TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von ihold » Mittwoch, 10. Dezember 2025, 12:24:15

Man nimmt also Bezug auf einen Podcast und das soll dann schon reichen, um ein Gewaltdelikt in ein Unfallgeschehen zu „wandeln“,
ohne schriftliche Beweise, nur mündliches Gerede und keinerlei Belege?
Einen Podcast, der trotz reißerischer Titel, wie z.B. „der Champagner-Mord“ (was in diesem Fall schlicht und einfach falsch ist,
denn Mord wird dem Holländer gar nicht zur Last gelegt:
„Der Vorwurf lautet auf bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln plus fahrlässige Tötung und Körperverletzung in sieben Fällen.“


Nachzulesen auf:

https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/to ... laender-45

nur so wenige Zuhörer hat (Gesamt-Aufrufe seit Bestehen auf youtube (etwa 3 Monate) sind Stand heute 203.000, bei 74 Videos also im Schnitt etwa 2750 Aufrufe je Folge, Tendenz „stagnierend“!!!)
Wenn dieser angeblich doch so bekannte deutsche Verteidiger weiter so „performed“ wie in seinem neuesten Fall,
dann sehe ich keine rosigen finanziellen Aussichten für diesen Verteidiger.
Anstatt seinen Mandanten in seinem Redefluss vor Gericht deutlich zu bremsen, begründet der Wahlverteidiger Dr. Alexander Stevens die außergewöhnliche Redseligkeit seines Mandanten auch noch damit, "dass dieser eben nichts zu verbergen habe!"

Nachzulesen im Live-Ticker der Verhandlung:

https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/li ... cht-weiden

Diesen Artikel würde ich sogar als Pflichtlektüre (vielleicht sogar mit Ausrufezeichen! :-) )
für jeden Angeklagten bezeichnen, und zwar nach dem Motto: Was ich als Angeklagter auf gar keinen Fall vor Gericht tun sollte!

Nachtrag zum Live-Ticker: Die Verpixelung des Gesichts des Angeklagten in den veröffentlichten Bildern ist für meinen Geschmack deutlich ausbaufähig!!! :D :D :D
War da ein Verpixelungs-Azubi am Werk, ein ganz zurückhaltender und schüchterner noch dazu?

Und zum 2. Bild des Artikels: Da hat es sich der Verteidiger Philip Müller aber richtig gemütlich gemacht am Richterpult! Wie an einem Bar-Tresen!
Ob der Polizist rechts im Vordergrund gar an ihn herangetreten ist und ihn gefragt hat: „Darf ich ihnen etwas zu Trinken anbieten?
Vielleicht ein Gläschen Champagner?"

Die Richterin Vera Höcht, direkt hinter dem Verteidiger, was wird die sich gedacht haben?
Was denkst du, @Fränkin?

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Mittwoch, 10. Dezember 2025, 10:25:21

Um nochmal auf den Fall der 2019 verstorbenen Viktoria zurückzukommen , welche auf ihrem Heimweg nachts vom Eiskeller verunfallt ist :
Hier war anfangs auch nicht klar, ob es sich um ein Verbrechen handelte oder einen Unfall. Gab es damals auch eine 60-köpfige Ermittlergruppe ?
Gab es damals auch ein Infomobil vor dem Rathaus ? War ja zu Anfang wirklich nicht ganz klar , was genau passiert ist, sonst wäre ein Verdächtiger nicht in U-Haft gelandet ?
Hanna's Eltern haben die Gewissheit, dass alles Erdenkliche unternommen wurde den Tod ihrer Tochter aufzuklären.
Wenn ich an den Fall Jens Salaw denke, bei dem die Polizei annimmt, dass er mit 1,03 Promille derart betrunken war, dass er weit vor seinem Zuhause aus einem Bus ausstieg, mitten in der Pampa , sich dann aufgrund seiner starken Alkoholisierung ( 1,03 Promille) die Hose auszog um sich hinzulegen und zu erfrieren und die Eltern seit Jahren auf Knien bettelnd möchten, dass die Polizei tätig wird, dann kommen mir wirklich die Tränen.
Der Fall ist wirklich höchst merkwürdig und die Interessen der Eltern werden mit Füßen getreten ! Wenn man diesen Fall mit dem Fall Hanna vergleicht und dem Aufwand der hier betrieben wurde, finde ich das etwas befremdlich.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Mittwoch, 10. Dezember 2025, 00:14:10

TROMMELFEUER DER MEDIEN MIT AUSFÜHRLICHEN ÄU?ERUNGEN DER VERTEIDIGUNG !
Und was sind die nahezu 45 Interviews mit dem Nebenklagevertreter Holderle in welchem er kübelweise Dreck über den Angeklagten ausgeschüttet hat
und sich über Frau Rick lustig gemacht hat, sie ins lächerliche gezogen hat, weil sie bei Sichtung eines Videos im Gerichtssaal einmal kurz unaufmerksam war , förmlich gesuhlt hat er sich in seiner Schadenfreude, später dann die Argumente der Verteidigung als Luftblasen bezeichnet und zum Gipfel hat er die Verteidigung noch angezeigt , weil diese Bilder der Verstorbenen an ein wissenschaftliches Institut geschickt hat. Um Stimmung in den Gerichtssaal zu bringen und bei den Zuschauern möglichst großes Entsetzen auszulösen war es aber schon okay die Bilder zu zeigen vor ca.
80 bis 100 Zuschauern ! Aber ein Wissenschaftler darf die Bilder nicht sehen.
Mit den über 40 Interviews, die sowieso nur aus Gewinsel und Empörung bestanden , kann Frau Rick eh nicht mithalten. Diese hat wenigstens Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen vorgetragen , während Holderle es tatsächlich geschafft hat, über 40mal immer wieder das Gleiche zu sagen.
Ich hoffe, dass auf jeden tendenziösen Artikel der lokalen Presse eine Antwort eines anderen Blattes kommt ! Wie bestellt, so geliefert !

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Dienstag, 09. Dezember 2025, 21:25:38

OVB: Interview mit OLG-Pressesprecher Lafleur

Ohne auf die Besonderheiten des Falles einzugehen, speist der Pressesprecher des OLG München, Dr. Laurent Lafleur, den Interviewer mit rechtlichen Allgemeinplätzen und Binsenweisheiten ab. Kritisches Nachhaken zählt nicht zu den Kompetenzen des Oberbayerischen Volksblatts (OVB).

Gegeißelt wird ein angeblich von der Verteidigung initiiertes „Trommelfeuer der Medien“, um im „Gerichtssaal der Öffentlichkeit“ Zeugen beeinflusst und den Boden für einen Freispruch bereitet zu haben. (Liegt es nicht in der freien Entscheidung einer freien Presse, ob und was veröffentlicht wird? Oder sollte die Medienhoheit etwa an korrupte Organe der Rechtspflege verhökert worden sein? Zu welcher Spezies zählt der Nebenklagevertreter Holderle, der jahrelang mit Dreck warf und das Volk manipulierte?)

Angesprochen werden zwei Beschlüsse des OLG München zur Fortdauer der U-Haft (nach 6 und nach 9 Monaten). Die Entscheidungen seien nach Aktenlage ergangen. Kein Wort über mutmaßlich unterdrückte Beweismittel bzgl. der Aussagen von Verena R. – als Grundlage des Haftbefehls! Und: Eine Entscheidung nach 6 Monaten war aufgrund von §§ 121, 122 StPO zwingend. Was aber hatte es mit der Entscheidung nach 9 Monaten auf sich? Ein unbeleckter, zahnlos devoter Journalist erspart sich und seinem Gegenüber jede unbequeme Nachfrage. Hauptsache, alles erweckt den Anschein, als habe Sebastian zu Recht in U-Haft gesessen.

