MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 04. Juni 2025, 01:22:39

Gast hat geschrieben: Dienstag, 03. Juni 2025, 23:14:19 … dann schaffte sie noch
► ihren Slip hochzuziehen und
► beim Versuch die Hose hochzuziehen
► verlor sie das Gleichgewicht und
► konnte wegen der untenhägenden Hose
► keinen Ausfallschritt machen …
Wenn ich mir Deine Worte ganz langsam auf der Zunge zergehen lasse, entsteht ein realistisches 3D-Bild – live und in Farbe …
Gast hat geschrieben: Dienstag, 03. Juni 2025, 23:14:19 … und
► stürzte rücklings in den Bach.
Ob der Sturz unbedingt rücklings erfolgt sein müsste, sei dahingestellt. Alles in allem jedoch ein physikalisch sehr plausibles Szenario – so könnte es passiert sein!

Gast hat geschrieben: Dienstag, 03. Juni 2025, 23:14:19 Eigentlich müssten Frauen beantworten, ob … das nachts an der Durchgangsstrasse ein schönes Plätzchen zum Pissen ist, aber im Suff ist eigentlch alles möglich. …
Wenn eine (zudem leicht entzündete) Blase drückt, dann pressiert's. Schauen wir mal, wie die Damenwelt darüber denkt. Alhoholerfahrung wäre von Vorteil. ;-)


andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 04. Juni 2025, 00:34:57 Warum spekulieren wir eigentlich ständig über die Gründe für einen Sturz? Erbrechen? Urinieren? …
Es muss ein plausibles Unfallszenario geben, wenn kein Tötungsdelikt vorliegen sollte.

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 04. Juni 2025, 00:34:57 … Problem ist, dass man hier mit Logik einfach nicht weiter kommt, Menschen mit 2 Promille kommen auf die absurdesten Schnapsideen. …
Das ist wahr. Dennoch sind das Gericht und die Verteidigung einem gewissen Druck ausgesetzt, ein Unfallszenario zu finden, das sich widerspruchsfrei und zumindest als physikalisch plausibel würdigen lässt. Physik ist auch Logik. Die subjektive Sicht des Opfers nachzuvollziehen, wird freilich kaum gelingen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Mittwoch, 04. Juni 2025, 00:34:57

Warum spekulieren wir eigentlich ständig über die Gründe für einen Sturz ? Erbrechen ? Urinieren ? Zu weit über das Geländer beugen ?
Problem ist , dass man hier mit Logik einfach nicht weiter kommt, Menschen mit 2 Promille kommen auf die absurdesten Schnapsideen.
Warum gibt es Woche für Woche für Woche Pressemeldungen über Menschen die in Flüsse und Bäche stürzen, ob nüchtern oder betrunken, manche werden gerettet , andere erst Wochen später tot rausgefischt. Oder warum stürzt ein Betrunkener eine Tiefgaragenabfahrt runter und stirbt daran, oder warum sind letztes Wochenende 2 Jugendliche unabhängig voneinander von Balkonen gestürzt ? Großer Aufschrei, Hanna wäre ja noch so fit gewesen. Warum wird dann in einer Pressemeldung letztes Wochenende , ein Mann mit "rund 2 Promille", welcher orientierungslos am Simsee unterwegs war, als STURZBETRUNKEN beschrieben? Ein Mann in den 50ern !

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Dienstag, 03. Juni 2025, 23:14:19

Eigentlich müssten Frauen beantworten, ob sie sich vorstellen können ob das nachts an der Durchgangsstrasse ein schönes Plätzchen zum Pissen ist, aber im Suff ist eigentlch alles möglich.
Und dann schaffte sie noch ihren Slip hoch zuziehen und beim Versuch die Hose hoch zu ziehen verlor sie das Gleichgewicht und konnte wegen der untenhägenden Hose keinen Ausfallschritt machen und stürzte rücklings in den Bach.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Dienstag, 03. Juni 2025, 19:45:33

Gast hat geschrieben: Dienstag, 03. Juni 2025, 13:17:14 … Bei welchem Szenario für Unfall sollte sie überhaupt in der unmittelbaren Nähe des Baches gewesen sein? …
RAin Rick vermutet Urinieren – im Bereich der südlichen Seilbahnzufahrt (Bärbach ohne Geländer). Siehe hier im Bilder-Thread zum Fall:

viewtopic.php?p=293088#p293088

Gast hat geschrieben: Dienstag, 03. Juni 2025, 13:17:14 … Ein Hochwasser führender Bach hat fast keine Böschung mehr. …
Umso schlimmer. Hinzu kommen Dunkelheit, Suff, Harndrang, Nässe, glatte Sohlen und verminderte Reaktionsfähigkeit.

