von Data » Samstag, 19. Juli 2025, 16:06:07
Das erste Dokument der Arbeit ist ein Schreibmaschinenstück der Autobahnpolizei eine Unfallanzeige. Weil die Beamten an der A45 damals über keine Fotoapparate verfügten entstehen die Bilder vom Unfallort und den bereits abgeschleppten Unfallauto erst am Tag danach. Damals wurde anders ermittelt sagt Maike Schmidt. 2024 ergibt eine neuartige DNA Analyse, dass Blutspuren am Fahrzeughimmel auch von Stoll stammen. Kein Hinweis auf andere Personen.
Maike Schmidt teilt ihre Zweifel der Staatsanwaltschaft mit - und erhält die Genehmigung neue Gutachten einzuholen: Ein unfallanalytisches und ein rechtsmedizinisches Gutachten. Am 12 Februar geht das rechtsmedizinische Gutachten ein und liegt im Fach von Maike Schmidt. Sie liest unteranderem diesen Satz: Aus heutiger rechtsmedizinischer Sicht ist festzustellen, dass Herr Stoll die bei der Obduktion beschriebenen Verletzungen im Rahmen eines Unfallherganges erlitten haben kann und daran verstorben sei.
Die Verletzungen und Spuren auf Brusthöhe seien nicht durch ein Überrollen durch ein anderes Fahrzeug zu erklären, sondern könnten eher vom Lenkrad stammen. Stoll hatte den Gurt nicht angelegt. Das unfallanalytische Gutachten ergab, dass das Auto mit 60 bis 80 Km/h gegen einen Baum geprallt sein muss. Möglich, dass Stoll aus dem Fahrzeug geschleudert wurde – und sich anschliessend auf den Beifahrersitz schleppte. Das würde das Laub und den Schmutz an seinem Körper erklären. Und wo möglich auch die Zeugenaussage, dass jemand ums Auto gegangen war.
Manchmal kommen die Dinge
erst nach 40 Jahren ins Rollen.
Wir gehen daher jetzt davon aus, dass es sich nicht um ein Verbrechen handelt, sondern um einen allein Unfall. Ob dieser in Suizidabsicht geschehen ist, lässt sich nicht mehr heraus finden, erklärt die zuständige Staatsanwältin Pia Romanski. Wir können nicht ausschliessen, dass Günter Stoll in einem psychischen Ausnahmezustand befunden und unter Wahnvorstellungen gelitten hat. Es sei daher denkbar, dass er sich seiner Kleidung selbst entledigt habe, bevor der Unfall geschah. Aber bleiben nicht auch Zweifel? Wie kommt der Autoschlüssel auf die Hutablage? Ungewiss. Die Ereignisse sind aber so eindeutig, dass wir an Ablauf kein Zweifel haben, sagt die Staatsanwältin.
Quelle Bild oben Die Region
Grammatikalisch ist das jetzt keine hoch stehende Arbeit. Und bewegt sich auch journalistisch nicht weiter oben.
Das erste Dokument der Arbeit ist ein Schreibmaschinenstück der Autobahnpolizei eine Unfallanzeige.
Sowas wäre schon passender:
Das erste Dokument der Arbeit ist ein Schreibmaschinenstück einer Unfallanzeige der Autobahnpolizei Hagen.
Klar es ist sehr schwer sich hier ein Meinung zu bilden. Zumal aus dem neuen rechtsmedizinischen wie aus dem neuen unfallanalytischen Gutachten nichts genauer bekannt ist, als letztlich die interpretierte Meinung der Gutachter. Welche die Kommissarin und Staatsanwältin ungefiltert weiter geben. Klar man kann sich diesem anschliessen. Um sich da wirklich ein genaueres Bild zu machen, müsste man die alten wie die neuen Gutachten lesen. Wovon jetzt die These nicht neu ist, dass Stoll den Golf selbst in die Böschung gelenkt hat. Nur fehlt da immer die Erklärung wie Stoll auf den Beifahrersitz gelangte. Und klar doch, das Nackt sein wurde auch schnell mit der Psyche begründet. Interessant ist an der Stelle, dass der Artikel das Nackt sein auslässt. Und nur von Laub und Schmutz am Körper von Stoll berichtet. Was noch richtig deftig gewesen sein dürfte. Wurde doch diese Laub und Schutzverunreinigung im KH nach dem Transport dort hin festgestellt. Auch wenn ein psychischer Ausnahmezustand nicht auszuschliessen ist, dürfte bei männlichen Personen ein entkleiden auszuschliessen sein.
