden in den nächsten Tagen öffentlich werden und den Fall neu aufrollen.
Nahezu unmöglich !

Bei Alexandra handelt es sich um eine hochschwangere Frau.
Wie bereits berichtet war sie 8. Monat schwanger, ihr ungeborener Sohn war voll entwickelt und somit absolut lebensfähig.

Dies sind Aussagen des betreuenden Arztes, welcher auch als ZEUGE vor Gericht erschienen ist.
Solche eine genaue Aussage kann doch nur ein Fachmann machen, weniger Zeugen noch eine Hebamme.
Wenn eine Person die schriftliche Urteilsbegründung gelesen hat, ist der Arzt ebenfalls als Zeuge vor der Kammer aufgeführt.

Anmerkung:
Alexandra war zu 100 % auf die Geburt ihres Sohnes in einer Nürnberger Klinik vorbereitet.
Erfunden hat das der Gynäkologe wahrscheinlich nicht :!:

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Heckengäu » Freitag, 20. Februar 2026, 07:22:14

FLORENZ – Mit 44 Jahren enthauptet, Entsetzen in Scandicci. Es gibt einen Verdächtigen für den Mord an der 44-jährigen deutschen Staatsbürgerin Silke Sauer, die keinen festen Wohnsitz hatte und leblos in dem verlassenen Gebiet des ehemaligen Cnr aufgefunden wurde.
Im Visier steht ein Mann nordafrikanischer Herkunft, der nach ersten Informationen – wie von Repubblica berichtet – in letzter Zeit mit dem Opfer zusammen war und den die Polizei bereits kennt: Der Mann muss sich regelmäßig bei der Carabinieri-Kaserne in Scandicci melden.

Der Hund und das Motiv

Es handelt sich um die Person, die am Tag vor der Entdeckung der Leiche einen Passanten belästigt hatte, indem sie einen Hund auf ihn hetzte (der später bei der Leiche der deutschen Frau gefunden wurde). Derzeit geht man von einem Streit aus trivialen Gründen aus, der sich in einem Umfeld tiefgreifender Verwahrlosung ereignet hat. Die beiden hatten sich nämlich in einem verlassenen Gebäude niedergelassen, wo die Anwohner seit langem das Kommen und Gehen von Drogendealern und Herumtreibern beklagen und wo es in der Vergangenheit auch einen mutmaßlichen Fall von sexueller Gewalt gegeben hatte.

Die Kameras

Nach ersten Informationen soll der Mann die Frau mit einer Machete enthauptet haben, die später von der Spurensicherung gefunden wurde, um die Spuren am Tatort zu beseitigen. Unter anderem wurden ihm die Aufnahmen einiger Kameras zum Verhängnis, auf denen er zu Zeiten, die mit dem Verbrechen übereinstimmen, in der Nähe des verlassenen Gebäudes herumlungert. Seit einigen Tagen trug er nicht mehr den Pullover, mit dem er jedes Mal zur Kaserne kam, um sich einzutragen. Dieses Kleidungsstück wurde später blutgetränkt unweit der Leiche der Frau gefunden.

Mann unter schwerem Verdacht festgenommen

Die Staatsanwaltschaft von Florenz hat einen Haftbefehl gegen einen Mann erlassen, der unter schwerem Verdacht steht, die deutsche Obdachlose ermordet zu haben. Der Mann befindet sich unter Bewachung und Überwachung im Krankenhaus; er wurde kurz vor der Auffindung der Leiche identifiziert; auf seiner Kleidung wurden zahlreiche Blutspuren gefunden. Die Ermittlungen, die von der Staatsanwaltschaft Florenz koordiniert wurden, die heute Abend die Festnahme bekannt gab, ermöglichten die Beschlagnahmung von Beweismitteln, darunter eine Machete und ein Messer mit Blutspuren in der Nähe der Leiche des Opfers.
Letzte Aktualisierung: 20. Februar, 01:04 Uhr © VORBEHALTENE REPRODUKTION

Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)
https://www.ilgazzettino.it/italia/cron ... refresh_ce

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von unknown » Freitag, 20. Februar 2026, 01:34:14

Ugur_in_Italien hat geschrieben: Donnerstag, 19. Februar 2026, 22:55:37https://www.nn.de/panorama/enthauptete- ... 1.15015998

Nun haben sie Alexandra, die sich 2022 im Alter von 39 Jahren nach Italien abgesetzt hatte, doch gefunden? Tot?
:roll: es handelt sich hier um eine Silke Sauer , wie aus den italienischen Medien hervorgeht!
Der Tatverdächtige sitzt schon ein .