Übrigens: Der Pegelstand des Bärbachs wird im Urteil (1,40 m bei 2,30 m Breite) krass widersprüchlich zu den Presseberichten über die Anhörung Malchereks (50–70 cm) angegeben. Verwechselte die „Richterin mit Meterstab“ den Pegelstand mit den Abmessungen des Bachbetts? Siehe hier: viewtopic.php?p=283956#p283956

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Dienstag, 03. Juni 2025, 19:05:52

Rdnr. 323, 324 und 325
Tatsächlich hatte ich in letzter Zeit mit meinen laienhaften Vorstellungen leise Zweifel, ob nicht doch der "leisere" Weg des Herrn RA Baumgärtl vielleicht der bessere gewesen wäre. Aber wenn ich die Ausführungen im Urteil mit genannten Rdnr. lese, dann ist mir wieder glasklar warum Frau Rick
jeden Stein umdreht. Es hätte also kein Tatverdacht gegen Sebastian bestanden und deshalb wurde die Befragung nicht aufgezeichnet ? Und einen "Zeugen" fragt man nach seinem Frauentyp, was der auch noch treudoof beantwortet, einen "Zeugen" fragt man, ob er schon mal Sex hatte, einen "Zeugen" fragt man ob er eine Freundin hat und ob er überhaupt schon mal eine Freundin hatte. Und der beantwortet das auch noch ! Muss ich als Zeuge tatsächlich mit solchen Fragen rechnen bei einer Polizeibefragung ? Und wenn Sebastian nicht verdächtig war, warum mußte er dann ein zweites Mal seinen Weg auf der Karte einzeichnen , wenn angeblich kein Verdacht gegen ihn bestand ? Hat den ersten Zettel die Putzfrau entsorgt oder wurde der verschusselt oder verlegt ? Mit einer Videoaufzeichnung hätte die Beamtin auch sich selbst absichern können, so hat es halt jetzt einen komischen Beigeschmack.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Dienstag, 03. Juni 2025, 13:22:02

Gast hat geschrieben: Dienstag, 03. Juni 2025, 05:47:22 … Kann die Entleerung der Blase auch im Wasser passiert sein? …
Grundsätzlich: ja. Für eine bestimmte Örtlichkeit der Entleerung gibt es jedoch keinerlei Anhaltspunkte.

Auch findet nach Todeseintritt aufgrund der Erschlaffung der Muskulatur ein Abgang von Urin statt. Vorliegend trat der Tod im Wasser ein, das gewissermaßen einen Gegendruck ausübt, der eine nahezu vollständige Entleerung der Blase verhindern könnte. Die durchschnittliche Restharnmenge weiblicher Leichen liegt jedoch um ein Vielfaches höher als bei Hanna (74 ml vs. 1 ml, siehe hier, 3. Abschnitt „Resturin“). Dies spricht für ein bewusstes Urinieren kurz vor Eintritt des Todes. Ob an Land oder im Wasser, ob im Eiskeller oder an der frischen Luft, kann niemand beantworten.

Gast hat geschrieben: Dienstag, 03. Juni 2025, 05:47:22 Bei einem Abrutschen mit den Füssen voran in den Bach …

… bei einem Sturz, wo der Kopf sofort unter Wasser gerät …
Das ist eine Frage der Definition des Begriffs „Sturz“. Rutscht jemand mit den Füßen voraus in den Bach, wird auch dieses Missgeschick landläufig als Sturz bezeichnet – nicht nur ein Sturz kopfüber ins Wasser. ;-)

Ganz bewusst wird von der Verteidigung nicht differenziert zwischen stürzen, hinfallen, ausrutschen, hinunterrutschen oder dergleichen. Niemand war dabei. Es gibt keinen Zeugen und keine gesicherten Spuren. Generalisierend spricht RAin Rick von einem Sturzgeschehen und von einem Unfall(geschehen).

Lento hat geschrieben: Dienstag, 03. Juni 2025, 07:38:34 … kann man … auf das Rutschen durch Gleichgewichtsverlagerung … reagieren. …
Bei einer BAK von 2,06 Promille sind eine verzögerte Reaktionszeit und neurologisch-motorische Ausfälle zu erwarten. Insbesondere das Gleichgewicht ist davon betroffen.

Lento hat geschrieben: Dienstag, 03. Juni 2025, 07:38:34 … Durch den vorherigen Regen wird die Böschung aufgeweicht und rutschig gewesen sein. …
Zumal die glatten Sohlen von Turnschuhen nassem Gras und Laub kaum Widerstand entgegensetzen.

Gast hat geschrieben: Dienstag, 03. Juni 2025, 05:47:22 … Wenn alle Verletzungen im Wasser entstanden sind, heisst das noch lange nicht dass es nur ein Unfall war.
Entscheidend ist die Gesamtschau. Deshalb hatte ich gestern eine Übersicht aller relevanten Punkte erstellt.