Pikant: Die strafrechtliche Schuld sei „mit der im Strafrecht erforderlichen hohen Sicherheit nachzuweisen“. Das ist Käse. Richtig ist: Die Kammer muss mit Zweidrittelmehrheit „ohne einen vernünftigen Zweifel“ von der Schuld eines Angeklagten „überzeugt“ sein. Ob ein Angeklagter „mit Sicherheit“ der Täter ist, ist nicht steigerbar: winzige, kleine, mittlere, hohe, maximale Sicherheit? Wenn jemand vom Münchener Olympiaturm stürzt, ist er tot. Mit Sicherheit. Diesen Begriff auf die Schuldfrage in einem Strafprozess anzuwenden, ist populistischer Blödsinn.

Erweckt wird der falsche Eindruck, als sei Sebastians Täterschaft im 1. Prozess (unter dem Vorsitz einer befangenen Richterin!) „mit hoher Sicherheit“ festgestellt worden – und im 2. Prozess eben nicht mehr. Vielleicht ja nur mit winziger, kleiner oder mittlerer Sicherheit? Kein Wort darüber, dass nicht der geringste Anhaltspunkt für eine Täterschaft Sebastians gefunden werden konnte! Stattdessen wird unterschwellig das Grummeln an den Stammtischen geschürt, Sebastian könne ja trotzdem ein Meuchelmörder sein. Widerwärtig und abstoßend!

Warum sprach das OVB überhaupt mit dem Pressesprecher des OLG München? Weshalb nicht mit dem des OLG Bremen, Frankfurt oder Pusemuckel? Oder am besten mit der Pressesprecherin des LG Traunstein? Hat Letztere ihr Pulver bereits verschossen? Ebenso offenbar die Pressestelle der StA Traunstein. Dieses „Interview“ klingt wie ein PR-Geschoss der bayerischen Staatsregierung!

Opium fürs Volk: Der Rechtsstaat hilft sich selbst, einer Fehlerkultur bedarf er nicht, denn summa summarum macht die Justiz dank erfolgreicher Rechtsmittel keine Fehler. Paradiesisch – wenn‘s nicht die Geschichte vom Apfel und der bösen Schlange gäbe. Als Anfang allen Übels.


Kritiklos und wie auf Bestellung verlautbaren die OVB-Medien auf Rosenheim24 das tendenziöse PR-Geblubber eines an beiden Hauptverhandlungen nicht beteiligt gewesenen bayerischen Obergerichts – unter dem Deckmäntelchen falscher Kompetenz:

Spoiler – hier klicken!
OVB-Exklusiv-Interview
Zwei Hanna-Prozesse, zwei Urteile – und die Frage nach dem Einfluss der Medien vor Gericht

Bild
Der Prozess um den Tod von Hanna … erregte großes Medieninteresse. Rechts: Laurent Lafleur, Sprecher des Oberlandesgerichts München. © dpa/Marcus Schlaf

Der Hanna-Prozess erregt auch nach seinem Ende … die Gemüter. …

… War das Verfahren ein Skandal? Warum saß Sebastian T. so lange in U-Haft? Warum forschte das Gericht nicht nach den Umständen von Hannas Tod? Dazu nimmt Laurent Lafleur jetzt im OVB-Exklusivinterview Stellung. Er ist Richter und Pressesprecher des Oberlandesgerichts München, das die U-Haft von T. zu prüfen hatte. …

Haft oder Freispruch im Hanna-Prozess: Ein Skandal?

Im Fall Hanna erlebten wir zwei Prozesse, die unterschiedlicher nicht hätten laufen können. Neun Jahre Haft nach dem ersten, Freispruch … nach dem zweiten Verfahren. Das sieht mancher als Skandal an.

Laurent Lafleur: Ich kenne die Akten in dem Verfahren nicht, war keinen einzigen Tag in der Hauptverhandlung. Zu Details kann ich nichts sagen. Aber: Dass ein Gericht einen Angeklagten freispricht, ist per se überhaupt kein Skandal. So geht Rechtsstaat.

Dass zwei so unterschiedliche Urteile am Ende stehen – ist das nicht ungewöhnlich?

Lafleur: Die Staatsanwaltschaft fragt sich am Ende ihrer Ermittlung, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Beschuldigte verurteilt wird. Für das Gesetz reicht es aus, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung auch nur minimal höher ist als die eines Freispruchs. Doch logischerweise wird nicht jeder Fall, der von der Staatsanwaltschaft angeklagt wird, dann auch wirklich abgeurteilt. Somit ist es einfach rechtsstaatliche Realität, dass es auch Freisprüche gibt. …

Bild
„Selber Freisprüche beantragt“: OLG-Sprecher Dr. Laurent Lafleur. © Marcus Schlaf

Der Staatsanwalt plädierte am Ende selbst auf Freispruch.

Lafleur: Das passiert wahrscheinlich etwas seltener, aber auch ich habe als Staatsanwalt Freisprüche beantragt. Als Ort der Wahrheitsfindung sieht unsere Rechtsordnung nicht das Ermittlungsverfahren an, sondern die Hauptverhandlung. Im Gerichtssaal soll versucht werden, die Wahrheit so zu rekonstruieren, dass ein Gericht sich am Ende ein Bild davon machen kann, was nun tatsächlich passiert ist. Und in der Hauptverhandlung gibt es immer mal wieder Überraschungen. Selten so wie im Fernsehen … Aber natürlich stellen sich Aussagen in einer Hauptverhandlung gelegentlich anders dar.

Welche Rolle spielte das „Trommelfeuer“ der Medien?

Manchmal verändern sie sich auch von Verhandlung zu Verhandlung.

Lafleur: Erfahrungsgemäß werden Zeugenaussagen im Laufe der Zeit nicht präziser. Was eine Rolle gespielt haben mag: Im Vorfeld dieser zweiten Hauptverhandlung gab es ein mediales Trommelfeuer mit ausführlichen Äußerungen der Verteidigung.

Das kann man wohl sagen, ja – deutschlandweit.

Lafleur: Und mit Fernsehsendungen zu dem Verfahren, in denen sich die Familie des Angeklagten geäußert hat. Natürlich kann das Einfluss auf das Verhalten von Zeugen haben.

Ist das eine Gefahr für den Rechtsstaat? Wenn die Beweisaufnahme praktisch außerhalb des Verfahrens stattfindet?

Lafleur: Ein Professor hat derlei tatsächlich schon mal den „Gerichtssaal der Öffentlichkeit“ genannt. In diesem Saal wird manchmal sogar schon vor der Hauptverhandlung einmal durchdiskutiert, ob der Angeklagte schuldig oder nicht schuldig ist. Damit wird das Geschehen aus dem Gerichtssaal in ein Vorfeld verlagert, in dem die Strafverfolgungsbehörden, also Staatsanwaltschaft und Gericht, einen viel geringeren Einflussbereich haben.

Bild
Der Prozess gegen Sebastian T. zog ein großes Interesse der Medien auf sich. © Felix Hörhager/dpa

Können die Behörden nicht argumentativ dagegenhalten?

Lafleur: Als Gericht muss man neutral sein und die Hauptverhandlung abwarten. Und auch eine Staatsanwaltschaft wird im Vorfeld keine mediale Kampagne fahren. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Davon abgesehen gehört es sich auch nicht. Die Berichterstattung ist natürlich nicht verboten. Aber ich sehe schon eine gewisse Gefahr darin, wenn Medien mit herangezogen werden, um tatsächlich einen parallelen Gerichtssaal aufzubauen. Im Regelfall werden sich die von Berufs wegen Beteiligten davon wahrscheinlich frei machen können. Aber wir haben in einem Schwurgerichtsverfahren ja nicht nur Berufsrichter, sondern auch zwei Schöffen. Und wir haben reihenweise Zeugen, die dann vorher schon in einer Fernsehdoku erfahren haben, dass der Angeklagte ohnehin freigesprochen wird, weil er unschuldig ist. Das kann Auswirkungen auf das Aussageverhalten haben.