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Ugur_in_Italien » Donnerstag, 19. Februar 2026, 22:55:37

Auf einem ehemaligen Forschungsgelände bei Scandicci nahe Florenz wurde die zerstückelte Leiche einer Frau gefunden. Dabei soll es sich um eine 44-jährige Deutsche handeln, deren Kopf abgetrennt war!

Zunächst hatten sich die Beamten der Leiche nicht nähern können, weil ein Hund sie bewachte, wie die Nachrichtenagentur Ansa berichtet. Ob das Tier der Frau gehörte, ist bislang unklar.
https://www.bild.de/news/ausland/an-alt ... 047f84b7c6

https://www.nn.de/panorama/enthauptete- ... 1.15015998

Nun haben sie Alexandra, die sich 2022 im Alter von 39 Jahren nach Italien abgesetzt hatte, doch gefunden? Tot?
Offensichtlich hat sie sich dann von Bologna aus nach Florenz begeben und zu ihrem Schutz einen Hund zugelegt, der sie beschützt hat.

Details werden in den nächsten Tagen öffentlich werden und den Fall neu aufrollen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Dust » Donnerstag, 22. Januar 2026, 13:08:49

Komisar_Rex hat geschrieben: Dienstag, 20. Januar 2026, 17:20:52 Lieber Mitforisten,

ich hab mal wieder eine Frage. Vielleicht könnt ihr mich aufklären.

Wer genau hat denn den Beweis geliefert, dass Alexandra, wirklich schwanger war?
Lag der Mutterpass dem Gericht vor?
Haben andere- abgesehen von Bastian, von der Schwangerschaft gewusst und das auch so vor Gericht komuniziert?

Danke schonmal für die Antworten.
LG von Rexi
Diese Frage hatte ich mir vor der Verhandlung ebenfalls gestellt.
Der Mutterpass lag in der Wohnung und dürfte asserviert sein. Die Hebamme war als Zeugin bei Gericht, soweit ich mich erinnere, aber nicht der Frauenarzt (weil er es nicht musste).
So ziemlich alle, die sie während der Schwangerschaft gesehen haben und Zeugenaussagen machten, berichteten von der Schwangerschaft.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Komisar_Rex » Dienstag, 20. Januar 2026, 17:20:52

Lieber Mitforisten,

ich hab mal wieder eine Frage. Vielleicht könnt ihr mich aufklären.

Wer genau hat denn den Beweis geliefert, dass Alexandra, wirklich schwanger war?
Lag der Mutterpass dem Gericht vor?
Haben andere- abgesehen von Bastian, von der Schwangerschaft gewusst und das auch so vor Gericht komuniziert?

Danke schonmal für die Antworten.
LG von Rexi

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Samstag, 10. Januar 2026, 22:15:34

Dust hat geschrieben: Mittwoch, 07. Januar 2026, 12:48:01 ......
R. war eine "Freundin", die man leider anrufen und auf die man dann ewig warten musste, weil sie vergessen hatte, dass sie an diesem Tag vor Gericht erscheinen muss, sie war einfach nicht erschienen ;) Weswegen sie das Kind dann auch dabei hatte, sie hatte im Vorfeld nicht für dessen Unterbringung gesorgt und den Termin gar nicht auf dem Schirm - das hatte nichts mit einer von dir erfundenen Freundlichkeit des Kammervorsitzenden zu tun.

Du warst doch auch da, hast du das vergessen oder warum verdrehst du die Tatsachen und dichtest da was dazu, das gar nicht stimmt?


Letztlich entscheidet alleine der vorsitzende  Richter der Kammer im Rahmen seiner Sitzungs­hoheit, ob Säuglinge mit in den Gerichtssaal kommen dürfen. Ich bin der Annahme, dass der Vorsitzende davon ausgegangen ist, dass das Kleinkind keine Störung in Sachen Zeugenvernehmung  verursacht. Er hätte auch die Anweisung geben können, das Kleinkind kurz vor dem Saal zubelassen, unter Aufsicht einer Wachmeisterin, wenn Störungen für den Verhandlungsablauf befürchtet werden.
Dieses wollte der Richter aber nicht.

Übrigens eine langandauernde oder überraschende Zeugenaussage von Raluca hat der Vorsitzende von ihr nicht erwartet,
ich ebenfalls nicht.

Was wird denn hier verdreht  bzw. dazugedichtet, deiner Meinung nach ? NICHTS :!:

Des Weiteren lässt sich anhand deiner Beiträge nicht eindeutig erkennen, ob du von einer noch lebenden Alexandra R. oder einem begangenen Tötungsdelikt an ihr berichtest.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Samstag, 10. Januar 2026, 19:50:24

Siruz hat geschrieben: Samstag, 10. Januar 2026, 01:51:00 Mach mal halblang.

