von Alex123 » Freitag, 09. Januar 2026, 22:46:35
Dust hat geschrieben: ↑Mittwoch, 07. Januar 2026, 09:29:18
Das glaub ich nicht, ich war neben einigen anderen hier an den meisten Verhandlungstagen anwesend
Die dort z.T. gezeigte Kommunikation belegt, was sie von ihm hielt - natürlich belegbar, wurde doch verlesen und/oder gezeigt. Das ist keine Behauptung, das ist Fakt.
Für das Kümmern um die Pflegetochter hat sie Geld erhalten. Unerheblich ist eben nicht, dass sie sich kaum um das Kind gekümmert haben kann, weil es die meiste Zeit des Tages irgendwo anders untergebracht war. Übrigens auch nachweislich.
Sie hatte jahrelang kaum bis keinen Kontakt zum Bruder, ebenfalls vor Gericht ein Thema. Die beiden waren über sehr lange Zeit nicht gut aufeinander zu sprechen. Zum Zeitpunkt ihres Verschwindens war das erst ganz kurze Zeit anders. Wenn man das auslässt, sieht es natürlich anders aus, aber es gab kein durchgängiges, liebevolles Geschwisterverhältnis.
R. konnte vor Gericht leider auch nicht viel zu Alexandra sagen, weil sie keine Freundin war. Man hat sich halt mal getroffen, wenn man mit den Kindern draußen war, weil man nebeneinander wohnt und sich dann über die Kinder unterhalten. Auch an dem Tag, als sie aussagte, war ich da, auch belegt.
Zum Thema Partner: in den Medien und auch hier im Forum wurde das oft so dargestellt, als hätte es sich um eine Beziehung gehandelt, die zukunftsträchtig gewesen wäre. Ja, falsch. Natürlich ist das erheblich, wenn man bedenkt, wer da was versucht hat, falsch darzustellen.
In ihrem Vollzeitjob war sie zu dem Zeitpunkt doch gar nicht tätig, weil Mutterschutz und Elternzeit. Die Kollegen sagten auch aus, dass sie oft fehlte oder während der Arbeitszeit verschwand in ihrer noch aktiven Zeit.
Ob Alexandra noch weitere Mobilfunkgeräte hatte, lässt sich doch gar nicht feststellen, wenn sie ein auf jemand anderes registriertes z.B. mit sich führte und dann irgendwo wegwarf oder ähnliches. Wie also soll das überprüft worden sein? Meinst du, sie hat es, wenn es eins gab, daheim demonstrativ auf dem Küchentisch liegen lassen?
Du betreibst Mediennachgefasel, ohne richtig aufgepasst, hingeschaut oder hingehört zu haben. All deine Vetos sind haltlos, jeder, der im Gericht dabei war, kann viele deiner Aussagen widerlegen.
Deine Behauptungen, was in der Verhandlung gesagt/gezeigt wurde, ist, da es keine öffentlich zugänglichen Protokolle gibt.
Es nützt dir nichts, dass du anwesend warst. Du hast keine Belege.
Es gilt der Satz von Kohl: Entscheident ist, was hinten rauskommt.
In diesem Fall: Dejan und Ugur sind die Mörder von Alexandra.
Da beisst die Maus keinen Faden ab.
Es sei denn, Dejan und Ugur könnten freiwillig plötzlich etwas zur Aufklärung beitragen, was in eine andere Richtung ginge.
Du betreibst die Sache der Mörder.
Jeden einzelnen deiner Punkte kann man zerpflücken.
Nehmen für stellvertretend den zu Raluca.
Entscheidend ist doch, dass sie ihre Freundin direkt nach dem Verschwinden beharrlich versucht hat, zu erreichen.
Ihre Aussage als Zeugin vor Gericht macht sie nicht wieder lebendig.
Insofern spielt es keine Rolle, dass sie dem Gerichtstermin 18 Monate, nachdem die Freundschaft durch den Tod von Alexandra beendet wurde, keine Bedeutung mehr beigemessen hat.