Daraus das Fazit zum dringenden Tatverdacht:
Catch22 hat geschrieben: Montag, 02. Juni 2025, 13:13:16
Fazit
• Unfall plausibel,
• Unfall wahrscheinlicher als Gewaltdelikt,
• kein zweifelsfreies Indiz für ein Gewaltdelikt,
• kein den Angeklagten belastendes, unmittelbar tatbezogenes Indiz
→ keine (laut Definition des dringenden Tatverdachts) „hohe Wahrscheinlichkeit der Täterschaft“ des Angeklagten
→ kein dringender Tatverdacht

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Dienstag, 03. Juni 2025, 13:17:14

Wenn sie sowieso nahe genug am Bach war, um sie ohne Geländer oder über das Geländer in den Bach zu befördern, ist nur Zeit für einen Schreckschrei.
Wenn sie ein Täter erst mal durch ruhiges agieren Richtung Bach gedrängt, dann auch.

Wenn sie beim Angriff weiter weg war und ihr Schreien nicht unterdrückt wurde hätte sie um Hilfe rufen können.

Bei welchen Szenario für Unfall sollte sie überhaupt in der unmittelbaren Nähe des Baches gewesen sein?

Ein Hochwasser führender Bach hat fast keine Böschung mehr.
Männer können beim pissen in den Bach nach vorne stürzen, Frauen?

Beim Erbrechen über das Geländer stürzen, dann noch kurz festhalten würde für einen Schrei reichen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Lento » Dienstag, 03. Juni 2025, 07:38:34

@Catch22
Danke für Deine fundierte Zusammenfassung bzgl. der Haftprüfung.

Der Vorteil hier: Die neuen Gutachten sind immer ergänzend zu den alten. Sie stehen nicht in Konkurrenz sondern ergänzen sie. Hat der erste Gutachter Möglichkeiten übersehen, dann ist das alte Gutachten nicht komplett falsch, nur die Würdigung, dass ein Unfall ausgeschlossen wäre, ist dann fast schon offensichtlich fehlerhaft. Das macht dann einem Gericht die Entscheidung einfacher.
In dieser Art ist auch schon der Artikel formuliert.
Catch22 hat geschrieben: Montag, 02. Juni 2025, 23:50:55Kann der Schreck angesichts der tödlichen Gefahr nach einem Sturz in den reißenden Bärbach nicht einen Schreckensschrei in Todesangst ausgelöst haben? Ein Sturz dürfte so schnell vonstatten gegangen sein, dass die dafür anzunehmende Zeitspanne mit der sogenannten Schrecksekunde konkurriert. Der dann sofort einsetzende Überlebenskampf verhindert weitere Schreie, man konzentriert sich aufs Überleben.
Die Frage ist, was dem Sturz vorausgegangen ist.

Wenn das Opfer vorher ins Rutschen gekommen ist, kann man je nach Geschwindigkeit auf das Rutschen durch Gleichgewichtsverlagerung etc. reagieren. Ein Sturz kann noch aufgehalten werden, aber den Rutschvorgang kann man nur stoppen, wenn man sich irgendwo festhält, da die Gleitreibung immer geringer als die Haftreibung ist. In dieser Zeit kann der Schreckensschrei erfolgt sein. Durch den vorherigen Regen wird die Böschung aufgeweicht und rutschig gewesen sein.

Natürlich kann der Sturz vor dem Rutschen erfolgt sein, durch das Bewusstsein der hohen Gefahr kann anschließend natürlich auch ein Schreckens-/Angstschrei abgegeben worden sein. Schmerzen hat man in solchen Situationen dann verzögert.

Im Falle eines Überfalles mag es einen Schreckensschrei geben, im Anschluss dann meist Hilfeschreie, welche jedoch nicht gehört wurden.

Auch dieser einzelne Schrei stützt daher ein Unfallgeschehen.
Catch22 hat geschrieben: Montag, 02. Juni 2025, 23:50:55Aufgezeichnet wurde der Schrei offenbar nicht. Eine Idee wäre, eine Audiothek unterschiedlicher Schreie zu erstellen, um sie Zeugen präsentieren zu können (ähnlich wie bei der Erstellung eines Phantombilds).
So etwas müsste dann aber sehr frühzeitig erfolgen. Ich glaube nicht, dass die Nuancen eines Schreies ausreichend lange im Gedächtnis bleiben. Es ist bekannt, dass sogar das Erstellen eines Phantombildes auch zur Verfälschung führen kann, das wird bei dem Vorspielen von Schreien ähnlich sein.

Mittlerweile ist das schon bald 3 Jahre her, wahrscheinlich wird das keine ausreichenden Hinweis mehr bringen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Dienstag, 03. Juni 2025, 06:26:10

Von

Julia Ley

Katharina Maria Kurzbeck
Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am 02.06.2025 um 17:30 Uhr.

Das Urteil der Richter der Zweiten Jugendkammer des Landgerichts Traunstein im März 2024 war eindeutig: Sebastian T. sei für den Mord an der Studentin Hanna W. im Oktober 2022 verantwortlich. Neun Jahre lang sollte er dafür ins Gefängnis gehen. Doch dann hob der Bundesgerichtshof das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers auf – voraussichtlich ab Mitte September soll der Prozess nun vor einer anderen Kammer des Landgerichts Traunstein neu aufgerollt werden. Eine große Rolle werden dabei wohl drei Gutachten spielen, die nahelegen, dass die Medizinstudentin auch durch einen Unfall gestorben sein könnte. Das bestätigen auf Nachfrage des BR sowohl das Landgericht Traunstein als auch Regina Rick, die Anwältin des Verurteilten Sebastian T.