Aus heutiger rechtsmedizinischer Sicht ist festzustellen, dass Herr Stoll die bei der Obduktion beschriebenen Verletzungen im Rahmen eines Unfallherganges erlitten haben kann und daran verstorben sei. Die Verletzungen und Spuren auf Brusthöhe seien nicht durch ein Überrollen durch ein anderes Fahrzeug zu erklären, sondern könnten eher vom Lenkrad stammen. Stoll hatte den Gurt nicht angelegt.
Hier trennt sich die Meinung zwischen altem und neuem Gutachten aber gewaltig. Verwundert tut mich da erstmal bloss, dass nur von Verletzungen und Spuren auf Brusthöhe berichtet wird. Eigentlich müsst ja dem alten Gutachter auch klar gewesen sein, dass bei einem überrollen einer Person diese weit mehr Verletzungen haben müsste, als die hier genannten. Dazu gehören sicher auch schwerste Kopfverletzungen. Offensichtlich gab es diese nicht. Verletzungen am Oberkörper bei nicht angelegtem Gurt durch das Lenkrad waren auch damals besten bekannt und beschrieben worden. Aus der Photographie welches das Lenkrad abbildet mag man keine Verformung des Lenkrades erkennen. Genau das aber war auch damals besten bekannt, und müsste eigentlich der Fall sein. Das dürfte mit unter ein Grund sein, warum das alte Gutachten das tragen des Gurtes als denkbar bejaht.
Das unfallanalytische Gutachten ergab, dass das Auto mit 60 bis 80 Km/h gegen einen Baum geprallt sein muss. Möglich, dass Stoll aus dem Fahrzeug geschleudert wurde – und sich anschliessend auf den Beifahrersitz schleppte.
Mit der These, dass der Fahrer aus dem Fahrzeug geschleudert worden sein könnte dürfte sich auch der alte Gutachter befasst haben. Aber offensichtlich verwirft das Gutachten diese Meinung. Anstoss dazu mag sein, dass keine Verformung des Steuerrades vorliegt. Weiter auch, dass innerhalb des Fahrzeuges keine Spuren vorgefunden wurde, wie sie bei einem hinaus schleudern des Fahrers zu erwarten wären. Nicht zuletzt auch deswegen, weil die Baum und Gebüschkulisse die Energie des Aufprall zu wenig stark abbremste, welche ein hinaus schleudern des Fahrers annehmen lässt. Was die Abbildungen in der Autobild Zeitschrift durchaus erkennen lässt.
Also, dass Personen welche den Gurt nicht angelegt haben aus dem Fahrzeug geschleudert werden ist wie gesagt bekannt. Dass sich dann aber der Fahrer zurück bemüht, und am Beifahrersitz noch die Lehne runter dreht und Platz nimmt, da hätte der schwer verletzte Stoll mit Sicherheit was fertig gebracht, was noch keiner schaffte. Weiter fehlt dann immer noch die Erklärung, wie der Zündschlüssel auf die Hutablage kommt. Und ganz geschweige von dem nur noch runter hängenden Arm. Hier zeigt sich deutlich, dass die neun These schwächen aufweist. Anbei getrost verworfen werden darf.
Persönlich verwerfe ich die alte wie die neu These. Tendiere aber zur alten hin.
2024 ergibt eine neuartige DNA Analyse, dass Blutspuren am Fahrzeughimmel auch von Stoll stammen.
Ist natürlich der Knüller. Welcher der neuen These einen kleinen Vorsprung verleiht. Etwas eigenartig finde ich die Formulierung "auch" von Stoll. Aber gut. Lassen wir es sein. Und beschäftigen uns mit der alten These. Bei welcher eine Fremde Person als Fahrer des Golfes und Unfallverursacher angenommen wird. Diese Person muss auch nicht geblutet haben, und kann auch mit angelegtem Gurt gefahren sein. Wie soll man das ausschliessen?