Wie im konkreten Fall?

Lafleur: Ob das in diesem Fall so war, kann ich nicht beantworten, aber dass das Risiko besteht, ist, glaube ich, nachvollziehbar. Es sollten sich jedenfalls alle Beteiligten fragen, ob es richtig ist, wenn wir diesen Gerichtssaal so in die Öffentlichkeit verlagern.

Rechtsstaat in schlechtem Zustand?

Die Verteidigung sagte nach dem Urteil, dass der Rechtsstaat in Teilen in einem schlechten Zustand sei. Ist das nachvollziehbar? Wo sehen Sie in diesen beiden Verhandlungen einen Fallstrick?

Lafleur: Ich maße mir nicht an, Aussagen von Strafverteidigern zu interpretieren. Eine Fundamentalkritik am Rechtsstaat kann ich aber nicht nachvollziehen. Der Rechtsstaat ist in guter Verfassung, wenngleich er immer wieder angegriffen wird, von Links, von Rechts, manchmal vielleicht auch von Strafverteidigern. Gerade in diesem Verfahren hat der Rechtsstaat gezeigt, dass er zu einer eigenständigen Kontrolle in der Lage ist.

Mit zwei so gegensätzlichen Urteilen?

Lafleur: Der Rechtsstaat sieht für die Vermeidung und Korrektur von Fehlentscheidungen eine Reihe von Sicherungsmechanismen vor. Bei einem schwerwiegenden Tatvorwurf befinde ich mich in Deutschland vor einer großen Strafkammer. Die ist, je nachdem, mit zwei oder drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Das heißt, da sitzt nicht eine einzelne Person, die über eine lebenslange Freiheitsstrafe entscheiden kann. Sondern da ist eine ganze Gruppe von Richtern mit dem zusätzlichen Korrekturfaktor der Schöffen, die von außerhalb kommen und vielleicht noch mal einen eigenen Blick einbringen. Und wir haben im deutschen Recht einen Instanzenzug. Wenn ich mit einer gerichtlichen Entscheidung nicht einverstanden bin, habe ich die Möglichkeit, dagegen vorzugehen.

Wie im Hanna-Prozess. Da ist Revision eingelegt worden.

Lafleur: Und der Bundesgerichtshof hat das erste Urteil aufgehoben und hat die Sache zurückverwiesen. Hier hat der Rechtsstaat gezeigt, dass er in der Lage ist, sich dank des Instanzenzuges zu korrigieren.

U-Haft: OLG entschied nach sorgfältiger Prüfung

Das Oberlandesgericht, für das Sie sprechen, war mittelbar mit dem Verfahren befasst. Es hatte nach einem halben Jahr Untersuchungshaft schließlich zu entscheiden, ob diese Untersuchungshaft rechtens ist. Ergebnis: Sebastian T. blieb in Haft.

Lafleur: Das Oberlandesgericht hatte die so genannte Haftfortdauerentscheidung zu treffen, unter den vorgeschriebenen Gesichtspunkten wie Tatverdacht, Haftgrund, Beschleunigungsgebot und Verhältnismäßigkeit. Sowohl nach sechs Monaten als auch nach neun Monaten hat es Beschlüsse gefasst, in denen die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet wurde. Und zwar nach sorgfältiger Prüfung der Aktenlage.

Entschieden wurde im Hanna-Prozess lediglich über Schuld oder Unschuld des Angeklagten. Der wurde freigesprochen. Leider wurde nicht geklärt, ob Hanna einem Unfall oder einem Mord zum Opfer fiel.

Lafleur: Ja. Weil das Gericht die Aufgabe hat festzustellen, ob der Angeklagte die ihm vorgeworfene Straftat begangen hat, ob also eine strafrechtliche Schuld mit der im Strafrecht erforderlichen hohen Sicherheit nachzuweisen ist. Und wenn dies der Fall ist, welche Sanktion für das Verhalten angemessen ist. Es geht also zunächst darum, zu prüfen, ob eine strafrechtliche Schuld mit der hohen im Strafrecht erforderlichen Sicherheit nachzuweisen ist.

Rätsel der Tragödie von Aschau auf immer ungelöst

Damit bleibt das Rätsel um die Tragödie von Aschau womöglich für immer ungelöst.

Lafleur: Es erscheint vielleicht etwas ungewöhnlich, dass die Frage der Todesursache für das Gericht letzten Endes keine Rolle spielte. So sehr die Angehörigen wahrscheinlich auf Gewissheit hofften, was ich vollumfänglich nachvollziehen kann. Aber die Gerichtsverhandlung ist kein Untersuchungsausschuss, der einen Sachverhalt unter allen erdenklichen Gesichtspunkten aufklären muss.

Wenn wir aber der Staatsanwaltschaft folgen, läuft ein Totschläger oder Mörder frei herum.

Lafleur: Ich weiß nicht, wie die Staatsanwaltschaft das Verfahren derzeit einschätzt. Aber wenn Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass eine Straftat begangen wurde, dann wird die Staatsanwaltschaft, wenn Ermittlungsansätze vorhanden sind, weiter ermitteln.

Rosenheim24.de am 09.12.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 75854.html
ohne Paywall:
https://www.removepaywall.com/search?ur ... 75854.html

Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments


andi55 hat geschrieben: Dienstag, 09. Dezember 2025, 19:54:52 Ein neuer Bericht auf chiemgau24 behandelt das Thema, welchen Einfluss Medienberichte auf Zeugenaussagen haben können/könnten. …
Leider nicht, das Gegenteil ist der Fall: erneute Hetze gegen die Verteidigung, diesmal von höherer Stelle. Danke für den Tipp! Mein Beitrag dazu war schon in Arbeit. ;-)

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Dienstag, 09. Dezember 2025, 19:54:52

Ein neuer Bericht auf chiemgau24 behandelt das Thema, welchen Einfluss Medienberichte auf Zeugenaussagen haben können/könnten.
Leider ein PlusArtikel. Ich hoffe es bleibt nicht nur ein frommer Wunsch, dass sich der Holderlesupport der PNP zumindest künftig etwas
zügelt mit seinen unterschwelligen Botschaften !! Und vor Beginn des zweiten Prozesses noch schnell möglichst viele Fotos der Verstorbenen zu veröffentlichen, um Emotionen zu erzeugen, hat irgendwie auch nicht recht funktioniert und war nun wirklich nicht schwer zu durchschauen !
Wenige Jahre zuvor kam auch auf tragische Weise auf dem Heimweg vom Eiskeller eine junge Frau ums Leben. Hat jemand mal bei deren Eltern nachgefragt wie es ihnen geht oder gar ein Portrait über das Leben der jungen Frau veröffentlicht ? Was waren ihre Wünsche, Träume, wie hat sie gelebt, was sagen ihre Freunde, Kollegen , Familie über sie ?

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von ihold » Dienstag, 09. Dezember 2025, 18:30:09

Hoppla,
man ist „umgezogen“, von der Rubrik „ungeklärte Mordfälle“ in die Rubrik „ungeklärte Todesfälle“, warum?

In der 2. Verhandlung wurde diese elementare Frage doch gar nicht verhandelt.

Was aber vorhanden ist, sind die Gutachten der 1. Verhandlung.
Und die sprechen deutlich für ein Gewaltdelikt.

Inhalte davon sind nachzulesen in der schriftlichen Urteilsbegründung der 1. Verhandlung:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 99?hl=true

(z. B. RN 1083 bis 1106)

Von der Verteidigung kamen bisher mit lautem Klappern nur Inhalte, die angeblich die Unfall-These belegen sollen.
Veröffentlicht wurden die Gutachten noch nicht, nur fleißig laut getrommelt.

Sollte man mit dem „Umzug“ nicht wenigstens warten, bis diese veröffentlicht sind?

