von Lucky Luciano » Donnerstag, 30. Oktober 2025, 16:12:44
darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 22:41:12
Ist KWWs DNA also in der DAD?
Ist HJWs DNA also in der DAD?
Die Frage zu den DNA in der DAD von Kurt Werner Wichmann und seinem Bruder lässt sich nicht so einfach beantworten.
Fangen wir mal mit der DNA des Bruders an. Da seine erkennungsdienstliche Erfassung erst wenige Jahre zurück liegt, sehe ich keinen Grund warum sie nicht in der DNA-Datenbank des BKAs verfügbar sein sollte. Es ist ja das Ziel DNA dort zentral zu erfassen, um Polizeidienststellen bundesweit eine Einfache Möglichkeit des Spurenabgleichs zu ermöglichen.
Bzgl. der DNA von Kurt Werner Wichmann ist das komplizierter. Man muss berücksichtigen, dass die DAD des Bundeskriminalamtes 1998 erst ins Leben gerufen wurde, Wichmann sich aber bereits 1993 suizidiert hatte. Jetzt stellt sich ja zunächst einmal die Frage, ob 1993 überhaupt eine DNA von Wichmann genommen wurde oder aber entsprechendes Material über die Jahrzehnte aufbewahrt wurden, die man später zur DNA Sequenzierung heranziehen konnte. Das ist aber eine andere Frage. Gehen wir mal davon aus, dass die DNA Kurt Werner Wichmanns vorlag / vorliegt.
Die Tatsache, dass Wichmann 1993 bereits tot war, besteht die berechtigte Frage, ob die DNA dann überhaupt in die Datenbank zu einem späteren Zeitpunkt (1998) eingestellt werden durfte und, ob es erfolgte!? Da er sich juristisch gegen eine solche Entscheidung nicht hätte zur Wehr setzen können, ist unter der Prämisse geschützter Persönlichkeitsdaten durchaus denkbar, dass der Datenschutz diese Maßnahme nicht zuließ. Die Einstellung der DNA in die DAD kann aber in Ausnahmefällen dann erfolgen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Ein berechtigtes Interesse liegt z.B. dann vor, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein bereits verstorbener Tatverdächtiger für eine Vielzahl möglicher, weiterer Taten verantwortlich oder mitverantwortlich war. Ob die Prüffälle von 200-250 bundesweiten Fällen als begründet im Hinblick auf die Einstellung der DNA bewertet wurde, kann ich nicht sagen. In jedem Fall scheint das eine Einzelfallentscheidung zu sein.
Um das rechtssicher zu klären, habe ich mich an das BKA gewendet und dem Referat für juristische Fragen diese und weiterführende Fragen zur DNA in solchen Fällen gestellt. Warten wir`s ab, wie die Antwort dazu ausfällt.
Selbst wenn die DNA Kurt Werner Wichmanns jedoch nicht in der Datenbank abrufbar ist, steht der Cold Case Unit der POL LG die DNA aber zur Verfügung. Da lt. Pressemitteilung der POL Direktion LG vom 15.06.2018 darauf hingewiesen wird, dass die Kontaktaufnahme zwischen den Polizeidienststellen "niedrigschwellig" erfolgen soll, wird es anderen Polizeidienststellen sicher möglich sein unkomplizierten Zugriff auf die DNA zu erhalten. Möglicherweise muss das dann auch (niedrigschwellig) beantragt werden. Vielleicht meintest Du das, was Du gelesen hattest, dass dafür ein Antrag zu stellen ist?
darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 22:41:12Zur Pressemitteilung meinte ich nur, dass das Vorgehen sehr öffentlichkeitswirksam transportiert wurde und der Aufruf an die Polizeidienststellen öffentlich gemacht wurde. Mit sehr viel Medienaufmerksamkeit. Ich sehe daher folgend ein öffentliches Interesse daran, wie das Verfahren ausgeht. Entsprechende Informationen dazu wären also im öffentlichen Interesse mMn.
Du schreibst es ja selbst. Die Pressemitteilung erfolgt durch die Polizei. Die hohe Medienwirksamkeit, die daraus entstand, liegt aber im Verantwortungsbereich der Medien selbst. Sie haben es öffentlich gemacht. Somit ist es nicht Aufgabe der POL Ergebnisse bzgl. der Prüffälle zu kommunizieren. Niemandem ist damit geholfen, sofern alle paar Wochen bekannt wird, dass der Abgleich in diesem oder jenem Fall nicht zum Erfolg führte. Du oder viele andere in Hobbyermittlerforen fänden das sicher spannend. Die POL geht hingegen nur dann an die Öffentlichkeit, sofern sie Vorteile aus dieser Maßnahme, im Hinblick auf ihre Ermittlungsarbeit, zu erzielen glaubt.
Positive Ergebnisse wird sie im Rahmen einer Pressemitteilung, ggf. sogar einer Pressekonferenz, aber vermutlich mitteilen.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Dienstag, 28. Oktober 2025, 22:41:12Die Ermittler in der ZDF - Doku sagten aber deutlich, dass sie davon ausgehen, die Göhrde-Morde vielleicht geklärt zu haben und dass die Ermittlungsergebnisse noch dieses Jahr an die Staatsanwaltschaft weitergegeben würden. Das sind für mich Entwicklungen.
Ich habe die Aussagen der Ermittler, aber auch die der Uni Freiburg (DNA Untersuchungen), vor allem mit vielen Konjunktiven und Einschränkungen wahrgenommen. Warten wir es doch einfach ab. Für Ende des Jahres ist ja ein entscheidender Schritt angekündigt worden.