Das erste Dokument der Arbeit ist ein Schreibmaschinenstück der Autobahnpolizei eine Unfallanzeige. Weil die Beamten an der A45 damals über keine Fotoapparate verfügten entstehen die Bilder vom Unfallort und den bereits abgeschleppten Unfallauto erst am Tag danach. Damals wurde anders ermittelt sagt Maike Schmidt. 2024 ergibt eine neuartige DNA Analyse, dass Blutspuren am Fahrzeughimmel auch von Stoll stammen. Kein Hinweis auf andere Personen.
Maike Schmidt teilt ihre Zweifel der Staatsanwaltschaft mit - und erhält die Genehmigung neue Gutachten einzuholen: Ein unfallanalytisches und ein rechtsmedizinisches Gutachten. Am 12 Februar geht das rechtsmedizinische Gutachten ein und liegt im Fach von Maike Schmidt. Sie liest unteranderem diesen Satz: Aus heutiger rechtsmedizinischer Sicht ist festzustellen, dass Herr Stoll die bei der Obduktion beschriebenen Verletzungen im Rahmen eines Unfallherganges erlitten haben kann und daran verstorben sei.
Die Verletzungen und Spuren auf Brusthöhe seien nicht durch ein Überrollen durch ein anderes Fahrzeug zu erklären, sondern könnten eher vom Lenkrad stammen. Stoll hatte den Gurt nicht angelegt. Das unfallanalytische Gutachten ergab, dass das Auto mit 60 bis 80 Km/h gegen einen Baum geprallt sein muss. Möglich, dass Stoll aus dem Fahrzeug geschleudert wurde – und sich anschliessend auf den Beifahrersitz schleppte. Das würde das Laub und den Schmutz an seinem Körper erklären. Und wo möglich auch die Zeugenaussage, dass jemand ums Auto gegangen war.
Manchmal kommen die Dinge
erst nach 40 Jahren ins Rollen.
Wir gehen daher jetzt davon aus, dass es sich nicht um ein Verbrechen handelt, sondern um einen allein Unfall. Ob dieser in Suizidabsicht geschehen ist, lässt sich nicht mehr heraus finden, erklärt die zuständige Staatsanwältin Pia Romanski. Wir können nicht ausschliessen, dass Günter Stoll in einem psychischen Ausnahmezustand befunden und unter Wahnvorstellungen gelitten hat. Es sei daher denkbar, dass er sich seiner Kleidung selbst entledigt habe, bevor der Unfall geschah. Aber bleiben nicht auch Zweifel? Wie kommt der Autoschlüssel auf die Hutablage? Ungewiss. Die Ereignisse sind aber so eindeutig, dass wir an Ablauf kein Zweifel haben, sagt die Staatsanwältin.
Quelle Bild oben Die Region
Grammatikalisch ist das jetzt keine hoch stehende Arbeit. Und bewegt sich auch journalistisch nicht weiter oben.
Das erste Dokument der Arbeit ist ein Schreibmaschinenstück der Autobahnpolizei eine Unfallanzeige.
Sowas wäre schon passender:
Das erste Dokument der Arbeit ist ein Schreibmaschinenstück einer Unfallanzeige der Autobahnpolizei Hagen.
Klar es ist sehr schwer sich hier ein Meinung zu bilden. Zumal aus dem neuen rechtsmedizinischen wie aus dem neuen unfallanalytischen Gutachten nichts genauer bekannt ist, als letztlich die interpretierte Meinung der Gutachter. Welche die Kommissarin und Staatsanwältin ungefiltert weiter geben. Klar man kann sich diesem anschliessen. Um sich da wirklich ein genaueres Bild zu machen, müsste man die alten wie die neuen Gutachten lesen. Wovon jetzt die These nicht neu ist, dass Stoll den Golf selbst in die Böschung gelenkt hat. Nur fehlt da immer die Erklärung wie Stoll auf den Beifahrersitz gelangte. Und klar doch, das Nackt sein wurde auch schnell mit der Psyche begründet. Interessant ist an der Stelle, dass der Artikel das Nackt sein auslässt. Und nur von Laub und Schmutz am Körper von Stoll berichtet. Was noch richtig deftig gewesen sein dürfte. Wurde doch diese Laub und Schutzverunreinigung im KH nach dem Transport dort hin festgestellt. Auch wenn ein psychischer Ausnahmezustand nicht auszuschliessen ist, dürfte bei männlichen Personen ein entkleiden auszuschliessen sein.