[quote=Dust post_id=316935 time=1767774558 user_id=10026]
Das glaub ich nicht, ich war neben einigen anderen hier an den meisten Verhandlungstagen anwesend :)
Die dort z.T. gezeigte Kommunikation belegt, was sie von ihm hielt - natürlich belegbar, wurde doch verlesen und/oder gezeigt. Das ist keine Behauptung, das ist Fakt.
Für das Kümmern um die Pflegetochter hat sie Geld erhalten. Unerheblich ist eben nicht, dass sie sich kaum um das Kind gekümmert haben kann, weil es die meiste Zeit des Tages irgendwo anders untergebracht war. Übrigens auch nachweislich.
Sie hatte jahrelang kaum bis keinen Kontakt zum Bruder, ebenfalls vor Gericht ein Thema. Die beiden waren über sehr lange Zeit nicht gut aufeinander zu sprechen. Zum Zeitpunkt ihres Verschwindens war das erst ganz kurze Zeit anders. Wenn man das auslässt, sieht es natürlich anders aus, aber es gab kein durchgängiges, liebevolles Geschwisterverhältnis.
R. konnte vor Gericht leider auch nicht viel zu Alexandra sagen, weil sie keine Freundin war. Man hat sich halt mal getroffen, wenn man mit den Kindern draußen war, weil man nebeneinander wohnt und sich dann über die Kinder unterhalten. Auch an dem Tag, als sie aussagte, war ich da, auch belegt.
Zum Thema Partner: in den Medien und auch hier im Forum wurde das oft so dargestellt, als hätte es sich um eine Beziehung gehandelt, die zukunftsträchtig gewesen wäre. Ja, falsch. Natürlich ist das erheblich, wenn man bedenkt, wer da was versucht hat, falsch darzustellen.
In ihrem Vollzeitjob war sie zu dem Zeitpunkt doch gar nicht tätig, weil Mutterschutz und Elternzeit. Die Kollegen sagten auch aus, dass sie oft fehlte oder während der Arbeitszeit verschwand in ihrer noch aktiven Zeit.
Ob Alexandra noch weitere Mobilfunkgeräte hatte, lässt sich doch gar nicht feststellen, wenn sie ein auf jemand anderes registriertes z.B. mit sich führte und dann irgendwo wegwarf oder ähnliches. Wie also soll das überprüft worden sein? Meinst du, sie hat es, wenn es eins gab, daheim demonstrativ auf dem Küchentisch liegen lassen?
Du betreibst Mediennachgefasel, ohne richtig aufgepasst, hingeschaut oder hingehört zu haben. All deine Vetos sind haltlos, jeder, der im Gericht dabei war, kann viele deiner Aussagen widerlegen.
[/quote]
Deine Behauptungen, was in der Verhandlung gesagt/gezeigt wurde, ist, da es keine öffentlich zugänglichen Protokolle gibt.
Es nützt dir nichts, dass du anwesend warst. Du hast keine Belege.
Es gilt der Satz von Kohl: Entscheident ist, was hinten rauskommt.
In diesem Fall: Dejan und Ugur sind die Mörder von Alexandra.
Da beisst die Maus keinen Faden ab.
Es sei denn, Dejan und Ugur könnten freiwillig plötzlich etwas zur Aufklärung beitragen, was in eine andere Richtung ginge.
Du betreibst die Sache der Mörder.
Jeden einzelnen deiner Punkte kann man zerpflücken.
Nehmen für stellvertretend den zu Raluca.
Entscheidend ist doch, dass sie ihre Freundin direkt nach dem Verschwinden beharrlich versucht hat, zu erreichen.
Ihre Aussage als Zeugin vor Gericht macht sie nicht wieder lebendig.
Insofern spielt es keine Rolle, dass sie dem Gerichtstermin 18 Monate, nachdem die Freundschaft durch den Tod von Alexandra beendet wurde, keine Bedeutung mehr beigemessen hat.