Es ist relativ simpel:
Turmfalke23 und Dust waren fast an jedem Prozesstag da.
Du warst kein einziges Mal da und machst von ferne auf Besserwisser in Sachen Sonja und Alexandra.
Was hast Du denn für Belege, Dust hier derart anzugehen?
Noch einmal: Es bleiben nur nicht überprüfbare Behauptungen von Dust, da die Protokolle des Prozesses nicht veröffentlicht werden.
Keiner weiß irgendwas besser, alle wissen es gleich gut oder gleich schlecht.
Das Endergebnis (Dejan und Ugur sind die Mörder von Alexandra) ist für alle bindend.
Eine Meinung zu äußern und auf geäußerte Meinungen zu reagieren, bleibt allen unbenommen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Samstag, 10. Januar 2026, 19:41:11

papaya hat geschrieben: Samstag, 10. Januar 2026, 16:53:30 ...
Wer hier allen Ernstes "Belege" im Sinne ahnungsloser Zeitungsartikel fordert, ...
Belege wäre Bilder oder Texte (z.B. Protokolle), die auf öffentlichen Websites zugänglich wären.
Gibt es von dem Prozess nicht und wird es nicht geben.

Somit bleibt das bestätigte Urteil (Dejan und Ugur die Mörder von Alexandra) der einzige wesentliche Beleg aus dem Prozess.

Die Leute zu verdummen versuchen Dust und du mit euren haarsträuben Theorien zum freiwilligen Untertauchen oder einem kriminellen geheimen Doppelleben von Alexandra.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Samstag, 10. Januar 2026, 16:53:30

Kann Siruz da nur zustimmen.

Dust ist hier Kompetenzträger.

Die Journalisten hatten meistens keine Ahnung, weil sie als Praktikanten in den Prozess geschickt wurden, neun Stunden Verhandlung auf 50 Zeilen runterdampfen mussten und die dann noch vom Redakteur vom Dienst ohne Sachkenntnis nach formalen Kriterien verschlimmbessert wurden.

Wer hier allen Ernstes "Belege" im Sinne ahnungsloser Zeitungsartikel fordert, aber den Personen vor Ort nicht glaubt, ist wahrscheinlich bei allesMist besser aufgehoben und kein Verlust für dieses Forum.

Alex123 betreibt die Sache der Volksverdummung.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Dust » Samstag, 10. Januar 2026, 10:08:38

Siruz hat geschrieben: Samstag, 10. Januar 2026, 01:51:00 Mach mal halblang.

Es ist relativ simpel:
Turmfalke23 und Dust waren fast an jedem Prozesstag da.
Du warst kein einziges Mal da und machst von ferne auf Besserwisser in Sachen Sonja und Alexandra.
Was hast Du denn für Belege, Dust hier derart anzugehen?
Ja, das frag ich mich auch ;) gibt jetzt zwei übliche Möglichkeiten: es wird wieder um den heißen Brei gefaselt oder es gibt keine Antwort ;)

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Siruz » Samstag, 10. Januar 2026, 01:51:00

Alex123 hat geschrieben: Freitag, 09. Januar 2026, 22:46:35 Deine Behauptungen, was in der Verhandlung gesagt/gezeigt wurde, ist, da es keine öffentlich zugänglichen Protokolle gibt.
Es nützt dir nichts, dass du anwesend warst. Du hast keine Belege.
Mach mal halblang.

Es ist relativ simpel:
Turmfalke23 und Dust waren fast an jedem Prozesstag da.
Du warst kein einziges Mal da und machst von ferne auf Besserwisser in Sachen Sonja und Alexandra.
Was hast Du denn für Belege, Dust hier derart anzugehen?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Freitag, 09. Januar 2026, 22:46:35

Dust hat geschrieben: Mittwoch, 07. Januar 2026, 09:29:18 Das glaub ich nicht, ich war neben einigen anderen hier an den meisten Verhandlungstagen anwesend :)

Die dort z.T. gezeigte Kommunikation belegt, was sie von ihm hielt - natürlich belegbar, wurde doch verlesen und/oder gezeigt. Das ist keine Behauptung, das ist Fakt.

Für das Kümmern um die Pflegetochter hat sie Geld erhalten. Unerheblich ist eben nicht, dass sie sich kaum um das Kind gekümmert haben kann, weil es die meiste Zeit des Tages irgendwo anders untergebracht war. Übrigens auch nachweislich.