Aus heutiger rechtsmedizinischer Sicht ist festzustellen, dass Herr Stoll die bei der Obduktion beschriebenen Verletzungen im Rahmen eines Unfallherganges erlitten haben kann und daran verstorben sei. Die Verletzungen und Spuren auf Brusthöhe seien nicht durch ein Überrollen durch ein anderes Fahrzeug zu erklären, sondern könnten eher vom Lenkrad stammen. Stoll hatte den Gurt nicht angelegt.
Hier trennt sich die Meinung zwischen altem und neuem Gutachten aber gewaltig. Verwundert tut mich da erstmal bloss, dass nur von Verletzungen und Spuren auf Brusthöhe berichtet wird. Eigentlich müsst ja dem alten Gutachter auch klar gewesen sein, dass bei einem überrollen einer Person diese weit mehr Verletzungen haben müsste, als die hier genannten. Dazu gehören sicher auch schwerste Kopfverletzungen. Offensichtlich gab es diese nicht. Verletzungen am Oberkörper bei nicht angelegtem Gurt durch das Lenkrad waren auch damals besten bekannt und beschrieben worden. Aus der Photographie welches das Lenkrad abbildet mag man keine Verformung des Lenkrades erkennen. Genau das aber war auch damals besten bekannt, und müsste eigentlich der Fall sein. Das dürfte mit unter ein Grund sein, warum das alte Gutachten das tragen des Gurtes als denkbar bejaht.
Das unfallanalytische Gutachten ergab, dass das Auto mit 60 bis 80 Km/h gegen einen Baum geprallt sein muss. Möglich, dass Stoll aus dem Fahrzeug geschleudert wurde – und sich anschliessend auf den Beifahrersitz schleppte.
Mit der These, dass der Fahrer aus dem Fahrzeug geschleudert worden sein könnte dürfte sich auch der alte Gutachter befasst haben. Aber offensichtlich verwirft das Gutachten diese Meinung. Anstoss dazu mag sein, dass keine Verformung des Steuerrades vorliegt. Weiter auch, dass innerhalb des Fahrzeuges keine Spuren vorgefunden wurde, wie sie bei einem hinaus schleudern des Fahrers zu erwarten wären. Nicht zuletzt auch deswegen, weil die Baum und Gebüschkulisse die Energie des Aufprall zu wenig stark abbremste, welche ein hinaus schleudern des Fahrers annehmen lässt. Was die Abbildungen in der Autobild Zeitschrift durchaus erkennen lässt.
Also, dass Personen welche den Gurt nicht angelegt haben aus dem Fahrzeug geschleudert werden ist wie gesagt bekannt. Dass sich dann aber der Fahrer zurück bemüht, und am Beifahrersitz noch die Lehne runter dreht und Platz nimmt, da hätte der schwer verletzte Stoll mit Sicherheit was fertig gebracht, was noch keiner schaffte. Weiter fehlt dann immer noch die Erklärung, wie der Zündschlüssel auf die Hutablage kommt. Und ganz geschweige von dem nur noch runter hängenden Arm. Hier zeigt sich deutlich, dass die neun These schwächen aufweist. Anbei getrost verworfen werden darf.
Persönlich verwerfe ich die alte wie die neu These. Tendiere aber zur alten hin.
2024 ergibt eine neuartige DNA Analyse, dass Blutspuren am Fahrzeughimmel auch von Stoll stammen.
Ist natürlich der Knüller. Welcher der neuen These einen kleinen Vorsprung verleiht. Etwas eigenartig finde ich die Formulierung "auch" von Stoll. Aber gut. Lassen wir es sein. Und beschäftigen uns mit der alten These. Bei welcher eine Fremde Person als Fahrer des Golfes und Unfallverursacher angenommen wird. Diese Person muss auch nicht geblutet haben, und kann auch mit angelegtem Gurt gefahren sein. Wie soll man das ausschliessen?