Drei neue Gutachten stellen Mordthese infrage
In ihrem Urteil hatten die Richter die Unfall-These "sicher" ausgeschlossen. Verschiedene Anträge der Verteidigung, diese These durch Gutachten genauer prüfen zu lassen, hatten sie während der Verhandlung abgelehnt. Nun haben die Anwälte des Verurteilten eigene Gutachten zu dieser Frage beauftragt - und die stützen die These, dass die Medizinstudentin auch durch einen Unfall gestorben sein könnte: Sie könnte, stark alkoholisiert, im Oktober 2022 in Aschau im Chiemgau in den Bärbach gestürzt und dort ertrunken sein. Ihre Leiche könnte dann knapp 12 Kilometer lang durch den Bärbach und später durch die Prien getrieben sein, bis sie schließlich gefunden wurde.

Woher stammen die Kopfwunden an Hannas Leiche?
Zwei der Gutachten befassen sich unter anderem mit der Frage, ob es möglich sei, dass Hanna W. sich die Verletzungen, die sie davontrug, erst im Wasser zuzog. Es geht unter anderem um die Kopfverletzungen, die Rechtsmediziner bei Hanna W. fanden: Das Gericht ging bisher davon aus, dass diese durch eine "stumpfe Gewalteinwirkung" entstanden sein müssten. Die These lautete, dass Sebastian T. ihr mit einem dumpfen Gegenstand auf den Kopf geschlagen habe.

Zwei Gutachten halten Metallteil als Verletzungsursache möglich
Ein rechtsmedizinisches und ein hydrologisches Gutachten halten nun auch einen anderen Hergang für möglich: Nämlich, dass der Körper von Hanna W. von einem sogenannten Schütz stammen, einer metallenen Vorrichtung zur Regulierung des Wasserflusses. Ein solches Schütz findet sich bei der Oberprienmühle, wenige Kilometer flussabwärts von Aschau. Daran sitzen Sechskantschraubenmuttern, die genau zur Größe von Hannas Kopfverletzungen passen. Es sei also denkbar, dass Hannas Körper dort hingespült wurde, mehrfach mit Kopf und Körper gegen das Schütz prallte und dann über ein Seitenwehr zurück in den Fluss trieb....
https://www.br.de/nachrichten/bayern/dr ... ge,UmyL1Oj

Von Google
Was bedeutet "dumpf" auf Deutsch?
Bedeutungen: [1] gedämpft klingend, mit wenigen Obertönen. [2] nach abgestandener Luft, nach Muff, Moder riechend. [3] übertragen: ohne Anteilnahme am äußeren Geschehen, ohne jedes Gefühl; abgestumpft.
Was willste da noch sagen oder wie so muss ich jetzt an Dumpfbacken denken

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Dienstag, 03. Juni 2025, 05:47:22

Bei einem Abrutschen mit den Füssen voran in den Bach kann man sich noch einen Schrei vorstellen aber bei einem Sturz, wo der Kopf sofort unter Wasser gerät, kann ich mir das nicht vorstellen.

Dann gibt es noch den Schrei bei einem Missgeschick wie zum Beispiel wenn einem was runter fällt.

Kann die Entleerung der Blase auch im Wasser passiert sein?

Im Sommer einfach mal Mädels die am Beckenrand laufen ins Wasser stumpen um zu schauen wie sich das Gekreische anhört.


Wenn alle Verletzungen im Wasser entstanden sind, heisst das noch lange nicht dass es nur ein Unfall war.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 02. Juni 2025, 23:50:55

Gast hat geschrieben: Montag, 02. Juni 2025, 22:49:50 … Beim Schreck kommt erst … der Schrei und dann eine Handlung …

Beim Unfall kommt es erst zu einer … Situation nach der… man einen … Schrei loslässt …
Diese Abstraktion zeigt gut, worauf es ankommt. Wie aber ist es denn, wenn Schreck und Unfall zusammentreffen?

Kann der Schreck angesichts der tödlichen Gefahr nach einem Sturz in den reißenden Bärbach nicht einen Schreckensschrei in Todesangst ausgelöst haben? Ein Sturz dürfte so schnell vonstatten gegangen sein, dass die dafür anzunehmende Zeitspanne mit der sogenannten Schrecksekunde konkurriert. Der dann sofort einsetzende Überlebenskampf verhindert weitere Schreie, man konzentriert sich aufs Überleben.

Gast hat geschrieben: Montag, 02. Juni 2025, 22:49:50 Wenn … man eine Aufnahme hätte …
Aufgezeichnet wurde der Schrei offenbar nicht. Eine Idee wäre, eine Audiothek unterschiedlicher Schreie zu erstellen, um sie Zeugen präsentieren zu können (ähnlich wie bei der Erstellung eines Phantombilds).