[quote=darkstar69 post_id=306871 time=1761687672 user_id=5443]
Ist KWWs DNA also in der DAD?
Ist HJWs DNA also in der DAD?[/quote]
Die Frage zu den DNA in der DAD von Kurt Werner Wichmann und seinem Bruder lässt sich nicht so einfach beantworten.
Fangen wir mal mit der DNA des Bruders an. Da seine erkennungsdienstliche Erfassung erst wenige Jahre zurück liegt, sehe ich keinen Grund warum sie nicht in der DNA-Datenbank des BKAs verfügbar sein sollte. Es ist ja das Ziel DNA dort zentral zu erfassen, um Polizeidienststellen bundesweit eine Einfache Möglichkeit des Spurenabgleichs zu ermöglichen.
Bzgl. der DNA von Kurt Werner Wichmann ist das komplizierter. Man muss berücksichtigen, dass die DAD des Bundeskriminalamtes 1998 erst ins Leben gerufen wurde, Wichmann sich aber bereits 1993 suizidiert hatte. Jetzt stellt sich ja zunächst einmal die Frage, ob 1993 überhaupt eine DNA von Wichmann genommen wurde oder aber entsprechendes Material über die Jahrzehnte aufbewahrt wurden, die man später zur DNA Sequenzierung heranziehen konnte. Das ist aber eine andere Frage. Gehen wir mal davon aus, dass die DNA Kurt Werner Wichmanns vorlag / vorliegt.
Die Tatsache, dass Wichmann 1993 bereits tot war, besteht die berechtigte Frage, ob die DNA dann überhaupt in die Datenbank zu einem späteren Zeitpunkt (1998) eingestellt werden durfte und, ob es erfolgte!? Da er sich juristisch gegen eine solche Entscheidung nicht hätte zur Wehr setzen können, ist unter der Prämisse geschützter Persönlichkeitsdaten durchaus denkbar, dass der Datenschutz diese Maßnahme nicht zuließ. Die Einstellung der DNA in die DAD kann aber in Ausnahmefällen dann erfolgen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Ein berechtigtes Interesse liegt z.B. dann vor, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein bereits verstorbener Tatverdächtiger für eine Vielzahl möglicher, weiterer Taten verantwortlich oder mitverantwortlich war. Ob die Prüffälle von 200-250 bundesweiten Fällen als begründet im Hinblick auf die Einstellung der DNA bewertet wurde, kann ich nicht sagen. In jedem Fall scheint das eine Einzelfallentscheidung zu sein.
Um das rechtssicher zu klären, habe ich mich an das BKA gewendet und dem Referat für juristische Fragen diese und weiterführende Fragen zur DNA in solchen Fällen gestellt. Warten wir`s ab, wie die Antwort dazu ausfällt.
Selbst wenn die DNA Kurt Werner Wichmanns jedoch nicht in der Datenbank abrufbar ist, steht der Cold Case Unit der POL LG die DNA aber zur Verfügung. Da lt. Pressemitteilung der POL Direktion LG vom 15.06.2018 darauf hingewiesen wird, dass die Kontaktaufnahme zwischen den Polizeidienststellen "niedrigschwellig" erfolgen soll, wird es anderen Polizeidienststellen sicher möglich sein unkomplizierten Zugriff auf die DNA zu erhalten. Möglicherweise muss das dann auch (niedrigschwellig) beantragt werden. Vielleicht meintest Du das, was Du gelesen hattest, dass dafür ein Antrag zu stellen ist?
[quote=darkstar69 post_id=306871 time=1761687672 user_id=5443]Zur Pressemitteilung meinte ich nur, dass das Vorgehen sehr öffentlichkeitswirksam transportiert wurde und der Aufruf an die Polizeidienststellen öffentlich gemacht wurde. Mit sehr viel Medienaufmerksamkeit. Ich sehe daher folgend ein öffentliches Interesse daran, wie das Verfahren ausgeht. Entsprechende Informationen dazu wären also im öffentlichen Interesse mMn.[/quote]
Du schreibst es ja selbst. Die Pressemitteilung erfolgt durch die Polizei. Die hohe Medienwirksamkeit, die daraus entstand, liegt aber im Verantwortungsbereich der Medien selbst. Sie haben es öffentlich gemacht. Somit ist es nicht Aufgabe der POL Ergebnisse bzgl. der Prüffälle zu kommunizieren. Niemandem ist damit geholfen, sofern alle paar Wochen bekannt wird, dass der Abgleich in diesem oder jenem Fall nicht zum Erfolg führte. Du oder viele andere in Hobbyermittlerforen fänden das sicher spannend. Die POL geht hingegen nur dann an die Öffentlichkeit, sofern sie Vorteile aus dieser Maßnahme, im Hinblick auf ihre Ermittlungsarbeit, zu erzielen glaubt.
Positive Ergebnisse wird sie im Rahmen einer Pressemitteilung, ggf. sogar einer Pressekonferenz, aber vermutlich mitteilen.
[quote=darkstar69 post_id=306871 time=1761687672 user_id=5443]Die Ermittler in der ZDF - Doku sagten aber deutlich, dass sie davon ausgehen, die Göhrde-Morde vielleicht geklärt zu haben und dass die Ermittlungsergebnisse noch dieses Jahr an die Staatsanwaltschaft weitergegeben würden. Das sind für mich Entwicklungen.[/quote]
Ich habe die Aussagen der Ermittler, aber auch die der Uni Freiburg (DNA Untersuchungen), vor allem mit vielen Konjunktiven und Einschränkungen wahrgenommen. Warten wir es doch einfach ab. Für Ende des Jahres ist ja ein entscheidender Schritt angekündigt worden.