Oder noch besser, erst dann, wenn auch die offiziellen Stellen bekannt geben, dass nicht mehr weiter ermittelt wird,
weil durchaus auch ein Unfall-Geschehen möglich und auch wahrscheinlicher sei?

@ Ermittler-Team, wer macht und ändert die Zuteilung?

Das macht doch letztlich ihr, oder?

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 08. Dezember 2025, 16:09:22

andi55 hat geschrieben: Montag, 08. Dezember 2025, 09:46:51 … Ich halte das nach wie vor in diesem Fall für das einzig richtige, weil ich absolut überzeugt bin, dass die Polizei ihn sonst von sich aus ermittelt hätte. …
Die Wahrscheinlichkeit eines Ermittlungserfolgs sehe auch ich als recht hoch:

Ersten Zeugenaussagen zufolge sei der Jogger 25 bis 35 Jahre alt gewesen. In dieser Altersgruppe wäre die Polizei nicht fündig geworden. Also hätte man das Altersspektrum (analog zu Alexander Horns Täterprofil) nach unten erweitert. Hinzu tritt die Lokalisation: von Niederaschau kommend, über den Eiskeller-Parkplatz Richtung Burgweg gejoggt – danach keinerlei Sichtung mehr. Dies weist auf einen Wohnsitz in der näheren Umgebung hin, zumindest in Hohenaschau. Einwohner wären befragt worden, Laufwettbewerbe der vergangenen Jahre wären überprüft worden (ein Klacks im Vergleich zu dem Ermittlungs-Marathon bzgl. der Eiskeller-Gäste und der Holzkern-Uhr). Spätestens mit dem Hörrohr am Dorftratsch hätte die Polizei wohl einen Hinweis auf Sebastian erhalten.

RAin Rick schätzt dies anscheinend anders ein (im Podcast bei Min. 27:21, hier Link mit Sprungmarke). Ihre Argumente kenne ich nicht. Letztlich aber ist es müßig, über vergossene Milch zu orakeln.

andi55 hat geschrieben: Montag, 08. Dezember 2025, 09:46:51 … Hätte er sich nicht gemeldet, dann hätte man es wunderbar als Indiz für eine Täterschaft auslegen können! …
Worauf wir Gift nehmen können! (Vorausgesetzt, er wäre ermittelt worden.)



Als bemerkenswert und vor allem inhaltlich neu fallen mir in dem Podcast besonders folgende Passagen als Highlights auf (Links jeweils mit Sprungmarke):

► Brisant: Wurden die verräterischen E-Mails zwischen Jacqu und Wolfi von einem Heinzelmännchen gezielt in jener Akte „Nachermittlungen II“ platziert?
ab 1:21:04
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA&t=1h21m4s

► In persönlicher Entgleisung eskalierte die unaufgeforderte Rechtfertigung Aßbichlers gegenüber dem BGH: „Der Verteidigerin war die Fürsorgepflicht für ihren Hund wichtiger als diejenige für ihren des Mordes angeklagten Mandanten.“
ab 1:26:52
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA&t=1h26m52s

► Immer wieder kam es zu Durchsuchungen in Sebastians Elternhaus aufgrund fragwürdiger Gerichtsbeschlüsse. Rechtsbeistand der Mutter Iris T.: RA Alexander Stevens.
ab 0:24:23
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA&t=24m23s

► Alle Verfahren gegen RAin Rick aufgrund von Holderles Strafanzeigen (§ 353d StGB u. a.) wurden eingestellt.
ab 1:42:44
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA&t=1h42m44s

► Unsympathisch: Sebastians damaliger Lehrbetrieb weigert sich, ihn weiter auszubilden.
ab 1:46:51
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA&t=1h46m51s

► Beachtenswert ist RAin Ricks Recherche zu den Verletzungen (Foto einer der Kopfwunden siehe hier).
ab 1:28:17
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA&t=1h28m17s

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von ihold » Montag, 08. Dezember 2025, 12:31:12

Fränkin hat geschrieben: Sonntag, 07. Dezember 2025, 14:34:59
Was ist denn daran reißerisch?

Hat V. die Wahrheit gesagt?

„Er saß im Gefängnis, weil andere logen.“

So lautete es in besagter „Pflichtlektüre“ (mit Ausrufezeichen! :-) )

Allein diese Überschrift ist reißerisch und schlicht und einfach falsch.

Nicht einmal Sebastian selbst bezeichnet Verena als Lügnerin.

Verena hat sich nachweislich im Datum geirrt, es aber unterlassen, diesen Irrtum zu korrigieren.

Warum hat sie sich so verhalten?

Einerseits wurde sie vom Freundeskreis und den Eltern beschwichtigt, andererseits kann ich mir auch folgendes Szenario vorstellen:
Noch am selben Tag der ersten Zeugenaussage Verenas hat man sich ja abends getroffen und angeblich kaum über den Mordfall gesprochen.
Ich finde es weitaus wahrscheinlicher , dass Verena den Sebastian auf ihren Irrtum nochmal angesprochen hat mit z.B. so einer Ansage:

„Du hast mir die Suppe eingebrockt, jetzt löffle sie auch gefälligst wieder aus! Melde du den Irrtum und ich bestätige es dann, aber glaub ja nicht, dass ich es tue!“

So oder so ähnliches ist weitaus wahrscheinlicher passiert als, dass man sich kaum über den Mordfall unterhalten und stattdessen viel getrunken habe.
Sebastian hat sich aber schon tags darauf nach seiner Verhaftung auf sein Schweigerecht berufen und gar nichts mehr gesagt.
Nicht mal in der U-Haft, als ihm deutlich werden musste, dass Verenas Zeugenaussage maßgeblich mit schuld an seiner Festnahme war, hat er sich abfällig über Verena geäußert!

Diesbezüglich hat Sebastian mehr Charakter gezeigt als so mancher Schreiberling!

Meine Meinung.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Montag, 08. Dezember 2025, 11:46:18

Weil ihn die Mutter geschickt hat war er zu unbedarft.

Wenn sie ihn herzitiert hätten, dann hätte er gleich nicht soviel geplaudert und hätte vllt einen Anwalt mit bekommen.

Ausserdem hätte er sagen können: Ich nix wissen und die Hose hätte ich auch nicht mitgeschleppt.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Montag, 08. Dezember 2025, 09:46:51

Im Podcast sagt Frau Rick ab Min. 27.10 ,welch großer Fehler es war, dass Sebastian's Mutter ihren Sohn als Zeuge bei der Polizei gemeldet hat.
Ich halte das nach wie vor in diesem Fall für das einzig richtige, weil ich absolut überzeugt bin, dass die Polizei ihn sonst von sich aus ermittelt hätte.
Ich persönlich, rein subjektive Betrachtung meinerseits, bin sogar überzeugt, dass die Polizei schon vor dem Anruf der Mutter wusste, wer der gesuchte Jogger ist. Hätte er sich nicht gemeldet, dann hätte man es wunderbar als Indiz für eine Täterschaft auslegen können !
@Catch22
Hattest Du nicht mal den gleichen Verdacht geäußert bezüglich des Zeugenaufrufs ?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Fränkin » Sonntag, 07. Dezember 2025, 14:34:59

ihold hat geschrieben: Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Im Gegensatz zu einem User (sein Name fällt mir grad nicht ein), der nachfolgenden Bericht als „irritierend“ bezeichnete,
finde ich ihn interessant und sachlich geschrieben, er liefert einen guten Überblick:

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 64088.html
Deiner Amnesie kann abgeholfen werden - der User ist @Catch22:
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 28. November 2025, 00:35:43 FAZ