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Montag, 02. Juni 2025, 22:49:50

Wenn der angeblich gehörte Schrei von ihr war und man eine Aufnahme hätte, könnte man vllt die akute Situation eingrenzen.
Ein Schreckschrei ist kein Unfallschrei.
Beim Schreck kommt erst spontan der Schrei und dann eine Handlung oder Starre um die Situation zu entschärfen.

Beim Unfall kommt es erst zu einer plötzlichen Situation nach deren Beginn man einen eher fluchenden Schrei loslässt der auch vom Schmerz her rühren kann.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 02. Juni 2025, 18:29:18

Gast hat geschrieben: Montag, 02. Juni 2025, 14:38:40 … Pissen am Bach ohne Deckung und ausgerechnet wo kein Geländer ist ist unwahrscheinlich. …
Wenn du das Unmögliche ausgeschlossen hast, dann ist das, was übrig bleibt, die Wahrheit, wie unwahrscheinlich sie auch ist. (Arthur Conan Doyle)

Gast hat geschrieben: Montag, 02. Juni 2025, 14:38:40 … Erbrechen mit Sturz und Schrei passt auch nicht zusammen. …
Von Gleichzeitigkeit war nicht die Rede.

Gast hat geschrieben: Montag, 02. Juni 2025, 14:38:40 … [Die Jacke auszuziehen,] Lohnt sich in einem Bach nicht, im Meer schon
Bedenkt das ein stark alkoholisiertes Unfallopfer in panischer Todesangst?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 02. Juni 2025, 16:20:25

*** ACHTUNG ! ***

Urteil des LG Traunstein wieder online

Das Urteil des LG Traunstein vom 19.03.2024 (2 KLs 402 Js 40276/22 jug) steht seit heute wieder online zur Verfügung und kann auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

► Bayern.Recht:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 24-N-26699
PDF:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/P ... ?all=False

► Beck-online, nur für Abonnenten (BeckRS 2024, 26699):
https://beck-online.beck.de/Dokument?vp ... .26699.htm

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Montag, 02. Juni 2025, 14:54:29

Zur Erinnerung
Mordfall Hanna: Was die untersuchende Ärztin besonders merkwürdig fand
Im Prozess zum Mord an Hanna W. aus Aschau werden die detaillierten Gutachten vorgestellt. Die junge Frau hatte 2,06 Promille im Blut und ungeklärte Rissquetschwunden am Kopf.
Monika Kretzmer-Diepold | 23. November 2023 - 19:05 Uhr

Traunstein - Fünf auffällig gleichförmige Rissquetschwunden, gleichmäßig verteilt auf dem Kopf der Leiche von Hanna W., gehen zurück auf eine "Gewalteinwirkung von außen" - wodurch, ist nicht sicher festzustellen. Ein Stein als Tatwerkzeug wäre möglich. Das war ein Ergebnis aus einer Reihe rechtsmedizinischer Gutachten im Traunsteiner Mordprozess gegen Sebastian T. (21).

Der Auszubildende soll die 23-jährige Studentin am 3. Oktober 2022 auf deren Heimweg von der Disco Eiskeller in Aschau niedergeschlagen und die Bewusstlose in den Bärbach geworfen haben. Die junge Frau ertrank.

Hanna W. trug Turnschuhe, aber keine Hose – eine Wunde fiel direkt ins Auge
Die erste Leichenschau wegen der Todesursache nahm damals eine Ärztin aus Prien vor. Merkwürdig fand sie: "Die Verstorbene trug fest zugeschnürte Turnschuhe, aber außer einem Slip keine Hose." Eine Wunde an der Stirn fiel ins Auge. In einem Bestattungsinstitut in Prien wurde die Tote entkleidet. Da erst waren – neben einem Stempel am Arm mit dem Aufdruck "Eiskeller", der später zur Identifizierung führte – multiple Verletzungen sichtbar. Die 70-Jährige hielt in der Leichenbescheinigung "Verdacht auf Ertrinkungstod" fest.


Der Angeklagte hört den Vorträgen sichtlich interessiert zu
Aufmerksam, sichtlich interessiert, fast angespannt verfolgte der weiterhin schweigende Angeklagte am Donnerstag die Vorträge der Sachverständigen vom Rechtsmedizinischen Institut an der Universität München. Die Toxikologin Gabriele Roider konnte bei der Toten Chinin und Koffein, aufgenommen in Drinks und Kaffee, sowie das Schmerzmittel Ibuprofen in geringer Dosis nachweisen. Nichts deutete auf die Einnahme von anderen Medikamenten und auf Drogen jeglicher Art hin. Dazu wurde eine Alkoholkonzentration im Blut von 2,06 Promille registriert.

