von Turmfalke23 » Donnerstag, 14. August 2025, 10:29:47
Fränkin hat geschrieben: ↑Donnerstag, 14. August 2025, 09:06:01
Aus dem Artikel:
Damit als Antwort auf Deine Frage "Warum sie weiter kämpfen" -> diese Antwort: "Beyer kämpft darum, dass seine Opferrechte anerkannt werden."
Herzlichen Dank, Fränkin, deshalb habe ich so gefragt, weil Du das wissen könntest, ja sogar musst.
Ach, wird er wieder Beyer in dem Artikel genannt. Auch wenn seine psychischen Schäden, die ihn noch immer sehr plagen, berücksichtigt werden und es ein Gericht bestätigt, erhält er wohl keinen Euro.
Nur ein Ultraschallfoto ist ihm geblieben von seinem ungeborenen Sohn.
https://www.rtl.de/cms/vermisste-alexan ... 83892.html
Ich glaube, dem Akademiker geht es doch gar nicht ums Materielle bei seiner möglichen Klage.
Der will das, was er 2 Tage lang als Zeuge vor der Kammer und seiner Anwesenheit im Saal auch gemacht hat,
nur vor einem anderen Gericht. Erinnert mich so ein wenig an den untauglichen Versuch, als Nebenkläger im Fall Alexandra R. zugelassen zu werden.
Die Liste der Forderungen gegenüber den beiden Verurteilten ist lang, sehr lang !
Ja, das bescheidene Restvermögen wird nur zur Tilgung/Rückzahlung von Forderungen nicht ansatzweise reichen.
Die Zinsen für Kredite sind hoch, insbesondere wenn keine Raten od. Tilgungen mehr vorgenommen werden. Alexandras verwertbares Vermögen war schon vor Ihrem Verschwinden gleich Null, außer sie hat was unbemerkt
zur Seite gelegt, was nicht unmöglich ist. Bei der Insolvenzberatung in Schwabach war es doch schon viel zu spät,
m. E. um da noch zu reagieren.
Der Abwesenheitspfleger muss so langsam Gas geben bei seinen Aufgaben, dass wenigstens sein Honorar übrig bleibt, oder trägt das auch die Staatskasse

[quote=Fränkin post_id=303386 time=1755155161 user_id=9087]
Aus dem Artikel:
Damit als Antwort auf Deine Frage "Warum sie weiter kämpfen" -> diese Antwort: "Beyer kämpft darum, dass seine Opferrechte anerkannt werden."
[/quote]
Herzlichen Dank, Fränkin, deshalb habe ich so gefragt, weil Du das wissen könntest, ja sogar musst.
Ach, wird er wieder Beyer in dem Artikel genannt. Auch wenn seine psychischen Schäden, die ihn noch immer sehr plagen, berücksichtigt werden und es ein Gericht bestätigt, erhält er wohl keinen Euro.
Nur ein Ultraschallfoto ist ihm geblieben von seinem ungeborenen Sohn.
https://www.rtl.de/cms/vermisste-alexandra-r-prozess-in-nuernberg-bastian-r-trauert-um-ungeborenes-kind-5083892.html
Ich glaube, dem Akademiker geht es doch gar nicht ums Materielle bei seiner möglichen Klage.
Der will das, was er 2 Tage lang als Zeuge vor der Kammer und seiner Anwesenheit im Saal auch gemacht hat,
nur vor einem anderen Gericht. Erinnert mich so ein wenig an den untauglichen Versuch, als Nebenkläger im Fall Alexandra R. zugelassen zu werden.
Die Liste der Forderungen gegenüber den beiden Verurteilten ist lang, sehr lang !
Ja, das bescheidene Restvermögen wird nur zur Tilgung/Rückzahlung von Forderungen nicht ansatzweise reichen.
Die Zinsen für Kredite sind hoch, insbesondere wenn keine Raten od. Tilgungen mehr vorgenommen werden. Alexandras verwertbares Vermögen war schon vor Ihrem Verschwinden gleich Null, außer sie hat was unbemerkt
zur Seite gelegt, was nicht unmöglich ist. Bei der Insolvenzberatung in Schwabach war es doch schon viel zu spät,
m. E. um da noch zu reagieren.
Der Abwesenheitspfleger muss so langsam Gas geben bei seinen Aufgaben, dass wenigstens sein Honorar übrig bleibt, oder trägt das auch die Staatskasse ;)