Für Irritation sorgt Karin Truscheit, die für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) das aufgehobene Urteil wiederzubeleben sucht: kein Unfall, Pornokonsum, Angeklagter entwicklungsverzögert und ohne sexuelle Erfahrung mit Frauen. „Erwiesene Unschuld“ habe das Gericht nicht festgestellt, sondern lediglich „aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen. Sponsored by Holderle?
ihold hat geschrieben: Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Zwei dicke Fehler sind mir aber aufgefallen:
Einmal wurde der Sachverhalt vertauscht: Vor der Polizei hat ein Zeuge ausgesagt, er habe den Angeklagten (der jetzt ja freigesprochen ist) nie mit einem Messer gesehen, vor Gericht aber sagte er aus, der Angeklagte habe eigentlich immer ein Messer dabei gehabt.
So ist es richtig und nicht verdreht wie im Artikel!
Sehen wir uns den Abschnitt in dem FAZ-Artikel einmal an:
Ein ehemaliger Freund relativierte zudem vor Gericht frühere Aussagen dazu, dass der Angeklagte T. „immer“ ein Messer dabeigehabt habe. Jetzt sagte er aus, dass er das Messer nie direkt gesehen habe. Nur den Klemmbügel, mit dem das Messer an der Hosentasche von T. befestigt gewesen sei. Früher hatte er zudem ausgesagt, dass die junge Frau aus der Clique erzählt habe, dass T. ihr mal ein Messer an den Hals gehalten habe, mit den Worten: „Ich könnte dich jetzt töten“. Auf Nachfrage sagte er vor Gericht, dass die junge Frau das vielleicht auch „überdramatisiert“ habe.
Dazu der Prozessbericht von Rabunsel in Ausschnitten:
Bericht 13.11.2025 (12. Verhandlungstag), Teil 1

Max K, Exfreund von L

...
Er wird gefragt, ob er von einer Messerbedrohung wisse, und er stammelt „ja irgendwas hab ich gehört“, auf die Bitte das genauer auszuführen, meint er „er hat irgendwas aus Spaß gesagt, und ihr dann das Messer irgendwo hin gehalten“. V habe ihm das nach der Festnahme erzählt.
...
...
Ihm wird vorgehalten, dass er bei der Polizei ausgesagt habe, dass er von V gehört habe, dass diese am 03.10.2022 mit dem Messer bedroht worden sei. Während er beim Hausarzt angegeben habe, dass er unter Ruhelosigkeit und Schlafstörungen leide, weil er ein enger Bekannter, der Tatverdächtigen im Eiskellerfall sei, eine Freundin des Zeugen am Abend vor der Verhaftung allein im Wald mit einem Messer bedroht haben soll. Das Messer falle von der Klingenlänge auch unter das Waffengesetz. Der Zeuge klärt nicht auf, welche Version stimmt. Ob er mal ein Messer bei ST gesehen habe? → Der Zeuge meint, dass ST immer ein Messer dabei gehabt habe, er glaubt sich auch zu erinnern selbst ein Messer bei ST gesehen zu haben. Sie hätten sich auch mal über Messer unterhalten.
...
...
Die Kammer hält ihm zwischendrin vor, dass er bei der Polizei angegeben habe, dass er nie ein Messer bei ST gesehen habe. Der Zeuge könne sich zwar nicht an eine konkrete Situation beschreiben, aber er glaubt sich dennoch zu erinnern.
Georg bittet um eine Beschreibung des Messers. Der Zeuge erklärt, er habe einmal aus STs Hosentasche einen Bügel rausragen sehen und beschreibt ihn, bestehend aus Metall mit „so einem Loch, Lücke in der Mitte und so einem kleinen Haken“. ST habe es aber nie herausgenommen. Georg fragt nach, ob der Zeuge derartige Bügel auch von Handytaschen oder anderem Werkzeug kenne, das verneint der Zeuge. Woher er wisse, dass ST immer ein Messer dabei gehabt habe? → Das konnte der Zeuge nicht beantworten.
...
Wo bitte ist denn da ein "dicker Fehler"?

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Ein ehemaliger Freund relativierte zudem vor Gericht frühere Aussagen dazu, dass der Angeklagte T. „immer“ ein Messer dabeigehabt habe.
aus dem FAZ-Artikel nicht?

Max hat der Kammer gesagt, dass T. "immer ein Messer dabei" hatte.
Das hat Max "früher" gesagt. Und genau das stimmt auch.
Er hat es offensichtlich "früher im Gericht gesagt".
ihold hat geschrieben: Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Zweiter Fehler (ein gravierender und auch schwer verzeihlicher):
Den Pornokonsum konnte man nur falsch verstehen, wenn man dem Bericht folgt.
Es wurde doch hingegen nachgewiesen, dass er für Pornos niemals sein Alltags-Handy genutzt hat, dafür hatte er ein zweites Handy, das er offenbar auch nur zuhause und nur für diesen Zweck nutzte! Dass dann 97% davon Pornos sind, ist ja nun wirklich nicht verwunderlich!
Beziehst Du Dich da auf diesen Abschnitt aus dem FAZ-Artikel:
Gegen T., den ein Gutachter im ersten Verfahren als entwicklungsverzögert beschrieben hatte, der noch nie eine „richtige“ Freundin hatte, früher gehänselt wurde und der selbst angegeben hatte, dass er sich durch die Abweisung von Frauen „gekränkt“ fühlte, sprach im ersten Urteil auch die Auswertung seiner Handys. Überwiegend konsumierte er Pornos, und die Ermittler stießen dabei auf Suchwörter, mit denen er in den zurückliegenden Monaten und Jahren im Netz nach Inhalten recherchiert hatte ...
Ja, dieser Abschnitt suggeriert tatsächlich, dass T. auf all seinen Handys überwiegend Pornos konsumierte. Aber steht das so explizit in dem Artikel, dass es gleich ein "dicker Fehler" ist?
Aber als gut informierter Bürger weiß man, dass T. eben mehrere Handys hatte und der "überwiegende Pornokonsum" nur auf einem Handy stattfand.
ihold hat geschrieben: Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Einen anderen Bericht hingegen, der nicht wenig gespickt ist mit reißerischen Begriffen, meiner Meinung nach auf unterstem Bildzeitungs-Niveau, den bezeichnet jener User gar als Pflichtlektüre, mit Ausrufezeichen!
Du meinst den Zeit-Artikel aus diesem Posting, oder?
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 28. November 2025, 00:36:04
Zeit

Erschütternde Einblicke in einen Kreis falscher Freunde, Anfeindungen in der Haft und ein vergiftetes Dorf im feindseligen Chiemgau gewährt Sabine Rückert in der „Zeit". Eine teuflische Verkettung unheilvoller Machenschaften führte zu einer Justiztragödie. Daran nicht ganz unbeteiligt: Pflichtverteidiger Baumgärtl, der Sebastian in der JVA ein Geständnis entlocken sollte. Pflichtlektüre!
Link zum Artikel
ihold hat geschrieben: Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Es beginnt schon mit dem reißerischen Titel: „Er saß im Gefängnis, weil andere logen.“
Was ist denn daran reißerisch?

Hat V. die Wahrheit gesagt? Hat M. im Gefängnis die Wahrheit gesagt? Hat die gesamte Familie R. die Wahrheit gesagt?

Was wäre gewesen, wenn all diese Leute eben nicht gelogen hätten?
Wäre T. überhaupt im Gefängnis gelandet?
ihold hat geschrieben: Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 Weitere „bemerkenswerte“ Auszüge:
„Sämtliche Belastungszeugen sind Problempersönlichkeiten und Lügner“
Im Artikel steht übrigens:
Sämtliche Belastungszeugen stellten sich als das heraus, was sie waren: Problempersönlichkeiten und Lügner, denen die Behörden geglaubt hatten.
ihold hat geschrieben: Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35 „...voreingenommene Polizisten und Justizjuristen anrichten, die auf Teufel komm raus einen Täter präsentieren wollen.“
„ein 20-jährigerr Jogger, der (wie Millionen andere Männer auch) Pech bei Mädchen hatte“
„Dass sich dann tatsächlich alles aufklärte, ist einer Frau zu verdanken, die für ihre Mandanten in den Krieg zieht“
„Nach dem Freispruch muss er zurückkehren in die vergiftete Gemeinde Aschau, in die feindselige Region Chiemgau“

Meine persönliche Einschätzung: Dieser Artikel gehört eher in die Rubrik „ Bild-Zeitung für vermeintlich Intellektuelle“!!!
Schön, dann kennen wir Deine Einschätzung dazu jetzt auch.