Gutachterin: "Schwellungen, Rötungen, kräftige Abschürfungen und Einblutungen am ganzen Körper"
Professorin Elisabeth Mützel ging auf die von einer Hausmeisterin geschilderten "roten Kratzer" am Unterarm des 21-Jährigen am 7. Oktober 2022 ein. Die Gutachterin sah keinen Zusammenhang zwischen diesen wohl nur ein bis zwei Tage alten Verletzungen und dem Verbrechen an Hanna.


Bei der Obduktion der 1,86 Meter großen Frau stellte die Professorin fast am ganzen Körper Schwellungen, Rötungen, kräftige Abschürfungen und Einblutungen fest. Die Verletzungen waren allerdings zeitlich nicht einzuordnen, konnten vor, während und nach dem Tod der Studentin entstanden sein.

Massive Verletzung am Rücken war äußerlich zunächst nicht zu sehen
Eine massive Verletzung am Rücken war äußerlich zunächst nicht zu sehen. Der fünfte Halswirbelkörper rechts war gebrochen. Unerklärlich waren nach Worten der Sachverständigen die beidseitigen Brüche des Schulterdachs. Für Griffverletzungen an den Armen und Hinweise auf ein Kampfgeschehen fehlten entsprechende Befunde.

Zusammenfassend meinte Mützel, viele der an Hanna entdeckten Verletzungen könnten beim Treiben im Wasser entstanden sein, andere auch durch "Zug", zum Beispiel durch die Halsketten Hannas, die sich vielleicht irgendwo verfangen hatten. Eigenartig seien jedoch die beidseitigen symmetrischen Frakturen im Schulterbereich zusammen mit der Rückenverletzung.


"Das sind keine typischen Treibverletzungen. Dazu bedarf es einer stumpfen Gewalteinwirkung. Vorstellbar ist ein Knien oder Springen auf die in Bauchlage befindliche Frau."

"Nicht als Treibverletzungen" wertete die Gutachterin die fünf gleichförmigen Wunden auf dem Kopf. Sie könnten auch nicht durch deren Handy gesetzt worden sein. Eine abschließende Bewertung sei aber nicht möglich. Entscheidend sei aus ihrer Sicht die Kombination der Verletzungen.

Hanna W. hatte wohl keine Chance mehr, aus dem Wasser zu kommen
Zu der hohen Alkoholisierung der Verstorbenen nach Vorglühen bei Freunden und weiterem Alkoholkonsum im Eiskeller konstatierte die Rechtsmedizinerin, die junge Frau sei "durchaus alkoholgewöhnt" gewesen.

Durch den Alkohol könne der Tod durch Ertrinken schneller eintreten: "Ertrinken dauert vier bis fünf Minuten oder länger. Durch die Kälte des Wassers mit zehn Grad und durch den Alkohol hatte die Frau keine Chance mehr, aus dem Wasser zu kommen."

Richterin Jacqueline Aßbichler wollte mehr wissen zu der von den Staatsanwälten in der Anklage angenommenen Bewusstlosigkeit beim Eintritt ins Wasser. Die Sachverständige dazu wörtlich: "Ob Hanna bewusstlos war, kann ich nicht sagen. Sie muss nicht zwingend bewusstlos gewesen sein." Der Prozess geht am Mittwoch, 29. November, weiter.
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-942371

"Das sind keine typischen Treibverletzungen"
So typisch ist die Prien mit ihren Mühlen aber auch nicht und die ganze Strecke ist die auch nicht langgelaufen und geschwommen schon garnicht.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Montag, 02. Juni 2025, 14:38:40

► Schrei: keine Hilfeschreie, sondern einziger Schrei des Entsetzens in Todesangst → weist auf Unfall hin
Bei Sturz ins Wasser könnte man einen Hilfeschrei erwarten aber in einer einsamen Situation kann man sich den auch sparen.

Pissen am Bach ohne Deckung und ausgerechnet wo kein Geländer ist ist unwahrscheinlich.

Erbrechen mit Sturz und Schrei passt auch nicht zusammen.

Der Schrei war wohl wegen Erschreckens, wie Kinder und junge Frauen von sich geben, weil sie durch Jemanden gepackt und einfach in den reissenden Bach geschubst wurde.
• Jacke von Hanna selbst ausgezogen,
Lohnt sich in einem Bach nicht, im Meer schon

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 02. Juni 2025, 13:13:16

Haftprüfung

Heute hat die Verteidigung einen schriftlichen Antrag auf Haftprüfung bei der (für das neue Hauptverfahren zuständigen) 1. Jugendkammer des LG Traunstein eingereicht. Welche Argumente könnten voraussichtlich vorgetragen werden?


Wegfall des dringenden Tatverdachts

Verletzungsbild
Alle Verletzungen sind durch die Strömungsverhältnisse im Wasser plausibel erklärbar, vor allem

• 4 von 5 Riss-Quetsch-Wunden am Schädel durch Sechskantmuttern am Schütz vor der Oberprienmühle,

• Akromion-Frakturen durch noch nicht öffentlich bekannte Ursachen.