Sie hatte jahrelang kaum bis keinen Kontakt zum Bruder, ebenfalls vor Gericht ein Thema. Die beiden waren über sehr lange Zeit nicht gut aufeinander zu sprechen. Zum Zeitpunkt ihres Verschwindens war das erst ganz kurze Zeit anders. Wenn man das auslässt, sieht es natürlich anders aus, aber es gab kein durchgängiges, liebevolles Geschwisterverhältnis.

R. konnte vor Gericht leider auch nicht viel zu Alexandra sagen, weil sie keine Freundin war. Man hat sich halt mal getroffen, wenn man mit den Kindern draußen war, weil man nebeneinander wohnt und sich dann über die Kinder unterhalten. Auch an dem Tag, als sie aussagte, war ich da, auch belegt.

Zum Thema Partner: in den Medien und auch hier im Forum wurde das oft so dargestellt, als hätte es sich um eine Beziehung gehandelt, die zukunftsträchtig gewesen wäre. Ja, falsch. Natürlich ist das erheblich, wenn man bedenkt, wer da was versucht hat, falsch darzustellen.

In ihrem Vollzeitjob war sie zu dem Zeitpunkt doch gar nicht tätig, weil Mutterschutz und Elternzeit. Die Kollegen sagten auch aus, dass sie oft fehlte oder während der Arbeitszeit verschwand in ihrer noch aktiven Zeit.

Ob Alexandra noch weitere Mobilfunkgeräte hatte, lässt sich doch gar nicht feststellen, wenn sie ein auf jemand anderes registriertes z.B. mit sich führte und dann irgendwo wegwarf oder ähnliches. Wie also soll das überprüft worden sein? Meinst du, sie hat es, wenn es eins gab, daheim demonstrativ auf dem Küchentisch liegen lassen?

Du betreibst Mediennachgefasel, ohne richtig aufgepasst, hingeschaut oder hingehört zu haben. All deine Vetos sind haltlos, jeder, der im Gericht dabei war, kann viele deiner Aussagen widerlegen.
Deine Behauptungen, was in der Verhandlung gesagt/gezeigt wurde, ist, da es keine öffentlich zugänglichen Protokolle gibt.
Es nützt dir nichts, dass du anwesend warst. Du hast keine Belege.

Es gilt der Satz von Kohl: Entscheident ist, was hinten rauskommt.
In diesem Fall: Dejan und Ugur sind die Mörder von Alexandra.
Da beisst die Maus keinen Faden ab.
Es sei denn, Dejan und Ugur könnten freiwillig plötzlich etwas zur Aufklärung beitragen, was in eine andere Richtung ginge.

Du betreibst die Sache der Mörder.
Jeden einzelnen deiner Punkte kann man zerpflücken.
Nehmen für stellvertretend den zu Raluca.
Entscheidend ist doch, dass sie ihre Freundin direkt nach dem Verschwinden beharrlich versucht hat, zu erreichen.
Ihre Aussage als Zeugin vor Gericht macht sie nicht wieder lebendig.
Insofern spielt es keine Rolle, dass sie dem Gerichtstermin 18 Monate, nachdem die Freundschaft durch den Tod von Alexandra beendet wurde, keine Bedeutung mehr beigemessen hat.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Dust » Mittwoch, 07. Januar 2026, 14:08:32

Turmfalke23 hat geschrieben: Mittwoch, 07. Januar 2026, 13:45:56 Jeder Mensch  hat das Recht, sich eine eigene Meinung über einen bestimmten Sachverhalt zu bilden und diese auch auszusprechen. Deiner Meinung müssen Gerichte aber nicht folgen ebenso wie meiner. Oder ?



Besuche mal das Strafjustizzentrum Nbg./Fürth und beobachte die Vorsitzenden anderer Strafkammern.
Sind ja Gerichte, die Schwerstkriminalität zu beurteilen haben.
Danach würde dir auch auffallen die Freundlichkeit des Vorsitzenden Gregor Z. gegenüber seinen Kollegen.

Eine Erfindung ist das allemal von mir nicht !
Ich bin dort regelmäßig aus beruflichen Gründen und kenne daher viele Richter :) Aber danke

Doch, es war nicht wahr, was du geschrieben hattest, weswegen ich den Sachverhalt, wie er wirklich war, aufgeklärt habe.

So groß kann die Sorge nicht gewesen sein, wenn man den Tag, an dem man über das Verschwinden sprechen soll, dann auch noch vor Gericht, einfach mal vergisst. Meine Meinung ;)

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