Aber was willst Du uns denn überhaupt sagen?

T. ist freigesprochen!
Im zweiten Prozess konnte bewiesen werden, dass die belastenden Aussagen der Zeugen schlicht falsch waren.

Frau Rechtsanwältin Rick hat mehrere Gutachten erstellen lassen und sie dem Gericht bereits übersandt.
Natürlich kennen wir alle den Inhalt der Gutachten nicht, aber wenn man z.B. in dieses Video ab Minute 19:27 hineinhört, bekommt man einen groben Eindruck davon, was in den Gutachten stehen könnte.

Wären die Verletzungen an Hannas Kopf bereits an Land und z.B. durch einen Stein verursacht worden, so hätten diese Wunden nicht die typische Form einer Sechskantmutter gehabt und man hätte obendrauf in den Wunden Fibronektin nachweisen können.

Dazu verweise ich auf mein Posting vom 09.06.2025:
Fränkin hat geschrieben: Montag, 09. Juni 2025, 16:27:09 In dem Buch Rechtsmedizin von Madea, 4. Auflage gibt es eine Tabelle zu immunhistochemischen Untersuchungsbefunde von Hautwunden.
Nach einer Überlebenszeit von bis ca. 30 Minuten erwartet man das Vorhandensein dieser Marker:
TGF-β1 ≥min
Aquaporin 3 ≥min
TGF-α, IL-1β TNF-α, IL-6 ≥ 10–20 min
Fibronektin (ab ca. 10–20 min)
Neutrophile Granulozyten (ab ca. 20–30 min)
@ihold
Weil mein Satz
Fränkin hat geschrieben: Mittwoch, 26. November 2025, 13:50:41 Wenn sich die "Öffentlichkeit" mal endlich die Mühe machen würde und hier ein paar Seiten (z.B. hier) lesen würde, dann würde die "Öffentlichkeit" nicht solche Fragen stellen!
vermutlich nicht so ganz bei Dir angekommen ist, hier nochmal:

Bitte lies Dich doch mal in den ganzen Fall ein.

Es hilft ungemein!

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von ihold » Sonntag, 07. Dezember 2025, 12:44:35

Im Gegensatz zu einem User (sein Name fällt mir grad nicht ein), der nachfolgenden Bericht als „irritierend“ bezeichnete,
finde ich ihn interessant und sachlich geschrieben, er liefert einen guten Überblick:

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 64088.html

Zwei dicke Fehler sind mir aber aufgefallen:
Einmal wurde der Sachverhalt vertauscht: Vor der Polizei hat ein Zeuge ausgesagt, er habe den Angeklagten (der jetzt ja freigesprochen ist)
nie mit einem Messer gesehen, vor Gericht aber sagte er aus, der Angeklagte habe eigentlich immer ein Messer dabei gehabt.
So ist es richtig und nicht verdreht wie im Artikel!
Zweiter Fehler (ein gravierender und auch schwer verzeihlicher):
Den Pornokonsum konnte man nur falsch verstehen, wenn man dem Bericht folgt.
Es wurde doch hingegen nachgewiesen, dass er für Pornos niemals sein Alltags-Handy genutzt hat, dafür hatte er ein zweites Handy,
das er offenbar auch nur zuhause und nur für diesen Zweck nutzte! Dass dann 97% davon Pornos sind, ist ja nun wirklich nicht verwunderlich!

Einen anderen Bericht hingegen, der nicht wenig gespickt ist mit reißerischen Begriffen, meiner Meinung nach auf unterstem Bildzeitungs-Niveau, den bezeichnet jener User gar als Pflichtlektüre, mit Ausrufezeichen!

Es beginnt schon mit dem reißerischen Titel: „Er saß im Gefängnis, weil andere logen.“

https://archive.ph/20251125144917/https ... uldigungen

Weitere „bemerkenswerte“ Auszüge:
„Sämtliche Belastungszeugen sind Problempersönlichkeiten und Lügner“
„...voreingenommene Polizisten und Justizjuristen anrichten, die auf Teufel komm raus einen Täter präsentieren wollen.“
„ein 20-jährigerr Jogger, der (wie Millionen andere Männer auch) Pech bei Mädchen hatte“
„Dass sich dann tatsächlich alles aufklärte, ist einer Frau zu verdanken, die für ihre Mandanten in den Krieg zieht“
„Nach dem Freispruch muss er zurückkehren in die vergiftete Gemeinde Aschau, in die feindselige Region Chiemgau“

Meine persönliche Einschätzung: Dieser Artikel gehört eher in die Rubrik „ Bild-Zeitung für vermeintlich Intellektuelle“!!!

So weit können Meinungen auseinander gehen! :D

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Freitag, 05. Dezember 2025, 18:10:14

OVB: Podcast mit RAin Rick als Zündstoff

Als „Prüfstein für Vertrauen in Ermittlungen und Justiz“ bezeichnet plötzlich das Oberbayerische Volksblatt (OVB) den Fall Hanna – und bezieht sich auf den aktuellen Podcast mit Regina Rick (siehe hier). RAin Rick sieht Parallelen zum Badewannen-Fall und greift die Rosenheim Cops frontal an. Warum sei EKHKin Diana U. nicht längst „zur Verkehrspolizei abgestellt“ worden?

Auf Rosenheim24 berichten die OVB-Medien (das bewusst ausgewählte, unvorteilhafte Foto von Sebastian verrät die weiter andauernde negative Grundhaltung des OVB):

Spoiler – hier klicken!
Im Fall um verstorbene Hanna bleibt Zündstoff
„Am besten gar nicht mehr anrufen“: Verteidigerin Rick greift Rosenheimer Polizei frontal an

Bild
Sebastian T. wurde freigesprochen. © dpa/Sven Hoppe

Nach dem Freispruch im Hanna-Fall attackiert Verteidigerin Regina Rick im Podcast „True Crime 187“ die Rosenheimer Polizei so scharf wie nie. Sie spricht von fataler Ermittlungslogik – und bleibt überzeugt: Aus einem Unfall sei ein Tötungsdelikt gemacht worden.

… Schon früh geriet Sebastian T. in den Fokus der Ermittler – unter anderem, weil er in jener Nacht in Aschau joggen war. …

Jetzt sorgt eine Podcast-Folge für neuen Zündstoff. In „True Crime 187“ von Dr. Alexander Stevens und Bayern-3-Moderatorin Jacqueline Belle spricht Verteidigerin Regina Rick ausführlich über den Fall – und vor allem über ihre Sicht auf die Ermittlungsarbeit. …



Rick weist auf Parallelen zu Prozess im „Badewannen-Mord“ hin

Rick erklärt im Podcast auch, warum sie den Fall überhaupt angenommen hat. Neben der Bitte der Familie sei ihr früh aufgefallen, dass an den Ermittlungen eine leitende Beamtin beteiligt gewesen sei, die aus ihrer Sicht bereits im Fall Manfred Genditzki eine zentrale Rolle gespielt habe. … Rick deutet an, dass schon damals durch bestimmte Weichenstellungen – etwa im Zusammenspiel mit der Rechtsmedizin – aus einem zunächst angenommenen Unfallgeschehen ein Tötungsdelikt geworden sei. Genau dieses Muster glaubt sie auch im Hanna-Fall wiederzuerkennen. Dabei sagt sie im Podcast sinngemäß auch, sie wundere sich, warum diese Beamtin nicht längst „zur Verkehrspolizei abgestellt“ worden sei.