Beweis:
• rechtsmedizinisches Gutachten,
• hydrologisches Gutachten

Notfallkontakt
Der Anrufversuch zu den Eltern erfolgte erst, nachdem das Handy ins Wasser geraten war (zeitverzögertes Absinken der Akku-Temperatur) → Wählvorgang durch Wasserkontakt o. ä. (Ghost Call) → keine vorherige Bedrohungssituation

Beweis:
• thermodynamisches Gutachten

BAK 2,06 Promille
hoher Alkoholisierungsgrad → neurologisch-motorische Ausfälle, erhöher Harndrang

Entleerung der Blase
1 ml Restharn, acetylierte Glukose → Blasenentzündung, erhöhter Harndrang → Urinieren kurz vor dem Tod

Beweis:
• rechtsmedizinisches Gutachten

Erbrechen
nur 110 ml Mageninhalt → Erbrechen vor dem Tod wahrscheinlich

Schrei
keine Hilfeschreie, sondern einziger Schrei des Entsetzens in Todesangst → weist auf Unfall hin

JVA-Zeuge
Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen Adrian M. und der Glaubhaftigkeit seiner Aussage → sog. Nullhypothese → keine eigenständige Aussagesubstanz

Beweis:
• aussagepsychologisches Gutachten

Tischtennisspiel
Widersprüche in den Aussagen der Teilnehmer → Zweifel an der Datierung des Tischtennisspiels → kein Täterwissen

Spurenlage
• keine Spuren des Opfers beim Angeklagten,
• keine Spuren des Angeklagten am Opfer,
• keine Spuren am gemutmaßten Tatort,
• keine Kampf-, Verletzungs- oder Schleifspuren am Bärbach,
• kein Tatwerkzeug,
• unbekannter Tatort

Ring und Kleidung
• Jacke von Hanna selbst ausgezogen oder Verlust in der Strömung,
• Verlust des Rings bei Rettungsversuch,
• Verlust der Hose durch Strömung

Beweis:
• hydrologisches Gutachten

Keine Anwesenheit
• keine „Extrarunde“,
• keine Anwesenheit innerhalb des GPS-Radius (Tatort),
• ab 2.42 Uhr „Clash of Clans“
→ Zeitfenster zu eng für Tatbegehung (?)

Fazit
• Unfall plausibel,
• Unfall wahrscheinlicher als Gewaltdelikt,
• kein zweifelsfreies Indiz für ein Gewaltdelikt,
• kein den Angeklagten belastendes, unmittelbar tatbezogenes Indiz
→ keine (laut Definition des dringenden Tatverdachts) „hohe Wahrscheinlichkeit der Täterschaft“ des Angeklagten
→ kein dringender Tatverdacht

Welche Argumente die StA dagegenhalten wird, ist nicht ersichtlich. Über neue Ermittlungen oder Gutachten wurde bislang nichts bekannt.


Keine Verhältnismäßigkeit der Haftdauer

Mehr als 6 Monate U-Haft setzen die besondere Schwierigkeit der Ermittlungen oder des Verfahrens voraus. Verzögerungen aufgrund lückenhafter Ermittlungen von Polizei und StA sowie unzureichende Sachaufklärung durch eine befangene Vorinstanz zählen nicht dazu und dürfen nicht zulasten des Angeklagten gehen.


Folgen

► Entfällt der dringende Tatverdacht, ist der Haftbefehl aufzuheben.

► Nur dann, wenn der dringende Tatverdacht fortbesteht, kommt es noch auf die Verhältnismäßigkeit der Haftdauer an.

► Wäre die Fortdauer der U-Haft unverhältnismäßig, ist der Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Auflagen können erteilt werden.

► Eine Rücknahme der Anklage durch die StA ist seit Eröffnung des Hauptverfahrens (Zulassung der Anklage durch Aßbichlers Jugendkammer 2023) nicht mehr möglich.


Fortgang der Haftprüfung

► Spätestens zwei Wochen nach Eingang des Antrags wird über die Haftprüfung mündlich verhandelt.

► Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

► Die Entscheidung des Gerichts ergeht am Schluss der mündlichen Verhandlung oder binnen einer Woche.

► Bei einer Aufhebung oder Aussetzung des Haftbefehls erfolgt die sofortige Freilassung.


Fränkin hat geschrieben: Montag, 02. Juni 2025, 12:40:22 Die Süddeutsche Zeitung hat vor einer Stunde einen neuen Artikel veröffentlicht. Erfreulicherweise ohne Bezahlschranke, aber auch mit wenig bis keinen neuen Informationen. …
Danke! Neu ist, dass der Antrag auf Haftprüfung heute bei Gericht einging:
… Am Montag beantragten die beiden Anwälte Haftprüfung – sie wollen die sofortige Freilassung des aus ihrer Sicht unschuldigen Mandaten erreichen. …

Süddeutsche.de am 02.06.2025
https://www.sueddeutsche.de/bayern/tod- ... 930-618905

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Fränkin » Montag, 02. Juni 2025, 12:40:22

Die Süddeutsche Zeitung hat vor einer Stunde einen neuen Artikel veröffentlicht.