Äußerst brisant wirkt dabei schon der Titel der Episode: Sie heißt „Der Eiskeller-Mord“. Ausgerechnet in dieser Folge wird jedoch immer wieder betont, dass Hanna nach Überzeugung der Verteidigung nicht Opfer eines Verbrechens, sondern eines Unfalls geworden sei. Der Titel steht damit in einem auffälligen Spannungsverhältnis zu Ricks zentraler Botschaft.

Frontal-Angriff auf Rosenheimer Polizei

Rick … greift die Rosenheimer Polizei frontal an und stellt deren Herangehensweise im Hanna-Fall grundsätzlich infrage. Im Podcast wählt Rick besonders drastische Worte. Sie sagt, man solle die Polizei „am besten gar nicht mehr anrufen“ und erklärt, sie sei „höchst misstrauisch“ gegenüber der Arbeit dieser Inspektion. Auslöser für diese Positionierung: Ausgerechnet Sebastians Mutter hatte ihren Sohn damals selbst bei der Polizei gemeldet, weil die Ermittler nach einem Jogger suchten, der in der Nacht von Hannas Tod möglicherweise etwas gesehen haben könnte.

Rick knüpft im Laufe des Podcasts an diese Linie an – mit einer zugespitzten Analyse des Systems. Ein von ihr geäußerter Satz trifft dabei den Kern ihrer Kritik: „Die bayerische Polizei rühmt sich immer für ihre hohen Aufklärungsquoten bei Tötungsdelikten, tatsächlich haben die eine Aufklärungsquote von über hundert Prozent, klären sogar Tötungsdelikte auf, die gar keine sind.“

Hinter dieser Provokation steckt Ricks zentrale These: Hanna sei nicht Opfer eines Gewaltverbrechens geworden, sondern eines Unfalls. Aus ihrer Sicht sei die Ermittlungsrichtung viel zu früh verengt worden.

Falsches Bild eines Tötungsdeliktes?

Rick beschreibt im Podcast außerdem ein Muster, das ihrer Meinung nach nicht nur in diesem Fall zu einem falschen Bild eines Tötungsdelikts geführt habe. Sie spricht von einer Interaktion zwischen Polizei und Gutachtern, die sich gegenseitig verstärken könne. Sinngemäß lautet ihr Vorwurf: Ein Ermittler habe bereits eine Vorstellung – ein Gutachter wolle helfen – und am Ende werde „ein Unfall ein Tötungsdelikt“.

Damit stellt Rick die Deutung der Anklagebehörde weiter offen infrage. Denn die Staatsanwaltschaft Traunstein geht auch nach dem Freispruch laut Sprecher Dr. Rainer Vietze weiterhin von einem Gewaltverbrechen aus – nicht, weil es neue Beweise gebe, sondern weil aus ihrer Sicht die damals vorliegenden Gutachten weiterhin dafür sprechen.

Vom Zeugen zum Verdächtigen

Ein weiterer Punkt, den Rick erneut thematisiert, betrifft die frühen Befragungen von Sebastian T. Besonders das zweite Verhör am 10. November bewertet sie kritisch. Aus ihrer Sicht sei ihr Mandant zu diesem Zeitpunkt nicht mehr als Zeuge, sondern faktisch bereits als Verdächtiger behandelt worden. Als Indiz dafür seien Fragen nach seiner Sexualität und danach, was er denke, was mit Hanna passiert sein könnte. Im Podcast wird dargestellt, dass Sebastian T. in diesem Kontext geantwortet habe, Hanna könne von jemandem angegriffen worden sein, der ihr womöglich einen Stein auf den Kopf geschlagen habe.

Rick ordnet die Entwicklung im Podcast zudem mit Blick auf die damalige Ermittlungslogik ein. Sie schildert, dass eine – wie sie es nennt – „ortsunkundige Polizeibeamtin“ den Verdacht gegen Sebastian auch deshalb stärker verfolgt habe, weil der Weg, in dem er wohnt, auf jene Straße mündet, die Hanna in der Nacht genommen habe. Zu diesem Zeitpunkt habe man laut Rick aber noch gar nicht sicher wissen können, wann genau was passiert sei. Vor diesem Hintergrund erklärt sie auch eine Frage aus der Vernehmung, die sie als bezeichnend für die frühe Fixierung auf ihren Mandanten wertet: ob Sebastian in dieser Nacht nicht doch „noch eine Runde“ gelaufen sei.

Prozess beendet – Fragen bleiben

Später habe sich aus ihrer Sicht jedoch ein anderes Bild ergeben. Rick verweist darauf, dass sich mit dem Auffinden von Hannas Handy der zeitliche Ablauf präziser eingegrenzt habe – und dass die damals angenommene Verdachtsrichtung so nicht mehr plausibel gewesen sei. Für Rick ist das ein weiteres Beispiel dafür, wie sich eine Verdachtslogik früh festgesetzt habe, obwohl wesentliche Eckdaten aus ihrer Sicht noch nicht belastbar geklärt waren.

Dass Rick so offensiv auftritt, ist auch vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte verständlich. Der Freispruch hat den Angeklagten entlastet – aber keine abschließende Wahrheit über die Todesursache geschaffen. Die Kammer musste nicht entscheiden, ob Hanna verunglückte oder Opfer eines Verbrechens wurde, sondern nur, ob eine belastbare Verbindung zwischen dem Tod und Sebastian T. nachweisbar ist.

Tragischer Tod einer jungen Frau bleibt

So bleibt der Fall für die Region emotional hoch belastend – und ein Prüfstein für Vertrauen in Ermittlungen und Justiz. Ricks Aussagen im Podcast wirken wie ein erneuter Angriff: provokant, scharf, bewusst zugespitzt. Für viele Zuschauer und Leser dürfte genau das den Kern der Debatte treffen, die nach dem Freispruch nicht verstummt ist. Bemerkenswert ist am Rande auch, dass Co-Host Alexander Stevens die Mutter des Angeklagten in dieser Zeit betreute – gerade weil das Haus der Familie immer wieder auf mögliche DNA-Spuren von Hanna durchsucht wurde, dabei jedoch nie entsprechende DNA gefunden worden ist.

Gleichzeitig gilt: Die Verantwortung für eine ausgewogene Betrachtung liegt nun bei mehreren Stellen – bei Behörden, die mögliche Fehler sauber aufarbeiten müssen, und bei einer Öffentlichkeit, die zwischen harter Kritik und pauschaler Verurteilung unterscheiden sollte. Denn am Ende steht über allem der tragische Tod einer jungen Frau – und die Tatsache, dass die Antworten, nach denen Aschau sucht, weiterhin nicht endgültig gefunden sind. (mz)

Rosenheim24.de am 05.12.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 71079.html (ohne Paywall)

Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Freitag, 05. Dezember 2025, 12:41:05

Podcast: Regina Rick, Jacqueline Belle, Alexander Stevens

Mit RAin Regina Rick sprechen Jacqueline Belle und RA Alexander Stevens über fragwürdige Beweise und fatale Fehlschlüsse im Eiskeller-Fall:

https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA
https://open.spotify.com/episode/6h8nBPGtNSultpGE7Ax7zz

Aus der Videobeschreibung auf YouTube:

Spoiler – hier klicken!
Der Eiskeller-Mord

Eine junge Frau treibt leblos in einem Fluss. Ihre Hose fehlt, sie ist übersät mit schweren Verletzungen an Kopf, Hals und Rücken. Für die Ermittler steht früh fest: Das ist kein Unglück, das ist ein Verbrechen. Der Fall geht als „Eiskeller-Mord“ durch die Medien – und schon bald hat die Polizei einen jungen Mann im Visier: Sebastian T. Er wird wegen Mordes an Hanna W. verurteilt und zu neun Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt. Doch Sebastian beteuert von Anfang an seine Unschuld. Jetzt wurde in einem neuen Gerichtsprozess seine Unschuld festgestellt: Er hat die Tat nicht begangen. Wie konnte es so weit kommen? Wie konnte unser Justizsystem so versagen?

In dieser Folge rekonstruieren wir den Eiskeller-Fall von vorne: vom Fund der Leiche bis zum Freispruch. Gemeinsam mit Regina Rick, der Strafverteidigerin von Sebastian T., schauen wir auf fragwürdige Beweise, fatale Fehlschlüsse – und auf das menschliche Desaster hinter einem Justizirrtum, der einen Unschuldigen zweieinhalb Jahre ins Gefängnis gebracht hat.



Podcast „Der Eiskeller-Mord“ vom 05.12.2025
https://youtu.be/hiFHJ_MoPxA

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Mittwoch, 03. Dezember 2025, 21:18:33

„Streit um die Kampenwandbahn“ zeigen – im BR bei „Jetzt red i“ um 20.15 Uhr:
Grausam was die Grünen da ins Rennen geschickt haben

A schöns Gwand hams all anghabt

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 03. Dezember 2025, 19:00:24

OVB: Neid auf Haftentschädigung?

Die Brandstifter und Brunnenvergifter vom Oberbayerischen Volksblatt (OVB) fahren fort:

Unterschwellig geschürt werden Zweifel an Sebastians Unschuld. Die StA gehe weiterhin von einem Gewaltverbrechen aus. Und mit einer Entschädigung von 70.950 Euro für Sebastian „wollen sich die Anwälte aber nicht zufrieden geben“. Kein Wort darüber, dass Sebastians Familie auf einem erklecklichen Teil der Verteidigungskosten sitzenbleiben wird. Die schriftliche Urteilsbegründung werde bis Ende Januar vorliegen (§ 275 Abs. 1 Satz 2 StPO, 5 + 2 + 2 Wochen → 27.01.2026).

Auf Rosenheim24 texten die OVB-Medien:

Spoiler – hier klicken!
Nach Freispruch …: So viel Geld erhält Sebastian T. – Wird es noch mehr?

Bild
… Sebastian T. und seine Verteidiger … am letzten Tag des … Prozesses. … © Michael Weiser



… Eine Woche nach dem Freispruch … ist das Urteil auch formal rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits angekündigt, auf Rechtsmittel zu verzichten. Hannas Eltern hatten sich bereits im Oktober aus dem Verfahren zurückgezogen. Und auch die Verteidigung sah keinen Anlass für eine Revision … [richtig: kein Recht auf Revision nach Freispruch!]. Damit war die Frist von einer Woche lediglich Formsache gewesen.

Nun steht die schriftliche Begründung des Urteils aus

Was nun noch aussteht, ist die schriftliche Begründung des Urteils. Dafür steht … eine Frist von insgesamt neun Wochen nach Verkündung des Urteils zur Verfügung. Ende Januar 2026 spätestens sollte die Vorsitzende … das Urteil begründet und unterschrieben haben.



War es Mord oder ein Unfall?

Geklärt worden war in dem Verfahren lediglich, dass keine Verbindung zwischen dem Angeklagten und dem Tod von Hanna … [W.] … nachgewiesen werden kann. Auf die Frage, ob Hanna einem Gewaltverbrechen oder einem Unfall zum Opfer gefallen war, hatte die Kammer keine Antwort gesucht …

Auch die Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch plädiert … Allerdings geht die Staatsanwaltschaft weiter von einem Gewaltverbrechen aus. …

Wie viel Entschädigung erhält Sebastian T.?

… [Nach] Darstellung [der Verteidigung] … fiel Hanna … [W.] einem Unfall … zum Opfer. Regina Rick hat bereits dem OVB gegenüber angekündigt, die Gutachten, die einen Unfall belegen, zu veröffentlichen – sofern die Gutachter einer Veröffentlichung zustimmen. Noch in einem weiteren Punkt sehen die Verteidiger ihre Arbeit nicht abgeschlossen.

Sebastian T. hat für 946 Tage in U-Haft 70.950 Euro zu bekommen, 75 Euro also für jeden Tag. Damit wollen sich die Anwälte aber nicht zufrieden geben. Beantragen kann der junge Aschauer auch noch die Entschädigung für entgangenes Gehalt. Überdies prüfen die Anwälte Entschädigungen über Amtshaftungen und eventuell Schmerzensgeld, wie Yves Georg dem OVB gegenüber am Mittwoch (3. Dezember) bekräftigte.

Rosenheim24.de am 03.12.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 66854.html
ohne Paywall:
https://www.removepaywall.com/search?ur ... 66854.html

Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments


Weiterer Artikel des OVB (mit dpa):
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 66484.html (ohne Paywall)
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... d-Comments


Ob die Bewohner von Aschau grundsätzlich befähigt sind, eine faktenbasierte Diskussion zu führen, wird sich heute abend beim „Streit um die Kampenwandbahn“ zeigen – im BR bei „Jetzt red i“ um 20.15 Uhr:
https://youtu.be/HmTfKSyYxhc
https://www.br.de/br-fernsehen/sendunge ... e-100.html
https://www.ardmediathek.de/tv-programm ... 7072de9be7

Vielleicht könnte es dann ja auch eines Tages bei einem tragischen Unfall klappen …

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 03. Dezember 2025, 11:48:27

SZ: Freispruch rechtskräftig

Einer DPA- Meldung zufolge sei der Freispruch nunmehr in Rechtskraft erwachsen, wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet:

Spoiler – hier klicken!
Freispruch im Fall Hanna rechtskräftig



Der Freispruch im Prozess um den Tod der Studentin Hanna im bayerischen Aschau ist rechtskräftig. Bis zum Ende der Frist wurden keine Rechtsmittel gegen das Urteil aus der vergangenen Woche eingelegt, wie eine Sprecherin des Landgerichts Traunstein der Deutschen Presse-Agentur sagte. „Das Urteil ist mithin rechtskräftig.“



Süddeutsche.de am 03.12.2025
https://www.sueddeutsche.de/bayern/tod- ... 930-373225 (ohne Paywall)

Die Frist zur Einlegung der Revision war um Mitternacht abgelaufen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Dienstag, 02. Dezember 2025, 01:30:34

BR: RAin Rick zu Gast im Studio

In der Abendschau des Bayerischen Rundfunks (BR) blickt RAin Rick zurück auf das Strafverfahren, appelliert an die Aschauer Bürger und kritisiert den Nebenklagevertreter Holderle, der Sebastian „jahrelang medial durch den Dreck gezogen“ habe.

Mit der Veröffentlichung der Gutachten hofft Regina Rick, dass Hannas Eltern „Frieden finden können, wenn sie wissen, was passiert ist“. RAin Rick ab Min. 2:50.

BR:
https://www.br.de/br-fernsehen/sendunge ... s-100.html

ARD-Mediathek:
https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZ ... TEzNTNmNTU
Download MP4-Datei (niedrige Auflösung):
https://cdn-storage.br.de/MUJIuUOVBwQIb ... 3f55_E.mp4
Download MP4-Datei (HD):
https://cdn-storage.br.de/MUJIuUOVBwQIb ... f55_HD.mp4

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 01. Dezember 2025, 23:57:58

String27 hat geschrieben: Montag, 01. Dezember 2025, 23:24:12 Danke Catch22 für alles, es war eine ganz tolle Berichterstattung!
Danke für Euer Interesse und Eure Aufmerksamkeit beim Lesen!

Der letzte Vorhang ist noch nicht gefallen. Weiter gehen wird es vor einer Zivilkammer des LG Traunstein. Sobald ich die Muße finde, werde ich versuchen, Sebastians Amtshaftungsansprüche gegen den Freistaat Bayern aufzudröseln. Und auch die bevorstehende Veröffentlichung der Gutachten der Verteidigung verspricht höchste Spannung!

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von String27 » Montag, 01. Dezember 2025, 23:24:12

Danke Catch22 für alles, es war eine ganz tolle Berichterstattung!

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