Erfreulicherweise ohne Bezahlschranke, aber auch mit wenig bis keinen neuen Informationen.

Ich wollte es nur der Vollständigkeit halber erwähnen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von intenso » Sonntag, 01. Juni 2025, 21:49:54

Cetch22, entschuldige etwaige Rechtsschreibefehler. Ich weiß ja, dass solche Leute wie Du sich daran auch gern aufhängen, auf der Suche, sie als doof hinzustellen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von intenso » Sonntag, 01. Juni 2025, 21:47:31

Immerhin liegst Du schon auf der richtigen Spur! Großes Lob! Du bist wirklich zu blöde, weil Du hier mit Deinem partiellen Fachwissen so tust, als wenn alle anderen per se doof sind, Wie soll man das anders bezeichnen als blöd.

Zudem ergibt sich schon auf dem geistigen Niveau eines Erstklässlers, dass nicht jeder hier geschriebene Beitrag im Detail einem juristischen Gutachten gleichstehen muss; auch diktierst Du hier nicht die Regeln, ab wann etwas substantiiert ist oder nicht. Hier nimmt jedermann teil und bei weitem sind nicht alle juristisch vorgebildet.
DAS müsste Dir doch auch - zumindest partiell - einleuchten in Deinem geliebten Bayern mit den vielen strafrechtlichen Fehlurteilen; offenbar sitzen dort mehrere Deiner Coleur, blind vor Selbstverliebtheit.

Als ich in 2023 diesen Beitrag schrieb, konnte ich nach dem damaligen Stand des Verfahrens nicht das wissen. was dann geschah oder bis dahin bekannt geworden ist; auch eine Sache der Grundlagen der Logik.
Also vermutete ich das, was kürzlich ein anderer Forist Dir ggü wagte, WAGTE, als zutreffend vermutet darzustellen; ohne Chip22 vorher um Erlaubnis gebeten zu haben.

Wenn Wissen dazu führt, dass es einem wie Dir den Verstand raubt, sollte man doch besser weniger anspruchsvollen Beschäftigungen nachgehen.

Und in der Sache lag ich damals ja nur ansatzweise richtig, wenn man sich den BGH-Beschluss vom 01.04.2025 durchliest. Aßbichler hat sich ihre erforderliche Indizienkette in Absprache mit dem Staasanwalt "zusammengezimmert", was sonst. Und weil sie selbst - man könnte meinen, fast fanatisch sicher - ihrer irrigen Auffassung einer leichtfertigen Überzeugung Nachdruck verleihen "musste", hat sie als erstinstanzliche Vorsitzende
den BGH noch angeschrieben, um ihrer Auffassung erneuten Nachdruck zu verschaffen. Bayern lebt.

Und das "Zusammenzimmern" scheint ja in eine neue Runde zu gehen: jene Vorsitzende der 1. Jugendabteilung des LG Traunstein, die rechtsfehlerhaft
den Befangenheitsantrag gg Aßbichler ablehnte, wird nun der Wiederholung der 1. Instanz gg Sebastian T. leiten, Bayern lebt.

Chip22, das beste ist wirklich, wenn Du von Deinem Größenwahn runterkommst. Wärest Du so groß, wie Du Dich offenbar einordnest, säßest Du
nicht mitten in der Nacht hier mit Deinem typischen Kikeriki.

Viel interessanter ist doch, dass die wirklich höchsrt anerkennenswerte Verteidigern Regina Rick - zusammen mit Familienangehörigen der Familie T. -
keine Mühe scheute, um auf dem vermuteteten Wasserweg von Hanna für ihre auffällig gleichen Kopfverletzungen eine Entsprechung gefunden hat,
die die gesamte Überzeugungsgrundlage der Aßbichler, neben ihrem neurotisch entfachten Verhältnis zu dem Boderliner der JVA, im Kern erschüttert, so dass man nun noch unsicherer sein muss, ob Hanna mit ihren 2,06 Promille nicht gleich wahrscheinlich ein Opfer ihres Suffs geworden sein kann.

Immerhin reichen ja die weiteren Erkenntnisse, zu denen die Ermittlungsbehörden sowie die Justiz natürlich ebenfalls hätten kommen können, so weit, dass die Verteidiger Georg und Rick guter Zuversicht sind, Sebastian T. auf freien Fuß zu bekommen.

Denn eine Gewalteinwirkung von Sebastian T. auf Hanna wird immer fraglicher, zumal bis heute unbekannt ist, ob sie sich in jener Nacht überhaupt begegneten.

Also höre mit Deiner notorischen "Klugscheißerei" auf, Chip22 (ich hoffe wenigstens, Du kennst das Buch).

Deine Recherchen sind interessant, weil nicht jeder so viel Zeit dafür hat, sie zu beschaffen.

@intenso
@Ole Pinelle
oder wen Du sonst noch findest.

Herzlichst

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